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Schaltungsanordnung zum Prüfen der Eichung von Leistungsmessern Die
Erfindung befaßt sich mit einer Schaltungsanordnung zum Prüfen der Eichung von Leistungsmessern
unter Verwendung eines Kompensators mit Normalwiderstand und Spannungsteiler.
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Bekanntlich läßt sich die Prüfung von Leistungsmessern unter Verwendung
eines Kompensators in der Weise durchführen, daß zunächst mittels des Kompensators
die Spannung am Spannungspfad des Leistungsmessers eingeregelt und dann der Strom
im Strompfad des Leistungsmessers so eingestellt wird, daß der gewünschte Zeigerausschlag
auftritt. Darauf wird mittels des Kompensators die Differenz zwischen dem eingestellten
Stromwert und dem zu dem eingestellten Zeigerausschlag gehörenden Sollstrom ermittelt,
die ein Maß für die Ungenauigkeit des Leistungsmessers darstellt. Das Verfahren
besitzt den Nachteil eines großen Zeitaufwandes, da die Einstellung der Verhältnisses
im Spannungs- und im Strompfad des Leistungsmessers zeitlich nacheinander erfolgt.
Dieser Ablauf des bekannten Verfahrens hat ferner zur Folge, daß eine zeitlich äußern
konstante Spannungsquelle verwendet werden muß.
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Um die Einflüsse zeitlich konstanter, äußerer magnetischer oder elektrischer
Felder auf die Prüfung des Leistungsmessers zu eliminieren, führt man die Prüfung
noch ein zweites Mal mit umgekehrter Polarität durch, was den Zeitaufwand nochmals
verdoppelt.
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Durch diese doppelte Prüfung lassen sich aber zeitlich nicht konstante
Einflüsse, beispielsweise Schwankungen der von der Spannungsquelle abgegebenen Spannung
sowie schwankende äußere Magnetfelder od. dgl., nicht berücksichtigen.
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Um diese Schwierigkeiten zu umgehen, ist bereits ein Verfahren bekannt,
bei dem die Einstellung der Verhältnisse im Spannungs- und im Strompfad des zu prüfenden
Leistungsmessers nicht zeitlich nacheinander, sondern gleichzeitig erfolgt. Dieses
Verfahren arbeitet in der Weise, daß die Summe einer am Normalwiderstand abgegriffenen,
der Stromstärke im Leistungsmesser proportionalen Spannung und einer am Spannungsteiler
abgegriffenen, der Spannung am Leistungsmesser proportionalen Spannung kompensiert
wird. Diese beiden abgegriffenen Spannungen werden im folgenden als Unterspannungen
bezeichnet. Es läßt sich mathematisch zeigen, daß bei diesem Verfahren eine kleine
linderung der am Spannungspfad des Leistungsmessers liegenden Spannung, beispielsweise
in der Größenordnung von 1 , deren Wirkung auf die dem Leistungsmesser zugeführte
Leistung durch eine gleichzeitig erfolgende, entgegengesetzt gerichtete Anderung
des Stromes im Strompfad des Leistungsmessers beseitigt
wird, nur einen vernachlässigbaren
Methodenfehler bewirkt.
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Der durch die Differenz zwischen der Summenspannung und der am Kompensator
liegenden Vergleichsspannung erzeugte Strom fließt durch ein Galvanometer, das so
geeicht ist, daß es die an dem zu prüfenden Leistungsmesser vorzunehmende Korrektur
unmittelbar abzulesen gestattet.
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Bei diesem Verfahren werden zwar die durch die zeitlich getrennte
Einstellung der Verhältnisse im Spannungs- und Strompfad des Leistungsmessers verursachten
Schwierigkeiten vermieden, aber es tritt der Nachteil, daß infolge der Verwendung
der Summenspannung der beiden Unterspannungen als zu kompensierender Spannung ein
Kompensator für die doppelte Spannung verwendet werden muß. Die schon vorhandenen
Kompensatoreinrichtungen, die zur Kompensation einer der im allgemeinen gleich großen
beiden Unterspannungen sowie zur Prüfung von Spannungs- und Strommessern nur für
den halben Wert ausgelegt sind, können daher nicht Verwendung finden. Für die praktische
Anwendung des zuletzt beschriebenen Verfahrens bedeutet dies, daß die bestehenden
Kompensatoren erst durch einen Umbau bzw. durch zusätzliche Schaltmaßnahmen dafür
anwendbar gemacht werden können.
