DE1205656B - Selbststerilisierendes Verpackungsmaterial - Google Patents
Selbststerilisierendes VerpackungsmaterialInfo
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- C—CHEMISTRY; METALLURGY
- C08—ORGANIC MACROMOLECULAR COMPOUNDS; THEIR PREPARATION OR CHEMICAL WORKING-UP; COMPOSITIONS BASED THEREON
- C08K—Use of inorganic or non-macromolecular organic substances as compounding ingredients
- C08K5/00—Use of organic ingredients
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- C08K5/0058—Biocides
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Description
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. α.:
Nummer:
Aktenzeichen:
Anmeldetag:
Auslegetag:
Aktenzeichen:
Anmeldetag:
Auslegetag:
A611
Deutsche Kl.: 30 i - 3
1 205 656
A 36100IV a/30 i
23. November 1960
25. November 1965
A 36100IV a/30 i
23. November 1960
25. November 1965
Die Erfindung bezieht sich auf selbststerilisierendes Material für die Herstellung von Packmaterial und
Verpackungen für Nahrungsmittel und pharmazeutische Produkte. Das Material besteht aus einem
hochmolekularen thermoplastischen Kohlenwasser-Stoffpolymerisat, das halogeniert sein kann.
In der pharmazeutischen und der Nahrungsmittelindustrie ist es notwendig, daß die Verpackung selbst
steril ist, obwohl der Inhalt darin eingeschlossen wird. Die gewünschte Sterilität erzielt man in der Regel
dadurch, daß man die Packung unmittelbar vor dem Füllen einer Sterilisationsbehandlung unterzieht, die
für wärmeplastische Harze regelmäßig in einer Behandlung mit Äthylenoxyd besteht. Durch eine solche
Behandlung, die außerdem sehr zeitraubend ist und eine teure Anlage erfordert, werden jedoch verhältnismäßig
fragwürdige Ergebnisse erreicht, und nur gewisse wärmeplastische Harze können auf diese
Weise sterilisiert werden. Andere übliche Sterilisiermethoden, wie Autoklavenbehandlung od. dgl., sind ao
für die meisten wärmeplastischen Harze nicht brauchbar, da die für diese Behandlung erforderliche Temperatur
so hoch ist, daß die Gefahr einer Deformierung oder Schmelzung des Materials besteht.
Es ist auch schon vorgeschlagen worden, die Oberflächen von Thermoplasten zu sterilisieren, indem
man sie in eine Sterilisierfiüssigkeit eintaucht. Wenn gleichzeitig eine poröse Oberflächenschicht gebildet
wird, ist es tatsächlich möglich, einen begrenzten, selbststerilisierenden Effekt zu erzielen. Es hat sich
jedoch herausgestellt, daß der auf diese Weise erzielte selbststerilisierende Effekt nur eine relativ kurze
Zeit andauert.
Es ist vorgeschlagen worden, Massen mit einem gewissen Desinfektionseffekt dadurch herzustellen,
daß man verschiedene Zusatzstoffe einarbeitet, aber alle diese haben sich als ungeeignet erwiesen, weil sie
bereits bei niedrigen Konzentrationen, die an sich wirkungsvoll sind, die Entstehung toxischer Nebeneffekte
ergeben und bzw. oder gewebereizend sind, oder aber bei Konzentrationen, die an sich brauchbar
sind, einen zu schwachen Effekt haben.
In der Nahrungsmittelindustrie und der Pharmazie besteht somit ein Bedürfnis für ein selbststerilisierendes
Verpackungsmaterial, das den eingepackten Inhalt nicht beeinflußt und immer während der Herstellung
steril ist und während der Lagerung steril verbleibt, so daß eine weitere Sterilisierung vor der Versendung
und Verpackung nicht notwendig ist. Die Bestandteile, die den selbststerilisierenden Effekt ergeben,
dürfen bei den benutzten Konzentrationen nicht in das darin verpackte Erzeugnis extrahiert werden oder
Selbststerilisierendes Verpackungsmaterial
Anmelder:
Aktiebolaget Astra,
Apotekarnes Kemiska Fabriker,
Södertälje (Schweden)
Aktiebolaget Astra,
Apotekarnes Kemiska Fabriker,
Södertälje (Schweden)
Vertreter:
Dr. H.-H. Willrath, Patentanwalt,
Wiesbaden, Hildastr. 18
Als Erfinder benannt:
Bertil Järnhäll,
Erik Lennart Wikander, Södertälje (Schweden)
Beanspruchte Priorität:
Schweden vom 24. November 1959 (11055) --
hineinwandern, zumindest nicht in einem solchen Maße, daß toxische oder gewebereizende Sekundäreffekte
hervorgerufen werden. Ferner darf natürlich der sterilisierende Bestandteil dem Inhalt keinen
Geschmack oder Geruch erteilen.
