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Wägevorrichtung Die Erfindung betrifft eine Wägevorrichtung für mittels
eines Förderbandes derWägevorrichtung kontinuierlich zu- und über die Wägevorrichtung
führbare, in einem vorbestimmten, etwa gleichbleibenden Abstand auf dem Förderband
liegende Gegenstände, z.B. gefüllte Packungen oder Dosen, wobei das über Rollen
geführte, endlose Förderband durch vor und hinter derWägevorrichtung in gleicher
Höhe nebeneinanderliegende, zueinander parallele Umlenkrollen antreibbar ist und
wobei dem über die Wägevorrichtung laufenden Förderband ein von diesem Förderband
unabhängiges Abführband nachgeordnet ist.
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Zur Kontrolle des Sollgewichtes von z. B. eine Verpackungsmaschine
verlassenden Paketen ist es bekannt, in den Transportweg dieser kontinuierlich und
etwa in gleichem Abstand ankommenden Pakete eine Wägevorrichtung einzufügen, über
die jede Pakkung hinwegläuft. Die einzelnen Packungen werden dabei mit Hilfe eines
über den Wägeteller gleitenden Förderbandes an die Wägestelle herangeführt. Während
des Durchlaufs der Packung durch den Wägeabschnitt wird ihr Gewicht in einen entsprechenden
Spannungsimpuls umgesetzt oder erscheint als Spannungsänderung. Je nach dem Ausmaß
dieser Größe wird dann an einem Anzeigegerät ein zu hoher, richtiger oder zu niedriger
Wert abgelesen werden. Die Spannungsgröße kann weiterhin auch als Ausgangsgröße
für eine Einrichtung zum Auswerfen der Fehlpakete (zu hohe Abweichung vom Sollgewicht
nach oben oder unten) benutzt werden.
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Der Antrieb des über den Wägeteller hinweglaufenden, um Umlenkrollen
herumgeführten und die Packungen mitführenden Förderbandes erfolgt bei einer bekannten
Ausführung mit Hilfe von zwei Rollen, die ihrerseits vom Hauptantriebsmotor z. B.
über einen Keilriemen, gegebenenfalls unter Zwischenschaltung einer Reibrolle, in
Drehung versetzt werden. Das endlose Förderband ist dabei um die angetriebene Rolle
sowie um zwei in gleicher Höhe nebeneinanderliegende Umlenkrollen herumgeführt,
von denen die eine vor der Wägevorrichtung und die andere dahinter angeordnet ist.
Zwischen der angetriebenen Rolle und der vor der Wägevorrichtung befindlichen Umlenkrolle
ist außerdem noch eine Spannrolle vorgesehen. Bei Wägevorrichtungen dieser Art ist
nachteilig, daß die Bandspannung auf den Wägeteller rückwirkt und damit das Wiegeergebnis
beeinflußt.
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Es sind Bandwaagen für leichtes Schüttgut bekannt, bei denen das
Förderband derart über synchron angetriebene, am festen Rahmen angebrachte
Bandabstütz-
und Umlenkorgane geführt ist, daß der Abstand der inneren, einander zugekehrten
Bandabstützorgane kleiner ist als das diese überbrückende Bandstück, wodurch letzteres
locker zwischen den Abstützorganen durchhängt und somit praktisch nur mit seinem
Eigengewicht auf die Waage einwirkt.
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Zum Wägen von kontinuierlich durchlaufendem stückigem Gut eignet
sich dieses Prinzip der Verringering der Bandspannung schon deswegen nicht, weil
der von links vom Wägegeber befindliche Bandabschnitt bei einseitiger Belastung
unter gleichzeitiger Straffung des rechts vom Geber liegenden Bandteils noch mehr
durchsackt, wodurch auf den Wägegeber ein einseitiges Drehmoment wirkt, das Verfälschungen
des Wägeergebnisses zur Folge hat.
