-
Kombination mehrerer elektrischer senkrecht übereinanderliegend,er
Installationsgeräte, wie Schalter, Steckdosen, Summer oder Thermostaten Die Erfindung
betrifft eine Kombination mehrerer elektrischer senkrecht übereinanderliegender
Installationsgeräte, wie Schalter, Steckdosen, Summer oder Thermostaten, bei der
die mit Gerätesockel und Geräteanschlußklemmen versehenen Geräte auf einem Tragbügel
angeordnet sind, wobei schwenkbare Bedienungsorgane entsprechender Geräte (Druckknopf-und
Wippenschalter) in der gemeinsamen durch die Mitte der, Geräte gehenden Mittenverbindungsebene
schwenkbar sind.
-
Es ist üblich, bei der Zusammenfassung verschiedener elektrischer
Installationsgeräte zu Gruppen diese übereinander, also parallel zum Türrahmen,
anzuordnen, zumal auch die aus dem Deckenbereich zugeführte Rohr- oder Stegleitung
so verläuft. Darüberhinaus wird verlangt, daß die Schwenkebene der Bedienungsorgane
der Schalter parallel zum Türrahmen verläuft und daß die räumliche Ausdehnung einer
solchen Kombination bei einer möglichst großen Zahl von zugehörigen Installationsgeräten
so gering wie möglich bemessen sein soll. Dabei muß für die Anordnung der Installationsgeräte
einer derartigen Kombinationsgruppe absolute Freizügigkeit bestehen, weil sonst
für jeden speziellen Fall besondere Abdeckungen erforderlich sind, die die Lagerhaltung
beim Installateur außerordentlich erschweren.
-
Bei der obengenannten Kombination mehrerer elektrischer senkrecht
übereinanderliegender Installationsgeräte, bei der die mit Gerätesockeln und Geräteanschlußklemmen
versehenen Geräte auf einem Tragbüggel angeordnet sind, ist dessen dem Boden der
Unterputzdose parallellaufender Quersteg durch zwei Schrauben befestigt, die Löcher
des Quersteges durchtreten und mit ihrem Gewindeende im Dosenboden verschraubt sind,
wobei noch unterhalb des Kopfes der Schrauben von ihnen durchtretene, sich mit ihrem
unteren Ende auf dem Lochrand des Quersteges abstätzende Wickelfedern vorgesehen
sind. Nach außen abgewinkelte Enden der Seitenstege dieses Tragbügels besitzen Gewindelöcher
zur Aufnahme der Befestigungsschrauben für eine den Raum der Unterputzdose übergreifende
Abdeckplatte. Die Oberkanten der Gerätesockel halten dabei von der Rückwand der
Abdeckplatte Abstand, die lediglich Löcher für den Durchtritt der Schalterbedienungsorgane
bzw. für den Durchlaß der Steckerstifte bei einer dahinter angeordneten Steckdose
aufweist. Jede Abdeckplatte muß hier also für eine bestimmte Kombination von Installationsgeräten
gestaltet sein, d. h., es fehlt an der Freizügigkeit für den Installateur,
die Geräte so einzusetzen, wie es im Einzelfalle gerade nötig ist. Die Kipphebel
der Kippschalter sind hier zwar so angeordnet, daß ihre Verschwenkung in der gemeinsamen
durch die Mitte der Geräte gehenden Verbindungsebene erfolgt. Diese Anordnung hat
je-
doch den Nachteil, daß zwischen den einzelnen Ge-' räten ein verhältnismäßig
großer Platzbedarf in Form eines Abstandes für die Unterbringung und Bedienung der
zwischen ihnen liegenden Schrauben zur Befestigung des Tragbügels am Dosenboden
erforderlich ist. Die Gerätesockel besitzen ferner eine kreisförmige Gestalt mit
je einer abgeflachten unteren und oberen Stimfläche, an der auch die Geräteanschlußklemmen
angeordnet sind. Der Abstand zwischen zwei Geräten wird daher auch wegen der Zuführung
der Leitungsdrähte notwendig, die zwischen dem breiten Quersteg des Tragbügels und
dem Boden der Dose verlaufen und von dort her um die abgeflachten Stirnflächen der
Gerätesockel nach oben zu den Geräteanschlußklemmen mit dem beachtlichen Nachteil
geführt werden müssen, daß die Leitungsverlegung sehr unübersichtlich ist.
