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Meßtasche mit einstellbarer Füllraumgröße für Schacht-Gefäßförderanlagen
Bei Schacht-Gefäßförderungen ist oft darauf Rücksicht zu nehmen, daß Fördergut verschiedenen
Schüttgewichts auftritt. Ein solcher Fall ist z. B. bei einem Kohlenschacht gegeben,
wenn er die Förderung mehrerer Reviere aufzunehmen hat, in denen Flöze mit wesentlich
unterschiedlichem Bergegehalt abgebaut werden, oder wenn Kohlen und Berge getrennt
zu fördern sind. Entsprechendes gilt für einen Erzschacht, bei dem abwechselnd Reich-
oder Armerz anfällt oder bei dem Erz und Berge getrennt gefördert werden. Es muß
daher im allgemeinen das Fördergutvolumen, das für den einzelnen Förderzug in den
Skip oder das sonstige Fördergefäß aufgegeben wird, einstellbar sein, damit die
Nutzlast des jeweiligen Förderzuges die obere Grenze, für die die Anlage, insbesondere
die Fördermaschine und das Förderseil, ausgelegt ist, nicht überschreitet. Das Fördergut
mit dem geringeren Schüttgewicht bestimmt das räumliche Fassungsvermögen des Fördergefäßes
und der zugehörigen Füll- und Meßtasche (im folgenden kurz als »Meßtasche« bezeichnet)
und der Entladetasche.
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Es sind bereits verschiedene Anordnungen bekannt, die gestatten,
die Füllanlage einem wechselnden Schüttgewicht des Füllgutes anzupassen. Wird das
Fördergut stetig zugeführt, z.B. durch ein Förderband, so wird nach einem der bekannten
Vorschläge die Meßtasche oder ein vorgeschalteter Behälter auf eine Wiegeeinrichtung
aufgesetzt, die bei Erreichen der Nutzlast der Förderung den Antrieb des Förderbandes
abschaltet. Statt dessen kann man in der Meßtasche gegeneinander in der Höhe versetzte
Taster anbringen, von denen derjenige eingeschaltet wird, der dem Schüttgewicht
des jeweiligen Fördergutes entspricht. Ist das durch seine Lage in der Meßtasche
bestimmte Volumen erreicht, so unterbricht der eingeschaltete Taster über einen
Servomotor od. dgl. die weitere Zufuhr des Fördergutes.
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In der Regel genügt es, nur zwischen zwei Schüttgewichten zu unterscheiden,
die gegebenenfalls den Mittelwert der in Betracht kommenden beiden Schüttgewichtsbereiche
darstellen. Alsdann benötigt man nur zwei Taster.
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Beide Ausführungen setzen voraus, daß das Fördergut stetig zugeführt
wird, sie können nicht angewandt werden, wenn das Fördergut schlagartig in die Meßtasche
strömt, wie es bei der Beschickung aus einem Bunker der Fall ist. Für Fälle dieser
Art ist eine Ausführung bekanntgeworden, bei der zur Anpassung des Meßtaschenvolumens
an das in Betracht kommende Schüttgewicht eine der Meßtaschenwände einstellbar eingerichtet
ist. Insbesondere wird
hierzu die Kopfdecke der schräg verlagerten Meßtasche benutzt
(deutsche Patentschrift 819 066).
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Diese Einrichtung ist im allgemeinen auf schräge rutschenförmige Meßtaschen
beschränkt. Sie wird verhältnismäßig kostspielig, wenn es sich um Meßtaschen für
große Nutzlasten handelt. Es kommt hinzu, daß bei der vorgenannten Meßtasche von
der äußeren Querschnittshöhe, die wegen der unter Tage gegebenen Raumverhältnisse
nicht beliebig vergrößert werden kann, ein verhältnismäßig hoher Anteil für die
Unterbringung der beweglichen Kopfdecke und des zugehörigen Lenkermechanismus innerhalb
der Meßtasche verlorengeht. Schließlich ist zu berücksichtigen, daß der lichte Meßtaschenquerschnitt
bei erheblichem Unterschied der Schüttgewichte für das Fördern von Fördergut mit
dem höchsten Schüttgewicht eine Einengung erfahren müßte, die bei großer Stückigkeit
des Fördergutes nicht mehr zulässig wäre. Diese Einschränkung gilt allgemein für
einstellbare Meßtaschenwände.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Meßtasche mit einstellbarer Füllraumgröße
für Schacht-Gefäßförderanlagen, der das Fördergut aus einem unten abschließbaren
Bunker zugeleitet wird und die an ihrem unteren Ende eine Verschlußklappe aufweist.
