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Gelenkrohr-Fördereinrichtung zur Förderung von staubförmigem, fließfähigem
Gut über veränderbare Weiten Die Erfindung betrifft eine Gelenkrohr-Fördereinrichtung
zur Förderung von staubförmigem, fließfähigem Gut über veränderbare Weiten, deren
Gelenke um vertikale Achsen schwenkbar sind. Derartige Fördereinrichtungen sind
für flüssige Güter oder als Saugleitungen für pneumatische Förderanlagen bekannt.
Sie ermöglichen beispielsweise die Förderung in verschiedene nebeneinanderstehende
Behälter, die gegebenenfalls auch unterschiedliche Höhe haben können.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, eine derartige
Gelenkrohr-Förderrinne zur Schwerkraftförderung von staubförmigem oder feinkörnigem
Gut zu schaffen, das durch Belüftung in einen flüssigkeitsähnlichen Zustand versetzt
ist. Zu derartiger Schwerkraftförderung fluidisierten Schüttguts sind bislang nur
mit Neigung verlegte pneumatische Förderrinnen bekannt, in ihrer Länge nicht veränderbar
sind. Die Verbindung mehrerer derartiger pneumatischer Förderrinnen mittels Gelenken
der bekannten Gelenkrohrförderer, in denen das Gut einfach vom Ende einer oberen
Förderrinne auf den Beginn einer unteren Förderrinne herabfällt, ist unmöglich.
Der Grund dafür liegt erstens darin, daß das Material sich in den Gelenken absetzen
würde und nur unter Schwierigkeiten entfernt werden könnte. Dies wäre in den Gelenken
besonders verhängnisvoll, weil sie viel schlechter zugänglich sind als die Förderrinne,
bei denen man notfalls den Oberkasten abschrauben kann. Zweitens würden in einem
solchen Gelenk Strömungsschwierigkeiten entstehen: Oberhalb des auf dem belüfteten
Boden einer pneumatischen Förderrinne nach unten fließenden Gutes strömt die Belüftungsluft
in entgegengesetzter Richtung. Diese beiden Ströme stören sich normalerweise nicht.
Läßt man jedoch das Gut in dem Gelenk einfach nach unten fallen, so stäubt es auseinander
und vermischt sich mit der entgegenströmenden Fluidisierungsluft. Die Förderung
wird dadurch an diesen Stellen erheblich gestört, weil ein erheblicher Teil des
Gutes - vor allem bei staubförmiger Beschaffenheit - mit der Fluidisierungsluft
zurückgetragen wird. Im übrigen verbraucht die gegenseitige Störung der beiden Ströme
auch unnötig Energie.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die mittels
der Gelenke verbundenen Rohrstücke in an sich bekannter Weise mit Gefälle angeordnete
pneumatische Förderrinnen zur Schwerkraftförderung des in den Rinnen belüfteten
fluidisierbaren Gutes sind und die Gelenke in zwei ineinanderliegende Kammern aufgeteilt
sind, deren äußere die oberen Bereiche der Oberkästen der Rinnen mitein-
ander verbindet,
während die innere an den unmittelbar über dem Belüftungsboden der oberen Rinne
befindlichen Bereich angeschlossen ist und aus der oberen Gelenkhälfte in die untere
bis nahe über deren belüfteten Boden hinabragt.
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Diese Lösung wird den besonderen Verhältnissen bei der Förderung
in pneumatischen Förderrinnen insofern gerecht, als in den Gelenken verschiedene
Wege für das nach unten fließende Fördergut und die nach oben abfließende Fluidisierungsluft
vorgesehen sind. Auf dem belüfteten Boden des Gelenks kann sich das Gut nicht absetzen.
Schließlich sind Gut- und Luftstrom durch die weit hinabragende innere Kammer selbst
in dem untersten Bereich getrennt, so daß keine Mischung in Kauf genommen zu werden
braucht.
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Die Ausführung ist insbesondere so getroffen, daß die Gelenkeiiirichtungen
in den Wandungen der äußeren Kammer vorgesehen sind und die innere Kammer ganz oder
im wesentlichen in der oberen Gelenkhälfte befestigt ist und durch die Verbindungsstelle
zwischen der oberen und der unteren Gelenkhälfte hinabragt.
