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Einrichtung zum selbsttätigen Entfernen des Stapels von einem beweglichen
Stapeltisch In der automatischen Belegverarbeitung, wie sie beispielsweise für den
Postscheckdienst geplant ist, werden die Belege unter anderem auch sortiert und
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alestapelt. Es sind bereits Einrichtungen bekanntgeworden, mit welchen Sendungen
oder Belege senkrecht bei horizontal wachsendem Stapel eingestapelt werden können.
Die Sendungen oder Belege ruhen dabei auf jeweils einem beweglichen Stapeltisch,
der unter einer konstanten Rückholkraft steht.
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Die Erfindung hat es sich zum Ziel gesetzt, an solchen Staplern ein
selbsttätiges Entfernen des Stapels von dem Stapeltisch zu ermöglichen, wobei das
Entfernen des Stapels zu einem beliebigen Zeitpunkt bei nur kurzzeitiger Unterbrechung
des Einstapelvorganges möglich sein soll.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum selbsttätigen
Entfernen des Stapels von einem beweglichen Stapeltisch an Staplern mit sich waagerecht
bildendem Stapel aus hochkant stehenden, rechteckigen, flachen Sendungen derart,
daß eine Entnahme des Stapels zu einem beliebigen Zeitpunkt bei nur kurzzeitiger
Unterbrechung des Einstapelvorgangs möglich ist, wobei der Stapeltisch unter der
Wirkung einer Rückholkraftsteht.
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Für diese Einrichtung ist die erfindungsgemäße Ausbildung darin zu
sehen, daß ein Ausstoßorgan vorgesehen ist, das zu einem frei wählbaren Zeitpunkt,
im allgemeinen aber bei vollem Stapler, derart in Bewegung gesetzt wird, daß es,
am Stapel angreifend, den Stapelwagen mit dem Stapel in Fortsetzung der Richtung
des Stapelanwachsens einer Entnahmestelle außerhalb des Stapelbereichs zuführt,
wobei Mittel vorgesehen sind, die dort den Stapel vom Stapelwagen trennen, beispielsweise
abheben, daß weiterhin ein Auslösemechanismus vorhanden ist, der in der Entnahmestellung
die Einstapelwand des Stapelwagens aus dem Bereich des Stapels wegbewegt, worauf
der Stapelwagen auf Grund der Rückholkraft unter Mitnahme der Einstapelwand leer
in seine Stapelstellung zurückläuft, wobei dort ein Organ vorgesehen ist, das die
Einstapelwand wieder in ihre ursprüngliche Lage am Stapelwagen zurückbewegt, daß
schließlich im Bereich der Entnahmestelle ein Fühlorgan angeordnet ist, daß die
Entnahme des Stapels feststellt und ein Antrieb vorhanden ist, der auf Grund eines
Impulses des Fühlorgans das Ausstoßorgan in seine Ausgangslage hinter dem Stapelwagen
zurückführt.
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In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der Ausbildung gemäß
der Erfindung dargestellt. F i g. 1 zeigt die erfindungsgemäße Einrichtung
von der Seite, wobei einige Details der besseren Anschaulichkeit wegen geschnitten
dargestellt sind (Schnitt 1-1
in F i g. 2); F i g. 2 ist eine
Draufsicht auf diese Einrichtung; F i g. 3 ist eine andere Ausführungsforin
der Erfindung, in Seitenansicht dargestellt; F i g. 4 zeigt die Draufsicht
auf dieses Ausführungsbeispiel.
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In F i g. 1 ist der besseren übersichtlichkeit wegen die vordere
Führungsschiene des Stapelwagens weggelassen.
