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Vorrichtung zum Stapeln von Wäschestücken Die Erfindung bezieht sich
auf eine Vorrichtung zum Stapeln von Wäschestücken od. dgl., welche einer Bügelvorrichtung
zugeführt werden, wobei ein mit einem gesteuerten, über einem Stapelgestell schwingenden
Ende versehener Förderer zum Aufnehmen und Ablegen der Wäschstücke dient.
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Vorrichtungen dieser Art benötigt man dazu, um die nach dem Schleudern
und sonstigen Behandlungsvorgängen erhaltenen Wäschestücke einlagegerecht für die
Einführung in die Mangel zu stapeln. Dabei ist zu berücksichtigen, daß wegen der
hohen Fördergeschwindigkeit moderner Mangeln das Zuführen von Wäschestücken schnell
und lagegerecht vonstatten gehen muß, um die Anlage rentabel auszunutzen.
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Zum Stapeln der aus der Wäscherei kommenden Wäsche sind zahlreiche
Ausführungsformen mechanischer Stapelvorrichtungen bekannt, die im wesentlichen
aus Bandförderern bestehen, mit deren Hilfe das Wäschestück herangeführt und unter
Bildung eines Stapels abgelegt wird. Eine dieser bekannten Stapelvorrichtungen weist
einen auf- und einen absteigenden Bandförderer auf, von denen letzterer pendelnd
bewegbar ist. Das auf den ansteigenden Bandförderer gelegte Wäschestück wird während
der Aufwärtsbewegung auseinandergebreitet und gelangt dann in den Bereich des abfallenden
Bandförderers, der das Wäschestück einer höhenverstellbaren Ablageplatte zuführt
und dabei die Pendelbewegung ausübt. Dadurch wird das Wäschestück auf der Ablageplatte
zu einem U-förmigen Stapel gelegt.
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Bei einer anderen bekannten Stapelvorrichtung befindet sich unterhalb
des Förderers ein Ablegebalken, über den die Wäschestücke unter Bildung eines Stapels
abgelegt werden. Es ist auch die Verwendung mehrerer parallel zueinanderliegenden
Ablegebalken bekannt, die vorwiegend zum Ablegen besonders großer Wäschestücke dienen,
welche sich zwischen den Ablegebalken schlaufenartig nach unten ausbauchen. Die
Führung des abzulegenden Wäschestückes von der einen nach der anderen Balkenseite
wird entweder durch eine pendelförmige Bewegung des Förderers bei stillstehendem
Ablegebalken oder durch ein zwischen dem Förderer und dem Ablegebalken befindliches
klappenartiges Ablenkorgan vorgenommen, welches das vertikal sich absenkende Wäschestück
einmal nach dieser Seite und dann nach der anderen Seite des Ablegebalkens ablenkt,
so daß der Förderer keine Pendelbewegung auszuführen braucht.
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Mit diesen Vorrichtungen wird zweifellos die Bildung eines Stapels
einwandfrei beherrscht, ohne daß aber das Einführen des einzelnen gestapelten Wäschestückes
in die Mangel erleichter wird, weil nämlich wegen unterschiedlicher Längen der Wäschestücke
der rückwärtige Rand an jeweils verschiedenen Stellen zu liegen kommt. Mit den bekannten
Vorrichtungen wird somit nicht die Bedingung erfüllt, das Zuführen des gestapelten
Wäschestückes der hohen Leistung einer Bügelmaschine anzupassen, deren Kapazität
somit nicht ausreichend ausgenutzt werden kann.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, diese Nachteile zu
beseitigen und eine Vorrichtung für das Stapeln von Wäschestücken zu entwickeln,
welche die Arbeit der Bedienungspersonen an der Bügelmaschine wesentlich erleichtert
und somit eine der Leistung der Bügelmaschine angepaßte Zuführgeschwindigkeit zuläßt.
Dabei geht die Erfindung von der vorbekannten Vorrichtung mit den ansteigenden und
abfallenden Förderern aus, mit deren Hilfe das Wäschestück auf einem Stapelgestell
abgelegt wird.
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Das Wesen der Erfindung besteht darin, daß in Abhängigkeit vom Förderbeginn
des Wäschestückes die Ablegeschwinge derart gesteuert ist, daß eine vorbestimmte
Wäschestück-Anfangslänge sowie eine etwas kürzere Wäschestück-Endlänge auf der einen
Seite des Stapelgestelles und der Rest der Wäschestücklänge in bekannter Weise auf
der anderen Seite des Stapelgestelles ablegbar ist.
