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Anordnung zur Unterdrückung"der Rauschspannung in Impulsüberwachungseinrichtungen
für Fernsehstrecken Bei Fernseh-Bildsendern, Richtfunkstrecken, Ballempfängern usw.
nutzt man häufig die unabhängig von der Nachricht vorhandenen und im Normalfall
in ihrer Amplitude gleichbleibenden Synchronisierzeichen, d. h. die normgemäßen
Fernseh-Synchronimpulse (Bild- und Zeilenimpulse), für eine überwachung der Übertragungseinrichtungen
aus. In den bekannten, für diesen Zweck verwendeten Impulsüberwachungseinrichtungen
werden zunächst die Synchronisierzeichen vom eigentlichen Nachrichteninhalt getrennt.
(Man verwendet dazu die aus der Fernsehtechnik bekannten Begrenzer- und Tastschaltungen.)
Nach erfolgter Abtrennung werden die Synchronisierzeichen gleichgerichtet. Die gewonnene
Gleichspannung ist ein Maß für die Intensität, d. h. für die Pegelgröße derSynchronisierzeichen,
und läßtRückschlüsse auf die Übertragungseigenschaften der im Übertragungsweg liegenden
Einrichtungen und Geräte zu. Liegt z. B. ein Pegelabfall bzw, ein vollständiger
Ausfall der Nachricht vor, so werden auch die mit dieser übertragenen Synchronisierzeichen
kleiner bzw. sie sind nicht mehr vorhanden. Dementsprechend wird auch die aus den
Synchronisierzeichen abgeleitete Gleichspannung kleiner bzw. Null, und diese kann
beim Unterschreiten eines vorher bestimmten Pegels über Relais oder ähnlich wirkende
Einrichtungen ein Warnsignal oder Geräte, Leitungen oder sonstige für die störungsfreie
Übertragung notwendige Einrichtungen schalten. Beim Ausfall von Richtfunkstrecken
und Ballsendern tritt ein Rauschen auf, das bei den bisher bekannten Einrichtungen
auch bei einem Totalausfall der zu überwachenden Synchronisierzeichen eine Gleichspannung
liefert und dadurch fälschlich das Vorhandensein von Synchronisierzeichen vortäuscht.
Um in diesem Fall eine Unterscheidung zwischen den Synchronisierzeichen und dem
Rauschen zu erhalten, wird bei den bekannten Überwachungseinrichtungen zusätzlich
ein Resonanzkreis in den Signalweg geschaltet, der auf die Wiederholungsfrequenz
der Synchronisierzeichen bei Fernsehsignalen, z. B. auf die 15,6-kHz-Folgefrequenz
der Zeilenimpulse, abgestimmt ist. Aber auch hierbei darf die Amplitude des Rauschens
nicht beliebig groß sein. Folgende Messungen lassen dies erkennen: Bei selektiver
Messung eines normgemäßen 0,3 Vss großen Zeilenimpulses mit einem 500 Hz breiten
Bandfilter (Resonanzkreis) erhält man eine nur um 3 db größere Gleichspannung als
bei einem mit dem gleichen Bandfilter gemessenen Rauschspektrum von 1 V", wie es
bei einem nicht angesteuerten Ballempfänger auftritt. Sinkt der Pegel des Zeilenimpulses
um rund 30'%, so sind also beide Spannungen gleich, und man kann nicht mehr unterscheiden,
ob der gemessene Pegel die Rauschspannung oder das Vorhandensein eines Synchronisierzeichens
anzeigt. Durch Verringern der Bandbreite des zur Messung verwendeten Bandfilters
bzw. Resonanzkreises, was einen größeren Aufwand erfordert, erhält man günstigere
Werte, aber die erlaubte Toleranz der Zeilenimpulsfrequenz begrenzt diesen Weg,
d. h. schließt aus, bei größeren auftretenden Rauschspannungen selektiv die Größe
des Zeilenimpulses, d. h. allgemein eines Synchronisierzeichens, messen zu können.
