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Abteil in einem Tonmöbel Die Erfindung betrifft ein Abteil in einem
Tonmöbel, z. B. Musikschrank, Musiktruhe oder Fernsehkombination. Dieses Abteil
soll wahlweise als Ablege-bzw. Abstellfach, z. B. für Tonbandkoffergeräte, Tonbandkassetten,
Schallplatten usw., oder für den nachträglichen Einbau eines elektrischen Nachrichtengerätes
benutzbar sein. Letzteres wird dadurch ermöglicht, daß der Boden des Abteils durch
Auftrennen vorgearbeiteter Querschnittsschwächungen, die entsprechend der Kontur
des einzusetzenden Nachrichtengerätes verlaufen, in einen Rahmen für das Nachrichtengerät
umwandelbar ist.
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Stellne geschwächten Querschnitts zwecks leichten Herstellens einer
nachträglich benötigten öffnung begrenzter Abmessung sind bei Kunststoff- und Keramikgehäusen
elektrischer Schalter und Geräte bekannt. Für die nachträglich benötigten öffnungen
werden die Stellen geschwächten Querschnitts mit Hilfe einer Zange im Bedarfsfall
herausgebrochen, um nachträglich Raum für die Einführung von Zuleitungen zu schaffen.
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Ferner sind Musikschränke und Musiktruhen bekannt, die in der Regel
neben einem hochwertigen Rundfunkempfänger einen Plattenspieler bzw. Plattenwechsler
und/oder ein Magnetton- bzw. Phonogerät enthalten. Um auch dem weniger finanzkräftigen
Käufer die Anschaffung hochwertig ausgestatteter Musikschränke bzw. -truhen zu erleichtern,
deren zugehörige Wiedergabegeräte allein schon verhältnismäßig teuer sind, ist eine
etappenweise Ergänzung erwünscht. Dabei kann sich der Käufer zunächst den Musikschrank
mit z. B. dem Rundfunkgerät zulegen und sich dann später noch z. B. einen Plattenwechsler
und/oder ein Magnettongerät anschaffen. Dabei ist es bekannt, daß für die nachträgliche
Aufnahme eines Magnetton-, Phono- oder anderen Gerätes bestimmte Fach, um es zunächst
zur Ablage von z. B. Schallplatten oder Programmen zu verwenden, mit einer Bodenplatte
zu versehen, aus der im Fall des nachträglichen Einbaus z. B. eines Magnettongerätes
mit Hilfe einer Schablone eine entsprechende, zum Einsetzen des betreffenden Gerätes
geeignete Aussparung ausgesägt wird. Diese Arbeit, durch den Kunden vorgenommen,
führt wegen dessen oft fehlender Sachkenntnis, aus Mangel an geeigneten Werkzeugen
und gegebenenfalls mangelnder Zugänglichkeit zu einer unsauber und ungenau gearbeiteten
öffnung für das einzustellende Gerät. Ferner ist der Musikschrank od. dgl. mitsamt
seinen Geräten Verschmutzungen und Beschädigungen ausgesetzt. Zur Vermeidung der
Nachteile dieses Herstellungsverfahrens ist es auch bekannt, die Bodenplatte bereits
beim Zusammenbau des betreffenden Musikschrankes fabrikseitig mit einer ausgefrästen
Öffnung zur Aufnahme des später einzubauenden Gerätes zu versehen und diese öffnung
mit einer zusätzlichen Hartpapier- oder Sperrholzplatte abzudecken, die mit Schrauben
am restlichen Teil der Bodenplatte befestigt wird. Diese Abdeckung ist je nach Gestaltung
mehr oder weniger aufwendig, zumal sie leicht demontierbar sein muß; bei mangelnder
Gestaltung neigt sie zu gerade bei Musikschränken oder -truhen besonders störenden
Klirrerscheinungen. Eine solche zusätzliche Abdekkung wird für den Besitzer des
Musikschrankes od. dgl. nach dem nachträglichen Einbau des betreffenden Gerätes
meist wertlos.
