-
Die Erfindung betrifft ein lichtempfindliches Kopiermaterial mit einem
Schichtträger, einer lichtempfindlichen Schicht, die einen ausbleichbaren Farbstoff
und eine flüchtige photolytische Halogenverbindung enthält, und gegebenenfalls einer
Zwischenschicht.
-
Es ist bekannt, lichtempfindliche Schichten, die einen Farbstoff und
eine flüchtige photolytische Halogenverbindung enthalten, in Kopiermaterialien zu
verwenden. Die Ausbleichgeschwindigkeit und damit die Lichtempfindlichkeit der Schicht
hängt im wesentlichen von der Art und der Konzentration der photolytischen Halogenverbindung
ab. Ein bekanntes, durch Licht auszubleichendes Reproduktionsmaterial besteht aus
einem Schichtträger und einer darauf befindlichen lichtempfindlichen Schicht, die
einen Cyanin- oder Merocyaninfarbstoff als durch Licht auszubleichenden Verbindung
und Tetrabromkohlenstoff als flüchtige photolytische Halogenverbindung enthält.
Die photolytische Halogenverbindung ist flüchtig, so daß das Kopiermaterial nach
der bildmäßigen Belichtung der Schicht durch Verdampfen der überschüssigen photolytischen
Halogenverbindung fixiert werden kann. Es wird so eine beständige Kopie erhalten.
-
Nachteilig darin ist, daß bei der Lagerung eines solchen Reproduktionsmaterials
die flüchtige photolytische Halogenverbindung langsam aus der Schicht entweicht,
so daß dessen Lichtempfindlichkeit stetig abnimmt.
-
Um diesen Nachteil wenigstens teilweise zu vermeiden, hat man bereits
das Kopiermaterial in undurchlässigen, lichtdichten Umschlägen verpackt, die häufig
noch freie photolytische Halogenverbindung enthalten, um deren Dampfdruck innerhalb
der Packung zu erhöhen. Weiterhin ist es bekannt, Verluste an photolytischer Halogenverbindung
dadurch zu verhindern, daß man die Schicht mit dem durch Lichteinwirkung ausbleichenden
Farbstoff erst unmittelbar vor der Belichtung mit der Halogenverbindung imprägniert.
Auf diese Weise ist die volle Wirkung der photolytischen Halogenverbindung gewährleistet.
Jedoch ist dieses Verfahren mit hohem technischem Aufwand verbunden.
-
Aufgabe der Erfindung ist, ein Kopiermaterial an sich bekannter Art
mit einer ausbleichbaren Schicht und einer flüchtigen photolytischen Halogenverbindung
so zu verbessern, daß man nach beliebiger Zeit einen Bogen davon aus einem Vorratsstapel
entnehmen, ihn belichten und fixieren kann, ohne wegen eventuell abgesunkener Lichtempfindlichkeit
besondere Vorkehrungen treffen zu müssen.
-
Der Gegenstand der Erfindung geht von einem lichtempfindlichen Reproduktionsmaterial
mit einem Schichtträger, einer lichtempfindlichen Schicht, die einen ausbleichbaren
Farbstoff und eine flüchtige photolytische Halogenverbindung enthält, und gegebenenfalls
einer Zwischenschicht aus und ist dadurch gekennzeichnet, daß es eine - vorzugsweise
transparente - an sich bekannte Abziehschicht enthält und daß der Schichtträger
und die Abziehschicht für die flüchtige photolytische Halogenverbindung undurchlässig
sind.
-
Die lichtempfindliche Schicht kann jeden beliebigen, für diesen Zweck
bekannten, durch Licht ausbleichbaren Farbstoff enthalten. Bevorzugt verwendet werden
Cyanin- und Merocyaninfarbstoffe. Beispiele sind: 5-[1-Methyl-2-chinolyhden-2-butenyliden]-3-äthyl-2-thio-2,4-oxazolidendionund
[1-Athyl-4-chinolyliden]-äthyliden-di-2-benzothiazolyl-methan sowie 1,3-Diäthylthio-4'-carbo-cyanin-jodid.
-
Als flüchtige photolytische Halogenverbindungen werden Halogenkohlenwasserstoffe,
bevorzugt Tetrachlorkohlenstoff und Tetrabromkohlenstoff, eingesetzt.
-
Die lichtempfindliche Schicht kann weiterhin Bindemittel enthalten.
