Kontrollvorrichtung an Zigarettenpackmaschinen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kontrollvorrichtung an Zigarettenpa ckmaschinen zur Kontrolle der Kopfenden von sich in einem mehrlagigen Block darbietenden Zigaretten, bestehend aus einer der Zahl der zu prüfenden Zigaretten entsprechenden Anzahl von in einem Lagerbock etagenweise angeordneten und entgegen dem Druck von Federn axial verschiebbar gelagerten Tastfühlern, die bei fehlenden oder fehlerhaften Zigaretten einen von einer Lichtquelle in Richtung auf eine lichtempfindliche Zelle ausgesandten Lichtstrahl unterbrechen und dadurch einen Steuerimpuls auslösen.
Das Problem der Kontrolle der Kopfenden eines mehrlagigen Zigarettenblocks unter Verwendung von nur einer Lichtquelle und einer lichtempfindlichen Zelle ist bisher in der Weise gelöst worden, dass man für jede Zigarettenlage eine eigene Lichtsteuerstrecke vorsah und unter anderem an den Enden der Zwischenlagen Lichtumienkvorrichtungen anordnete, so dass der von einer an der untersten Zigarettenlage angeordneten Lichtquelle ausgesandte Lichtstrahl etagenweise auf die der oberen Zigarettenlage zugeordnete lichtempfindliche Zelle umgelenkt wurde.
Dieser Anordnung von Prismen und dergleichen haften jedoch gewisse Nachteile an, die erfindungsgemäss behoben werden sollen.
Nachteilig war die bekannte Anordnung von Umlenkprismen oder Spiegeln insofern, als der Lichtstrahl zunächst eine verhältnismässig grossse Strecke zurückzulegen hatte. Mit der Verlängerung der Strekke geht eine Herabminderung der Lichtintensität einher. Ausserdem ist es unvermeidlich, dass die Prismen oder Umlenkspiegel allmählich verschmutzen, wodurch Anzeigeungenauigkeiten oder sogar Anzeigefehler verursacht werden können. Zudem ist die Justierung der Prismen oder Spiegel verhältnismässig schwierig, worin ebenfalls eine Fehlerquelle liegt.
Nicht zuletzt müssen konstruktiv besondere Vorkehrungen getroffen sein, die eine genaue Einstellung der Prismen ermöglichen und auch einer Verstellung der Prismen zuverlässig begegnen.
Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, diese Nachteile des bekannten Systems in Fortfall zu bringen, und zwar dadurch, dass die Lichtstrecke auf das Mindestmass einer Reihe nebeneinander befindlicher Tastfühler verkürzt und dabei der Aufwand an lichttechnischen Elementen auf eine Lichtquelle und eine lichtempfindliche Zelle beschränkt wird.
Die erfindungsgemässe Kontrollvorrichtung an Zigarettenpackmaschinen ist dadurch gekennzeichnet, dass die geradlinige Lichtsteuerstrecke, deren Länge etwa der Breite eines Zigarettenblocks entspricht, seitlich von dem durch die Tastfühler eingenommenen Raum angeordnet ist und auf die Schäfte der Tastfühler Lichtsteuerfahnen jeweils solcher Länge und Formgebung aufgebracht sind, dass sie mit ihren freien Enden hintereinander in die Steuerstrecke hineinragen, wobei jeweils die Lichtsteuerfahnen der Fühler für eine untere Zigarettenschicht zwischen den Fühlern für die darüberliegenden Zigarettenschichten hindurchgeführt sind, und bei Feststellung von Fehlern den Lichtstrahl unterbrechen.
Durch diese Massnahme der Erfindung wird die Lichtstrahllänge verkürzt, wodurch die Wirksamkeit des Lichtstrahls intensiver und zuverlässiger wird.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes veranschaulicht:
Fig. 1 zeigt einen mehrlagigen Zigarettenblock, wie er geprüft werden soll,
Fig. 2 zeigt eine erste Ausführungsform der Erfindung im Längsschnitt entsprechend der Schnittlinie E-F-G-Bder Fig. 3,
Fig. 3 zeigt einen Querschnitt entsprechend der Schnittlinie A-B der Fig. 2,
Fig. 4 veranschaulicht ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung irn Längsschnitt entsprechend der Schnittlinie I-J-K-L der Fig. 5,
Fig. 5 zeigt einen Querschnitt entsprechend der Schnittlinie C-D der Fig. 4,
Fig. 6 zeigt eine abgewandelte Bauart der Ausführungsform gemäss den Fig. 2 und 3 im Längsschnitt entsprechend der Schnittlinie A-B der Fig. 7,
Fig. 7 zeigt den dazugehörigen Querschnitt entsprechend der Schnittlinie C-D der Fig. 6,
Fig.
