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DE2300173C2 - - Google Patents

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Publication number
DE2300173C2
DE2300173C2 DE2300173A DE2300173A DE2300173C2 DE 2300173 C2 DE2300173 C2 DE 2300173C2 DE 2300173 A DE2300173 A DE 2300173A DE 2300173 A DE2300173 A DE 2300173A DE 2300173 C2 DE2300173 C2 DE 2300173C2
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DE
Germany
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image
positive
light
recording material
Prior art date
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Expired
Application number
DE2300173A
Other languages
English (en)
Other versions
DE2300173A1 (de
Inventor
Ronald Frank Walter Boston Mass. Us Cieciuch
Herbert Nathan Beverly Mass. Us Schlein
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Polaroid Corp
Original Assignee
Polaroid Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Polaroid Corp filed Critical Polaroid Corp
Publication of DE2300173A1 publication Critical patent/DE2300173A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2300173C2 publication Critical patent/DE2300173C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03CPHOTOSENSITIVE MATERIALS FOR PHOTOGRAPHIC PURPOSES; PHOTOGRAPHIC PROCESSES, e.g. CINE, X-RAY, COLOUR, STEREO-PHOTOGRAPHIC PROCESSES; AUXILIARY PROCESSES IN PHOTOGRAPHY
    • G03C8/00Diffusion transfer processes or agents therefor; Photosensitive materials for such processes
    • G03C8/24Photosensitive materials characterised by the image-receiving section
    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03CPHOTOSENSITIVE MATERIALS FOR PHOTOGRAPHIC PURPOSES; PHOTOGRAPHIC PROCESSES, e.g. CINE, X-RAY, COLOUR, STEREO-PHOTOGRAPHIC PROCESSES; AUXILIARY PROCESSES IN PHOTOGRAPHY
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    • G03C8/42Structural details
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
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  • Thermal Transfer Or Thermal Recording In General (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein photographisches Aufzeichnungsmaterial für das Diffusionsübertragungsverfahren, und näherhin ein sogenanntes integrales Aufzeichnungsmaterial dieser Art, bei welchem lichtempfindlicher oder Negativabschnitt einerseits und Bildempfangs- oder Positivabschnitt andererseits nach der Aufnahmebelichtung und Entwicklungsbehandlung in einem einheitlichen Laminat verbleiben, in welchem das durch die Diffusionsübertragung erzeugte Positivbild in Reflexion vor einem reflektierenden (und das im Negativabschnitt vorliegende Negativbild abdeckenden) Hintergrund betrachtbar ist.
Aufzeichnungsmaterialien vom Diffusionsübertragungstyp weisen allgemein auf: einen lichtempfindlichen Abschnitt, welcher wenigstens eine - und für farbphotographische Aufzeichnungsmaterialien: mehrere - lichtempfindliche Schicht(en), insbesondere Silberhalogenid-Emulsionsschicht(en) enthält, sowie zugeordnet ein oder mehrere Schichten eines Bildfarbstoff erzeugenden Materials, beispielsweise ein oder mehrere Entwicklerfarbstoffschichten; einen Bildempfangs- oder Positivabschnitt mit einer durch die bei der Übertragungsentwicklung aus dem lichtempfindlichen Abschnitt in der Aufnahmebelichtung entsprechender Verteilung eindiffundierenden Bildfarbstoffe anfärbbaren Polymerschicht als Bildempfangsschicht; Mittel, üblicherweise in Form eines in das Aufzeichnungsmaterial integrierten aufreißbaren Behälters, zur Ausbreitung einer Entwicklungsbehandlungsflüssigkeit in dem den Negativ- und den Positivabschnitt in Überdeckung miteinander enthaltenden Aufzeichnungsmaterial nach der Aufnahmebelichtung zur Einleitung der Diffusionsübertragungsentwicklung; sowie gegebenenfalls weitere Schichten als Hilfsschichten für spezielle Funktionen wie Abstandsschichten, Barrier-Schichten, Neutralisationsschichten und dergleichen. Bei der Ausbildung als farbphotographisches Aufzeichnungsmaterial weist der lichtempfindliche oder Negativabschnitt wenigstens zwei, vorzugsweise drei für unterschiedliche Spektralbereiche des sichtbaren Lichtes sensibilisierte Silberhalogenid-Schichten, beispielsweise eine blau-, eine grün- und eine rot-empfindliche Silberhalogenidschicht auf, denen in ihren spektralen Absorptionseigenschaften entsprechend gewählte Bildfarbstoff erzeugende Materialien, beispielsweise ein einen gelben, einen purpurnen und einen blaugrünen Bildfarbstoff ergebende Materialien zugeordnet sind. Die die Bildfarbstoffe in Abhängigkeit von der Aufnahmebelichtung und Entwicklung ergebenden Materialien können allgemein in zwei Klassen eingeteilt werden, entweder in solche, die anfänglich in der Entwicklerbehandlungslösung löslich oder diffundierbar sind und in Abhängigkeit von der Aufnahmebelichtung und Entwicklungsbehandlung nicht-diffundierbar gemacht werden, oder solche, die anfänglich in der Entwicklerlösung unlöslich bzw. nicht-diffundierbar sind, jedoch in Abhängigkeit von der Aufnahmebelichtung und Entwicklungsbehandlung relativ löslich und diffundierbar werden. Bei diesen Bildfarbstoff erzeugenden Materialien kann es sich beispielsweise um vollständige Farbstoffe vorzugsweise sogenannte Entwicklerfarbstoffe, oder um Farbstoffzwischenprodukte wie Farbkuppler, handeln. Beispiele für die erstgenannte Klasse anfänglich löslicher, in Abhängigkeit von der Aufnahmebelichtung unlöslich und undiffundierbar gemachte Materialien sind in den US-Patentschriften 26 47 049; 26 61 293; 26 98 244, 26 98 789; 28 02 735, 27 74 668 und 29 83 606 beschrieben; Beispiele für die zweite Klasse anfänglich nicht diffundierbarer, in Abhängigkeit von der Aufnahmebelichtung und Entwicklungsbehandlung relativ diffundierbar gemachte Materialien sind beispielsweise in den US-Patentschriften 34 43 939; 34 43 940; 32 27 550; 32 27 551; 32 27 552; 32 27 554; 32 43 249 und 34 45 228 beschrieben.
Bei einem integralen Aufzeichnungsmaterial, auf welches sich die Erfindung näherhin bezieht, ist ferner ein Reflexionssystem vorgesehen, welches gewährleistet, daß nach Abschluß der Entwicklungsbehandlung in dem dann vorliegenden und für die weitere Aufbewahrungsdauer aufrechterhaltenen einheitlichen Laminat aus Negativ- und Positivabschnitt zwischen dem Negativ- und dem Positivabschnitt eine reflektierende Schicht vorliegt, welche einerseits als reflektierender Hintergrund für die Betrachtung des im Bildempfangsteil durch die Diffusionsübertragung erzeugten Positivbildes dient und gleichzeitig das in Betrachtungsrichtung dahinterliegende Negativbild abdeckt und maskiert und so eine Störung der Positivbildbetrachtung durch das Negativbild ausschließt. Gemäß einer (durch die US-Patentschriften 34 15 644 und 34 15 645 (entsprechend DE-OS 16 22 936) repräsentierten) Grundausführungsform kann die Reflexionsschicht dabei in situ durch Ausbreitung der ein Reflexionsmittel dispergiert enthaltenden Entwicklungsbehandlungsflüssigkeit zwischen Negativ- und Positivteil erzeugt werden; nach einer anderen (durch die US-PS 35 94 164 und 35 94 165 (entsprechend DE-OS 1 94 430) repräsentierten) Grundausführung kann die Reflexionsschicht als herstellerseitig von Anfang an in dem Aufzeichnungsmaterial vorgesehene Schicht an der Stelle zwischen Negativ- und Positivabschnitt vorliegen.
