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Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zum Wenden von Keimgut,
insbesondere Grünmalz, bei einerKeimanlage, bestehend aus mindestens zwei nebeneinanderliegenden
Keimkästen.
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Vorrichtungen zum Umwenden bzw. Umsetzen von Grünmalz sind bereits
bekannt. So wird das Grünmalz bei einer bekannten Anordnun- in einem Kasten mit
Hilfe von stehenden Schnecken, die auf einem sich langsam vorwärts bewegenden Wagen
montiert sind, gewendet. Bei bekannten Keimkästen bleibt das Gut jedoch die ganze
Keimdauer in ein und demselben Kasten und wird mit Hilfe der Wendevorrichtung gewendet.
Die Kastenböden sind gelocht, so daß durch diese Löcher die zur Kühlung benötigte
Luft geführt werden kann. Die genannten Vorrichtungen haben vor allem den Nachteil,
daß nur eine geringe Schütthöhe erreichbar ist, daß durch die stehenden Schnecken
die Keime nicht schonend genug gewendet werden, daß die Auflockerung des Grünmalzes
bei der Unischichtung wegen der Bil-,dung von Klumpen nicht einwandfrei erfolgt,
und daß eine relativ hohe Verschmutzung des Keimkastens auftritt.
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Des weiteren ist eineWanderhaufenkeimanlagebekannt, bei der das Keimgut
von der Weiche zur Darre eine sogenannte Keimstraße durchläuft. Es ist dabei davon
ausgegangen, daß es für eine gute Malzqualität wünschenswert ist, das Keimgut in
den anfänglichen Keimstadien wenigstens zweimal pro Tag zu wenden. Das Wenden geschieht
mit einem an sich bekannten, aus dem Keimbett ausschwenkbaren Aufnahmewerk und einem
diesem nachgeschalteten Horizontaltransportwerk. Der Nachteil derartiger Anlagen
besteht unter anderem darin, daß keine exakte Trennung der einzelnen Keimtagechargen
möglich ist, weil überschneid,ungen beim Wenden des Keimgutes, bedingt ,durch das
System, mit dem der Wendevorgang vorgenommen wird, notwendigerweise auftreten müssen.
Ferner ist eine Reinigung der Keimanlage sehr schwierig durchzuführen, weil die
einzelnen Tageschargen nicht scharf voneinander getrennt werden können und weil
ein Begehen der Anlage sehr kompliziert ist. Zudem ist die Schütthöhe bei derartigen
Anlagen relativ gering, und beim Wendevorgang werden die Keime durch die Wendevorrichtung
nicht so schonend behandelt, wie dies wünschenswert ist.
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Aufgabe der Erfindung ist eine Anordnung zum Wenden von Keinigut,
insbesondere Grünmalz, bei einer Keimanlage bestehend aus mindestens zwei nebeneinanderliegenden
Kästen, durch die das Keimgut gegenüber dem Stand der Technik auch bei großen Schütthöhen
gleichmäßig unter möglichster Schonung der Keime gewendet werden kann und bei der
im Vergleich zu den bekannten Wendevorrichtungen nur eine geringe Verschmutzung
des Hordenplateaus auftritt.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß für jeden
Keimkasten eine auf das Hordenplateau wirkende Hubvorrichtung vorgesehen ist, die
im Gegentakt zur Hubvorrichtung des benachbarten, zu beladenden Kastens arbeitet,
und daß über der Oberkante eine über die nebeneinanderliegenden Kästen arbeitende
Keimgutabstreifvorrichtung angeordnet ist.
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Die Geschwindigkeit der Aufwärtsbewegung der Hubvorrichtung im gefüllten
Kasten ist dabei zeitlich auf die Umlaufgeschwindigkeit der Abstreifvorrichtung
abgestimmt, so daß die Abstreifvorrichtung gerade a soviel Keinigut in den zu füllenden
Kasten überführt, wie im gefüllten- Kasten nach oben gefördert wird. Beim Gegentaktbetrieb
der Hubvorrichtung der nebeneinanderliegenden Kästen ist ein geringer Vorlauf des
Hordenplateaus in dem zu füllenden Kasten zweckmäßig, damit das Gut dann, wenn der
Arbeitsvorgang beginnt, von dem Hordenplateau im zu füllenden Kasten aufgenommen
werden kann.
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Es hat sich als besonders zweckmäßig herausgestellt, die Bewegungsgeschwindigkeit
der Hubvorrichtungen und die darauf abgestimmte Geschwindigkeit der Abstreifvorrichtung
gleichförmig zu wählen, die Bewegung der Hubvorrichtungen und der Abstreifvorrichtung
kann jedoch auch absatzweise bzw. schrittweise erfolgen und regelbar ausgeführt
sein.
