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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vereinzelungsvorrichtung zum Ausgeben eines Getränkebechers aus einem in einem Vorratsmagazin gehaltenen Becherstapel.
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Die Vereinzelungsvorrichtungen üblicher Bauart, die in großen Stückzahlen in Getränkeautomaten eingebaut sind, weisen einen ringförmigen Ausgabekranz auf. In diesem hängt der auszugebende Becher. Darüber ruht der gesamte Rest des Becherstapels. In dem Ausgabekranz befindet sich eine Vielzahl von vertikal montierten Schnecken. Werden die Schnecken so angesteuert, dass sie sich von dem darüber befindlichen Becher wegfördernd bewegen, so wird dadurch der untere Becher automatisch durch den Becherkranz transportiert und gelangt somit in die Ausgabe. Dabei wird der untere Becher aus dem darüber befindlichen Stapel, nach unten zeigend, herausgedreht und gleichzeitig der darüber befindliche Becher zurückgehalten.
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Das Problem bei dieser Ausgabe ist, dass die Becher eine für die automatische Ausgabe ganz besonders ausgebildete und gefertigte Mundrolle besitzen müssen, sie darf also nicht zu dick und/oder zu dünn sein, weil es sonst zu Funktionsstörungen und somit zum Ausfall des Systems kommt. Des Weiteren muss der Durchmesser des Bechers im Bereich der Mundrolle genau dem Profil der Schnecken entsprechen, den diese durch ihre ringförmige Anordnung bilden. Außerdem muss der Abstand von Becher zu Becher genau eingehalten werden, und die Mundrolle darf nur eine sehr geringe Toleranz aufweisen. Die bekannten Vereinzelungsvorrichtungen funktionieren nur mit speziellen „Automatenbechern“, deren Gestaltung ganz genau auf die Form und Funktion der Förderschnecken angepasst ist. Die Herstellung dieser Becher ist aufwendig.
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Nun gibt es seit einiger Zeit sehr attraktive Becher - auch mit unterschiedlichen Formen - auf dem Markt, die von den Konsumenten bevorzugt werden und die somit umsatzsteigemde Wirkung besitzen, aber nicht den definierten Automatenbecherstandard aufweisen und deshalb nicht in den üblichen automatischen Ausgabevorrichtungen ausgegeben werden können. Sie können üblicherweise nur manuell verwendet werden. Diese Becher, die keinem Automaten-Standard genügen, werden deshalb als „Ausschankbecher“ bezeichnet. Ausschankbecher sind in der Regel wesentlich preisgünstiger als Automatenbecher zu haben. Es ist nicht möglich, die mit diesen Vereinzelungsvorrichtungen versehenen Getränkeautomaten mit beliebigen Bechern zu bestücken.
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Ein weiterer Nachteil der vorbekannten Konstruktion ist, dass der zur Ausgabe bereite Becher unkontrolliert entnommen werden kann, indem von Außen per Hand durch die Ausgabe gefasst wird. Das sind erhebliche Nachteile der zur Zeit auf dem Markt befindlichen Becherspender, weil es dadurch immer wieder zu Störungen kommen kann.
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Aus der
US 1,027,353 A ist ein Halter für konische Eiswaffeln bekannt, bei dem die Unterste von mehreren ineinander gestapelten Eiswaffeln an zwei sich gegenüberliegenden, gummiartigen Greifern gehalten ist. Ergreift der Bediener nun die unterste Eiswaffel und zieht dieser herunter, so werden die gummiartigen Greifer verbogen und geben so die unterste Eiswaffel frei. Die verbleibenden Eiswaffeln rutschen dann nach, so dass wieder die unterste Eiswaffel von den gummiartigen Greifern gehalten wird. Über Stellschrauben werden die Greifer auf die Größe der Eiswaffeln eingestellt. Eine Vereinzelung der Eiswaffeln ist hiermit nicht möglich.
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Aus der
US 2,780,388 A ist eine verstellbare Becherausgabe bekannt, bei der die Becher von insgesamt vier Halteblechen gehalten werden, wobei jeweils zwei Haltebleche über eine Einstellschraube miteinander verbunden sind. Verdreht man die Einstellschraube, so werden die betroffenen Einstellbleche näher aneinander gerückt oder voneinander beabstandet, je nach Drehrichtung, wodurch sich der Abstand der Haltebleche verkleinert, bzw. vergrößert. Auch hier erfolgt die Entnahme der Becher durch die bedienende Person, so dass eine Vereinzelung der Becher nicht vorgesehen ist.
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Aus der
US 2,373,217 A ist eine Becherhalterung bekannt, bei der der unterste Becher des Becherstapels auf vier Schraubenköpfen aufliegt, wobei jede Schraube horizontal in einem entsprechenden Gewinde gehalten ist. Durch verstellen der Schrauben kann der freie Durchmesse zwischen den Schraubenköpfen entsprechend der Größe der Becher eingestellt werden. Auch hier ist eine Vereinzelung der Becher nicht vorgesehen, vielmehr zieht der Benutzer den untersten Becher solange, bis der Rand des Bechers an den Schraubköpfen vorbeigelangt und der nächste Becher an den Schraubenköpfen zur Auflage kommt.
