DE1203034B - Geraetekupplungseinrichtung, insbesondere Dreipunktgestaenge fuer Ackerschlepper - Google Patents
Geraetekupplungseinrichtung, insbesondere Dreipunktgestaenge fuer AckerschlepperInfo
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. α.:
AOIb
Deutsche KL: 45 a - 59/04
Nummer:
Aktenzeichen:
Anmeldetag:
Auslegetag:
Aktenzeichen:
Anmeldetag:
Auslegetag:
1203 034
K54684III/45a
2. Dezember 1964
14. Oktober 1965
K54684III/45a
2. Dezember 1964
14. Oktober 1965
Die Erfindung betrifft eine Gerätekupplungseinrichtung, insbesondere Dreipunktgestänge für Ackerschlepper,
bei welcher die beiden unteren Lenker an ihrem geräteseitigen Ende je einen mit einem Kugelgelenk
versehenen Stangenkopf aufweisen und bei 5 welchem die beiden Stangenköpfe zum Erleichtern
des Ankuppelns gelockert werden können.
Es ist eine Gerätekupplungseinrichtung in Form eines Dreipunktgestänges bekanntgeworden, deren
beide untere Lenker an ihrem geräteseitigen Ende als Rechteckrohr ausgebildet sind, in dem je ein
Stangenkopf geführt ist. In jedes der Rechteckrohre der unteren Lenker ist ferner ein herausnehmbarer
Kupplungsbolzen eingesetzt, der seinerseits in eine in den Schaft des Stangenkopfes eingearbeitete
Schlitzführung derart eingreift, daß der Stangenkopf in seiner ausgezogenen, durch die Schlitzführung
begrenzten Stellung um den Kupplungsbolzen in Grenzen nach oben und unten schwenkbar ist. Des
weiteren ist jedes der Rechteckrohre der unteren Lenker mit einem die innere Endlage seines zugordneten
Stangenkopfes begrenzenden und die Zugkraft übernehmenden federbelasteten Steckbolzen
versehen, der in ausgezogener Stellung den Stangenkopf mittels einer Einrastsperre in Ausrückstellung
hält. Nachteilig bei dieser bekanntgewordenen Gerätekupplungseinrichtung ist, daß deren Stangenköpfe in
ausgezogener Stellung nur nach oben und unten schwenkbar sind. Die Schwenkung in nur einer senkrechten
Ebene erfordert nach wie vor vom Fahrzeugführer eine gewisse Geschicklichkeit beim Anfahren
des Fahrzeuges an ein zu kuppelndes Gerät, da die unteren Lenker und die mit diesen gekuppelten
Hubstangen der Gerätekupplungseinrichtung nur begrenzt seitlich verlagerbar sind. Des weiteren liegt
der Nachteil vor, daß die Stangenköpfe beim, oder nach dem Herausziehen nicht um ihre Längsmittelachse
verdrehbar sind, und es ist daher für den Geräteanschluß ein Zurechtdrehen der schwergängigen,
öfters fettverschmierten sowie schlecht faßbaren Kugel des Kugelgelenkes erforderlich. Ein weiterer
Nachteil besteht darin, daß durch das Nichtvorhandensein einer Vorspannung der Stangenköpfe gegenüber
den unteren Lenkern in Zugrichtung ein Ausschlagen der Steckbolzen und damit eine Vergrößerung
des Übertragungsspieles der Stangenköpfe sintritt. Eine Vergrößerung des Übertragungsspieles
führt bei Lenkern, die der Zugkraftmessung einer Arbeitstiefenregelung dienen, dazu, daß die Zugkraftimpulse
verfälscht werden.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Gerätekupplungseinrichtung, insbesondere ein Dreipunktgestänge
Gerätekupplungseinrichtung, insbesondere
Dreipunktgestänge für Ackerschlepper
Dreipunktgestänge für Ackerschlepper
Anmelder:
Klöckner-Humboldt-Deutz Aktiengesellschaft,
Köln-Deutz
Als Erfinder benannt:
Wilhelm Jansen, Bensberg-Refrath
für einen Ackerschlepper, zu schaffen, dessen Stangenköpfe in ausgezogener Stellung begrenzt allseitig
schwenkbar sind. Ferner sollen zwecks weiterer Erleichterung des Ankupplungsvorganges die Stangenköpfe
in ausgezogener Stellung um ihre Längsmittelachse verdrehbar und in ihrer eingeschobenen
Stellung in den unteren Lenkern spielfrei gehalten sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß im wesentlichen durch die Kombination folgender Merkmale
dadurch gelöst,
a) daß die Stangenköpfe mit einem Stiel versehen sind, der an seinem freien Ende einen balligen
Kopf und an seinem dem Stangenkopf zugewandten Teil eine Zentrierung aufweist,
b) daß die geräteseitigen Enden der unteren Lenker zur Aufnahme der Stiele der Stangenköpfe
hohl ausgebildet sind,
c) daß die unteren Lenker in ihrem Hohlraum einen Anschlag besitzen, dessen Abstand von
der Stirnseite der hohlen Lenker nur wenig größer ist als der Abstand der Zentrierung vom
Stangenkopf und zweckmäßig unmittelbar an die Zentrierung anschließt,
d) daß die hohlen Enden der Lenker eine von außen her in das Innere hineinragende Verriegelung
für den Stiel des Stangenkopfes aufweisen.
