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Vorratsbehälter für Flüssigkeiten, insbesondere Heizöl Die Erfindung
betrifft einen Vorratsbehälter für Flüssigkeiten, insbesondere für Heizöl, mit einem
Dom zur Einführung von Leitungen in den Behälter und mit einer der Innenform des
Behälters entsprechenden, die Flüssigkeit aufnehmenden und aus einem flüssigkeitsdichten,
ölfesten Kunststoff bestehenden doppelwandigen Aufnahmeblase, die am Dom befestigt
ist.
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Es ist schon ein doppelwandiger Lagerbehälter für Flüssigkeiten oder
Gase, bestehend aus einem starren Außenmantel und einer in den Außenmantel eingelegten,
etwa dessen Innenform angepaßten Kunststoffblase sowie aus einer Einrichtung zur
Überwachung der Dichtheit der Kunststoffblase vorgeschlagen worden, bei welchem
Lagerbehälter die Kunststoffblase selbst doppelwandig ausgeführt ist und der Zwischenraum
zwischen der Innenwand und der Außenwand der Blase, welche Wände am ganzen Umfang
in geringen Abständen punktförmig miteinander verbunden sind, unter einem den höchsten
statischen Druck des Behälterinhaltes übersteigenden Gasdruck steht, der durch ein
Manometer angezeigt wird. Von der doppelwandigen Blase führt eine biegsame, mit
einem Füllstutzen versehene Kunststoffleitung zu dem Manometer, die in einer ballonförmigen
elastischen Membran endet, wobei die Membran dichtend in ein an das Manometer angeschlossenes,
mit einer Flüssigkeit gefülltes Übertragungsgefäß eingesetzt ist. Die Abdichtung
des Zwischenraumes zwischen zwei Blasenwänden ist äußerst schwierig, und bei mangelhafter
Abdichtung besteht die Gefahr der falschen Anzeige. Die am ganzen Umfang in geringen
Abständen vorzusehenden Schweißpunkte sind sehr aufwendig anzubringen und bergen
die Gefahr der Undichtigkeit bei schlecht ausgeführter Verschweißung in sich.
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Bei einem Lagerbehälter für Flüssigkeiten ist bekannt, in dem aus
Metall bestehenden Behälter einen zweiten aus Kunststoff oder kunststoffähnlichem
Werkstoff hergestellten Sicherheitsbehälter anzuordnen, der durch Abstandhalter
im wesentlichen allseitig im Abstand von der Wand des Metallbehälters gehalten wird.
An der tiefsten Stelle des Metallbehälters mündet eine Schnüffelrohrleitung in den
Raum zwischen den Wandungen des Metallbehälters und des Sicherheitsbehälters. Die
Schnüffeirohrleitung kann in dem Raum zwischen den beiden Behältern verlegt werden.
Ein Verlust von Flüssigkeit kann bei dem bekannten Lagerbehälter nur dann mit Sicherheit
verhindert werden, wenn der Metallbehälter dicht und daher noch nicht beschädigt
ist.
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Es ist ferner bekannt, einen Vorratsbehälter innen
mit Kunststoff
zu beschichten und zusätzlich eine Kunststoffblase einzulegen. Für die Beschichtung
einer Behälterwand muß diese sauber sein, um ein Haften der Schicht an der Wand
zu erreichen. Da sich an einer Behälterwand schlecht entfernbare Anlagerungen bilden,
kann ein bereits gebrauchter Behälter kaum mehr beschichtet werden.
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Bei einem Vorratsbehälter, aus dem Treibstoff mit Hilfe von Druckluft
auszutreiben ist und bei dem der Treibstoff von einem Wassermantel als Hemmstoff
umgeben ist, befindet sich der Wassermantel zwischen zwei Blasen, und die Druckluft
zum Austreiben des Treibstoffes wird zwischen der äußeren Blase und dem Behälter
eingeleitet, so daß dieser dicht sein muß, um eine entsprechende Wirkung zu gewährleisten.
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Als Schutz gegen Beschädigungen durch Geschosse ist ein Vorratsbehälter
schon mit einer äußeren Ummantelung versehen worden, die aus unterschiedlichen Lagen
besteht. Diese Ummantelung ist kein für sich selbständiger Körper, der später aufgebracht
und auch nacheinander wahlweise an andere gleichartige Vorratsbehälter leicht angebracht
werden kann, sondern steht immer in Verbindung mit dem Behälter, auf dem er aufgebracht
ist, und kann nicht als Ganzes so davon entfernt werden, daß er in gleicher Weise
auf einem anderen Behälter angebracht werden kann.
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Ein bekannter Mineralöltank hat eine Kunststoffblase, die durch innere
Reifen abgestützt und mit einem am Einfülldorn des Tanks angebrachten Ring verschweißt
ist, der einen Kanal zum Entlüften des.