Geeignet sind z. B. Polyvinylacetat, Kasein, gequollene Stärke, Carboxymethylcellulose,
Carboxymethylamylose und verschiedene Mischpolymerisate der Acrylsäure, wie z. B.
solche mit Vinylchlorid, Styrol und anderen Vinylverbindungen. Es ist bei deren
Verwendung jedoch stets darauf zu achten, daß diese gegenüber dem Material, aus
dem die Abziehschicht besteht, eine geringe Haftung zeigen.
-
Als für die flüchtige photolytische Halogenverbindung undurchlässige
Schichtträger kommen z. B. Glas, Metallfolien und Kunststoffolien, Folien aus Cellulosederivaten
sowie bevorzugt gasdicht beschichtetes Papier in Frage. Gasddichtigkeit von Papier
gegenüber den bekannten photolytischen Halogenverbindungen kann mit allen vorstehend
als Bindemittel für die lichtempfindliche Schicht genannten Polymeren erreicht werden,
sofern nur die Schicht dick genug gemacht wird. Dort nicht erwähnt, aber ebenfalls
sehr geeignet ist Silikonharz als Beschichtungsmittel. Es ist jedoch nicht unbedingt
erforderlich, beschichtetes Papier zu verwenden. Auch sehr dichtes Papier, z. B.
solches, das als Pergaminpapier im Handel ist, kann vorteilhaft eingesetzt werden.
Von der Abziehschicht ist zu fordern, daß sie gegenüber der lichtempfindlichen Schicht
nur eine geringe Haftung zeigt, damit sie diese nicht beim Abziehen mit vom Schichtträger
hebt. Überdies muß die für die flüchtige Halogenverbindung undurchlässige Abziehschicht
so auf die lichtempfindliche Schicht gebracht werden, daß diese sich nicht dabei
löst. Es werden daher beim Aufbringen der Abziehschicht solche Lösungsmittel angewandt,
die die lichtempfindliche Schicht nicht anlösen.
-
Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung besteht die Abziehschicht
aus einem wasserlöslichen Polymeren. Da die photolytischen Halogenverbindungen in
der Regel öllöslich sind, werden sie auf diese Weise nicht beeinträchtigt durch
die aus wäßriger Lösung aufgebrachte Abziehschicht. Besonders geeignet sind Methylcellulose
und Polyvinylalkohol. Die Abziehschicht ist in der Regel transparent. Sie kann aber
auch, besonders wenn sie dünn gehalten ist, opak sein. Es besteht dann die Möglichkeit,
Füllstoffe in die Schicht zu bringen. Geeignete Füllstoffe sind z. B. hochdisperse
Kieselsäure, Koalin, feinteiliges Aluminiumoxid, Magnesiumoxid oder Titandioxid..
Durch Füllstoffzusatz kann mitunter eine Verbesserung der Abziehbarkeit erreicht
werden.
-
Die abziehbare Schicht aus einem Lösungsmittel aufzubringen ist jedoch
nicht zwingend erforderlich. Es können auch in bekannter Weise Folien aufkaschiert
oder aufgeklebt werden. Im letzteren Falle werden bevorzugt Klebemittel benutzt,
die unter Druck haften, doch nur eine geringe Klebkraft haben und so ein leichtes
Abtrennen der Abziehschicht von der lichtempfindlichen Schicht erlauben.
-
Eine wesentlich größere Breite in der Auswahl der als Abziehschichten
geeigneten Materialien ist gegeben,
wenn man zwischen der lichtempfindlichen
Schicht und der Abziehschicht eine Zwischenschicht anordnet. Sie wird gemäß der
Erfindung aus einem Lösungsmittel aufgebracht, das die lichtempfindliche Schicht
nicht angreift. Das Material dieser Schicht wird bevorzugt so ausgewählt, daß es
gegenüber der lichtempfindlichen Schicht eine hohe Haftung und gegenüber der Abziehschicht
eine geringe Haftung aufweist.
-
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung werden für die Zwischenschicht
bevorzugt wasserunlösliche Polymere eingesetzt, da diese zu den wasserlöslichen
Polymeren der Abziehschicht die geringste Haftung zeigen und so ein leichtes Entfernen
der Abziehschicht erlauben. Als besonders geeignetes Polymeres hat sich Äthylhydroxyäthylcellulose
niedriger Viskosität erwiesen. Die Zwischenschicht schützt die lichtempfindliche
Schicht bei der Herstellung des erfindungsgemäßen Kopiermaterials vor dem Lösungsmittel,
das zum Aufbringen der undurchlässigen Abziehschicht benutzt wird. Bei fest auf
der lichtempfindlichen Schicht haftender Zwischenschicht soll letztere transparent
oder nur wenig opak sein, um unnötige Streuung des Lichtes zu vermeiden.