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Auf einer senkrecht angeordneten Platte 1 sind Führungsschienen
2 und 3 befestigt, die durch Verbindungsstücke 4 und 5 gehalten sind
und zwischen denen ein Stapelwagen 6 läuft. An der einen Schmalseite dieses
Wagens ist. die Einstapelwand 7 angeordnet. Dieser Stapelwagen besitzt drei
ausgezeichnete Stellungen. In F ig. 1 ist die Stapelstellung 6a und die Auslösestellung
6 b des Stapelwagens gezeigt, in F i g. 2 die Auslösestellung
6 b und die Stellung 6 c
des Wagens bei einem vollen Stapler.
In der Stellung 6 a, also bei leerem Stapler, ist der Stapelwagen
so weit nach rechts gefahren, daß die Einstapelwand 7a unter Druck an den die Stapelrückwand
bildenden Stapelblechen 8, S, 9, 9' anliegt. Diese Andrückkraft der Einstapelwand7a
wird durch ein auf den Stapelwagen über das Seil 10 und die Rolle
11 einwirkendes Gewicht 12 erzeugt. Mit diesem Gewicht wirkt zusätzlich noch
eine an der Halterung 13
befestigte Druckfeder14 zusammen, die jedoch nur
in der Stellung 6 b des Stapelwagens Bedeutung hat und in dieser Stellung
vorgespannt wird. Der Sinn dieser Maßnahme wird später erklärt.
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Oberhalb der Bewegungsbahn des Stapelwagens 6
ist eine Führungsnut
15 in der Platte 1 angebracht.
In dieser bewegt sich
ein auf einer Kette 16 angebrachtes schwenkbares Ausstoßorgan 17,
das in seiner Ausgangsstellung 17 a, der Stellung 17 b, bei in die
Auslösestellung gefahrenem Stapelwagen, und in einer sogenannten Kontaktstellung
17c, nach Entnahme des Stapels (F i g. 1), gezeichnet ist. Die Kette
16 läuft über die Umlenkkettenräder 18 und 19
und steht über
den Stift 20 und das über die Rolle 21 laufende Seil 22 unter der Rückholkraft einer
nur schematisch angedeuteten Feder 23. Diese Feder versucht das Ausstoßorgan
aus seiner Stellung 17a in die Stellung 17 c zu ziehen. Um dies zu verhindern
und das Ausstoßorgan nur zu einem gewünschten Zeitpunkt eine Bewegung ausführen
zu lassen, ist auf dem Umlenkkettenrad 19 ein Nocken 24 angebracht, der durch
einen als Sperrklinke ausgebildeten, um die Achse 25' schwenkbaren
zweiarmigen Hebel 25 in einer solchen Stellung gehalten wird, daß das Ausstoßorgan
als Ausgangsstellung immer die Stellung 17a einnimmt. Die Sperrklinke
25 wird durch den Anker 26 eines Magneten 27 bewegt und durch
eine Feder 28 in Ruhestellung gehalten. Als Antrieb der Kette 16 ist ein
über eine Kupplung auf ein Vorgelege wirkender Rückhohnotor (nicht dargestellt)
vorgesehen, der die Kette 29 und das Umlenkkettenrad 30, das auf der
gleichen Achse befestigt ist wie das Kettenrad 19, antreibt. Mit der Sperrklinke
25 wirkt schließlich noch der Ausschaltkontakt 31 derart zu-sammen,
daß, sobald das Ausstoßorgan aus der Stellung 17 c durch den Rückholmotor
wieder in die Ausgangslage zurückgebracht wurde, der Nocken 24 sich also wieder
in seiner Ruhestellung hinter der Sperrklinke 25 befindet, der Rückholmotor
durch den Ausschaltkontakt 31 abgeschaltet wird.
