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Sitzfederung von Kraftfahrzeugen od. dgl. Die Erfindung betrifft eine
Sitzfederung von Kraftfahrzeugen od. dgl. mit einer Mehrzahl von flächig gewundenen
Drahtfedern, die an ihren vorderen und/ oder hinteren Enden federnd an einem Sitzrahmen
befestigt sind.
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Es sind bereits Sitzfederungen bekannt, bei denen die nebeneinander
in Längsrichtung des Sitzes verlaufenden Drahtfedern mit ihren hinteren Enden unmittelbar
am Sitzrahmen befestigt sind. Hierdurch wird jedoch die Federung im hinteren Teil
des Sitzes sehr hart.
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Weiterhin sind bereits Sitzfederungen bekannt, bei denen die Enden
der in Längsrichtung verlaufenden Drahtfedern mittels einteilig mit den Drahtfedern
ausgebildeten und im Abstand voneinander angeordneten horizontal liegenden Schraubenfedern
nach unten ausfederbar mit dem Sitzrahmen verbunden sind. Hierbei ergibt sich jedoch,
daß der in seiner Federhärte auf eine richtige Durchfederung des ganzen Sitzes abgestimmte
Federdraht bei einer häufigeren Beanspruchung an seinem hinteren Ende leicht überbeansprucht
wird, so daß insbesondere bei den sich dort zusätzlich auswirkenden in Kraftfahrzeugen
auftretenden Beschleunigungs- und Verzögerungskräften verhältnismäßig bald Dauerbrüche
oder Überdehnungen des dortigen Federteiles auftreten.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sitzfederung der obengenannten
Art zu schaffen, bei der eine vorzeitige Ermüdung oder ein Bruch der Drahtfedern
einwandfrei vermieden wird.
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Diese Aufgabe ist dadurch gelöst, daß mindestens das hintere Ende
jeder Drahtfeder unmittelbar an dem beweglichen Ende eines am Sitzrahmen befestigten
länglichen Blockes aus Gummi oder einem anderen hochelastischen Werkstoff gelagert
ist.
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Bei einer solchen Lagerung der hinteren Drahtfederenden wirken die
länglichen Blöcke aus Gummi wie frei tragende, einseitig eingespannte Träger, die
durch ihre hohe Elastizität eine gegenüber dem Sitzrahmen schwimmende Bewegung der
Drahtfedern gestatten, wodurch Federbrüche in den Endteilen der Drahtfedern selbst
bei einer beträchtlichen Dauerbeanspruchung vermieden werden. Außerdem erfordert
diese Lagerung keine besondere Formgebung der Federenden, so daß die Herstellung
der Drahtfedern wesentlich vereinfacht wird.
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Ein weiterer Vorteil ergibt sich dann, wenn der Sitzrahmen eine quer
verlaufende Tragschiene aufweist, in der über die Länge verteilt eine Mehrzahl von
Öffnungen angeordnet ist, dadurch, daß an den den beweglichen Enden gegenüberliegenden
Enden der länglichen Blöcke angebrachte Haltelippen in die Öffnungen eingreifen.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die Tragschiene
einen Flansch auf, der die länglichen Blöcke übergreift.
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Im folgenden wird die Erfindung an Hand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt F i g. 1 eine perspektivische Ansicht eines fertigen Sitzpolsters, F i
g. 2 den Schnitt nach der Linie 2-2 in F i g. 1, F i g. 3 den Grundriß zu F i g.
2, F i g. 4 den Schnitt nach der Linie 4-4 in F i g. 3, F i g. 5 den Schnitt in
der gleichen Schnittebene wie F i g. 4 durch eine zweite Ausführungsform, F i g.
6 den Schnitt in der gleichen Schnittebene wie F i g. 4 durch eine dritte Ausführungsform,
F i g. 7 den Seitenriß zu F i g. 6, F i g. 8 den Schnitt in der gleichen Schnittebene
wie F i g. 4 durch eine vierte Ausführungsform, F i g. 9 den Schnitt in der gleichen
Schnittebene wie F i g. 4 durch eine fünfte Ausführungsform, F i g. 10 den Schnitt
nach der Linie 10-10 in F i g. 9, F i g. 11 den Schnitt in der gleichen Schnittebene
wie F i g. 4 durch eine sechste Ausführungsform, F i g. 12 eine auseinandergezogene
Darstellung der in F i g.11 abgebildeten Anordnung,
F i g. 13 den
Schnitt in der gleichen Schnittebene wie F i g. 4 durch eine siebte Ausführungsform,
F i g. 14 eine auseinandergezogene Darstellung der in F i g. 13 abgebildeten Anordnung,
F i g. 15 den Schnitt in der gleichen Schnittebene wie F i g. 4 durch eine achte
Ausführungsform, F i g. 16 den Schnitt in der gleichen Schnittebene wie F i g. 4
durch eine neunte Ausführungsform, F i g. 17 den Schnitt gemäß der Linie 17-17 in
F i g.16, F i g. 18 den Schnitt in der gleichen Schnittebene wie F i g. 2 durch
eine zehnte Ausführungsform, F i g.19 den Schnitt in der gleichen Schnittebene wie
F i g. 2 durch eine elfte Ausführungsform, F i g. 20 den Schnitt nach der Linie
20-20 in F i g. 19 und F i g. 21 den Grundriß des vorderen Teiles der in F i g.