-
Bekannt ist ferner eine Kombination mehrerer elektrischer senkrecht
übereinanderliegender Installationsgeräte, bei denen die Gerätesockel- im Querschnitt
rechteckig gestaltet sind und mit ihren Kopfenden durch je eine einer Anzahl
gleich bemessener rechteckiger Durchbrechungen einer gemeinsamen Tragplatte hindurchragen,
an der sie durch verbiegbare Lappen befestigt sind. Diese vordere Tragplatte verdeckt
den Zugang zu den Gerätesockeln und den Geräteanschlußklemmen, so daß der Anschluß
der Leitungen an diese erfolgen muß, bevor die Tragplatte
mit den
Gerätesockeln in die Unterputzdose eingesetzt werden kann. Im übrigen sind die Gerätesockel
so angeordnet, daß ihre Langflächen parallel zueinander, aber senkrecht zum Türrahmen
verlaufen. Soweit es sich dabei um Kippschalter handelt, verläuft deren Schwenkebene
nicht in der verlangten gemeinsamen durch die Mitte der Geräte gehenden Mittenverbindungsebene,
sondern senkrecht zu ihr.
-
Bekannt ist schließlich eine Kombination von mehreren Wippenschaltern,
bei denen die Querschnitte der Gerätesockel recht-eckig gestaltet sind und diese
mit ihrem Boden auf dem dem Boden der Unterputzdose parallellaufenden Quersteg eines
U-förmigen. Tragbügels unmittelbar nebeneinander befestigt sind. Die Geräteanschlußklemmen
hegen dabei an den schmalen Stirnseiten der Gerätesockel, so daß hier schon eine
übersichtliche Leitungsführung in den beiden Seitenräumen erreicht wird. Die Abdeckung
enthält nur eine entsprechend lang bemessene Durchbrechung für den Durchtritt sämtlicher
schwenkbarer Bedienungsorgane der Wippenschalter. Es besteht also schon eine gewisse
Freizügigkeit hinsichtlich verschiedener Schalterarten, nicht aber hinsichtlich
der Zuordnung von in der Regel größer dimensionierten Steckdosen, Summern oder Thermostaten.
Folgt man im übrigen der Bedingung, daß die Geräte senkrecht übereinanderliegen
sollen, so sind die schwenkbaren Bedienungsorgane der Schalter nicht in der gemeinsamen
durch die Mitte der Geräte gehenden Mittenverbindungsebene, also parallel zum Türrahmen
verschwenkbar, sondern senkrecht dazu.
-
Die Erfmdung vermeidet die Nachteile und erfüllt die oben gestellten
Bedingungen für derartige Kombinationen mehrerer elektrischer senkrecht übereinanderliegender
Installationsgeräte, wie Schalter, Steckdosen, Sumnier oder Thermostate, bei der
die mit Gerätesockeln und Geräteanschlußklemmen versehenen Geräte auf einem Tragbügel
angeordnet sind, wobei schwenkbare Bedienungsorgane entsprechen-,der Geräte in der
gemeinsamen durch die Mitte der Geräte gehenden Mittenverbindungsebene schwenkbar
sind, und besteht in der Vereinigung folgender Merkmale: a) In an sich bekannter
Weise ragen die Gerätesockel mit ihren Kopfenden durch je eine Anzahl gleich
bemessener rechteckiger Durchbrechungen einer gemeinsamen Abdeckung hindurch;
b) die Querschnitte der Gerätesockel sind in an sich bekannter Weise rechteckig
oder quadratisch gestaltet wobei das Rechteck gleich dem halben Quadrat ist; c)
die Geräteanschlußklemmen sind ausschließlich an den parallel zur Mittenverbindungslinie
verlaufenden Längswänden der Gerätesockel frei in die beiden Seitenräume vorstehend
angeordnet.
-
Durch diese Vereinigung wird erreicht, daß die Schwenkebene der Bedienungsorgane
der Schalter parallel zum Türrahmen verläuft, wobei für den Fall eines Schalters
mit zwei nebeneinanderliegenden Bedienungsorganen in gleicher Höhe höchstens zwei
Bedienungsorgane von Schaltern nebeneinander liegen, in der* Anordnung der verschiedenen
Installationsgeräte volle Freizügigkeit bzw. Austauschbarkeit geboten ist, durch
die an den Längsseiten der Gerätesockel angebrachten frei in den Raum ragenden Geräteanschlußklemmen
ein außerordentlich bequemer Anschluß der Leiterenden an die bereits in die Dose
eingesetzten Geräte ermöglicht wird und schließlich die Leitungsführung frei sichtbar
und außerordentlich übersichtlich verläuft. Es brauchen daher nur Abdeckungen mit
der gewünschten Zahl von Durchbrechungen und entsprechend lange Einbaudosen mit
Tragbügeln bereitgehalten zu werden.
