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Kontrolivorrichtung an Zigarettenpackmaschinen Die Erfindung bezieht
sich auf eine Kontrollvorrichtung an Zigarettenpackmaschinen zur Kontrolle der Kopfenden
von sich in einem mehrlagigen Block darbietenden Zigaretten, bestehend aus einer
der Zahl der zu prüfenden Zigaretten entsprechenden Anzahl von in einem Lagerbock
etagenweise angeordneten und entgegen dem Druck von Federn axial verschiebbar gelagerten
Tastfühlern, die bei fehlenden oder fehlerhaften Zigaretten einen von einer Lichtquelle
in Richtung auf eine lichtempfindliche Zelle ausgesandten Lichtstrahl unterbrechen
und dadurch einen Steuerimpuls auslösen.
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Das Problem der Kontrolle der Kopfenden eines mehrlagigen Zigarettenblocks
unter Verwendung von nur einer Lichtquelle und einer lichtempfindlichen Zelle ist
bisher in der Weise gelöst worden, daß man für jede Zigarettenlage eine eigene Lichtsteuerstrecke
vorsah und unter anderem an den Enden der Zwischenlagen Lichtuinlenkvorrichtungen
anordnete, so daß der von einer an der untersten Zigarettenlage angeordneten Lichtquelle
ausgesandte Lichtstrahl etagenweise auf die oberen Zigarettenlage zugeordnete lichtempfindliche
Zelle umgelenkt wurde. Dieser Anordnung von Prismen u. dgl. haften jedoch gewisse
Nachteile an, die erfindungsgemäß behoben werden sollen.
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Nachteilig war die bekannte Anordnung von Umlenkprismen oder Spiegeln
insofern, als der Lichtstrahl zunächst eine verhältmsmäßig große Strecke zurückzulegen
hatte. Mit der Verlängerung der Strecke geht eine Merabminderung der Lichtintensität
einher. Außerdem ist es unvermeidlich, daß die Prismen oder Umlenkspiegel allmählich
verschmutzen, wodurch Anzeigeungenauigkeiten oder sogar Anzeigefehler verursacht
werden können.
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Zudem ist die Justierung der Prismen oder Spiegel verhältnismäßig
schwierig, worin ebenfalls eine Fehlerquelle liegt. Nicht zuletzt müssen konstruktiv
besondere Vorkehrungen getroffen sein, die eine genaue Einstellung der Prismen ermöglichen
und auch einer Verstellung der Prismen zuverlässig begegnen.
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Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, diese Nachteile des
bekannten Systems in Wegfall zu bringen, und zwar dadurch, daß die Lichtstrecke
auf das Mindestmaß einer Reihe nebeneinander befindlicher Tastfühler verkürzt und
dabei der Aufwand an lichttechnischen Elementen auf eine Lichtquelle und eine lichtempfindliche
Zelle beschränkt wird.
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Im Grundsätzlichen besteht die vorliegende Erfindung darin, daß die
geradlinige Liehtsteuerstrecke, deren Lange etwa der Breite eines Zigarettenblocks
entspricht,
seitlich von dem durch die Tastfühler eingenommenen Raum angeordnet ist und auf
die Schäfte der Tastfühler Lichtsteuerfahnen jeweils solcher Länge und Formgebung
aufgebracht sind, daß sie mit ihren freien Enden hintereinander in die Steuerstrecke
hineinragen, wobei jeweils die Lichtsteuerfahnen der Fühler für eine untere Zgarettenschicht
zwischen den Fühlern für die darùberliegen den Zigarettenschichten hindurchgeführt
sind, und bei Feststellung von Fehlern den Lichtstrahl unterbrechen.
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Durch diese Maßnahme der Erfindung wird die Lichtstrahllänge verkürzt,
wodurch die Wirksàmkeit des Lichtstrahls intensiver und zuverlässiger wird.