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Zwischenraumes zwischen dem Futter und der Wand des Tanks bildet.
Eine elektrische Leitung einer
Warneinrichtung verläuft zwischen
der Blase und dem Tank. Auch hier muß, um Verluste bei einem Undichtwerden der Blase
zu verhindern, der äußere Tank unbeschädigt sein.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen insbesondere im Boden
liegenden undichten Aufnahmebehälter weiter verwenden zu können Diese Aufgabe wird
gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß zwischen den beiden Blasen eine von der
unter seite der inneren Blase zum Dom führende, an sich bekannte Kontrolleitung
vorgesehen ist und daß sich die Kontrolleitung etwa über die Länge des Behälters
entlang dessen Boden erstreckt und in diesem Teil mit Eintritts öffnungen versehen
ist. Durch Anbringen von zwei Blasen kann ein an sich undichter Behälter wieder
betriebsfähig gemacht werden, wobei die Undichtigkeit der Aufnahmeblase rechtzeitig
zu erkennen ist und somit Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden können, ehe Flüssigkeit
aus dem Aufnahmebehälter ausfließt. Durch die mit Eintrittsöffnungen versehene Kontrolleitung
läßt sich ein Undichtwerden der inneren Blase leicht feststellen. Wegen der Anordnung
der Kontrolleitung zwischen den beiden Blasen können diese als glatte Folien ausgebildet
sein, da die Kontrolleitung zwischen der Aufnahmeblase und der Zwischenblase verlaufende
Kanäle für die Leckflüssigkeit bildet.
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Eine von der Aufnahmeblase und der Zwischenblase unabhängige Kontrolleitung
braucht keine besondere Schweißverbindung, sondern kann zwischen den Blasen, der
Wand des Behälters folgend, nach oben herausgeführt werden und braucht mit keiner
Blase verbunden zu sein.
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In Weiterausbildung der Erfindung schließen sich an den am Boden
verlaufenden Abschnitt der Kontrolleitung Zweigleitungen an.
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Es ist von besonderem Vorteil, wenn die Kontrolleitung als Stützelement
für mindestens eine der Blasen ausgebildet und nur im Bereich des Bodens des Behälters
mit Eintrittsöffnungen versehen ist.
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Die Kontrolleitung kann durch den Deckel des Domes hindurchgeführt,
für sich zugänglich und besonders abgedeckt sein, so daß ein Öffnen des Domes für
die Kontrolle des Vorratsbehälters nicht erforderlich ist.
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In der Zeichnung ist schematisch ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt. Es zeigt Fig. 1 einen Långsschnitt nach der Linie 1-1 in Fig. 2, F
i g. 2 einen Querschnitt nach der Linie lI-II inFig. 1 und F i g. 3 ein Schrägbild
der Kontrolleitung.
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Ein für das Eingraben im Boden vorgesehener, zylindrischer Behälter
1 weist einen Dom 2 zur Einführung von Leitungen in den Behälter 1 auf. Der Dom
2 liegt im eiqgebauten Zustand des Behälters 1 in einem Schacht, der von einem Schachtdeckel
abgeschlossen ist. Durch den Deckel 7 des Domes 2 hindurch sind im allgemeinen ein
Einfüllstutzen, eine Entlüftungsleitung, eine Entnahmeleitung und eine Ölstandsleitung
hindurchgeführt.
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In den Behälter 1 sind zwei seiner Innenform angepaßt Blasen, nämlich
eine Aufnahmeblase 3 und eine Zwischenblase 4 eingebracht. Die Blasen werden mit
Hilfe von federnden Stützringen 5 an der Innenwand des Behälters 1 gehalten. Die
Ringe 5 kennen aus Kunststoff bestehen und als offener Ring ausgebildet sein, um
durch den Dom 2 hindurch in
den Behälter 1 eingesetzt werden zu können. Die nach
unten offen ausgebildeten Ringe 5 weisen einwärts gebogene Enden 6 auf und können
zur Verhinderung des seitlichen Kippens mit Stützstreben versehen sein. Die Ringe
5 können auch als aufblasbare Luftschläuche ausgebildet sein, deren Steifigkeit
von ihrem Innendruck abhängt.