Bei den vorstehend genannten Aufzeichnungsmaterialien nach den US-PS 34 15 644 und 34 15 645 bzw. 35 94 164 und 35 94 165 handelt es sich um besonders vorteilhafte Ausgestaltungen integraler Aufzeichnungsmaterialien, bei welchen Negativ- und Positivabschnitt auch schon vor der Aufnahmebelichtung und Entwicklungsbehandlung ein einheitliches Laminat bilden, das Aufzeichnungsmaterial somit von der fabrikatorischen Herstellung an als einstückige Filmeinheit vorliegt. Diese Aufzeichnungsmaterialien weisen ferner den Vorzug auf, daß die Entwicklungsbehandlung infolge eines in das Aufzeichnungsmaterial integrierten Nachbelichtungsschutzes an Umgebungslicht erfolgen kann, das Aufzeichnungsmaterial daher unmittelbar nach der Aufnahmebelichtung aus der Kamera ausgestoßen werden kann unter gleichzeitiger Ausbreitung der Behandlungsflüssigkeit und Einleitung der Entwicklungsbehandlung. Derartige voll-integrale und gegebenenfalls an Licht entwickelbare Aufzeichnungsmaterialien sind besonders vorteilhafte Ausführungen von integralem Aufzeichnungsmaterial, jedoch ist die vorliegende Erfindung nicht auf diese voll-integralen, bei Licht entwickelbaren Aufzeichnungsmaterialien beschränkt, sondern bezieht sich allgemein auf integrale Aufzeichnungsmaterialien, bei denen Negativ- und Positivabschnitt nach Abschluß der Entwicklungsbehandlung und Positivbildübertragung ungetrennt im Sofortbild als einheitliches Laminat verbleiben.
Diesen sämtlichen integralen Aufzeichnungsmaterialien ist gemeinsam, daß sie auf der Positiv- bzw. Bildempfangsseite einen dimensionsstabilen durchsichtigen Schichtträger besitzen, um die Positivbildbetrachtung in dem ungetrennt erhaltenen Laminat zu ermöglichen.
Aus der D-OS 21 65 122 ist es dabei bereits bekannt, bei integralen Aufzeichnungsmaterialien der obengenannten Art gemäß den US-Patentschriften 34 15 644 und 34 15 645 bzw. 35 94 164 und 35 94 165 in dem bzw. den durchsichtigen Schichträger(n) ein absorbierendes Pigment, beispielsweise Kohlenstoffruß, zur Unterbindung einer Lichtleitung in der Schicht (Antilichtleit-Pigment) vorzusehen, und zwar in einer solchen Menge, daß es einerseits die Ausbreitung von aktivierender Strahlung in Richtung der Schichtebene verhindert, die Lichtdurchlässigkeit der Schicht in Richtung quer zu Schichtebene (d. h. in Richtung des Belichtungs- und/oder Betrachtungsstrahlengangs) hingegen praktisch nicht beeinträchtigt. Diese Maßnahme kann bei derartigen zur Entwicklung an Licht vorgesehenen und zu diesem Zweck mit einem Nachbelichtungsschutz ausgebildeten integralen Aufzeichnungsmaterialien angezeigt sein, um der Gefahr einer gewissen restlichen Verschleierungsbelichtung während des Herausschiebens der belichteten (und in Entwicklung befindlichen) Filmeinheit aus der Kamera zu begegnen; der Hauptnachbelichtungsschutz kommt ja durch die Ausbreitung der ein Opazifierungssystem enthaltenden Behandlungsflüssigkeit aus einem aufreißbaren Behälter zustande, der beispielsweise beim Austritt der Filmeinheit beim Durchtritt durch ein Quetschwalzenaggregat aufgebrochen wird. In dem außerhalb der Kamera befindlichen Teil der Filmeinheit ist dieser Hauptnachbelichtungsschutz bereits voll wirksam; in dem noch innerhalb der (an sich gegen Umgebungslicht abgeschlossenen) Kamera befindlichen Teil der Filmeinheit ist der Hauptnachbelichtungsschutz jedoch noch nicht wirksam; hier kann es nun durch Lichtleitung in der bzw. den durchsichtigen Trägerschicht(en) von dem bereits außerhalb der Kamera befindlichen Teil der Filmeinheit zu dem noch innerhalb der Kamera befindlichen Teil zu der erwähnten residuellen Verschleierungsbelichtung der lichtempfindlichen Schichten kommen. Dem wird durch die genannte Einlagerung eines Antilichtleit-Pigments in der transparenten Trägerschicht vorgebeugt.
Die Erfindung betrifft allgemein das Problem des Schutzes derartiger integraler Aufzeichnungsmaterialien gegen Beeinträchtigungen des Positivbildes im Verlauf der (üblicherweise langen) Aufbewahrungsdauer des (Negativ- und Positivabschnitt im pazifierten Zustand innerhalb des einheitlichen Laminats enthaltenden) Positivbildes.
Derartige Beeinträchtigung der erzeugten Positivbilder können in (Langzeit-)Veränderungen der das Positivbild aufbauenden Bildfarbstoffe begründet sein, was sich in den bekannten Erscheinungen des Ausbleichens, Vergilbens bzw. in Farbverschiebungen (Stichigkeit) des Positivbildes äußern kann. Derartige Bildfarbstoffveränderungen können bekanntlich ihrerseits entweder rein chemisch bedingt oder aber photochemisch durch Lichteinwirkung und photolytische Änderung oder Zersetzung der Bildfarbstoffe bedingt sein, wobei insbesondere der relativ energiereichere UV-Anteil des Lichts ursächlich wirken kann.
Zur Abhilfe gegen derartige Beeinträchtigungen des Positivbildes war die Verwendung von UV-Absorptionsmitteln in Positivmaterialien bereits bekannt, und zwar sowohl in mit herkömmlichem Photomaterial erzeugten Positivabzügen wie insbesondere auch bereits bei Farbstoff-Diffusionsübertragungs-Sofortbildmaterialien.
