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Zahnärztlicher Behandlungsstuhl Die Erfindung bezieht sich auf einen
zahnärztlimachen Behandlungsstuhl, der aus einem Sitz und einer Lehne besteht und
um eine vertikale sowie um eine horizontale Achse schwenkbar gelagert ist.
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Bei den bekannten zahnärztlichen Behandlungsstühlen verläuft die
für die Drehung des Stuhles vorgesehene vertikale Achse ungefähr durch die Mitte
des Sitzes, während die das Anheben des Stuhles gestattende horizontale Achse etwa
auf der Höhe des Sitzes liegt. Die beiden Achsen sind demgemäß sehr weit vom Munde
des Patienten entfernt, und jegliche Dreh- oder Anhebebewegung, die dem Sitz vermittelt
wird, drückt sich durch eine bedeutende Verschiebung des Mundes des Patienten aus,
so daß in der neuen Stellung der Mund außerhalb des Arbeitsfeldes des Zahnarztes
liegt, wenn dieser in seiner ursprünglichen Stellung bleibt. Da der Abstand zwischen
dem Mund des Patienten, der Einheit und dem Instrumententrägertischchen ebenfalls
verschieden wird, geschieht es sehr häufig, daß der die Operation durchführende
Zahnarzt nicht in der Lage ist, die Geräte der Einheit und die Instrumente oder
die Medikamente, die sich auf dem Tischchen befinden, zu erreichen. So kommt es,
daß die bekannten Behandlungsstühle die Arbeit des Zahnarztes sehr ermüdend machen,
denn dieser muß, um den Sessel zu verstellen oder um zu arbeiten, ständig um den
Sessel herumgehen, sich beugen, strecken usw. Die verschiedenen bereits vorgeschlagenen
Lösungen, um die Arbeit für den Zahnarzt bequemer zu machen, wie etwa Schwenkschemel,
bewegliche Einheit, Instrumententrägertisch auf einem Gelenkarm angebracht usw.,
haben nur eine teilweise mehr oder weniger vorteilhafte Besserung gebracht.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile auszuschalten.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung ein zahnärztlicher
Behandlungsstuhl der eingangs geschilderten Art so weitergebildet, daß die vertikale
Schwenkachse durch die obere Hälfte der Stuhllehne, etwa in Kopfhöhe des Patienten,
und die horizontale Schwenkachse unmittelbar unterhalb der Stuhllehne, im Bereich
deren oberer Hälfte, verläuft.
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Durch diese Maßnahme wird erreicht, daß der Mund des Patienten unabhängig
von allen möglichen Schwenkbewegungen, auch in der Narkosestellung, stets etwa die
gleiche Stellung beibehält.
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Diejenigen Mittel, die nach der Erfindung das Verbringen des Sessels
in die Stellung erlauben, die erforderlich ist, um die Arbeiten durchzuführen und/oder
um den Sessel den Abmessungen des Patienten anzupassen, weisen den Vorteil auf,
daß sie vom Zahnarzt gesteuert werden können, ohne daß dieser seinen Sitz verläßt.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden an Stand der F i g. 1 bis
4 beschrieben. Es zeigt Fig. 1 einen Längsschnitt eines Sessels nach der Erfindung
von der Seite gesehen, dessen Sitz sich in der niedersten Stellung befindet, F i
g. 2 eine Ansicht des gleichen Sessels, aber der Sitz befindet sich in der höchsten
Narkosestellung und ist dabei für einen Patienten geringer Größe eingestellt, Fig.
3 eine teilweise Seitenansicht einer abgewandelten Ausführungsform des Sessels nach
der Erfinden und F i g. 4 eine teilweise Seiten- und teilweise Schnittansicht einer
weiteren Ausführungsform des Sessels nach der Erfindung.
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In den verschiedenen Figuren bezeichnen die gleichen Bezugszeichen
gleichartige Elemente.
