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Feuchtwerk für Offset-Rotationsdruckmaschinen Die Erfindung bezieht
sich auf ein Feuchtwerk für Offset-Rotationsdruckmaschinen, die üblicherweise einen
Plattenzylinder, einen Drucktuchzylinder, einen Druckzylinder, eine Auslagetrommel
sowie Einrichtungen zum Auftragen von Farbe und Wasser auf die Platte enthalten.
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Bei derartigen Maschinen ist es erforderlich, vor Beginn des Druckvorganges
auf die Platte eine wäßrige, farbabstoßende Lösung aufzutragen, welche die bildfreien
Flächen der Platte unempfindlich macht. Dieser Vorgang ist als »Grundieren« bekannt.
Es ist weiter häufig erforderlich, in gewissen Zeitabständen während des Druckvorganges
eine wäßrige Lösung auf die Platte aufzubringen, um die farbabstoßende Wirkung aufrechtzuerhalten.
Man spricht dabei vom »Feuchten«. Zum Feuchten der Platte während des Druckvorganges
sind Einrichtungen bekannt mit einer Auftragwalze, die am Plattenzylinder anliegt
und aus einem Behälter mit Flüssigkeit versorgt wird. Es ist weiter bekannt, zwei
solche Auftragwalzen zu verwenden, die mit einem Winkelabstand am Plattenzylinder
anliegen und mit der gleichen Umfangsgeschwindigkeit umlaufen. Man hat weiter Einrichtungen
verwendet, bei denen die Flüssigkeit auf die Auftragwalze über einen Walzenzug übertragen
wird, dessen einzelne Glieder mit verschiedenen Umfangsgeschwindigkeiten laufen.
Alle bekannten Einrichtungen zum Feuchten der Platte während des Druckvorganges
lassen sich nicht befriedigend für das Grundieren einsetzen. Hierfür ist es erforderlich,
daß die Platte vollständig von der Grundierungsflüssigkeit bedeckt wird, was mit
den bekannten Einrichtungen nicht erreichbar ist. Aus diesem Grunde wird auch jetzt
noch die Grundierungsflüssigkeit üblicherweise vom Bedienungsmann aufgebracht, der
mit einem getränkten Lappen oder Schwamm über die Platte wischt. Dieser Vorgang
nimmt Zeit in Anspruch und ist für den Bedienungsmann wenig angenehm.
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Gegenstand der Erfindung ist eine wesentlich verbesserte Einrichtung
für diesen Flüssigkeitsauftrag. Die Erfindung geht von der bereits erwähnten bekannten
Vorrichtung aus mit zwei Walzen zum Auftragen der Grundierungsflüssigkeit auf die
Platte, die zwischen einer Grundierungsstellung und einer Ruhestellung durch einen
Handhebel schwenkbar sind, in der Arbeitsstellung mit einem Winkelabstand am Plattenzylinder
anliegen und ihren Antrieb von ihm durch Reibung erhalten. Der Grundgedanke der
Erfindung besteht darin, daß die beiden Feuchtwalzen bei Anliegen am Plattenzylinder
verschiedene Umfangsgeschwindigkeiten haben. Zu diesem Zweck sind die beiden Feuchtwalzen
derart durch ein Kettengetriebe miteinander verbunden, daß die - in Drehrichtung
des Plattenzylinders gesehen -vordere Feuchtwalze mit einer niedrigeren Umfangsgeschwindigkeit
umläuft als die hintere Walze. Die unterschiedliche Umlaufgeschwindigkeit der beiden
Walzen kann dabei durch Kettenräder verschiedener Größe oder verschiedener Zähnezahl
geschaffen werden.
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Wenn die Maschine kurze Papierplatten verwendet, beispielsweise für
Systemarbeit, und die ablaufende Kante der Papierplatte frei ist, d. h. nicht am
Plattenzylinder befestigt ist, bewirkt die größere Umlaufgeschwindigkeit der nachlaufenden
Walze, daß sich die Papierplatte zwischen den beiden Walzenanlagestellen aufwölbt.