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Die Aufnahmeblase 3 und die Zwischenblase 4 sind am Dom 2 gegebenenfalls
mit einem verstärkten Randabschnitt unter Verwendung des Deckels 7 befestigt, der
in üblicher Weise mit dem Behälter 1 verschraubt ist. Durch den Deckel 7 ist eine
Kontroll-Leitung 8 hindurchgeführt, die durch eine Kappe 9 nach außen abgeschlossen
sein kann Die Kontroll-Leitung 8 liegt zwischen der Aufnahmeblase 3 und der Zwischenblase
4 und ist bis zum Boden des Behälters 1 geführt. An die gontroll-Leitung 8 schließt
sich eine Bodenleitung 10 an, von der Zweigleitungen 11 ausgehen. Die Bodenleitung
10 und die Zweigleitungen 11 sind insbesondere auf ihren Unterseiten mit Öffnungen
für den Eintritt von Flüssigkeit versehen. In die Kontroll-Leitung 8 kann eine Sonde
oder ein Zuleitungsschlauch für einen Saugheber eingebracht werden, um festzustellen,
ob sich in den Leitungen 8, 10 und 11 Flüssigkeit angesammelt hat, woraus auf eine
Undichtigkeit der Aufnahmeblase 3 geschlossen werden kann.
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Zum Zwecke der Entlüftung des zwischen der Aufnahmeblase 3 und der
Zwischenblase 4 befindlichen Raumes einerseits und des zwischen der Zwischenblase
4 und dem Behälter 1 befindlichen Raumes andererseits kann zwischen der Oberseite
des Domes 2 und dem daran befestigten Abschnitt der Zwischenblase 4 einerseits und
den am Dom 2 befestigten Abschnitten der Zwischenblase 4 und der Aufnahmeblase 3
andererseits je ein Entlüftungsring mit radial nach außen durchgehenden Durchfluß
öffnungen vorgesehen sein, so daß eine Verbindung der zu entlüftenden Räume mit
der Außenluft vorhanden ist. An Stelle eines Entlüftungsringes zwischen dem Behälter
1 und der Zwischenblase 4 kann auch der Dom an seinem Umfang mit mindestens einer
Entlüftungsöffnung versehen sein.
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Zur Aufnahme eines Entlüftungskanals zwischen dem Behälter 1 und
der Zwischenblase 4 können die Ringe 5 an ihrer Oberseite eine Einbuchtung aufweisen.
Zwischen der Zwischenblase 4 und der Aufnahmeblase 3 kann ein mit Löchern versehenes,
ebenfalls in den Einbuchtungen der Ringe 5 ruhendes Entlüftungsrohr vorgesehen sein,
das entsprechend der Kontroll-Leitung 8 nach außen geführt werden kann. Ein Entlüftungsrohr
ist auch auf der Oberseite des Behälters 1 zwischen diesem und der Zwischenblase
4 unterzubringen, wenn das Eigengewicht des oberen Blasenabschnittes nicht ausreicht,
bei vorhandener Einbuchtung der Federringe einen Entlüftungskanal zu bilden.
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Die Aufaahmeblase 3 und die Zwischenblase 4 bestehen aus Kunststoff,
insbesondere aus einer Polyvinylchlorid- oder Polyäthylen-Folie. Es ist auch rnögfichb
die Leitungen B, 10 und 11 sowie die Entlüftungsrohre ebenfalls aus Kunststoff auszubilden
und mit der Aufnahmeblase 3 oder der Zwischen blase 4 zu verbinden oder ohne Verbindung
mit den Blasen zwischen die Auftiahmeblase 3 und die Zwischenblase 4 und/oder die
Zwischenblase 4 und den Behälter 1 einzulegen. Die Querschnitte der Leitungen 8>
10 und 11 und der Entlüftungsrohre sind
so auszubilden, daß bei
gefüllter Aufnahmeblase 3 keine Bereiche mit einer übermäßigen Beanspruchung der
Blase bestehen. Die Kontroll-Leitung 8, die Bodenleitung 10 und die Zweigleitungen
11 sowie die Entlüftungsrohre können zum besseren Einbringen in den Behälter 1 aus
einzelnen Stücken bestehen, die leicht zusammenzusetzen sind.
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Es ist auch möglich, die Aufnahmeblase 3 kleiner auszubilden als
die Zwischenblase 4, so daß ihr Volumen etwa 2/9 des Volumens der Zwischenblase
4 beträgt. Auch kann nur eine der Blasen, z. B. die Zwischenblase 4, mit Hilfe der
Ringe 5 abgestützt werden. Für den Fall, daß in die Kontroll-Leitung 8 nur eine
Sonde eingeführt werden soll, kann die Kontroll-Leitung 8 durch einen festen Wulst,
z. B. einen aufgeschnittenen Kunststoffschlauch gebildet und über einen längeren
Bereich mit Eintrittsöffnungen oder Einschnitten für das Sammeln von Leckflüssigkeit
versehen sein.
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Die Aufnahmeblase 3 und die Zwischenblase 4 sind außerdem so im Behälter
angeordnet, daß jede für sich durch Abpressen auf Dichtigkeit geprüft werden kann.