-
Grundsätzlich kann jedoch die Zwischenschicht auch lichtundurchlässig
sein, wenn sie gegenüber der lichtempfindlichen Schicht geringe und gegenüber dem
abziehbaren Überzug gute Haftung zeigt. Die Zwischenschicht hat in diesem Falle
nur die Funktion, die lichtempfindliche Schicht vor dem Lösungsmittel zu schützen,
aus dem die Abziehschicht aufgebracht wird.
-
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Zwischenschicht
zwischen der lichtempfindlichen Schicht und der Abziehschicht angeordnet und besteht
aus einem Polymeren, das in einem Lösungsmittel löslich ist, welches die lichtempfindliche
Schicht nicht angreift, und das gegenüber der Abziehschicht nur geringe Haftung
zeigt. Auf diese Weise ist leichtes Entfernen der Abziehschicht ohne Beeinträchtigung
der lichtempfindlichen Schicht gewährleistet.
-
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung besteht die Zwischenschicht
aus einem wasserunlöslichen Polymeren, so daß es möglich ist, in Verbindung hiermit,
die obenerwähnten besonders vorteilhaften wasserlöslichen Abziehschichten zu verwenden.
-
Das Aufbringen der einzelnen Schichten kann in bekannter Weise, z.
B. durch Aufschleudern oder Beschichten in Beschichtungsmaschinen bekannter Bauart
erfolgen.
-
Im folgenden werden einige besonderes bevorzugte Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Kopiermaterials aufgezählt: 1. Schichtträger aus einem für
die flüchtige Halogenverbindung undurchlässigen Material, bevorzugt Pergaminpapier/lichtempfindliche
Schicht aus 5-[2-3-äthylbenzoxazoliden]-äthyliden-2-phenylimido-3-phenyl-4.-keto-tetrahydrothiazol
und Tetrabromkohlenstoff/Abziehschicht aus Methylcellulose.
-
2. Schichtträger und lichtempfindliche Schicht wie vorstehend/Abziehschicht
aus Polyvinylalkohol. 3. Schichtträger wie vorstehend/lichtempfindliche Schicht
aus 1,3-diäthylthio-4'-carboxycyaninjodid und Tetrabromkohlenstoff/Zwischenschicht
aus Äthylhydroxyäthylcellulose/Abziehschicht aus Methylcellulose.
-
4. Schichtträger, lichtempfindliche Schicht und Zwischenschicht wie
vorstehend/Abziehschicht aus Polyvinylalkohol. Zur Herstellung von Kopien wird das
Kopiermaterial bildmäßig belichtet, bis der Farbstoff in den belichteten Bildteilen
weitgehend oder völlig verschwunden ist, danach wird durch Erhitzen auf Temperaturen
zwischen 80 und 100° C überschüssige photolytische Halogenverbindung entfernt und
die Kopie damit fixiert. Die Abziehschicht wird spätestens vor dem Fixieren von
der lichtempfindlichen Schicht entfernt.
-
Das Entfernen der Abziehschicht kann von Hand oder mit Hilfe geeigneter
Vorrichtungen erfolgen. In der Regel wird das Kopiermaterial so gefertigt, daß wenigstens
an einer Ecke der abziehbare Überzug etwas angehoben ist, so daß von hier aus die
Abziehschicht leicht als zusammnehängende Folie abgehoben werden kann.
-
Das Abheben der Abziehschicht kann vor oder nach dem Belichten erfolgen.
Bei Kopiermaterialien ohne Zwischenschicht wird die Abziehschicht bevorzugt zwischen
dem Belichten und Fixieren entfernt. Die photolytische Halogenverbindung wird in
diesem Fall die längstmögliche Zeit in innigem Kontakt mit dem auszubleichenden
Farbstoff gehalten.
-
Bei Verwendung einer fest auf der lichtempfindlichen Schicht haftenden
Zwischenschicht jedoch kann die Abziehschicht bereits vor dem Belichten abgehoben
werden, da die Zwischenschicht bei normaler Temperatur für die Zeit des Belichtens
eine hinreichende Barriere gegen das Entweichen der photolytischen Halogenverbindung
darstellt.
-
Das erfindungsgemäße Kopiermaterial findet Verwendung in der Reproduktionstechnik,
z. B. bei der Herstellung von Kontaktkopien wie auch von Rückvergrößerungen.