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Mit dieser erfindungsgemäßen Steuerung wird kein eigentlicher Wäschestück-Stapel
gebildet. Es erfolgt vielmehr das an sich bekannte Ablegen der Wäschestücke über
einen Balken, der am Stapelgestell angeordnet ist, wobei jedoch auf der einen Seite
des Balkens der hauptsächliche Teil des Wäschestückes in einen wannenartigen Aufnahmebehälter
hineinragt, während auf der anderen Seite des Balkens die Anfangs- und Endlängen
des Wäschestückes in einer genau definierten Lage übereinanderliegen und daher
vom
Bedienungspersonal der Mangel leicht erfaßt und in die Mangel eingelegt werden können.
Somit werden mit der erfindungsgemäßen Steuerung die Nachteile vorbekannter Einrichtungen
gänzlich vermieden.
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Das besondere versetzte Ablegen der Anfangs- und Endlängen des Wäschestückes
auf einer Seite des Ablegebalkens hat zur Folge, daß die Bedienungspersonen sofort
den vorderen Rand des obenliegenden Wäschestückes erkennen und erfassen können,
ohne der Gefahr zu unterliegen, zwei oder mehr Wäschestücke gleichzeitig abzunehmen,
was bei der vorbekannten Stapelung leicht möglich ist. Auch liegt nach der Erfindung
die Anfangslänge des Wäschestückes ziemlich hoch, was deren manuelles Erfassen wesentlich
erleichtert. Das maschinelle Abziehen des auf dem Stapel obenliegenden Wäschestückes
durch den Förderer der Bügelmaschine führt auch zu keinen durch Wäschereibung bedingten
Verschiebungen, weil die schmale Anfangs- und Endlänge des Wäschestückes beim Abheben
vom Stapel keine Reibung verursacht, während der hauptsächliche Wäschestückteil
als Schlaufe lose auf der anderen Seite des Ablegebalkens herunterhängt und somit
reibungsfrei abgezogen werden kann.
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Während bei der vorbekannten Vorrichtung der Förderer dauernd- hin-
und herpendelt, um eine Leporello-Faltung des Wäschestückes herbeizuführen, wird
beim erfindungsgemäßen Gegenstand der ablegende Förderer nur zu Beginn und bei Beendigung
des Stapelvorganges verschwenkt, und zwar in Abhängigkeit von der erfindungsgemäßen
Steuerang, so daß die Anfangs- und Endlängen der Wäschestücke immer auf gleicher
Höhe, jedoch zueinander versetzt, liegen, gleichgültig, wie lang die Wäschestücke
sind.
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Im Rahmen von Ausgestaltungen der Erfindung empfiehlt es sich, wenn
dem Aufnehmeende des Förderers eine schaltbare Haltevorrichtung für den Anfangsbereich
des Wäschestückes vorgeschaltet ist, wobei vorzugsweise die Haltevorrichtung als
ein aus dem Eingriffsbereich mit dem Wäschestück herausbewegbarer Haftbalken ausgebildet
ist. Auch kann vorteilhafterweise die Haftfläche des Haftbalkens in an sich bekannter
Weise eine von den Enden zur Mitte ansteigende Profilierung aufweisen.
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Haftbalken mit gekrümmten oder keilförmigen Oberflächen sowie mit
Haftbelägen sind bei Wäschebehandlungsmaschinen allgemein vorbekannt. Ihre Anwendung
beim Gegenstand der Erfindung ist jedoch besonders vorteilhaft, weil man ohne weiteres
ein noch nicht ausgeschlagenes und mit Falten noch versehenes Wäschestück auf den
ansteigenden Förderer der erfindungsgemäßen Vorrichtung -auflegen kann, ohne
zu befürchten, daß das Wäschestück in unkontrollierbarer Weise weggezogen wird,
weil der Reibbelag des Haftbalkens auf das Wäschestück einen diese Bewegung hindernden
Widerstand ausübt. Man kann daher dieses so zurückgehaltene Wäschestück ohne weiteres
ausbreiten und ausschlagen und erst daraufhin das Wäschestück weitertransportieren
lassen, indem man den Haftbalken absenkt, so daß dessen Reibfläche nicht mehr wirksam
werden kann.
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Mit diesem Absenkvorgang kann man darüber hinaus . auch die erfindungsgemäße
Schwingenbetätigung übet eine an sich bekannte Zeitsteuereinrichtung verbinden.
Hierbei empfiehlt es sich, mit Hilfe eines Zeitrelais den Hubmotor zu steuern, damit
sich der Förderer nach einer bestimmten Zeit von der einen in die andere Endstellung
bewegt. Dabei kann man nämlich davon ausgehen, daß der vom Wäschestück zurückzulegende
Weg bis zu der Stelle, wo der vordere Rand des Wäschestückes zu liegen kommen soll,
konstant ist. Diese Weglänge kann man zeitlich bei konstanter Geschwindigkeit der
Förderers festlegen, indem man beispielsweise bei Betätigung des Fußschalters das
Zeitreilais einschaltet, das nach seinem Ablauf alsdann den Hubmotor betätigt, so
daß nunmehr das Wäschestück auf die andere Seite des Gestelles gefördert wird. Zeitlaufwerke
mit Kontaktsteuerungen sind bei Wäschebehandlungsmaschinen vorbekannt. Ihr Vorteil
ergibt sich aus der Anwendung für die erfindungsgemäße Steuerung.