-
Bei einer Kombination unter Benutzung von Steckdosen mit Erdungsschutz
wird die Ausbildung so getroffen, daß eine durch die Mitten der Polkontakte gezogene
Verbindungslinie gegen die Längsrichtung des Tragbügels unter etwa 45' versetzt
verläuft, mit dem Vorteil, daß bei Verwendung eines üblichen Winkelsteckers das
Kabelende so seitwärts abgelenkt wird, daß auch noch unterhalb dieser Steckdose
noch weitere Geräte, selbst Schalter, angebracht werden können.
-
Es ist ferner vorteilhaft, am Quersteg des Tragbügels an beiden Seiten
nach der Abdeckung hin abgewinkelte, die Gerätesockel am Fuß arretierend umgreifende
Längsränder vorzusehen, so daß die Geräte bei ihrer Bedienung festgelegt sind.
-
Aus den gleichen Gründen ist es zweckmäßig, die Gerätesockel in an
sich bekannter Weise an ihrem der Abdeckung zugewendeten Kopfbereich mit um die
Stärke der Abdeckung zurückgesetzten Schultern zu versehen. Derartige Schultern
besitzen auch die Gerätesockel bei der obengenannten Kombination rechteckiger Gerätesockel,
die mit ihrem Kopfende durch Durchbrechungen der Abdeckung hindurchragen.
-
Soweit es sich um die Ausbildung dieser Kombination als Aufputzanordnung
handelt, weist der Tragbügel vorteilhaft an seinen Längsrändern noch als Befestigungsvorsprünge
angeschnittene und zur Wand hin abgewinkelte Ansätze bzw. Füße auf.
-
In der Zeichnung ist die Kombination nach der Erfindung an mehreren
Ausführungsbeispielen dargestellt. Es zeigen F i g. 1 bis 7 die Ausbildung
als Unterputzkombination, wobei F i g. 1 eine Draufsicht auf die Abdeckung,
F i g. 2 eine Draufsicht auf die Unterputzdose bei entfernter Abdeckung, F i
g. 3 einen Längsschnitt durch die Dose, F i g. 4 und 5 Querschnitte
in Richtung IV-IV und V-V der F i g. 3,
F i g. 6 und 7 eine
Einzelheit, F i g. 8 bis 10 die Ausbildung als Aufputzkombination,
wobei F i g. 8 einen Querschnitt, F i g. 9 eine Draufsicht bei teilweise
entfernter Ab-
deckung, F i g. 10 eine Seitenansicht mit Schnitt durch
die Abdeckung, F i g. 11 einen Befestigungsbügel für ein Gerät darstellt,
F i g. 12 bis 14 ein drittes Ausführungsbeispiel, wobei F i g. 12
eine Draufsicht auf die Abdeckung, F i g. 13 eine Seitenansicht mit Schnitt
durch die Dose und Abdeckung und F i g. 14 eine Stirnansicht der Schutzkontaktsteckdose
darstellt.
-
Die Abdeckung 1 enthält dicht benachbarte rechteckige Durchbrüche
la, in denen die Bedienungsorgane oder auch die Kopfbereiche der Sockel der Einzelgeräte
erfaßbar sind bzw. bis zur oberen Ab-
schlußebene der Abdeckung
1 vordringen. Ein Tragbügel 2, der an seinen Stirnenden in bekannter Weise
durch Spreizklemmen oder Schrauben an der Dose befestigt ist, trägt die Gerätesockel
aufsitzend, und zwar Wippenschalter 3 (Einwippenschalter bzw. Doppelwippenschalter)
bzw. Wippenschalter Y, Schalter Y' mit Steckschlüsselbetätigung, einen Summer
4, eine Antennensteckdose 5, Erdungssteckdosen 6, 7, 8
oder
9. Alle diese Geräte haben rechteckige Sockel von der Breite des Tragbügels
2, der aufwärts abgewinkelte Längsränder 2a besitzt, die einerseits ihn versteifen,
andererseits aber lagesichernd die gleichgerichteten Sockelränder arretierend umgreifen.