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So ist aus den Patentschriften 32 49 435 und 34 60 942 die Anwendung von UV-Absorbern in Sofortbildmaterial vom "peel-apart"-Typ (Auftrenneinheiten) bekannt, bei welchem also der Positivabschnitt nach Abschluß der Diffusionsübertragungsentwicklung und Erzeugung des Positivbildes vom lichtempfindlichen oder Negativabschnitt abgetrennt wird. Im einzelnen ist gemäß der US-PS 32 49 435 vorgesehen, bei einem derartigen "peel-apart"-Material zum Schutz gegen Beeinträchtigung der Farbechtheit und Farbbeständigkeit des im Bildempfangsabschnitt erzeugten Positivbildes ein UV-Absorptionsmittel unter der Einwirkung der Behandlungsflüssigkeit in den Positivteil einzudiffundieren. Das UV-Absorptionsmittel kann dabei entweder von Anfang an in der Behandlungszusammensetzung eingelagert sein und mit dieser in die Filmeinheit eingebracht und zur Diffusion in den Positivteil veranlaßt werden, oder aber es kann anfänglich in einer Schicht des lichtempfindlichen Teils angeordnet sein und bei der Durchtränkung mit der Behandlungsflüssigkeit zur Diffusion in den Positivteil gebracht werden. Bei der ebenfalls ein "peel-apart"-Aufzeichnungsmaterial betreffenden US-PS 34 60 942 ist, ebenfalls zum Schutz der Bildfarbstoffe im Positiv-Übertragungsbild, ein UV-Absorptionsmittel vorgesehen. Im einzelnen ist die Einlagerung des UV-Absorptionsmittels in einer eigenen Schicht im Positiv- oder ggf. auch im Negativteil und/oder die Einbringung des UV-Absorptionsmittels über die Behandlungsflüssigkeit vorgesehen. In Sp. 7/8 der US-PS 34 60 942 ist daneben auch die Möglichkeit der Anordnung des UV-Absorptionsmittels in der durchsichtigen Trägerschicht eines durchsichtig ausgebildeten Positivteils erwähnt; nach der Aufnahmebelichtung und Diffusionsübertragungsentwicklungsbehandlung muß das danach vom Negativteil abgetrennte Positivteil an der dem Träger gegenüberliegenden Seite mit einer reflektierenden Hintergrundopakschicht versehen werden. Das durch den durchsichtigen Schichtträger betrachtbare Positivbild ist dabei gegenüber der Aufnahmeszene seitenverkehrt, zur Erzielung eines seitenrichtigen Bildes muß in der Aufnahmekamera eine Umkehroptik vorgesehen werden.
Aus der DE-OS 20 52 145 ist darüber hinaus die Anwendung eines UV-Absorptionsmittels zum Schutz der Bildfarbstoffe bereits in einem integralen Aufzeichnungsmaterial bekannt, wobei das UV-Absorptionsmittel in der Bildempfangsschicht selbst eingelagert ist.
Durch diese Maßnahmen konnte den durch photochemische Verändung der Bildfarbstoffe unter Lichteinwirkung (Ausbleichen, Vergilben) bedingten Beeinträchtigungen der Übertragungsbilder im Positivabschnitt von Sofortbildmaterialien begegnet werden, darüber hinaus jedoch insbesondere auch durch die Entwicklung zunehmend lichtbeständiger Bildfarbstoffe. Diese Entwicklung hoch-lichtbeständiger Bildfarbstoffe war dabei so erfolgreich, daß auf die Anwendung von UV-Absorptionsmitteln zum Bildfarbstoff-Schutz verzichtet werden konnte, da sie gegenüber der ungeschützten Verwendung der hinsichtlich ihrer Lichtbeständigkeit verbesserten Bildfarbstoffe keine zusätzliche Verbesserung mehr brachte.
Beim zunehmenden Übergang von Sofortbild-Aufzeichnungsmaterialien des "peel-apart"-Typs zu integralen Aufzeichnungsmaterialien (bei welchen also Negativ- und Positivabschnitt nach der Aufnahmebelichtung und Entwicklungsbehandlung in einem einheitlichen Laminat über die gesamte Aufbewahrungsdauer des Sofortbildes dauerhaft vereinigt bleiben unter Einfluß der passivierten Entwicklungszusammensetzung) mußte nun festgestellt werden, daß über längere Zeit hin in dem Positivbild Fleckenbildungen besonderer Art auftraten, welche das Positivbild beeinträchtigten; dabei war nach den Gesamtumständen nicht davon auszugehen, daß diese störende Fleckenbildung auf einer Veränderung der Bildfarbstoffe beruhte.
Die Erfindung betrifft ein integrales Diffusionsübertragungs-Aufzeichnungsmaterial gemäß Oberbegriff des Hauptanspruchs, wie es aus der DE-OS 20 52 145 bekannt ist, d. h. ein integrales Farbstoffdiffusionsübertragungs-Aufzeichnungmaterial mit im Bildempfangs- oder Positivabschnitt vorgesehenem UV-Absorptionsmittel.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, derartige Farbstoffdiffusionsübertragungs-Aufzeichnungsmaterialien vom integralen Typ gegenüber Beeinträchtigungen des in der Bildempfangsschicht erzeugten und durch den durchsichtigen Positivträger hindurch in Reflexion vor der Reflexionsschicht betrachtbaren Positivbildes im Verlauf längerer Aufbewahrungsdauer an Licht zu schützen, insbesondere das Auftreten der genannten besonderen Fleckenbildung zu vermeiden, bei gleichzeitigem Allgemeinschutz des Positivbildes auch gegenüber Beeinträchtigungen durch photochemisch bedingte Bildfarbstoffveränderungen, und in Verbindung mit dem aus der og. D-OS 21 65 122 bekannten Schutz des Aufzeichnungsmaterials gegen Verschleierung durch Lichtleitung in der durchsichtigen Trägerschicht.
Diese Erfindungsaufgabe wird durch die Anwendung der Kennzeichnungsmerkmale des Hauptanspruchs gelöst.
Es hat sich ergeben, daß durch diese Erfindungsmaßnahme (Anordnung des UV-Absorptionsmittels im durchsichtigen Positivschichtträger unter Verwendung einer (an sich bekannten) speziellen Klasse von UV-Absorptionsmitteln) in überraschender Weise die genannte, das Positivbild beeinträchtigende Fleckenbildung zuverlässig vermieden werden kann, wie sie bei integralen Aufzeichnungsmaterialien selbst bei Verwendung von hinsichtlich ihrer UV-Lichtbeständigkeit optimierten Bildfarbstoffen oder selbst bei der Anwendung von UV-Absorptionsmitteln in der aus dem Stand der Technik bekannten Weise in einer der inneren Schichten des Positivabschnitts, auftraten. Darüber hinaus gewährleistet die erfindungsgemäße Anordnung eines UV-Absorptionsmittels spezieller Art in der Positiv-Trägerschicht gleichzeitig umfassenden Schutz gegen die bekannten durch UV-Strahlung bewirkten Positiv-Bildbeeinträchtigungen, insbesondere Ausbleichung und Vergilbung durch photolytische Bildfarbstoffzersetzung.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß es sich bei der an integralen Aufzeichnungsmaterialien beobachteten spezifischen Fleckenbildung nicht um ein Bildfarbstoffphänomen handelt, sondern daß hierfür zumindest zum Teil Substanzen verantwortlich sein dürften, die bei derartigen integralen Aufzeichnungsmaterialien ohne nachträgliche Trennung von Negativ- und Positiv-Abschnitt im Laufe der Zeit aus dem Negativabschnitt in den Positivabschnitt hinüberdiffundieren, wobei es sich vermutlich um Silberbestandteile aus den lichtempfindlichen Schichten, insbesondere Silberkomplexe, handeln dürfte, die dann infolge UV-bedingter photolytischer Zersetzung zu der Fleckenbildung führen. Aufgrund dieser Erkenntnis wurde gefunden, daß sich durch die Einlagerung eines UV-Absorptionsmittels im Positivschichtträger selbst in überraschender Weise die genannte Fleckenbildung wirksam vermeiden läßt, und zwar ohne gegenseitige Beeinträchtigung durch das im Schichtträger gemäß D-OS 21 65 122 bereits eingelagerte Lichtleitpigment.