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Es ist zweckmäßig, wenn die Gelenkverbindung aus einer staubdicht
an dem Anschlußende des einen Rinnen abschnitts sitzenden, an sich bekannten Drehverbindung
und aus einem zwischen dem losen Teil der Drehverbindung und dem Anschluß ende des
anderen Rinnen abschnitts sitzenden, an sich bekannten, mittels eines Faltenbalges
od. dgl. abgedichteten Kardan besteht.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist am Abwurfende der letzten
Förderrinne bei deren Übergang in die innere Kammer des hier befindlichen Gelenks
eine Absperrklappe vorgesehen und ist der
obere Teil dieser letzten
Förderrinne über einen die Absperrklappe umgehenden Kanal mit der äußeren Kammer
des Gelenks verbunden.
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Erfindungsgemäß kann auch der beim Füllstutzen entstehende Staub
durch die Rinnenanordnung selbst abgeführt werden2 indem das den Füllstutzen umgebende
Staubabzugsrohr mit der äußeren Kammer des zum Füllstutzen führenden Gelenks verbunden
ist. Um dem daher rührenden zusätzlichen Luftvolumen Rechnung tragen zu können,
sind die Rinnenoberkästen zweckmäßig höher als normal ausgeführt.
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Die Luft wird von einem Rinnenoberkasten bzw. von einer äußeren Gelenkkammer
- insbesondere von deren höchstem Punkt - zur Entstaubungsanlage abgesaugt.
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Die Gelenkverbindung nach der Erfindung gestattet bei staubdichtem
Abschluß der miteinander verbundenen Rinnenabschnitte die relative Bewegung derselben
zueinander nach allen Richtungen und außerdem ihre relative Drehung zueinander um
ihre Längsachse. Es ist also dadurch gewährleistet, daß die Rinne nach allen Richtungen
verschwenkt werden kann, so daß jegliche Höhenunterschiede zwischen den zu beschickenden
Vorrichtungen ausgleichbar sind.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Ausbildung gemäß
der Erfindung dargestellt. Es zeigt F i g. 1 einen Schnitt durch zwei Rinnenabschnitte
mit zwei Gelenken und dem Füllstutzen mit dem Anschlußgelenk, F i g. 2 einen Grundriß
eines Teiles einer Gelenkförderrinne, der drei Rinnen abschnitte erkennen läßt,
die untereinander durch je eine Gelenkverbindung nach der Erfindung verbunden sind,
Fig. 3 einen Schnitt durch Fig. 4 in Richtung A-A und Fig. 4 einen Schnitt durch
Fig. 3 in Richtung B-B.
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Das Ausführungsbeispiel zeigt drei Rinnenabschnitte 1,2, 3, die durch
je eine Gelenkverbindung4 mit ihren Anschlußenden miteinander verbunden sind. Außerdem
ist der Rinnenabschnitt 3 über eine derartige Gelenkverbindung 4 mit einem Träger
5 verbunden, der auf Schienen 6 verfahrbar ist.
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Der Rinnenabschnitt 2 sitzt auf einem Träger 7, der auf einer Kreisschiene
8 verfahrbar ist. Selbstverständlich kann die Anordnung auch eine andere sein.
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Die einzelnen Rinnenabschnitte gleichen bekannten pneumatischen Förderrinnen
mit einer durchlässigen gewebeartigen Schicht 28, einer unteren Kammer 29, von der
her Luft durch die luftdurchlässige Schicht geblasen wird, und mit einem Oberkasten
32, welcher wesentlich höher ist als die auf der luftdurchlässigen Schicht 28 befindliche,
fließfähige Gutsschicht 38.
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Die Rinnenabschnitte haben eine solche Schräglage, daß das staubförmige
Fördergut 38 abwärts fließt.
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Die zur Verflüssigung des Materials zugeführte Luft muß oberhalb des
fließenden Materials abgeführt und einer Entstaubungsanlage zugeführt werden, beispielsweise
über den Stutzen 39.
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Um außerdem einen staubfreien Beladevorgang zu ermöglichen, muß auch
der an der Beladeeinrichtung 30 entstehende Staub 31 abgezogen werden. -Normalerweise
wird diese Entstaubungsluft über eine möglichst senkrechte Rohrleitung gesondert
zum Filter geführt. In diesem Fall müßte die Entstaubungsleitung jedoch parallel
zur Förderrinne 35 einschließlich der Gelenkverbindungen verlaufen, wobei dann die
Gefahr besteht, daß diese Leitung infolge zu ge-
ringes Luftgeschwindigkeit durch
Ablagerung von Staub zuwächst. Dieser Gefahr wird dadurch begegnet, daß der Förderrinnenoberkasten
32 erhöht ausgebildet und gleichzeitig als Entstaubungsleitung mitbenutzt wird,
wobei absinkender Staub vom Materialförderstrom 38 aufgenommen wird.