Dabei wird Flüssigkeit durch die nachlaufende Walze auf den Teil des Zylinders aufgebracht,
der bei laufender Maschine unterhalb der hinteren Kante der Papierplatte liegt,
so daß, wenn der gewölbte Teil der Papierplatte schließlich durch die führende Rolle
gegen den Zylinder gedrückt wird, dieser zum Anhaften an dem Zylinder gebracht wird.
Dieses Anhaften verhindert, daß die hintere Kante der Papierplatte bei der Drehung
des Zylinders flattert und z. B. durch Berührung mit den Farbwalzen der Maschine
verschmutzt wird, wie es bei den herkömmlichen Maschinen häufig der Fall ist.
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Zum besseren Verständnis und zur Erläuterung wesentlicher Weiterbildungen
sei an Hand der Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel beschrieben. Es zeigt F i g.
1 eine Seitenansicht der Vorrichtung nach der Erfindung in der Befeuchtungsstellung,
F
i g. 2 eine ausschnittsweise Ansicht der Vorrichtung nach F i g. 1 von oben, F i
g. 3 ein Schnitt entlang der Linie III-III in Fig.2, F i g. 4 eine Seitenansicht
der Vorrichtung in der Abseitsstellung und F i g. 5 eine auseinandergezogene Darstellung
der Lagerung der Befeuchtungswalzen.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich um eine
Vorrichtung zum Anbringen an einer herkömmlichen Offset-Rotationsdruckmaschine zum
Befeuchten der Platte am Plattenzylinder 1 einer solchen Maschine.
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Die Vorrichtung ist an einer drehbaren Welle 2 montiert, die zwischen
zwei mittels Querstreben 4 miteinander starr verbundenen Wangengliedern 3 gelagert
ist. Jedes dieser Wangenglieder 3 ist von einem an einem geeigneten Teil der Maschine
anbringbaren Arm 5 derart getragen, daß die Vorrichtung oberhalb des Plattenzylinders
1 liegt und die Welle 2 sich parallel zur Achse des Plattenzylinders quer zur Maschine
erstreckt.
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Die Vorrichtung hat zwei Seitenplatten 6, die zu den Wangengliedern
3 der Vorrichtung parallel liegen und an der drehbaren Welle 2 montiert sind, die
an einem Ende einen Handgriff 7 trägt. Mit Hilfe dieses Handgriffs 7 kann die Welle
gedreht und somit die Vorrichtung entgegen der Wirkung von Zugfedern 8 gegen den
Plattenzylinder hin in die in F i g. 1, 2 und 3 gezeigte Befeuchtungsstellung bewegt
werden. Diese Zugferdern 8 sind zwischen jeder Seitenplatte 6 und dem benachbarten
Wangenglied 3 angeordnet und sind bestrebt, die Vorrichtung in die in F i g. 4 gezeigte
Abseitsstellung zu drängen.
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Der Handgriff 7 trägt eine Rast zum Verriegeln der Vorrichtung in
ihrer Abseitsstellung, und diese Rast besteht aus einem Verriegelungsglied 9, das
entlang des Handgriffs 7 liegt und das an seinem äußeren Ende einen Fingergriff
10 und am inneren Ende einen Verriegelungszapfen 11 hat, der in einen Schlitz
12 im benachbarten Wangenglied 3 eingreift. Das Verriegelungsglied 9 hat außerdem
an zwei Stellen zwischen dem Fingergriff 10 und dem Verriegelungszapfen
11 im Abstand voneinander in der Längsrichtung je einen länglichen Schlitz
13, in den je ein Führungsschlitz 14 eingreift, der von einer Platte 15 an
der dem Glied 9 gegenüberliegenden Seite des Griffes 7 getragen ist, sowie eine
Nase 16, die in einen Schlitz 17 im Handgriff vorspringt, in dem eine Druckfeder
18 untergebracht ist.