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Es ist auch schon bekannt, die bereits vorhandenen Kompensatoren
durch Verdoppelung der Spannung der Normalelemente und des zur Erzeugung der Vergleichsspannung
dienenden Hilfsstromes für die Kompensation der doppelten Spannung, d. h. der Summenspannung,
verwendbar zu machen. Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß während der Messung
ohne größere schaltungstechnische Maßnahmen die Spannung am Spannungspfad des Leistungsmessers
kontrolliert
werden muß Hierzu ist es erforderlich, daß die Kompensationsanordnung so aufgebaut
ist, daß die am Spannungsteiler abgegriffene Unterspannung, die die halbe Größe
der Summenspannung hat, kurzzeitig an den Kompensator angeschaltet werden kann.
Es ist daher erforderlich, daß der Kompensator sowohl für die Summenspannung als
auch für die den halben Wert der Summenspannung besitzende Unterspannung verwendbar
ist. Dies ist auch insofern erwünscht, als mit denselben Kompensatoren nach wie
vor in bekannter Weise Strom- und Spannungsmesser geprüft werden sollen, wobei dann
die Bildung der Summenspannung fortfällt. Daher muß aus dem Kompensator, der zur
Kompensation der Summenspannung geeignet gemacht ist, eine zusätzliche feste Spannung
von der Größe der halben Summenspannung herausgeführt werden, oder aber es muß eine
schaltungstechnische Möglichkeit vorgesehen sein, den Hilfsstrom sowie die Spannung
des zur Erzeugung des Stromes im Strompfad des Leistungsmessers dienenden Normalelementes
voriibergehend auf den halben Wert herabzusetzen. Da bei der letztgenannten Möglichkeit
der Hilfsstrom jedesmal neu eingeregelt werden muß, geht hierbei die Zeitersparnis,
die das Verfahren der Messung der Summenspannung der beiden Unterspannungen mit
sich bringt, zu einem großen teil wieder verloren.
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Ein anderer bekannter Vorschlag läuft darauf hinaus, die Summenspannung
gleich der Spannung eines Normalelementes zu wählen und auf den Kompensator zu verzichten.
Die Verwirklichung dieses Gedankens bietet aber insofern Schwierigkeiten, als die
elektromotorische Kraft bzw der Innenwiderstand des Normalelementes nicht konstant,
sondern beispielsweise temperaturabhängig ist. Darüber hinaus ist der Innenwiderstand
von Element zu Element verschieden und zeitlich nicht konstant. Da der Innenwiderstand
im Stromkreis des Galvanometers liegt; bedeutet dies, daß die vom Galvanometer gelieferten
Angaben für die am Leistungsmesser vorzunehmende Korrektur nicht mehr zuverlässig
sind.
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Die schaltungstechnischen Maßnahmen zur Verwirklichung der auf eine
Verbesserung des Verfahrens mit Kompensation der Summenspannung der beiden Unterspannungen
abzielenden Gedanken sehen vor, daß entweder der Normalwiderstand im Strompfad des
Leistungsmessers oder der Spannungsteiler am Spannungspfad des Leistungsmessers
mit einem Teilstrichwähler kombiniert ist, an dem die erforderlichen Strom- bzw.
Spannungswerte für die verschiedenen Zeigerausschläge des zu prüfenden Leistungsmessers
eingestellt werden können. Zur Kompensation ist es dann erforderlich, daß auch der
Eingang des Kompensators durch einen Teilstrichwähler gebildet wird, dessen Stellung
mit der Stellung des erstgenannten Teilstrichwählers übereinstimmen muß. Es ist
auch bekannt, diese Schaltungsanordnungen so auszubilden, daß die Summenspannung
für jeden eingestellten Zeigerausschlag trotz unterschiedlicher Größe im Strompfad
des Leistungsmessers immer dieselbe Größe hat. In diesem Fall kann der Eingang des
Kompensators in einfacher Weise durch einen Festwiderstand gebildet sein; ein Teilstrichwähler
ist an dieser Stelle nicht mehr erforderlich, da stets dieselbe Spannung zu kompensieren
ist. Die Kompensation dieser Spannung erfolgt dann gegen eine feste Vergleichs spannung
im Kompensator, die gleich der Summenspannung ist.