Durch die erfindungsgemäße Einlagerung des UV-Absorptionsmittels in dem (für die Entwicklerbehandlungsflüssigkeit notwendigerweise undurchlässigen) Positivschichtträger wird dabei der weitere Vorteil erzielt, daß hierdurch ein Kontakt des UV-Absorptionsmittels mit der Behandlungsflüssigkeit, welche ihrerseites Anlaß zu unerwünschten Folgereaktionen sein könnte, zuverlässig vermieden wird.
Die für die Zwecke der Erfindung verwendeten speziellen UV-Absorptionsmittel vom Benztriazoltyp sind an sich bekannt. Aus der Literaturstelle Ullmann's Enzyklopädie, S. 45 bis 52 ist die Verwendung derartiger UV-Absorptionsmittel zum Schutz von Kunststoffmaterialien gegen deren eigene Degradation durch UV-Strahlung bekannt, darunter auch beispielsweise für Polyester-Kunststoffe, wie sie als Träger für Filmmaterialien in Frage kommen. Aus Der DE-AS 11 66 623 (entsprechend US-PS 32 53 921) sowie aus der DE-OS 19 15 118 (entsprechend US-PS 35 33 794 ist die Anwendung von Benztriazol-UV-Absorptionsmitteln auch zum Schutz photographischer Aufzeichnungsmaterialien, insbesondere der lichtempfindlichen Emulsionen, gegen UV-Einwirkung bekannt. Die Anwendung eines UV-Absorptionsmittels vom Benztriazoltyp in der durchsichtigen Positivträgerschicht eines integralen Diffusionsübertragungsmaterials ist hieraus jedoch nicht zu entnehmen.
Einzelheiten betreffend derartige UV-Absorptionsmittel vom Benztriazoltyp finden sich auch in den US-Patentschriften 30 04 894 und 31 89 615.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß das UV-Absorptionsmittel so gewählt und in solcher Menge vorgesehen ist, daß es eine optische Dichte von etwa 2 für Strahlung im Wellenlängenbereich von etwa 325 bis etwa 360 nm ergibt.
Die Angabe, daß das UV-Absorptionsmittel bei Messung innerhalb eines bestimmten UV-Wellenlängenbereichs eine optische Dichte von wenigstens 1 bzw. 2 aufweisen soll ist so zu verstehen, daß bei Messung mit Licht verschiedener Wellenlängen über den genannten Wellenlängenbereich wenigstens die genannten Dichtewerte erreicht werden, obwohl die optische Dichte für Licht einzelner Wellenlängen innerhalb des Bereichs möglicherweise niedriger liegen könnte.
Die Anordnung eines Antilichtleit-Pigments, beispielsweise Ruß, in der durchsichtigen Trägerschicht zur Verhinderung einer Verschleierungsbelichtung im Wege der Lichtleitung entlang der Schichtebene des durchsichtigen Schichtträgers ist aus der og. DE-OS 21 65 122 bekannt. Es hat sich überraschend ergeben, daß die zusätzliche Einlagerung des UV-Absorptionsmittels in der bereits das Antilichtleit-Pigment enthaltenden Trägerschicht zu keinen gegenseitigen Beeinträchtigungen führt. Insbesondere wird bei Verwendung der erfindungsgemäß vorgesehenen UV-Absorptionsmittel vom Benztriazoltyp eine Adsorption an dem üblicherweise als Antilichtleit-Pigment verwendeten Ruß vermieden; umgekehrt wird die Durchsichtigkeit des das Antilichtleit-Pigment enthaltenden Schichtträgers in Richtung quer zur Schichtebene, also für den Belichtungs- und insbesondere den Betrachtungsstrahlengang durch das zusätzlich eingelagerte UV-Absorptionsmittel nicht merklich beeinträchtigt.
Ein weiterer besonders vorteilhafter Anwendungsbereich der Erfindung sind Aufzeichnungsmaterialien, bei welchen das Reflexionssystem in der aus der DE-OS 19 64 534 bekannten Weise gleichzeitig Teil eines Nachbelichtungsschutzes ist und zu diesem Zweck ein optisches Filtermittel enthält, das beim pH-Wert während der Entwicklungsbehandlung stark gefärbt ist und daher einen Nachbelichtungsschutz für den Negativteil (von der Positiv-, d. h. von der Betrachtungsseite her) bildet, bei dem veränderten pH-Wert nach Abschluß der Entwicklungsbehandlung und Übertragungsbilderzeugung jedoch in einem im wesentlichen farblosen, durchsichtigen Zustand vorliegt und die Positivbildbetrachtung nicht beeinträchtigt. Auch hier bietet die Anwendung der Erfindung besondere Vorteile, da bei derartigen Aufzeichnungsmaterialien mit optischem Filtermittel eine erhöhte Tendenz zu der genannten photolytischen Fleckenbildung festgestellt wurde, der durch die Erfindungsmaßnahme begegnet wird. Die Anwendung der Erfindung bei einem derartigen Aufzeichnungsmaterial ist Gegenstand des Unteranspruchs 5.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung erläutert; in dieser zeigt:
Fig. 1 stellt einen Querschnitt durch ein photographisches Aufzeichnungsmaterial gemäß der Erfindung dar
Fig. 2 erläutert eine Einrichtung zur Messung der optischen Dichte von Schichtträgern gemäß der Erfindung bezüglich Lichtleitung in Richtung der Schichtebene.
Bei der bevorzugten Ausführungsform entspricht das Aufzeichnungsmaterial dem Typ gemäß der US-PS 34 15 644, wie es auch in der Zeichnung dargestellt ist. Die Entwicklerlösung, die zum Entwickeln des Aufzeichnungsmaterials verwendet wird, ist eine der oben erwähnten Flüssigkeiten, die auch ein weißes reflektierendes Pigment und wenigstens eine optische Filtersubstanz enthält.
Wie bereits erwähnt, enthalten die erfindungsgemäßen Aufzeichnungsmaterialien einen Bildempfangsabschnitt und ein Reflexionssystem, mit dem sich eine reflektierende Schicht zwischen dem lichtempfindlichen Abschnitt und dem Bildempfangsabschnitt erzeugen läßt, so daß ein in dem Bildempfangsabschnitt entstandenes Übertragungsbild ohne Abtrennen als Reflexionsbild betrachtet werden kann. Das Wesen der vorliegenden Erfindung besteht in dem Einarbeiten eines UV-Absorbers mit den oben beschriebenen Eigenschaften in den durchsichtigen Schichtträger des Bildempfangsabschnitts. Der UV-Absorber kann in den durchsichtigen Schichtträger durch einfaches Dispergieren mit den für die Herstellung der Schicht verwendeten Bestandteilen eingearbeitet werden, z. B. durch Gießen.
Die vorliegende Erfindung wird weiter anhand der Fig. 1 erläutert, die ein typisches Aufzeichnungsmaterial gemäß der Erfindung darstellt.