20 dargestellten Vorrichtung.
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Der in den F i g. 1 bis 4 dargestellte Sitz 22 weist einen Rahmen
auf, der aus einer vorderen Querschiene 23 und einer hinteren Querschiene
24 besteht, die durch Seitenschienen in üblicher Weise miteinander verbunden
sind. An der vorderen Querschiene 23 sind Halterungen 26 und 27 für die Aufnahme
des Befestigungsteiles 28 einer flächig gewundenen Drahtfeder 29 angeordnet.
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Zum Befestigen an der hinteren Querschiene 24
weist die Drahtfeder
29 einen Endteil 44 auf. Dieser greift in einen Durchbruch 45 eines
länglichen Blokkes 46, der aus natürlichem oder synthetischem Gummi oder aus anderem
bekanntem, nachgiebigem Werkstoff hergestellt ist. Der untere Teil des längliehen
Blockes 46 ragt in eine U-profilförmige Tragschiene 47, an der ein das obere Ende
des länglichen Blockes abdeckender Flansch 48 angeordnet ist und die an dem der
Drahtfeder zugewandten Seitenflansch der einen rechteckigen Querschnitt aufweisenden
hinteren Querschiene 24 befestigt ist.
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In der U-profilförmigen Tragschiene 47 ist ein Schlitz 49 für
die Aufnahme einer Lippe 51 angeordnet, die von der hinteren Fläche des länglichen
Blockes 46 vorragt. Die nach hinten vorragende Lippe 51 hält den länglichen Block
innerhalb der Tragschiene 47 fest. Wenn die Drahtfeder 29 belastet wird, so wird
das obere, den Durchbruch 45 zum Befestigen des Endteils 44 der Drahtfeder
29 aufweisende bewegliche Ende des länglichen Blockes 46 von der hinteren
Querschiene 24 weg nach vorn gebogen.
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Der Flansch 48 verhindert hierbei, daß die auf die Federoberfläche
aufgebrachte Polsterung aus. Stoff, Schaumgummi od. dgl. zwischen die hinteren Flächen
der länglichen Blöcke 46 und die Wand der Tragschiene 47 gedrückt wird, wodurch
die Rückkehr der länglichen Blöcke in ihre ursprüngliche Lage nicht mehr möglich
wäre" Bei dem in F i g. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Tragschiene
47' einen bogenförmigen, von ihrem der Drahtfeder 29' zugewandten vertikalen Seitenflansch
ausgehenden Flanschteil52 auf, der sich nach oben und vorn erstreckt, um die nach
vorn gerichtete Bewegung der länglichen Blöcke 46' zu begrenzen, wenn eine über
die normale Last hinausgehende, beispielsweise durch einen starken Stoß hervorgerufene
Last auf die Drahtfeder 29' aufgebracht wird.
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In den F i g. 6 bis 17 sind verschiedene Möglichkeiten zum Befestigen
von länglichen Blöcken an einer an einer hinteren Querschiene angeordneten Tragschiene
bzw. unmittelbar an einer hinteren Querschiene dargestellt.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den F i g. 6 und 7 ist eine in eine
ein offenes U-Profil aufweisende hintere Querschiene 58 eingeschobene Tragschiene
57 vorgesehen. Die länglichen Blöcke 53 sind hierbei außer mit einer nach hinten
ragenden, in eine Öffnung 59 der Tragschiene 57 eingreifenden Lippe 54 noch mit
einer nach unten ragenden Zunge 55 versehen, die in eine Öffnung 56 in der Tragschiene
57 und der hinteren Querschiene 58 eingreift.
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In F i g. 8 ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem ein länglicher
Block 61 vorgesehen ist, an dem ein nach unten und vorn vorstehender Abschnitt 62
angeordnet ist, der innerhalb eines kanalförmigen Teiles 63 einer an einer hinteren
Querschiene 24' befestigten Tragschiene 57' liegt, so daß hierdurch der längliche
Block 61 einwandfrei festgelegt ist.
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Bei dem in den F i g. 9 und 10 dargestellten Ausführungsbeispiel ist
eine ein geschlossenes Rechteck bildende hintere Querschiene 65 vorgesehen, die
nach vorn vorstehende, aufeinanderliegende Flansche 66 und 67 aufweist, auf denen
ein länglicher Block 68 aufsitzt. Dieser greift mit einer nach hinten ragenden Zunge
69 in eine Öffnung in der hinteren Querschiene 65 ein. Die Zunge 69 ist mit Einkerbungen
71 und 72 versehen, in die die Kanten der Öffnung hineinragen, so daß der längliche
Block sicher festgehalten ist.