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Außerdem würden die einzelnen ankommenden, ebenfalls durchsackenden,
stückigen Güter mit ihrer Frontseite auf den Geber auflaufen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die obengenannte
Rückwirkung des Transportbandes auf den Wägeteller mit einfachen Mitteln auszuschalten.
Dieses Problem wird dadurch gelöst, daß erfindungsgemäß von den beiden gemeinsam
angetriebenen Umlenk- und Antriebsrollen, welche das sich über die Umlenkrollen
noch hinaus erstreckende Förderband mittels weiterer Umlenkrollen teilweise umschlingt,
die in Aufl aufrichtung der Gegenstände gesehene erste Umlenkrolle einen größeren
Durchmesser als die nachfolgende aufweist, derart, daß das Förderband in an sich
bekannter Weise Schlaufen vor der Wägevorrichtung bildet. Mit dieser Maßnahme wird
erreicht, daß in dem Bereich der Rolle mit dem größeren Durchmesser ein größerer
Bandabschnitt pro Zeiteinheit vorgeschoben wird, was zur Folge hat, daß die Bandspannung
im Bereich des Wägetellers aufgehoben ist. Um zu vermeiden, daß das im Bereich der
Antriebsrolle mit größerem Durchmesser aufgelockerte und unter Umständen wellige
Band auf den Wägeteller einwirkt, ist zwischen dem Wägeteller und der davor befindlichen
Bandumlenkrolle in an sich bekannter Weise eine
Bandführung in Form
eines aus Flacheisen oder ähnlichem Material bestehenden Zwischenstücks angeordnet,
das durch die Welligkeit des Bandes eventuell hervorgerufene Stoßimpulse vor dem
Wägeteller abfängt. Als vorteilhaft hat sich dabei erwiesen, den Rollen abstand
des oberhalb jeder Umlenk- und Antriebsrolle angeordneten Umlenkrollenpaars kleiner
als den Durchmesser der darunter befindlichen Antriebs- und Umlenkrollen zu bemessen.
Damit ist gewährleistet, daß der eigentliche Wägeteller von Rückwirkungen, die vom
Transportband herrühren, völlig entlastet ist.
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Die Erfindung ist im folgenden an einem Ausfühführungsbeispiel an
Hand der schematischen Zeichnung näher erläutert. Dabei stellt dar Fig. 1 eine Vorderansicht
der Wägevorrichtung, F i g. 2 eine Seitenansicht der Einrichtung nach Fig. 1.
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Wie die Figuren erkennen lassen, ist auf dem Boden 2 des Gestells
1 unter Zwischenlage elastischer Pufferelemente 3 eine Trägerplatte 4 für den regelbaren
Antriebsmotor 5 und das Umkehrgetriebe 6 befestigt.
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An der Rückwand 7 des Gestells sind die Rollen 8, 9, 10 für das Auslaufband
11 angeordnet. Davon wird die Rolle 10 durch den Keilriemen 12 angetrieben, die
Rolle9 dient als Spannrolle, während die Rolle 8 als Umlenkrolle wirksam ist.
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Die ebenfalls an der Rückwand 7 befestigten Rollen 13 bis 22 sind
für das über den Wägeteller 23 hinweglaufende Förderband 24 vorgesehen. Dieses Band
wird von den beiden Rollen 13, 14 angetrieben, die ihrerseits von einem Riemen 25,
der um diese beiden Rollen herumgeführt ist, in Drehung versetzt werden. Die beiden
Rollen 15, 16 dienen zugleich als Spann- und Umlenkrollen, während die Rollen 17
bis 22 lediglich Umlenkrollen darstellen.
