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Die Erfindung betrifft einen Kanal zur Aufnahme von p,ohileitungen
in Gebäuden, insbesondere von Kalt- und Warmwasserleitungen sowie Gas- und Heizungsrohren,
welche innerhalb des Gebäudes in raumabschließenden, flächigen Bauteilen mit rinnenartigen
Aussparungen verlegt sind, die nach außen von als Putzträger ausgebildeten Platten
abgedeckt sind.
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Es ist bekannt, Rohrleitungen in Gebäuden in einem in das Mauerwerk
geschlagenen Schlitz zu verankern und danach zuzuputzen, so daß sie samt ihren Ankern
dicht von Putz umgeben sind. Diese Arbeitsweise hat zwei Hauptnachteile: Einmal
ist das nachträgliche Herausspitzen der Schlitze zeitraubend und als Handarbeit
ziemlich teuer, während das Verputzen der Schlitze -in mehreren Arbeitsgängen
erfolgen muß und ebenso umständlich und kostspielig ist. Zum zweiten sind die verlegten
Rohre und Leitungen voll vom Putz ummantelt; jeder Defekt ist schwer zu lokalisieren,
jede Reparatur sowie jede Änderung oder Ergänzung des Leitungssystems erfordert
eine zeitraubende Bauarbeit, bei der insbesondere in bewohnten Räumen Schmutz anfällt.
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Es sind in Gebäuden Kanäle zur Aufnahme von Heizungs- und Lüftungskanälen
bekannt, welche in einer Betondecke mit rinnenartigen Aussparungen verlegt sind.
Die Aussparungen sind dabei zur Decke hin von im Querschnitt wellenförmigen Leichtbauplatten
begrenzt, die bei der Herstellung der Decke als verlorene Schalung dienen. In den
von den Wellen begrenzten Rinnen sind die Leitungen angeordnet und nach außen von
als Putzträger ausgebildeten Platten abgedeckt, die jeweils an dem Wellental der
Leichtbauplatten anliegen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kanal der eingangs
genannten Art so zu verbessern, daß bei Defekten in den Leitungen die Schadensstelle
leicht und schnell ermittelt werden kann und eine erforderliche Reparatur, Änderung
oder aber auch eine spätere Erweiterung des Leitungssystems ohne großen Aufwand,
beispielsweise wegen; des Lösens von Putzträgern großer Abmessungen, möglich ist.
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Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß in die Aussparungen
vorgefertigte Schalen aus parallel zu ihrer Längsachse durchschnittenen röhrenförmigen
Hohlkörpern gelegt sind und die Platten die Abmessungen der offenen Seite der Schalen
aufweisen und mit den äußeren Rändern der Schnittfläche der Schalen lösbar verbunden
sind.
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Die Vorteile des Kanals nach der Erfindung liegen darin, daß die Schalen
schon beim Bau mit eingemauert oder einbetoniert werden können und nach dem Abdecken
mit den Platten sofort - also vor dem Verlegen der Leitungen - bündig angeputzt
werden können. Danach können die Leitungen zu jedem beliebigen Zeitpunkt verlegt
werden und gegebenenfalls auch z. B. mit Glaswolle oder Schaumstoff isoliert werden.
Auch das Verlegen der Leitungen ist einfacher und schneller; vormontierte Leitungsstränge
können in die Kanäle eingezogen werden. Insbesondere bei späteren Reparaturen und
Erweiterungen wird der Verputz nicht zerstört, sondern lediglich die abdeckenden
Platten müssen gelöst und später wieder aufgesetzt werden. Die Kanäle können vorzugsweise
aus glasfaserverstärktem Polyesterharz hergestellt sein. Weitere Ausbildungen des
Kanals nach der Erfindung sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 9.