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Alle diese Schaltungsanordnungen erfordern also entweder einen Umbau
der vorhandenen Kompensatoren oder eine Neukonstruktion. Der Erfindung liegt die
Aufgabe zugrunde, die bereits vorhandenen Kompensatoranordnungen ohne aufwendigen
Umbau zur Prüfung von Leistungsmessern anwendbar zu machen, wobei außerdem die Nachteile
des eingangs beschriebenen Verfahrens, bei dem die Verhältnisse im Spannungs- und
im Strompfad des Leistungsmessers nacheinander eingestellt und gemessen werden,
vermieden sind.
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Diese Aufgabe löst eine Schaltungsanordnung zum Prüfen der Eichung
von Leistungsmessern unter Verwendung eines für die Prüfung von Strom- und Spannungsmessern
ausgelegten Kompensators, bei der an einem Normalwiderstand eine dem durch den zu
prüfenden Leistungsmesser fließenden Strom proportionale Unterspannung sowie an
einem Spannungsteiler eine der Spannung am Leistungsmesser proportionale Unterspannung
gleichzeitg abgegriffen und eine aus diesen Unterspannungen gebildete Spannung als
Meßgröße diesem Kompensator zugeführt wird. Erfindungsgemäß werden die Unterspannungen,
die sich vorzugsweise nur um geringe Beträge unterscheiden, über einen Spannungsteiler
für die Differenzspannung bildende Symmetrierwiderstände solcher Bemessung gegeneinandergeschaltet,
daß zwischen einem Punkt zwischen den Symmetrierwiderständen und einem auf Bezugspotential
liegenden Punkt eine den arithmetischen Mittelwert aus den Unterspannungen bildende
Spannung entsteht, die dem Kompensator zugeführt wird.
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Die Erfindung soll an Hand der F i g. 1 der Zeichnung erläutert werden.
Im linken Teil der Figur liegt parallel zu dem nicht näher dargestellten Spannungspfad
U des zu prüfenden Leistungsmesser ein aus Gliedern R, und Rv bestehender Spannungsteiler,
an dessen Glied Ru die der Spannung am Spannungspfad proportionale Unterspannung
abgegriffen wird.
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Im rechten Teil der Figur liegt ein Normalwiderstand RN, der über
seinen Abgriff teilweise in Reihe mit dem im einzelnen nicht dargestellten Strompfad
1 des Leistungsmessers liegt und von dem Strom im Strompfad durchflossen wird. Wie
aus den eingetragenen Polaritäten für die abgegriffenen Unterspannungen ersichtlich,
sind die Unterspannungen gegeneinandergeschaltet. Die Differenzspannung wird mittels
Symmetrierwiderstände M1 und M2 so geteilt, daß zwischen einem Punkt P1 zwischen
den genannten Symmetrierwiderständen einerseits und einem auf Bezugspotential, im
dargestellten Beispiel Erdpotential, liegenden Punkt P2 andererseits die Mittelwertspannung
Uw mit der eingetragenen Polarität liegt. Sie wird dem in F i g. 1 nicht dargestellten
Kompensator zugeführt.
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Bei der in F i g. 1 schematisch dargestellten Schaltungsanordnung
liegt also jeder der die Unterspannungen liefernden Widerstände RU bzw. RN in Reihe
mit dem zugeordneten Symmetrierwiderstand Mj bzw. M2, wobei bezüglich der Zahl der
einzelnen Symmetrierwiderstände keine Begrenzung besteht.
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Die so gebildeten Reihenschaltungen liegen parallel zum Eingang des
nicht dargestellten Kompensators.
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Die Symmetrierwiderstände M1 und M2 sind derart bemessen, daß die
Reihenschaltungen, vom Eingang des Kompensators aus gesehen, den gleichen Widerstandswert
haben. Dann erfolgt namlich die Teilung der Differenzspannung so, daß zwischen den
Punkten
P1 und P2 praktisch die Mittelwertspannung aus den beiden
Unterspannungen abgreifbar ist. Dies soll an einem Zahlenbeispiel näher erläutert
werden. Die Spannungs am Spannungspfad U des Leistungsmessers sei beispielsweise
um +1°/o falsch eingestellt, und die an dem Glied RU des Spannungsteilers abgegriffene
Unterspannung habe daher statt beispielsweise 300 mV den Wert 303 mV. Um den Zeiger
des Leistungsmessers genau auf den gewünschten Skalenwert einzustellen, muß dann
zwecks Erzeugung der gleichen Leistung der Strom im Strompfad des Leistungsmessers
um einen etwa ebenso großen prozentualen Betrag so falsch eingeregelt werden, daß
die an den Enden des Normalwiderstandes RN auftretende Unterspannung den Wert 297,03
mV besitzt.
