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Kohlenhobelanlage für geneigte und steile Lagerung Die Erfindung betrifft
eine Kohlenhobelanlage für geneigte und steile Lagerung mit längs des Kohlenstoßes
verlegten Förderern und einem an einem an ein Zugmittel angeschlagenen Hobelkörper,
für den auf dem Boden der Förderrinne eine Zwangsführung vorgesehen ist.
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Es sind bereits insbesondere für die flache Lagerung bestimmte Hobelanlagen
bekanntgeworden, bei denen der an das Zugmittel angeschlagene Hobelkörper von der
Förderrinne geführt ist. Das geschieht durch einen am Hobelkörper angebrachten Führungsbalken,
der mit einem längs verlaufenden und rückseitig offenen Führungskanal versehen ist,
mit welchem er eine Führungsschiene umfaßt, die beispielsweise seitlich an einem
vor dem Kohlenstoß verlegten Förderer angebracht ist. Da der Hobel im übrigen mit
seinem Gewicht auf dem Liegenden aufruht, muß er durch ein sogenanntes Hobelschwert,
das unter die Rinnen greift, zusätzlich gesichert werden.
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Bei solchen Kohlenhobelanlagen wird eine Hobelgasse zwischen dem Kohlenstoß
und den Förderrinnen Voraussetzung, um Platz für den Durchgang des Hobelkörpers
abzüglich der Breite seiner Messer und gegebenenfalls die erwähnten Führungen zu
schaffen. Diese Hobelgasse ist ausbautechnisch von beträchtlichem Nachteil, weil
dadurch das Förderfeld verbreitert wird, das ohnehin nur mit überkragenden Kappen
ausgebaut werden kann bzw. unverbaut bleibt.
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Im Betrieb des Hobels müssen an solchen Hobelanlagen erhebliche Energien
aufgebracht werden, von denen jedoch nur ein geringer Teil für die eigentliche Lösearbeit
des Hobels bzw. seiner Messer ausgenutzt wird. Die Reibung des Hobelkörpers namentlich
auf unebenem Liegenden ist beträchtlich und zehrt zusammen mit dem Anheben des Rinnenstranges
beim Durchgang des Hobelschwertes viel Energie auf. Während der oberhalb der Oberkante
des kohlenstoßseitigen Rinnenschenkels bzw. der dort angebrachten Hobelführung anstehende
Teil des Kohlenstoßes im allgemeinen keine Ladearbeit erfordert, weil er über der
Rinne hereinbricht, muß die sogenannte Wurzel vom Hobelkörper angehoben und in die
Rinne geladen werden. Auch dies erfordert beträchtliche Energien, insbesondere wenn
die Kohle am Liegenden festgebrannt ist.
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Die ausbautechnischen Schwierigkeiten, die an solchen Hobelanlagen
entstehen, haben bereits dazu geführt, daß gemäß einem weiteren der vorbekannten
Vorschläge das Rücklauftrum des Zugmittels oberhalb des Vorlauftrames angeordnet
wird, wobei dann das Vorlauftrum in einer auf der Förderrinne angeordneten Zwangsführung
läuft. Diese Zwangsführung wirkt auch auf den Hobelkörper, der jedoch vor der Förderrinne
auf dem meist unebenen Liegenden hauptsächlich geführt werden muß. Infolgedessen
kommen grundsätzlich diesem vorbekannten Vorschlag auch die vorstehend für Kohlenhobelanlagen
der flachen Lagerung geltend gemachten Nachteile zu.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, eine Kohlenhobelanlage
zu schaffen, bei der der Hobelkörper keine Hobelgasse mehr erfordert und außer der
für das Lösen der Kohle notwendigen Energie einen erheblich verminderten Energiebedarf
im Vergleich zu bekannten Hobelanlagen aufweist.
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Der Lösungsgedanke der Erfindung für diese Aufgabe besteht grundsätzlich
darin, daß für den Hobelkörper auf dem Boden der Förderrinnen eine Gleitbahn gebildet
ist und die Förderrinnen dem Kohlenstoß unmittelbar anliegen.