Aus der
US 2,606,087 A ist ein Becherhalter bekannt, bei dem die drei untersten Becher eines Becherstapels über drei, jeweils drei übereinander angeordnete Rillen aufweisende Rillenbleche gehalten sind. Zwei Rillenbleche sind fest am Gehäuse des Becherhalters montiert, während das dritte Rillenblech horizontal verschiebbar gehalten und über eine Stellschraube vor und zurück bewegbar ist. Hierdurch kann der Becherhalter in einfacher Weise auf unterschiedliche Bechergrößen eingestellt werden. Zur Entnahme eines Bechers muss der Bediener den untersten Becher ergreifen und mit Kraft aus den Rillenblechen herausziehen. Eine automatische Vereinzelung der Becher ist hier nicht vorgesehen.
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Aus der
US 2004/0065672 A1 ist ein Becherspender bekannt, bei dem der Becherstapel in einem hohlzylindrischen Gehäuse gehalten ist. An der Stirnseite des Gehäuses ist eine Stirnplatte vorgesehen, an der vier radial verschiebliche Arme gehalten sind, wobei die Becher mit ihrem Becherrand an den Armen gehalten sind. Durch die radial verschieblichen Arme kann die Öffnung auf die gewünschte Bechergröße eingestellt werden. Eine automatische Vereinzelung der Becher ist hier nicht vorgesehen.
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Aus der
US 6,550,638 B1 und aus der
US 2,730,268 A ist ein Becherspender bekannt, bei dem die Vereinzelung der Becher mittels eines rotierenden Becherhalters und zwischen die Becher greifende Finger erfolgt. Hier ist eine Umrüstung auf andere Bechergrößen nicht möglich.
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Aus der
DE 2 318 721 A ist eine Auswerfervorrichtung für konische Becher bekannt, bei der der Becherstapel auf zwei gegenüberliegend angeordneten, rotierbaren Walzen gehalten ist. An jeder Walze sind über den Umfang verteilt drei Vorsprünge ausgebildet, auf denen der jeweils unterste Becher eines Becherstapel mit seinem radial vorstehenden Rand aufliegt. Rotieren die Walzen, so greift der nächste Vorsprung unter den Rand des nächst höheren Bechers und der untere Becher fällt in die Ausgabe. Jede Walze ist auf zwei paarweise aufeinander ausgerichtete Lagerschilden gehalten, wobei die Lagerschilde mithilfe von Stellschrauben um eine Achse parallel zur Achse der Walze verschwenkbar ist, damit die Walze feineingestellt werden kann. Eine größere Verschiebung der Lageschilde ist mit dieser Stellschraube nicht möglich, so dass bei einem Einsatz größerer oder kleinere Becher die Lagerschilde umgesetzt werden müssen, was mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist.
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Auch aus der
GB 2 212 793 A ist eine Auswerfervorrichtung für konische Becher bekannt, bei der der unterste Becher eines Becherstapels an zwei sich gegenüberliegenden Walzen gehalten ist. In der Walze befindet sich eine Längsnut zur Aufnahme des Randes des Bechers. Beim Rotieren der Walze wird der darin gehaltene Becher freigegeben und nach einer vollen Umdrehung der Walze kommt der nächste Becher des Becherstapels in der Längsnut zur Anlage. Auch hier sind die Walzen in Lagerschilden gehalten, die über eine Stellschraube miteinander verbunden sind, um eine Feineinstellung der Walzen zu ermöglichen. Eine größere Verschiebung der Lageschilde ist mit dieser Stellschraube nicht möglich, so dass bei einem Einsatz größerer oder kleinere Becher die Lagerschilde umgesetzt werden müssen, was mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist.
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Aus der
DE 33 23 703 A1 ist ein Verkaufsautomat bekannt, der in einem Revolverhalter mehrere Becherstapel hält, wobei jeder Becherstapel auf einer elektrisch verfahrbaren Plattform aufsteht. Soll nun ein einzelner Becher ausgegeben werden, so fährt ein externer Greifer in den Bereich zwischen dem untersten, auszugebenden Becher und den darüber liegenden Becher, so dass der Becherstapel fortan vom Greifer gehalten wird. Anschließend wird die Plattform wegbewegt, so dass der unterste Becher in die Ausgabe gelangen kann. Danach bewegt sich die Plattform wieder in die Ausgansstellung und der Greifer entfernt sich wieder, so dass der Becherstapel nun wieder auf der Plattform aufsteht. Sollen nun Becher einer anderen Größe eingesetzt werden, so muss der Greifer entsprechend umgerüstet werden, was einen großen Aufwand darstellt.
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Aus der
WO 2006/118783 A1 ist ein Spender für Deckel bekannt, bei dem ein Deckelstapel auf einer verschiebbaren Auflage aufliegt. Diese Auflage umfasst eine erste und eine zweite, u-förmig ausgebildete Platte, sowie ein Distanzstück. Die Platte weist eine entsprechend der Kontur des Deckels ausgebildete Deckelaufnahme auf, auf der der Deckel mit seinem Rand zur Auflage kommt. Der Bereich außerhalb der Deckelaufnahme ist so groß ausgebildet das der Deckel dort ungehindert hindurchkommt. Die erste und die zweite Platte sind entgegengesetzt orientiert angeordnet und das Distanzstück befindet sich zwischen der ersten und zweiten Platte, wobei der Deckelstapel im Ruhezustand auf der Deckelaufnahme der ersten Platte aufliegt. Bewegt sich die Auflage, so fällt der Deckelstapel auf die darunterliegende zweite Platte und beim Zurückschieben der Auflage schiebt sich die erste Platte zwischen den untersten und den zweituntersten Deckel, so dass der Deckelstapel wieder auf der ersten Platte aufliegt und der unterste Deckel durch die zweite Platte hindurch nach unten zur Ausgabe fällt. Für den Fall, dass im Deckelspender kleinere Deckel aufbewahrt und ausgegeben werden sollen, so kann in die Deckelaufnahme ein entsprechend dem kleineren Deckel ausgebildeter Einsatz eingesetzt werden. Allerdings ist die Beschaffung und Bevorratung der verschiedenen Einsätze mit einem entsprechenden Aufwand verbunden. Für den Fall, dass im Deckelspender größere Deckel aufbewahrt und ausgegeben werden sollen, so müssen die erste und die zweite Platte ausgetauscht werden, was mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist.
