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Durchschreibebuch Die Erfindung betrifft ein Durchschreibebuch, bestehend
aus einem eine Anzahl übereinanderliegender Durchschreibesätze aufnehmenden Unterteil,
das mit einem steifen als Schreibunterlage dienenden Deckel biegsam verbunden ist
und in einen die Haltemittel- für die Durchschreibesätze aufnehmenden Oberteil übergeht
und bei dem die einzelnen Durchschreibesätze aus mehreren übereinanderliegenden
Beschriftungsblättern mit zwischen diesen befindlichen Durchschreibeblättern, wie
Kohlepapierblätter, bestehen, wobei die Beschriftungsblätter jedes Satzes an einer
Seite durch eine Trennleiste miteinander verbunden sind und mindestens ein Beschriftungsblatt
des Durchschreibesatzes am Kopf um soviel verlängert ist, daß diese Verlängerung
und damit das Durchschreibeblatt nach dem Abtrennen des Satzes in den Haltemitteln
des Einbandes in ihrer Lage festgehalten ist.
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Es sind Durchschreibebücher bekanntgeworden, die entsprechend den
bekannten Kassablöcken ausgebildet sind. Bei diesen sind zwar ebenfalls mehrere
Beschriftungsblätter mit Kohlepapierblättern als Einzelsätze übereinanderliegend
in dem Einband untergebracht, wobei auch je eines der Beschriftungsblätter eines
Einzelsatzes mit einem verlängerten Kopfteil im Block befestigt ist. Dabei sind
aber die verlängerten Kopfteile der einzelnen Beschriftungsblätter jedes Einzelsatzes
fest mit dem Ober- und Unterteil des meist unsteifen Einbanddeckels durch Buchbinderheftklammern
od. dgl. fest miteinander verbunden. Bei diesen bekannten Durchschreibebüchern lassen
sich demgemäß die Beschriftungssätze nicht nach Bedarf wahlweise einzeln oder in.
Gruppen einlegen oder herausnehmen, vielmehr sind die einzelnen Beschriftungsblätter
mit Kohlepapierblättern fest zu einem einzigen Durchschreibebuch verbunden. Die
Herstellung dieser bekannten Durchschreibebücher erfordert buchbinderischen Aufwand,
da die übereinanderliegenden Durchschreibesätze mit dem Einband zu einem festen
Block oder Buch vereinigt werden müssen. Nach Beschriftung der in diesem Buch fest
miteinander verbundenen Einzelsätze kann das Durchschreibebuch nicht weiter verwendet
werden.
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Nach dem Hauptpatent wurde vorgeschlagen, in den verlängerten Kopfteilen
der Beschriftungsblätter Löcher anzuordnen, mit denen die Durchschreibesätze lose
auf Reihstiften aufgereiht sind, wobei der Oberteil des steifen Einbandes mit der
Einbandunterseite durch ein Gelenk verbunden ist und im Oberteil Klemmittel, wie
Druckknöpfe, angebracht sind, welche die Aufreihstifte lösbar abschließen. Dadurch
ist ein Durchschreibebuch nach Art einer Wechselmappe geschaffen, in welche . die
maschinell vorgefertigten Durchschreibesätze als Einzelsätze in einfacher Weise
eingelegt und in ihr befestigt werden können. Die beispielsweise zu einem Auftragsbuch
oder Schreibblock zusammengefaßten Einzelsätze können auch wieder leicht herausgenommen
werden und bilden als getrennte Beschriftungsblätter, vorzugsweise mit den Kohlepapierblättern,
ein für die weitere Bearbeitung stets zusammenhängendes Ganzes, so daß diese deckungsgleich
liegenden Beschriftungsblätter ohne zusätzliche Arbeit in Beschriftungsmaschinen
oder von Hand weiter im Durchschreibeverfahren beschriftet werden können, ohne daß
ein abermaliges Zusammenlegen der übereinander anzuordnenden Beschriftungs- und
Kohlepapierblätter erforderlich ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Durchschreibebuch der
beschriebenen Art zu schaffen, bei welchem ein besonders einfaches und schnelles
Einlegen bzw. Auswechseln der vorgefertigten Durchschreibsätze bei einfachem Aufbau
möglich ist.
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Diese Aufgabe wird bei einem Durchschreibebuch der eingangs beschriebenen
Art erfindungsgemäß durch eine stirnseitige Klebeverbindung der übereinanderliegenden
Verlängerungen der Beschriftungsblätter gelöst. Durch diese Ausbildung wird erreicht,
daß die übereinanderliegenden Einzeldurchschreibesätze einen Block bilden, der mit
Vorteil als vorgefertigter Block in den beschriebenen Einband eingelegt werden kann.