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Dadurch wird erreicht, daß der Hobelkörper nicht nur wie bisher auf
dem Liegenden, sondern auf der glatten und daher reibungsarmen Bodenfläche der Rinnen
geführt ist, während die Rinnen den gesamten Hobelkörper im wesentlichen mit Ausnahme
des Messerteiles untergreifen können. Die Hobelführung wird dadurch als Förderfläche
ausnutzbar bzw. es können Förderfläche und Hobelführung zusammenfallen. Wenn es
aus ausbautechnischen Gründen darauf ankommt, das Förderfeld so schmal als möglich
zu machen, kann man sich mit der Breite der Hobelführung als Förderfläche begnügen.
Es ist naturgemäß aber auch möglich, das Förderfeld bzw. die Förderrinnen noch zu
verbreitern, um gegebenenfalls ein Förderorgan in den Rinnen verlegen zu können.
Im
übrigen kann die Erfindung praktisch auf verschiedene Weise verwirklicht werden.
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Grundsätzlich kann z. B. das Zugmittel, das wie an sich bekannt, bevorzugt
als umlaufendes Zugmittel ausgebildet ist und dementsprechend ein Vorlauf- und ein
Rücklauftrum aufweist, frei durch die Förderrinnen gelegt und nur am Hobelgerät
geführt werden. Als zweckmäßig hat es sich jedoch herausgestellt, das Zugmittel
an der Innenseite eines versatzseitigen Förderrinnenschenkels zu führen. Dann liegen
Vorlauf- und Rücklauftrum übereinander, und der Anschlagpunkt des Hobels ist wählbar.
Er kann sowohl am Vorlauf- wie auch am Rücklauftrum vorgesehen werden.
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Auch hat die Erfindung es als zweckmäßig erkannt, die auf den Förderrinnen
ausgebildete Gleitbahn mit einer Zwangsführung für den Hobel zu versehen. Zu diesem
Zweck ist die Zwangsführung in an sich bekannter Weise hohl ausgebildet. Sie eignet
sich daher zur Unterbringung einzelner oder mehrerer Hilfsvorrichtungen. So besteht
eine Möglichkeit zur Ausnutzung der hohlen Zwangsführung für den Hobelkörper darin,
Verbindungsmittel zum gegenseitigen Anschluß aufeinanderfolgender Förderrinnen in
der Zwangsführung unterzubringen. Diese Verbindungsmittel können dann einfach gestaltet
sein, beispielsweise in Form von Bolzen oder Kettengliedern ausgeführt werden. Eine
solche Gestaltung der Verbindungsmittel in der Förderfläche war bisher deshalb nicht
möglich, weil sie das überfahren durch den Hobelkörper nicht gestattet.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung wird in die hohle Zwangsführung
eine Haltekette verlegt, die insbesondere bei schärferem Einfallen als Verankerung
der Förderrinnen dient. Bisher sperrte eine solche Haltekette wie die Verbindungsmittel
den Abfluß des Fördergutes bzw. mußte sie in nachteiliger Weise in besonderen Führungen
im Hobelkörper verlegt werden. Schließlich kann die hohle Zwangsführung als Raum
für die Verlegung des Rücklauftrums des Zugmittels verwendet werden.
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Die Ausbildung des Hobelkörpers ist natürlich im Rahmen der Erfindung
ebenfalls weitgehend beliebig. Insofern kann auch bei der erfindungsgemÜßen Hobelanlage
von dem grundsätzlich bei der ein-Cr gerung als bekannt angege-"angs für die flache
La., benen Hobelanlage schon verwirklichten Anordnung Gebrauch gemacht werden, gemäß
der der Hobelkörper aus einem an das Zugmittel angeschlagenen Grundkörper besteht
und auf diesem einen um eine senkrechte Achse gegen Anschläge verstellbaren Schwenkkörper
trägt, der die Hobelmesser aufweist. In diesem Falle ergibt sich nämlich der Vorteil,
daß trotz verhältnismäßig großer Auflagerflächen am Hobelkörper, die eine Verminderung
der Reibwerte zwischen dem Hobelkörper und dem Gleitflächen herbeiführen, der Hobelkörper
als Ganzes nicht zu schwer ausfällt.
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Als zweckmäßig erweist es sich, den Hobelkörper höhenverstellbar auszubilden,
weil dadurch die Mög-
lichkeit geschaffen wird, auf dem Liegenden einen Teil
des Stoßes, beispielsweise festgebrannte Teile der anstehenden Kohle, überfahren
zu können. Das geschieht zweckmäßig durch eine entsprechende Regulierung der Bodenmesser.