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Der Stapelwagen 6 kann neben den drei ausgezeichneten Stellungen
6a, 6b, 6c - wenn auch nur kurzzeitig - noch eine vierte,
nicht dargestellte Lage, die sogenannte Entnahmestellung, einnehmen. Diese Lage
ist dadurch gegeben, daß sich die Einstapelwand 7 b in einer Ebene mit den
Anschlagleisten 32,
33 befindet. Diese Anschlagleisten sind um eine
Achse 34 schwenkbar und werden, wenn der Stapelwagen mit dem Stapel von dem Ausstoßorgan
17 in die Entnahmestellung geschoben wird, von dem Stapel gegen einen in
ihrer Bewegungsbahn befindlichen Auslösekontakt 35 gedrückt. Im Bereich der
Entnahme- und der Auslösestellung des Stapelwagens sind auf den Führungsschienen
2 und 3 Aufgleitleisten 36, 37 angebracht, auf die der Stapel, wenn
er in die Entnahmestellung geschoben wird, derart aufläuft, daß er vom Stapelwagen
6 abgehoben wird. Der unter der Rückholkraft des Gewichtes 12 stehende Stapelwagen
kann jedoch noch nicht wieder in seine Stapelstellung zurücklaufen, da der jetzt
auf den Aufgleitleisten 36,
37 ruhende Stapel, die am Stapelwagen befestigte
Einstapelwand 7 b am Zurücklaufen hindert.
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Ihn Bereich derAuslösestellung des Stapelwagens 6 b
ist
ein Drehmagnet 38 angeordnet, dessen Anker 39
an seinem einen Ende
eine Nase 40 trägt, die mit einer Öse41 des Stapelwagens zusammenwirkt. Wenn der
Stapelwagen in der Entnahinestellung angekommen ist und der Stapel die Anschlagleisten
32, 33 an den Auslösekontakt 35 gedrückt hat, so gibt dieser einen
Impuls an den Drehmagneten 38 ab. Der letztere zieht, da die Nase 40 seines
Ankers 39 inzwischen in die an der Vorderseite des Stapelwagens befindliche
Öse 41 eingerastet ist, den Anker nach links und bewegt dadurch den Stapelwagen
ein wenig nach links in die Auslösestellung. Bei dieser Bewegung des Stapelwagens
von der Entnahme- in die Auslösestellung wird die schon genannte Feder 14 vorgespannt,
um den Stapelwagen stets genau reproduzierbar in die letztere Stellung bringen zu
können.
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Die Einstapelwand 7 ist am Stapelwagen in einer Führung 42
in ihrer Höhe verschiebbar angeordnet. Am Stapelwagen ist, in etwa am unteren Ende
der Führung 42, ein Festhaltemagnet 43 angeordnet, der mit einem Querstück 44 der
Einstapelwand zusammenwirkt und die letztere am Stapelwagen festhält. Die Unterseite
des Verbindungsstückes 5 ist nun als abgeschrägte Platte 45 ausgebildet,
die sich dann, wenn der Stapelwagen in die Auslösestellunggezogen wird, an das Querstück
44 der Einstapelwand keilförmig anlegt und dieses von dem Festhalteinagnüten. 43
abzieht. Am oberen Ende der Einstapelwand ist ein Stift 46 angebracht, der verhindert,
daß die Einstapelwand, die jetzt nicht mehr von dem Magneten 43 gehalten ist, aus
der Führung 42 nach unten herausfällt und bewirkt, daß die Einstapelwand in einer
solchen Lage in der Führung 42 hängenbleibt, daß sie beim Zurücklaufen des Stapelwagens
in die Stellung 6a ungehindert den Stapel unterlaufen kann.
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Unter der Führung 42, fin Fallweg der Einstapelwand 7d, ist
ein Fühlkontakt 47 vorgesehen, den die Einstapelwand während des Fallens betätigt.
Dieser Kontakt dient dazu, die Erregung des Magneten 38
zu unterbrechen.
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Im Bereich der Auslösestellung des Stapelwagens 6b ist
schließlich noch ein Kontakt 48 vorgesehen, an den sich das Ausstoßorgan
17 c nach der Entnahme des Stapels auf Grund der Federkraft 23 kurzzeitig
anlegt. Dieser Kontakt 48 schaltet den - nicht dargestellten - Rückholmotor
ein, der das Ausstoßorgan in seine Ausgangslage 17a zurückbringt.