Wie in der Zeichnung dargestellt, kann ein Aufzeichnungsmaterial eine Schicht 13 eines blaugrünen Entwicklerfarbstoffs, eine rotempfindliche Silberhalogenidemulsionsschicht 14, eine Zwischenschicht 15, eine Schicht eines purpurnen Magenta-Entwicklerfarbstoffs 16, eine grünempfindliche Silberhalogenidemulsionsschicht 17, eine Zwischenschicht 18, eine Schicht eines gelben Entwicklerfarbstoffs 19, eine blauempfindliche Silberhalogenidemulsionsschicht 20, eine Hilfsschicht 21, eine Bildempfangsschicht oder anfärbbare Schicht 22, eine Abstandsschicht 23 und eine Schicht zur pH-Wertverringerung oder Neutralisationsschicht 24 enthalten. Die Schichten 13 und 21 stellen den lichtempfindlichen Abschnitt und die Schichten 22 und 24 den Bildempfangsabschnitt dar. Diese Schichten sind zwischen einer dimensionsstabilen Schicht bzw. einem Schichtträger 12, der vorzugsweise undurchsichtig ist und somit die Entwicklung in Gegenwart von Licht ermöglicht, und einer dimensionsstabilen Schicht bzw. einem Schichtträger 25 zusammengehalten, der durchsichtig ist und das Betrachten eines Farbbilds ermöglicht, das sich bei der Entwicklung in der Bildempfangsschicht oder anfärbbaren Schicht 22 gebildet hat.
Die Schichten 12 und 25 sind vorzugsweise dimensionsstabile flüssigkeitsundurchlässige Schichten, die zusammengenommen eine ausreichende Durchlässigkeit für Entwicklerlösungsmitteldampf besitzen können, damit nach einer wesentlichen Übertragungsbildbildung und vor einer nennenswerten Zersetzung des Bilds, der das resultierende Bild ausgesetzt sein könnte, ein osmotischer Austritt des Entwicklerlösungsmittels in solcher Menge bewirkt wird, um eine erste Konzentration des Lösungsmittels, bei der das den Bildfarbstoff ergebende Material diffundierbar ist, und eine zweite Konzentration herabzusetzen, bei der es nicht mehr diffundierbar ist. Diese Dampfdurchlässigkeit dieser Schichten kann 1 oder weniger g/24 Std./200,54 cm²/25,4 µ betragen, vorzugsweise besitzen sie jedoch eine Dampfdurchlässigkeit für das Entwicklerlösungsmittel von im Durchschnitt nicht weniger als etwa 100 g/24 Std./200,54 cm²/25,4 µ, und besonders bevorzugt für das besonders bevorzugte Lösungsmittel, Wasser, eine durchschnittliche Dampfdurchlässigkeit von mehr als etwa 300g/Wasser/24 Std./200,54 cm²/25,4 µ. Es kann sich hierbei vorteilhaft um einen mikroporösen polymeren Film mit einer Porenverteilung handeln, die die Dimensionsstabilität der Schichten und, soweit erforderlich, auch die optischen Eigenschaften dieser Schichten nicht ungünstig beeinflußt. Beispiele für brauchbare Materialien mit den oben erwähnten Eigenschaften sind Polymere auf der Basis von Äthylenglycol und Terephtalsäure, Vinylchloridpolymere, Polyvinylacetat, Cellulosederivaten und dergleichen. Ein besonders bevorzugtes polymeres Material ist "Mylar". Wie bereits erwähnt, ist die Schicht 12 genügend undurchsichtig, um eine Verschleierung durch auftreffendes Licht zu verhindern. Die Schicht 25 ist undurchsichtig und erlaubt die Aufnahmebelichtung sowie Betrachtung des in der Bildempfangsschicht 22 gebildeten Übertragungsbilds.
Die Silberhalogenidschichten enthalten vorzugsweise lichtempfindliches Silberhalogenid, z. B. Silberchlorid, -bromid oder -jodid oder Silbermischhalogenide, wie Silberjodbromid oder -chlorjodbromid, jeweils dispergiert in einem geeigneten kolloiden Bindemittel wir Gelatine. Diese Schichten besitzen gewöhnlich eine Dicke in der Größenordnung von 0,6 bis 6 µ. Es ist darauf hinzuweisen, daß die Silberhalogenidschichten auch andere Hilfsmittel, z. B. chemische Sensibilisatoren enthalten können, wie dies in US-PS 15 74 944, 16 23 499, 24 10 689, 25 97 856, 25 97 915, 24 87 850, 25 18 698 und 25 21 926 und weiteren beschrieben ist, sowie andere Zusätze, die spezielle Aufgaben zu erfüllen haben, z. B. Überzugshilfsmittel, Härter, Viskosität erhöhende Substanzen, Stabilisatoren, Schutzmittel, UV-Absorber und/oder empfindlichkeitserhöhende Verbindungen. Das bevorzugte Bindemittel für Silberhalogenid ist Gelatine, jedoch können auch andere Bindemittel wie Albumin, Casein, Cein, Harze wie Cellulosederivate, Polyacrylamide, Vinylpolymere und dergleichen die Gelatine ganz oder teilweise ersetzen.
Bei den entsprechenden an sich bekannten Entwicklerfarbstoffen kann es sich beispielsweise um die in US-PS 29 83 606 usw. beschriebenen handeln. Sie sind vorzugsweise in einem für wäßrige alkalische Lösungen durchlässigen polymeren Bindemittel, z. B. in Gelatine als Schicht von etwa 1 bis 7 µ Dicke dispergiert.
Die Zwischenschichten 15, 18 und 21 können aus einem für alkalische Lösungen durchlässiges Polymermaterial wie Gelatine bestehen und eine Dicke in der Größenordnung von 1 bis 5 µ aufweisen. Beispiele für andere Materialien, aus denen diese Zwischenschichten hergestellt sein können, findet man in US-P 34 21 892, 35 75 700 und 36 15 422. Diese Zwischenschichten können auch zusätzliche Substanzen bzw. Additive für spezielle Funktionen enthalten; ferner können die verschiedenen für die Entwicklung erforderlichen Bestandteile anfänglich in diesen Schichten enthalten sein, statt von Anfang an in der Entwicklerlösung vorzuliegen, wobei in diesem Fall die gewünschte Entwicklerlösung erhalten wird, indem diese Schichten mit dem Lösungsmittel für die Entwicklerlösung in Berührung kommen, wobei das Lösungsmittel die anderen erforderlichen Entwicklerbestandteile darin gelöst enthalten kann.
Die Bildempfangsschicht kann eine Dicke in der Größenordnung von 6,35 bis 10,2 µ (0,25 bis 0,4 mil) haben. Typische für diese Schicht verwendbare Materialien sind anfärbbare Polymere wie Nylon, Poly-hexamethylenadipamid, partiell hydrolysiertes Polyvinylacetat, Polyvinylalkohol mit oder ohne Weichmacher, Celluloseacetat mit Füllmittel, z. B. Halbcellulose und Halboleinsäure, Gelatine, Polyvinylalkohol oder Gelatine, die ein Farbstoffbeizmittel wie Poly-4-vinylpyridin und dergleichen enthält. Solche Empfangsschichten können ggf. geeignete Beizmittel, z. B. irgendeines der üblichen Beizmittel für Säurefarbstoffe enthalten, wie sie beispielsweise in US-P 32 27 550 beschrieben sind; ferner können sie andere Zusätze wie UV-Absorber, pH verringernde Substanzen und dergleichen enthalten. Sie können ferner spezielle Substanzen für bestimmte Funktionen enthalten, z. B. einen Entwicklungsverzögerer, wie dies in US-P 32 65 498 beschrieben ist.