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Die Anordnung ist so getroffen, daß bei der Befeuchtungsstellung der
Vorrichtung die Verrieglungsnase 11 am unteren Ende des Schlitzes 12 liegt,
die Führungszapfen 14 sich an den vorderen Enden der länglichen Schlitze 13 befinden
und die Nase 16 sich in einem Abstand von dem benachbarten Ende des Schlitzes 17
befindet und die Feder 18 zusammengedrückt hält. Wenn der Griff 7 gehoben wird,
um die Vorrichtung in ihre Abseitsstellung zu bewegen, drückt die Druckfeder 18
gegen die Nase 16 und bewegt das Verriegelungsglied 9 gegen die Welle 2 hin, so
daß die Verriegelungsnase 11 in eine seitliche Erweiterung des Schlitzes 12 an seinem
oberen Teil eingreift und das Glied in dieser Stellung bzw. die Vorrichtung in ihrer
Abseitsstellung verriegelt. Um die Vorrichtung zur Bewegung nach unten in die Befeuchtungsstellung
freizugeben, muß das Glied 9 unter Überwindung der Wirkung der Feder 18 durch einen
auf das Daumenstück 10 ausgeübten Zug zurückgezogen werden.
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Die Verriegelung der Vorrichtung in der Abseitsstellung verhindert
ein unbeabsichtigtes Senken der Vorrichtung sowie unerwünschte Erschütterungen der
Vorrichtung während des Betriebs der Maschine.
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Zwischen den Seitenplatten 6 der Vorrichtung erstrecken sich zwei
Walzen 19 und 20, die um zu der Achse des Plattenzylinders 1 wie auch untereinander
parallele Achsen drehbar montiert sind.
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Wie deutlich aus F i g. 5 ersichtlich, hat jede der Walzen
19 und 20 eine Axialbohrung 21, in die ein verjüngter Zapfen
22 paßt, der in der betreffenden Seitenplatte 6 drehbar gelagert ist. Die Seitenplatten
6 sind miteinander durch eine Querstrebe 23 verbunden, die mittels Schrauben 24
an den Platten befestigt sind. Nach Abnehmen der Schrauben 24 können die Seitenplatten
zum Herausnehmen der Zapfen 22 aus den Walzen auseinanderbewegt werden, wenn eine
der Walzen oder eine Verkleidungshülse, mit der eine oder beide Walzen ausgestattet
sein können, ausgewechselt werden soll.
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Am einen Ende der Walzen 19 und 20 trägt jeder der Zapfen 22 ein Kettenrad
25, und über die beiden Kettenräder läuft eine endlose Kette 26, so daß bei Drehung
der einen Walze die andere zwangläufig angetrieben ist.
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Die beiden Walzen sind so eingerichtet, daß sie mit unterschiedlichen
Drehzahlen laufen, und dies wird durch unterschiedliche Durchmesser bzw. Zähnezahl
der Kettenräder an den Walzen erreicht. Bei der dargestellten Ausführungsform hat
das Kettenrad 25 für die vordere Walze 19 neun Zähne, während das
Kettenrad 25 der hinteren Walze 20 nur acht Zähne hat, so daß die vordere Walze
19 mit niedrigerer Drehzahl umläuft als die hintere Walze 20. Wenn erwünscht,
können die Kettenräder herausnehmbar und auswechselbar gegen Kettenräder von abweichenden
Durchmessern angeordnet sein. Da auch die Walzen ausbaufähig sind, können sie bei
Bedarf gegen Walzen von anderem Durchmesser ausgewechselt werden.
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Oberhalb der Walzen trägt die Vorrichtung zwischen ihren Seitenplatten,
jedoch oberhalb des Niveaus derselben, einen Behälter für Befeuchtungsflüssigkeit.
Dieser Behälter besteht aus einem seichten Trog 27, an dessen Unterseite
ein Kissen 28 aus zelligem oder schwammartigem Material angeschraubt ist,
oberhalb dessen ein Docht 29 von üblicher Art angeordnet ist. Der Boden des Troges
hat in der Nähe der einen Kante eine Öffnung 30, durch die der Docht 29 derart vorspringt,
daß, wenn sich im Behälter an dieser Kante Flüssigkeit befindet, diese mit dem Docht
in Berührung steht und dem Kissen unterhalb des Troges zugeführt wird. Wenn erwünscht,
kann auch auf den Docht 29 verzichtet werden, und das Kissen 28 ist dann so angeordnet,
daß es über die Öffnung 30 direkt mit der Flüssigkeit im Behälter leitend verbunden
ist.
