DE1209070B - Einrichtung zum Abscheiden von Steinen u. dgl. aus Schwemmgut, insbesondere Zuckerrueben, in Schwemmkanaelen - Google Patents
Einrichtung zum Abscheiden von Steinen u. dgl. aus Schwemmgut, insbesondere Zuckerrueben, in SchwemmkanaelenInfo
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
Int. α.:
C13b
Deutsche JQ.: 89 a-2
Nummer: 1 209 070
Aktenzeichen: T 22821III/89 a
Anmeldetag: 4. Oktober 1962
Auslegetag: 13. Januar 1966
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Abscheiden von Steinen u. dgl. aus Schwemmgut, insbesondere
Zuckerrüben, in Schwemmkanälen.
Es ist bei Schwemmkanälen, um eine Abscheidung von Steinen od. dgl. zu erzielen, bekannt, an einer
Stelle des Kanals einen vertieften Boden vorzusehen, der mit einer Öffnung versehen ist, durch die einerseits
Steine ausgetragen werden und andererseits von unten in den Schwemmkanal Wasser eingepumpt
wird.
Diese Anordnung ist insofern nachteilig, als sie nur dann den Erfordernissen entsprechend funktioniert,
wenn die Wasserhöhe im Kanal einen festgelegten Wert beträgt. Wird nämlich bei diesem festgelegten
Wert eine ebenfalls vorbestimmte Wassermenge durch die Öffnung in den Kanal gepumpt, so
bildet sich ein Schwebezustand der Rüben aus, wodurch diese über die Öffnung hinweggetragen werden
und schwerere Teile, wie z. B. Steine od.dgl., in die Öffnung absinken.
Sinkt jedoch bei gleichzeitig geringerer geförderter Rübenmenge die Wasserhöhe im Kanal z. B. von Vs
der Kanalhöhe auf Va der Kanalhöhe ab, so bilden sich bei unveränderter Menge des eingepumpten
Wassers im Bereich der Öffnung Wirbel- und Schwallbewegungen aus, die zur Folge haben, daß
Rüben in die Vertiefung des Kanalbodens bzw. in die Öffnung hineingezogen werden. Sollte somit die
Vorrichtung gut arbeiten, so müßte die eingepumpte Wassermenge in Abhängigkeit von der Höhe des
Wasserstandes im Kanal gesteuert werden.
Um diesen Nachteil zu vermeiden, wurde auch vorgeschlagen, den Boden des Kanals an der Stelle,
die mit einer Öffnung versehen ist, wesentlich stärker abzusenken, so daß sich im Kanal eine im Querschnitt
dreieckige Vertiefung bilden würde. Dabei hätten Änderungen des Wasserstandes keinesfalls
mehr einen derart entscheidenden Einfluß, wie am obigen Beispiel erläutert. Diese Anordnung hätte
jedoch den Nachteil, daß sich dann in dieser Vertiefung Rüben ansammeln könnten, die, selbst bei
Erhöhung der Mengen des eingepumpten Wassers, aus dieser nicht mehr entfernt werden könnten.
Weiter weist die oben beschriebene Anordnung insofern einen Nachteil auf, als bei größeren Rübenmengen
zwischen den Rüben befindliche Steine über die Öffnung hinweggetragen werden können. Es ist
somit auch nicht gewährleistet, daß keine Steine in die anschließenden Zerkleinerungsmaschinen gelangen,
was, um schwere Schäden in diesen zu vermeiden, unbedingt vermieden werden muß.
Es ist ferner bekannt, die Rüben vom Schwemm-
Einrichtung zum Abscheiden von Steinen u. dgl.
aus Schwemmgut, insbesondere Zuckerrüben, in
Schwemmkanälen
aus Schwemmgut, insbesondere Zuckerrüben, in
Schwemmkanälen
Anmelder:
Tullner Zuckerfabrik Aktiengesellschaft, Tulln
(Österreich)
(Österreich)
Vertreter:
Dr.-Ing. E. Liebau, Patentanwalt,
Göggingen über Augsburg,
Von-Eichendorff-Str. 10
Göggingen über Augsburg,
Von-Eichendorff-Str. 10
Als Erfinder benannt:
Ing. Wilhelm Schulze,
Dipl.-Ing. Ferdinand Schlanitz, Tulln (Österreich)
Ing. Wilhelm Schulze,
Dipl.-Ing. Ferdinand Schlanitz, Tulln (Österreich)
Beanspruchte Priorität:
Österreich vom 13. Oktober 1961 (6 A 7715/61)
wasser durch einen Rollenrost zu trennen, sie über ein Schrägstück zu stürzen und ihnen darauf wieder
Wasser zuzuführen. Diese Anordnung ist äußerst aufwendig. Außerdem ist bei großen Mengen von
Schwemmwasser und mit diesem geführten Rüben keinesfalls verhindert, daß mit den Rüben über die
Öffnung, durch die das abgetrennte Wasser und das Zusatzwasser einströmt, auch Steine mitgeführt werden.