Diese Aufgabe wird durch die Erfindung gelöst, die ein selbststerilisierendes Verpackungsmaterial vorsieht,
das den genannten Erfordernissen voll entspricht.
Das neue Merkmal der Erfindung besteht darin, daß ein Packmaterial aus einem hochmolekularen
Kohlenwasserstoffpolymerisat besteht, das halogeniert sein kann und als antimikrobischen Bestandteil
4-n-Hexylresorcin und/oder 4-n-Oktylresorcin enthält,
wobei der aktive Bestandteil gleichförmig in dem Material verteilt ist und sein Gehalt darin höchstens
2°/0, vorzugsweise höchstens I0I0, beträgt. Die gleichförmige
Verteilung dieser Verbindungen erreicht man dadurch, daß man das granulierte Polymerisat und
die aktive Substanz mechanisch vermengt und dann den Verschnitt in geschmolzenem Zustand durch
Erhitzung auf Abbindetemperatur homogenisiert, worauf die Masse in granulierte Form umgewandelt
wird. Das so erhaltene Granulat wird dann zur Herstellung von Folien oder Verpackungen verschiedener
Art durch Spritzverformung, Blasverformung, Preßverformung oder Gießen gebraucht. Das Material
kann natürlich unmittelbar zu fertigen Verpackungen,
509 739/376
wie Phiolen, Gefäßen oder Behältern, Flaschen oder Ampullen, umgewandelt werden. Auch Schichtfolien
können hergestellt werden, die auf mindestens einer Seite das selbststerilisierende Material nach der
Erfindung enthalten, und zwar vorzugsweise auf derjenigen Folienoberfläche, die bei Formung der
Packung aus dem selbststerilisierenden Material nach der Erfindung mit dem Packungsinhalt in Berührung
kommen soll. Diese fertigen Packungen und das Verpackungsmaterial können natürlich nach an sich
bekannten Methoden hergestellt werden.
Die Erfindung wird durch die folgenden Beispiele weiter erläutert, soll jedoch hierauf nicht beschränkt
sein.
10 kg Polyäthylengranulat vom LD-Typ wurden in einer Trommel oder von Hand durchgehend mit
10 g 4-n-Hexylresorcin verschnitten. Die homogene Mischung wurde dann in eine Auspreßform übergeführt,
in deren Zylinder das Polyäthylen in eine geschmolzene Masse umgewandelt wurde. Dadurch
wurde das Hexylresorcin gleichförmig in der Masse verteilt. Der homogene Verschnitt wurde ausgepreßt
und dann unmittelbar in Granalienform übergeführt. Dieses selbststerilisierende Granulat wurde dann in
eine Preßform gebracht, in deren Zylinder es wiederum geschmolzen und dadurch weiter homogenisiert wurde,
und die geschmolzene Masse wurde zu Phiolen oder Ampullen von 100 ml umgewandelt. Auf dieselbe
Weise wurden auch Ampullen oder Phiolen aus Polyäthylen mit einem Zusatz von 0,5 % (50 g/kg)
4-n-Hexylresorcin gefertigt. Kontrollen, d. h. Ampullen aus Polyäthylen ohne jeden Sterilisierzusatz
von Hexylresorcin, wurden ebenfalls angefertigt.
Es wurden also drei Ampullenarten angefertigt, nämlich
| Konzentration | Staph. | 100 | Candida | P.nota- | |
| Am | des Sterilisier | albus | 0 | albicans | tum |
| pulle | mittels | 100 | 0 | 100 | 100 |
| A | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| B | 0,1 | 0 | 0 | 0 | |
| C | 0,5 | ||||
Aus den Zahlen in dieser Tabelle ist ersichtlich, daß 100%iges Wachstum von Mikroorganismen bei
allen Kontrollen auftrat, während bei den Prüfröhren mit Ampullen, die aus das betreffende Sterilisiermittel
enthaltendem Harz hergestellt waren, kein Wachstum von Mikroorganismen beobachtet wurde.