Nach der Erfindung wird diese Einstellung dadurch erreicht, daß zwischen dem Grundkörper
und dem Schwenkkörper des Hobels ein die Höhenlage der Hobehnesser einstellendes
Gleitstück eingelegt ist.
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Grundsätzlich sind an sich bekannte Förderrinnen in einer Hobelanlage
nach der Erfindung verwendbar Während bei Verwenduno, der bei Kettenkratzern üblichen
Rinnen, die man bisher an Hobelanlagen nicht nur wegen der Anbringung des Förderorgans,
sondern auch als Mittel zur Übertragung der Andruckkräfte auf den Hobel verwenden
mußte, ein erhebliches Gewicht erforderlich wird und daher insbesondere bei schärferem
Einfallen beträchtliche Schwierigkeiten bei der Verankerung des Rinnenstranges auftreten,
verwendet die Erfindung an sich bekannte Winkelrinnen, gegebenenfalls mit Aufsatzbracken,
auf deren Bodenschenkel die Gleitbahn gegebenenfalls mit der Zwangsführung vorgesehen
ist. Diese Rinnen erfahren durch das Gewicht des Hobels einen solchen Ändruck, daß
sie auch infolge des Fehlens des Hobelschwertes nicht die Neigung besitzen, im Zuge
des Abbauens zu klettern, d. h. sich auf ein Bett von feinem Fördergut aufzulegen.
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Die für die halbsteile bis steile Lagerung vorgesehene Verbindung
von Winkelrinnen zusammen mit Aufsatzbracken gemäß der Erfindung kann leicht dazu
führen, daß Teile des Fördergutes auf den Aufsatzbracken oder dem versatzseitigen
Rinnenschenkel zu gleiten beginnen und dann eine erhebliche Beschleunigung erfahren,
so daß sie eine Gefahr für Menschen und Material darstellen. Zur Vermeidung dieser
Nachteile schlägt die Erfindung vor, an den Aufsatzbracken eine biegsame, im wesentlichen
bis an das Hangende reichende durchgehende Schürze anzubringen. Dieser Gedanke von
an sich selbständiger, im Rahmen der Erfindung jedoch besonderer Bedeutung führt
ini Ergebnis dazu, daß das gesamte Förderfeld zur Abförderung der Kohle verwendet
werden kann, weil durch die Schürzen ein in sich abgeschlossener Raum im Förderfeld
gebildet wird. Folglich kann die Ausbauarbeit, sei es beim Einbringen eines etwa
vorgesehenen Bergeversatzes oder beim Umsetzen von Ausbaumaterial, während des Förder-
und Gewinnungsvorganges stattfinden. Es ist für die praktische Verwirklichung der
Erfindung dann von Bedeutung, daß durch die Bildung des abgeschlossenen Förderfeldes
der Bodenschenkel schmal ausgeführt werden kann und als zusätzliche Förderfläche
nicht nur der versatzseitige Schenkel, sondern gegebenenfalls auch die Fläche der
Schürze verwendbar wird.
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Die Gleitbahn des Hobels einschließlich einer etwa vorgesehenen Zwangsführung
für den Hobelkörper dient erfindungsgemäß jedoch nicht nur als Förderfläche, sondern
kann auch als Fahrgleis für ein oder mehrere Materialtransportgefäße ausgenutzt
werden. Diese Transportgefäße werden gegebenenfalls an das Zugmittel angeschlossen.
Zweckmäßig ist es, für den Fall der Verwendung solcher Transportgefäße Führungsschienen
an wenigstens einem Rinnenschenkel anzubringen.
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Die durch die Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen zunächst darin,
daß neben einer durch den Fortfall der Hobelgasse hervorgerufenen wesentlichen Erleichterung
der Ausbauarbeit im Förderfeld der Energiebedarf der Hobelanlage beträchtlich geringer
ist als bei den bekannten Anlagen dieser Art. Diese Verminderung des Energiebedarfs
kann einerseits durch die Einsparung von Antriebsstationen, bei der Verwendung der
Hobelanlage in halbsteiler oder
steiler Lagerung, vorzugsweise der
unteren Antriebsstationen, verwendet werden bzw. es kann die eingesparte Energie
zu einer entsprechenden Leistungssteigerung ausgenutzt werden. Das kann im einzelnen
bei Verwendung der leichten Winkelrinnen durch eine entsprechende Verlängerung des
Rinnenstranges erzielt werden, wodurch sich die Abbaulänge entsprechend vergrößert.