Die Sockel der Geräte 4 bis 9 weisen vorteilhaft an ihren oberen Rändern
unter die Abdeckung 1 vordringende, um deren Stärke zurückgesetzte Schultern
4b bis 90 auf, die als Abstützung dienen. Die rechteckigen Durchbrüche la
haben hier die Abmessungen 30 - 34 mm. Die Sockel der Geräte tragen im übrigen
auf ihren dem Tragbügel 2 gleichgerichteten äußeren Längswänden die Geräteanschlußklemmen
3c bis 9e,
die frei in den abgedeckten Raum vorragen und daher für einen bequemen
vorder- und rückseitigen Anschluß geeignet sind. Die Leitungsführung wird auf diese
Weise besonders übersichtlich. Die Geräteanschlußklemmen können dabei als Schraub-
oder Federklemmen ausgebildet sein. Einwippenschalter 3
bzw. Wippentastschalter
3' werden auf die halbe Breite der Durchbrüche la bemessen, so daß sie mit
der klemmenfreien Innenfläche unmittelbar nebeneinander auf der Breite des Tragbügels
2 angebracht werden können. Bei manchen Steckdosen, wie z. B. Antennensteckdosen
oder auch Erdungssteckdosen 8
des englischen Systems mit drei Kontakten, wird
die Einhaltung der Maße der Durchbrüche 111 nicht schwierig. Schwierigkeiten treten
aber bei den Erdungssteckdosen 7, 8 und 9 in dieser Hinsicht auf,
so daß hier die durch die beiden Polkontakte gehende Verbindungslinie unter 451
zur Längsachse des Tragbügels verlegt ist, eine Maßnahme, die den Vorteil hat, daß
bei Winkelsteckern das herabhängende Kabel aus der Mittellinie des Tragbügels seitlich
so herausverlegt ist, daß darunter angeordnete Geräte in ihrer Bedienung und Zugänglichkeit
nicht gestört werden.
-
Wenn die gleichen Geräte bei einer Aufputzanordnung aufgebaut werden
(F i g. 8 bis 10), so ändert sich an dem Tragbügel 2 nichts weiter,
als daß er zur Befestigung auf der Wand nach dorthin abgewinkelte Anschnitte als
Füße 2b aufweist, mit denen die Befestigung erfolgt, wobei die Abstützung
in der Mitte, wenn es sich um größere Kombinationen handelt, wichtig ist. Die Befestigung
erfolgt in einem Loch oder Einschnitt des einen mittleren Fußes 2b, wobei
der andere Fuß in an sich bekannter Weise zur Ausrichtung des Tragbügels ein Langloch
besitzt.
-
Die Befestigung der einzelnen Sockel der Geräte erfolgt durch Bügel
10 (F i g. 11), die aus einzelnen Teilen bestehende Sockel fest zusammenhalten
und im übrigen mit angebrachten, abwärts gewinkelten Lappen 1011 Schlitze des Grundsteges
des Tragbügels 2 durchtreten, um durch Verwinden verriegelt zu werden.
-
Wenn bei Verwendung von Einwippenschaltem oder Tastenschaltern innerhalb
des doppelt breiten Durchbruches la ein halber kaum frei bleibt, so wird dieser
durch einen plattenförmigen Blindstopfen 11
verschlossen (F i g. 6
und 7).
Bei einer Schutzkontaktsteckdose 9 einer weit verbreiteten
deutschen Ausführung, bei der zwei Kontaktstege des Erdleiters seitliche Kontakte
des in einen entsprechend tiefen Raum eingeführten Schutzkontaktsteckers berühren,
überschreitet (F i g. 12 bis 14) der Senkraum die rechteckigen Durchbrüche
la. In diesem Fall bedarf es der Verwendung einer Ab-
deckung 1, die
außer den rechteckigen Durchbrüchen la einen Durchbruch la' entsprechend größerer
Abmessung aufweist. Auch in diesem Fall ist der Sockel rechteckig gestaltet. Da
er auch breiter als der Tragbügel ist, so ist seine Bodenfläche mit einer Einschnürung
9d versehen, deren Stirnflächen noch innerhalb der aufwärts abgewinkelten
Längsränder 2a des Tragbügels 2 Raum und Arretierungsanlage finden.
-
Da häufig eine Schutzkontaktsteckdose mit einem Schalter zusammen
Verwendung findet, kann man selbstverständlich auch die Sockel dieser beiden Geräte
materialeinheitlich ausbilden, wobei nur dafür zu sorgen ist, daß an seiner Kopffläche
eine Querrinne von der Breite des zwischen den Durchbrüchen ja, ja,
vorhandenen Steges der Abdeckung 1 vorzusehen ist.