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Vorrichtung zum Verpacken von Hohlkörpern Die Erfindung bezieht sich
auf eine Vorrichtung zum Verpacken von Hohlkörpern mit einem eine gerade Anzahl
von Armen aufweisenden, intermittierend drehgeschalteten Mehrnrmträgerrevdver, wobei
jeder Arm mit einem Träger zur vorübergehenden Aufnahme und Halterung der in einer
Horizontalebene zugeführten Hohlkörper versehen ist.
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Es ist eine derartige Vorrichtung zum Verpacken von Glühlampen mit
einem in einer waagerechten Ebene schwenkbaren Mehrarmträgerrevolver bekannt, der
zur Aufnahme der Glühlampen an jedem Arm eine Tasche besitzt, in welche die Glühlampen
eingeführt werden. Hierbei werden von einer Vorratsrolle Verpackungspapiere abgezogen
und um die Glühlampen herumgerollt, wobei der Trägerrevolver intermittierend drehgeschaltet
wird. Ist die Glühlampe fertig verpackt, öffnet man die geteilte Tasche, indem man
deren Boden absenkt, so daß die fertig verpackte Glühlampe aus der Tasche herausgelangen
kann.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
der eingangs erwähnten Gattung zum gleichzeitigen Verpacken mehrerer leerer Tuben
in Fächerkartons geeignet zu machen.
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Solche leeren Tuben hat man bisher von Hand in Fächerkartons eingefüllt.
Insbesondere soll die Vorrichtung auch für solche Tuben geeignet sein, die am oberen
Falzrand von innen mit einer Gummierung versehen sind, die zur Zeit des Verpackungsvorganges
noch feucht ist und daher von keinem Maschinenbauteil berührt werden darf.
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Erreicht ist dieses Ziel erfindungsgemäß in vorteilhafter Weise dadurch,
daß zum gleichzeitigen Verpacken mehrerer leerer Tuben in Fächerkartons jeder Arm
des in einer vertikal liegenden Ebene rotierenden Trägerrevolvers mit einer Gruppe
von nebeneinander angeordneten Hohldornträgern für die Tuben ausgestattet ist, wobei
jedem Hohldornträger außen Tubenhaltefedern zugeordnet sind und in je zwei sich
am Trägerrevolver gegenüberliegenden Hohldornträgern ein durchgehender, beiden gemeinsamer
Auswerfer angeordnet ist, dessen jeweils von Tuben unbesetztes Ende im Zuge der
Dreh schaltung des Trägerrevolvers zwangläufig mit einer vertikal wirkenden Tubenausstoßvorrichtung
kuppelbar ausgebildet ist.
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Mit dieser neuen Vorrichtung gemäß der Erfindung können nicht nur
gleichzeitig mehrere leere Tuben in einen Fächerkarton abgegeben werden. Vielmehr
gewährleisten die an den Hohldornträgern angeordneten Tubenhaltefedern, die an der
Außenwandung der Tuben angreifen, eine äußerst schonende Behandlung der hochempfindlichen
Tuben. Auf der anderen Seite wird durch die sich selbst kuppelnde Tubenausstoßvorrichtung
erreicht, daß die auf den Hohldornträgern des Trägerrevolvers sitzenden leeren Tuben
auch mit Sicherheit schonend von dem Hohldornträger abgeschoben werden, weil die
Auswerfer im Hohldorninneren bzw. Tubeninneren angreifen.
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Die Tubenhaltefedern erfassen die aufgesteckten leeren Tuben an deren
verschlußseitigem Ende und halten sie führend während des gesamten Ausstoßvorganges.
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Es ist zwar eine Vorrichtung zum Verpacken von Tuben in Kartons bekannt.
Bei dieser bekannten Vorrichtung sollen aber fertig gefüllte Tuben verpackt werden.
Die dabei auftretenden Probleme sind mit denen des Erfindungsgegenstandes nicht
vergleichbar, weil volle Tuben auch nicht andeutungsweise so empfindlich sind wie
leere Tuben. Auf der anderen Seite werden mit dieser Vorrichtung die Tuben einzeln
in Einzelkartons abgegeben, wohingegen es durch die Erfindung gelungen ist, jeweils
mehrere leere Tuben gleichzeitig in einen Fächerkarton abzugeben.