509 717/9?
Durch die Kombination der vorgenannten Merkmale ist eine Gerätekupplungseinrichtung geschaffen,
die es dem Fahrzeugführer ermöglicht, die Stangenköpfe in ausgezogener Stellung allseitig um
gleiche Beträge schwenken zu können. Das Ankuppeln von Geräten an die Stangenköpfe ist weiterhin
dadurch erleichtert, daß die Stangenköpfe nach dem Herausziehen um ihre Längsmittelachse leicht verdrehbar
sind, so daß das bisher erforderliche Zurechtdrehen der Kugel des Kugelgelenkes entfällt.
Es liegt somit der wesentliche Vorteil vor, daß der Schlepperführer nicht mehr wie bisher den Schlepper
exakt an ein zu kuppelndes Gerät anzufahren braucht. Ferner brauchen der Schlepper und das zu
kuppelnde Gerät vor dem Kuppeln nicht in einer Ebene zu stehen, da mit den Stangenköpfen etwaige
Ungenauigkeiten ausgeglichen werden können.
In Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, daß der ballige Kopf der Stiele eine Ringnut
aufweist, in welche die Verriegelung eingreift. Dies erbringt den Vorteil, daß selbst bei einem eventuell
eintretenden Ausschlagen der Verriegelungskanten zusätzlich neue Verriegelungskanten nach Verdrehen
der Stangenköpfe um 180° um ihre Längsmittelachse zur Verfügung stehen. Gleichfalls ergibt sich der
Vorteil, daß auf die Verriegelung kein Zwang bei Arbeiten in welligem Gelände ausgeübt werden kann.
An Stelle dessen besteht gleichfalls die Möglichkeit, daß die Zentrierung der Stiele eine Ringnut
aufweist, in welche die Verriegelung eingreift. Diese Lösung hat den Vorzug, daß die unteren Lenker nur
in einer Partie geschwächt werden, in der sie geringe Biegemomente aufnehmen müssen.
Zweckmäßig ist für beide Verriegelungsarten vorgesehen, daß die Verriegelung durch einen quer
zur Längsachse des Lenkers beweglichen, um einen Drehpunkt neben dem Lenker schwenkbaren Schnapper
gebildet wird, der durch eine Feder belastet ist, die außerhalb des Lenkers neben dem Drehpunkt des
Schnappers angeordnet ist. Für die Betätigung der Verriegelung soll dabei der Schnapper einen Hebel
als Handhabe aufweisen. Gleichfalls besteht die Möglichkeit,
den Schnapper über den Lenker hinaus zu verlängern und endseitig mit einer Schlagplatte zu
versehen, so daß der Schlepperfahrer die Möglichkeit hat, mit einem Werkzeug, beispielsweise einem
Hammer, die Verriegelung zu lösen.
Bei Verwendung des balligen Kopfes zur Verriegelung der Stangenköpfe ist es zweckmäßig, daß
als Anschlag für den balligen Kopf ein mit seinem Spreizbügel das hohle untere Lenkerende durchdringender
Federring vorgesehen ist. Dies erbringt den Vorteil, daß leicht Stangenköpfe mit Kugelgelenken
verschiedener Kategorien austauschbar sind.