Durch den nach der Erfindung erzielbaren Abschluß der Förder- und Gewinnungsarbeit
von den übrigen Arbeiten in einem Abbaustreb wird außerdem eine dichtere Belegung
und dadurch wiederum eine bessere Ausnutzung der Betriebspunkte möglich.
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Die Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Einzelbeschreibung mehrerer beispielsweiser Ausführungsformen des Erfindungs-£regenstandes
an Hand der Figuren in den Zeichnungen; es zeigt F i g. 1 einen im wesentlichen
im Streichen geführten Schnitt durch einen Abbaustreb, der mit der erfindungsgemäßen
Hobelanlage ausgerüstet ist, F i g. 2 und 2 a eine Seiten- bzw. eine Aufsicht
auf einen Hobelkörper nach der Erfindung, wie er in der in F i g. 1 dargestellten
Hobelanlage Verwendung findet.
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F i 3 die Hobelanlage nach F i g. 1 bei Verwendung eines
oder mehrerer Materialtransportgefäße, F i g. 4 in der F i g. 1 entsprechender
Darstellung eine Hobelanlage gemäß der Erfindung in einer abgeänderten Ausführungsforin
und F i g. 5 in der F i g. 4 entsprechender Darstellung die dort gezeichnete
Hobelanlage bei Verwendung eines oder mehrerer Materialtransportgefäße.
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In den Figuren ist eine Kohlenhobelanlage, gemäß den dargestellten
Ausführungsformen eine solche für die halbsteile bis steile Lagerung dargestellt.
Grundsätzlich besteht sie aus längs des Kohlenstoßes 1 verlegten Förderrinnen
2 und einem mit den Rinnen 2 geführten, an ein mit 3 und 4 bezeichnetes Zugmittel
angeschlagenen Hobelkörper 5. Der Hobelkörper 5 ist auf einer auf
dem Boden 6 der Förderrinnen 2 ausgebildeten Gleitbahn geführt, und
die Förderrinnen 2 liegen am Kohlenstoß 1 unmittelbar an. Dieses unmittelbare
Anliegen der Förderrinneu 2 erkennt man, wenn man sich den Verlauf des Kohlenstoßes
über die noch zu beschreibenden Hobelmesser des Hobelkörpers 5 verlängert
denkt.
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Gemäß den dargestellten Ausführungsbeispielen und insbesondere dem
nach F i g. 1 ist das Zugmittel an der Innenseite eines versatzseitigen Förderrinnenschenkels
7 der dort dar-estellten Winkelrinne ge-C im
führt. Es handelt sich
um ein umlaufendes Zugmittel, das dementsprechend ein mit 3 bezeichnetes
Obertrum und ein Untertrum 4 aufweist. Die Führung besteht aus Kettenkanälen
8 und 9, von denen der Kettenkanal 9 eine öffnung
10 aufweist, durch die hindurch der Hobelkörper an das Untertrum 4 des Zugmittels
angeschlagen ist. Der Antrieb des als Hobelkette ausgebildeten Zuginittels
3 und 4 ist an sich bekannt und daher in den Figuren nicht dargestellt. Selbstverständlich
ist es mög ,lich, den Hobelkörper 5 statt an der Kette 4, wie gezeichnet,
an der Kette 3 anzuschlagen.
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Auf dem Boden der Förderrinnen 2 ist eine Zwangsführung
10 für den Hobelkörper 5 angebracht. Diese Zwangsführung ist aus Seitenplatten
und Deckplatten, wie ohne weiteres aus den Figuren ersichtlich, zusammengefügt und
allgemein T-förmi .
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bl 9
Eine entsprechend gestaltete Ausnehmung ist im
C
Hobelkörper 5 angebracht, so daß der Hobel in allen möglichen Richtungen
zwangsgeführt ist.
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Gemäß den dargestellten Ausführungsformen der Erfindung ist die Zwangsführung
10 bei 11 hohl ausaebildet. In dem so geschaffenen Hohlraum
11 sind C
Verbindungsmittel 12 untergebracht. Diese Verbindungsmittel
bestehen beispielsweise aus einem eingelegten Kettenglied, können aber auch in Abweichung
von der Darstellung nach F i g. 1 aus einem oder mehreren Verbindungsbolzen
bestehen.