Durch die stirnseitige Verklebung oder dergleichen Haftmetallverbindung der Verlängerungen
der einzelnen Durchschreibesätze erhält man den weiteren Vorteil, daß diese Einzeldurchschreibesätze
zu Blöcken bereits fabrikmäßig vorgefertigt werden können, wodurch das Herstellen,
der Versand und das Einlegen der übereinanderliegenden
Einzeldurchschreibesätze
in den Einband od. dgl. erheblich vereinfacht ist.
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Dabei kann es weiterhin vorteilhaft sein, wenn, nach einem weiteren
Merkmal der Erfindung, ein oder mehrere Schreibblätter länger als die übrigen Schreibblätter
gehalten sind. Dies bringt den Vorteil, daß in bestimmten Fällen, die verlängerten
Schreibblätter aus dem bereits abgetrennten Satz vor dessen Auflösung in Einzelblätter
herausgetrennt werden können und so ohne weiteres Suchen für einen bestimmten, weiteren
Bearbeitungs- oder Ablegevorgang zur Verfügung stehen.
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Die Verlängerung eines getrennt ausscheidbaren Schreibblattes wird
vorteilhaft an der Kopfseite angebracht.
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Wenn, gemäß der Erfindung, die einzelnen übereinanderliegenden Durchschreibesätze
an ihren verlängerten Teilen stirnseitig auf voller Breite miteinander verbunden
werden, so sind diese gegen Einreißen der Perforation so gut wie vollständig gesichert.
Darüber hinaus ergibt sich der Vorteil einer rationellen, einfachen Fertigung, indem
der Inhalt eines Schreibbuches, Blockes od. dgl. zu einer Einheit, beispielsweise
als Durchschreibesatz-Block, vorgefertigt werden kann. In diesem Falle wird bei
der Herstellung dieser Einzelblöcke als Fertigeinlagen für Schreibbücher, Einbände
usw. vorzugsweise so verfahren, daß die Verlängerungen der Schreibblätter nach dem
Übereinanderlegen der Einzelsätze stirnseitig auf der ganzen Länge verklebt und
danach die Aufnahmelöcher für die Stifte od. dgl. angebracht werden.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand der in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es ist dargestellt in F i g. 1 ein nach der
Erfindung ausgebildeter Block aus übereinanderliegenden miteinander durch stirnseitige
Klebung verbundenen Einzelschreibsätzen, F i g. 2 eine weitere Ausführungsform eines
Blockes in einer Darstellung gemäß F i g. 1, bei welchem ein Schreibblatt jedes
Satzes länger als die anderen Schreibblätter gehalten ist.
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In F i g.1 sind die einzelnen übereinanderliegenden Handdurchschreibesätze
mit a, b, c, d usw. bezeichnet. Jeder dieser Durchschreibesätze besteht aus
einem oberen Beschriftungsblatt 1, 1', 1", 1` .. . Diese oberen Beschriftungsblätter
bilden die Originalbeschriftungsblätter. Unterhalb dieser Originalbeschriftungsblätter
1, 1', 1", Y" usw. liegt jeweils ein Kohlepapierblatt 2, 2', 2", 2"' usw.
An Stelle eines besonderen Kohlepapierblattes kann auch auf der Rückseite des Beschriftungsblattes
oder der darunter liegenden weiteren Beschriftungsblätter eine Durchschreibeschicht
aufgebracht werden.
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Auf das Kohlepapierblatt 2, 2', 2", 2"' usw. folgt jeweils ein Durchschreibebeschriftungsblatt
3, 3', 3", 3"' usw., auf das wiederum im Wechsel Kohlepapierblätter und weitere
Beschriftungsblätter 4, 4', 4",
4"' usw. folgen. Es kann eine gewünscht beliebige
Anzahl von Beschriftungs- und Kohlepapierblättern übereinanderliegend angeordnet
sein. Die einzelnen Beschriftungs- und Kohlepapierblätter jedes Satzes a,
b, c, d sind fußseitig mittels einer Trennleiste 7 miteinander verbunden,
so daß sie von den, mit besonderen Verlängerungen versehenen Durchschreibeblättern
3, 3', 3", 3' usw. in einem Zuge abgetrennt werden können. Diese Verlängerungen
sind in F i g.1 mit 3 a, 3 b, 3 c, 3 d bezeichnet. In den Verlängerungen
3 a, 3 b, 3 c, 3 d sind Haltemittel vorgesehen, durch welche die übereinanderliegenden
Einzelsätze a, b, c, d usw. in einem besonderen Einband gehaltert sind: Gemäß
der Erfindung sind die Verlängerungen der einzelnen übereinanderliegenden Sätze
a, b, c, d
usw. längs ihrer Stirnseite 3 a' miteinander, vorzugsweise durch
Kleben, verbunden. Durch diese einfache Maßnahme wird zunächst erreicht, daß die
übereinanderliegenden Einzelsätze a, b, c, d usw. schon in der Fertigung
zu einem geschlossenen Block miteinander verbunden werden können, der als Ganzes
ausgeliefert und _vom Endverbraucher nur noch in den vorgefertigten Einlegedeckel,
beispielsweise eines Auftragsbuches, eingelegt zu werden braucht.
