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Sack, Beutel od. dgl. aus thermoplastischem Kunststoff Die Erfindung
bezieht sich auf einen Sack, Beutel od. dgl. aus thermoplastischem Kunststoff, insbesondere
Polyvinylchlorid, Polyäthylen od. dgl., der nach der Befüllung mit flüssigem oder
festem, schüttbarem Füllgut dicht verschlossen ist und eine zwischen den Seitenwandungen
einer Sackecke gelegene, sich winklig zur Sackachse erstreckende Füllöffnung aufweist.
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Es ist bereits ein Ventilbeutel bekannt, in dessen Eckbereich ein
sich winklig zur Beutelachse erstrekkender Ventilschlauch eingeschweißt ist, der
mit einem Teil über die Beutelecke nach außen vorspringt und andererseits im Abstand
zur Sackecke im Inneren des Beutels endet. Eine Befüllung eines derartigen Beutels
gestaltet sich außerordentlich schwierig, da zunächst das überstehende, flachliegende
Ventilschlauchende geöffnet und anschließend auf einen Füllstutzen einer Füllmaschine
aufgeschoben werden muß. Das Öffnen des Ventilschlauchendes sowie das Aufziehen
auf einen Füllstutzen ist umständlich und zeitraubend, da die Folienwandungen in
der Regel fest aneinanderhaften und zudem nach Öffnen am Ventilschlauch keine rechte
Angriffsmöglichkeit für eine Bedienungsperson vorhanden ist, um den Schlauch auf
den Stutzen aufzuziehen. Auch die Herstellung derartiger Ventilbeutel gestaltet
sich umständlich und erfordert einen verhältnismäßig hohen Aufwand, da der Beutel
zunächst durch einen Einschnitt geöffnet, anschließend der Ventilschlauch eingeführt
werden und schließlich durch Schweißnähte mit den Beutelseitenwandungen verbunden
werden muß. Damit bei dieser Einschweißung des Ventilschlauches dieser nicht mit
verschlossen wird, ist es erforderlich, in den Ventilschlauch eine ein Durchschweißen
verhindernde Einlage einzubringen.
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Insbesondere aber bilden sich an der Übergangsstelle der Schweißnähte
aus dem Verbindungsbereich zwischen dem Ventilschlauch mit den Beutelwandungen in
den Verbindungsbereich der Beutelwandungen allein kritische Stellen aus, die nach
einem Befüllen infolge des Spreizdruckes und infolge ihrer Beanspruchung auf Schälung
zum Ausreißen neigen und den Beutel undicht werden lassen. Dies tritt insbesondere
deshalb auf, weil die zu verschweißenden Beutelwandungen im Bereich unmittelbar
angrenzend an den zwischen sie eingeschobenen Ventilschlauch von diesem gespreizt
werden und sich an diesem Übergangsbereich miteinander nur unvollständig verschweißen
lassen.
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Bei Befüllung derartiger Beutel mit Flüssigkeiten genügt daher schon
ein durch Stapeln mehrerer Beutel übereinander verstärkter Innendruck auf die kritischen
Stellen, um die Beutel undicht werden zu lassen.
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Es ist ferner ein Behältnis zum Aufbewahren und portionsweisen Entnehmen
von flüssigen und halbflüssigen Stoffen bekannt, das aus zwei aufeinanderliegenden,
längs ihrer Ränder verbundenen Folien besteht und zwei an eine Randverbindung anschließende
und sich bis zum Aufnahmeraum hin erstrekkende Klebflächen aufweist, zwischen denen
ein Austrittskanal vorgesehen ist. Eine Befüllung dieses Behältnisses erfolgt von
der der Seite mit dem Austrittskanal gegenüberliegenden Seite her. Die Füllöffnung
erstreckt sich daher über die gesamte Breite des Behältnisses und ist nach der Befüllung
mittels einer im Verhältnis zum Behältnis verhältnismäßig großen Schweißnaht zu
verschließen. Die Befüllung derartiger Behältnisse bereitet erhebliche Schwierigkeiten,
da beim Befüllen die Gefahr des Stäubens oder Spritzens beim Einlauf des Gutes in
das Behältnis in Kauf genommen werden muß. Die parallel zur Sackachse erfolgende
Befüllung ist dabei lediglich bis zu einem Füllspiegel möglich, der das sich anschließende
Abschweißen des Behältnisses nicht verhindert.