Die Abstands- oder Zeitsteuerungsschicht kann 2,5 bis 17,8 µ (0,1 bis 0,7 mil) dick sein. Für diesen Zweck geeignete Polymere sind solche, die für Alkali eine temperaturinverse Durchlässigkeit besitzen, wie sie z. B. in US-P 34 45 686 beschrieben sind. Für diese Schicht geeignete Materialien sind z. B. Polyvinylalkohol, cyanäthylierter Polyvinylalkohol, Hydroxypropylpolyvinylalkohol, Polyvinylmethyläther, Polyäthylenoxid, Polyvinyloxacolidinon, Hydroxypropylmethylcellulose, partielle Acetate von Polyvinylalkohol wie partielles Polyvinylbutyral und partielles Polyvinylpropional, Polyvinylamide wie Polyacrylamid und dergleichen.
Die Neutralisationsschicht kann ungefähr 7,6 bis 38,1 µ (0,3 bis 1,5 mil) dick sein. Hierfür geeignete Materialien sind z. B. die Polymersäuren gemäß US-P 33 62 819, z. B. zweibasische Säurehalbesterderivate von Cellulose, die freie Carboxylgruppen enthalten, z. B. Celluloseacetat-hydrogenphthalat, Celluloseacetat-hydrogenglutarat, Celluloseacetat-hydrogensuccinat, Äthylcellulosehydrogensuccinat, Äthylcelluloseacetathydrogensuccinat, Celluloseacetat-hydrogensuccinat-hydrogenphthalat; Äther- und Esterderivate von Cellulose, die mit Sulfonanhydriden modifiziert ist, z. B. mit Ortho-sulfobenzoesäureanhydrid, Polystyrolsulfonsäure, Carboxymethylcellulose, Polyvinylhydrogenphthalat, Polyvinylacetat-hydrogenphthalat, Polyacrylsäure, Acetate von Polyvinylalkohol mit Carboxy- oder sulfosubstituierten Aldehyden, z. B. o-, m- oder p-Benzaldehydsulfonsäure oder -carbonsäure; partielle Ester von Äthylen/Malein-säureanhydridmischpolymeren; partielle Ester von Methylvinyläther-maleinsäureanydrid-mischpolymeren und dergleichen.
Wie beispielsweise in der genannten US-P 34 15 644 beschrieben, kann das in der Zeichnung dargestellte Aufzeichnungsmaterial entwickelt werden, indem man eine wäßrige alkalische Entwicklerlösung aufbringt, die auch ein Reflexionssystem, z. B. ein Reflexionsmittel wie Titandioxyd enthält. Die Entwicklerlösung wird zwischen den Schichten 22 und 21 eingebracht, zur Erzeugung eines farbigen Übertragungsbildes, das durch den Schichtträger 25 ohne Abtrennen anderer Schichten als farbiges Reflexionsbild betrachtet werden kann. Es wurde nun beobachtet, daß das entstandene Bild, wenn es über längere Zeit Licht ausgesetzt wird, eine Tendenz zur Bildung von Flecken oder einer Bräunung zeigt, die nach den Feststellungen und Erkenntnissen des Erfinders durch Photolyse in Folge von aktinischem Licht im UV-Bereich des Spektrums hervorgerufen wird. Dieses Problem wird besonders augenfällig unter den Umständen, die im einzelnen in US-P 36 47 437 (entsprechend D-OS 19 64 534) beschrieben sind. Hierbei werden im Reflexions- bzw. Nachbelichtungsschutzsystem des Aufzeichnungsmaterials optische Filtersubstanzen verwendet, die bei einem alkalischen pH stark gefärbt sind und so die Entwicklung des Aufzeichnungsmaterials bei Licht ermöglichen, die aber nach der Entwicklungsbehandlung durch Verringern des pH "beseitigt" bzw. durchsichtig gemacht werden, so daß sie die Betrachtung des resultierenden Bildes nicht stören.
Versuche haben ferner ergeben, daß irgendetwas in dem lichtempfindlichen System, d. h. etwas, was aus dem lichtempfindlichen System zu dem Bildempfangssystem wandert oder diffundiert, zu der genannten Fleckenbildung in Folge von Photolyse beiträgt. Obwohl die Erfindung hier nicht auf eine bestimmte Theorie eingeschränkt werden soll, so darf doch angeommen werden, daß diese Substanz in dem lichtempfindlichen System irgendeine Form von Silber sein kann, z. B. ein löslicher Silberkomplex, der während oder nach der Entwicklung in die reflektierende Schicht und/oder durch sie zu dem Bildempfangssystem diffundiert ist, wo die relativ hohe Energie von UV-Licht eine Zersetzung oder chemische Reaktion verursacht, möglicherweise metallisches Silber erzeugt, das sich als gelbliche oder bräunliche Flecken infolge seiner Teilchengröße bemerkbar macht.
Erfindungsgemäß kann nun dieses Problem wirksam beseitigt werden, indem man einen UV-Absorber der obigen Beschreibung in die durchsichtige Trägerschicht 25 des Bildempfangsabschnitts einarbeitet.
Es ist darauf hinzuweisen, daß nicht jeder UV-Absorber für die Zwecke der Erfindung geeignet ist. Deshalb müssen die UV-Absorber aus denen ausgewählt werden, die die oben erwähnte optische Dichte bei den angewendeten Konzentrationen aufweisen und die gleichzeitig im wesentlichen im sichtbaren Bereich oberhalb von etwa 400 mµ farblos sind, so daß sie die Betrachtung des Bildes durch die den UV-Absorber enthaltende Schicht nicht beeinträchtigen. Da ferner viele UV-Absorber gefärbt werden, z. B. gelb, wenn sie mit Alkali in Berührung kommen, z. B. mit der alkalischen Entwicklerlösung, ist darauf zu achten, daß nur solche UV-Absorber verwendet werden, die auch unter diesen Bedingungen das Übertragungsbild nicht beeinträchtigen. Mit anderen Worten bedeutet dies, daß neben der Funktion, die Fleckenbildung durch Photolyse zu vermindern, der UV-Absorber im sichtbaren Bereich wenigstens nach Abschluß der Übertragungsbilderzeugung farblos sein sollte, damit nicht ein neues Problem geschaffen wird, während das durch Photolyse verursachte Problem beseitigt wird.
Wie bereits erwähnt sind die für die Zwecke der Erfindung vorgesehenen UV-Absorber bestimmte 2-Acryl-4,5-acrylo-1,2,3-triazol-Verbindungen der allgemeinen Formel
worin
A einen Phenylenrest bedeutet, der über zwei benachbarte Kohlenstoffatome an zwei Stickstoffatome des Triazolrings gebunden ist und
B einen Phenylgruppe bedeutet, die durch Gruppen substituiert ist, welche keine starke Färbung bewirken.
Bevorzugte UV-Absorber für die Zwecke der Erfindung sind die "Tinuvin"-UV-Absorber, eine Handelsbezeichnung der Ciba-Geigy Corp. für eine Klasse von Benzotriazol-UV-Absorbern, von denen man die folgende allgemeine Formel annimmt:
worin X=H, Cl und R=Alkyl oder Wasserstoff.
Ein bevorzugter Absorber ist "Tinuvin 327", bei dem es sich um das 2-(3′,5′-Di-t-butyl-2′-hydroxyphenyl)-5-chlorbenzotriazol handeln dürfte. Auch andere "Tinuvin"-Absorber wie "Tinuvin 328" sowie andere Absorber innerhalb des Rahmens der obigen Definitionen können verwendet werden.
