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Abnehmbarer Knopf , 11 Die Erfindung bezieht sich auf einen
abnehmbaren Knopf, bei dem in einer rückseitigen Ausnehmung eine Hakenöse mittels
Bolzens schwenkbar gelagert ist, die in eine am Stoff angeordnete Schlinge eingehängt
wird und in der Gebrauchsstellung bis etwa lotrecht zur Knopfebene verschwenkt ist.
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Es ist bekannt, bei einem abnehmbaren Knopf eine Hakenöse mit horizontaler
Schwenkachse anzuordnen. Dabei ist zur Festlegung der Hakenöse in der Gebrauchslage,
d. h. in ihrer Stellung etwa senkrecht zur Knopfunterseite, ein besonderer Mechanismus,
der von der Knopfoberseite her betätigt wird, nötig.
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Bei der Erfindung erfolgt die jeweilige Festlegung der Hakenöse auf
wesentlich einfachere Weise, und zwar dadurch, daß die Lagerung hemmend, d. h. schwergängig
hergestellt ist. Dies wird durch einen federnden Bolzen als Schwenkachse für die
Hakenöse erreicht, der bewirkt, daß die Berührungsaußenfläche des Lagerauges der
Hakenöse ständig auf die als Auflage dienende Fläche der Ausnehmung angedrückt wird
und so eine Hemmung beim Verschwenken der Hakenöse entsteht. Die durch die Flächenreibung
erzielbare Hemmung kann durch eine nockenartige Ausbildung des Lagerauges noch wesentlich
verstärkt werden bzw. kann diese vorzugsweise dazu dienen, die Hakenöse in ihrer
Gebrauchsstellung besonders stark festzulegen.
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Gegenüber einer anderen bekannten Knopfbefestigung, bei der eine Hakenöse
senkrecht zur Knopfunterseite starr am Knopf befestigt ist, besteht der Vorteil
der leichteren Handhabung beim Einführen des freien Endes der Hakenöse in die am
Stoff befindliche Schlinge durch die Möglichkeit des Verschwenkens der Hakenöse
in die dafür günstigste Lage, etwa parallel zur Knopfebene.
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Da das freie Ende der Hakenöse beim Erfindungsgegenstand in Gebrauchsstellung
an der entsprechenden Stelle der Knopfunterseite anliegt, ist im Gegensatz zu der
bekannten Ausführung bei der das freie Ende der Hakenöse einen gewissen Abstand
von der Knopfunterseite aufweisen muß, eine wesentlich größere Sicherheit gegen
ein ungewolltes Loslösen des Knopfes gewährleistet.
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Der Knopf nach der Erfindung läßt sich mit besonderem Vorteil dann
verwenden, wenn die Stoffdicke einen größeren Abstand zwischen der Knopfunterseite
und der Befestigungsstelle des Knopfes am Stoff erforderlich macht. Gewöhnlich geschieht
dies durch Herstellen eines sogenannten Knopfhalses beim Annähen von Hand durch
den Nähfaden. Dieser Knopfhals aus Nähfaden als Verbindungsstück zwisehen Knopf
und Stoff ist einer raschen Abnutzung unterworfen, und auch die Knopflochumrandung
selbst leidet durch Scheuerwirkung Schaden.
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Um diese Nachteile zu vermeiden, ist schon vorgeschlagen worden, den
Knopfhals durch ein Verbindungsstück aus gegen Abnutzung widerstandsfähigem Werkstoff
herzustellen. So sind z. B. Knöpfe bekanntgeworden, die mit einem starren oder federnden
Stiel und einer Annähplatte versehen sind. Zwar werden durch diese bekannten Maßnahmen
die durch Scheuerwirkung entstehenden Schäden weitgehend behoben, jedoch ist es
nicht möglich, das Annähen des Knopfes mittels Knopfannähvorriehtungen wirtschaftlich
zu bewerkstelligen. Außerdem sind diese Arten von Knöpfen beim Reinigen und Bügeln
der Kleidungsstücke besonders unbequem.
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In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand an Hand der F i g.1
bis 6 näher beschrieben. s F i g.1 und 2 zeigen die Befestigungsweise des Knopfes
am Stoff eines Kleidungsstückes; F i g. 3 bis 6 zeigen verschiedene Ausführungsformen
des hakenförmig ausgebildeten Knopfhalses (im folgenden Hakenöse genannt) und dessen
Befestigung am Knopfkörper.
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Bei dem in F i g. 1 und 2 gezeigten Stoffausschnitt befindet sich
die vornehmlich aus Nähfaden hergestellte Schlingel, in welche der Knopf eingehängt
wird, am unteren Stoffstück 2 parallel zum Knopfloch 3 des Barüberliegenden Stoffstückes
4. Die verhältnismäßig breite Hakenöse 5 (F i g. 2) ist am Knopf 6 mittels eines
Bolzens 7, der im Lagerauge 8 sitzt, gelenkig verbunden und kann von seiner in der
Gebrauchsstellung zur Knopfunterseite 9 senkrechten Stellung (F i g. 2) in eine
zur Knopfebene etwa parallele Lage verschwenkt werden. In dieser Lage, die in F
i g. 3 dargestellt ist, läßt sich der Knopf 6 bequem in die Schlingel von
oben oder unten her einhängen und wieder abnehmen. Zum Erfassen der Schlinge 1 dient
das entsprechend ausgebildete freie Ende 10 des federnden Schenkels 11
der
Hakenöse 5. Nach vollständiger Durchführung des Schenkels 11 durch die Schlingel
sitzt diese in der Öse 12 fest, worauf das Verschwenken der Hakenöse 5 in eine zur
Knopfunterseite 9 etwa senkrechte Lage erfolgt und der Knopf in das Knopfloch 3
eingeknöpft werden kann.
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Bei dem in den F i g. 2, 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist auf der Unterseite 9 des Knopfes 6 eine Ausnehmung 13 vorhanden, in welche die
Hakenöse 5 eingeschwenkt werden kann, -und .eine Auflagefläche 14 für das freie
Ende 10 des Schenkels 11. Die Lagerung selbst kann den jeweiligen Erfordernissen
entsprechend leichtgehend oder hemmend ausgeführt werden. Zur Sicherung gegen ungewolltes
Loslösen des Knopfes aus der Schlinge 1 dient hauptsächlich der federnd ausgebildete
Schenkel 11 der Hakenöse 5, der bewirkt, daß- ein -gewisser Kraftaufwand
benötigt wird, um die Schlinge zwischen den Anliegeflächen hindurchzuziehen. Die
Anlagestellen können verschiedenartig gestaltet sein. Bei den in den F i g. 2, 3
und 4 dargestellten Ausführungsbeispielen liegt -der federnde Schenkel am Lagerauge
8 an, und die Einlenkflächen verjüngen sich in Richtung ihrer Anlage allmählich.
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Es ist jedoch in manchen Fällen erwünscht, die Hakenöse 5 in ihrer
Gebrauchslage etwa senkrecht zur Knopfunterseite festzulegen, was bei dem in den
F i g. 5 und 6 gezeichneten Ausführungsbeispiel durch Anordnung eines Nockens 22
am Lagerauge 8 erfolgt. Dabei ist eine federnde Lagerung vorgesehen, die durch den
federnden Bolzen 7 und die Anordnung von Ausnehmungen 23 ein Durchfedern des Bolzens
7 ermöglicht. -