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Schlauchtanker für fließbares Gut Die Erfindung bezieht sich auf flexible
Schlauchtanker für fließbares Gut. Sie bezweckt, eine praktisch vollständige Leerung
des Tankerinhalts zu ermöglichen.
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Derartige Schlauchtanker können, wenn sie leer sind, entweder gefaltet
oder beispielsweise auf einer Haspel aufgewunden werden, so daß sie einen verhältnismäßig
nur geringen kompakten Raum beanspruchen, solange sie nicht benutzt werden.
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In einer bevorzugten Form bestehen solche Tanker aus einer flexiblen
länglichen Hülle aus einer Haut, die auf der Innenseite mit einem Elastomer, beispielsweise
einem synthetischen Gummi, verkleidet ist, das für die zu fördernde Ladung undurchlässig
ist, während die Außenseite der Hauptoberfläche mit einem Elastomer umgeben ist,
welche undurchlässig für Wasser und Sonnenlicht ist. Nach Füllung des Tankers nimmt
dessen Körper zum größten Teil seiner Gesamtlänge eine im wesentlichen runde rohrförmige
Form an. Die Enden des Körpers sind vorzugsweise abgeschrägt bzw. mehr oder weniger
spitz zulaufend und an festen Bug- und Heckstücken befestigt, welche die Schleppöse
und/oder einen Füllschlauch tragen. Schlauchtanker dieser Art sind zur Verwendung
für fließbare Ladungen bestimmt, deren Dichte geringer ist als die des umgebenden
Wassers, und im Betrieb erhält ein solcher Schlauchtanker seine Schwimmfähigkeit
durch die Differenz zwischen der Dichte des Ladegutes im Innern und der Dichte des
Außenwassers. Bei der typischen und meist gebräuchlichen Verwendung, wenn die Ladung
aus Kerosin oder Öl besteht und der Schlauchtanker in Salzwasser, also Meerwasser,
geschleppt wird oder schwimmt, ist der Tanker etwa vier Fünftel eingetaucht.
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Bei solchen Tankern mit fließbarer Ladung ist zu berücksichtigen,
daß die Ladung ausgepumpt werden kann, ohne daß längs des Schlauchtankers an einzelnen
Stellen eine Saugfaltung eintritt, also ein Zusammenlegen der Haut, während gewisse
Teile des Tankers in weiterer Entfernung von der Pumpstelle noch Ladung enthalten.
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Nach der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß bei einem
derartigen Tanker mit Aufblähmitteln im Innern die Aufblähmittel aus zwei aneinandergelegten
Schläuchen von im wesentlichen kreisförmigem Querschnitt bestehen und die Schläuche
in ihrer Aneinanderlagerung festgehalten werden.
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Solche Aufblähmittel dienen dazu, mit der Hülle zusammenzuarbeiten
und zu sichern, daß wenigstens ein Pumpkanal offen bleibt, welcher sich über die
gesamte Länge des Tankers erstreckt.
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Derartige erfindungsgemäße Aufblasmittel sind vorzugsweise wenigstens
an einem Ende des Tankers befestigt und noch besser an beiden Enden.
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Die Möglichkeit, auf diese Weise einen Pumpkanal längs der Tankerhaut
zu sichern und offenzuhalten, beruht auf der Tatsache, daß die Tankerhülle nicht
unbegrenzt zusammenlegbar ist, so daß also eine vollständige Anlage an die aufgeblasenen
inneren Schläuche nicht eintritt und stets ein Pumpkanal offenbleibt, wenn der Tanker
entleert oder soweit wie möglich geleert wird.
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Die Aufblähmittel aus zwei oder mehreren Schläuchen sollten, schon
aus wirtschaftlichen Gründen, nur solche Abmessungen aufweisen, daß sie nur einen
kleinen Teil des zur Verfügung stehenden maximalen inneren Raumes des Tankers einnehmen,
wie er also gerade zur Offenhaltung eines Pumpkanals der benötigten Größe erforderlich
ist, und andererseits sollten sie möglichst so bemessen sein, daß sie den Tanker
schwimmfähig erhalten, wenn dessen Ladung gelöscht ist.