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Es ist weiter ein Abteil der eingangs näher bezeichneten Gattung bekannt,
welches einen fest eingebauten Boden mit vorgearbeiteten, nachträglich auftrennbaren
Querschnittsschwächungen aufweist. In den Boden ist nach Auftrennen des im Querschnitt
geschwächten Konturenzugs das Nachrichtengerät wie in einen Rahmen einsetzbar. Bei
dieser bekannten Ausführung geht ein großer Teil des Abteils (nämlich der, den das
später einzubauende Nachrichtengerät einnimmt) zur Benutzung als Ablege- bzw. Abstellfach
verloren, weil der Boden des Faches durch einen fest im Musikschrank eingebauten
Teil gebildet wird, welcher nach Auftrennen der vorgearbeiteten Querschnittsschwächungen
denjenigen Rahmen darstellt, in dem das Nachrichtengerät derart einsetzbar ist,
daß es mit seiner Frontplatte nahezu aufsitzt. Dadurch können in dem Fach nur kleine
oder flachere Teile abgelegt werden; das wünschenswerte Abstellen eines Tonbandkoffergerätes
od. dgl. ist nicht möglich.
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Demgegenüber betrifft die Erfindung ein Abteil der eingangs näher
bezeichneten Gattung, welches den vorerwähnten Nachteil der bekannten Einrichtung
dadurch gemäß der Erfindung vermeidet, daß das Abteil als Ablege- bzw. Abstellfach
einen doppelten Boden besitzt, dessen unterer Boden fest eingebaut ist und dessen
oberer, mit vorgearbeiteten Querschnitts-
Schwächungen versehene
Boden auf dem unteren lösbar aufliegt und daß für den Einbau des Nachrichtengerätes
dagegen der lösbare obere Boden nach Auftrennen der Querschnittsschwächungen im
Abteil derart mit Abstand vom unteren Boden gehaltert wird, daß das Nachrichtengerät
in ein durch die Abteilwände gebildetes Gehäuse einsetzbar ist. Durch diese Ausbildung
kann ein wesentlich, gegebenenfalls mehrfach größerer Raum als Ablege- bzw. Abstellfach
ausgenützt werden. Ferner ist nach der Umwandlung des Abteils das eingesetzte Nachrichtengerät
allseitig von Wänden umschlossen und dadurch besser gegen mechanische Beschädigungen
und Verunreinigungen geschützt.
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Im folgenden wird an Hand der F i g. 1 bis 6 ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung beschrieben. Von diesen Figuren zeigt F i g. 1 einen Blick auf ein
geöffnetes, erfindungsgemäß ausgebildetes Abteil in einem Musikschrank in perspektivischer
Darstellung, F i g. 2 einen Blick von oben in das Abteil mit dem fest eingebauten
unteren Boden, F i g. 3 einen Blick in das Abteil mit dem oberen, lösbaren Boden,
F i g. 4 den Schnitt A -B der F i g. 3, F i g. 5 im wesentlichen die Rückansicht
der Rückwand des Abteils und F i g. 6 im wesentlichen die Rückansicht einer in die
Rückwand eingesetzten Wanne mit Öffnungen für die rückwärtigen elektrischen Anschlußteile.
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In der F i g. 1 ist ein Musikschrank 1 dargestellt, in dessen linken
Teil ein Rundfunkempfänger eingebaut ist. Das rechts vorgesehene, geöffnete Abteil
2 ist zunächst als Ablege- bzw. Abstellfach für z. B. Schallplatten, Programme,
Tonbandkassetten oder Tonbandkoffergeräte gedacht. Um auch dem weniger finanzkräftigen
Käufer eines derartigen Musikschrankes die etappenweise Ergänzung zu erleichtern,
ist das Abteil derart ausgebildet, daß es auch einem Laien möglich ist, ein erst
später angeschafftes Nachrichtengerät, z. B. Magnettongerät 3 oder Plattenwechsler,
mit einfachen Handgriffen und ohne besonderen Arbeits- und Werkzeugaufwand einzubauen.