8 zeigt eine abgewandelte Bauart der Ausführungsform gemäss den Fig. 4 und 5 im Längsschnitt entsprechend der Schnittlinie E-F der Fig. 9,
Fig. 9 zeigt den dazugehörigen Querschnitt entsprechend der Schnittlinie G-H der Fig. 8.
In der Fig. 1 ist der mehrlagige Zigarettenblock 25 im Querschnitt so dargestellt, wie er beiderseits stirnseitig geprüft werden soll. Die Vorrichtung gemäss den Fig. 2 und 3 bzw. 4 und 5 sind also vorzugsweise doppelseitig an jeder Stirnseite des Blocks angeordnet.
Bei der Vorrichtung gemäss den Fig. 2 und 3 sind jeweils dünne Tastfühler 17 in der Mitte jeder Zigarette des Blocks 25 im Gehäuse 1 gelagert. Die Lagerung der Tastfühler 17 erfolgt hinten unmittelbar im Gehäuse 1, d. h. in Gehäusebohrungen 22, und vorn in langen Buchsen 23. An ihrem vorderen Ende tragen die Tastfühler 17 Kappen 24, die innen teilweise hohl sind und über die Buchsen 23 hinweggreifen und so eine Labyrinthdichtung als Staubschutz bilden.
Hinter der vorderen Gehäusewand sind auf die Schäfte der Tastfühler 17 in den geschilderten Ausführungsbeispielen L-förmige Lichtsteuerfahnen 18 aufgeklemmt, deren Aufsteckbohrungen durch Vernietungen 26 der umgelegten Endlappen geschaffen sind. Die Lichtsteuerfahnen 18 der untersten und mittleren Lagen sind so abgekröpft, dass die freien Enden sämtlicher Lichtsteuerfahnen gestaffelt hintereinander zu liegen kommen. Zu ihrer Führung sind in dem separaten Gehäuseoberteil 2 kammartige Schlitze 20 vorgesehen, in denen die Lichtsteuerfahnen 18 gleiten.
Zwischen den Lichtsteuerfahnen 18 und der hinteren Gehäusewand befinden sich auf den Tastfühlern 17 leichte Druckfedern 21, die die Fühler immer nach vorn zu drücken suchen. Der separate Gehäuseoberteil 2 besitzt in den kamm artigen Zwischenwänden fluchtende Ausnehmungen 19, an deren einer Seite eine Glühlampe 11 hinter einer Schlitzblende 42 und an deren anderer Seite eine lichtempfindliche Zelle bzw. ein Fotowiderstand 14 oder dergleichen angeordnet sind. Die Glühlampe 11 ist mittels der Fassungsteile 12, 13 im Gehäuseteil 8 befestigt, ebenso das Anschlusskabel 10. Die lichtempfindliche Zelle oder der Fotowiderstand 14 ist mit einer Fassung 15, 16 im Gehäuseteil 7 befestigt, an dem auch das Anschlusskabel 9 festgemacht ist. Ein Deckel 3 deckt das Gehäuse nach hinten ab.
Am oberen Gehäuseteil 2 ist ein Halter 4 befesteigt, an dem ein Hebelparallelogramm 5 am Zapfen 6 angelenkt ist. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäss den Fig. 4 und 5 werden die Tastfühler von glatten, zylindrischen Stösseln 34 gebildet, die in der Gehäuseplatte 28 und dem angesetzten Deckel 35 gelagert sind. Die vorzugsweise aus Kunststoff (Nylon) bestehenden Stössel 34 sind hinten geschlitzt, und in deren Schlitze sind die Lichtsteuerfahnen 36 eingeklebt.