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Nach einer Ausführungsform der Erfindung bestehen die Aufblasmittel
aus zwei flexiblen Schläuchen, von denen ein jeder wenigstens an einem Ende des
Tankers befestigt ist, vorzugsweise aber an beiden Enden. Die beiden Schläuche sind
weiterhin möglichst von gleicher Länge, und es ist dafür Sorge zu tragen, daß an
jedem Ende des Tankers auch die Schläuche möglichst dicht zueinander gelagert sind,
also Seite an Seite.
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Obgleich die beiden inneren Schläuche die gleiche Länge entsprechend
der effektiven inneren Länge des Tankers aufweisen oder auch ein wenig kürzer sein
können,
ist es zweckmäßiger, daß sie etwas länger als die innere Länge des Tankers sind.
Abgesehen davon nämlich, wenn die beiden Schläuche an beiden Enden des Tankers befestigt
sind, daß sich hierdurch leicht eine stärkere Beanspruchung der Schläuche beim Schleppen
des Tankers ergeben kann, liegt für die längere Ausbildung der Schläuche die Überlegung
vor, daß bei der Befestigung beispielsweise an einer Mannlochdeckplatte, welche
abnehmbar ist und von dem Ende des Tankers abgezogen werden kann, dann die Schläuche
lang genug sein müssen, um ein solches Ablösen des Mannlochdeckels zu ermöglichen,
wie es zur Zugänglichkeit des Innern des Tankers erforderlich ist, also ohne daß
hierbei die Notwendigkeit besteht, die beiden Schläuche von diesem Deckel zu lösen.
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Bei der Verwendung von zwei oder mehreren inneren Aufblasschläuchen
werden diese vorzugsweise in grobem Schlag zusammengedreht. Hierdurch wird ein größerer
Querschnitt des offenzuhaltenden Pumpkanals erreicht, und außerdem werden so auf
einfachste Weise die Schläuche zusammengehalten.
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Es ist bereits (USA.-Patentschrift 2542929) zur Sicherung einer vollständigen
Entleerung vorgeschlagen worden, durch eine aufblasbare Tasche im Innern die Füllung
herauszudrücken. Es handelt sich hier aber nicht um Schlauchtanker, sondern um Behälter
aus Stahl oder anderen Metallen, wobei also ein Zusammenklappen oder -falten einer
Tankerhülle gar nicht möglich ist. Der Gedanke nach dieser amerikanischen Patentschrift
mag sich auch durchaus für flexible Tanker verwenden lassen; er betrifft aber nicht
die Freihaltung von Pumpkanälen, sondern gewissermaßen das Gegenteil, nämlich die
Vermeidung jeglicher Art von Lufttaschen oder -löchern zwecks restloser Entleerung
eines festen Behälters, bei dem nicht gepumpt, sondern gedrückt wird.
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In den Zeichnungen sind beispielsweise Ausführungseinzelheiten wiedergegeben,
und zwar zeigt Fig. 1 in den Teilen A, B und C Teilstücke eines mit dem Erfindungsgegenstand
ausgerüsteten Tankers, und zwar des Buges und Hecks sowie aus der Mitte, F i g.
2 eine bevorzugte Ausführungsform der Befestigung eines Schlauchendes an einem starren
Endstück des Tankers, Fig. 3 in den drei Teilen A, B und C die Art, in welcher durch
zwei miteinander umschlungene Schläuche Öffnungen für den Pumpkanal aufrechterhalten
werden, welche sich im wesentlichen über die ganze Länge des Tankers erstrecken,
Fig. 4 schematisch einen Tanker mit nur einem Schlauch und F i g. 5, 6 und 7 weitere
abgewandelte Ausbildungen der Befestigung der Schlauchenden.
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In Fig. 1 ist die flexible Tankerhülle mit 1 bezeichnet, das starre
Bugstück mit 2 und das starre Heck mit 3. In dem Heck ist ein Füll- und Leerrohr
4 angeordnet. Die beiden erfindungsgemäßen aufblähbaren Schläuche 5 und 6 sind in
grober Steigung zusammengewunden und erstrecken sich von dem einen Ende des Tankers
zu dem anderen, wo sie an starren Endkörpern befestigt sind, wie noch weiter bei
der Beschreibung von F i g. 2 ausgeführt.
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In F i g. 2 ist die Endbefestigung eines der Schläuche 6 wiedergegeben.