Eine solche Meßtasche mit veränderlichem Füllraum, die im Vergleich zu der bekannten
Meßtasche vielseitiger verwendbar, für große Nutzlasten billiger, den Verhältnissen
unter Tage besser angepaßt und für die Aufnahme von grobstückigem Gut geeignet ist,
wird erfindungsgemäß durch mindestens eine die Länge der Meßtasche unterteilende,
aus dem freien Querschnitt der Meßtasche herausbewegbare Zwischenwand zum Einstellen
der Füllraumgröße geschaffen.
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Die Zeichnung veranschaulicht in den F i g. 1 bis 3 in Seitenansicht
bzw. im Schnitt je ein Ausführungsbeispiel.
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Bei der Ausführung nach F i g. 1 besteht die rutschförmige, im Querschnitt
rechteckige Meßtasche 1 aus zwei ineinander übergehenden Teilen 1 a und 1 b.
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Dem Auslauf des Teils 1 a ist ein Verschluß in Gestalt einer Schwenkklappe
2 zugeordnet, sie wird über ein Kniehebelgestänge 3 mit Hilfe eines Kolbenantriebes
4 betätigt. Der Zylinder dieses Kolbenantriebes 4 ist mit waagerecht liegenden Zapfen
an einem Aufbau 5 des Meßtaschenteils 1 b schwenkbar gelagert. Die Kolbenstange
6 greift an einem Hebel 7 an, der mit dem Kniehebelgestänge 3 verbunden ist.
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Ein entsprechender Verschluß ist am Auslauf des unteren Teils 1 b
der Meßtasche vorgesehen. Er besteht aus der Verschlußklappe 8, dem Kniehebelgestänge
9 und dem Kolbenantrieb 10. Dieser ist mit waagerechten Zapfen an einem Aufbau 11
der an die Meßtasche anschließenden Überleitrutsche 12 schwenbar gelagert und greift
über die Kolbenstange 13 und den Hebel 14 am Kniehebelgestänge 9 an.
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An der Überleitrutsche 12 ist in bekannter Weise ein Spaltdichter
15 schwenkbar gelagert. Er wird nach dem Einfahren des Skips 23 in die Füllstellung
über den schwenkbar gelagerten Kolbenantrieb 16 in die aus F i g. 1 ersichtliche
Wirkstellung ausgeschwenkt, in der er den Spalt zwischen der Überleitrutsche 12
und der Einfüllöffnung des Skips 23 überbrückt.
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Der Kolbenantrieb 16 kann ebenso wie die Kolbenantriebe 4 und 10
üblicherweise mit Druckluft oder auch mit Drucköl betrieben werden.
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Bei dem Ausführungsbeispiel ist angenommen, daß die Meßtasche 1 mit
dem Fördergut aus einem Bunker 17 beschickt wird, dessen Auslaufrutsche 18 durch
einen Sektorschieber 19 abgeschlossen ist.
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Dieser wird durch einen schwingend aufgehängten Kolbenantrieb 20 betätigt,
dessen Kolbenstange 21 an dem bei 22 schwenkbar gelagerten Sektorschieber 19 angreift.
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Der Verschluß 2 des oberen Meßtaschenteils 1a stellt - bezogen auf
die Gesamtmeßtasche - den obengenannten Zwischenverschluß dar. Er gestattet es,
den Füllraum der Meßtasche zu unterteilen, derart, daß nur der durch den oberen
Meßtaschenteil gegebene Füllraum oder der durch die gesamte Meßtasche bereitgestellte
Füllraum benutzt wird.
