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Das Hauptpatent betrifft wasserdichte Schalter mit in einem quergeteilten
Gehäuse angeordneten auswechselbaren Einsatz, welcher das gesamte Schaltwerk nebst
Anschlußkontakten und Betätigungswippe trägt, mit einer außerhalb des Gehäuseoberteils
liegenden Handhabe und einem mit der Handhabe verbundenen, zentral am Rücken der
Betätigungswippe angreifenden, schaftartigen Zwischenstück. Die mit dem Hauptpatent
empfohlene Besonderheit eines solchen Schalters besteht darin, daß das schaftartige
Zwischenstück mit der Betätigungswippe und unter Vermittlung eines sich an eine
zylindrische Fläche auf der Innenseite des Gehäuseoberteils anschmiegenden, gummielastischen
Polsters mit der Handhabe formschlüssig verbunden ist und daß der Krümmungsmittelpunkt
der zylindrischen Fläche in der Schwenkachse der Betätigungswippe liegt. Damit läßt
sich zum einen eine direkte Einwirkung der Handhabe auf das eigentliche Schaltglied
erreichen, weil die Handhabe und das Betätigungsorgan eine gemeinsam verschwenkte
Einheit darstellen. Zum anderen wird eine besonders einfache und zuverlässige Abdichtung
zwischen der Handhabe und dem Gehäuseinneren erzielt, weil das gummielastische Polster
sich zusammen mit dem Zwischenstück in der zylindrischen Fläche dreht und nicht
oder nur unwesentlich verformt wird.
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Mit dem Hauptpatent wurde als eine der besonders zweckdienlichen Ausführungsformen
empfohlen, daß das freie, dem Schaltereinsatz zuweisende Ende des schaftartigen
Zwischenstücks in eine seinem Querschnitt entsprechende rückseitige Vertiefung der
Betätigungswippe oder eines in die Betätigungswippe eingefügten Einsatzstücks eingefügt
ist und mit der Betätigungswippe eine starre Einheit bildet.
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Der besondere Vorteil dieser Ausführungsform besteht in der Vereinfachung
der Lagerung, weil für die Betätigungswippe und die Handhabe nur eine Schwenkachse
benötigt wird, die entweder in dem Gehäuseoberteil oder in einer Lagerbrücke des
Einsatzes gelagert ist.
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Die Erfindung lehnt sich an die letzterwähnte Ausführungsform des
Schalters nach dem Hauptpatent an, d. h., sie geht von einem Schalter im Sinne des
Hauptpatents aus, bei welchem das schaftartige Zwischenstück mit der Betätigungswippe
eine starre Einheit bildet und der Schwenkhub der Betätigungswippe durch die auf
dem Einsatz befestigte Lagerbrücke begrenzt ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Ausführungsform des
Schalters nach dem Hauptpatent weiterzuverbessern.
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Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch, daß die Betätigungswippe
auf dem Einsatz derart angeordnet ist, daß ihre in der Schwenkrichtung seitwärts
weisenden Schultern unterhalb der Brücke liegen. Hierdurch wird erreicht, daß bei
der Ausbildung der dem Einsatz zuweisenden Innenseite des Gehäuseoberteils auf die
Form und auf die Bewegungsbahn der Betätigungswippe keine Rücksicht genommen zu
werden braucht. Das kann mit besonderem Vorteil dazu ausgenutzt werden, die Bauhöhe
des Schalters durch entsprechende Verringerung des Abstandes zwischen Gehäuseoberteil
bzw. Handhabe des Schalters und dem Einsatz bzw. der Lagerbrücke sehr klein zu halten.
Es besteht insbesondere die Möglichkeit, die Schwenkachse der aus der Betätigungswippe
und dem Zwischenstück bestehenden Einheit sehr nahe an die Lagerbrücke zu verlegen.
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Als besonders zweckdienliche Ausführung hat sich eine Anordnung erwiesen,
wonach die Betätigungswippe und das schaftartige Zwischenstück ein zusammenhängendes
Werkstück sind, dessen freies Ende die zur Schwenkachse konzentrische innere Dichtungsfläche
und den Aufsteckzapfen für die Handhabe bildet.