Dieser Schlauch ist über das topfförmige Anschlußstück 7 gezogen und dort luftdicht
durch die Schellen 8 befestigt. Eine solche
Anbringung des Schlauches zumindest an
einem Ende des Tankers sieht eine feste abschließende Platte als Deckel eines Mannloches
vor, durch welch letzteres der Zugang zu dem Innern des Tankers zum Reinigen oder
zu etwaigen Reparaturen ermöglicht wird. In den Fig. 1 und 2 ist dieser Mannlochdeckel
mit 9 bezeichnet. Von dem Boden des Anschlußstückes 7 erstreckt sich ein Gewindestutzen
10, und dieser Gewindestutzen ist in einer Durchbohrung des Mannlochdeckels 9 durch
eine Gegenmutter 11 festgeschraubt. An wenigstens einem Ende jeden Schlauches befindet
sich zum Aufblasen und Entleeren dieses Schlauches ein Ventil 13, wie in Fig. 2
wiedergegeben, wo der Gewindestutzen 10 mit einer Bohrung 12 versehen ist. Das Ventil
selbst entspricht den allgemein üblichen Ventilen, wie etwa bei Autoreifen; dieses
sitzt also am Ende des Gewindestutzens 10 auf der dem Schlauchanschluß 7 abgewandten
Seite.
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Die starre Ausbildung 3 am anderen Ende des Tankers weist einen sich
nach innen erstreckenden Ringflansch 3 A auf, an welchen das Lade- und Entleerungsrohr
4 mittels einer Platte 4A angeschlossen ist, und dieses Rohr 4 steht somit in Verbindung
mit dem Innern des Tankers und ist an seinem äußeren Ende durch einen Verschlußdeckel
18 (Fig. 1, C) verschlossen. Auch sind die Anschlußstücke für die Innenschläuche
sowie das Anschlußstück 7 in F i g. 2 an dem Deckel 4A angeordnet. Andererseits
kann auch der Ringflansch 3 A eine genügende Größe haben, so daß es möglich ist,
die Anschlußstücke für die Schläuche und das Füllrohr 4 in dem Flansch zu befestigen,
wenn der Deckel 4A lösbar sein soll. Es ist nicht erforderlich, daß der Gewindestutzen
10 an diesem Ende des Tankers durchbohrt ist, und dieser Stutzen kann auch ein auf
dem Ende des Anschlußstückes 7 angeschweißter Stutzen sein. Für die beiden Schläuche
5 und 6 sind zwei Anschlußstücke vorgesehen, die in gleicher Weise vorzugsweise
nebeneinander an jedem Ende des Tankers angeordnet sind. Die beiden Schläuche sind
dann in einem geeigneten Drehwinkel, etwa in einer Steigung von einer Windung auf
2,5 bis 3 m, umeinander gedreht, wobei diese Verdrehung in einfacher Weise durch
Drehen des Mannlochdeckels 9 vor dessen Verschrauben stattfindet. Die beiden Schläuche
sind vor dem Zusammendrehen wenigstens zum Teil zu füllen.
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Die Ausbildung selbst der starren Bug- oder Heckstücke eines solchen
Tankers ist nicht Gegenstand der Erfindung, und es sind sehr unterschiedliche Ausführungen
bekannt. Es bietet auch keine Schwierigkeiten, die erwähnten Befestigungen für die
Innenschläuche in solchen starren Endstücken vorzusehen.
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Die Darstellung des Bug- und Heckstückes in F i g. 1 ist somit auch
nur schematisch; doch soll eine kurze, nähere Beschreibung nachstehend gegeben werden.
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Nach Fig. 1., A ist das Endstück 2 durch einen schwach zulaufenden,
metallischen Körper gebildet, welcher im Längsschnitt wiedergegeben ist. Dieser
Körper weist einen inneren Ringflansch 2 A auf, an welchem der Mannlochdeckel 9
befestigt ist. Die Zugöse 2B hat streifenförmige, flossenartige Platten, die an
einer kurzen Muffe 2 C befestigt sind, welche in der Zeichnung links an dem Körper
2 sitzt. Das sich verengende Stück der Tankerhülle 1 geht durch einen Ring 2D hindurch
und ist dann nach rückwärts um sich selbst zusammengelegt, wobei die sich überlappenden
Teile zusammengeheftet oder -gesteckt sind.
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Außerdem ist eine Klammer oder Schelle 2E vorhanden,
welche
die überlappenden Teile der Tankerhaut in eine enge ringförmige Nut in dem Bugstück
2 festklemmen.