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Hiernach hat die beschriebene Einrichtung die folgende Wirkungsweise:
Ist Fördergut gegeben, das das kleinere der beiden vorgegebenen Schüttgewichte aufweist,
so wird für die Dauer der Förderung dieses Gutes der Verschluß 2 geöffnet. Er bildet
in der Offenstellung, wie man aus F i g. 1 ersehen kann, eine Fortsetzung der oberen
Decke des Meßtaschenteils la oder - anders gesagt - er überbrückt die oberen Decken
zwischen den beiden Meßtaschenteilen 1 a und 1 b. Es steht nunmehr der volle Füllraum
der gesamten Meßtasche 1 zur Verfügung. Sie wird in der bekannten Weise jeweils
während des Treibens durch Öffnen des Sektorschiebers 19 aus dem Bunker 17 gefüllt.
Anschließend wird der Sektorschieber 19 geschlossen. Ist der zugehörige, am Förderseil
24 hängende Skip 23 in die Füllstellung vorgefahren, so wird der Spaltdichter 15
in die Wirkstellung ausgeschwenkt und anschließend der Verschluß 8 geöffnet, worauf
sich die Meßtasche 1 in den Skip entleert.
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Ist Fördergut mit dem höheren Schüttgewicht gegeben, so wird der
Verschluß 8 für die Dauer der Förderung dieses Gutes in die Offenstellung gebracht,
in der er eine glatte Fortsetzung der oberen Decke des Meßtaschenteils 1 b bis zur
Überleitrutsche 12 hin bildet. Es übernimmt alsdann der Verschluß 2 die
Aufgabe des
Auslaufverschlusses der nunmehr auf den oberen Teil 1 a beschränkten Meßtasche.
Es wird also jeweils während des Treibens nur der Meßtaschenteil la aus dem Bunker
17 durch Öffnen des Sektorschiebers 19 gefüllt und nach dem Vorsetzen des Skips
23 in die Füllstellung - inzwischen ist der Sektorschieber 19 wieder geschlossen
- durch Offnen des Verschlusses 2 in den Skip 23 entladen. Hierbei bildet der untere
Meßtaschenteil ib - der Wirkungsweise nach - gleichsam eine Verlängerung der Überleitrutsche
12.
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Bei der vorerwähnten Benutzungsweise hat das im oberen Teil la angesammelte
Fördergut einen längeren Rutschweg zum Skip 23 hin, es beschleunigt sich hierbei
und stürzt mit verhältnismäßig großer Geschwindigkeit in den Skip 23, was zu einem
unerwünschten Zerschlagen des Fördergutes, z. B. Kohle, führt und für den Skip eine
stärkere Beanspruchung als sonst bedeutet. Man kann dem dadurch begegnen, daß man
den Verschluß 8 jeweils mitbenutzt. Alsdann wird während des Treibens die jeweilige
Füllmenge in dem Meßtaschenteil la angesammelt und durch dessen Volumen abgemessen,
anschließend wird der Sektorschieber 19 geschlossen und darauf der Verschluß 2 geöffnet.
Es fließt alsdann die im oberen Teil la abgemessene Fördergutmenge in den unteren
Teil 1 b, dessen Verschluß 8 geschlossen ist.
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Hier verbleibt die abgemessene Fördergutmenge, bis der Skip 23 in
die Füllstellung einfährt und der Verschluß 8 geöffnet wird, z. B. selbsttätig in
Abhängigkeit von dem Einfahren des Skips 23. Es sind hierfür z. B., wie an sich
bekannt oder bereits vorgeschlagen, Steuerungen mit einem Zeitrelais verwendbar,
das für den Verschluß 8 nach einer einstellbaren Zeitspanne, die zum sicheren Entleeren
der Meßtasche la bzw. 1 ausreicht, das Schließkommando gibt. Auch die weiteren Vorgänge
können selbsttätig durchgeführt werden, indem z. B. in Abhängigkeit von dem Schließkommando
bzw. dem tatsächlichen Schließen des Verschlusses 8 das Abfahrtsignal für den Skip
23 ausgelöst und das Öffnungskommando für den Sektorschieber 19 gegeben wird, nachdem
inzwischen der Verschluß 2 in die Schließlage geführt ist.
