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Schalttafelgerät, insbesondere Trennschutzschalter Es gibt Trennschutzschalter
mit für den Reihenbau mit Installationsselbstschaltern in Sockelform geeigneten
Einbaumaßen mit einer ersten, die Anschlußklemmen zur Bedienung frei lassenden Abd;eckkappe
für den Schalt- und Zählertafeleinbau und einer die erste Abdeckkappe rahmenförmig
umgebenden und die Anschlußkleinmen abdeckenden zweiten Abdeckkappe für die Aufputzmontage.
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Vorliegende Erfindung stellt insbsondere eine konstruktive Erweiterung
des obengenannten Gegenstandes dar, sie ist jedoch ebenfalls für andere Schalttafelgeräte,
wie Installationsselbstschalter, Ausschalter, Motorschutzschalter u. d'gl., anwendbar.
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Es ist naheliegend, die Befestigungsschrauben der beim obenerwähnten
Gerät bekannten rahmenförmigen zweiten Abdeckkappe für die Aufputzmontage in direkt
am Schaltgerät angeordnete Muttergewinde eingreifen zu lassen. Diese Muttergewinde
müßten mit Rücksicht auf die Anschlußklemmen auf den Sockelstirnseiten neben den
Anschlußklemmen angeordnet sein. Da dieses jedoch zu einer im Schalt- und Zählertafelbau
äußerst unerwünschten Geräteverbreiterung führen würde, liegt der vorliegenden Erfindung
die Aufgabe zugrunde, eine Befestigungsvorrichtung für die Aufputzabdeckkappe zu
schaffen, bei der das Gerät in der Ausbildung für den Schalt-und Zählertafeleinbau
die lediglich durch die Anzahl der nebeneinanderliegenden Anschlußklemmen erforderliche
Breite beibehält.
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Derartige Vorrichtungen, die das Gerät an sich nicht vergrößern und
nur zusätzlich an diesem anzubringen sind und die zur Befestigung einesteils des
Gerätes auf einer Befestigungsunterlage und anderenteils eines Abdeckteiles für
die ungeschützten Anschlußklemmen an dem Gerät dienen, sind bekannt. Bei diesen
bekannten Vorrichtungen sind in den Sockelunterflächen Nuten vorgesehen, in denen
Schienen zusätzlich angebracht sind. Mit diesen Schienen ausgerüstete Geräte werden
auf der Unterlage durch diese Schienen oder Stege befestigt.
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Bei einer bekannten Ausbildung der Befestigungsvorrichtung werden
an der Befestigungsschiene weitere Mittel angebracht, :die die Geräte gegeneinanderdrängen
und zugleich auf der Schiene halten. Bei diesen letzteren weiteren Befestigungsmitteln
sind wiederum zusätzliche Mittel in Form von Befestigungsschienen angebracht, auf
welchen Abdeckteile für die Anschlußklemmen, z. B. in Form einer Platte, in etwa
halber Sockelhöhe angebracht sind. Diese Anbringung von Befestigungsvorrichtungen
für die Geräte auf der festen Unterlage sowie von Abdeckmitteln am Gerät sind jedoch
sehr aufwendig und benötigen viel Raum seitlich der aneinandergereihten Geräte.
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Eine andere bekannte Befestigungsart bei der die Geräte mittels eines
an der Sockelunterseite in einer C-förmigen Nut angebrachten Befestigungssteges
auf der Befestigungsunterlage befestigt sind, zeigt eine weitere Nut, die für eine
Befestigung des Gerätes auf einer hintergreifbaren Schiene dient, die die erstere
etwa in der Mitte kreuzt. In dieser Nut ist die hintergreifbare Schiene zur Vermeidung
von Verdrehungen des Gerätes auf der Schiene gelagert. Diese sich kreuzenden Nuten
dienen also nur der Befestigung des Gerätes auf der Unterlage (Schiene).
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Die Erfindung betrifft nun ein Schalttafelgerät mit einer ersten,
die Anschlußklemmen des Gerätes zur Bedienung frei lassenden Gehäusekappe und mit
einer diese rahmenförmig umgebenden, die Anschlußklemmen abdeckenden zweiten Abdeckkappe.
Die Erfindung besteht :darin, daß von zwei in an sich bekannter Weise im Sockelboden
des Schaltgerätebodens sich kreuzenden Nuten die eine, vorzugsweise die in Richtung
der Anschlußklemmenreihen des Gerätes verlaufende Nut zur Aufnahmeeiner die Seitenwände
der Gehäusekappe überragenden, in an sich bekannter Weise zur Befestigung der Abdeckkappe
:dienenden Schiene und die andere, vorzugsweise die senkrecht zur Richtung der Anschlußklemmen
verlaufende Nut in an sich bekannter Weise zur Aufnahme der Befestigungsschiene
dient. Diese Schiene wird nur dann angebracht, wenn das Gerät für die Aufputzmontage
verwendet werden soll.