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Nach F i g. 1, C ist auch das Endstück 3 aus einem verjüngt zulaufen
den Metallkörper gebildet. Dieser Körper 3 weist den nach innen gerichteten Ringflansch
3A auf, an welchem die Platte 4A befestigt ist. Die Art der dichten Anbringung der
Tankerhaut an diesem Endstück entspricht im wesentlichen, wie sie in F i g. 1 vorgesehen
ist. Wie bereits früher erwähnt, kann der Ringflansch 3 A auch weiter zur Mittelachse
des Tankers hin verbreitert werden, wodurch dann die Teile zur Halterung der Schläuche
5,6 sowie das Füllrohr 4 unmittelbar an diesem Flansch angeordnet werden können
und sich eine gesonderte Platte oder ein Deckel 4A erübrigt.
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In der Fig. 3 sind in den Darstellungen A, Bund C drei Querschnitte
an verschiedenen Stellen längs der zusammengedrehten Schläuche 5 und 6 mit der anhaftenden
Tankerhaut 1 um diese herum wiedergegeben, und zwar in dem Zustand, wenn der Tanker
geleert oder praktisch leer ist. Es ist ersichtlich, wie in diesen verschiedenen
Stellungen der Schläuche 5 und 6 zueinander diese Schläuche mit der Tankerhülle
zusammenwirken, um einen Pumpkanal zu bilden und diesen offenzuhalten.
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Der Querschnitt A zeigt eine Stellung, in welcher die beiden Schläuche
5 und 6 seitlich horizontal nebeneinanderliegen. In diesem Fall sind die vier Pumpkanäle
14, 15, 16 und 17 vorhanden, die sich zwischen der zusammengefalteten Tankerhülle
und den Schläuchen 5 und 6 gebildet haben. In der Darstellung B von F i g. 3 ist
die Lage wiedergegeben, in welcher die zusammengedrehten Schläuche 5 und 6 schräg
übereinander sich befinden. Auch hier sind Pumpkanäle offengehalten, doch sind in
diesem Fall die beiden Räume 14, 17 ineinander übergegangen und haben sich zu einem
einzigen und größeren Querschnitt verbunden. Fig. 3, C zeigt dann eine Stellung
längs des Tankers, in welcher die zusammengedrehten Schläuche 5 und 6 senkrecht
übereinanderliegen. Hier erscheinen wieder sämtliche vier Pumpkanäle 14, 15, 16
und 17.
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Wie bereits erwähnt, ist die Tankerhülle nicht in vollem Maße zusammenfaltbar,
und demgemäß wird, wenn der Tanker sich der Leerung nähert, das Material der Hülle
nicht genau den Konturen der zusammengedrehten Schläuche folgen, wie es leichter
der Fall sein würde, wenn gleiche Schläuche Seite an Seite, aber nicht zusammengedreht,
vorliegen würden.
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Durch das Zusammendrehen der Schläuche wird jedoch ein größerer Pumpkanal-Querschnitt
erreicht.
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Andererseits muß jedoch für die genannten Vorteile hinsichtlich eines
offengehaltenen Pumpkanals in Kauf genommen werden, daß bei dem Entleeren des Tankers
eine gewisse Menge der flüssigen Ladung im Umfang der Gesamträume dieser Pumpkanäle
als Rest in der praktisch leeren Tankerhülle verbleibt.
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Dies ist nicht von besonderer Bedeutung, wenn der Tanker dauernd oder
wiederholt für Seefahrten mit der gleichen Art der Ladung verwendet wird, und im
übrigen kann man durch entsprechende Wahl der Größe und des Druckes der Schläuche
5 und 6 im Verhältnis zu der Steifheit der Tankerhülle 1 den nicht auspumpbaren
Rest auf einen geringen Prozentsatz der gesamten normalen Tankerfüllung halten.
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Die Schläuche 5 und 6 können aus üblichem Schlauchmaterial, vorzugsweise
etwas verstärkt, ge-
fertigt sein und müssen natürlich unempfindlich gegenüber der
Ladung sein. Sie müssen eine solche Größe besitzen, daß sie die unmittelbar mit
ihnen in Berührung befindlichen Teile der Tankerhülle schwimmfähig halten. Im leeren
Zustand wird dann die Tankerhaut gewissermaßen wie ein Vorhang entweder auf einer
Seite oder zum Teil auf der einen und der anderen Seite der Schläuche 5 und 6 herabhängen,
so daß der größte Tiefgang des geleerten Tankers etwa der Hälfte des Umfanges der
Tankerhaut entspricht. Dies trifft auf jeden Fall dann zu, wenn die Schläuche 5
und 6 in der vorher beschriebenen Weise befestigt und angeordnet sind.