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Die letztgenannte Ausführung bzw. Benutzungsweise hat noch den Vorteil,
daß der Verschluß 8 bei jedem Füllvorgang in der gleichen Weise benutzt wird, so
daß die selbsttätige Steuerung insoweit unverändert bleiben kann. Alsdann ist beim
Übergang von Fördergut des einen Schüttgewichtes zu dem des anderen Schüttgewichtes
lediglich der Verschluß 2 bzw. dessen Steuerung umzustellen.
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Die Ausführung nach Fig. 2 unterscheidet sich von der nach F i g.
1 nur dadurch, daß der hier mit 2 a bezeichnete Zwischenverschluß entsprechend dem
Sektorschieber 19 des vorgeschalteten Bunkers 17 als unterschnittiger Sektorschieber
ausgebildet ist.
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Er ist bei 2 b schwenkbar gelagert und wird über einen schwenkbar
aufgehängten Kolbenantrieb 4 a betätigt, dessen Kolbenstange 6 a an dem Sektorschieber
2 a angreift.
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Für die Wirkungs- und Bedienungsweise gilt im wesentlichen das gleiche
wie zu der Ausführung nach Fig. 1. Ein Unterschied besteht insofern, als für Fördergut
mit dem höheren Schüttgewicht bei der Ausführung nach F i g. 1 der Teil la der Meßtasche
benutzt wird, während bei der Ausführung nach Fig. 2 hierfür der untere Teil ob
der Meßtasche
Verwendung findet. Hierbei wird, wie in F i g. 2 gezeigt,
für die Dauer der Förderung des Gutes mit dem höheren Schüttgewicht der Sektorschieber
19 ständig geöffnet gehalten und der obere Meßtaschenteil la als Verlängerung der
Auslaufrutsche des Bunkers 17 benutzt. Der Sektorschieber 2 a nimmt die Abmessung
der während des Treibens im unteren Meßtaschenteil 1 b bereitzustellenden Fördergutmenge
vor.
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Es ist ersichtlich. daß man statt des einen Zwischenverschlusses
2 bzw. 2 a auch deren mehrere vorsehen kann, falls Fördergut mit drei oder mehr
wesentlich verschiedenen Schüttgewichten oder Schüttgewichtsmittelwerten in Betracht
kommt. Im allgemeinen genügt aber ein einziger Zwischenverschluß, also die Berücksichtigung
von zwei wesentlich verschiedenen Schüttgewichten.
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Es ist auch möglich, die Lage des Zwischenverschlusses in der Fließrichtung
verstellbar einzurichten. Dies läßt sich besonders einfach durchführen, wenn man
den Schild eines in der Meßtasche vorgesehenen Füllgutabsenkers für die Zwecke der
Erfindung mitbenutzt. Solche Füllgutabsenker, auch als »Schonvorrichtung« bezeichnet,
werden insbesondere bei Meßtaschen für Kohlenförderung verwendet, damit die in die
Meßtasche einfließende Kohle nur allmählich an den Auslaufverschluß der Meßtasche
herangeführt und so gegen ein Zerschlagen geschützt wird, im Gegensatz zu einer
Meßtasche ohne Füllgutabsenker, bei der das Füllgut schlagartig in die Meßtasche
stürzt. Durch einen Füllgutabsenker wird zugleich auch die Meßtasche geschont.