Zwecks Vergrößerung des Schwenkbereiches der Stangenköpfe und Vermeidung von großen Querkräften
beim Einschieben auf den Stiel der Stangenköpfe ist in Weiterbildung der erfindungsgemäße-n
Gerätekupplungseinrichtung vorgesehen, daß die Bohrung der hohlen unteren Lenker endseitig kegelig
ausgebildet ist. Dabei ist es vorteilhaft, daß die Zentrierung des Stieles des Stangenkopfes zu beiden
Seiten ebenfalls kegelige Übergänge aufweist.
Zur Vermeidung eines Ausschiagens der Verriegelung der Stangenköpfe und zur Dämpfung des beim
Einschieben eintretenden Stoßes wird weiterhin vorgeschlagen, daß vorzugsweise in den hohlen unteren
Lenkerenden eine die Stangenköpfe in Kraftflußrichtung bei Gerätezug belastende Feder angeordnet
ist. Gleichfalls besteht die vorteilhafte Möglichkeit, die die Stangenköpfe belastende Feder vor der
Stirnseite der hohlen Lenker anzuordnen und mittels einer Uberschiebhülse zu halten. Für die Vorspannung
der Stangenköpfe gegenüber den unteren Lenkerenden ist in Weiterbildung der Erfindung
ferner vorgesehen, daß die Uberschiebhülse durch eine Verriegelung gehalten wird, die in Kraftrichtung
ίο ein geringes Spiel zuläßt, und daß die Kraft der
Feder über die Uberschiebhülse auf den Stangenkopf übertragen wird. Ein solcher Aufbau erbringt den
Vorteil, daß bei Verwendung eines Federringes mit Spreizbügel als Verriegelung für die Uberschiebhülse
gleichzeitig der Spreizbügel als Anschlag für den balligen Kopf des Stangenkopfes dient. Eine weitere
Möglichkeit für die Anordnung des Anschlages für den balligen Kopf ergibt sich bei Verwendung einer
Uberschiebhülse dadurch, daß der Anschlag und die Feder nebeneinanderliegend in der Uberschiebhülse
angeordnet sind.
Einzelheiten der Erfindung sind aus der nachstehenden Beschreibung und den Zeichnungen ersichtlich,
die mehrere Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung zeigen.
A b b. 1 zeigt das rückwärtige Ende eines landwirtschaftlichen Schleppers mit angebautem Dreipunktgestänge
in perspektivischer Darstellung;
Abb. 2 zeigt in vergrößertem Maßstab einen Längsschnitt des der Gerätekupplung dienenden hohlen Endteiles der unteren Lenker mit eingeschobenem Stangenkopf;
Abb. 2 zeigt in vergrößertem Maßstab einen Längsschnitt des der Gerätekupplung dienenden hohlen Endteiles der unteren Lenker mit eingeschobenem Stangenkopf;
Abb. 3 zeigt einen Querschnitt nach der Linie III-III in Abb. 2 durch die Verriegelungseinrichtung
des Stangenkopfes;
A b b. 4 und 5 zeigen weitere Ausführungsbeispiele.
In Abb. 1 ist mit 1 das Triebwerksgehäuse des
teilweise gezeigten Schleppers 2 bezeichnet, der einen Kraftheber 3 aufweist, dessen Hubarme 4
und 5 über Hubstangen 6 bzw. 7 in üblicher Weise an den unteren Lenkern 8 bzw. 9 der Dreipunkt-Gerätekupplungsvorrichtung
angreifen, die schlepperseitig gleich dem oberen Lenker 10 am Triebwerksgehäuse angelenkt sind. Die geräteseitigen
Enden der unteren Lenker 8 und 9 weisen, wie insbesondere in den Abb. 2, 4 und 5 ersichtlich, ein
hohles Endteil 11 auf. Im hohlen Endteil 11 ist je ein mit einem Stiel 12 versehener Stangenkopf 13
geführt, der geräteseitig je ein Kugelgelenk 14 zum Geräteanschluß aufweist. Der Stiel 12 ist an seinem
freien Ende mit einem balligen Kopf 15 und an seinem dem Stangenkopf 13 zugewandten Ende mit
einer Zentrierung 16 versehen. Der ballige Kopf 15 besitzt eine Ringnut 17, in die in eingeschobenem
Zustand ein schwenkbarer Schnapper 18 einer Verriegelung 19 eingreift. Die Verriegelung 19 weist
außer dem Schnapper 18, der auf einem Bolzen 20 lagert, eine den Schnapper belastende Feder 21 und