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Nunmehr kann der leere Tanker abgeschleppt werden, doch muß dabei
beachtet werden in seichtem Wasser, daß die herabhängende Hülle nicht durch scharfe
Gegenstände auf dem Grund des Wassers verletzt wird. Nach Erreichung einer bestimmten
Geschwindigkeit, welche mit der Größe des Tankers sich ändern kann, kommt die Hülle
auf die Oberfläche und liegt dann flach auf dem Wasser ähnlich einem flachen Sack.
Auf diese Weise kann der Tanker nunmehr in leerem Zustand zurückfahren, und dieses
Verfahren hat bedeutende Vorteile gegenüber den bislang üblichen Methoden der Rückführung.
So war es beispielsweise bei einer leicht entflammbaren flüssigen Ladung gefährlich,
in den Tanker ein Gas einzuführen, um ihm seine Schwimmfähigkeit zu erhalten, wenn
dieses Gas freien Sauerstoff enthielt, wie beispielsweise Luft. Man mußte deshalb
bisher sehr sorgfältig ein inertes Gas hierfür verwenden, wie es nach der Erfindung
nunmehr für eine leere Rückbeförderung sich erübrigt.
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Nachstehend seien beispielsweise Maße und einzuhaltende Bedingungen
für einen Tanker mit zwei Schläuchen, wie oben beschrieben, wiedergegeben: a) Der
Tanker selbst sei etwa 30,5 m lang von dem Flansch 2 A bis zum Flansch 3 A; b) die
Hülle eines solchen Tankers hat einen Umfang von etwa 4,7 m über die gleichbleibende
Länge; c) die Tankerhülle hat eine durchgehende Dicke von etwa 3,2 mm und sei in
üblicher Weise aus einem festen Nylongewebe gebildet, welches innen und außen, wie
schon beschrieben, umkleidet ist; d) die beiden Innenschläuche sind etwa 31,7 m
lang und 10 cm im Durchmesser; vorzugsweise ist der Innendruck dieser Schläuche
etwa 0,012kg/mm und nicht weniger als 0,003 kg/mm.
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Aus vorstehenden Angaben ergibt sich ein Beispiel, wie es auch auf
andere Tankergrößen übertragen werden kann, wobei berücksichtigt ist, daß genügend
Pumpräume verbleiben und außerdem nach dem Entleeren die Tankerhaut schwimmend erhalten
wird.
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Werden die Schläuche nur so groß gehalten, daß sie den Pumpkanal sichern,
aber nicht genügen, um die leere Tankerhüllen schwimmfähig zu erhalten, so ergäbe
sich der Nachteil, daß besondere Schwimmkörper außen angebracht werden müßten mit
allen diesen eigenen Nachteilen. Es ist natürlich vorzuziehen, besser gleich beiden
Zwecken entsprechende Schläuche im Innern des Tankers vorzusehen.
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Wie bereits früher erwähnt, sollen die Innenschläuche möglichst etwas
länger sein, als die effektive innere Länge des Tankers selbst. Anderenfalls würden
diese Schläuche beim Ziehen des Tankers zu stark zwischen den beiden Enden angespannt.
Dies
würde allerdings nicht eintreten, wenn die Innenschläuche nicht
fest mit dem Tanker verbunden wären, doch in diesem Fall treten andere Nachteile
auf, etwa dadurch, daß die Schläuche nicht in einer miteinander verbundenen Lage
gehalten werden können und außerdem sich Erschwerungen beim Aufblasen bzw. Entleeren
dieser Schläuche einstellen dürften.
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Es ist deshalb stets vorzuziehen, den oder die Schläuche im Innern
des Tankers wenigstens an einem Ende von diesem und besser noch an beiden Enden
des Tankers fest anzubringen.