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Zum Spannen des Förderbandes 24 dient weiterhin die verstellbare und
die Bandspannung regulierende Spannvorrichtung 26. Der Bügel 27 gewährleistet eine
gute Bandführung. Mit Rücksicht auf die Nachgiebigkeit des Bandes sind Führungsschichten
oder -rollen ungeeignet. Als wesentlich günstiger hat sich die Verwendung des gebogenen
Bügels 27 erwiesen, der das Förderband umfaßt und in einer Ebene senkrecht zur Laufrichtung
des Bandes schwenkbar ist, so daß das so geführte Band auch verstellbar ist. Der
unmittelbar auf eine Riemenscheibe des Motors aufgebrachte Riemen 25 ist um zwei
Umlenkrollen 28, 29 herumgeführt. Weiterhin ist eine Spannrolle 31) vorhanden. Durch
die fliegende Lagerung der Rollen ist ein Bandwechsel in wenigen Minuten durchführbar.
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Im Auslaufbereich ist eine Auswurfvorrichtung 31 angebracht, welche
die Fehlpakete ausscheidet. Zu diesem Zweck enthält diese Vorrichtung einen Auswerfer
32, der über den Magnet 33 betätigt wird. Die Amplitude des Auswerfers ist durch
Verändern der Lage des Puffers 34 relativ zum Stößel 35 in vorbestimmten Grenzen
einstellbar. Der Wägekopf 36 befindet sich im Raum zwischen den beiden Rollen 13,
14 und ist auf einer Halterung 37 angeordnet. Mit 38, 39 sind zwei Fotozellen bezeichnet,
welche durch das jeweils vorbeilaufende Paket beeinflußt werden.
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Von den beiden in Pfeilrichtung umlaufenden, gemeinsam angetriebenen
Antriebs- und Umlenkrollen 13, 14 besitzt die Rolle 14 einen größeren Durchmesser
d, als die Rolle 13. Dadurch lockert sich das
Band 24 im Bereich zwischen der Umlenkrolle
19 und der Bandführung 50 auf, so daß der Wägeteller 23 entlastet ist. Die Auflockerung
des Bandes entsteht dabei dadurch, daß durch die Rolle 14 ein längerer Bandabschnitt
pro Zeiteinheit gefördert wird als die Rolle 13 abzieht. Der Bandausgleich erfolgt
selbsttätig über die Bandspannvorrichtung 26, wobei das Band gegebenenfalls teilweise
auch zusätzlich über die Rolle 13 rutscht. Insbesondere durch die Umlenkrollen 19
und 20 sowie das Zwischenstück 50 wird also der sich im Bereich des Wägetellers
jeweils befindliche Abschnitt des Förderbandes 24 so geführt, daß einerseits die
Zufuhr der ankommenden Pakete nicht beeinträchtigt und andererseits der Wägeteller
durch das Band nicht beeinflußt wird.
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Zweckmäßig ist ferner, ein solches Zwischenstück 50 auch zwischen
der Umlenkrolle 20 und dem Wägeteller 23 vorzusehen.
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Mit der vorbeschriebenen Anordnung ergibt sich folgende Wirkungsweise:
Die über die Platte 40 in gleichmäßigen Abständen ankommenden Pakete werden zunächst
vom Förderband 24 erfaßt und über den Wägeteller 23 transportiert. Der dem Gewicht
des betreffenden Pakets entsprechende Ausschlag der Waage wird in Form einer Spannungsänderung
erfaßt. Falls diese Spannungsänderung und damit das Gewicht den vorher festgelegten
Sollwert über- oder unterschreitet, tritt die Auswurfvorrichtung in Tätigkeit und
scheidet das Fehlpaket aus. Dabei hat die Fotozelle38 die Aufgabe, die dem Gewicht
des Pakets entsprechende, bereits gespeicherte Spannungsgröße in dem Augenblick,
in dem das Paket die Fotozelle passiert, einem zweiten Speicher zu übergeben.
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Dieser Speicher wird dann abgefragt, wenn das Paket die Fotozelle
39 passiert. Je nach dem Abfrageergebnis tritt dann der Auswerfer in Tätigkeit oder
nicht.
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Das zu kontrollierende Gewicht ist jeweils vorher einzustellen. Zu
diesem Zweck ist eine Gewichtsschale 41 vorgesehen, in die das zum Erreichen des
Sollgewichts notwendige Zusatzgewicht einzulegen ist.