Die Menge des zu verwendenden UV-Absorbers schwankt von System zu System, wie für den Fachmann ohne weiteres verständlich ist, so daß genaue Mengen eines gegebenen Absorbers für jedes gegebene Aufzeichnungsmaterial fallweise leicht bestimmt werden können. Beispielsweise hat sich "Tinuvin 328" mit einer Deckung in der Größenordnung von 50 bis 75 mg/0,09 m² als wirksam erwiesen.
In dem erfindungsgemäßen Aufzeichnungsmaterial enthält die durchsichtige Schicht einen UV-Absorber mit den oben beschriebenen Eigenschaften, sowie ein Pigment, das eine ausgeprägte Antilichtleiteigenschaft aufweist. Wie in der bereits genannten D-OS 21 65 122 erläutert, kann bei den in der US-P 34 15 644 beschriebenen photographischen Produkten eine Schleierbildung auftreten. Dieses Problem beruht im wesentlichen auf der Tatsache, daß eine bestimmte Zeitspanne erforderlich ist, um das Reflexionssystem vollständig zwischen dem belichteten lichtempfindlichen Abschnitt und dem Bildempfangsabschnitt zu verteilen. Während dieser Zeitspanne kann Licht, welches durch die durchsichtige Schicht des Bildempfangsabschnitts hindurchtritt, in Richtung der Schichtebene zu Abschnitten des belichteten lichtempfindlichen Abschnitts durchgelassen werden, die von dem Reflexionssystem noch unbedeckt sind. Diese mögliche Schleierbildung, die ein "Nebenprodukt" einer solchen Lichtführung bzw. Lichtleitung in Schichtebenenrichtung ist, kann wirksam dadurch beseitigt werden, daß man eine kleinere Menge eines Pigments in eine Schicht des Bildempfangsabschnitts einarbeitet. Gefärbte Pigmente werden hierfür besonders bevorzugt. Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Pigment fein verteilter Ruß, der in die durchssichtige Schicht der Bildempfangsschicht eingearbeitet wird. Die in diese Schicht eingearbeitete Rußmenge ist ausreichend, um einerseits ein wirksames Antilichtleitvermögen (in Schichtebenenrichtung) zu gewährleisten, andererseits jedoch nicht ausreicht, um die Durchsichtigkeit dieser Schicht nachteilig zu beeinflussen. Im allgemeinen wird die Menge des in der durchsichtigen Schicht verwendeten Pigmente so gewählt, daß es ausreicht, um eine optische Dichte von wenigstens etwa 5 zu ergeben, gemessen in Schichtebenenrichtung bei 700 mµ über eine Weglänge von 2,54 cm. Die Pigmentmenge, welche ein wirksames Antilichtleitvermögen ergibt, ist weiter nicht ausreichend, um den Durchtritt praktisch des gesamten Lichts zu verhindern, das auf die Oberfläche der durchsichtigen Schicht einfällt, so daß die Belichtung durch diese Schicht oder das Betrachten des Bilds nicht gestört wird.
Eine einfache Methode zum Messen oder Bestimmen des Antilichtleitvermögens, z. B. der optischen Dichte von durchsichtigen Schichten ist im folgenden anhand von Fig. 2 beschrieben.
Verfahren zum Messen des Antilichtleitvermögens bzw. der optischen Dichte (in Schichtebenenrichtung)
  • 1. Die zu messende Schicht wird auf die Größe 2,5 × 10,2 cm (1 × 4 Zoll) geschnitten.
  • 2. Sie wird in den schwarzen Holzblock zwischen den Teilen (A) und (B) (vergl. Fig. 2) eingesetzt, so daß 0,64 cm (¼ Zoll) an dem Ausgangsschlitz herausragen, der dann an die integrierende Kugelfläche angelegt wird. Das lange Ende der Probe wird straff sitzend um die halbzylindrische Oberfläche gewickelt und das Ende mit einem Haftband an der flachen Seite des Blocks (B) befestigt.
  • 3. Die Flügelschrauben werden angezogen.
  • 4. Das Spektralphotometer 14 (Cary 14) wird bei 700 nm (mµ) auf 0 eingestellt, wobei sich nichts in dem Lichtweg befindet.
  • 5. Der Block wird in den Lichtweg des Spektralphotometers (wie in der Figur gezeigt) gebracht, so daß das 0,64 cm (¼ Zoll) lange Ende der Schicht direkt in die integrierende Kugelfläche hineinragt. Der Lichtstrahl streift dann die Probe senkrecht am Punkt P.
  • 6. Die optische Dichte wird bei 700 nm gemessen, und zwar unter Verwendung von Filtern, soweit erforderlich, um den Bezugsstrahl abzudecken und die Dichten zu messen, die größer sind als die normale maximale Dichteskala.
Infolgedessen enthält bei den besonders bevorzugten Aufzeichnungsmaterialien gemäß der Erfindung die durchsichtige Trägerschicht des Bildempfangsabschnitts einen UV-Absorber sowie ein Pigment, das das genannte Antilichtleitvermögen erbringt.
Zur weiteren Erläuterung der Erfindung dient das folgende Beispiel, bei dem ein Aufzeichnungsmaterial dadurch hergestellt wird, daß man auf einen mit Gelatine überzogenen, 101,6 µ (4 mil) dicken undurchsichtigen Polyäthylenterephthalat-Schichtträger nacheinander die folgenden Schichten aufbringt:
  • 1. eine Schicht eines blaugrünen Entwicklerfarbstoffs, dispergiert in Gelatine und aufgebracht mit einer Deckung von etwa 100 mg/0,09 m² Farbstoff und etwa 80 mg/0,09 m² Gelatine;
  • 2. eine rotempfindliche Gelatine-Silberjodbromidemulsion, aufgebracht mit der Deckung von etwa 140 mg/0,09 m² Silber und etwa 70 mg/0,09 m² Gelatine;
  • 3. eine Schicht eines 60-30-4-6-Mischpolymers von Butylacrylat, Diacetonacrylamind, Styrol und Methacrylsäure sowie Polyacrylamid, aufgebracht mit einer Deckung von etwa 150 mg/0,09 m² Mischpolymer und etwa 5 mg/0,09 m² Polyacrylamid;
  • 4. eine Schicht eines purpurnen (Magenta) Entwicklerfarbstoffs, dispergiert in Gelatine und aufgebracht mit einer Deckung von etwa 100 mg/0,09 m² Farbstoff und etwa 100 mg/0,09 m² Gelatine;
  • 5. eine grünempfindliche Gelatine-Silberjodbromidemulsion, aufgebracht mit einer Deckung von etwa 100 mg/0,09 m² Silber und etwa 50 mg/0,09 m² Gelatine;
  • 6. eine Schicht des oben für die Schicht 3 erwähnten Mischpolymers und Polyacrylamid, aufgebracht mit einer Deckung von etwa 100 mg/0,09 m² Mischpolymer und etwa 12 mg/0,09 m² Polyacrylamid;
  • 7. eine Schicht eines gelben Entwicklerfarbstoffs, dispergiert in Gelatine und aufgebracht mit einer Deckung von etwa 70 mg/0,09 m² Farbstoff und etwa 50 mg/0,09 m² Gelatine;
  • 8. eine blauempfindliche Gelatine-Silberjodbromidemulsion einschließlich eines Hilfsentwicklers 4′-Methylphenylhydrochinon, aufgebracht mit einer Deckung von etwa 120 mg/0,09 m² Silber, etwa 60 mg/0,09 m² Gelatine und etwa 30 mg/0,09 m² Entwicklerhilfssubstanz und
  • 9. eine Schicht aus Gelatine, aufgebracht mit einer Deckung von etwa 50 mg/0,09 m² Gelatine.