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Um den Hubmotor wieder in seine Ausgangsstellung zurückzubewegen,
kann zweckmäßigerweise im Bereich der ansteigenden oder/und abfallenden Förderer
ein Tastorgan, z. B. Photozellensteuerungi Fühler mit Mikroschalter u. dgl. angeordnet
sein, das mit dem Hubmotor in Verbindung steht. Dieses Tastorgan stellt das Passieren
des rückwärtigen Randes des Wäschestückes fest und veranlaßt eine Umsteuerung des
Hubmotors, so daß nunmehr der rückwärtige Rand des Wäschestückes wieder auf die
Seite des Stapelgestelles zu liegen kommt,, auf der sich bereits der vordere Randbereich
des Wäschestückes befindet. Dabei kann man die Steuerung so einstellen, daß der
rückwärtige Wäschestückrand nicht dekkungsgleich zum, vorderen, sondern eine gewisse
Strecke darüberligt.
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Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung. In ihr
ist die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispieles schematisch dargestellt. Es
zeigt F i g.1 eine schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Stapelvorrichtung
und F i g. 2 eine Vorderansicht der Einlaufseite _ der Vorrichtung gemäß F i g.1.
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Im Ausführungsbeispiel der F i g. 1 ist eine Stapelvorrichtung schematisch
und beispielsweise dargestellt, die wie beim Stand der Technik ansteigende und abfallende
Förderer 1 und 2 aufweist. Die Aufgabe dieser Vorrichtung besteht darin, ein Wäschestück
7 mit Hilfe dieser Förderer 1, 2 so auf ein Stapelgestell 3 abzulegen, daß das Bedienungspersonal
einer Bügelmaschine in der Lage ist, eine Vielzahl übereinander auf dem Stapelgestell
3 abgelegter Wäschestücke 7 auf schnellste und sicherste Weise der Reihe nach abzunehmen,
ohne hierbei wesentliche Ausrichtearbeit vornehmen zu müssen, um diese Wäschestücke
in die Bügelmaschine einzuführen.
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Zu diesem Zweck weist das erfindungsgemäße Stapelgestell 3 ein Geländer
4 und einen wannenartigen Aufnahmebehälter 5 auf, wobei darüber hinaus eine Fahranordnung
6 vorgesehen sein kann, die das Stapelgestell 3 ortsbeweglich macht. Das Wäschestück
7 wird nun derart auf das Geländer 4 des Stapelgestelles 3 aufgelegt, daß die Anfangslänge
8 des Wäschestückes auf der einen Seite und der mittlere Bereich des Wäschestückes
7 auf .der anderen Seite des Geländers 4 zu liegen kommt, während die Endlänge 9
des Wäschestückes 7 auf der Anfangslänge, 8 mit der Maßgabe aufliegt, daß die Ränder
beider Längen 8, 9 in einiger Entfernung versetzt zueinander zu liegen kommen, wobei
die
Anfangslänge 8 nach unten vorragen soll. Diese Stapelweise eines
Wäschestückes 7 auf dem erfindungsgemäßen Stapelgestell 3 hat den Vorteil, daß man
das jeweils obenliegende Wäschestück 7 im tereich der Anfangslänge 8 beidseitig
bloß zu erfassen braucht und damit auch sicher die Endlänge 9 in der Kontrolle hat,
was sich beim Einlassen des Wäschestückes in die Bügelmaschine besonders vorteilhaft
bemerkbar macht, gleichgültig, welche Länge das Wäschestück aufweist.
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Das Wäschestück 7 wird im Bereich des abfallenden Förderers 2 zwischen
diesem und dem aufsteigenden Förderer 1 gehalten und verläßt diese Anordnung im
Bereich des Zugwalzenpaares 10. Dieses Zugwalzenpaar 10 bzw. das Gestell, in dem
diese Zugwalzen 10 gelagert sind, wird mit Hilfe des Hubmotors 13 schwenkbar ausgebildet.
Bei Beginn der Ablegearbeit befindet sich das Zugwalzenpaar 10 in der Stellung
11. Dadurch wird die Anfangslänge 8 des Wäschestückes 7 an der einen Seite des Geländers
4 vom Stapelgestell 3 abwärts bewegt, bis eine bestimmte Stellung erreicht ist.
