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DE1221407B - Abteil in einem Tonmoebel - Google Patents

Abteil in einem Tonmoebel

Info

Publication number
DE1221407B
DE1221407B DEG30303A DEG0030303A DE1221407B DE 1221407 B DE1221407 B DE 1221407B DE G30303 A DEG30303 A DE G30303A DE G0030303 A DEG0030303 A DE G0030303A DE 1221407 B DE1221407 B DE 1221407B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
compartment
grooves
outline
floor
parts
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEG30303A
Other languages
English (en)
Inventor
Alfred Pfeifer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DEG30303A priority Critical patent/DE1221407B/de
Publication of DE1221407B publication Critical patent/DE1221407B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B81/00Cabinets or racks specially adapted for other particular purposes, e.g. for storing guns or skis
    • A47B81/06Furniture aspects of radio, television, gramophone, or record cabinets

Landscapes

  • Casings For Electric Apparatus (AREA)

Description

  • Abteil in einem Tonmöbel Die Erfindung betrifft ein Abteil in einem Tonmöbel, welches wahlweise als Ablege- bzw. Abstellfach oder für den nachträglichen Einbau eines elektrischen Nachrichtengerätes benutzbar ist. Letzteres wird dadurch ermöglicht, daß der Boden des Abteils durch Auftrennen vorgearbeiteter Querschnittsschwächungen, die entsprechend der Kontur des einzusetzenden Nachrichtengerätes verlaufen, in einen Rahmen für das Nachrichtengerät umwandelbar ist.
  • Stellen geschwächten Querschnitts zwecks leichten Herstellens einer nachträglich benötigten Öffnung begrenzter Abmessung sind bei Kunststoff- und Keramikgehäusen elektrischer Schalter und Geräte allgemein bekannt. Für die nachträglich benötigten Öffnungen werden die Stellen geschwächten Querschnitts mit Hilfe einer Zange im Bedarfsfall herausgebrochen, um nachträglich Raum für die Einführung von Zuleitungen zu schaffen.
  • Weiter sind Musikschränke und Musiktruhen bekannt, die in der Regel neben einem hochwertigen Rundfunkempfänger einen Plattenspieler bzw. Plattenwechsler und/oder ein Magnetton- bzw. Phonogerät enthalten. Um auch dem weniger finanzkräftigen Käufer die Anschaffung hochwertig ausgestatteter Musikschränke bzw. -truhen zu erleichtern, deren zugehörige Wiedergabegeräte allein schon verhältnismäßig teuer sind, ist eine etappenweise Ergänzung erwünscht. Dabei kann sich der Käufer zunächst den Musikschrank mit z. B. dem Rundfunkgerät zulegen und sich dann später noch z. B. einen Plattenwechsler und/oder ein Magnettongerät anschaffen. Dabei ist es bekannt, daß für die nachträgliche Aufnahme eines Magnetton-, Phono- oder anderen Gerätes bestimmte Abteil, um es zunächst zur Ablage von z. B. Schallplatten oder Programmen zu verwenden, mit einem Boden zu versehen, aus dem im Falle des nachträglichen Einbaues z. B. eines Magnettongerätes mit Hilfe einer Schablone eine entsprechende, zum Einsetzen des betreffenden Gerätes geeignete Aussparung ausgesägt wird. Diese Arbeit, durch den Kunden vorgenommen, führt wegen dessen oft fehlender Sachkenntnis, aus Mangel an geeigneten Werkzeugen und gegebenenfalls mangelnder Zugänglichkeit zu einer unsauber und ungenau gearbeiteten Öffnung für das einzusetzende Gerät. Ferner ist der Musikschrank od. dgl. mitsamt seinen Geräten Verschmutzungen und Beschädigungen ausgesetzt. Zur Vermeidung der Nachteile dieses Herstellungsverfahrens ist es auch bekannt, die Bodenplatte bereits beim Zusammenbau des betreffenden Musikschrankes fabrikseitig mit einer ausgefrästen Öffnung zur Aufnahme des später einzubauenden Gerätes zu versehen und diese Öffnung mit einer zusätzlichen Hartpapier- oder Sperrholzplatte abzudecken, die mit Schrauben am restlichen Teil des Bodens befestigt wird. Diese Abdeckung ist je nach Gestaltung mehr oder weniger aufwendig, zumal sie leicht demontierbar sein muß; bei mangelnder Gestaltung neigt sie zu gerade bei Musikschränken oder Truhen besonders störenden Klirrerscheinungen; eine solche zusätzliche Abdeckung wird für den Besitzer des Musikschrankes od. dgl. nach dem nachträglichen Einbau des betreffenden Gerätes wertlos.
  • Demgegenüber betrifft die Erfindung ein Abteil der eingangs näher bezeichneten Gattung, welches die vorerwähnten Nachteile bekannter Abteile dadurch nicht aufweist, das gemäß der Erfindung der Boden auf der Oberseite mit Nuten versehen ist, die gegebenenfalls bis zur Bodenunterseite reichen, wobei die Nuten dem Umriß des einzusetzenden Gerätes folgen und mit einem versteifenden Streifen aus elastischem Material vorzugsweise selbsthaftend ausgelegt sind.