einen zwischen Schnapper 18 und Feder 21 angeordneten Führungsteller 22 auf. Der Schnapper 18 kann
vorzugsweise auf seinem linken Endteil mit einer Schlagplatte 23 versehen sein, um ihn mittels eines
Hammers entgegen der Kraft der Feder 21 zu entriegeln. Oberhalb des Schnappers 18 ist mittels eines
Bolzens 24 ein zur Entriegelung dienender Hebel 25 schwenkbar gelagert, dessen Stirnseite 26 beim
Schwenken gegen einen Nocken 27 des Schnappers 18 drückt und damit durch Schwenken des Schnap-
pers um den Bolzen 20 die Entriegelung des balligen Kopfes 15 bzw. des Stangenkopfes 13 bewirkt. Der
Schnapper 18 ist in seiner Schwenkebene sowohl im hohlen Endteil 11 der unteren Lenker 8 bzw. 9 als
auch in einem Schlitz 18 a des seiner Lagerung dienenden Gehäuseteiles 28 geführt, das fest mit dem
hohlen Endteil 11 verbunden ist. Die hohlen Endteile 11 weisen endseitig eine Ringnut 29 auf, die
über eine Querbohrung 30 mit der Bohrung 11a der hohlen Endteile 11 verbunden ist. In der Ringnut 29
sitzt ein Federring 31, dessen Spreizbügel 31a durch
die Bohrung 30 hindurchgesteckt ist und deren in die Bohrung 11a hineinragendes Ende in ausgezogener
Stellung des Stangenkopfes als Anschlag für dessen balligen Kopf 15 dient. Die hohlen Endteile 11
sind stirnseitig zur besseren Führung beim Einschieben der Stiele 12 mit einem kegeligen Übergang
32 versehen. Ferner weisen die Stiele 12 an der Zentrierung 16 einen kegeligen Übergang 33 auf.
An Stelle der unter A b b. 2 und 3 beschriebenen Verriegelungsart des balligen Kopfes 15 des Stangenkopfes
13 kann dieser auch in seiner zentrischen Partie 16 gegenüber dem hohlen Endteil 11 verriegelt
werden. Dies hat den Vorzug, daß die ballige Verdickung eine volle ringförmige Anschlagfläche aufweist
und Querkräfte nur eine geringe Flächenpressung am balligen Kopf 15 ausüben können.
Gleichfalls ergibt sich der Vorteil, daß die hohlen Endteile für die Verriegelung in einer Partie, die nur
geringe Biegungsmomente aufnimmt, geschwächt würden für den Schlitz des Schnappers.
Die Handhabung der Stangenköpfe 13 beim Anschluß eines Arbeitsgerätes an die Gerätekupplungsvorrichtung
ist folgendermaßen: Zum Anschließen von Arbeitsgeräten, insbesondere solcher mit relativ
großem Eigengewicht, beispielsweise einem mehrscharigen Pflug, wird der mit der erfindungsgemäßen
Gerätekupplungsvorrichtung ausgerüstete Schlepper rückwärts, etwa parallel an das Gerät herangefahren.
Dabei ist es gleichgültig, ob der Schlepper und das zu kuppelnde Arbeitsgerät vor dem Kuppeln in einer
Ebene stehen. Mit Hilfe des Krafthebers 3 wird nun die Gerätekupplungsvorrichtung so weit abgesenkt,
bis die Stangenköpfe 13 der unteren Lenker 8 und 9 etwa die gleiche Bodendistanz aufweisen wie die An-Schlußeinrichtungen
des zu kuppelnden Gerätes. Die sich beim Anfahren ergebenden Höhen-, Längen- und Seitendifferenzen zwischen den Anschlußeinrichtungen
des Arbeitsgerätes und den mit diesen zu verbindenden Stangenköpfen 13 der unteren Lenker 8
und 9 werden sodann durch Lösen der Verriegelung 19 der Stangenköpfe und Ausziehen sowie Schwenken
derselben in vertikaler als auch in horizontaler Richtung ausgeglichen. Hierbei ist es je nach Lage
des Schleppers zum Gerät gegebenenfalls erforderlich, die Stangenköpfe um ihre Längsmittelachse so weit
zu verdrehen, bis die Kugelgelenke 14 passend zu den Aufnahmebolzen des Arbeitsgerätes stehen und
auf diese geschoben werden können. Nach dem Verriegeln der Kugelgelenke 14 auf den Aufnahmebolzen
werden durch Zurückstoßen des Schleppers die Stangenköpfe 13 wieder in ihre Ausgangslage gedrückt.