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Die zwischen diesen beiden Unterspannungen bestehende Spannungsdifferenz
von 5,97 mV treibt durch die beiden Symmetrierwiderstände M1 und M2 einen Ausgleichsstrom,
und infolge dieses Ausgleichsstromes tritt bei der oben beschriebenen Bemessung
der Symmetrienviderstände im Punkt ein solches Potential auf, daß zwischen den Punkten,
und P2 eine Spannung von 300,015 mV steht. Diese Spannung kann als identisch mit
der theoretischen Mittelwertspannung von 300 mV angesehen werden.
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Diese Betrachtung zeigt, daß der Methodenfehler der erfindungsgemäßen
Schaltungsanordnung, der im übrigen die Beziehung F= P2 2(100+ p) befolgt, worin
p den prozentualen Betrag bedeutet, um den die Spannung am Spannungspfad des Leistungsmessers
falsch eingestellt ist, so klein ist, daß sich an der Größe der für die Kompensation
benötigten Vergleichsspannung im Kompensator nichts geändert hat und der handelsübliche,
auf diese Meßspannung geeichte Kompensator grundsätzlich weiter benutzt werden kann.
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F i g. 2 zeigt eine beispielsweise Schaltungsanordnung nach der Erfindung,
bei der der an sich bekannte Stufenkompensator in vereinfachter Darstellung wiedergegeben
ist. Im linken oberen Teil der Figur ist eine Spannungsbatterie B1 angedeutet, die
über einen Hauptwender Wl und einen Spannungssteller die Spannung an dem Spannungspfad
U des Leistungsmessers erzeugt. Parallel zum Spannungspfad liegt wieder der Spannungsteiler
R11 und Rv, dessen Glied Ru zur Erzeugung der der Spannung am Spannungspfad U proportionalen
Unterspannung dient. Das andere Glied Rv dieses Spannungsteilers ist variabel ausgeführt
und dient dazu, den Eingangswiderstand des Spannungsteilers der Spannung am Spannungspfad
des jeweils zu prüfenden Leistungsmessers anzupassen.
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In dem in F i g. 2 dargestellten Schaltungsbeispiel wird die der
Spannung am Spannungspfad proportionale Unterspannung nicht direkt vom Glied Ra
des Spannungsteilers abgegriffen, sondern diesem ist ein Teilstrichwähler T1 parallel
geschaltet. Er dient dazu, entsprechend dem jeweils einzustellenden Zeigerausschlag
des zu prüfenden Leistungsmessers eine bestimmte Unterspannung zu wählen. Demgemäß
sind die Klemmen des Teilstrichwählers T1 in Skalenteilen geeicht; die erste Klemme
trägt beispielsweise die Bezeichnung 10 Skalenteile, die letzte Klemme ist dem Endausschlag
von 150 Skalenteilen zugeordnet.
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Die jeweils abgegriffene Unterspannung liegt dann
über den Symmetrierwiderstand
Mi zwischen den Punkten, und P2, d. h. am Kompensationswiderstand des in F i g.
2, unten, wiedergegebenen Kompensators. Da sich je nach dem im Hinblick auf den
zu prüfenden Zeigerausschlag des Leistungsmessers gewählten Abgriff am Teilstrichwähler
T1 also auch die Mittelwertspannung Um ändert, die durch die Vergleichsspannung
am Kompensator kompensiert werden soll, muß auch am Kompensator eine Möglichkeit
zur Änderung der Vergleichsspannung in Abhängigkeit von der jeweils betrachteten
Zeigerstellung des Leistungsmessers gegeben sein. Zu diesem Zweck ist der Kompensationswiderstand
ebenfalls als Teilstrichwähler, der im folgenden als zweiter Teilstrichwähler T2
bezeichnet wird, ausgebildet.
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Dadurch ist sichergestellt, daß die durch den Spannungsabfall des
durch eine Hilfsstrombatterie B11 erzeugten, mittels eines Vorwiderstandes Rn eingestellten
Hilfsstromkreises H des Kompensators gewonnene Vergleichsspannung dem jeweiligen
Zeigerausschlag des Leistungsmessers entspricht.