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Die Hubvorrichtung selbst kann in Form einer Gewindespindel über Schneckengetriebe
von einem Antriebsmotor angetrieben werden, sie kann jedoch auch in Form von Scheren,
Zügen, Zahnstangen od. dgl. ausgebildet sein; ferner läßt sich ohne weiteres auch
eine hydraulische Betätigung der Hubvorrichtungen erreichen. Ganz allgemein ist
die Art und Weise, in der die Hordenplateaus verschoben werden, für die erfindungsgemäße
Anordnung unerheblich. Wesentlich ist nur, daß bei einer solchen Auslegung der Hubvorrichtungen,
daß die eine Hubvorrichtung mit der gleichen Geschwindigkeit nach oben wie die andere
Hubvorrichtung nach unten geht, or ein völliger Gleichlauf gewährleistet ist, und
daß eine Übereinstimmung der Bewegungsgeschwindigkeit der Hubvorrichtungen mit der
Umlaufgeschwindigkeit der Abstreifvorrichtung sichergestellt ist. Der Leerhub der
Hubvorrichtungen kann dabei mit erhöhter Geschwindigkeit durchgeführt werden, falls
dies zweckmäßig erscheint.
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Zur Begrenzung der Bewegung der Hubvorrichtung sind am unteren und
oberen Ende des Kastens End- bzw. Begrenzungssehalter vorgesehen, die ein Abschalten
des Antriebes bei Erreichen der untersten bzw. obersten Stellung des Hordenplateaus
gewährleisten.
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Um ein Verkanten der Hordenplateaus bei der Auf- und Abbewegung in
den einzelnen Kästen zu verhindern und gleichzeitig eine Führung für diese Hordenplateaus
zu erreichen, werden an den senkrechten Kastenwänden laufende und mit den Hordenplateaus
verbundene Führungsglieder, wie Rollensysteme, vorgesehen; insbesondere ist dies
zweckmäßig, wenn jedes Hordenplateau von einer einzigen Hubvorrichtung mit einem
Angriffspunkt verschoben wird. Sind mehrere Hubvorrichtungen bzw. mehrere Stützpunkte
bei einer Hubvorrichtung vorhanden, dienen die Führungsglieder - Rollensysteme
- dazu, ein seitliches Ausweichen zu verhindern.
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Damit ein sicherer Abschluß zwischen der Kante des Hordenplateaus
und der Innenwandung eines jeden Kastens gewährleistet ist, weisen die Hordenplateaus
an ihren den Innenwänden der Kästen zugewandten Rändern Abdichtungselemente auf,
die beispielsweise als Gummi- oder Kunststoffprofile bzw. Bürsten oder sonstige
Abdichtprofile ausgebildet sind.
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Die Keinigutabstreifvorrichtung, die mit den Hubvorrichtungen bzw.
Hordenplateaus zweier benachbarter Kästen zusammenwirkt und vorzugsweise in Übereinstimmung
mit diesen angetrieben wird, besteht vorzugsweise aus einer umlaufenden endlosen
Kette mit in gleichem Abstand angeordneten Ab-
streifelementen.
Die Abstreifelemente können Abstreiflappen bzw. -schaufeln sein. Die Kanten der
Abstreifelemente kommen mit der obersten Schicht des Gutes, das gewendet werden
soll, in Eingriff und streifen die oberste Schicht des Gutes von dem gefüllten Kasten
in den zu füllenden Kasten ab.
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Anstatt einer derartigen kontinuierlich umlaufenden endlosen Kette
kann auch ein entsprechend ausgebildetes endloses Band vorgesehen werden.
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Die Keinigutabstreifvorrichtung kann auch so ausgebildet sein, daß
ein auf Schienen, die die beiden Außenwandungen von zwei nebeneinanderliegenden
Kästen überdecken, verfahrbarer Abstreifwagen mit nach unten weisenden Abstreifelementen
vorgesehen ist. An den beiden Außenwänden der Kästen sind Begrenzungselemente angeordnet,
die mit auf dem Wagen befindlichen Elementen zusammenwirken. Am Abstreifwagen können
in Abstreifrichtung gesehen fortlaufend kürzere Abstreifelemente angebracht sein,
so daß der Abstreifwagen bei seinem Durchgang gleichzeitig mehrere Schichten des
Gutes abstreift.