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Unterhalb der Stapelstellung des Stapelwagens 6a ist ein in der Vertikalen
beweglicher Kettentrieb angeordnet. Dieser besteht aus einer über die Umlenkkettenräder
49, 50 laufenden Kette 51, die von einem Motor 52 angetrieben
ist. Diese Kette trägt zwei Mitnehmerstifte 53 und 54, die genau eine halbe
Kettenlänge voneinander entfernt sind und sich bei Ruhelage der Kette am höchsten
bzw. tiefsten Punkt der Kette befinden, also hn Bereich der Umlenkrollen 49 bzw.
50. Im Bereich der Umlenkrolle 49 ist schließlich noch ein Einschaltkontakt
55 angeordnet. Die Kette 51 hat die Aufgabe, wenn der Stapelwagen
in seine Stapelstellung zurückläuft, wobei sich die Einstapelwand in der Lage
7 d befindet, die letztere wieder in die Normallage 7a zurückzutransportieren.
Sobald dies geschehen ist, gibt der Kontakt 55 den Einstapelvorgang für neue
Sendungen frei. Endlich ist noch im Bereich der Ausgangslage des Ausstoßorgans 17a
ein Nocken 56 an der Nut 15 (F ig. 2) vorgesehen, der das Ausstoßorgan,
das während des Zurücklaufens aus der Stellung 17 c in die Ausgangslage in
Förderrichtung eingeklappt ist, an seinem abgewinkelten Ende wieder in die gezeichnete
Stellung 17a herausschwenkt. Um das Ausstoßorgan in dieser Lage zu halten und ein
Zurückkippen in den eingeklappten Zustand zu vermeiden, ist ein federnder Bremsbalken
57 vorgesehen, der das Ausstoßorgan in der gewünschten Lage festklemmt, andererseits
je-
doch nicht die Kraft besitzt, gegebenenfalls das von der Sperrklinke
25 freigegebene und durch die Feder 23 angetriebene Ausstoßorgan in
der Lage 17a festzuhalten.
Aus der Beschreibung der einzelnen Merkmale
der erfindungsgemäßen Einrichtung wird nun deren Zusammenwirken verständlich. In
der gezeichneten Pfeilrichtung der F i g. 1 werden die ankommenden Sendungen
hochkant auf dem Stapelwagen 6a gestapelt. Dieser bewegt sich bei Anwachsen des
Stapels unter der rückhaltenden Kraft des Gewichtes 12 bis in die Stellung
6 c (F i g. 2), in der der Füllzustand des Stapels erreicht
ist. Jetzt wird durch einen - in der Zeichnung nicht dargestellten
- beispielsweise von Hand betätigbarer Kontakt der Magnet 27 erregt,
der die Sperrklinke 25 um die Achse 25' schwenkt und dadurch die auf
dem Kettenrad 19 angeordneten Nocken 24 freigibt. Nun bewegt sich das unter
der Kraft der Feder 23 stehende Ausstoßorgan 17 aus seiner Stellung
17 a nach links und schiebt den Stapel mitsamt dem Stapelwagen in die sogenannte
Entnahmestellung, die durch die Anschlagleisten 32, 33
begrenzt ist und in
der das Ausstoßorgan die Stellung 17b einnimmt. In der Entnahmestellung ist
der Stapel auf die Aufgleitleisten 36, 37 aufgelaufen und dadurch vom Stapelwagen
abgehoben worden. Das Ausstoßorgan drückt den Stapel gegen die in geringem Maß schwenkbaren
Anschlagleisten 32, 33, die wiederum den Schalter 35 betätigen. Der
Drehmagnet, dessen Nase 40 seines Ankers 39 bei Ankunft des Stapelwagens
in der Entnahmestellung in die öse 41 des letzteren eingerastet ist, bewegt seinen
Anker 39
nach links und zieht den Stapelwagen in die sogenannte Auslösestellung
(Stellung 6b des Stapelwagens und 7b der Einstapelwand). Dies geschieht
zu dem Zweck, die Einstapelwand von dem Druck des an ihr anliegenden Stapels frei
zu machen. Während der Stapelwagen in die Auslösestellung gelangt, läuft das Querstück
44 der Einstapelwand auf die schrä-e Platte 45 auf und wird dadurch von dem am Stapelwagen
befestigten Festhaltemagneten 43 abgezogen. Die Einstapelwand ist infolgedessen
nun nicht mehr am Stapelwagen gehalten und fällt in ihrer Führung 42 nach unten,
bis sie durch den an ihrem oberen Ende angebrachten Stift 46 an einem Anschlag in
der Führung 42 abgestoppt wird. Während des freien Falles hat die Einstapelwand
7 d (F i g. 1)
mit ihrem Querstück 44 den Fühlkontakt 47 betätigt.