-
Durch die Erfindung wird erreicht, daß die bisher sehr begrenzte Lagerfähigkeit
von Kopiermaterial mit durch Licht ausbleichenden Schichten ganz erheblich verlängert
wird, ohne daß eine Verminderung der Lichtempfindlichkeit eintritt, die bisher bei
fertigem Kopiermaterial unvermeidlich erschien oder auf umständliche Weise durch
Aufbringen der photolytischen Halogenverbindung direkt vor dem Belichten des Kopiermaterials
umgangen werden mußte. Darüber hinaus wird vermieden, daß der Benutzer des Kopiermaterials
mit der häufig hautreizenden flüchtigen Halogenverbindung in Berührung kommt. Beispiel
1 Pergaminpapier wurde mit der folgenden Lösung beschichtet: 0,222 g 1.3-Diäthylthio-4'-carbocyanin-jodid,
75,0 g einer 10°/oigen Lösung eines Polyvinylbutyratharzes in Aceton, 15,0 g Aceton
und 22,0 g Tetrabromkohlenstoff.
-
Auf diese lichtempfindliche Schicht wurde aus der
folgenden
Lösung eine Zwischenschicht aus Äthylhydroxyäthylcellulose aufgebracht: 18,4 g Äthylhydroxyäthylcellulose
(von niedriger Viskosität), 156,0 g Heptan und 3,0 g Isopropanol.
-
Das Harz wurde zunächst in dem Heptan dispergiert, und dann fügte
man langsam das Isopropanol zu. Anschließend wurde die lichtempfindliche Schicht
getrocknet. Diese lösungsmittelfeste Zwischenschicht wurde mit einer undurchlässigen
Abziehschicht beschichtet, wozu man die folgende Lösung aufbrachte: 180,0 g Wasser,
30,0 g Polyvinylalkoholharz.
-
Muster des so hergestellten Kopiermaterials wurden dann 10, 20 und
30 Minuten lang auf 85° C erhitzt und anschließend mit Mustern verglichen, die ohne
die Zwischenschicht und ohne die für die photolytische Halogenverbindung undurchlässige
Abziehschicht gleich lang erhitzt worden waren. Diese forcierte Verflüchtigung der
photolytischen Halogenverbindung unter Bedingungen, wie sie sonst beim Fixieren
angewendet werden, führen zu einer drastischen Verringerung der Menge der Halogenverbindung
in den nicht geschützten Mustern, beeinflußte jedoch die geschützten Muster nicht.
Die Muster wurden geprüft, indem man sie aktinischem Licht aussetzte, um den Farbstoff
auszubleichen. Bei den nicht geschützten Mustern zeigte sich ein nur geringer Ausbleicheffekt,
während die geschützten Muster einen starken Ausbleicheffekt aufwiesen. Dann zog
man die Abziehschicht von den geschützten Mustern ab und fixierte sie, indem man
sie in einem Ofen auf 85° C erwärmte.
-
Es zeigte sich bei diesen Versuchen, daß die für die photolytische
Halogenverbindung undurchlässige Abziehschicht ein Austreten des Tetrabromkohlenstoffes
verhinderte, bis sie entfernt wurde. Es empfiehlt sich, die Abziehschicht im ganzen
abzuziehen. Beispiel 2 Man wiederholte Beispiel 1, verwendete jedoch an Stelle des
Polyvinylalkoholharzes Methylcellulose in der folgenden Mischung 192,0 g Wasser,
8,0 g Methylcellulose. Es wurden ähnliche Resultate erzielt. Beispiel 3 Man folgte
im allgemeinen den Angaben des Beispiels 1, verwendete jedoch einen wasserunlöslichen
Farbstoff, z. B. 5-[2,3-Äthylbenzoxazolyliden]-äthyliden-2-phenylimido-3-phenyl-4-keto-tetrahydrothiazol.
Dadurch konnte man auf die lösungsmittelfeste Zwischenschicht verzichten. Zum Schutz
der lichtempfindlichen Schicht verwendete man die in den Beispielen 1 und 2 bereits
verwendete Abziehschicht.
-
Bei der Prüfung des Kopiermaterials wie im Beispiel 1 erhielt man
ähnliche Ergebnisse. Wenn man das Kopiermaterial bereits vor der Belichtung mit
aktinischem Licht von dem überzog befreite, wurden Kopien der gleichen Qualität
erzielt.