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Für diesen Zweck weist das Abteil t, solange es als Ablege- bzw. Abstellfach
gebraucht wird, einen doppelten Boden 4, 5 auf, dessen unterer Boden
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fest eingebaut ist und dessen oberer, an der Unterseite mit vorgearbeiteten
Querschnittsschwächungen versehener Boden 5 auf dem unteren abnehmbar aufliegt.
Vorzugsweise ist der obere Boden 5 mittels vier Senkholzschrauben an den vier Ecken
mit dem unteren Boden 4 abnehmbar verschraubt. Die der Kontur des einzusetzenden
Nachrichtengeräts - z. B. Magnettongeräts 3 - entsprechend verlaufenden Querschnittsschwächungen
6 sind eingefräst.
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Beim nachträglichen Einbau des Nachrichtengerätes ist der obere Boden
5 durch einfaches Auftrennen - z. B. mittels eines Messers - der vorgearbeiteten
Querschnittsschwächungen 6 in einen Rahmen 7 umwandelbar, in den das Nachrichtengerät
derart einsetzbar ist, daß es mit seiner Deckplatte 8 nahezu aufsitzt. Dieser Rahmen
wird in der für das jeweilige Nachrichtengerät erforderlichen Höhe in dem Abteil
z. B. durch Schraub- oder Schnappverbindungen gehaltert. Zu diesem Zweck sind in
die Innenflächen des Abteils in der für die betreffenden Nachrichtengeräte erforderlichen
Höhe Schraubbuchsen 9 oder dergleichen Halteteile für die Befestigung von Haltewinkeln
od. dgl. eingesetzt. In dem unteren Boden 4 sind bereits anfangs die für den nachträglichen
Einbau des Nachrichtengerätes benötigten Öffnungen 10,11 - z. B. für die Halterung
10 und/ oder die Lüftung 11- vorgesehen.
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Auch können in zumindest einer Seitenwand, z. B. der Rückwand 12,
auftrennbare Querschnittsschwächungen 13, 13' vorgesehen werden, die entsprechend
der Kontur z. B. einer einsetzbaren Wanne 14 (F i g. 6) verlaufen, welche Öffnungen
für den Durchtritt der rückwärts am Nachrichtengerät sitzenden elektrischen Anschlußteile
15 aufweist. Hier sind die nachträglich auftrennbaren, insbesondere durch Fräsen
hergestellten Querschnittsschwächungen 13 in der Außenfläche einer Wand des Abteils
angebracht, so daß sie beim Blick in das Abteil nicht sichtbar sind und auch während
der Benutzung des Abteils als Ablege- bzw. Abstellfach nicht stören.
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Für den wahlweisen Einbau eines Nachrichtengerätes mehrerer Gerätetypen
(z. B. mehrerer Magnettongerätetypen) und/oder mehrerer Gerätearten (z. B. Magnettongeräte,
Plattenwechsler) werden in der Unterseite des oberen Bodens 5 und/oder in anderen
Abteilwänden außenseitig mehrere querschnittsgeschwächte, sich gegebenenfalls überschneidende
Konturenzüge 16,16',17 vorgesehen, deren jeweils einer, der dem ausgewählten Gerät
entspricht, z. B. durch Ritzen mittels eines Messers aufgetrennt wird. Auf diese
Weise ist der Käufer des betreffenden Tonmöbels nicht an die Anschaffung eines bestimmten
Nachrichtengerätes gebunden, sondern hat die Wahl innerhalb verschiedener Typen
einer Geräteart und sogar zwischen verschiedenen Gerätearten. Die Konturenzüge 16,16'
sind für den wahlweisen Einbau eines Magnettongerätes 3 mehrerer Magnettongerätetypen
und der Konturenzug 17 für den bedarfsweisen Einbau eines Plattenwechslers bestimmt.