Dieser schaltet die Erregung des Drehmagneten 38
ab, dieser bewegt seinen
Anker 39 nach rechts und klinkt dessen Nase 40 aus der öse 41 des Stapelwagens
ans. Der letztere wird nun nicht mehr durch den Stapel und die Einstapelwand in
der Auslösestellung gehalten und läuft, beschleunigt durch das Gewicht 12 und die,
bei dem übergang des Stapelwagens von der Entnahme- in die Auslösestellung vorgespannte
Feder 14, in die Stellung 6a zurück, wobei die Einstapelwand, die vom Stapelwagen
starr mitgenommen wird, unter dem Stapel hindurchläuft. Sobald der Stapelwagen in
seine Stellung 6a zurückgelaufen ist, wird die sich an seiner Unterseite befindende
Einstapelwand von einem der beiden von dem Motor 52 ständig angetriebenen
Mitnehmerstifte 53, 54 wieder in ihre Normallage 7a am Stapelwagen
zurückgehoben und dort vondem. Festhaltemagneten 43 in dieser Lage gehalten. Gleichzeitig
wird der Einschaltkontakt 55 von dem Querstück 44 betätigt, der den Einstapelvorgang
für neue Sendungen freigibt.
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Der Stapel befindet sich inzwischen immer noch in der Entnahmestellung.
Er wird von dem Ausstoßorgan 17b nur mit solcher Kraft an die Anschlagleisten
gedrückt, daß er ohne weiteres senkrecht nach oben mit der Hand entnommen werden
kann. Ist dies geschehen, so läuft das Ausstoßorgan unter der treibende#n Kraft
der Feder 23 bis an die Anschlagleisten 32, 33, wo es auf Grund seiner
elektrischen Leitfähigkeit eine leitende Verbindung zwischen zwei einander nicht
berührenden Stiften des Kontaktes 48 herstellt. Durch diese soeben geschilderte
Maßnahme ist gewährleistet, daß immet der ganze Stapel aus der Einrichtung entnommen
wird, da andernfalls durch die isolierenden Eigenschaften des Papiers kein derartiger
Kontakt möglich wäre.
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Der Kontakt 48 schaltet nun den - nicht dargestellten
- Antrieb der das Ausstoßorgan 17 bewegenden Kette 16 an, der
das letztere in seine Ausgangslage 17a zurückbewegt. Dies ist jedoch nur möglich,
wenn das Ausstoßorgan während dieser Bewegung eingeklappt ist, da die Stapelwand
und der sich inzwischen eventuell schon wieder gebildete Stapel seinen Rücklauf
in ausgeklappter Lage verhindern. Das Ausstoßorgan klappt durch Federwirkung, sobald
es die Anschlagleisten 32, 33 verlassen hat, taschenmesserartig ein und läuft
bis hinter die Stapelbleche 8
und 9 zurück, wo es durch den Anschlag
56 wieder ausgeklappt und von dem federnden Bremsbalken 57
und die
gleichzeitig wieder hinter die Sperrklinke 25
zurückgelaufenen Nocken 24 in
dieser Lage gehalten wird. Die Sperrklinke 25 betätigt dabei den Kontakt
31, der den Antriebsmotor der Kette 16 wieder stillsetzt. Damit ist
ein voller Bewegungszyklus der Einrichtung beendet.