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Aus der
DE 41 23 879 C2 ist eine Vorrichtung zum Vereinzeln von ineinander gestapelten Bechern bekannt, die eine horizontal unter dem Becherstapel verfahrbare Platte umfasst. Zwei gegenüberliegende Ränder der Platte sind derart umgebogen, dass der unterste Becher mit seinem Becherrand an dem Rand der Platte gehalten ist, während der Becher ansonsten durch die Platte hindurchreicht. In einem anderen Teil der Platte ist eine Ausnehmung ausgebildet, deren Kontur der Becherkontur entspricht, so dass der Becher mit seinem Becherrand passgenau in die Ausnehmung passt. Verschiebt man nun die Platte, so fällt der Becherstapel von dem höher gelegenen Rand auf die Kante der Ausnehmung und beim Zurückschieben der Platte greift der Rand der Platte zwischen den untersten und den darüberliegenden Becher und separiert so den untersten Becher vom Becherstapel, so dass dieser in die Ausgabe gelangt. Ein andere Bechergröße kann nur dann verwendet werden, wenn eine entsprechen andere, angepasste Platte eingesetzt wird. Der Austausch der Platten ist aber sehr aufwendig.
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Aus der
DE 89 00 619 U1 ist eine Vorrichtung zur Ausgabe eines Bechers aus einem in einem Magazin gehaltenen Becherstapel bekannt, die einen Schlitten mit einem ersten und einem zweiten räumlich in unterschiedlichen Ebenen zueinander angeordneten Auflageelement aufweist, auf denen der Becherstapel wechselweise abgestützt ist, und wobei das erste Auflageelement einen ersten rechten Kragenabschnitt und einen ersten linken Kragenabschnitt aufweist, wobei sowohl der erste, rechte Kragenabschnitt , als auch der erste, linke Kragenabschnitt gegenüberliegend an einem horizontal verschieblichen Schlitten gehalten sind und wobei das zweite Auflageelement einen zweite, rechten Kragenabschnitt und einen zweiten, linken Kragenabschnitt aufweist. Außerdem ist an der Vorrichtung gemäß
DE 89 00 619 U1 eine schwenkbar gelagerte und mittels einer Feder vorgespannte Platte in Form einer Gabel vorgesehen, die zwei den Becher umgreifende Schenkel und einen Betätigungslappen umfasst. Beim Verschieben des Schlittens umgreifen die Schenkel den Becher und mittels des Betätigungslappens werden die Schenkel nach unten gedrückt und separieren dabei den untersten Becher vom zweituntersten Becher.
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Die Kragenabschnitte sind auf die Bechergröße abgestimmt, so dass der Becher mit seinem oberen Rand passgenau auf dem Kragenabschnitt zur Auflage kommt. In der Praxis kommt es häufig vor, dass der Betreiber des Getränkeautomaten Becher einer anderen Größe einsetzen muss, entweder weil eine andere Bechergröße gewünscht ist oder weil die benutzte Bechergröße nicht mehr lieferbar ist. In diesem Fall muss die Vorrichtung zur Ausgabe eines Bechers mühsam umgebaut werden, das heißt es müssen die alten Kragenabschnitte durch neu, entsprechend passende Kragenabschnitte ersetzt werden und außerdem muss die vorgespannte Platte gegen eine neue, entsprechend passende Platte getauscht werden. Der Austausch der vorgespannten Platte ist dabei besonders aufwendig, weil hierzu zunächst die Feder entfernt und später aufwendig wiedereingesetzt werden muss.
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Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vereinzelungsvorrichtung zum Ausgeben eines Getränkebechers zu schaffen, bei der ein Wechsel der Bechergröße in einfacher Weise möglich ist.
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Eine derart ausgebildete Vereinzelungsvorrichtung hat den Vorteil, dass beim Wechsel auf eine andere Bechergröße lediglich die Tragbleche, bzw. die Auflageteile, horizontal verschoben und neu justiert werden müssen. Ein Austausch der Abstreifvorrichtung beim Becherwechsel ist entbehrlich, dass heißt, das horizontal verfahrbare Abstreifelement ist für Becher aller Größen geeignet und braucht deshalb nicht gewechselt werden. Im Ergebnis ist also ein Wechsel auf eine andere Bechergröße in einfacher Weise möglich.
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Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Vereinzelungs-vorrichtung zumindest zwei räumlich in unterschiedlichen Ebenen zueinander angeordnete Auflageelemente, die auf unterschiedliche Becherformate einstellbar sind und auf denen der Becherstapel wechselweise abgestützt ist, und ein beweglich angetriebenes Abstreifelement aufweist, das bei einer Abstreifbewegung in den Zwischenraum zwischen dem letzten und dem zweitletzten Becher des Becherstapels beweglich ist und dabei den letzten Becher vom zweitletzten Becher abstreift.