Auf die überstehenden Stösselenden sind leichte Druckfedern 33 aufgesetzt, die andererseits auf einer mit koaxialen Stiften 41 besetzten Platte 31 ihre Gegenlagerung finden. Die Platten 28 und 31 sind durch weitere Platten 29 und 30 bzw. 37 und 38 zu einem Gehäuse vereint. Der Hohlraum des Deckels 35 wird mit einer nicht dargestellten Schlauchleitung an Druckluft angeschlossen, damit kein Staub in die Stössellagerungen eindringen kann. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel sind in der oberen Platte 29 kammartige Schlitze 32 vorgesehen, in denen die Lichtsteuerfahnen 36 gleiten, die entsprechend der Lage ihrer zugehörigen Stössel verschiedenartig gekröpft sind, so dass sich oben eine gleichmässige Hintereinanderstaffelung ergibt.
Quer zu den kammartigen Schlitzen verläuft die durch fluchtende Ausnehmungen 19 gebildete Lichtsteuerstrecke, an deren einer Seite wiederum eine Glühlampe 11 hinter einer Schlitzblende 42 in dem Gehäuseteil 39 und auf deren anderer Seite wiederum die Fotozelle 14 mit ihren Fassungsteilen 15, 16 in dem Gehäuseteil 40 angeordnet sind. An den Gehäuseteilen 39, 40 sind die Zuleitungskabel 10, 9 befestigt. Der Gehäusedekkel 27 schliesst das Ganze ab. An dem Deckel 27 ist wiederum der Halter 4 mit dem Hebelparallelogramm 5 befestigt.
Werden im praktischen Betrieb Kontrollvorrichtungen der vorbeschriebenen Art beiderseitig an derartige Zigarettenblöcke herangeführt, so werden wenn alle Zigaretten vorhanden bzw. deren Köpfe gefüllt oder bei Filterzigaretten alle Filter vorhanden sind - die Tastfühler mit ihren Lichsteuerfahnen soweit zurückgedrückt, dass der Lichtsteuerstrahl frei durch die Ausnehmungen auf die jeweils zugeordnete Fotozelle fallen kann, wodurch die gewollten Kommandos ausgelöst werden.
Fehlt auch nur eine Zigarette oder ein Filter oder ist ein Kopf nicht hinreichend gefüllt, so verbleibt der entsprechende Fühler in seiner Aussenendlage und sperrt den Lichtsteuerstrahl ab, wodurch ein entsprechender Steuerimpuls ausgelöst wird, der entweder die Maschine stillsetzt oder mittels eines bekannten Speicherwerkes, das dann die betreffende Packung später ausscheiden lässt, den Impuls speichert.
Anstatt die Lichtsteuerfahnen L-förmig auszubilden, in welchem Fall sie die Schlitze in den kammförmigen Zwischenstegen nur abdecken oder freigeben, können sie auch mit eigenen Durchtrittsschlitzen ausgestattet sein.
In Fällen, in denen die Möglichkeit der Einregulierung der Ansprechempfindlichkeit der Kontrollvorrichtung erwünscht ist, kann bei dem Ausführungsbeispiel gemäss den Fig. 6 und 7 der Trägerteil 45 der kammartigen Schlitze 20 für die Lichtsteuerfahnen 18 gegenüber diesen verstellbar angeordnet sein, wozu er in dem Gehäuseteil 44 des Lagerblocks mittels einer Schwalbenschwanzführung in Richtung der Fühler 17 verschiebbar angeordnet ist. Der Grad der Verstellung wird mittels der Mutter 46 und der Schraube 47 reguliert, welch letztere durch die Schraube 48 fixiert ist.
Eine andere Möglichkeit der Einregulierung der Empfindlichkeit ist in den Fig. 8 und 9 veranschaulicht. In diesem Fall sind die Lichtsteuerfahnen 36 gegenüber dem feststehenden Trägerteil 29 ihrer kammartigen Führungsschlitze verstellbar angeordnet. Hierzu sind die Stössel 34 durch ein Anschlagblech 51 hindurchgeführt, das mittels zweier Gewindebolzen 50 und von aussen zu betätigenden Muttern 49 verstellbar ist. Die Gewindebolzen 50 sind an dem Anschlagblech 51 mittels Naben 53 befestigt und weisen an ihren Enden Führungszapfen 52 auf, denen Bohrungen in den in Frage kommenden Gehäuseteilen zugeordnet sind.
Beide zuvor beschriebenen Anordnungen lassen die Lage der Lichtsteuerfahnen zur Steuerkante des durchgehenden Lichtkanals 19 genau einstellen, womit die Möglichkeit geschaffen ist, die Empfindlichkeit der Kontrollvorrichtung auf die jeweiligen Verhältnisse genau zu regulieren.