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In den F i g. 3 und 4 ist eine andere Ausführungsform der Erfindung
dargestellt, bei der der mecha'-nische Aufwand gegenüber dem Beispiel nach den F
ig. 1 und 2 verringert wurde. Alle Bauteile, die schon an Hand der F i
g. 1 und 2 beschrieben wurden und auch in den F i g. 3 und 4 vorhanden
sind, wurden mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Der wesentliche Unterschied der Ausführungsform entsprechend den F
i g. 3 und 4 gegenüber der den F i g. 1 und 2, besteht darin, daß
der Stapelwagen nicht mehr zwischen zwei Führungsschienen läuft, sondern nur mehr
eine mittlere Führungsleiste vorgesehen ist, an der der Wagen an den beiden Außenseiten
geführt ist. Der Zweck dieser Umgestaltung ist es, die Einstapelwand nicht mehr
in der Höhe verschiebbar anzuordnen, sondern sie schwenkbar ausbilden zu können.
Dadurch ist es möglich, den Magneten 38 samt der mit ihm zusammenwirkenden
Teile, wegzulassen. Es entfällt auch der gesamte Kettentrieb, der in den F i
g. 1 und 2 zum Zurückheben der Einstapelwand in ihre Normallage dient.
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Mit 61 ist die mittlere Führungsleiste bezeichnet, die durch
die Verbindungsstücke 4 und 5 an der festen Platte 1 befestigt ist.
Diese Führungsleiste ist an ihren beiden langen Seitenkanten mit je einer
Nut versehen, in denen der Stapelwagen 62 geführt ist. Die beiden langen
Seitenteile des Wagens 62 sind unterhalb der Führungsleiste 61 durch
zwei Querstücke 62' und 62" miteinander verbunden. Der Stapelwagen
kann bei diesem Ausführungsbeispiel ebenfalls drei ausgezeichnete Stellungen einnehmen.
Die Stapelstellung (nicht dargestellt), entspricht Stellung 6 a
in F i g. 1 und 2, ferner die Entnahmestellung 62 b.
Eine spezielle
Auslösestellung ist beJ diesem Ausführungsbeispiel nicht vorhanden - da diese
nicht notwendig ist -, sie fällt praktisch mit der Entnahmestellung
zusammen. Schließlich kann der Stapelwagen noch die Stellung
62 c einnehmen, die er bei Vollzustand
des Staplers erreicht.
Anstatt einer höhenverschieblichen Einstapelwand sind jetzt deren zwei nicht mehr
in der Höhe verschiebbare Wände 63 und 64 vorhanden, die um die Achsen
65 und 66 schwenkbar sind und die beiden stabilen Lagen
63 a, 64 a bzw. 63 b, 64 b einnehmen können.
Die Einstapelwände werden von den Federn -67, 68, die um die Bolzen
69, 70 schwenkbar sind, in jeweils einer der beiden stabilen Lagen gehalten.
Da die technische Realisierung solcher Anordnungen bereits bekannt ist, wird hier
auf eine ausführliche Erläuterung dieser Bauteile verzichtet. Diese Einstapelwände
63 und 64 besitzen Fahnen 71 und 72, die im Zusammenwirken
mit neben der Bewegungsbahn des Stapelwagens angeordneten Anschlägen 73 bis
76 ein Klappen der Einstapelwände von einer in die andere stabile Lage.bewirken.