Die in der nachfolgenden Tabelle 2 zusammengestellten Ergebnisse wurden bei der Prüfung von
Ampullen erhalten, die nach einer Lagerzeit von 4 Monaten geimpft worden waren. Einige Ampullen
waren vor der Impfung gewaschen worden. Diese Ampullen wurden bakteriologisch geprüft, nachdem
sie 1 Tag lang (Tabelle 2) und 2 Tage lang (Tabelle 3) Bebrütungsbedingungen ausgesetzt worden
waren. Die Zahlen in den Tabellen 2 und 3 haben dieselbe Bedeutung wie in Tabelle 1.
Tabelle 2
(1 Tag Bebrütungsbedingungen vor Züchtung)
(1 Tag Bebrütungsbedingungen vor Züchtung)
40
A. Kontrollen, d. h. Ampullen aus Polyäthylenharz ohne jeden Hexylresorcinzusatz,
B. Ampullen aus Polyäthylenharz mit 0,1%
4-n-Hexylresorcin und
4-n-Hexylresorcin und
C. Ampullen aus Polyäthylenharz mit 0,5%
4-n-Hexylresorcin.
4-n-Hexylresorcin.
45
Einige Ampullen dieser drei Typen wurden unmittelbar mit je einer der folgenden Prüf Organismen geimpft:
Staph. albus, E. coli, Candida albicans, Pen. notatum, und wurden dann Brütbedingungen ausgesetzt. Es
können technische Gründe dafür vorliegen, daß die Impfung sehr schwer gemacht wird und in der Praxis
nur ein Bruchteil des tatsächlich benutzten Impfungsgrades vorgenommen wird.
Einige andere Ampullen wurden mit denselben Prüforganismen nach längerer oder kürzerer Lagerungsdauer
beimpft. Bei dieser Gelegenheit wurden Ampullen, die gemäß der Waschvorschrift für die
pharmazeutische Industrie gewaschen worden waren, ebenfalls beimpft.
Der Ampullensatz, der zuerst, d. h. unmittelbar nach der Herstellung, beimpft worden war, wurde
einer bakteriologischen Prüfung 3 Tage nach der Impfung, d. h. nachdem sie den für das Wachstum
von Mikroorganismen geeigneten Bedingungen 3 Tage lang ausgesetzt worden waren, unterzogen. Die
Prüfungsergebnisse sind in der folgenden Tabelle 1 zusammengestellt. Die Zahlen bedeuten das Wachstum
der Prüforganismen in Prozent.
| Am pulle |
Konzentration des Sterilisiermittels °/o |
Staph. albus |
Exoli | Can dida albi cans |
P.no- tatum |
| A B C |
0: gewaschen nicht gewaschen .. 0,1: gewaschen nicht gewaschen .. 0,5: gewaschen nicht gewaschen .. |
100 100 30 0 0 0 |
100 100 30 30 0 0 |
100 100 0 0 0 0 |
100 100 0 0 0 0 |
| Am pulle |
Konzentration des Sterilisiermittels °/o |
Staph. albus |
E.coli | Can dida albi cans |
P.no- tatum |
| A B C |
0: gewaschen nicht gewaschen .. 0,1: gewaschen nicht gewaschen .. 0,5: gewaschen nicht gewaschen .. |
100 100 0 0 0 0 |
100 100 0 0 0 0 |
100 100 0 0 0 0 |
100 100 0 0 0 0 |
Aus den vorstehenden Tabellen 2 und 3 ist ersichtlich, daß in den Ampullen C alle Prüf organismen
bereits nach einem Tag zerstört waren, während in einigen der Ampullen B die überlebenden Mikroorganismen
noch nach 1 Tag, aber nicht mehr nach
2 Tagen ermittelt werden konnten. Die Kontrollen, d. h. die Ampullen A, verhinderten in keinem Fall
das Wachstum eines der Prüforganismen.