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Dieser liegt in einem verhältnismäßig großen Abstand unter der Öffnungsrandkante,
um ein Aufeinanderlegen der Öffnungsränder der Behältniswandungen zum Abschweißen
zu ermöglichen und um sicherzustellen, daß sich kein Füllgut in dem Schweißnahtbereich
befindet. Ferner besteht die Gefahr von Füllgutverlusten bei der Handhabung nach
dem Befüllen und vor dem Abschweißen. Ferner bereitet die Verklebung der den Austrittskanal
begrenzenden Flächenbereiche herstellungstechnisch beträchtliche Schwierigkeiten,
da bei einem Folienabschnitt als Ausgangsmaterial dieser zuvor aufgezogen und an
seinen Innenseiten mit einer Klebemasse in einem genau begrenzten Bereich bestrichen
werden muß.
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Die Herstellung derartiger Behältnisse gestaltet sich daher außerordentlich
teuer.
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Die Erfindung schafft hier Abhilfe und ist, ausgehend von einem Sack
oder Beutel der eingangs genannten Art, dadurch gekennzeichnet, daß die Füllöffnung
zwischen zwei freien Ecklappen der Sackecke gelegen und beidseitig durch die Seitenwandungen
miteinander verbindende Formschweißnähte begrenzt ist, die mit ihren dem Befülfraum
abgewandten Enden auf die Sackseitenkanten zulaufen.
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Vorteilhaft läuft eine Formschweißnaht in eine Seitenkantenverschlußschweißnaht
aus, wobei die andere Formschweißnaht an einer Falzlinie endet.
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Zweckmäßig können jedoch auch beide Formschweißnähte in Seitenkantenverschlußschweißnähte
auslaufen.
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Der Sack oder Beutel nach der Erfindung ist zunächst außerordentlich
einfach herstellbar und bedingt dementsprechend niedrige Gestehungskosten.
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Ohne nennenswerte Gefahr eines Stäubens oder Spritzens beim Befüllen
oder eines Verschüttens von Gut bei der Handhabung nach dem Befüllen und vor dem
Abschweißen ist weiterhin die Handhabung und Halterung des Sackes unter bzw. auf
einem Füllstutzen einer Füllmaschine durch die Ecklappen vereinfacht und erleichtert,
da der Sack mit seinen Ecklappen mit einem Griff an bzw. unter dem Füllstutzen festklemmbar
ist. Gleichzeitig erleichtern dabei die freien Ecklappen ein Öffnen der Füllöffnung.
Insbesondere aber erleichtern die Formschweißnähte ein Einführen des Füllstutzens
und verbessern dessen Halt in der Füllöffnung, während sie gleichzeitig eine linienförmige
Verteilung der auf den Öffnungsrand einwirkenden Kräfte herbeiführen, die ein Einreißen
längs der Sackseitenkanten während der Befüllung oder nach der Befüllung infolge
Spreizdruckes ausschließen. Die Formschweißnähte schließen die Bildung von kritischen
Punkten aus, die bei Belastung durch Innendruck, Stoßbelastungen bei Werfen der
Säcke oder Belastungen durch Stapeln gefüllter Säcke aufreißen und Gut austreten
lassen könnten. Schließlich erleichtern die Formschweißnähte die Anbringung einer
Verschlußnaht, z. B. einer Schweißnaht, einer Nähnaht oder einer gesicherten Falzung,
da die Verschlußnähte innerhalb des Erstreckungsbereiches der Formschweißnähte beliebig
verlaufen können und nicht eine präzise Lage einnehmen müssen.