  • Im folgenden wird an Hand der F i g. 1 bis 5 ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. Von diesen Figuren zeigt F i g. 1 einen Blick in ein geöffnetes Abteil in einem Musikschrank in perspektivischer Darstellung, F i g. 2 den Boden des Abteils mit der erfindungsgemäßen Ausbildung, F i g. 3 und 4 jeweils den Schnitt A ... B bzw. C ... D der F i g. 2 und F i g. 5 den Querschnitt eines zum Abdecken der Nuten des Bodens geeigneten Kunststoffstreifens.
  • In der F i g. 1 ist ein Musikschrank 1 dargestellt, in dessen linken Teil ein hochwertiger Rundfunkempfänger sowie gegebenenfalls ein Plattenwechsler eingebaut sind. Das rechts angeordnete, mit einem erfindungsgemäß ausgebildeten Boden 2 versehene Abteil 3 dient zunächst der Ablage von z. B. Schallplatten oder Programmen. Später ist für dieses Abteil die Aufnahme eines nicht dargestellten Magnettongerätes vorgesehen, welches in eine genau vorgearbeitete Aussparung 5 des Bodens 2 eingesetzt wird. Um dieses Einsetzen zu erleichtern und auch ohne weiteres von Laienhand zu ermöglichen, sind in dem Boden 2 - dem Umriß der zum Einsetzen des Magnettonbandgerätes geeigneten Aussparung 5 folgend (welche nach Entfernung des inneren Bodenteils 8 zur Verfügung steht) - Nuten 6 vorgesehen, welche gegebenenfalls bis zur Bodenunterseite reichen, wobei die Nuten dem Umriß des einzusetzenden Gerätes folgen. Die Nuten 6 folgen, wie aus der F i g. 2 ersichtlich, geradlinigen und ungeradlinigen Teilen des Umrisses des einzusetzenden Gerätes, derart, daß die Stellen in vorzugsweise geradlinigen Teilen des Umrisses das geschlossene Nutenprofil haben, die Stellen in vorzugsweise ungeradlinigen Teilen dagegen bis zur Bodenunterseite reichen. Die Nuten 6 werden, vorzugsweise als eine endlose Nut in den Boden 2 derart eingefräst, daß z. B. in den oberen und unteren durch Schraffierungen 9 hervorgehobenen Nutenteilen (s. F i g. 2) ein restlicher Materialquerschnitt 7 je nach Werkstoff in einer Höhe von etwa 2 bis 4 mm im Bereich der dem Abteil 3 abgewandten Bodenseite verbleibt, der z. B. mittels eines Messers durch mehrfaches Ritzen auftrennbar ist, wenn die Herausnahme des Bodenteils 8 zum Einbau des Magnettonbandgerätes notwendig wird.
  • Die Nuten 6 des Abteils 3 werden mit einem versteifenden Streifen 10 aus elastischem Material vorzugsweise selbsthaftend ausgelegt. Die eingelegten Streifen 10, die vorzugsweise aus einem elastischen Kunststoff bestehen, weisen einen pilzförmigen, die Nuten 6 verdeckenden Querschnitt auf. Der Querschnitt des Fußes 11 ist derartig gewählt, daß der passend gefärbte Kunststoffstreifen 10 in den Nuten 6 selbsthaftend hält und den gegenseitigen Halt der beiden Bodenteile 2 und 8 versteift. Damit die im Abteil abgelegten Schallplatten usw. nicht schief aufliegen, werden auch in dem abzutrennenden Bodenteil 8 eine Mehrzahl Abstandsstücke 12 - vorzugsweise Abstandsstücke mit pilzförmigem Querschnitt aus elastischem, passend gefärbtem Kunststoff -selbsthaftend gehaltert, deren Kopfhöhe der Höhe des Kopfteils 13 des Kunststoffstreifens 10 entspricht. Der eingedrückte billige Kunststoffstreifen 10 wird im Falle des nachträglichen Einbaues des Magnettonbandgerätes einfach abgezogen, der vorerwähnte restliche Materialquerschnitt 7 an den durch die Schraffierungen 9 hervorgehobenen Nutenteilen aufgetrennt und der abgetrennte Bodenteil 8 herausgenommen. Auf diese Weise steht dem Käufer des Musikschrankes zunächst ein Ablegefach und später ein größeres Abteil mit einer sauber gearbeiteten und ein müheloses Einsetzen des Magnettonbandgerätes ermöglichenden Aussparung 5 zur Verfügung.

Claims (3)

  1. Patentansprüche: 1. Abteil in einem Tonmöbel, welches wahlweise als Ablege- bzw. Abstellfach oder für den nachträglichen Einbau eines elektrischen Nachrichtengerätes benutzbar ist, d a d u r c h g e -kennzeichnet, daß der Boden (2) auf der Oberseite mit Nuten versehen ist, die gegebenenfalls bis zur Bodenunterseite reichen, wobei die Nuten dem Umriß des einzusetzenden Gerätes folgen und mit einem versteifenden Streifen aus elastischem Material vorzugsweise selbsthaftend ausgelegt sind.
  2. 2. Abteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die eingelegten Streifen (10) aus elastischem Kunststoff bestehen und einen pilzförmigen, die Nuten verdeckenden Querschnitt aufweisen.
  3. 3. Abteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (6) geradlinigen und ungeradlinigen Teilen des Umrisses des einzusetzenden Gerätes folgen, derart, daß die Stellen in vorzugsweise geradlinigen Teilen des Umrisses das geschlossene Nutprofil (7) haben, die Stellen in vorzugsweise ungeradlinigen Teilen des Umrisses dagegen bis zur Bodenunterseite reichen (6).
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