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Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung können nun beliebige Becherformen und -größen mit beliebig ausgestalteten Mundrollen und Stapelabständen aus einem Becherstapel vereinzelt werden. Diese Becher, egal ob „Automatenbecher“ oder „Ausschankbecher“, sollen mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung benutzt und bereitgestellt werden zum Befüllen von heißen und kalten Getränken, die aus Schankvorrichtungen kommen oder über Kaffee- oder Softdrink- Automaten ausgegeben werden. Heiße Getränke aus Automaten oder Schankanlagen, insbesondere Kaffeespezialitäten, werden zum Beispiel abgefüllt in so genannten „Coffee to go“ Bechern, die bei den Konsumenten außerordentlich stark bevorzugt werden. Sie können nun über die erfindungsgemäße Vorrichtung, die mittels einer Justiervorrichtung auf das jeweilige Becherformat einstellbar ist, ausgegeben werden. Es ist dadurch erstmals möglich, alle Becherformate über die Vorrichtung auszugeben.
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Die Vorrichtung ist insbesondere einstellbar auf den Durchmesser des jeweiligen Bechers und auf den Abstand der Mundrollen zueinander sowie deren Stärke. Dadurch ist es möglich, den Becherspender multifunktional in Automaten und Schankeinrichtungen einzusetzen und es entsteht eine Unabhängigkeit von einem engen Bechersortiment der automatengerechten Becher. Diese Unabhängigkeit, in Verbindung mit der daraus entstehenden hohen Flexibilität, eröffnet den Betreibern von Automaten erheblich bessere Marktchancen und Preisvorteile. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Vielzahl der verschiedenen Bechertypen verarbeitbar, die grundsätzlich herstellerseitig ineinander gesteckt zu Stapeln verpackt sind, die aber von Hersteller zu Hersteller und von Produkt zu Produkt in ihren Maßen, Konturen und Materialart unterschiedlich sind.
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Für die Erfindung spielt es keine Rolle, ob die Becher aus einem Stapel nach oben oder nach unten entnommen werden sollen. Mit dem letzten Becher ist der Becher gemeint, der am Ende eines Becherstapels vereinzelt werden soll. Der vorletzte Becher ist der vor dem letzten Becher im Stapel befindliche Becher. Der Becherstapel kann in einem Getränkeautomaten in einer beliebigen Orientierung angeordnet sein. Neben der senkrechten Anordnung ist auch eine waagerechte oder schräge Anordnung möglich. Soll ein Becher zur Seite oder nach oben entnommen werden, können zusätzliche Förderelemente für den Becher und/oder den Becherstapel erforderlich sein.
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Ein Auflageelement im Sinne der Erfindung ist ein Bauteil, auf das sich zumindest ein Becher aus dem Becherstapel so abstützen kann, dass er in einer Vorratslage gehalten ist. Auf dem vom Auflageelement gehaltenen Becher kann sich der gesamte übrige Becherstapel abstützen. Das Auflageelement kann aus mehreren Auflageteilen gebildet sein, die nicht notwendigerweise direkt miteinander verbunden sein müssen. Es ist vorteilhaft, wenn ein Auflageelement zumindest zwei oder mehr Auflageteile aufweist, die über den Becherumfang verteilt auf einer Auflageebene angeordnet sind, da der Becher dann gut gehalten ist.
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Die wechselweise Abstützung erfolgt, indem in einem Becherstapel zunächst der letzte Becher von dem ersten Auflageelement gehalten ist. Wenn von der Vereinzelungsvorrichtung nun der letzte Becher vereinzelt und ausgegeben werden soll, erfolgt die Abstützung des Becherstapels übergangsweise von der zweiten Auflageeinheit, auf der der vorletzte Becher aufliegt. Dadurch wird der letzte Becher zur Ausgabe frei, da er nicht mehr von der ersten Auflageeinheit, sondern nur noch durch Klemmung, Reibwiderstand, Vakuum und dergleichen an dem vorletzten Becher gehalten ist, wenn er sich nicht schon durch die Entfernung des ersten Auflageelements vom vorletzten Becher abgelöst hat. Um eine sichere Zwangsabscheidung zu gewährleisten, wird nun das beweglich angetriebene Abstreifelement, das insbesondere keilförmig ausgebildet sein kann, mit einer Abstreifbewegung in den Zwischenraum zwischen dem letzten und dem zweitletzten Becher des Becherstapels hinein bewegt.
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Durch eine sich verbreiternde Form, die an ihrem hinteren Ende immer breiter ist als der Abstand des letzten Bechers zum vorletzten Becher, drückt das Abstreifelement im Verlauf der Förderbewegung auf den oberen Rand des letzten Bechers, der dadurch vom vorletzten Becher weggeschoben wird. Das Abstreifelement kann eine Keilform aufweisen. Die Keilform kann sich linear oder progressiv in Abstreifrichtung verbreiternd ausgestaltet sein. Bei einer progressiven Verbreiterung ergibt sich eine stärkere Beschleunigung des zu vereinzelnden Bechers, durch die die Vereinzelung unterstützt wird. Mit der Abschiebebewegung wird der letzte Becher vom vorletzten Becher abgestreift. Danach kann die erste Auflageeinheit wieder in eine Haltestellung gebracht werden, in der die erste Auflageeinheit den zuvor vorletzten Becher nun als neuen letzten Becher trägt, nachdem die zweite Auflageeinheit den vorletzten Becher wieder frei gegeben hat.