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In den F i g. 11 und 12 ist eine Ausführungsform dargestellt, bei
der eine einen rohrförmigen Querschnitt aufweisende hintere Querschiene 73 vorgesehen
ist. Die länglichen Blöcke 74 sind hierbei im Querschnitt bogenförmig ausgebildet
und weisen eine Zunge 75 auf, die in einen Durchbruch 76 in der hinteren Querschiene
73 hineinragt. An der Grundlinie der Zunge 75 sind Einkerbungen 77 angeordnet, in
die die Kanten des Durchbruches 76 eingreifen, so daß eine sichere Befestigung gewährleistet
ist. An der der Zunge 75 gegenüberliegenden Seite jedes länglichen Blockes ist ein
Schlitz 78 vorgesehen, in den ein Werkzeug 79 eingesetzt werden kann, um die Montage
der länglichen Blöcke zu erleichtern. Wenn die länglichen Blöcke an der hinteren
Querschiene befestigt sind, so werden ihre oberen und unteren Enden durch diese
nach außen gedrückt, so daß sich die Schlitze 78 schließen. Für die Aufnahme der
Endteile 44' von Drahtfedern 29" ist in dem oberen beweglichen Ende jedes länglichen
Blockes ein Durchbruch 45' vorgesehen.
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Eine den F i g. 11 und 12 ähnliche Anordnung ist in den F i g. 13
und 14 dargestellt. Bei dieser ist eine rechteckige hintere Querschiene 81 vorgesehen,
die einen Schlitz 82 für die Aufnahme einer Zunge 83, die sich von einem länglichen
Block 84 aus nach hinten erstreckt, aufweist. Der längliche Block ist mit einem
sich nach dem Aufbringen schließenden Schlitz 78' für die Aufnahme eines Werkzeuges
79' zum Eindrücken der Zunge 83 in den Schlitz 82 versehen. In dem Schlitz 82 wird
die Zunge 83 durch das Eingreifen der Ränder des Schlitzes in am Fuß der Zunge angeordnete
Nuten 77' festgehalten.
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Bei dem in F i g. 15 dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein länglicher
Block 86 vorgesehen, der einen nach oben ragenden Teil 87 aufweist, der in
ein bogenförmiges Kanalstück 88 einer hinteren
Querschiene 89 eingreift.
Der längliche Block hat eine nach unten weisende Zunge 91, die in einen Schlitz
92 in einem Bodenflansch 93 der hinteren Querschiene 89 eingreift. Der Endteil 44"
einer Drahtfeder 29' ist in eine Öffnung 45" in einem vorstehenden beweglichen
Ende des länglichen Blockes 86 eingehängt. Das vorstehende bewegliche Ende
kann sich hierbei bei Belastung der Drahtfeder 29"' nach unten und unter elastischer
Verformung nach vorn bewegen.
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In den F i g.16 und 17 ist eine weitere Anordnung dargestellt, bei
der ein länglicher Block 94 vorgesehen ist, der einen rechteckigen Grundteil
95 aufweist, der in einem rechteckigen kanalförmigen Teil einer hinteren
Querschiene 96 gehalten wird. Ein vorragendes bewegliches Ende des länglichen Blockes
ist mit einer Öffnung 145 versehen, die den Endteil 44' einer Drahtfeder
29"" aufnimmt. Dieses bewegliche Ende des länglichen Blockes wird bei Belastung
der Drahtfeder nach vorn gebogen und infolge der Nachgiebigkeit des länglichen Blockes
94 nach unten gezogen.
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In F i g. 18 ist eine Anordnung dargestellt, bei der Drahtfedern 98
zwischen einer einen Rohrquerschnitt aufweisenden vorderen Querschiene 73' und einer
ebenfalls einen Rohrquerschnitt aufweisenden hinteren Querschiene 73" angeordnet
sind. Die Drahtfedern 98 sind mit den beiden Querschienen 73' und und 73" mittels
länglicher Blöcke 74' und 74" verbunden, so daß sich die Drahtfedern nach innen
aufeinander zu bewegen können.
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Bei der in den F i g. 19, 20 und 21 gezeigten Anordnung ist der hintere
Endteil einer Drahtfeder 101 mittels eines länglichen Blockes 126 an einer hinteren
Querschiene 58' befestigt. Der vordere Endteil ist U-förmig gebogen und weist einen
oberen geraden Teil 106, einen unteren geraden Teil 108 und einen bogenförmigen
Teil 107 auf.
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Weiterhin ist eine vordere Querschiene 111 vorgesehen, die ein U-Profil
aufweist, dessen Mittelsteg unter einem Winkel zur Waagerechten liegt. Auf dem Mittelsteg
sind U-förmige Klammern 112 mit nach innen gekehrten Flanschen 113 angeordnet, in
die Flanschabschnitte 115 von länglichen Blöcken 114 eingreifen. Die oberen beweglichen
Enden der längliehen Blöcke weisen Einkerbungen 116 auf, die parallel zu
Öffnungen 145' angeordnet sind. Der Abstand der Mittellinien der Einkerbungen 116
und der Öffnungen 145' ist gleich dem Abstand der Mittellinien des oberen geraden
Teiles 106 und des unteren geraden Teiles 108 der Drahtfedern 101,
so daß der obere gerade Teil 106 in der Einkerbung 116 gehalten wird,
wenn sich der untere gerade Teil 108 in der Öffnung 145' befindet.