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Soll das aus den Förderrinnen 2 gebildete und mit den Verbindungsmitteln
12 zu einem durchgehenden Rinnenstrang vereinigte Fördermittel, insbesondere bei
größerem Einfallen, durch eine zusätzliche Haltekette gesichert werden, so kann
diese Haltekette ebenfalls im Hohlraum 11 verlegt werden. Diese Möglichkeit
ist ebenso wie die weitere, nach der ein Rücklauftrum des Zugmittels 3 bzw.
4 in den Hohlraum 11 zu verlegen ist, in den Figuren nicht gesondert dargestellt.
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Die Ausbildung des Hobelkörpers erkennt man aus der Darstellung nach
den F i g. 2 und 2 a im Zusammenhang mit der nach den F i g. 1 bzw.
4.
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Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach den F i g. 2, 2 a und
1 ist der Hobelkörper 5 aus einem Grundkörper 13 und einem
Schwenkkörper 14 zusammen
gebaut. Die Verbindung dieser beiden Körper stellt
ein Drehbolzen, der eine senkrechte Achse 15 verwirklicht, her. Anschläge
16 begrenzen den Ausschlag der Drehbewegung, welche der Schwenkkörper 14
um die Achse 15 gegenüber dem geführten Grundkörper 13 ausführen kann.
Zwischen dem Grundkörper 13 und dem Schwenkkörper 14 liegt ein Gleitstück
37. Dieses Gleitstück ist mit Schrauben 18 in der Höhe verstellbar.
Dadurch ist es möglich, insbesondere die relative Stellung des Bodenmessers
17 aber auch die der restlichen Messer 18
einzustellen. Insbesondere
kann dadurch festgelegt werden, wie tief das Bodeninesser 17 etwa am Liegenden
19 angebrannte Kohle zu schälen hat.
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Gemäß den dargestellten Ausführungsbeispielen einer für die halbsteile
bis steile Lagerung geeigneten Hobelanlage gemäß der Erfindung werden Winkelrinnen
verwendet. Die dementsprechend neben dem versatzseitigen Förderrinnenschenkel
7 einen Bodenschenkel 20 aufweisen. Diese Winkelrinnen werden zusammen mit
Aufsatzbracken 21 von grundsätzlich bekannter Ausführung benutzt. An den Aufsatzbracken
21 ist eine biegsame bis zum Hangenden reichende Schürze 22 angebracht, die beispielsweise
aus einem Gummilappen bestehen kann. Dadurch wird das Förderfeld 23 von dem
Förderfeld 24 und dem Versatzfeld 25 des in den Figuren dargestellten Abbaustrebes
vollkommen abgeschlossen, so daß es möglich ist, die Arbeiten in den Feldern 24
und 25
neben der Gewinnungs- und Förderarbeit im Feld 23
durchzuführen.
Auf dem Profil der Bracke 21 abrutschendes Fördergut gefährdet daher nicht mehr
Menschen und Material in den Feldern 24 und 25.
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Außerdem sind in den Feldern 24 und 25 Rück-und Vorschubzylinder
26 bekannter und daher nicht im einzelnen zu erläuternder Bauart verlegt.
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In F i g. 3 ist die Möglichkeit dargestellt, die Hobelanlage
nach den F i g. 1, 2 und 2 a zusammen mit einem oder mehreren allgemein mit
26 bezeichneten Materialtransportgefäßen zu betreiben. Diese Transportgefäße
laufen wie der Hobelkörper 5 auf der Gleitbahn 6 bzw. in der Zwangsführung
10.
Die nach den F i g. 4 und 5 abgeänderte
Ausführungsform der Hobelanlage gemäß der Erfindung unterscheidet sich von der nach
Fig. 1 durch eine andere Führung des Zugmittels 3 bzw. 4, wobei das
Rücklauftrum 3 durch eine an sich bekannte Führung 30 im Hobelkörper
5 gezogen ist. An der Bracke 21 bzw. am versatzseitigen Förderrinnenschenkel
7 ist eine Führungsschiene 31 angebracht, um das oder die Materialtransportgefäße
26 in der aus F i g. 5
ohne nähere Erläuterung verständlichen
Weise zu führen. Entsprechend der einstückigen Ausbildung des Hobelkörpers sind
Gleitstücke 32, 33 zur Verstelluna der Bodenmesser 34 vorgesehen, die funktionsmäßig
dem Gleitstück 37 bzw. dem Bodenmesser 17 entsprechen.