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Zur Unterdrückung der Rauchspannung in Impulsüberwachungseinrichtungen
für Fernsehübertragungsstrecken, in denen von den übertragenen Videosignalen die
Synchronimpulse abgetrennt und mittels einer Gleichrichterstrecke gleichgerichtet
werden, ist erfindungsgemäß einem in einem Parallelzweig zur Gleichrichterstrecke
der Übertragungseinrichtung liegenden weiteren Gleichrichter ein Resonanzkreis vorgeschaltet,
dessen Resonanzfrequenz kleiner als die Grundfrequenz der Zeilenimpulse und größer
als die höchste im Videosignal amplitudenmäßig noch meßbar auftretende Oberwellenfrequenz
der Bildwechselimpulse ist und der aus dem jeweils am Eingang der Gleichrichterstrecke
auftretenden, dem abgetrennten Synchronsignal überlagerten Rauschspektrum selektiv
eine nur von dessen Spannungswerten abhängige Wechselspannung aussiebt, die im Gleichrichter
gleichgerichtet und derart polarisiert der Ausgangsspannung der Gleichrichterstrecke
überlagert wird, daß sie deren Rauschspannungskomponente kompensiert.
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Die neue Anordnung ermöglicht vorteilhafterweise, die der Impulsüberwachungseinrichtung
eingangsseitig, d. h. von der zu überwachenden Nachrichten-bzw. Fernsehübertragungsstrecke
zugeführtenRauschspannungen
weitestgehend, d. h. so weit zu kompensieren
und zu unterdrücken, daß sie die von der Impulsüberwachungseinrichtung zu messenden
Pegelwerte der Synchronimpulse nicht mehr verfälschen und daß die Impulsüberwachungseinrichtung,
insbesondere auch bei größeren und sehr großen auftretenden Rauschspannungen, kleiner
werdende, vom Normalwert abweichende Pegelwerte der Synchronimpulse sowie den.Ausfall
der Synchronimpulse richtig anzeigt bzw. mißt.
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Sie erfordert einen geringen technischen Aufwand, ist leicht abstinun-
und einstellbar und kann in die bekannten Überwachungseinrichtungen, ohne daß deren
elektrische und mechanische Daten geändert werden, sowie ohne- großen- Aufwand an-
zusätzlichen Schaltmitteln eingebaut werden.
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Das der neuen Anordnung zugrunde liegende Prinzip geht davon aus,
daß der Frequenzbereich des Rauschspektrums, das am Eingang der Überwachungseinrichhing
' den abgetrennten und gleichzurichtenden Femsehsynchronimpulsen überlagert und
mit diesen der Gleichrichterstrecke der Übertragungseinrichtung gleichgerichtet
wird, nicht nur die Frequenzbereiche der Bildwechselimpulse und der Zeilenimpulse
einschließlich deren mit von der Gleichrichterstrecke erfaßten Oberwellen, sondern
auch sämtliche zwischen der höchsten amplitudenmäßig meßbaren Oberwelle der 50-Hz-Bildwechselimpulse
und der Grundwelle der 15-kHz-Zeilenimpulse liegenden Frequenzen umfaßt. Werden
deshalb --erfindungsgemäß die Fernsehsynchronimpulse parallel zur Gleichrichterstrecke
der Überwachungseinrichtung einem Resonanzkreis zugeführt, dessen Resonanzfrequenz
und Durchlaßbereich zwischen der höchsten Oberwellenfreduenz der 50-Hz-Bildwechselimpulse
und der Grundfrequenz der 15-kHz=Zeileninipulse liegen, so wird an dem Resonanzkreis
nur dann eine Spannung auftreten, wenn den ihm zugeführten Fernsehsynchronimpulsen
eine Rauschspannung überlagert ist. Entsteht also an dem Resonanzkreis eine Resonanzspannung
(Wechselspannung), so wird diese allein von den Fernsehsynchronimpulsen überlagerten,
außerhalb deren Frequenzbereichen liegenden Rauschspannungsfrequenzen hervorgerufen.