Nunmehr wird durch ein Steuerkommando der Hubmotor 13 eingeschaltet, der das Zugwalzenpaar
10 in die Stellung 12 bewegt. Dadurch wird das Wäschestück 7 mit seinem mittleren
Bereich entlang der anderen Seite des Geländers 4 vom Stapelgestell
3 abwärts bewegt. Es gelangt, je nach seiner Länge, in den Bereich des wannenartigen
Aufnahmebehälters 5. Sobald das Wäschestück mit seiner Endlänge 9 nahe dem Zugwalzenpaar
10 liegt, wird ein neues Steuerkommando ausgelöst mit der Folge, daß das Zugwalzenpaar
10 wieder in die Stellung 11 zurückbewegt wird. Dadurch wird die Endlänge 9 des
Wäschestückes auf die Anfangslänge 8 aufgelegt. Je nach der Lage des Schaltkontaktes
kann man erreichen, wie groß die Entfernung zwischen den Rändern beider Längen 8,
9 ist.
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Um das Wäschestück 7 sauber auflegen zu können, ist ein Haftbalken
14 mit einem Reibbelag 15 vorgesehen, der sich vor der unteren Umkehrwalze des ansteigenden
Förderers 1 befindet. Ein auf diesen Förderer 1 aufgelegtes Wäschestück wird
somit nicht vom Förderer 1 mitgenommen, weil der Reibbelag 15 des Haftbalkens
14 eine zu große Haftung auf das Wäschestück 7 ausübt. Man kann daher in aller Ruhe
das Wäschestück auf dem laufenden Förderer 1 ausbreiten und gewisse Korrekturen
vornehmen, z. B. Falten ausstreichen. Sobald diese Arbeit beendet ist, betätigt
man den Fußschalter 19 mit der Folge, daß der Haftbalken 14 bis unter das Abdeckblech
16 abwärts bewegt wird. Nun erst nimmt der Förderer 1 das Wäschestück 7 mit, das
mit seiner Anfangslänge zugleich in den Bereich der Zugwalze 21 gelangt, die eine
zwangläufige Förderung des Wäschestückes 7 bewirkt. Der Haftbalken 14 weist Führungsstangen
17 mit darauf angeordneten Federn 18 auf. Diese Federn 18 sorgen dafür, daß
der Haftbalken 14 normalerweise in der gezeigten oberen Stellung sich befindet.
Der Fußschalter 19 ist mit dem Verbindungsstück 20 so kombiniert, daß eine einwandfreie
Heb- und Senkbewegung des Haftbalkens 14 herbeigeführt wird.
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Mit dem Fußschalter 19 wird vorzugsweise ein Steuerorgan gekoppelt,
das beispielsweise ein Zeitrelais aufweisen kann. Durch Betätigung des Fußschalters
19 wird nämlich der Beginn der Förderbewegung des Wäschestückes 7 festgelegt. Die
Anfangslänge 8 des Wäschestückes 7 muß eine konstante Strecke bis zu der Stelle
zurücklegen, an der sie auf dem Stapelgestell 3 zu liegen kommen soll. Diese Strecke
läßt sich zeitlich bei konstanter Geschwindigkeit der Förderer 1, 2 bestimmen,
so daß mit Betätigung des Fußschalters 19 der Zeitpunkt bestimmt werden kann, zu
dem der Hubmotor 13 das Zugwalzenpaar 10 aus der Stellung 11 in die
Stellung 12 bewegen soll, in dem beispielsweise ein nicht dargestelltes Zeitrelais
nach Ablauf den entsprechenden Schaltkontakt gibt.
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Die Endlänge 9 des Wäschestückes 7 wird hingegen beim Ausführungsbeispiel
vom Tastorgan 22 kontrolliert. Sobald diese Endlänge 9 das Tastorgan 22 passiert
hat, erfolgt durch dessen Schaltimpuls eine erneute Umsteuerung des Hubmotors 13
aus der Stellung 12 in die Stellung 11 mit der Folge, daß die Endlänge 9 des Wäschestückes
7 in die gezeigte Lage bewegt wird.
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Selbstverständlich ist es möglich, die Steuerorgane auch in anderer
Weise auszubilden und betätigen zu lassen.
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Im Beispiel der F i g. 2 ist darüber hinaus dargestellt, daß der Haftbalken
14 mit seinem Reibbelag 15 eine besondere Form aufweist, die sich dadurch auszeichnet,
daß der Haftbalken 14 im mittleren Bereich die höchste Stelle aufweist und nach
beiden Seiten hin eine abfallende Oberfläche besitzt. Durch diese Form des Haftbalkens
14 wird das Ausstreichen und Ausbreiten des Wäschestückes 7 erleichtert.