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Abteil in einem Tonmöbel Die Erfindung betrifft ein Abteil in einem
Tonmöbel, welches wahlweise als Ablege- bzw. Abstellfach oder für den nachträglichen
Einbau eines elektrischen Nachrichtengerätes benutzbar ist. Letzteres wird dadurch
ermöglicht, daß der Boden des Abteils durch Auftrennen vorgearbeiteter Querschnittsschwächungen,
die entsprechend der Kontur des einzusetzenden Nachrichtengerätes verlaufen, in
einen Rahmen für das Nachrichtengerät umwandelbar ist.
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Stellen geschwächten Querschnitts zwecks leichten Herstellens einer
nachträglich benötigten Öffnung begrenzter Abmessung sind bei Kunststoff- und Keramikgehäusen
elektrischer Schalter und Geräte allgemein bekannt. Für die nachträglich benötigten
Öffnungen werden die Stellen geschwächten Querschnitts mit Hilfe einer Zange im
Bedarfsfall herausgebrochen, um nachträglich Raum für die Einführung von Zuleitungen
zu schaffen.
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Weiter sind Musikschränke und Musiktruhen bekannt, die in der Regel
neben einem hochwertigen Rundfunkempfänger einen Plattenspieler bzw. Plattenwechsler
und/oder ein Magnetton- bzw. Phonogerät enthalten. Um auch dem weniger finanzkräftigen
Käufer die Anschaffung hochwertig ausgestatteter Musikschränke bzw. -truhen zu erleichtern,
deren zugehörige Wiedergabegeräte allein schon verhältnismäßig teuer sind, ist eine
etappenweise Ergänzung erwünscht. Dabei kann sich der Käufer zunächst den Musikschrank
mit z. B. dem Rundfunkgerät zulegen und sich dann später noch z. B. einen Plattenwechsler
und/oder ein Magnettongerät anschaffen. Dabei ist es bekannt, daß für die nachträgliche
Aufnahme eines Magnetton-, Phono- oder anderen Gerätes bestimmte Abteil, um es zunächst
zur Ablage von z. B. Schallplatten oder Programmen zu verwenden, mit einem Boden
zu versehen, aus dem im Falle des nachträglichen Einbaues z. B. eines Magnettongerätes
mit Hilfe einer Schablone eine entsprechende, zum Einsetzen des betreffenden Gerätes
geeignete Aussparung ausgesägt wird. Diese Arbeit, durch den Kunden vorgenommen,
führt wegen dessen oft fehlender Sachkenntnis, aus Mangel an geeigneten Werkzeugen
und gegebenenfalls mangelnder Zugänglichkeit zu einer unsauber und ungenau gearbeiteten
Öffnung für das einzusetzende Gerät. Ferner ist der Musikschrank od. dgl. mitsamt
seinen Geräten Verschmutzungen und Beschädigungen ausgesetzt. Zur Vermeidung der
Nachteile dieses Herstellungsverfahrens ist es auch bekannt, die Bodenplatte bereits
beim Zusammenbau des betreffenden Musikschrankes fabrikseitig mit einer ausgefrästen
Öffnung zur Aufnahme des später einzubauenden Gerätes zu versehen und diese Öffnung
mit einer zusätzlichen Hartpapier- oder Sperrholzplatte abzudecken, die mit Schrauben
am restlichen Teil des Bodens befestigt wird. Diese Abdeckung ist je nach Gestaltung
mehr oder weniger aufwendig, zumal sie leicht demontierbar sein muß; bei mangelnder
Gestaltung neigt sie zu gerade bei Musikschränken oder Truhen besonders störenden
Klirrerscheinungen; eine solche zusätzliche Abdeckung wird für den Besitzer des
Musikschrankes od. dgl. nach dem nachträglichen Einbau des betreffenden Gerätes
wertlos.
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Demgegenüber betrifft die Erfindung ein Abteil der eingangs näher
bezeichneten Gattung, welches die vorerwähnten Nachteile bekannter Abteile dadurch
nicht aufweist, das gemäß der Erfindung der Boden auf der Oberseite mit Nuten versehen
ist, die gegebenenfalls bis zur Bodenunterseite reichen, wobei die Nuten dem Umriß
des einzusetzenden Gerätes folgen und mit einem versteifenden Streifen aus elastischem
Material vorzugsweise selbsthaftend ausgelegt sind.