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Wie in den Zeichnungen dargestellt, ist der Fuß 1 des Sessels so
angeordnet, daß die senkrechte Schwenkachse 2 hinter dem Sitz 3 und durch den Mund
4 (durch einen Punkt dargestellt) des Patienten verläuft, der auf dem Sitz 3 in
der normalen Stellung sitzt, die er während der Operation einnimmt, d. h. mit um
ungefähr 300 gegenüber der Senkrechten nach hinten geneigtem Oberkörper und mit
dem Kopf auf die Kopfstütze 5 aufgestützt. Wenn auf diese Art und Weise der Arzt
dem Sessel eine Drehbewegung um einen gewünschten Winkel vermittelt, verbleibt der
Mund 4 im gleichen Abstand vom Zahnarzt, der auf einem Sitz sitzt oder an dieser
Stelle
steht. Um seine Arbeit durchzuführen, ist der Zahnarzt demgemäß nicht mehr gezwungen,
seine Stellung zu verändern oder sich zu beugen, um in direkter, halb direkter oder
indirekter Stellung zu arbeiten.
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Bei dem erfindungsgemäßen Sessel ist die waagerechte Achse 7, die
es gestattet, den Sitz 3 in die Narkosestellung zu bringen, in der Nähe des oberen
Teiles der Rückenlehne 8 des Sitzes 3 angeordnet Dank dieser Anordnung ist die Verschiebungsbewegung
des Mundes 4 des Patienten gering, wenn der Sitz 3 geneigt wird, um ihn in die Narkosestellung
zu bringen. Am Ende der Bewegung, wenn der Sitz 3 sich in der Narkosestellung befindet
(F i g. 2), nimmt er eine Stellung ein, die in der Nähe der Normalstellung liegt.
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Als Beispiel möge dienen, daß die Verschiebung des Mundes des Patienten
vorteilhafterweise um 12 cm nach unten und um 17 cm über die senkrechte Achse 2
hinaus erfolgt. Es ist darauf hinzuweisen, daß bei den zur Zeit verwendeten Sesseln
der Mund des Patienten in der; Narkosestellung ungefähr um 40 cm nach unten und
um ungefähr 40 cm nach der Seite verschoben wird. Diese große Verschiebung zwingt
den Zahnarzt einerseits zurückzutreten und andererseits in einer stark geneigten
Stellung zu arbeiten. Diese Nachteile verschwinden dank der Anordnung der Achse
7 gemäß der Erfindung.
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Die Rückenlehne 8 des Sitzes 3 ist mit Gleitbahnen 9 versehen, die
die Verschiebung des Sitzes gestatten und seine Festlegung in einem solchen Abstand
von der senkrechten Achse 2, daß diese letztere durch den Mund 4, des auf dem Sitz
3 sitzenden Patienten verläuft, und daß demgemäß die Länge des Oberkörpers dieses
Patienten die Arbeitsbedingungen nicht beeinflußt.
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Die Beinstütze 10 kann an ihrem oberen Teil am vorderen Rand 11 des
Sitzes 3 gelenkig angebracht sein, so daß sie gegen die Rückenlehne 8 umgelegt wird
und als Sitz für ein Kind dienen kann, dessen Oberkörper zu kurz ist, um zu ermöglichen,
seinen Mund auf die Höhe der senkrechten Achse 2 lediglich durch Anheben des Hauptsitzes
3 zu bringen.
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Es ist zu bemerken, daß vorteilhafterweise der bewegliche Teil der
BeinstützeiO mit einem Keil 12 versehen ist, der sich von dem Gelenk 13, das den
beweglichen Teil mit dem vorderen Rand 11 des Sitzes 3 verbindet, nach dem hinteren
Teil dieses Sitzes erstreckt und, wenn der bewegliche Teil der BeinstützelO nach
oben umgeschlagen ist, um als Sitz für ein Kind zu dienen, die Rolle eine Beinstütze
bildet.
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Wie bei den zur Zeit bekannten Sesseln umfaßt der Fuß des Sessels
einen Sockel 14, der auf dem Boden ruht, und einen beweglichen Kopf 15, der sich
um die senkrechte Achse 2 dreht. Ferner umfaßt der bewegliche Kopf 15 eine Platte
16, die sich auf dem Boden 14 über ein Kugellager 17 abstützt, und ein Skelett 18,
das die Ölpumpe 19 und das Ölreservoir 20 umgibt. Außerdem trägt der bewegliche
Kopf 15 zwei senkrechte Ständer 21, die auf der Platte 16 befestigt sind und als
Führung für einen beweglichen Rahmen 22 dienen, der in der Ebene der Drehachse2
des Sessels angeordnet ist.