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In den Darstellungen der Erfindung nach den F i g. 1 bis 3 sind zwei
Schläuche verwendet. F i g. 4 zeigt rein schematisch einen Schlauchtanker mit nur
einem einzelnen Schlauch, bei welchem die Bug- und Heckstütze sowie die Art der
Anbringung der Hülle und der Befestigung der Innenschläuche gleich ist der beschriebenen
Anordnung nach den Fig. 1 und 2.
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Ein einzelner Schlauch ist jedoch nicht so zufriedenstellend, da bei
gleichen sonstigen Ergebnissen der Schlauch größer im Durchmesser sein muß als die
Schläuche in einem Zweischlauch-System, um eine gleiche Schwimmfähigkeit des leeren
Tankers zu sichern.
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Andererseits ist es schwer, feste Angaben zu machen, wie groß die
Zahl der Innenschläuche praktisch sein soll. Allein schon durch den Aufwand bei
der Fertigstellung und hinsichtlich einer einfachen Überwachung dürfte es sich kaum
empfehlen, mehr als nur ganz wenige Innenschläuche vorzusehen, und als praktisches
Kompromiß erscheinen zwei Innenschläuche am vorteilhaftesten zu sein.
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In den F i g. 5, 6 und 7 sind weitere Befestigungsmöglichkeiten der
Schlauchenden an den Endplatten des Tankers veranschaulicht. F i g. 5 und 6 zeigen
den Seitenriß und F i g. 7 eine Draufsicht hinsichtlich der Ausbildung nach Fig.
6. Nach diesen Ausführungen sind die Enden der Schläuche zusammengedrückt und in
luftdichter Weise zwischen zwei Platten 19 festgeklemmt, die ihrerseits in starren
Endplatten angeordnet sind, wie beispielsweise in F i g. 5 an einem Mannlochdeckel
ähnlich der Platte 9 in Fig. 1, A, während nach Fig. 6 die Platte der Ausbildung
der Platte 4A der Fig. 1, C entspricht. In diesen F i g. 5, 6 und 7 ist nur ein
einzelner Schlauch gezeigt, doch wären die gleichen Befestigungen auch bei zwei
Schläuchen anzuwenden, die dann vorzugsweise dicht nebeneinander an den betreffenden
Endplatten angeordnet sind. Bei dieser besonderen Art der Befestigung von den Schläuchen
bilden diese, wenn sie aufgebläht sind, eine etwas federnde Verbindung an ihren
Enden, wie sich aus den F i g. 5 bis 7 ergibt. Die Füllung bzw. Leerung der Schläuche
ist in F i g. 5 schematisch gezeigt, wo das Ventil 20 an der Endplatte durch ein
flexibles Rohr 21 mit dem Schlauchkörper durch die Wandung hindurch verbunden ist
und dieses bei 22 in den Schlauch einmündet, welcher an dieser Stelle zu diesem
Zweck in geeigneter Weise verstärkt ist.
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Zum Verstauen eines leeren Tankers, beispielsweise wenn er für einige
Zeit nicht weiter verwendet werden soll oder dieser Tanker über Land zu transportieren
ist, sind die Schläuche im Innern zu entleeren. Der Tanker kann dann entweder zusammen-
gefaltet
oder besser aufgehaspelt werden und besitzt dann eine verhältnismäßig sehr kleine
und kompakte Form für den Transport oder die Lagerung.
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Die beispielsweisen Darstellungen in den Zeichnungen betreffen die
Anwendung der Erfindung in einem Tanker mit schräg zulaufenden verjüngten Enden
und starren Bug- und Heckteilen. Die Erfindung ist jedoch nicht hierauf begrenzt.
Vielmehr kann sie auch bei flexiblen Schlauchtankern Verwendung finden, bei denen
ein Ende wenigstens flexibel ist oder bei denen ein Ende ein stumpfes oder voll
auslaufendes Profil aufweist. In solchen Fällen ist die Befestigung der Schläuche
5 und 6 durch Mittel ähnlich dem Anschlußstück 7 oder den Platten 19 nicht geeignet.
Es empfiehlt sich dann, die Schlauchenden durch Klammern zu verschließen, etwa in
der Form, wie beispielsweise in Fig. 5 bis 7 wiedergegeben.
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Auch können die Enden zusammengesiegelt oder sonstwie verschlossen
werden. Derartig verschlossene oder geschweißte Enden können dann an das zugehörige
Ende im Innern des Tankers durch Anlaschen an einen Ansatz im Innern der Hülle angeschlossen
werden.