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Daneben kennt man Vorrichtungen zum Abfüllen dickflüssiger oder plastischer
Massen mit einem schaltbaren Meßzylinder und einem durch sein Eigengewicht wirkenden
Kolben, der als Ausstoßer dient.
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Abgesehen davon, daß bei diesen bekannten Vorrichtungen die abzufüllende
Masse unter Druck zugeführt wird, was bei leeren Tuben wegen deren Empfindlichkeit
ausscheidet, ist der als Auswerfer dienende Kolben nur durch sein Eigengewicht belastet,
nicht aber wie die Ausstoßer des Erfindungsgegenstandes mechanisch gesteuert.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird vorgeschlagen,
die Tubenausstoßvorrichtung durch eine der Zahl der Hohldornträger des Trägerrevolvers
entsprechenden Anzahl von eigenangetriebenen Stößeln zu bilden, die im Abstand der
Hohldornträger voneinander angeordnet und zu
einem Stößelgatter
zusammengefaßt sind, wobei sie an ihren freien Enden je hinterschnittene Kupplungsköpfe
aufweisen, die mit je entsprechend hinterschnittenen Gegen aufnahmen des Auswerfers
formschlüssig zusammenwirken.
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Außerdem wird angeregt, den jeweils zwei sich am Trägerrevolver gegenüberliegenden
Hohldornträgern gemeinsamen Auswerfern im gegenseitigen Kreuzungsbereich zumindest
auf Teilen ihrer Axiallänge einen Halbrundquerschnitt zu verleihen und sie mit ihren
ebenen Flächen aneinanderliegend zu führen, wobei die Auswerfer je durch Blattfedern,
die sich ebenfalls auf der ebenen Führungsfläche der Auswerfer abstützen, in den
Hohldornträgern haltend geführt sind.
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Durch die praktische Verwirklichung der Erfindung ist es gelungen,
eine Leertubeneinpackvorrichtung zu schaffen, die in der Lage ist, zugleich eine
ganze Anzahl bzw. eine ganze Gruppe von Tuben zu erfassen, sie in eine Abgabelage
zu überführen und sie schließlich auch in dieser Abgabelage automatisch von den
Hohldornträgern herabzubefördern, wobei sie dann in die Fächerkartons gleiten. Es
ist hierbei gelungen, die bisher nur manuell durchzuführende Arbeit durch einen
automatischen Verpakkungskreislauf zu ersetzen.
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Bei dieser neuen Vorrichtung ist es nun so, daß jeweils zwei sich
gegenüberliegende Hohldornträger zusammenarbeiten, weil sie je einen gemeinsamen
Auswerfer besitzen. Die Tuben, die beispielsweise in einer horizontalen Ebene durch
einen Schieber auf die Hohldornträger geschoben werden, werden nach Durchführung
eines weiteren Schaltschrittes des Trägerrevolvers aus der Horizontallage in eine
Vertikallage überführt. Dabei sind nun alle die gegenüberliegenden Hohldornträger
von Tuben unbesetzt, dafür kuppelt sich aber automatisch jeder Auswerfer eines jeden
Hohldornträgers mit den Stößeln der Ausstoßvorrichtung. Befindet sich nun der Hohldornträger
bzw. eine Gruppe von Hohldornträgern mit den Tuben über den Einzelgefachen des Fächerkartons,
tritt die Ausstoßvorrichtung in Tätigkeit und stößt die in eine Vertikallage überführten
Tuben in die Einzelgefache des Fächerkartons.
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Hierbei sind nun die Tubenhaltefedern so angeordnet, daß sie die
aufgesteckten leeren Tuben an ihrem verschlußseitigen Ende erfassen und sie während
des gesamten Ausstoßvorganges gleitend halten.
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Somit wird jede Tube sicher geführt und ordnungsgemäß ins Einzelgefach
des Fächerkartons abgegeben.