Bei geringen Wassermengen kann es auch hier vorkommen, daß Rüben in die erwähnte Öffnung
fallen.
Der Gegenstand der Erfindung, die eine Einrichtung zum Abscheiden von Steinen u. dgl.
aus Schwemmgut, insbesondere Zuckerrrüben, in Schwemmkanälen, mit einem zwischen zwei annähernd
in gleicher Höhe liegenden und annähernd waagerecht verlaufenden Kanalteilen befindlichen,
vertieften Abschnitt des Schwemmkanals, der das gesamte Schwemmwasser und Schwemmgut führt
und an der tiefsten Stelle des Bodens eine Öffnung aufweist, durch welche die einfallenden Steine nach
unten abgeführt werden und Wasser in den Schwemmkanal eintritt, betrifft, vermeidet die angeführten
Nachteile.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erzielt, daß der erwähnte Abschnitt durch ein in seinem gesamten
Querschnitt schräg abwärts und anschließend schräg aufwärts verlaufendes Kanalstück gebildet ist,
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wobei die der sich vorzugsweise über die ganze Kanalbreite erstreckenden Öffnung gegenüberliegende
Deckwand des Kanalabschnittes annähernd in gleicher Höhe oder unterhalb der Böden der angenähert
waagerecht verlaufenden Kanalteile liegt.
Vorzugsweise ist die Ausbildung so getroffen, daß sich das schräg abwärts verlaufende Kanalstück allmählich
erweitert, dann sich der Kanal in dem die öffnung enthaltenden Bereich wieder verengt und
schließlich das schräg aufwärts verlaufende Kanalstück gleichbleibenden Querschnitt aufweist. Das
schräg abwärts und das schräg aufwärts verlaufende Kanalstück können dabei etwa im rechten Winkel
zueinander stehen und unter etwa 45° gegenüber den anschließenden Kanalteilen geneigt sein.
Durch diese Anordnung sind somit die Rüben od. dgl. gezwungen, sich bei der Umleitung des
Schwemmwassers zu verlagern. Die Steine sinken dabei auf den Kanalboden und gelangen, da sie infolge
ihres Gewichtes nicht wieder angehoben und in den aufsteigenden Ast mitgenommen werden,
schließlich in die an der tiefsten Stelle angeordnete Abfuhröffnung. Die Vergrößerung des Querschnitts
des absteigenden Astes bewirkt eine Verlangsamung des Durchflusses und ein Auseinanderrücken der
Rüben, wodurch das Absinken der zwischen ihnen festgehaltenen Steine begünstigt ist.
Die Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus dem nachstehend an Hand der Zeichnung näher
erläuterten Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes hervor.
Die Zeichnung zeigt eine solche Einrichtung schematisch in perspektivischer Ansicht.
Das Schwemmgut wird in der Schwemmrinne 1 zu- und durch die etwas tiefer gelegene Schwemmrinne 2
abgeführt.
Die Enden der Schwemmrinnen 1 und 2 sind durch eine Art Düker, nämlich eine Ausknickung 3 des
Kanals nach unten, miteinander verbunden. Der absteigende Ast der Ausknickung weist einen sich erweiternden,
kegelstumpf artigen Teil 4 auf, der sich in den Zwischenstücken 5 und 6 wieder etwas verengt.
Der ansteigende Ast ist ein prismatisches Rohr 7 mit gleichbleibendem Querschnitt, der größer
ist als der Querschnitt der anschließenden Rinne 2. Die Teile 4 und 7 stehen mit ihren Achsen ungefähr
senkrecht aufeinander und sind gegen die Schwemmrinnen 1 bzw. 2 um etwa 45° geneigt.
An der tiefsten Stelle des Dükers, nämlich an der unten liegenden Fläche des Zwischenstückes 6, befindet
sich die Austrittsöffnung 8 für die Steine, die sich über die ganze Breite erstreckt und zugleich
zum Eintritt für weitere Schwemmwasser dient. Die Öffnung 8 ist durch eine Klappe 8' absperrbar und
führt in eine Steinsammeikammer 9, in welche das zusätzliche Schwemmwasser durch das Rohr 10 eingeführt
wird. Zum fallweisen Ablassen der Steine aus der Kammer 9 dient der normalerweise durch
eine Klappe 11 verschlossene Austrittsstutzen 12.