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Die Auflageteile einer Auflageeinheit können an einer Wippe oder einem Schwenkmechanismus gehalten sein, die zwischen einer Aktiv und einer Inaktivstellung hin und her schaltbar sind. An den gegenüber liegenden Enden einer Wippe oder einer Schwenkmechanik können auch die Auflageteile der ersten und zweiten Auflageeinheit angeordnet sein, die dann je nach Stellung jeweils aktiv und inaktiv gestellt sind. Die Auflageteile einer Auflageeinheit können auch an einem ortsverlagerbaren Schlitten angeordnet sein, bei dem sich die Auflageteile je nach Schlittenstellung in einer Aktiv- oder Inaktivstellung befinden. Die vorstehend beschriebenen Möglichkeiten können auch kombiniert miteinander für eine oder mehrere Auflageeinheiten verwendet werden, indem beispielsweise ein Auflageteil einer Auflageeinheit mit einem Schlitten und ein anderes Auflageteil derselben Auflageeinheit mit einem Schwenkmechanismus beweglich ist oder die Auflageteile der ersten Auflageeinheit mit einem Schlitten und die Auflageteile der zweiten Auflageeinheit mit einem Schwenkmechanismus beweglich sind.
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Die Vereinzelungsvorrichtung ist modular aufgebaut und kann als Standalone-Becherspender eingesetzt oder als Modul in neue oder bereits im Markt befindliche Automaten integriert werden.
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Der Wechsel auf einen anderen Bechertypen, der einen anderen Durchmesser, eine andere Mundrollenstärke und/oder Abstand zwischen den Mundrollen besitzt, ist mit einfacher Justage jederzeit ohne großen Umbauaufwand möglich. Aufgrund des Verfahrens und des modularen Aufbaus ist es technisch durchführbar, dass mehrere Becherspender parallel zusammengefügt werden wobei jeder Becherspender eine andere Bechergröße ausgibt. Dadurch wird ein erheblich größerer Kaufanreiz, durch die Vielfältigkeit bedingt, ausgelöst. Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch die Besonderheit des Verfahrens dadurch, dass erstmals Becher, die zum Beispiel eine Stauchung, Quetschung aufweisen nicht einen Systemausfall bewirken. Dadurch ist eine wesentlich höhere Betriebssicherheit und Verfügbarkeit durch das Verfahren sichergestellt.
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Die Betriebskosten werden gegenüber herkömmlichen Becherspendern reduziert, weil der Becherspender kraftschonend, ermüdungshemmend, einfach bedienbar ist, von außen nicht manipuliert werden kann und nur geringe Wartung benötigt.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist das Abstreifelement quer zur Hochachse des Becherstapels beweglich. Da die Becher im Normalfall entlang der Hochachse ineinander gestapelt sind, kann mit einer Abstreifbewegung quer zur Hochachse eine sichere Abstreifwirkung erzielt werden.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist ein Abstreifelement gemeinsam mit einem Auflageelement beweglich. Durch die zeitlich aufeinander abgestimmte Bewegung wird sichergestellt, dass die durch das Abstreifelement induzierte Abstreifbewegung nur erfolgt, wenn der Becherstapel durch das zeitgerecht mitbewegte Auflageelement ausreichend abgestützt ist.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist mit dem Abstreifelement und dem Auflageelement zusätzlich ein Druckelement zur Verstellung eines Auflageelements beweglich. Durch das Druckelement, das beispielsweise aus einer Druckrolle oder einer Kulisse bestehen kann, ist es möglich, ein Abstreifelement in eine inaktive Stellung zu verschwenken, insbesondere gegen die Kraft eines Kraftspeichers, wie beispielsweise einer Feder.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind das Abstreifelement und ein Auflageelement auf einem gemeinsamen Schlitten angeordnet. Durch die Anordnung dieser Elemente auf einem gemeinsamen Schlitten können nur beide Elemente gleichzeitig bewegt werden. Eine Fehlfunktion durch die Bewegung nur eines der beiden Elemente ist dadurch ausgeschlossen. Entweder es bewegt sich der Schlitten mit beiden Elementen, und der letzte Becher wird ordnungsgemäß vereinzelt, oder der Schlitten bewegt sich nicht, dann wird aber auch kein Becher vereinzelt, ohne dass der Becherstapel dabei ordnungsgemäß abgestützt ist. Der Schlitten kann bauraumschonend kurz gehalten werden, und es ist nur ein Antrieb erforderlich, um ein Abstreifelement und ein Auflageelement zu bewegen. Auf dem Schlitten kann zusätzlich noch ein Druckelement vorhanden sein, wie es vorstehend erläutert ist.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist auf dem gemeinsamen Schlitten ein zweites Auflageelement angeordnet. Durch das zusätzliche Auflageelement kann auf ein sonst dafür erforderliches Zusatzantriebselement verzichtet werden, und durch die zwangsläufig koordinierte Bewegung der mehreren Auflageelemente und des Abstreifelements miteinander kann eine erhöhte Betriebssicherheit gewährleistet sein. Allerdings baut der Schlitten für die Aufnahme der zweiten Auflageeinheit größer und benötigt mehr Einbauraum, der möglicherweise knapp ist in einem Getränkeautomaten.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Auflageelemente in ihrer Einbaulage höhenverstellbar und/oder quer zur Hochachse des Becherstapels verstellbar. Durch diese Verstellmöglichkeit kann die Vereinzelungsvorrichtung gut an unterschiedliche Becherformate angepasst werden.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Abstreifelemente in Verbindung mit den Auflageelemente auf unterschiedliche Abstände der Becher bzw. deren Mundrollen und/oder auf unterschiedliche Durchmesser der Becher einstellbar. Auch durch diese Verstellmöglichkeit kann die Vereinzelungsvorrichtung gut an unterschiedliche Becherformate angepasst werden.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Becher in der Entnahmeposition mittels der jeweiligen Mundrolle an den Auflageelementen gehalten. Mit dem Begriff der Mundrolle ist ein Überstand gemeint, den ein Becher an seinem oberen Ende aufweisen kann. Solcherlei Überstände sind gut geeignet, um ein Auflager zu bilden, mit dem sich ein Becher auf einem Auflageteil abstützen kann.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung grenzen die Haltezeiten des ersten und zweiten Auflageelements, in denen diese den letzten und/oder oder den vorletzten Becher halten, bei einer Verstellung genau aneinander an oder überschneiden sich. Durch eine unterbrechungsfreie Übertragung der Tragfunktion vom ersten zum zweiten Auflageelement bleibt der Becherstapel immer sicher gehalten. Er kann dann nicht kippen und sich im Vorratsmagazin verkanten.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Merkmale der vorstehend beschriebenen Ausgestaltungen der Erfindung jeweils für sich, aber auch untereinander mit den Merkmalen der Erfindung, wie sie im Hauptanspruch beschrieben ist, miteinander kombinierbar sind, soweit sich aus dieser Beschreibung nichts gegenteiliges ergibt.