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Bei der Ausführung nach F i g. 3 ist die Meßtasche 42 eingangsseitig
an den Bunker 43 angeschlossen, und zwar über die Auslaufrutsche 44 und den zugehörigen,
bei 45 schwenkbar gelagerten Sektorschieber 46. Dieser wird durch den schwingend
aufgehängten Kolbenantrieb 47, dessen Kolbenstange 48 unmittelbar am Sektorschieber
46 angreift, geöffnet und geschlossen. Ausgangsseitig ist die Meßtasche 42 so wie
bei den Ausführungen nach F i g. 1 und 2 über einen Auslaufverschluß 8 an die Überleitrutsche
12 mit dem Spaltdichter 15 angeschlossen. Zur Betätigung dieser Teile dienen die
gleichen Vorrichtungen wie bei den oben beschriebenen Ausführungen, sie sind dementsprechend
mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Wie schon gesagt, ist die Meßtasche 42 mit einem Füllgutabsenker
versehen. Der Schild 49 des Absenkers ist in der Querrichtung auf jeder Seite mit
zwei Rollen an je einer rinnenförmigen Schienenführung 50 geführt. Auf dem größeren
Teil der Meßtasche beginnend in der Nähe des Einlaufs, verläuft die Schienenführung
50 parallel zum Boden der rutschförmigen Meßtasche. Der Schild 49 erstreckt sich
in der Querrichtung nahezu über die ganze Breite der Meßtasche 42 und reicht in
seiner Tiefe fast bis zum Boden.
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Wie bekannt, steht der Schild 49 bei Beginn des Füllvorganges der
Meßtasche 42 in seiner oberen Endlage und bewegt sich allmählich zum Meßtaschenauslauf
hin. Hier weichen die Decke der Meßtasche 42 und die Schienenführung 50 nach oben
aus, derart, daß in der unteren Endstellung der Schild 49 den Auslaufverschluß 8
vollkommen freigibt, wie das in F i g. 3 gestrichelt dargestellt ist.
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Die Bewegung des Absenkerschildes 49 wird in bekannter Weise über
einen an ihm angreifenden end-
losen Ketten- oder Seilzug 51 mit den Umlenkrollen
52 und 53 geregelt. Hierzu kann eine der Rollen 52 und 53 mit einem Antrieb versehen
sein, der die Abwärtsbewegung des Absenkerschildes 49 regelt bzw. durchführt und
der zugleich nach dem Entleeren der Tasche 42 den Absenkerschild 49 in die obere
Endlage zurückführt und damit die Meßtasche 42 für die Aufnahme der nächsten Füllung
bereit macht.
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Bei den bisherigen Ausführungen der Meßtaschen mit Füllgutabsenkern
bewegt sich der Absenkerschild jeweils kontinuierlich zwischen den beiden Endstellungen,
von Ausnahmefällen abgesehen, die aber andere Zwecke als hier verfolgen.
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Gemäß der Erfindung wird bei der Ausführung nach Fig.3 der Absenkerschild
49 als Zwischenverschluß mitbenutzt, und zwar dadurch, daß ihm eine definierte oder
willkürlich einstellbare Zwischenstellung gegeben wird für die Zeit, in der Fördergut
des größeren Schüttgewichtes gefördert wird.
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Die Wirkungs- bzw. Benutzungsweise ist folgende: Ist Schüttgut des
größeren Schüttgewichtes zu fördern, so nimmt zu Beginn des Füllvorganges der Meßtasche
42 der Absenkerschild 49 die obere Endlage ein und bewegt sich nach Öffnen des Sektorschiebers
46 allmählich in die vorgegebene Mittellage (vgl. Fig.3), bei der der Raum zwischen
dem Absenkerschild 49 bis zum Sektorschieber 46 hin gerade die zulässige Nutzlast
der Förderanlage aufnimmt. Nachdem der Sektorschieber 46 geschlossen ist, wird der
Absenkerschild 49 in die untere Endlage geführt. Es steht nunmehr die zulässige
Nutzlast vor dem Auslaufverschluß 8 zum Umladen in den Skip bereit. Das weitere
erfolgt, wie oben zu den übrigen Ausführungen angegeben.
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Ist Fördergut des kleineren Schüttgewichtes zu fördern, so wird der
gesamte Füllraum der Meßtasche 42 verwendet. Der Absenkerschild 49 nimmt zum Füllen
der Meßtasche 42 wieder die obere Endlage ein, es wird dann der Sektorschieber 46
geöffnet und gleichzeitig der Antrieb des Absenkers 49 eingeschaltet, und zwar für
den vollen Hub des Absenkers. Es wird also der Absenker 49 aus der oberen Endlage
kontinuierlich in die untere Endlage geführt, womit die Meßtasche 42 ganz gefüllt
ist. Anschließend wird der Sektorschieber 46 geschlossen.