Die drei Entwicklerfarbstoffe hatten die folgenden Strukturformeln:
Als (Cyan-)blaugrüner Enwicklerfarbstoff:
als purpurner oder Magenta-Entwicklerfarbstoff, und
als gelber Entwicklerfarbstoff.
Danach wurde ein durchsichtiger 101,6 µ (4 mil) dicker Polyäthylenterephthalat-Schichtträger, der fein verteilten Ruß dispergiert in einer ausreichenden Menge enthielt, zur Erzielung einer optischen Dichte von wenigstens etwa 5, gemessen entlang der Schichtebene und der ferner Tinuvin 328 in einer ausreichenden Menge enthielt, um eine Schichtbedeckung von etwa 50 mg/0,09 m² Tinuvin 328 in der Schicht zu erzielen, nacheinander mit den folgenden als Beispiel angegebenen Schichten überzogen:
  • 1. Eine Neutralisationsschicht, die einen partiellen Butylester von Polyäthylen/Maleinsäureanhydrid-Mischpolymer in einer Deckung von etwa 2400 mg/0,09 m² enthielt.
  • 2. Ein Pfropfmischpolymer von Acrylamid und Diacetonacrylamid auf einem Polyvinylalkohol-Grundgerüst in einem Molverhältnis von 1 : 3,2 : 1 in einer Deckung von etwa 100 mg/0,09 m², polymere Abstand- oder Zeitsteuerungsschicht, und
  • 3. ein 2 : 1 Gemisch (Gewichtsteile) von Polyvinylalkohol und Poly-4-vinylpyridin mit einer Deckung von etwa 400 mg/0,09 m², als polymere Bildempfangsschicht mit einem Entwicklungsverzögerer.
Die beiden Komponenten wurden sodann zur Bildung eines integralen Aufzeichnungsmaterials aufeinandergelegt.
Ein aufreißbarer Behälter, bestehend aus einer äußeren Schicht aus Bleifolie und einer inneren Auskleidungsschicht aus Polyvinylchlorid enthielt eine wäßrige alkalische Entwicklerlösung; der Behälter wurde dann starr an der Führungskante jedes Laminats mit einem druckempfindlichen Band befestigt, wodurch er mit dem Laminat so verbunden wurde, daß bei Ausüben einer Druckkraft ein Randverschluß des Behälters aufbrach und sich sein Inhalt zwischen der anfärbbaren Schicht (Bildempfangsschicht 22 des Positivabschnitts) und der Gelatineschicht (Schicht 21) des Negativabschnitts verteilte.
Ein Beispiel für eine Entwicklerlösung, die in dem aufreißbaren Behälter enthalten sein kann, ist die folgende Zusammensetzung:
Dieses Aufzeichnungsmaterial kann dann in an sich bekannter Weise unter Bildung eines entwickelbaren Bildes belichtet werden; daß so belichtete Aufzeichnungsmaterial wird dann der erwähnten Druckkraft ausgesetzt, um aus dem aufreißbaren Behälter die wäßrige alkalische Entwicklerlösung zu verteilen, wodurch sich ein mehrfarbiges Übertragungsbild bildet, das durch den durchsichtigen Polyäthylenterephthalat-Schichtträger des Bildempfangsabschnitts als positives Reflexionsbild betrachtet werden kann.

Claims (5)

1. Photographisches Aufzeichnungsmaterial für das Diffusions-Übertragungsverfahren in Form einer integralen Filmeinheit mit einem lichtempfindlichen oder Negativ-Abschnitt, mit einem Bildempfangs- oder Positivabschnitt auf einem dimensionsstabilen durchsichtigen Schichtträger, mit einem Reflexionssystem in Gestalt einer nach der Entwicklungsbehandlung zwischen Negativ- und Positivabschnitt vorliegenden reflektierenden Schicht zur Maskierung des Negativbildes und als reflektierender Hintergrund für die Betrachtung des im Bildempfangsteil durch Diffusionsübertragung erzeugten Positivbildes, mit Mitteln zur Ausbreitung einer Entwicklungs-Behandlungsflüssigkeit in der Filmeinheit, sowie mit einem im Bildempfangs- oder Positivabschnitt angeordneten, für sichtbares Licht im wesentlichen durchlässigen UV-Absorptionsmittel, wobei das bei der Entwicklungsbehandlung in Abhängigkeit von der Aufnahmebelichtung durch Diffusionsübertragung im Positivabschnitt erzeugte Positivbild ohne Abtrennung des Positivabschnitts von dem Negativabschnitt als Reflexionsbild durch den dimensionsstabilen durchsichtigen Schichtträger hindurch betrachtbar ist, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß das UV-Absorptionsmittel in dem durchsichtigen Schichtträger (25) des Bildempfangsabschnitts (22 bis 25) angeordnet ist, der zusätzlich ein Pigment zur Unterbindung einer Lichtleitung in der Schicht (Antilichtleit-Pigment) in solcher Menge enthält, daß einerseits die Ausbreitung von aktivierender Strahlung in Richtung der Schichtebene verhindert, die Lichtdurchlässigkeit der Schicht in Richtung quer zur Schichtebene hingegen praktisch nicht beeinträchtigt ist,
  • - und daß als UV-Absorptionsmittel wenigstens eine für sichtbares Licht durchlässige, für Strahlung im Wellenlängenbereich von etwa 300 bis etwa 375 nm eine optische Dichte von wenigstens etwa 1 aufweisende 2-Aryl-4,5-arylo-1,2,3-triazol-Verbindung der allgemeinen Formel verwendet ist, worin
    A einen Phenylenrest bedeutet, der über zwei benachbarte Kohlenstoffatome an zwei Stickstoffatome des Triazolrings gebunden ist und
    B einen Phenylenrest bedeutet, der durch Gruppen substituiert sein kann, die keine starke Färbung dieser Substanz verursachen.
2. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das UV-Absorptionsmittel so gewählt und in solcher Menge vorgesehen ist, daß es eine optische Dichte von etwa 2 für Strahlung im Wellenlängenbereich von etwa 325 bis etwa 360 nm ergibt.
3. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Antilichtleit-Pigment in einer Menge vorliegt, die eine optische Dichte der Schicht von etwa 5, gemessen in Richtung der Schichtebene über eine Länge von 2,54 cm, ergibt.
4. Aufzeichnungsmaterial nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Antilichtleit-Pigment Kohlenstoffruß vorgesehen ist.
5. Aufzeichnungsmaterial nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Reflexionssystem zusätzlich zu einem die reflektierende Negativmaskierungs- und Betrachtungshintergrundschicht bildenden weißen Reflexionsmittel wenigstens ein optisches Filtermittel enthält, das beim pH-Wert der Entwicklungsbehandlungsflüssigkeit stark gefärbt ist, jedoch durch Absenkung des pH-Werts nach Abschluß der Entwicklungsbehandlung und Ausbildung des Farbstoff-Diffusionsübertragungsbilds in einen im wesentlichen farblosen Zustand überführbar ist.
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