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Zwei Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung sind in
der Zeichnung dargestellt, es zeigt F i g. 1 eine Seitenteilansicht eines Sackes
oder Beutels nach der Erfindung nach Aufschieben auf einen vertikalen Befüllstutzen
einer Füllmaschine, F i g. 2 eine Ansicht ähnlich F i g. 1 einer zweiten Ausführungsform.
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Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform ist von einem Abschnittl
aus einer flachliegenden Folienbahn ausgegangen, der um eine Mittelfalzlinie 11
aufeinanderliegend gefaltet ist. Durch eine sich quer zur Achse 2 erstreckende Schweißnaht
3 ist dieser vorgefaltete Folienabschnitt 1 bodenseitig verschlossen. Entlang der
Seitenkante4 ist eine den Sack längs verschließende Schweißnaht 12 gelegt, während
eine Schweißnaht 5 den Sack längs seines oberen Öffnungsrandes abschließt.
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Beide Schweißnähte 5, 12 ändern in einem entsprechenden Abstand vor
den Sackseitenkanten ihre
quer zur Sackachse 2 bzw. parallel zu dieser verlaufende
Richtung und setzen sich in Schweißnähten 14 bzw. 13 fort, die parallel zueinander
gelegen sind und bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel unter 450 zur Sackachse
2 verlaufen. Es versteht sich, daß die Öffnung 6 an Stelle ihrer dargestellten Lage
unter 450 zur Sackachse 2 auch in einer senkrecht zur Sackdiagonalen gelegenen Stellung
verlaufen kann.
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Die Schweißnähte 13, 14 begrenzen eine zwischen freien Ecklappen 7,
8 gelegene Füllöffnung auf beiden Seiten und stehen bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
senkrecht auf der Füllöffnungsebene 6. Neben einer verbesserten Führung des Füllstutzens
9 in der Füllöffnung ermöglichen diese Formschweißnähte 13, 14 eine Erleichterung
der Abschweißung des Sacks nach seiner Befüllung mittels einer Schweißnaht 10, die
einen dichten Sackverschluß unabhängig von einer präzisen Lage quer zur Füllrichtung
gewährleistet. Die Befüllung erfolgt über einen vertikalgerichteten Füllstutzen
9 einer Füllmaschine etwa diagonal zum Sack, dessen freie Ecklappen 7, 8 in geeigneter
Weise am Füllstutzen 9 festgeklemmt oder befestigt werden.
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Bei dem in Fig.2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist von einem
schlauchförmigen Folienabschnittl' ausgegangen und zur Abschweißung des oberen Öffnungsrandes
wiederum eine Schweißnaht 5' gelegt, die sich in einer spitzwinklig zu dieser verlaufenden
Schweißnaht 14 fortsetzt. An Stelle der sich in der Schweißnaht 12 fortsetzenden
Schweißnaht 13 ist eine Schweißnaht 13' im Abstand zur Schweißnaht 14 vorgesehen,
die an ihrem dem Beutelinneren abgewandten Ende unter Vergrößerung des Abstands
zur Schweißnaht 14 auf den Sackseitenfalz 4 zuläuft, der zur Bildung von freien
Ecklappen 7, 8 bis zu dieser Schweißnahtl3' eingeschnitten ist. An Stelle des Parallelverlaufs
der Schweißnähte 13', 14 bzw. auch 13, 14 können diese auch zum Sackinneren hin
konvergierend verlaufend angeordnet sein. Die Abschweißung des Sacks oder Beutels
erfolgt in vorbeschriebener Weise durch die Schweißnaht 10, die in einem durch die
Länge der Schweißnähte 13, 13', 14 bestimmten Bereich unabhängig von ihrer Lage
quer zur Befüllrichtung diese kreuzt und den Befüllraum sicher abdichtend verschließt.
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An die Stelle der vorstehend beschriebenen Verschlußschweißnähte
10 können zur Abdichtung je nach Füllgut auch Nähnähte oder gesicherte Umfalzungen
treten.