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Im übrigen wird die Vorrichtung am besten an Hand der nachfolgenden
Beschreibung des in den Zeichnungen wiedergegebenen Ausführungsbeispieles verstanden,
und zwar zeigt F i g. 1 eine Gesamtdarstellung der neuen Vorrichtung im Aufriß,
F i g. 2 eine Gesamtdarstellung der Vorrichtung im Seitenriß und F i g. 3 die Tubenaufsteckung
mit Hohldornträgern, Tubenhaltefedern, Auswerfern und Stößeln in gegenüber den F
i g. 1 und 2 vergrößerter Wiedergabe.
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Eine Tubentransportvorrichtung 10 nimmt die z. B. von einer Hütchenaufschraubmaschine
11 kommenden leeren Tuben 21 auf und bringt sie vor einen eine gerade Zahl von Armen
aufweisenden Trägerrevolver 12. Ein Schieber 13 schiebt nun jeweils eine ganze Tubengruppe
I über in waagerechter Richtung stehende Hohldornträger 14. Hier werden sie zwi-
schen
den auf den Hohldornträgern 14 vorgesehenen, beispielsweise je einen Drahtfederkorb
bildenden Tubenhaltefedern 15 klemmend gehalten. Diese Tubenhaltefedern 15 halten
die Tuben 21 gegen axiales Bewegen ebenso fest wie auch gegen Verdrehen.
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Bei der neuen Vorrichtung nehmen die die leeren Tuben 21 tragenden
Hohldornträgerl4 im Innern Auswerfer 17 auf, die jeweils zwei sich gegenüberliegende
Hohldornträger am Trägerrevolver verbinden. Diese Auswerfer 17 besitzen an ihren
freien Enden je eine hinterschnittene Aufnahme 18, die in der Lage ist, mit einem
profilierten Kupplungskopf 19 eines Stößels 20 formschlüssig zusammenzuwirken.
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Ist nun die Tubengruppe I aus ihrer waagerechten Stellung in ihre
Vertikalstellung überführt worden, dann schwenken automatisch die Gegenaufnahmen
18 der von Tuben 21 unbesetzten Träger der Auswerfer 17 um die Kupplungsköpfe 19
der Stößel 20 einer gatterförmig angeordneten Ausstoßvorrichtung herum und kuppeln
sich mit diesen. Ist diese Stellung erreicht, wird die Ausstoßvorrichtung in Tätigkeit
gesetzt derart, daß sie in Pfeilrichtung (Fig. 1) nach unten bewegt wird und über
den Auswerfer 17 die an den gegenüberliegenden Hohldornträgern 14 gehaltenen Tuben
21 ausstößt, die in die Einzelgefache eines Fächerkartons 16 gleiten.
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Die Auswerfer 17 besitzen zumindest im gegenseitigen Kreuzungsbereich
halbrundförmigen Querschnitt, derart, daß ihre ebenen Flächen führend aneinanderliegen.
Mittels je einer Blattfeder 22, die sich auf den ebenen Flächen der Auswerfer 17
abstützt, werden diese führend in den Hohldornträgern 14 gehalten.
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Diese Vorrichtung arbeitet nun so, daß gleichzeitig mehrere leere
Tuben 21 in der Horizontalebene auf eine Hohldornträgergruppe des Trägerrevolvers
12 aufgeschoben werden, während die aus der Horizontalen in eine Vertikale geschwenkte,
bereits mit Tuben 21 besetzte Hohldornträgergruppe des Trägerrevolvers 12 ihre Tuben
21 durch Wirksamwerden der Tubenausstoßvorrichtung 20 in die Fächerkartons 16 abgibt,
und zwar ohne hierbei eine einzige Tube 21 von Hand einzulegen. Somit arbeitet diese
Vorrichtung völlig selbsttätig und zeichnet sich somit gegenüber dem bisherigen
manuellen Einlegen der Tuben besonders aus.
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Es versteht sich nicht zuletzt von selbst, daß die dargestellte und
beschriebene Ausführungsform nur ein Beispiel für die Verwirklichung der Erfindung
ist, das jedoch keinesfalls allein hierauf beschränkt sein soll.