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Der Behälter hat an jeder Seite zwei auswärts vorspringende Zapfen
31, die durch Führungsschlitze 32 in den benachbarten Wangengliedern 3 der Vorrichtung
hindurchgehen und die die Bewegung des Behälters beeinflussen, wenn die Vorrichtung
in bezug auf die Wangenglieder bewegt wird.
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Am unteren Teil trägt der Behälter eine Rolle 33, die an den Oberkanten
der Seitenplatten 6 ruht. Diese oberen Kanten sind derart geformt, daß, wenn die
Vorrichtung
sich in ihre Abseitsstellung bewegt, die Seitenplatten 6 auf den Behälter wie eine
Führungskurve wirken und der letztere sich in bezug auf die Seitenplatten und die
von diesen getragenen Walzen bewegt, wobei diese Bewegung von den in den Schlitzen
32 geführten Zapfen 31 bestimmt wird. Die Vorrichtung ist so getroffen, daß sich
das Kissen 28
bei der Abseitsstellung der Vorrichtung mit den beiden Walzen
19 und 20 außer Berührung befindet und der Boden des Behältertroges
27 von der Öffnung 30 fort geneigt ist und daß bei der Befeuchtungsstellung der
Vorrichtung das Kissen 28 die Walzen berührt und der Behälter eine Lage einnimmt,
bei der der Behälterboden gegen die Öffnung 30 hin geneigt ist.
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Selbstverständlich ist die Flüssigkeitsmenge im Behälter so bemessen,
daß der Flüssigkeitsspiegel bei der Abseitsstellung der Vorrichtung nicht bis zur
Öffnung 30 reicht.
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Wie aus dem Obigen ersichtlich, befindet sich das Kissen
28 unter dem Behälter bei der Abseitsstellung der Vorrichtung außer Berührung
mit den Befeuchtungswalzen 19 und 20, und dem Kissen wird keine Flüssigkeit
aus dem Behälter zugeführt. Wird jedoch die Vorrichtung durch Niederdrücken des
Handgriffs 7 abwärts bewegt, wird der Behälter derart geneigt, daß dem Kissen 28
Flüssigkeit zugeführt wird, und das letztere wird zur Berührung mit den Walzen bewegt,
die veranlaßt werden, unter Druck die Platte am Plattenzylinder zu berühren, so
daß sie bei einer Drehung des letzteren mit umlaufen und die Platte befeuchten.
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Die Befeuchtungswalzen können aus Gummi, Filz oder einem beliebigen
anderen geeigneten Material sein oder einen Mantel aus einem solchen Material haben,
und die beiden Walzen können von gleicher oder unterschiedlicher Form sein. Da die
Walzen leicht ausbaufähig sind, können sie ausgewechselt oder erneuert werden, so
daß die Vorrichtung unterschiedlichen Betriebsbedingungen der Maschine entsprechend
angepaßt werden kann. Bei Verwendung kurzer Papierplatten hat es sich als günstiger
erwiesen, eine mit Filz bekleidete vordere Walze 19 und eine hintere Walze 20 aus
Gummi vorzusehen.
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Bequemerweise können die Zapfen 22, die die hintere Walze
20 tragen, in Langschlitzen 34 in den Seitenplatten 6 montiert und derart
federbelastet sein, daß diese Walze mit der Platte am Plattenzylinder zur festen
Anlage gedrängt ist. In F i g. 1 und 4 wird eine von einer Stütze 36 getragene Torsionsfeder
verwendet, um diesen Federdruck zu liefern. Anstatt dessen kann eine von der betreffenden
Seitenplatte 6 getragene Druckfeder vorgesehen sein, die auf den betreffenden Zapfen
22 einwirkt.