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Eine weitereMöglichkeit einer brauchbarenKeimgutabstreifvorrichtung
besteht darin, daß ein über einen Exzenter mit Schubstange bewegbarer Abstreifrechen
mit nach unten weisenden Schaufeln vorgesehen ist, der bei einem Vorwärtshub das
Gut von einem Kasten in den anderen befördert, während beim Rückwärtshub auf Grund
der Exzenteranordnung eine Leerbewegung stattfindet.
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Des weiteren ist es auch möglich, eine normale endlose umlaufende
Kette oder ein endloses umlaufendes Band mit Abstreifeleinenten vorzusehen, die
sämtliche vorhandenen Kästen überstreicht, so daß in diesem Falle eineVersetzung
der Keimgutabstreifvorrichtung dann, wenn das Gut in einem anderen Kastenpaar gewendet
werden soll, nicht erforderlich ist, während im Falle der vorausgehenden Ausführungsbeispiele
die Abstreifvorrichtung maximal die doppelte Kastenbreite aufweist und im Falle
des Abstreifwagens sogar nur einen Bruchteil einer Kastenbreite besitzen kann.
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Die erfindungsgemäßeAnordnung weist gegenüber bekanntenAnordnungen
eineReihe vonwesentlichen Vorteilen auf. Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen
Anordnung ist darin zu sehen, daß das Keimgut exakt umgeschichtet wird, weil der
Arbeitsvorgang in sehr dünnen horizontalen Schichten durchgeführt wird und die obere
Schicht stets nach unten kommt und umgekehrt, was einen Druckausgleich des Gutes
während des Keimprozesses gewährleistet. Dadurch ergibt sich auch in verwachsenem
Zustand des Keimgutes eine gute Auflockerung.
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Das Keimgut liegt stets vollkommen eben, so daß beim Wenden keine
Anhäufungen auftreten, wie dies bei den bekannten Saladinkästen der Fall ist, und
dadurch ein gleichmäßiger Luftdurchsatz gewährleistet ist.
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Bei der vorliegenden Anordnung zum Wenden von Keimgut tritt auch gegenüber
bekannten Wendevorrichtungen eine geringere Verschmutzung des Hordenplateaus auf,
da das Keimgut lediglich von dem Hordenplateau abgestreift wird.
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Ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnun
g ist darin zu sehen, daß die Schütthöhe des Keimgutes auf dem Hordenplateau
weit größer gewählt werden kann als bei bekannten Anordnungen; so läßt sich ein
gleichmäßiges und schonendes Wenden des Keimgutes noch bei Schütthöhen bis
1,60 in erreichen.
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Nachstehend wird die Erfindung in Verbindung mit der Zeichnung an
Hand von Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt Fig. 1 eine Schnittansicht
einer erfindungsgemäßen Anordnung zum Wenden von Keimgut mit einer Ausführungsforin
für die Abstreifvorrichtung, Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie A-B der Fig.
1,
Fig. 3 eine andere Ausführungsform einer Abstreifvorrichtung, F
i g. 4 eine schematische Darstellung einer abgeänderten Abstreifvorrichtung
nach F i g. 3,
F i g. 5 eine schematische Darstellung einer weiteren
Abstreifvorrichtung, Fig. 6 eine Ausführungsforrn einer Abstreifvorrichtung
nach F i g. 1 und 2, die sich über eine Vielzahl von Kästen erstreckt, und
F i g. 7 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der Führungsglieder
an den Hordenplateaus.
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Bei der erfindungsgemäßen Anordnung befindet sich das Grünmalz in
rechteckförmigen Kästen, deren Innenwände aus Kunststoff, Beton, rostfreiem Stahl
od. dgl. bestehen und beispielsweise mit aufgespritzten oder glatt gestrichenen
Lacken bzw. mit Kunststoffschichten belegt sind. Die Stimwände 1,
2,
3 sind gegenüber den Seitenwänden 4, 5 etwas niedriger ausgebildet,
damit das zu wendende Gut geführt wird. Auf den erhöhten Seitenwänden 4,
5 sind die Laufschienen 6 angeordnet, auf denen die Keimgutabstreifvorrichtung
7 läuft.
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Die Kästen 8, 9 haben Schlitzblechböden 10, 11,
die sogenannten
Hordenplateaus, die mit Hilfe von Hubvorrichtungen 12 in senkrechter Richtung nach
oben oder unten bewegbar sind. Unter den Hordenplateaus 10, 11 sind Druckräume
13 für die Luft vorgesehen, die von der öffnung 20 aus eingeführt wird. Die
Böden 10, 11 der Kästen 8, 9 sind in F i g. 1
auch einmal mit
14 strichpunktiert in ihrer untersten Stellung und einmal mit 15 strichpunktiert
in der maximalen oberen Stellung dargestellt.