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Weitere Abwandlungen und Ausgestaltungen der Erfindung lassen sich der nachfolgenden gegenständlichen Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen entnehmen. Die Erfindung soll nun anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zeigen:
- 1: die Trennbaugruppe schematisch in der Grundposition von unten gesehen,
- 2: einen Teil des Schiebeelementes schematisch von der Seite,
- 3: einen Teil des Schiebeelementes schematisch von der Seite, wobei das Schiebeelement in Pfeilrichtung horizontal verfahren ist im Verhältnis zur Darstellung in 2,
- 4: einen Teil des Schiebeelementes schematisch von der Seite, nachdem das Schiebeelement in Pfeilrichtung horizontal nach links verfahren ist im Verhältnis zur Darstellung in 3,
- 5: eine alternative Trennbaugruppe aus einer Ansicht von unten,
- 6: die in 5 gezeigte Trennbaugruppe in einer Seitenansicht in einer Ausgangsstellung, und
- 7: die in 5 gezeigte Trennbaugruppe in einer Trennstellung.
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Die in 1 gezeigten Becher 3 werden mit ihrer Öffnung nach oben zeigend in die Vorratsröhren und eine Ausgaberöhre 4 eingefüllt. Vorrats- und Ausgaberöhre oder Schacht bilden gemeinsam das Vorratsmagazin.
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Dabei ist dem Vorratsmagazin ein Transportmechanismus zugeordnet, der den jeweiligen Becherstapel 15 dann, wenn die Ausgaberöhre 4 leer ist, den nächsten Becherstapel 15 , der sich jeweils in einer der Vorratsröhren befindet, über die runde Ausgabeöffnung 16 transportiert. Damit wird die Vorratsröhre oder Vorratsschacht zur Ausgaberöhre/Schacht 4. Die Vorratsröhren/Schächte sind in Reihe nebeneinander oder revolverartig als Trommel auf einer Grundplatte 1 angeordnet und sind Bestandteil des geschlossenen Magazins. Ist die Ausgaberöhre/Schacht 4 leer gefahren, so wird die nächste Vorratsröhre/Schacht über die Ausgabeposition 4 bewegt, wobei der Becherstapel 15 in den Ausgabeschacht 4 fällt und mit Hilfe von drei Tragblechen 5 , 6 und 7 aufgefangen und in einer Fixposition gehalten wird. Die Tragbleche 5 , 6 und 7 sind jeweils ein Auflageteil, gemeinsam bilden sie ein Tragelement. Mittels eines Sensors wird einer externen Steuerung gemeldet, dass sich nun genügend Becher in dem Ausgabeschacht 4 befinden und das System betriebsbereit ist.
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Die zwei Tragbleche 5 und 6 befinden sich gemäß 1 waagerecht montiert und gegenüberliegend in einem rechteckigen rahmenartigen Schiebeelement 2 , dieses wiederum ist in zwei Führungsschienen 11 und 12 gelagert und wird mittels eines elektrischen Antriebes aus der Ruheposition in eine vorgegebene Richtung, in dieser Beschreibung vorzugsweise nach rechts, von oben draufsehend, verfahren. Quer zu den Tragblechen 5 und 6 befindet sich das Tragblech 7. Alle drei Bleche oder Auflageteile - passend eingestellt - umgrenzen einen Radius, der identisch ist mit dem Radius des auszugebenden Bechers 3, gemessen unterhalb seiner Mundrolle 8. Die Tragebleche 5 , 6 und 7 sind horizontal verstellbar, um auf den Durchmesser eines Bechers eingestellt werden zu können. Über den Tragwinkeln 5 , 6 und 7 befindet sich, wenn sich das Schiebeelement 2 in der Grundposition befindet, der runde Ausschnitt 16 der Grundplatte 1 und bildet somit den Ausgabeschacht 4.
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Gemäß 1 und 2 ruht der gesamte Becherstapel 15, der für die Ausgabe bestimmt ist, zunächst auf den Tragblechen 5 , 6 und 7, wobei die Tragbleche 5 , 6 im Ausführungsbeispiel als spezielle Tragwinkel ausgebildet sind, bei denen der nach unten zeigende Schenkel um 90° abgewinkelt ist. Haben die zur Ausgabe bestimmten Becher einen Durchmesser von zum Beispiel zwischen 60 und 90 mm, so haben die Tragbleche 5 und 6 eine Länge von ca. 80 mm. Der nach unten zeigende Winkel/Keil 13 und 14 hat eine Schenkellänge von 15 mm und ist abgeschrägt, um eine Keilwirkung zu bewirken. Die gewählten Maße können vom Ausführungsbeispiel abweichen. Die Schräge ist cirka 30 mm versetzt von der Vorderkante der Tragbleche 5 und 6 beginnend, und zwar in Richtung Tragblech 9 und 10 gesehen. Das Bechergebermodul befindet sich in 1 und 2 in der Position: betriebsbereit. Dabei ruht der letzte, untere Becher 3 mittels seiner Mundrolle 8 und der darüber befindliche Rest des Becherstapels 15 senkrecht auf den Tragblechen 5 , 6 und 7.