Dabei rastet der Schnapper 18 der Verriegelung 19 selbsttätig in die Ringnut 17 der balligen
ECöpfe 15 ein und verriegelt die Stangenköpfe 13 6g gegenüber den unteren Lenkern 8 und 9. Hiernach
ivird auch der obere Lenker 10 der Gerätekupplungs-/orrichtung
mit dem Arbeitsgerät verbunden.
Schließlich wird mit dem auf die Gerätekupplungseinrichtung wirkenden Kraftheber 3 das Gerät in
Transportstellung gebracht und zum Arbeitseinsatz gefahren.
In Abb. 4 sind in Abwandlung zu Abb. 2 die
hohlen Endteile 11 der unteren Lenker 8 und 9 mit einer Überschiebhülse 34 versehen. Auf der Überschiebhülse
sitzt in einer Nut 35 der Federring 31. Der Spreizbügel 31 α des Federringes, der als Anschlag
für den balligen Kopf in ausgezogener Stellung dient, hält die Hülse etwas axial verschiebbar
auf dem hohlen Endteil 11. Dies wird dadurch erreicht, daß die Querbohrung 30, durch die der Spreizbügel
31 α hindurchgesteckt ist, ein gewisses Spiel aufweist. Die Hülse 34 ist auf ihrer Geräteseite mit
einem kegeligen Übergang 37 versehen, der der Führung der kegeligen Übergänge 38 und 39 des Stieles
12 des Stangenkopfes 13 beim Einschieben dient. Zwischen einem Bund 40 der Überschiebhülse 34
und der Stirnseite 41 der hohlen Endteile 11 sind vorzugsweise Tellerfedern 42 angeordnet. Diese besitzen
in verriegelter Stellung des Stangenkopfes 13 eine große Vorspannung und pressen die Überschiebhülse
fest gegen den kegeligen Übergang 38, so daß in Zugrichtung der Stangenköpfe 13 eine spielfreie
Kraftübertragung zwischen dem hohlen Endteil 11 und dem Stangenkopf 13 vorhanden ist. Die Tellerfedern
42 dienen ferner beim Zurückdrücken der Stangenköpfe 13 als Stoßdämpfer gegenüber den
unteren Lenkern 8, 9. Auf diese Weise ist in vorteilhafter Weise dafür gesorgt, daß die unteren Lenker
8, 9 wirkungsvoll gegen die beim Kuppelvorgang entstehenden harten Stöße gesichert sind.
In A b b. 5 ist in Abwandlung zu A b b. 4 zwischen dem Anschlag 40 der Überschiebhülse 34 und den
Tellerfedern 42 ein Anschlagring 43 angeordnet, der ein gewisses radiales Spiel gegenüber der Führungsbohrung 45 der Überschiebhülse 34 aufweist. Der
Anschlagring 43 dient in ausgezogener Stellung als Anschlag für die ballige Verdickung 15 des Stieles
12 des Stangenkopfes 13. Die Verwendung des Anschlagringes 43 hat den Vorzug, daß die Stangenköpfe
13 verhältnismäßig weit herausziehbar sind und folglich einen großen Schwenkbereich besitzen.
Claims (12)
1. Gerätekupplungseinrichtung, insbesondere Dreipunktgestänge für Ackerschlepper, bei welchem
die beiden unteren Lenker an ihrem geräteseitigen Ende je einen mit einem Kugelgelenk
versehenen Stangenkopf aufweisen und bei welchem die beiden Stangenköpfe zum Erleichtern
des Ankuppelns gelockert werden können, gekennzeichnet durch die Kombination folgender Merkmale:
a) daß die Stangenköpfe (13) mit einem Stiel (12) versehen sind, der an seinem freien
Ende einen balligen Kopf (15) und an seinem dem Stangenkopf (13) zugewandten Teil eine
Zentrierung (16) aufweist,
b) daß die geräteseitigen Enden der unteren Lenker (8, 9) zur Aufnahme der Stiele (12)
der Stangenköpfe (13) hohl ausgebildet sind,
c) daß die unteren Lenker (8, 9) in ihrem Hohlraum einen Anschlag (31a, 43) besitzen,
dessen Abstand von der Stirnseite der hohlen Lenker (11) nur wenig größer ist als
der Abstand der Zentrierung (16) vom Stangenkopf (13) und zweckmäßig unmittelbar
an die Zentrierung (16) anschließt,
d) daß die hohlen Enden der Lenker (8, 9) eine von außen her in das Innere hineinragende Verriegelung (18) für den Stiel (12) des Stangenkopfes (13) aufweisen.
d) daß die hohlen Enden der Lenker (8, 9) eine von außen her in das Innere hineinragende Verriegelung (18) für den Stiel (12) des Stangenkopfes (13) aufweisen.
2. Gerätekupplungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der ballige Kopf
(15) der Stiele (12) eine Ringnut (17) aufweist, in welche die Verriegelung (18) eingreift.
3. Gerätekupplungseinrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zentrierung (16) der Stiele (12) eine Ringnut (17) aufweist, in welche die Verriegelung (18)
eingreift.
4. Gerätekupplungseinrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verriegelung (19) durch einen quer zur Längsachse des Lenkers (8 bzw. 9) beweglichen, um
einen Drehpunkt (20) neben dem Lenker (8 bzw. 9) schwenkbaren Schnapper (18) gebildet
wird, der durch eine Feder (21) belastet ist, die außerhalb des Lenkers (8 bzw. 9) neben dem
Drehpunkt (20) des Schnappers (18) angeord- as net ist.
5. Gerätekupplungseinrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schnapper (18) einen Hebel (25) als Handhabe aufweist.
6. Gerätekupplungseinrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
als Anschlag für den balligen Kopf (15) ein mit seinem Spreizbügel (31a) das hohle untere Lenkerende
(11) durchdringender Federring (31) vorgesehen ist.
7. Gerätekupplungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Bohrung (11 d) der hohlen unteren Lenker (8, 9) endseitig einen kegeligen Übergang (32)
aufweist.
8. Gerätekupplungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zentrierung (16) des Stieles des Stangenkopfes (13) zu beiden Seiten kegelige Übergänge
(33, 38, 39) aufweist.
9. Gerätekupplungseinrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
vorzugsweise im hohlen unteren Lenkerende (11) eine den Stangenkopf (13) in Kraftflußrichtung
belastende Feder (42) angeordnet ist.
10. Gerätekupplungseinrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die die Stangenköpfe (13) belastende Feder (42) vor der Stirnseite (41) der hohlen Lenker (8, 9)
angeordnet ist und von einer Überschiebhülse (34) gehalten wird.
11. Gerätekupplungseinrichtung nach den Ansprüchen
1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Überschiebhülse (34) durch eine Verriegelung
(31a) gehalten wird, die in Kraftrichtung ein geringes Spiel zuläßt, und daß die Kraft der Feder
(42) über die Überschiebhülse (34) auf den Stangenkopf (13) übertragen wird.
12. Gerätekupplungseinrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
der Anschlag (43) und die Feder (42) nebeneinanderliegend angeordnet sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
509 717/93 10.65 ® Bundesdruckerei Berlin
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEK54684A DE1203034B (de) | 1964-12-02 | 1964-12-02 | Geraetekupplungseinrichtung, insbesondere Dreipunktgestaenge fuer Ackerschlepper |
| GB30295/65A GB1113741A (en) | 1964-12-02 | 1965-07-16 | Lower link of implement-hitching device serving to hitch agricultural implements to tractors |
| FR39767A FR1465530A (fr) | 1964-12-02 | 1965-11-25 | Dispositif d'attelage, notamment pour l'attelage en trois points d'instruments aratoires à des tracteurs |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEK54684A DE1203034B (de) | 1964-12-02 | 1964-12-02 | Geraetekupplungseinrichtung, insbesondere Dreipunktgestaenge fuer Ackerschlepper |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1203034B true DE1203034B (de) | 1965-10-14 |
Family
ID=7227193
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEK54684A Pending DE1203034B (de) | 1964-12-02 | 1964-12-02 | Geraetekupplungseinrichtung, insbesondere Dreipunktgestaenge fuer Ackerschlepper |
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|---|---|
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| FR (1) | FR1465530A (de) |
| GB (1) | GB1113741A (de) |
Families Citing this family (2)
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|---|---|---|---|---|
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1964
- 1964-12-02 DE DEK54684A patent/DE1203034B/de active Pending
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1965
- 1965-07-16 GB GB30295/65A patent/GB1113741A/en not_active Expired
- 1965-11-25 FR FR39767A patent/FR1465530A/fr not_active Expired
Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| GB1113741A (en) | 1968-05-15 |
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