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Besitzt das Gerät bereits eine in einer senkrecht zu den Anschlußklemmenreihen
verlaufenden Nut
des Sockelbodens angeordnete Schiene zu seiner
Befestigung auf einer Unterlage, so wird nach weiterer Ausgestaltung der Erfindung
vorgeschlagen, nur eine der beiden sich kreuzförmig überschneidenden Schienen (vorzugsweise
die Schiene zur Gerätebefestigung) an den Sockelboden anzuschrauben, während die
zweite Schiene (Schiene zur Kappenbefestigung) durch Zwischenklemmung gehalten wird.
An Stelle einer Schraubbefestigung kann, die untere Schiene in an sich bekannter
Weise auch in einer C-förmigen Nut des Sockelbodens schraubenlos lagern. Ebenfalls
ist es möglich, in Umkehrung des zuerst genannten Erfindungsmerkmals die in Richtung
der Anschlüßklemmenreihen verlaufende Schiene zur Gerätebefestigung zu benutzen,
während die Aufputzabdeckkappe an der senkrecht zu den Anschlußklemmenreihen verlaufenden
Schiene befestigt ist.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele nach der Erfindung dargestellt.
Es zeigt F i g.1 die Seitenansicht eines mit einer Aufputzabdeckkappe versehenen
Trennschutzsch.alters (Aufputzabdeckkappe teilgeschnitten), F i g. 2 die Draufsicht
nach F i g. 1, F i g. 3 den Grundriß nach F i g. 1, F i g. 4 die Teilansicht eines
Schalttafelgerätes mit in einer C-förmigen Nut gehaltener Gerätebefestigungsschiene
und F i g. 5 eine senkrecht zu F i g. 4 geführte Teilseitenansicht.
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Das Schaltgerät 1 entsprechend den F i g. 1 bis 3 (Trennschutzschalter)
ist bei einem Verzicht auf die rahmenförmige Aufputzabdeckplatte 2 für den Schalt-und
Verteilertafeleinbau ausgebildet, indem es (in der Seitenansicht von F i g.1 gesehen)
die Konturen eines Installationsselbstschalters in Sockelform aufweist. Zur äußeren
Abdeckung von Mechanismus, Spule usw. dient eine stirnseitig von den Bedienungsorganen
1 b, 1 c durchdrungene und bis auf den Gerätesockel 1d ragende Abdeckkappe la, die
die nur angedeuteten Anschlußklemmen 1 e zur Bedienung frei läßt. Bei in Schalt-
und Zählertafeln eingesetztem Gerät werden die Anschlußklemmen von einer gemeinsamen
Abdeckplatte (nicht dargestellt) abgedeckt.
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Es ist bereits bekannt, ein derartiges Gerät zur Verwendung als Aufputzgerät
mit einer zweiten rahmenförmigen Abdeckkappe 2 zu versehen, deren stirnseitige Aussparung2a
von dem oberen Bereich des Schaltgerätes 1 durchdrungen wird. Durch diese zweite
Abdeckkappe 2, die Einführungsvorspressungen 2b für die anzuschließenden Kabel besitzt,
sind die Anschlußklemmen 1 e unter Erzielung eines genügend großen Anschlußraumes
2 c nach außenhin abgeschlossen. Zur Gerätebefestigung dient eine in einer Längsnut
1 g angeordnete Befestigungsschiene 3, die durch zwei das Schaltgerät zusammenhaltende
Schrauben 3 a gehalten ist und an ihren freien Enden die Löcher 3 b besitzt. Senkrecht
zur Nut 1g ist am Sockelboden eine weitere Nut 1h vorgesehen, die von der Befestigungsschiene
3 überspannt wird. Beim Gegenstand der Erfindung wird in diese Nut 1h eine zweite
Befestigungsschiene 4 zur Befestigung der äußeren Abdeckkappe 2 geschoben und durch
Zwischenklemmung gehalten. Als Befestigungsmittel für die Abdeckkappe 2 auf der
Befestigungsschiene 4 sind Schrauben 4 a vorgesehen, die die Stirnseite der Abdeckplatte
2 durchtreten und in Muttergewinde der Schiene 4 eingreifen.
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Wie in F i g. 4 und 5 dargestellt, ist es möglich, die untere Schiene
10, die in diesem Fall wieder zur Gerätebefestigung dient, schraubenlos in einer
C-förmigen Nut 11 a des Gerätesockels 11 zu lagern. Die Schiene 12 zur Kappenbefestigung
ist auch hier nur durch Zwischenklemmung gehalten. Die die Bohrungen 10a für die
Befestigungsschrauben 10b aufweisenden freien Enden der Befestigungsschiene 10 sind
etwa nach unten durchgewölbt, damit sie zusammen mit der Geräteunterfläche bei angeschraubtem
Gerät auf der Befestigungsebene aufliegen.