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Die Keimgutabstreifvorrichtung 7 ist in F i g. 1 als
endlose Kette 16 dargestellt, die Abstreifelemente 17
z. B. Abstreiflappen,
Abstreifschaufeln od. dgl. aufweist; die endlose Kette läuft um Stationen
18, von denen eine oder beide angetrieben werden. Die äußersten Kanten der
Abstreifelemente besitzen einen geringen Abstand zur Oberkante des in der maximalen
oberen Stellung befindlichen Hordenplateaus. Die Laufrichtung der Kette
16 ist dabei so, daß das untere Kettentrum 19 von dem zu leerenden
Kasten zu dem zu füllenden Kasten bewegt wird; sie kann jedoch auch nach beiden
Richtungen gewählt werden.
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Die Keinigutabstreifvorrichtung kann jedoch auch in beliebiger anderer
Weise ausgebildet sein, sie muß nur das von dem einen Kasten in den anderen zu wendende
Material an der oberen Begrenzung schichtweise abnehmen und in den anderen Kasten
überführen. So zeigt beispielsweise F i g. 3 einen Abstreifwagen 21, der
zwischen zwei Kästen 8 und 9
hin- und herverfahren wird. Die äußersten
Begrenzungen der Bewegung des Wagens sind durch Anschläge 22 angedeutet, der Wagen
selbst läuft auf Schienen 23, die auf den beiden Seitenwänden der Kammern
8 und 9 verlegt und in denen die Räder 24
des Abstreifwagens
21 geführt sind. Der Abstreifwagen besitzt auf den beiden senkrecht zur Fahrtrichtuno,
angeordneten Stirnwänden Umschalter 25,
die bei"Erreichen des äußersten vorderen
bzw. hinteren Anschläge 22 die Bewegungsumkehr des Wagens bewirken. Die Länge des
Wagens in bezug auf die Länge der zurückgelegten Strecke kann dabei beliebig gewählt
werden und wird den entsprechenden Bedürfnissen des Betriebes angepaßt. Während
die Vorwärtsbewegung des Wagens 21 den Arbeitsvorgang, nämlich das Abstreifen und
damit das Umwenden des Grünmalzes, durchführt, wird die Rückwärtsbewegung als Leerbewegung
durchgeführt, wobei diese Rückwärtsbewegung mit höherer Geschwindigkeit durchgeführt
werden kann. Um den Arbeitsvorgang zu bewerkstelligen, weist der Wagen 21 auf seiner
Unterseite Schaufeln, Streifen od. dgl. auf, die das Abstreifen des zu wendenden
Gutes bewirken, und die bei der Leerbewegung des Wagens 21 zurück in die Ausgangsstellung
z. B. umklappbar oder in gehobener Stellung zurückführbar sind.
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Am Abstreifwagen 21 können auch, wie F i g. 4 zeigt, in Abstreifrichtung
gesehen fortlaufend kürzere Abstreifelemente 26, 27, 28 angebracht sein,
welche ein Abstreifen in kleineren und angepaßten Stufen ermöglichen. Da der Klumpenbildung
im Malz einem Abstreifen dickerer Schichten entgegensteht, ist das Abstreifen dünnerer
Schichten mit einer derartigen Ausführungsform des Abstreifwagens besonders zweckmäßig.
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Eine weitere Variante der Ausbildung der Abstreifverrichtung ist in
F i g. 5 gezeigt. über den beiden Kästen, in welchen das Umschichten
vor sich gehen soll, ist die Abstreifvorrichtung als Abstreifrechen 29 angeordnet.
Er wird mit Hilfe der Gleitrollen 30 in einer Führung gehalten. Der Antrieb
erfolgt mit einer Schubstange, die am Exzenter 31.
befestigt ist. Das Keimgut
wird vor den Schaufeln 32
hergeschoben. Beim Rückziehen des Abstreifrechens
hebt sich dieser in den Führungen und geht somit leer zurück. Die Größe der Hubbewegung
der Abstreifvorrichtung entspricht dem Schaufelabstand. Die gesamte Abstreifvorrichtuna,
ist auf den Laufrollen 33 gelagert und läßt sich über den jeweils zu wendenden
Kasten fahren. Die beschriebene Konstruktion ist nur eine der vielen Möglichkeiten,
die zu diesem Zwecke verwendet werden können.