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Mehrere Ausführungsbeispiele des Kanals nack der Erfindung sind in
der Zeichnung dargestellt. Es zeigt F i g. 1 eine Draufsicht auf eine Schale L,
F i g. 2 eine Seitenansicht der Schale nach F i g. 1, F i g. 3 eine Draufsicht auf
eine die Schale abdeckende Platte, F i g. 4 eine Seitenansicht der Platte nach F
i g. 3, F i g. 5 einen Querschnitt nach der Linie A-A in F i g. 1, F i g. 6 - einen
Querschnitt nach der Linie B-B in F i g. 3, F i g. 7 einen Querschnitt nach der
Linie C-C in F i g. 3, F i g. 8 eine Draufsicht auf eine Schale K, die aus einem
durchschnittenen Rohrkreuz gebildet ist, F i g. 9 ein Schema einer Kanalanordnung,
F i g. 10 eine Rohrbefestigung in der Draufsicht, F i g. 11 einen Schnitt nach der
Linie E-E in F i g. 10, F i g. 12 einen Querschnitt nach der Linie D-D in F i g.
10 durch eine leere Schale, F i g. 13 den Schnitt nach F i g. 12 mit in der Schale
befestigten Rohren, F i g. 14 ein Detail der Rohrbefestigung nach F i g. 13 im Schnitt,
F i g. 15 einen Schnitt ähnlich F i g. 14 bei einem Rohr geringen Durchmessers,
F i g. 16 einen Längsschnitt der Rohrbefestigung nach F i g.14, F i g. 17 in der
Draufsicht eine weitere Rohrbefestigung, F i g. 18 den Längsschnitt nach der Linie
G-G in F i g. 17, F i g. 19 den Querschnitt nach der Linie F-F in F i g. 17, F i
g. 20 den Schnitt nach F i g. 19 mit in den Schalen angeordneten. Rohrleitungen;
F i g. 21 bis 23 zeigen Details der Rohrbefestigung in dem Kanal nach F i g. 17
bis 20.
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Die Längsschale L in F i g. 1, die die Gestalt eines parallel zu seiner
Längsachse durchschnittenen, geradlinigen Rohrstranges aufweist, besteht aus einem
Boden 1 und Seitenwänden 2, die oben (vgl. F i g. 5) in je eine Auflage 3 für die
die Schalen abdeckenden Platten ausmünden und vorteilhaft mit Begrenzungsstegen
4 abschließen. In geringen Abständen erweitert- sich periodisch der Kanalquerschnitt
zu einer Muffe 5. Wird eine Schale L an einem Muffenende durchsägt, dann zerstört
die Schnittstärke die Muffenschräge, so daß die getrennten Teile aus einem glatten
Strangende und einer glatten Muffe 5 bestehen, die ineinandergeschoben werden können.
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An den Begrenzungsstegen 4 in F i g. 2 und 5 sind in geringen
Abständen durchbohrte Laschen 6 so angebracht, daß ihre stoffliche Verbindung zur
Schale L nur aus einer dünnen Haut besteht. Mittels dieser Laschen 6 kann die Schale
L z. B. an die Holzschalung der zu betonierenden Wand angenagelt werden. Beim späteren
Ausschalen der Wand werden dann die Laschen 6 von der eingebundenen Schale L einfach
abgerissen.
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Die Schalen L werden nach F i g. 6 und 7 mit einer Platte 7 abgedeckt,
deren Ränder in den Längsabständen der Muffen mit Krallen 8 (vgl. F i g. 4
und
6) besetzt sind, welche um die Auflagen 3 der Schalen L greifen, an welchen Stellen
natürlich die Begrenzungsstege 4 mit entsprechenden Aussparungen 9 in F i
g. 1 versehen sind.
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Stoßen Leitungen im Winkel aufeinander, z. B. bei Kreuzungen, Abzweigen
usw., dann werden die Schalen K nach F i g. 8 und 9 verwendet, die aus durchschnittenen
Rohrkreuzen gebildet sind. Deren Ausbildung im einzelnen entspricht bezüglich Auflage
3, Begrenzungsstege 4, Muffen 5, Laschen 6 und Aussparungen 9 derjenigen der normalen
Schale L, ebenso die sie abdeckende Platte 7 mit ihren Krallen 8, die eine
angepaßte Kreuzform aufweist.