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Das Füllgut steht nunmehr zum Umladen in den Skip bereit. Hat der
Skip vorgesetzt, so wird, wie oben beschrieben, der Verschluß 8 geöffnet und nach
dem Entleeren der Meßtasche 42 wieder geschlossen.
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Die Vorgänge können selbsttätig durchgeführt werden. Das gilt auch
für die Betätigung des Absenkers 49. Es wird dem zugehörigen Antrieb alsdann eine
umschaltbare Steuervorrichtung mit zwei Betriebsstellungen zugeordnet. Bei der einen
Betriebsstellung dieser Steuervorrichtung wird der Absenkerschild 49 jeweils zwischen
den beiden Endlagen - ohne Zwischenstellung - bewegt, während der Absenkerschild
49 bei der zweiten Betriebsstellung der Steuervorrichtung zwischen diesen beiden
Endlagen eine Zwischenstellung einnimmt und in dieser verharrt, bis der Sektorschieber
46 geöffnet, das Füllgut eingeflossen und der Sektorschieber 46 wieder geschlossen
ist. Durch das Schließen des Sektorschiebers 46 kann an die vorgenannte Steuervorrichtung
das Kommando zum weiteren Absenken des Absenkerschildes 49 gegeben werden. Es bietet
keine Schwierigkeiten, die Steuervorrichtung so einzurichten, daß sie hinsichtlich
der Lage der Zwischenstellung des Absenkerschildes
49 kontinuierlich
oder in Schritten verstellbar ist, mit der Folge, daß man sich jedem Schüttgewicht
des Fördergutes anpassen kann. Im allgemeinen wird es ebenso wie bei den Ausführungen
nach Fig.1 und 2 genügen, nur eine einzige Zwischenstellung bestimmter Lage vorzusehen,
sich also nur auf zwei wesentlich verschiedene Schüttgewichte einzustellen.
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In der obigen Beschreibung ist jeweils nur eine einzige Meßtasche
erwähnt. Sind, wie es häufig der Fall ist, mehrere Meßtaschen, insbesondere zwei
Meßtaschen vorgesehen, so können sämtliche Meßtaschen in der gleichen Weise ausgebildet
werden, wie das oben beschrieben ist.
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Bei der neuen Meßtasche können all jene - Steuerungen und gegenseitigen
Verriegelungen z. B. zwischen Einlauf- und Auslaufverschluß (hier gegebenenfalls
mit Einbeziehung des Zwischenverschlusses) angebracht werden, wie man sie auch sonst
verwendet oder schon vorgeschlagen hat.
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Es ist oben der hauptsächlich in Betracht kommende Fall unterstellt,
daß mit den Anlagen, für die die Meßtasche gemäß der Erfindung in Betracht kommt,
Fördergut verschiedenen Schüttgewichtes zu fördern sei. Die Meßtasche kann aber
auch dann vorgesehen werden, wenn nicht an das Fördern von Gut verschiedenen Schüttgewichtes
gedacht ist, sondern ein stufenweiser Ausbau einer Gefäßförderanlage beabsichtigt
ist und hierbei anfänglich nur ein Teil der nach dem vollen Ausbau gegebenen Nutzlast
gefördert werden darf. Verwendet man hierbei Meßtaschen gemäß der Erfindung, so
hat dies den Vorteil, daß sich auch die kleinere Nutzlast, die zunächst nur zulässig
ist, durch die Meßtasche abmessen läßt und daß späterhin, wenn nach dem vollen Ausbau
der Anlage zur vollen Nutzlast übergegangen wird, kein Umbau der Meßtaschen notwendig
ist. Ein solcher Umbau wäre regelmäßig sehr viel teurer als die gemäß der Erfindung
vorzusehenden Zwischenver-
schlüsse usw. und würde außerdem eine unzulässige oder
unerwünschte Betriebsunterbrechung zur Folge haben.