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In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung in seinen Einzelheiten
beispielsweise veranschaulicht: F i g. 1 zeigt einen mehrlagigen Zigarettenblock,
wie er geprüft werden soll; Fig. 2 zeigt eine erste Ausführungsform der Erfindung
im Långsschnitt, entsprechend der Schnittlinie E-F-G--11 der F i g. 3; Fig. 3 zeigt
einen Querschnitt, entsprechend der Schnittlinie A-B der Fig. 2; F i g. 4 veranschaulicht
ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung im Längsschmtt, entsprechend der Schnitflinie
I-J-X-L der Fig. 5; F i g. 5 zeigt einen Querschnitt, entsprechend der Schnittlinie
C-D der Fig. 4; F i g. 6 zeigt eine abgewandelte Bauart der Ausfiihrungsform gemäß
den Fig. 2 und 3 im Längsschnitt, entsprechend der Schnittlinie A-B der Fig. 7;
Fig. 1 zeigt den dazugehörigen Querschnitt, entsprechend der Schnittlinie Cm13 der
F i g. 6;
Fig. 8 zeigt eine abgewandelte Bauart der Ausführungsform
gemäß - din Fig.4 und 5 im Längsschnitt, entsprechend der SchnittlinieE-F der F
i g. 9; Fig. 9 zeigt den dazugehörigen Querschnitt, entsprechend der Schnittlinie
G-H der F i g. 8.
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In der Fig. 1 ist der mehrlagige Zigarettenblock 25 im Querschnitt
so dargestellt, wie er beiderseits stirnseitig geprüft werden soll. Die Vorrichtungen
gemäß den Fig.2 und 3 bzw. 4 und 5 sind also vorzugsweise doppelseitig an jeder
Stirnseite des Blocks angeordnet.
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Bei der Vorrichtung gemäß den F i g. 2 und 3 sind jeweils dünne Tastfühlerl7
auf Mitte jeder Zigarette des Blocks 25 im Gehäuse 1 gelagert. Die Lagerung der
Tastfühler 17 erfolgt hinten unmittelbar im Gehäuse 1, d. h. in Gehäusebohrungen
22, und vorn in langen Buchsen 23. An ihrem vorderen Ende tragen die Tastfühler
17 Kappen 24, die innen teilweise hohl sind und über die Buchsen23 hinweggreifen
und so eine Labyrinthdichtung als Staubschutz bilden. -Hinter der vorderen Gehäusewand
sind auf die Schäfte der Tastfühler 17 in den geschilderten Ausfiihrungsb eispielen
L4önnige Lichtsteuerfahnen 18 aufgeklemmt, deren Aufsteckbohrungen durch Vernietungen26
der umgelegten Endlappen geschaffen sind. Die Lichtsteuerfahnen 18 der untersten
und mittleren Lagen sind so abgekröpft, daß die freien Enden sämtlicher Lichtsteuerfahnen
gestaffelt hintereinander zu liegen kommen. Zu ihrer Führung sind in dem separaten
Gehäuseoberteil 2 kammartige Schlitze 20 vorgesehen, in denen die Lichtsteuerfahnen
18 gleiten.
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Zwischen den Lichtsteuerfahnen 18- und der hinteren Gehäusewand befinden
sich auf den Tastfühlern 17 ieichte Druckfedern 21, die die Fühler immer nach vorn
zu drücken suchen. Der separate Gehäuseoberteil 2 besitzt in den kammartigen Zwischenwänden
fluchtende Ausnehmungen 19, an deren einer Seite eine Glühlampe 11 hinter einer
Schlitzblende 42 und an deren anderer Seite eine lichtempfindliche Zelle bzw. ein
Fotowiderstand 14 od. dgl. angeordnet sind. Die Glühlampe 11 ist mittels der Fassungsteile
12, 13 im Gehäuseteil 8 befestigt, ebenso das Anschlußkabel 10. -Die lichtempfindliche
Zelle oder der Fotowiderstandl4 ist mit einer Fassung 15, 16 im Gehäuseteil 7 befestigt,
an dem auch das Anschlußkabel 9 festgemacht ist Ein Deckel 3 deckt das Gehäuse nach
hinten ab.
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Am oberen Gehäuseteil 2 ist ein Halter4 befestigt, an dem ein Hebelparallelogramm
5 an den Zapfen 6 angelenkt ist.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 4 und 5 werden die Tastiühler
von glatten, zylindrischen Stößeln 34 gebildet, die in der Gehäuseplatte 28 und
dem angesetzten Deckel 35 gelagert sind. Die vorzugsweise aus Kunststoff- (Nylon)
bestehenden Stößel 34 sind hinten geschlitzt, und in deren Schlitze sind die Lichtsteuerfahnen
36 eingeklebt. Auf die überstehenden Stößelenden-sind leichte Druckfedern 33 aufgesetzt,
die andererseits auf einer mit - koaxialen Stiften41 besetzten Platte 31 ihre Gegenlagerung-finden.