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Erfolgt nun ein Ausgabeimpuls, so fährt der Antrieb das Schiebeelement 2 entsprechend 3 nach rechts um beispielsweise 90 mm. Dabei bewegt sich das Tragblech 7 aus 1 nach rechts und entfernt sich von dem zur Ausgabe bestimmten unteren Becher 3. Der Becher 3 wird jetzt nur noch an zwei Positionen über die Tragbleche 5 und 6 gehalten. Die Tragbleche 5 und 6 bewegen sich jetzt unter der Mundrolle 8 des Becher 3 her, dabei wird der gesamte Becherstapel 15 durch den ringförmigen Zylinder des Ausgaberöhre 4, dessen Unterkante sich ca. 1,5 mm über den Tragblechen 5 , 6 und 7 befindet, in Position gehalten. Dadurch, dass die Tragbleche 5 und 6 eine Länge von 80 mm haben und in Warteposition die Mundrolle 8 des unteren Bechers 3 mittig auf den Tragblechen 5 und 6 lagert, wird durch das Verfahren des Schiebeelementes 2 um 45 mm bewirkt, dass der gesamte Becherstapel 15 frei wird von den Tragblechen 5 und 6.
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Jetzt werden die Tragbleche 9 und 10 aktiviert, die um den Abstand von einer Mundrolle zuzüglich einem halben Abstand von Mundrolle zu Mundrolle tiefer als die Tragbleche 5 , 6 und 7 angebracht sind und unmittelbar dort beginnen, wo die Tragbleche 5 und 6 enden. Die Schiebebewegung hat bewirkt, dass jetzt der gesamte Becherstapel 15 um eine Stufe tiefer fällt, nämlich von den Tragblechen 5 und 6 auf die Tragbleche 9 und 10 . Die Tragbleche 9 und 10 bilden jeweils wieder ein Auflageteil und beide gemeinsam ein Auflageelement. Der gesamte Becherstapel 15 ruht jetzt auf den Tragblechen 9 und 10. Das Fahren des Schiebeelementes 2 nach rechts ist jetzt beendet. Der Hub des Schiebeelementes entspricht dem Durchmesser des auszugebenden Bechers zuzüglich 10 bis 15% Toleranz. Eine größere Toleranz ist ohne negativen Einfluss.
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Das Schiebeelement 2 wird danach über den Antrieb wieder nach links gem. 4 verfahren. Dabei gleiten die Tragbleche 9 und 10 unter der Mundrolle 8 des unteren Bechers 3 her. Durch das kontinuierliche Verfahren nach links werden nun wiederum die Tragbleche 5 und 6, deren tragenden Oberfläche um den Mundrollenabstand zuzüglich Toleranz über den Tragblechen 9 und 10 angeordnet ist, zwischen die beiden Mundrollen des letzten unteren Bechers 3 und dem darüber befindlichen vorletzten Becher 17, die den Abstand von Mundrolle zu Mundrolle zu einander aufweisen, gefahren. Jetzt übernehmen die Tragbleche 5 und 6 eine tragende Funktion indem sie den vorletzten Becher 17 über seine Mundrolle von unten gesehen abstützen und damit gleichzeitig auch den Becherstapel 15 . Der Becher 3, also der letzte untere Becher, wird nun von keinem Tragblech oder Tragwinkel mehr gehalten. Becher 3 ist jetzt senkrecht nach unten gerichtet frei.
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Dadurch, dass die Becher sehr leicht sind, oder leicht aneinander haften, oder statisch aufgeladen sind, fallen sie schwerkraftbedingt nicht regelmäßig von alleine, deshalb wird eine Zwangstrennung ausgelöst, indem die Keile 13 und 14 der Tragbleche 5 und 6 zwischen die Mundrollen von Becher 3 und 17 geschoben werden, dadurch wird der Becher 3 nach unten gedrückt und dies bewirkt, dass immer eine Zwangstrennung eingeleitet wird. Die Keile 13 und 14 bilden im Ausführungsbeispiel die Abstreifelemente. Durch die schnelle Bewegung des Schiebeelementes 2 wird diese Kraft über die Keile 13 und 14 auf den Becher 3 übertragen. Dieser wird dabei beschleunigt und fällt zusätzlich schwerkraftbedingt sicher in die Ausgabestation.
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Dadurch, dass die Keile 13 und 14 eine Schenkellänge von 15 mm aufweisen, und wenn der Abstand von Mundrolle zu Mundrolle z. B. 3 mm beträgt, zuzüglich des halben Mundrollenabstands von z. B. 1,5 mm, so wird der Becher 3 in diesem Beispiel um 10,5 mm zwangsweise senkrecht nach unten bewegt. Durch diesen Vorgang ist es zu einer Zwangstrennung des unteren Bechers 3 von dem Stapel gekommen, der Becher wird zusätzlich durch die schnelle Bewegung der Keile beschleunigt und wird ergänzend mittels Schwerkraft in die Ausgabe gefördert. Danach kann ein neuer Zyklus gestartet werden.