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Eine Ausführungsform einer Abstreifvorrichtung nach F i
g. 1 und 2 ist in F i g. 6 schematisch dargestellt. Während bei den
vorerwähnten Ausführungsbeispielen die Abstreifvorrichtung höchstens zwei Kammern
überspannt, ist im Falle der F i g. 6 eine endlose umlaufende Kette 34 vorgesehen,
die eine beliebige Anzahl von Kammern 8, 9, 9' ' 9" überspannt. Bei dieser
Anordnung ist die Abstreifvorrichtung ortsfest ausgeführt, während bei den vorhergehenden
Ausführungsformen nach den Fig. 1,
3 und 4 die Abstreifvorrichtung
zu weiteren Kammerpaaren verfahrbar ist.
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Wenn das Grünmalz aus dem Kasten 9 in den danebenliegenden
Kasten 8 umgewendet werden soll, nimmt das Hordenplateau des Kastens
9 die unterste Stellung 14 (F i g. 1) ein. Das Grünmalz ist dann bis
zur Oberkante der Stimwände aufgefüllt und soll in den leeren Kasten 8 umgewendet
werden. In diesem leeren Kasten 8 wird das Hordenplateau 10 in die
Stellung 15 gebracht, in der es die oberste Lage einnimmt. Anschließend wird
die Keimgutabstreifvorrichtung betätigt und die Abstreifelemente 17 nehmen
von dem Grünmalz in der Kammer 9, das allmählich durch Aufwärtsbewegung des
Hordenplateaus aus der Stellung 14 angehoben wird, fortlaufend dünne Schichten ab
und führen sie auf das Hordenplateau in der Stellung 15 über. In dem Maße,
wie sich das Hordenplateau 11 in der Kammer 9 aus der untersten Stellung
nach oben bewegt, bewegt sich das Hordenplateau 10 aus der Stellung
15 nach abwärts, so daß die Kammer 9 kontinuierlich entleert und die
Kammer 8 kontinuierlich gefüllt wird. Das Grünmalz wird dabei in fortlaufenden
dünnen Schichten von den Abstreifelementen 17 in der ganzen Breite des Kastens
9 mitgeführt. Dadurch, daß das Hordenplateau 10 entsprechend der Aufwärtsbewegung
des Hordenplateaus 11 nach abwärts bewegt wird, wird im Kasten
8 gleichmäßig gut aufgelockertes Grünmalz geschichtet, wobei zwangweise das
oberste Gut aus der Kammer 9 in der Kammer 8
zu unterst zu liegen kommt,
so daß eine exakte Umschichtung gewährleistet ist. Die feuchte, kühle Luft wird
dann wieder durch die Öffnung 21 in den Druckraum 13 eingeblasen und dringt
durch die Löcher des Hordenplateaus 10 in der Kammer 8 und durch das
Grünmalz in dieser Kammer 8 hindurch nach oben.
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Die Hordenplateaus sind für eine einwandfreie Arbeitsweise horizontal
angeordnet und an den Rändern, die der Innenwandung der Kästen zugeordnet sind,
sind Abdichtungselemente 38, z. B. in Form von Profilleisten aus Gummi oder
Kunststoff, Bürsten od. dgl. vorgesehen. Damit ein Verkanten des Hordenplateaus
ausgeschlossen wird, insbesondere, wenn jedes Hordenplateau nur von einer Hubvorrichtung
12 angehoben wird, sind mit dem Hordenplateau verbundene Führungsglieder vorgesehen,
wie sie beispielsweise in F i g. 7 als Rollensysteme 35,
36, 37
gezeigt sind. Ein derartiges Rollensystern dient gleichzeitig zur Führung gegen
seitliches Ausweichen und Schrägstellen des Hordenplateaus. Das Rollensystem gemäß
F i g. 7 ist im einzelnen so ausgebildet, daß an dem Hordenplateau
10, 11 an den der Innenwandung der Kammern 8, 9 zugewandten Kanten
Rollen 35, 36 vorgesehen sind, die mit dem Hordenplateau über Befestigungsstreben
37 beliebiger Art verbunden sind. Die beiden Rollen 35, 36 laufen
direkt an der Innenwandung oder in Führungen der Innenwandung und lassen ein Verkanten
des Hordenplateaus nicht zu. Wird ein jedes Hordenplateau mit Hilfe mehrerer Hubvorrichtungen
12 angehoben, ist es lediglich erforderlich, ein seitliches Ausweichen mit Hilfe
von Abstützrollen zu verhindern.