10 kg Polyäthylen wurden in einer Trommel mit 50 g 4-n-Hexylresorcin und 50 g 4-n-Octylresorcin zu
einer gleichmäßigen Mischung verschnitten. Das Granulat wurde dann in eine Auspreßform übergeführt,
in deren Zylinder die geschmolzene Masse weiter bei Vereinigungstemperatur des Harzes homogenisiert
wurde. Unmittelbar nach dem Auspressen wurde das Produkt zu einem Granulat vermählen,
und hieraus wurden selbststerilisierende Grundmassenpackungen durch Spritzverformung gefertigt.
In einem Kalander wurden 10 kg Kautschukhydrochlorid mit 150 g 4-n-Octylresorcin vereinigt.
Nach Homogenisierung wurde die Mischung in einem geeigneten Lösungsmittel aufgelöst und die Lösung
in an sich bekannter Weise zu Folien vergossen, worauf das Lösungsmittel ausgedampft wurde. Die
so hergestellte Folie hatte selbststerilisierende Eigenschaften und wurde als Material zur Herstellung verschiedenerlei
Verpackungen, beispielsweise Beutel, gebraucht. Die Folie wurde auch als mindestens eine
Schicht in geschichteten Bögen verwendet, und infolgedessen brauchten solche Bögen nicht nach üblichen
Methoden sterilisiert zu werden, die bereits die Gefahr einer Deformierung mit sich bringen.
Es ist auch möglich, als Harze Mischungen von Polymerisaten und/oder Copolymerisate, Blockmischpolymere
und beispielsweise Pfropfpolymere zu verwenden. Die Erfindung umfaßt jedoch nicht warmhärtende
Harze und vulkanisierte Produkte.
Die nach der Erfindung hergestellten selbststerilisierenden Verpackungsmaterialien sind lediglich
für den Export aus der Bundesrepublik Deutschland bestimmt, solange der Zusatz der zu ihrer Herstellung
verwendeten Stoffe zu Lebensmitteln nach dem Lebensmittelgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen
nicht gestattet ist.
Claims (4)
1. Verwendung eines 4-n-Hexylresorcin und/ oder 4-n-Octylresorcin in gleichmäßiger Verteilung
in einer Konzentration von nicht mehr als 2%, vorzugsweise nicht mehr als 1 Gewichtsprozent,
enthaltenden hochmolekularen wärmeplastischen Kohlenwasserstoffpolymerisats, insbesondere Polyäthylens,
als selbststerilisierendes Verpackungsmaterial für Nahrungsmittel und pharmazeutische
Produkte.
2. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Polymerisat 0,1 bis 0,5 Gewichtsprozent
4-n-Hexylresorcin und/oder 4-n-Octylresorcin
enthält.
3. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Polymerisat aus mindestens
einem der Harze Polyäthylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid, Polystyrol, Polyvinylidenchlorid und
Kautschukhydrochlorid besteht.
4. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem aus
mehreren Schichten bestehenden Verpackungsmaterial nur die mit dem zu verpackenden
Nahrungsmittel oder pharmazeutischen Produkt in Berührung zu bringende Schicht das 4-n-Hexylresorcin
und/oder 4-n-Octylresorcin enthält.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Französische Patentschrift Nr. 790669;
britische Patentschrift Nr. 555 907;
USA.-Patentschrift Nr. 2758 032;
Food Engineering, 27 (1955), Heft 4, S. 57 bis 59;
Reddish, »Antiseptics, Disinfectants, Fungicides,
and Chemical and Physical Sterilisation«, 1957, S. 537 bis 542.
509 739/376 11.65 © Bundesdruckerei Berlin
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| SE1105559 | 1959-11-24 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1205656B true DE1205656B (de) | 1965-11-25 |
Family
ID=20293268
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEA36100A Pending DE1205656B (de) | 1959-11-24 | 1960-11-23 | Selbststerilisierendes Verpackungsmaterial |
Country Status (3)
| Country | Link |
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| CH (1) | CH442736A (de) |
| DE (1) | DE1205656B (de) |
| GB (1) | GB898320A (de) |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE2654014A1 (de) * | 1975-11-28 | 1977-06-02 | Ventron Corp | Biozide masse, deren verwendung und die dabei erhaltenen produkte |
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| Publication number | Publication date |
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| CH442736A (de) | 1967-08-31 |
| GB898320A (en) | 1962-06-06 |
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