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Es empfiehlt sich, in den Verlängerungen 3 a; 3 b, 3 c usw. zu diesem
Zweck Aufnahmelöcher für _das Durchstecken der Haltestifte vorzusehen, welche in
dem Einbanddeckel fest angebracht sind, so däß der aus einzelnen, übereinanderliegenden-.
Sätzen - bestehende, verbundene Block im Einband selbst eine unverrückbare, feste
Lage erhält.
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Durch das stirnseitige Verkleben der Verlängerungen 3 a, 3 b usw.
ist weiterhin erreicht, daß die einzelnen Blätter der Durchschreibesätze zueinander
einen festeren Halt bekommen, so daß ein Eini-eißen dieser Einzelblätter bzw. eine
Beschädigung der Perforation weitgehend vermieden ist. Hierdurch wird es möglich,
daß stärkeres Papier für die einzelnen Blätter verwendet werden kann, da die bei
stärkerem Papier auftretenden Zugbeanspruchungen, beispielsweise beim Trennen der
Einzelsätze innerhalb der Perforation durch den festen Zusammenhalt -aller übereinanderliegender
Einzelsätze, infolge der stirnseitigen Verklebung nicht zu einem Einreißen der Einzelblätter
führen können.
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Die stirnseitige Verbindung der Verlängerungen 3a, 3b,
3 c der Einzelblätter hat weiter den Vorteil, daß die Aufnahmebohrungen in den Verlängerungen,
welche zum Einlegen der Haltemittel, beispielsweise von Stiften des Einbandes, dienen,
nicht in jedes Blatt einzeln eingebracht zu werden brauchen. Es ist eine einfachere
Herstellung dadurch denkbar, daß nach dem Zusammenlegen der Einzelsätze und deren
stirnseitigem Verbinden durch Klebung, der so gefertigte Block aus einzelnen, übereinanderliegenden
Durchschreibesätzen, an den Stellen, an denen später die Haltestifte durchtreten
sollen, insgesamt, also in einem Arbeitsgang, mit Stanz- oder Bohrlöchern versehen
wird, so daß eine genaue übereinanderlage dieser Durchtrittsöffnungen für die Haltestifte
des Einbandes gewährleistet ist.
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Falls die Blattstärken der einzelnen, übereinanderliegenden Durchschreibeblätter
unterschiedlich sein sollten, so daß ein Höhenausgleich zwischen den übereinanderliegenden
Verlängerungen 3 a, 3 b usw. zu den Einzelblättern jedes Satzes erforderlich ist,
können Zwischenlagen von der Größe der Verlängerungen 3 a, 3b, 3c,
3 d kopfseitig zwischen diese Verlängerungen eingelegt werden, welche ebenfalls
mit den Verlängerungen zusammen, stirnseitig zu einem festen Block verklebt werden.
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Bei dem in F i g. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel sind mit la,
3a, 5a, 7a die Schreibblätter und mit 2a, 4a, 6 a die Kohlepapierblätter
bezeichnet. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist das Beschriftungsblatt 5a mit der
kopfseitigen Verlängerung 5 b versehen. Die Verlängerung 3 b der einzelnen,
übereinanderliegenden
Blätter 3 a der Sätze a, b, c, d usw. sind ebenfalls stirnseitig miteinander
durch Kleben verbunden und mit Aufnahmeöffnungen für das Durchstecken der Haltestifte
eines Einbandes od. dgl. versehen. Diese Aufnahmeöffnungen sind in F i g. 2 mit
15 bezeichnet. Das Besondere dieses Ausführungsbeispieles liegt darin, daß hier
das Blatt 5a jedes Einzelsatzes a, b, c, d usw., das mit der Trennleiste
16 abgetrennt wird, gegenüber dem obersten Beschriftungsblatt 1a länger gehalten
ist, so daß es dank seiner kopfseitigen Verlängerung 5 b
leicht aus dem abgetrennten
Einzelsatz herausgelöst und in einem besonderen Arbeits-, Beschriftungs-oder Ablegegang
weiter behandelt werden kann.