Die Anschläge 73 und 74 sind im Bereich der Stellung 62 c des
Stapelwagens angeordnet, die Anschläge 75 und 76 im Bereich der Stellung
62 b. Die Fahnen 71 und 72 tragen an ihren äußersten Enden
senkrecht nach unten abstehende, in der Darstellung nicht sichtbare Stifte. Die
Anschläge 73 bis 76 sind nun derart neben der Bewegungsbahn des Stapelwagens
angeordnet, daß die Anschläge 73, 74 nur einen Klappvorgang der Einstapelwände
63, 64 auslösen, wenn sich diese in eingeklappter Stellung (b)
befinden,
während die Anschläge 75, 76 einen Klappvorgang dieser Einstapelwände nur
auslösen, wenn sich diese in der normalen Stapelstellung (a) befinden.
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Da bei diesem Ausführungsbeispiel nur mehr eine in der Mitte angeordnete
Führungsleiste vorhanden ist, ist auch nur mehr eine Aufgleitleiste 77 für
den Stapel vorhanden. Die Entnahmestellung des Stapels wird auf der einen Seite
durch eine Anschlagleiste 78
gebildet, die sich direkt über der Aufgleitleiste
77 befindet und die im Gegensatz zu den Anschlagleisten 32 und
33 der F i g. 2 nicht schwenkbar angeordnet ist. Der Auslösekontakt
35 der F i g. 2 kann, bedingt einmal durch das Fehlen des Magneten
38, zum anderen durch die nicht mehr schwenkbare Anschlagleiste
78, bei dieser Ausführungsform entfallen. Diese Vereinfachungen sind durch
den Wegfall der Auslösestellung möglich, da der Stapelwagen 62 nach Ankunft
in der Entnahmestellung nicht mehr, wie ira ersten Ausführungsbeispiel, um die Stapelwand
von dem durch das Ausstoßorgan auf den Stapel verursachten Druck frei zu machen,
noch ein Stück nach links gezogen werden muß, sondern die Stapelwände
63, 64 auch unter dem Druck des anliegenden Stapels geschwenkt werden können.
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Bei dieser soeben beschriebenen Einrichtung erfolgt der Ablauf der
einzelnen Vorgänge bis zu dem Zeitpunkt, da der Stapelwagen in die Entnahmestellung
einläuft in der schon beschriebenen Weise. Neben der Bewegungsbahn des Stapelwagens
sind die Anschläge 75 und 76 jedoch derart angeordnet, daß, sobald
der Stapelwagen in die Entnahmestellung 62b
eingelaufen ist, diese Anschläge
mit den Fahnen 71
und 72 der schwenkbaren Einstapelwände
63 und 64 in Berührung kommen und die letzteren aus der einen stabilen
Stellung 63 a, 64 a in die andere stabile Stellung 63
b, 64 b klappen. Da die Drehpunkte 65 und
66 der Einstapelwände weiter voneinander entfernt sind, als der Breite des
Stapels entspricht, kann der Stapelwagen, auf Grund des Gewichtes 12, sofort in
seine Stapelstellung, die der Stellung 6 a der F i g. 1
und
2 entspricht, zurücklaufen, da die Einstapelwände 63 b und 64 b seitlich
am Stapelwagen vorbei-kommen. In etwa in dem Bereich der Führungsschiene
61, der der Lage der Einstapelwände bei Vollzustand des Staplers entspricht,
sind neben der Bewegungsbahn des Stapelwagens die Anschläge 73
und 74 angeordnet,
die an den Fahnen 71 und 72 der Einstapelwünde 63, 64 angreifen.
Diese schwenken die letzteren beim Vorbeilauf wieder von der Stellung
b in die Stellung a zurück, so daß, wenn der Stapelwagen sich wieder in der
Stapelstellung befindet, die Einstapelwände wieder in der aufgeklappten Stellung
sind. An der Stapelstellung des Stapelwagens befindet sich noch ein nicht dargestellter
Kontakt, der von dem zurückgelaufenen Stapelwagen betätigt wird und die Einstapelung
neuer Sendungen freigibt. Die übrigen Vorgänge des gesamten Bewegungszyklus der
Einrichtung laufen in der schon oben beschriebenen Weise ab.