Die Größe der von dem Resonanzkreis ausgesiebten Wechselspannung ist somit nur von
der Größe der Spannungswerte der Rauschspannung abhängig und unabhängig von den
jeweiligen Pegelwerten der Fernsehsynchronimpulse. Die ausgesiebte Wechselspannung
läßt sich durch geeignete Auslegung des Resonanzkreises oder durch Vorschalten einer
Verstärkerstufe vor den Resonanzkreis so weit verstärken, daß die aus ihr abgeleitete
Gleichspannung die gleiche Größe wie die von der Gleichrichterstrecke der Überwachungseinrichtung
direkt aus dem gesamten den Fernsehsynchronsignalen überlagerten Rauschspektrum
gewonnene Gleichspannung hat, die den gleichgerichteten Fernsehsynchronimpulsen
als störende Rauschkomponente überlagert ist. Werden nun die von der Gleichrichterstrecke
der Überwachungseinrichtung aus dem Rauschspektrum abgeleitete Gleichspannung und
die vom Resonanzkreis selektiv aus dem Rauschspektrum ausgesiebte und anschließend
gleichgerichtete Spannung auf die gleiche Größe gebracht und gegensinnig geschaltet,
so kompensieren sich beide bei ihrer Zusammenschaltung am Ausgang der Gleichrichterstrecke
der Überwachungseinrichtung, und die Größe der Ausgangsspannung der Gleichrichterstrecke,
die den Meßwert der überwachungseinrichtung liefert bzw. darstellt, ist auch bei
beliebig großen Rauschspannungen allein von der Größe des jeweiligen Pegelwertes
der Femsehsynchronimpulse bestimmt und wird nicht durch das diesen eingangsseitig
überlagerte Rauschspektrum verfälscht. Durch die von dem erfindungsgemäß ausgelegten
Resonanzkreis aus dem Rauschspektrum ausgesiebte, der Ausgangsspannung der Gleichrichterstrecke
der Impulsüberwachungseinrichtung überlagerte Gleichspannung tritt keine Behinderung
der eigentlichen, der Gleichrichterstrecke nachgeschalteten Kontroll- bzw. Meßeinrichtungen
für die Pegelwerte der Fernsehsynchronimpulse ein, die bzw. deren Schaltrelais deshalb
mit beliebigen Ansprechgrenzen eingestellt werden können.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer Impulsüberwachungseinrichtung
mit der neuen An= ordnung zur Unterdrückung der Rauschspannung schematisch dargestellt.
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In der Synchronisierzeichentrenneinrichtung 1 der aus ihr, der Gleichrichterstrecke
2 und der Meß-bzw. Anzeigevorrichtung 3 bestehenden überwachungseinrichtung werden
aus dem ihr zugeführten Fernsehsignal dessen Synchronimpulse abgetrennt bzw. ausgefiltert.
Die abgetrennten Fernsehsynchronimpulse werden in bekannter Weise der Gleichrichterstrecke
2 zugeführt, von dieser gleichgerichtet und anschließend der eigentlichen Meß- bzw.
Pegelkontrolleinrichtung 3 für die Pegelwerte der Synchronimpulse zugeführt. Die
Pegelkontrolleinrichtung 3 kann eine Meßanzeigevorrichtung sein, die den Pegel der
Ausgangsspannung der Gleichrichterstrecke 2 mißt und anzeigt. Sie ist jedoch in
der Regel ein Steuerrelais, das anspricht und ein Signal oder Gerät oder sonstige
zur störungsfreien Übertragung des Fernsehsignals notwendige Einrichtungen schaltet,
wenn die ihm zugeführte Ausgangsspannung der Gleichrichterstrecke 2 einen bestimmten,
d. h. festgelegten Spannungswert unterschreitet. Parallel zur Gleichrichterstrecke
2 werden die von der Trenneinrichtung 1 aus dem Fernsehsignal abgetrennten Fernsehsynchronimpulse
der Transistorverstärkerstufe 4 zugeführt, in deren Ausgangskreis der erfindungsgemäß
ausgelegte Resonanzkreis 5 geschaltet ist. Die Resonanzfrequenz des Resonanzkreises
ist vorzugsweise so bemessen, daß sie bei 8 kHz, d. h. in der Mitte zwischen der
höchsten bei 1 kHz liegenden Oberwellenfrequenz der 50-Hz-Bildimpulse und der Grundfrequenz
der 15-kHz-Zeilenimpulse des Fernsehsynchronsignals liegt und die Grenzfrequenzen
des Durchlaßbereiches des Resonanzkreises 5 weder in das Frequenzband der Bildwechselimpulse
noch in das der Zeilenimpulse fallen. Dem Resonanzkreis 5 ist ein Gleichrichter
6 nachschaltet, der die im Resonanzkreis 5 nur bei Vorhandensein eines Rauschspektrums
auftretende Wechselspannung gleichrichtet und dann so polarisiert dem Ausgang der
Gleichrichterstrecke 2 zuführt, daß sie deren Ausgangsspannung in dem oben erläuterten
Umfang kompensiert.