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Die Enden der Kreuzschale K münden in Muffen 5 aus, sind jedoch mit
einer dünnen Stirnwand 10 verschlossen, so daß sie in unveränderter Form
sowohl als End-, als Abzweig- wie auch als Kreuzungselement verwendet werden kann.
Von dem jeweils benutzten Ende wird durch einen Sägeschnitt 11 in F i g.
8 die Stirnwand 10 entfernt, wonach eine Längsschale L in diese Muffe 5 eingeschoben
werden kann.
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Für die Verankerung der Rohre in den aus den Schalen L, K gebildeten
Kanälen sind zwei Beispiele näher geschildert, deren erstes in den F i g. 10 bis
16 veranschaulicht ist. Hier ruhen die Rohre R auf Mulden 12 eines Stützbocks
13, welcher aus dem hochgezogenen Boden 1 der Schale L gebildet ist.
Jede Mulde 12 ist mit zwei Nuten 14 versehen, in die eine Halbschelle
15 mit an ihren Unterkanten angegossenen Nasen 16 (vgl. F i g. 14 und 15)
einrastet. Die genuteten Mulden 12 und die unteren Teile der Halbschellen 15 haben
für jeden Rohrdurchmesser die gleichen Abmessungen, während die Innenöffnung der
Halbschellen 15 für den gewünschten Rohrdurchmesser bemessen ist, so daß der Installateur
nur nach Durchmesser sortierte Halbschellen benötigt, während der Kanal selbst ohne
Berücksichtigung der später zu verlegenden Rohrgrößen einheitlich hergestellt und
verlegt werden kann.
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Von Vorteil ist es, wenn in die für Rohre geringen Durchmessers bestimmten
Halbschellen 15 hinter den Nasen 16 gemäß F i g. 15 Spalte
18 eingeschnitten werden, um die Elastizität zu vergrößern und ein einwandfreies
Einrasten in die Nuten 14 zu gewährleisten. Ebenso vorteilhaft ist es, die
am Rohr R anliegende Innenwandung der Halbschelle 15 mit einem Dehnglied
17 zu besetzen, dessen Elastizität das Eindrücken der Nasen 16 in
die Nuten 14 erleichtert, ohne dabei die Rohrbefestigung zu lockern. Das
Dehnglied 17 kann beispielsweise aus Filz oder auch aus angegossenen Lamellen
oder Zähnen bestehen.
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Im zweiten Beispiel der Rohrbefestigung gemäß den F i g. 17 bis 23
ist der Schalenboden 1 zu je einem flachen Höcker 19 für jedes Rohr
R hochgezogen. An der Oberseite des Höckers 19 ist ein Schlitz 20 angeordnet.
über das zu befestigende Rohr R wird eine Ringschelle 21 gestülpt, die an einer
Stelle aufgeschnitten ist und von den Schnittenden aus in Federkeile 22 ausmündet.
Vorteilhaft ist zwischen Federkeil 22 und Ringschelle 21 ein Stützflansch
23 vorgesehen, der durch eine Nut vom Federkeil 22 getrennt ist.
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Wird die übergestülpte Ringschelle 21 mit den Federkeilen 22
in den Schlitz 20 gedrückt, dann preßt dieser die Federkeile zusammen, bis ihre
Nut einrastet, so daß die Ringschelle über den Stützflansch 23 auf der Oberseite
des Höckers 19 aufsitzt. Die Ringschelle 21 ist so bemessen, daß in
eingerastetem Zustand die Federkeile 22 noch leicht gespannt sind und die Ringschelle
das Rohr R dadurch fest umklammert.
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Ein Einschnitt 24 auf einer Seite des Höckers 19
erlaubt
das Einführen eines Messers od. dgl., mit welchem der eine Federkeil 22 nach innen
gedrückt werden kann, bis er nicht mehr an der Schlitzseite anstößt; er kann danach
leicht aus dem Schlitz 20
herausgezogen werden, so daß ein Lösen der Rohrbefestigung
ohne Beschädigung des Kanals möglich ist.