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Da über die Gelenkverbindungen die Entstaubungsluft 31 und 41 und
das staubförmige Material 38 geführt werden müssen, wird das letztere beispielsweise
zentral durch ein Förderrohr 33 und Rutsche 34 in die anschließende Förderrinne
35 mit Druckluftanschluß 40 geleitet, während die Entstaubungsluft 31 und 41 in
einem vom Fördergut 38 getrennten Ringquerschnitt 36 im Gegenstrom hierzu durch
die Gelenkverbindung geführt wird.
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Der Beladevorgang erfordert es, daß die Förderung zu jeder Zeit unterbrochen
werden kann. Zu diesem Zweck ist über der Gelenkverbindung bei a eine Absperrklappe37
angebracht, die die Beladung durch Schließen sofort unterbricht, während die das
Meterial 38 aus dem Silo zuteilenden Absperr- bzw. Dosierorgane zeitlich verzögert
schließen. Somit wird das noch in der Förderrinne35 befindliche Material 38 vor
der Absperrklappe 37 gestaut. Da aber die Entstaubung der Beladeeinrichtung 30 auch
während der Unterbrechung der Beladung notwendig ist, ist eine Rohrverbindung 42
über der Absperrklappe 37 vorgesehen, durch die der am Füllstutzen 30 noch anfallende
Staub 31 weiterhin durch die Rinnenoberkästen 32 abgeführt wird.
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Damit die einzelnen Rinnenabschnitte 1 bis 3 sowohl in horizontaler
Richtung als auch um ein gewisses Maß senkrecht zueinander verschwenkbar als auch
um ihre Längsachse zueinander drehbar sind, sind die Gelenkverbindungen entsprechend
der Darstellung nach Fig. 3 und4 kardanisch ausgebildet.
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Hiernach sitzt das jeweilige Anschlußende 9 des betreffenden Rinnenabschnittes,
beispielsweise des Rinnenabschnittes 2, in einem Gehäuse, das aus den beiden Flanschen
11, 12 und einem die Drehverbindung schützenden Außenmantel 13 besteht sowie beispielsweise
eine Kugeldrehverbindung 14 enthält.
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Dieses Gehäuse ist fest mit dem Anschluß ende 9 verbunden. Gegen Staubeintritt
von innen und außen ist es durch zwei Dichtungsmanschetten 15, 16 abgedichtet, von
denen die eine, 15, zwischen dem Innenumfang des Flansches 12 und dem Anschlußende
9 des Rinnenabschnittes liegt, während die andere, 16, zwischen dem Außenumfang
des Flansches 12 und dem Außenmantel 13 angeordnet ist.
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An der Unterseite des Flansches 12 des Drehlagergehäuses ist der
eine Anschlußring 17 einer Membran oder eines Faltenbalges 18 befestigt. Der andere
Anschlußring 19 des Faltenbalges 18 ist an einem Stutzen 20 befestigt, dessen Flansch
21 zum Anschließen an das Anschlußende 22 bzw. des Trägers 5 dient.
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Von dem Anschlußring 17 ragt mit geringem seitlichem Spiel ein an
seinem Innenumfang befestigtes Rohr 23 in den Stutzen 20 hinein. Dadurch wird das
Eintreten von Staub in den Faltenbalg 18 verhindert.
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An der Unterseite des Flansches 12 des Drehlagergehäuses ist ferner
der Zwischenring 24 des Kardangelenkes mittels Laschen 25 befestigt. Die Verbindungslinie
zwischen den beiden Anschlußstellen des Zwischenringes 24 an den Laschen 25 ist
die Pendelachse P-P. Der Zwischenring 24 ist ferner in der Pendelachse Pr-Pr drehbar
an zwei gegenüberliegenden Stellen an je einem dort befindlichen Steg 26 befestigt,
der
durch eine Verbindungslasche 27 mit dem Flansch 21 des Stutzens 20 verbunden ist.
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Durch die beschriebene Gelenkausbildung werden beim Verfahren der
Fahrgestelle 5, 7 sich ergebende Höhenunterschiede, bedingt z. B. durch Unebenheiten
der Schienen 6, 8 ausgeglichen. Der Aufbau ist gegenüber der üblichen, das Ende
des Ausschnittes 1 mit dem Fahrgestell 5 verbindenden Faltenschlauchverbindung sehr
niedrig. Eine Gelenkrinne mit Gelenkverbindungen nach der Erfindung kann überall
da angewendet werden, wo zwischen Silo ausgang und Füllstutzen eines Fahrzeuges
nur ein geringer Weg zur Verfügung steht. Sie ist außerdem unabhängig von allen
baulichen Abweichungen bei der Montage und bei der Betätigung.