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Der bewegliche Rahmen 22 ist mit dem Kopf 23 eines hydraulischen
Heber 24 zur Höhenverstellung gekoppelt, dessen Unterteil 25 an der Platte 16 befestigt
ist. Er kann demgemäß entlang der senkrech-
ten Achse 2 so verschoben werden, daß
der Mund 4 des Patienten auf das bequemste Niveau für den Zahnarzt gebracht wird.
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Die waagerechte Achse 7, die es gestattet, den Sitz 3 in die Narkosestellung
zu bringen, besteht aus der oberen Traverse des beweglichen Rahmens.
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Die untere Traverse 27 des beweglichen Rahmens 22 ist über einen Heber
28 mit einem Zwischenstück 29 gekuppelt, das die beiden Gleitbahnen 9 der Rückenlehnen
verbindet und auf der Höhe des unteren Randes dieser letzteren liegt. Daraus ergibt
sich, daß, gleichgültig welches die Höhenstellung des beweglichen Rahmens 22 ist,
die Ausschlagbewegung des Sitzes 3 die gleiche ist und dieser letztere in die Narkosestellung
gebracht werden kann.
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Außerdem ist das Zwischenstück29 durch einen Anpassungsheber 30 mit
der Rückenlehne 2 gekoppelt, was es gestattet, den Sitz 3 an dem Gleitrahmen in
die gewünschte Stellung zu bringen, gleichgültig welches die augenblickliche Neigung
der Gleitbahnen 9 ist.
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Bei den in Fig. 1 und 2 dargestellten Sesseln ist die Kopfstütze
5 als fest an einem oberen Zwischenstück angebracht gezeigt, das die Gleitbahnen
9 verbindet. Diese Kopfstütze kann vorteilhafterweise schwenkend um dieses Zwischenstück
montiert sein oder mit einem Regulierungsmittel für seinen Abstand von dem genannten
Zwischenstück versehen sein. Gemäß einer abgewandelten Ausführungsform der Erfindung
ist die Kopfstütze am freien Ende der Stange 40 eines hydraulischen Hebers 41 montiert,
der von einem Bund 42 getragen wird, der am oberen Rand 43 der Rückenlehne 8 des
Sessels befestigt ist.
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Zwei Rückholfedern 50 sind einerseits am Bund 42 und andererseits
am freien Ende der Stange 40 befestigt.
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Dank der hydraulischen Steuerung der Verstellung der Kopfstütze kann
der Zahnarzt die gewünschte Stellung dieser Stütze abhängig von der Größe des Patienten
und/oder den Arbeiten einstellen, die er durchführen muß, und zwar durch eine Fernsteuerungsvorrichtung
und demgemäß ohne daß er seine eigene Stellung ändern muß.
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Gemäß der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform ist die Kopfstütze
5 am Ende einer Stange 44 angebracht, die nach einem Kreisbogen gebogen ist, wobei
die Stange durch den oberen Rand 43 der Rückenlehne 8 verläuft und am freien Ende
der Stange 45 eines hydraulischen Hebels 46 angebracht ist, der an einer im Innern
der Lehne 8 befestigten Achse 47 angebracht ist. Der Heber 46 arbeitet gegen die
Wirkung einer Feder 48, die auf die Stange 45 aufgeschoben ist. Der obere Teil der
Rückenlehne 8 ist leicht nach einem Kreisbogen gebogen, der konzentrisch zu demjenigen
liegt, dem die Stange 44 folgt, und er trägt an seinem Oberteil eine Hülse 49, der
die Verschiebebewegungen der Stange 44 führt.
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Die Steuerung der hydraulischen Heber 24, 28, 29, 41 und 46 sowie
die Steuerung des Schwenkens der Platte 16 um die senkrechte Achse 2 werden vorteilhafterweise
durch Mittel sichergestellt, die auf einem Kommandotisch angeordnet sind, der in
Reichweite des Zahnarztes liegt, so daß dieser die Bedienung vornehmen kann, ohne
seinen Sitz zu verlassen.
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Die Form des Sitzes kann vorteilhafterweise den Linien des Körpers
des Patienten angepaßt werden, damit keine Teile vorhanden sind, die den Zahnarzt
behindern.