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Eine weitere zweckdienliche Ausführung besteht darin, daß die Betätigungswippe
einen durch die Lagerbrücke hindurchragenden Zapfen zum Aufstecken - des -Zwischenstücks
und das freie Ende des Zwischenstücks die zur Schwenkachse konzentrische innere
Dichtungsfläche und den Aufsteckzapfen für die Handhabe bilden.
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Die Erfindung soll an Hand der Zeichnung noch näher erläutert werden;
in dieser zeigt F i g. 1 einen senkrechten Schnitt durch einen erfindungsgemäß ausgebildeten
Schalter, F i g. 2 einen senkrechten Schnitt durch einen erfindungsgemäß ausgebildeten
Schalter nach einer von F i g. 1 abweichenden Ausführungsform.
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Bei beiden Ausführungsbeispielen ist der Schalter von einem Gehäuse
umschlossen, welches aus einem Unterteil t und einem Oberteil 2 besteht. Die beiden
Gehäuseteile 1 und 2 sind mittels einer umlaufenden Dichtung 3 wasserdicht miteinander
verbunden. In dem Unterteil 1 ist ein Schaltereinsatz 4 eingebaut, dessen Sockel
s auf gummielastischen Einlagepolstern 6 aufruht. Im Gehäuseunterteil 1 kann der
Sockel 5_ mittels Zapfen zentriert sein, die von der Bodenfläche des Unterteils
vorstehen. Die Zentrierung des Sockels 5 kann auch gewünschtenfalls gegenüber dem
Gehäuseoberteil 2 erfolgen. Auf dem Socke15 des Schaltereinsatzes ist eine Lagerbrücke
7 mit hochgebogenen Lagerwinkeln 8 für die Schwenkachse 9 der Schalterbetätigung
befestigt.
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Die Schalterbetätigung besteht aus einer außerhalb des Gehäuseoberteils
liegenden Handhabe 10; einem schaftförmigen Zwischenstück 11 und der eigentlichen
Betätigungswippe 12, welche auf das in dem Sockel s untergebrachte bewegliche Schaltglied
einwirkt. - Das schaftartige Zwischenstück 11 stellt die Verbindung zwischen der
außenliegenden Handhabe 10 und der Betätigungswippe 12 her und führt durch eine
Öffnung 13 in dem Gehäuseoberteil 2 hindurch.
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Nach F i g.1 bildet das Zwischenstück 11 mit der Betätigungswippe
12 ein einteiliges Werkstück, welches zur Schwenkachse 9 konzentrische Dichtungsflächen
14 aufweist. Der frei bleibende Spalt der Öffnung 13 ist von einem gummielastischen
Schlauch 15 ausgefüllt, welcher auf das schaftförmige Zwischenstück 11 aufgezogen
ist und über die zylindrischen Dichtungsflächen 14 reicht.
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Die Betätigungswippe 12 ist so angebracht, daß ihre seitwärts weisenden
Schultern, welche wechselweise an der Brücke 7 zur Anlage kommen, unterhalb dieser
Brücke liegen.
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Bei der Ausführungsform nach F i g. 2 sind alle Teile der Schalterbetätigung
voneinander getrennt gehalten. Die Betätigungswippe 12 trägt einen rückwärtigen
zapfenförmigen Ansatz 12a, welcher von der Schwenkachse 9 durchquert wird und auf
welchem das gabelförmige Ende des Zwischenstücks 11 aufsitzt. Das schaftförmige
Ende des Zwischenstücks 11 dient als Aufsteckzapfen für die Handhabe 10.
Die
Schulterflächen 14 a des gabelförmigen Teils des Zwischenstücks 11 bilden mit den
konzentrischen Zylinderflächen 16 des Gehäuseoberteils 2 einen zylindrischen Spalt,
welcher von einer Membran 17 ausgefüllt und abgeschlossen ist. Die Membran 17 liegt
nicht unmittelbar auf den zylindrischen Schultern 14 a des Zwischenstücks 11, sondern
auf einer zylindrischen Einlage 18 aus Metall.