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Im folgenden wird an Hand der F i g. 1 bis 5 ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung beschrieben. Von diesen Figuren zeigt F i g. 1 einen Blick in ein
geöffnetes Abteil in einem Musikschrank in perspektivischer Darstellung, F i g.
2 den Boden des Abteils mit der erfindungsgemäßen Ausbildung, F i g. 3 und 4 jeweils
den Schnitt A ... B bzw. C ... D der F
i g. 2 und F i g. 5 den Querschnitt eines zum Abdecken der Nuten des Bodens geeigneten
Kunststoffstreifens.
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In der F i g. 1 ist ein Musikschrank 1 dargestellt, in dessen
linken Teil ein hochwertiger Rundfunkempfänger sowie gegebenenfalls ein Plattenwechsler
eingebaut sind. Das rechts angeordnete, mit einem erfindungsgemäß ausgebildeten
Boden 2 versehene Abteil 3 dient zunächst der Ablage von z. B. Schallplatten oder
Programmen. Später ist für dieses Abteil
die Aufnahme eines nicht
dargestellten Magnettongerätes vorgesehen, welches in eine genau vorgearbeitete
Aussparung 5 des Bodens 2 eingesetzt wird. Um dieses Einsetzen zu erleichtern und
auch ohne weiteres von Laienhand zu ermöglichen, sind in dem Boden 2 - dem Umriß
der zum Einsetzen des Magnettonbandgerätes geeigneten Aussparung 5 folgend (welche
nach Entfernung des inneren Bodenteils 8 zur Verfügung steht) - Nuten 6 vorgesehen,
welche gegebenenfalls bis zur Bodenunterseite reichen, wobei die Nuten dem Umriß
des einzusetzenden Gerätes folgen. Die Nuten 6 folgen, wie aus der F i g. 2 ersichtlich,
geradlinigen und ungeradlinigen Teilen des Umrisses des einzusetzenden Gerätes,
derart, daß die Stellen in vorzugsweise geradlinigen Teilen des Umrisses das geschlossene
Nutenprofil haben, die Stellen in vorzugsweise ungeradlinigen Teilen dagegen bis
zur Bodenunterseite reichen. Die Nuten 6 werden, vorzugsweise als eine endlose Nut
in den Boden 2 derart eingefräst, daß z. B. in den oberen und unteren durch Schraffierungen
9 hervorgehobenen Nutenteilen (s. F i g. 2) ein restlicher Materialquerschnitt 7
je nach Werkstoff in einer Höhe von etwa 2 bis 4 mm im Bereich der dem Abteil 3
abgewandten Bodenseite verbleibt, der z. B. mittels eines Messers durch mehrfaches
Ritzen auftrennbar ist, wenn die Herausnahme des Bodenteils 8 zum Einbau des Magnettonbandgerätes
notwendig wird.
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Die Nuten 6 des Abteils 3 werden mit einem versteifenden Streifen
10 aus elastischem Material vorzugsweise selbsthaftend ausgelegt. Die eingelegten
Streifen 10, die vorzugsweise aus einem elastischen Kunststoff bestehen, weisen
einen pilzförmigen, die Nuten 6 verdeckenden Querschnitt auf. Der Querschnitt des
Fußes 11 ist derartig gewählt, daß der passend gefärbte Kunststoffstreifen 10 in
den Nuten 6 selbsthaftend hält und den gegenseitigen Halt der beiden Bodenteile
2 und 8 versteift. Damit die im Abteil abgelegten Schallplatten usw. nicht schief
aufliegen, werden auch in dem abzutrennenden Bodenteil 8 eine Mehrzahl Abstandsstücke
12 - vorzugsweise Abstandsstücke mit pilzförmigem Querschnitt aus elastischem, passend
gefärbtem Kunststoff -selbsthaftend gehaltert, deren Kopfhöhe der Höhe des Kopfteils
13 des Kunststoffstreifens 10 entspricht. Der eingedrückte billige Kunststoffstreifen
10 wird im Falle des nachträglichen Einbaues des Magnettonbandgerätes einfach abgezogen,
der vorerwähnte restliche Materialquerschnitt 7 an den durch die Schraffierungen
9 hervorgehobenen Nutenteilen aufgetrennt und der abgetrennte Bodenteil 8 herausgenommen.
Auf diese Weise steht dem Käufer des Musikschrankes zunächst ein Ablegefach und
später ein größeres Abteil mit einer sauber gearbeiteten und ein müheloses Einsetzen
des Magnettonbandgerätes ermöglichenden Aussparung 5 zur Verfügung.