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Die in F i g. 2 dargestellte Schaltungsanordnung wird vervollständigt
durch eine im rechten oberen Teil dieser Figur wiedergegebene Strombatterie B2,
die ebenfalls über den Hauptwender W1 den Strompfad 1 des Leistungsmessers speist.
Der durch ihn fließende Strom durchsetzt den durch den Abgriff gebildeten Teil des
Normalwiderstandes RN und einen zur Einstellung des Stromes dienenden Vorwiderstands,.
Dadurch wird an dem Normalwiderstand RN eine Spannung mit der angedeuteten Polarität
erzeugt, die als der der Spannung proportionalen Unterspannung entgegengeschaltete
stromproportionale Unterspannung über den zugeordneten Symmetrierwiderstand M2 zwischen
den Punkten P1 und P2 liegt. Infolge geeigneter Wahl der Symmetriewiderstände wird
dann über einen Rückwender W2 und die Klemmen 3, 4 die Mittelwertspannung Um mit
der wiedergegebenen Polarität an einen Schalter geführt, der sie im geschlossenen
Zustand an den dem jeweiligen Zeigerausschlag des Leistungsmessers entsprechenden
Abgriff des Teilstrichwählers T2 im Kompensator legt. In diese Verbindung ist ein
Galvanometer G eingeschaltet, das nur dann einen Ausschlag zeigt, wenn die Mittelwertspannung
Um von ihrem durch die Vergleichsspannung im Kompensator dargestellten Sollwert
abweicht, d. h., wenn eine Korrektur an dem Leistungsmesser vorgenommen werden muß.
Das Galvanometer ist zweckmäßig in diesen Korrekturwerten geeicht.
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Es ist einzusehen, daß der Teilstrichwähler T1 statt parallel zum
Spannungsteiler auch parallel zum NormalwiderstandRN angeordnet sein kann. Weiterhin
ist es möglich, die Mittelwertspannung durch geeignete Schaltung des ersten Teilstrichwählers
T1 und des Normalwiderstandes bzw. des ersten Teilstrichwählers und des Spannungsteilers
konstant zu halten, anstatt dem als Teilstrichwähler T2 ausgebildeten Kompensationswiderstand
eine dem jeweiligen Zeigerausschlag proportionale Mittelwertspannung zuzuführen.
Eine entsprechende Schaltung ist im Rahmen des eingangs beschriebenen Verfahrens
mit Kompensierung der Summenspannung aus beiden Unterspannungen bereits bekannt.
Sie bietet den Vorteil, daß der Kompensationswiderstand nicht als Teilstrichwähler
ausgeführt zu sein braucht, sondern daß er durch einen Festwiderstand gebildet sein
kann.
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Zweckmäßig sind die Abgriffe der beiden Teilstrichwähler T1 und T2
mechanisch gekuppelt.
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Bei dem in Fig.2 wiedergegebenen Schaltungsbeispiel sind ferner Maßnahmen
getroffen, um den Kompensator auch zur Prüfung von Spannungs-und Strommessern verwendbar
zu machen. Da dann nämlich die gesamte Anordnung zur Bildung der Mittelwertspannung
überflüssig ist, wird im Falle der Prüfung eines Strommessers über Klemmen 5 und
6 (Stromlx) und den Schalter S2 eine direkte Verbindung zwischen dem Normatwiderstand
R1 und dem Kompensationswiderstand geschaffen. Entsprechend dient ein Schalter S1
dazu, den zu prüfenden Spannungsmesser über Klemmen 1, 2 (Spannung Ux) direkt mit
demTeilstrichwähler T2 des Kompensators zu verbinden. Dabei sind in diesen direkten
Verbindungen Längswiderstände Rr und/oder Querwiderstände Rp zur Erzielung gleicher
Widerstandsverhältnisse in den Galvanometerkreisen vorgesehen. Man erkennt, daß
beispielsweise der Längswiderstand Rr nur im Falle der Prüfung eines Strommessers,
bei der der Prüfstrom über die Klemmen 5 und 6 fließt, wirksam wird, nicht aber
bei der Prüfung eines Leistungsmessers, bei welcher die Mittelwertspannung Um über
die Klemmen 3 und 4 angelegt ist. Diese schaltungstechnische Maßnahme ist deshalb
getroffen, weil bei der Prüfung eines Leistungsmessers der Widerstand des Galvanometerkreises
durch die Symmetrierwiderstände Ml und M2 etwas vergrößert ist, so daß die vom Galvanometer
angezeigten Korrekturwerte etwas zu klein sind. Um diesen Fehler auszugleichen,
wird die dem Kompensator bei der Prüfung eines Leistungsmess ers zuzuführende Mittelwertspannung
unter Umgehung des Längswiderstandes Rr angeschaltet.