Die Wirkungsweise der Anordnung ist wie folgt:
Das Schwemmgut ist gezwungen, den Düker 3 zu durchlaufen, wobei sich die Geschwindigkeit infolge
der Querschnittserweiterung vermindert. Die Rüben distanzieren sich dabei und bleiben in einem
Schwebezustand, wobei Steine und andere Verunreinigungen von größerem spezifischem Gewicht als
die Rüben sich zum Boden bewegen und schließlich zur Öffnung 8 gelangen, da sie durch das unter geringer
Geschwindigkeit von unten aus der Leitung zufließende Wasser nicht mehr in den aufsteigenden
Ast mitgeführt werden können. Die schräg aufwärts führende Strecke 7 des Dükers 3 ist mit gleichbleibendem
Querschnitt ausgeführt, um Klemmungen der mitgeführten Rüben zu vermeiden.
Bei Schließen der Klappe 8 und Öffnen der Klappe fallen die ausgeschiedenen Steine u. dgl. durch
die Öffnung 12. Durch das Schwemmwasser aus der Leitung 10 kann dabei die Kammer 9 ausgespült
werden.
Die tiefere Lage der Schwemmrinne 2 ist insofern zweckmäßig, da ansonsten infolge der durch den
Strömungswiderstand im Düker bedingten Verminderung des statischen Druckes Stauungen auftreten
könnten.
Claims (3)
1. Einrichtung zum Abschneiden von Steinen u. dgl. aus Schwemmgut, insbesondere Zuckerrüben,
in Schwemmkanälen, mit einem zwischen zwei annähernd in gleicher Höhe liegenden und
annähernd waagerecht verlaufenden Kanalteilen befindlichen, vertieften Abschnitt des Schwemmkanals,
der das gesamte Schwemmwasser und Schwemmgut führt und an der tiefsten Stelle des
Bodens eine Öffnung aufweist, durch welche die einfallenden Steine nach unten abgeführt werden
und Wasser in den Schwemmkanal eintritt, d a durch gekennzeichnet, daß der erwähnte
Abschnitt (3) durch ein in seinem gesamten Querschnitt schräg abwärts und anschließend schräg
aufwärts verlaufendes Kanalstück (4,7) gebildet ist, wobei die der sich vorzugsweise über die
ganze Kanalbreite erstreckenden Öffnung (8) gegenüberliegende Deckwand des Kanalabschnittes
(3) annähernd in gleicher Höhe oder unterhalb der Böden der angenähert waagerecht verlaufenden
Kanalteile (1, 2) liegt.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich das schräg abwärts verlaufende
Kanalstück (4) allmählich erweitert, dann sich der Kanal in dem die Öffnung (8) enthaltenden
Bereich wieder verengt und schließlich das schräg aufwärts verlaufende Kanalstück (7)
gleichbleibenden Querschnitt aufweist.
3. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das schräg
abwärts und das schräg aufwärts verlaufende Kanalstück (3,7) etwa im rechten Winkel zueinander
stehen und unter etwa 45° gegenüber den anschließenden Kanalteilen (1,2) geneigt sind.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Auslegeschrift Nr. 1 061709;
österreichische Patentschrift Nr. 220105.
Deutsche Auslegeschrift Nr. 1 061709;
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Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
509 778/21 1.66 © Bundesdruckerei Berlin
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|---|---|---|---|
| AT1209070X | 1961-10-13 |
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| DET22821A Pending DE1209070B (de) | 1961-10-13 | 1962-10-04 | Einrichtung zum Abscheiden von Steinen u. dgl. aus Schwemmgut, insbesondere Zuckerrueben, in Schwemmkanaelen |
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| Country | Link |
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| DE (1) | DE1209070B (de) |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1061709B (de) * | 1957-07-27 | 1959-07-16 | Koellmann U Gruhn | Ruebenschwemmrinne, insbesondere fuer Zuckerrueben |
| AT220105B (de) * | 1958-10-22 | 1962-03-12 | Elfa App Vertriebs Gmbh | Verfahren und Vorrichtung zur Waschreinigung von Zuckerrüben |
-
1962
- 1962-10-04 DE DET22821A patent/DE1209070B/de active Pending
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|---|---|---|---|---|
| DE1061709B (de) * | 1957-07-27 | 1959-07-16 | Koellmann U Gruhn | Ruebenschwemmrinne, insbesondere fuer Zuckerrueben |
| AT220105B (de) * | 1958-10-22 | 1962-03-12 | Elfa App Vertriebs Gmbh | Verfahren und Vorrichtung zur Waschreinigung von Zuckerrüben |
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