Die Platten 28 und 31 sind durch weitere Platten 29 und 30 bzw. 37 und 38 zu einem
Gehäuse vereint. Der Hohlraum des Deckels 35 wird mit einer nicht dargestellten
Schlauchleitung an Druckluft angeschlossen, damit kein Staub in die Stößellagerungen
eindringen kann. Auch bei diesem
Ausführungsbeispiel sind in der oberen- Platte 29
kammartige Schlitze 32 vorgesehen, in denen die Lichtsteuerfahnen 36 gleiten, die
entsprechend der Lage ihrer zugehörigen Stößel verschiedenartig ge-- kröpft sind,
so daß sich oben eine gleichmäßige Hintereinanderstaffelung ergibt. Quer zu den
kammartigen Schlitzen verläuft die durch fluchtende Ausnehmungen 19 gebildete Lichtsteuerstrecke,
an deren einen Seite wiederum eine Glühlampe 11 hinter einer Schlitzblende 42 in
dem Gehäuseteil 39 und auf deren anderer Seite wiederum die Fotozelle 14 mit ihren
Fassungsteilen 15, 16 in dem Gehäuseteil 40 angeordnet sind. An den Gehäuseteilen
39, 40 sind die Zuleitungskabel 10, 9 befestigt. Der Gehäusedeckel 27 schließt das
Ganze ab. An dem Deckel 27 ist wiederum der Halter 4 mit dem Hebelparallelogramm
5, 5 befestigt.
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Werden im praktischen Betrieb Kontrollvorrichtungen der vorbeschriebenen
Art beiderseitig an derartige Zigarettenblöcke herangeführt, so werden - wenn alle
Zigaretten vorhanden bzw. deren Köpfe gefüllt oder bei Filterzigaretten alle Filter
vorhanden sind - die Tastfühler mit ihren Lichtsteuerfahnen so weit zurückgedrückt,
daß der Lichtsteuerstrahl frei durch die Ausnehmungen auf die jeweils zugeordnete
Fotozelle fallen kann, wodurch die gewollten Kommandos ausgelöst werden. Fehlt auch
nur eine Zigarette oder ein Filter oder ist ein Kopf nicht hinreichend gefüllt,
so verbleibt der entsprechende Fühler in seiner Außenendlage und sperrt den Lichtsteuerstrahl
ab, wodurch ein entsprechender Steuerimpuls ausgelöst wird, der entweder die Maschine
stillsetzt oder mittels eines bekannten Speicherwerkes den Impuls aufspeichert,
das dann die betreffende Packung später ausscheiden läßt.
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Anstatt daß die Lichtsteuerfahnen L-förmig ausgebildet sind, in welchem
Fall sie die Ausnehmungen in- den kammförmigen Zwischenwänden nur abdecken oder
freigeben, können sie auch mit eigenen Durchtrittsschlitzen ausgestattet sein.
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In Fällen, in denen die Möglichkeit der Einregulierung der Ansprechempfindlichkeit
der Kontrollvorrichtung erwünscht ist, ist erfindungsgemäß bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß den Fig. 6 und 7 der Trägerteil 45 der kammartigen Schlitze 20 für die Lichtsteuerfahnen
18 gegenüber diesen verstellbar angeordnet, wozu- er in dem Gehäuseteil 44 des Lagerbocks
mittels einer Schwalbenschwanzführung in Richtung der Fühler 17 verschiebbar angeordnet
ist.
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Der Grad der Verstellung wird mittels der Mutter 46 und der Schraube
47 reguliert, welch letztere durch die Schraube 48 fixiert ist.
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Eine andere Möglichkeit der Einregulierung der Empfindlichkeit ist
in den F i g. 8 und 9 veranschaulicht. In diesem Fall sind die - Lichtsteuerfahnen
36 gegenüber dem feststehenden Trägerteil 29 ihrer kammartigen Führungsschlitze
verstellbar angeordnet. Hierzu sind die Stößel 34 durch ein Anschlagblech 51 hindurchgeführt,
das mittels zweier Gewindebolzen 50 und von außen zu betätigenden Muttern 49 verstellbar
ist. Die Gewindebolzen 50 sind an dem Anschlagblech 51 mittels Naben 53 befestigt
und weisen an ihren Enden Führungszapfen 52 auf, denen Bohrungen in den in Frage
kommenden Gehäuseteilen zugeordnet sind.
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Beide zuvor beschriebenen Anordnungen lassen die Lage der Lichtsteuerfahnen
zur Steuerkante des
durchgehenden Lichtkanals genau einstellen,
womit die Möglichkeit geschaffen ist, die Empfindlichkeit der Kontrollvorrichtung
auf die jeweiligen Verhältnisse genau zu regulieren.