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Die Vorrichtung ist so ausgelegt, dass die Tragbleche 5, 6, 7, 9 und 10 horizontal verstellbar sind, dadurch ist die Vorrichtung individuell auf den jeweiligen Durchmesser der auszugebenden Becher einstellbar. Die Tragbleche 5, 6 sowie 9, 10 befinden sich jeweils auf einer gemeinsamen tragenden Strebe. Diese beiden Streben sind hin zur Mitte des Bechergebers über jeweils zwei Stellschrauben stufenlos horizontal verstellbar. Damit ist ein leichtes Einstellen auf die unterschiedlichen Becherdurchmesser gewährleistet.
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Die Tragbleche 9 und 10 sind zusätzlich in der Höhe verstellbar entsprechend dem halben Abstand der Becher 15 von Mundrolle zu Mundrolle zuzüglich dem Stärkemaß der Mundrolle. Damit ist gewährleistet, dass die keilförmigen Segmente 13 und 14 der Tragwinkel 5 und 6 zwischen die Mundrollen der Becher 3 und 17 fahren können. Die Tragbleche 9 und 10 sind zu den Tragblechen 5 und 6 tiefer montiert entsprechend dem Abstand der Mundrollen, damit beim Zurückfahren des Schiebeelements 2 die Tragbleche 5 und 6 zwischen Becher 3 und 17 fahren können und der Trennungsprozess dadurch vollendet wird.
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In 5 ist eine alternative Trennbaugruppe aus einer Ansicht von unten gezeigt. Abweichend vom vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel sind hier die Auflageelemente 5, 6 und 9, 10 nicht in einem gemeinsamen Schlitten angeordnet, sondern getrennt voneinander. Der letzte Becher 3 eines nicht näher dargestellten darüber befindlichen Becherstapels 15 wird in der Ausgangsstellung von den Auflageteilen 5, 6, die gemeinsam ein erstes Auflageelement bilden, an der Mundrolle 8 gehalten. Die Auflageteile 5, 6 sind in einem ortsfest in der Vereinzelungsvorrichtung montierten Rahmen 50 gehalten. Die Auflageteile 5, 6 sind über Federn 52 in Querrichtung zur Hochachse des Becherstapels 15 und zum Rahmen 50 federnd gelagert.
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In 5 ist erkennbar, dass sich die Auflageteile 9, 10 in einem Schlitten 70 befinden, der quer zur Hochachse des Becherstapels 15 verlagerbar ist. Der Schlitten 70 kann nach links auf den Becher 3 zu verfahren werden. 6 zeigt die in 5 gezeigte Trennbaugruppe in einer Seitenansicht in ihrer Ausgangsstellung. Von ihrer Ausgangsstellung aus wird der Schlitten 70 in Pfeilrichtung nach links verlagert. Am Rahmen 70 befinden sich auf gegenüberliegenden Seiten zwei Kulissen 72 , die bei einer Verfahrbewegung des Schlittens 70 auf den Becher 3 zu auf die Anlaufrollen 54 treffen und diese im weiteren Ablauf der Verfahrbewegung zusammen mit den Auflageteilen 5, 6 nach außen auf die seitlichen Schenkel des Rahmens 50 zu drücken. 7 zeigt die in 5 gezeigte Trennbaugruppe in einer Trennstellung.
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In der Trennstellung vergrößert sich der Radius der Auflageteile 5, 6, und der Becher 3 kann mit der Mundrolle 8 zwischen diesen durch nach unten fallen. Da bei der Verschiebebewegung des Schlittens 70 die Auflageteile 9, 10 ebenfalls mit auf den letzten Becher 3 und den darüber befindlichen, zeichnerisch nicht dargestellten vorletzten Becher 17 zu verlagert worden sind, fällt der Becher 3 und der von ihm getragene Becherstapel 15 aus den Auflageteilen 5, 6 heraus.
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Da sich die Auflageteile 9, 10 in einer anderen Ebene oberhalb der Auflageteile 5 , 6 befinden, haben sich die Auflageteile 9, 10 bei der Verschiebebewegung in den Zwischenraum zwischen der Mundrolle 8 des letzten Bechers 3 und der Mundrolle 8 des vorletzten Bechers 17 geschoben. Nachdem der letzte Becher 3 seinen Halt durch die Auflageteile 5, 6 verloren hat, stützt sich nun der vorletzte Becher 17 auf die nun sich darunter befindlichen Auflageteile 9, 10, die ein zweites Auflageelement bilden, ab.
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Bei einer weiter fortgesetzten Schiebebewegung gelangen die keilförmig gestalteten Abstreifelemente 13 und 14 an die Mundrolle des Bechers 3 und streift diesen nach unten ab.
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In der Seitenansicht in 6 und 7 sind die Gleitschienen 56, 74 erkennbar, an denen die Auflageteile 5, 6 und 9, 10 in einer Richtung quer zur Hochachse des Becherstapels 15 über Klemmschrauben an unterschiedliche Bechergrößen anpassbar sind. Eine Höhenverstellung kann über die Langlöcher 58 erfolgen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfindung nicht auf die vorstehenden gegenständlichen Beschreibungen als Ausführungsbeispiele beschränkt ist. Dem Fachmann bereitet es keine Schwierigkeiten, die Ausführungsbeispiele auf eine ihm als geeignet erscheinende Weise abzuwandeln und an die Erfordernisse eines konkreten Anwendungsfalls anzupassen, ohne dabei die Lehre der Erfindung zu verlassen.