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Wie durch die strichpunktierte Umrahmung in dem Schaltungsbeispiel
nach F i g. 3 hervorgehoben, werden die Schaltungselemente zweckmäßig zu einem selbständigen
Zusatzgerät zur Bildung der Mittelwertspannung zusammengefaßt, das an bereits bestehende
Kompensatoranordnungen angeschaltet werden kann. In Fig.3 sind einige Ergänzungen
an diesen zusätzlichen Elementen vorgenommen worden, die im folgenden erläutert
werden sollen. Die an dem Glied Ru des parallel zu dem Spannungspfad U des Leistungsmessers
angeordneten Spannungsteilers Ru, Rv abgegriffene Unterspannung wird in diesem Schaltungsbeispiel
nicht direkt dem Teilstrichwähler T1 zugeführt, sondern zwischen dem Spannungsteiler
und dem ersten Teilstrichwähler ist der Skalenendwertwähler Sk angeordnet, der durch
Zu- oder Abschalten von Parallel- und/oder Reihenwiderständen die Unabhängigkeit
der am ersten Teilstrichwähler T1 abgegriffenen Unterspannung bei Zeigerstellung
auf Skalenendwert vom Skalenendwert des jeweils zu prüfenden Leistungsmessers bewirkt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform hält der Skalenendwertwähler die Unterspannung
bei Skalenendwert auf 300 mV konstant.
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Es ist einzusehen, daß der Widerstandswert des Galvanometerkreises
durch die jeweilige Stellung des ersten Teilstrichwählers T1 und des Skalenendwertwählers
Sk beeinflußt wird. Um diese Beeinflussung zu verringern bzw. aufzuheben, sind in
die Abgriffe des ersten Teilstrichwählers T1 Widerstände Qlo bis Q150 eingeschleift.
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Die an dem so ausgebildeten Teilstrichwähler TJ abgegriffene Unterspannung
wird dann in schon be-
schriebener Weise über den Symmetrierwiderstand M1 an den
Punkt und damit an den zweiten Teilstrichwähler T2 im Kompensator (F i g. 2) geführt.
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Um die in Fig.3 dargestellte Schaltungsanordnung auch für die Prüfung
von Spannungs- und Strommessern geeignet zu machen, ist ein Umschalter Z mit den
drei Stellungen I, i und s vorgesehen.
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In der in F i g. 3 dargestellten Stellung list die Anordnung zur Prüfung
von Leistungsmessern geeignet, d. h., die in der beschriebenen Weise gebildete Mittelwertspannung
wird an den zweiten Teilstrichwähler T2 im Kompensator geführt. Demgegenüber gelangt
in der Stellung i des Umschalters Z die am Normalwiderstandes RN im Falle der Prüfung
eines Strommessers abgegriffene Spannung unter Umgehung der zur Mittelwertbildung
erforderlichen Elemente direkt an den Teilstrichwähler T2. In der Stellung s führt
der Umschalter Z die am Spannungsteiler Ru, RV im Falle der Prüfung eines Spannungsmessers
abgegriffene Spannung dem Kompensator ebenfalls unter Umgehung der zur Bildung der
Mittelwertspannung dienenden Elemente direkt zu.
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Die Stellungs des Umschalters ermöglicht außerdem die zwischenzeitliche
Kontrolle bzw. die der Prüfung des Leistungsmessers vorangehende Einstellung der
Spannung am Spannungspfad U mittels des Kompensators und des Galvanometers G.
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Durch die Erfindung ist die Möglichkeit gegeben, Leistungs-, Spannungs-
und Strommesser mit ein und demselben Kompensator zu prüfen, ohne daß hierzu größere
Änderungen der Schaltung erforderlich sind. Weiterhin ist es möglich, die erforderlichen
zusätzlichen Element zu einem selbständigen Zusatzgerät zusammenzufassen und dieses
an bereits in Betrieb befindliche, handelsübliche Kompensatoren anzuschalten.