DE2300173C2 - - Google Patents
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- G—PHYSICS
- G03—PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
- G03C—PHOTOSENSITIVE MATERIALS FOR PHOTOGRAPHIC PURPOSES; PHOTOGRAPHIC PROCESSES, e.g. CINE, X-RAY, COLOUR, STEREO-PHOTOGRAPHIC PROCESSES; AUXILIARY PROCESSES IN PHOTOGRAPHY
- G03C8/00—Diffusion transfer processes or agents therefor; Photosensitive materials for such processes
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-
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Description
Die Erfindung betrifft ein photographisches Aufzeichnungsmaterial
für das Diffusionsübertragungsverfahren,
und näherhin ein sogenanntes integrales Aufzeichnungsmaterial
dieser Art, bei welchem lichtempfindlicher
oder Negativabschnitt einerseits und Bildempfangs- oder
Positivabschnitt andererseits nach der Aufnahmebelichtung und Entwicklungsbehandlung
in einem einheitlichen Laminat
verbleiben, in welchem das durch die Diffusionsübertragung
erzeugte Positivbild in Reflexion vor einem
reflektierenden (und das im Negativabschnitt vorliegende
Negativbild abdeckenden) Hintergrund
betrachtbar ist.
Aufzeichnungsmaterialien vom Diffusionsübertragungstyp
weisen allgemein auf: einen lichtempfindlichen Abschnitt,
welcher wenigstens eine - und für farbphotographische
Aufzeichnungsmaterialien: mehrere - lichtempfindliche
Schicht(en), insbesondere Silberhalogenid-Emulsionsschicht(en)
enthält, sowie zugeordnet ein oder mehrere
Schichten eines Bildfarbstoff erzeugenden Materials,
beispielsweise ein oder mehrere Entwicklerfarbstoffschichten;
einen Bildempfangs- oder Positivabschnitt mit
einer durch die bei der Übertragungsentwicklung aus
dem lichtempfindlichen Abschnitt in der Aufnahmebelichtung
entsprechender Verteilung eindiffundierenden Bildfarbstoffe
anfärbbaren Polymerschicht als Bildempfangsschicht;
Mittel, üblicherweise in Form eines in das Aufzeichnungsmaterial
integrierten aufreißbaren Behälters,
zur Ausbreitung einer Entwicklungsbehandlungsflüssigkeit
in dem den Negativ- und den Positivabschnitt in Überdeckung
miteinander enthaltenden Aufzeichnungsmaterial
nach der Aufnahmebelichtung zur Einleitung der Diffusionsübertragungsentwicklung;
sowie gegebenenfalls weitere
Schichten als Hilfsschichten für spezielle Funktionen
wie Abstandsschichten, Barrier-Schichten, Neutralisationsschichten
und dergleichen. Bei der Ausbildung
als farbphotographisches Aufzeichnungsmaterial weist der
lichtempfindliche oder Negativabschnitt wenigstens zwei,
vorzugsweise drei für unterschiedliche Spektralbereiche
des sichtbaren Lichtes sensibilisierte Silberhalogenid-Schichten,
beispielsweise eine blau-, eine grün- und eine
rot-empfindliche Silberhalogenidschicht auf, denen in
ihren spektralen Absorptionseigenschaften entsprechend
gewählte Bildfarbstoff erzeugende Materialien, beispielsweise
ein einen gelben, einen purpurnen und einen blaugrünen
Bildfarbstoff ergebende Materialien zugeordnet
sind. Die die Bildfarbstoffe in Abhängigkeit von der Aufnahmebelichtung
und Entwicklung ergebenden Materialien
können allgemein in zwei Klassen eingeteilt werden,
entweder in solche, die anfänglich in der Entwicklerbehandlungslösung
löslich oder diffundierbar sind und
in Abhängigkeit von der Aufnahmebelichtung und Entwicklungsbehandlung
nicht-diffundierbar gemacht werden,
oder solche, die anfänglich in der Entwicklerlösung
unlöslich bzw. nicht-diffundierbar sind, jedoch in Abhängigkeit
von der Aufnahmebelichtung und Entwicklungsbehandlung
relativ löslich und diffundierbar werden.
Bei diesen Bildfarbstoff erzeugenden Materialien kann
es sich beispielsweise um vollständige Farbstoffe
vorzugsweise sogenannte Entwicklerfarbstoffe, oder um
Farbstoffzwischenprodukte wie Farbkuppler, handeln.
Beispiele für die erstgenannte Klasse anfänglich löslicher,
in Abhängigkeit von der Aufnahmebelichtung
unlöslich und undiffundierbar gemachte Materialien
sind in den US-Patentschriften 26 47 049; 26 61 293;
26 98 244, 26 98 789; 28 02 735, 27 74 668 und 29 83 606
beschrieben; Beispiele für die zweite Klasse anfänglich
nicht diffundierbarer, in Abhängigkeit von der Aufnahmebelichtung
und Entwicklungsbehandlung relativ diffundierbar
gemachte Materialien sind beispielsweise in den US-Patentschriften
34 43 939; 34 43 940; 32 27 550;
32 27 551; 32 27 552; 32 27 554; 32 43 249 und 34 45 228
beschrieben.
Bei einem integralen Aufzeichnungsmaterial, auf welches
sich die Erfindung näherhin bezieht, ist ferner ein
Reflexionssystem vorgesehen, welches gewährleistet,
daß nach Abschluß der Entwicklungsbehandlung in dem dann
vorliegenden und für die weitere Aufbewahrungsdauer aufrechterhaltenen
einheitlichen Laminat aus Negativ- und
Positivabschnitt zwischen dem Negativ- und dem Positivabschnitt
eine reflektierende Schicht vorliegt, welche
einerseits als reflektierender Hintergrund für die Betrachtung
des im Bildempfangsteil durch die Diffusionsübertragung
erzeugten Positivbildes dient und gleichzeitig
das in Betrachtungsrichtung dahinterliegende
Negativbild abdeckt und maskiert und so eine Störung
der Positivbildbetrachtung durch das Negativbild ausschließt.
Gemäß einer (durch die US-Patentschriften
34 15 644 und 34 15 645 (entsprechend DE-OS 16 22 936) repräsentierten)
Grundausführungsform kann die Reflexionsschicht
dabei in situ durch Ausbreitung der ein Reflexionsmittel
dispergiert enthaltenden Entwicklungsbehandlungsflüssigkeit
zwischen Negativ- und Positivteil erzeugt
werden; nach einer anderen (durch die US-PS 35 94 164
und 35 94 165 (entsprechend DE-OS 1 94 430) repräsentierten)
Grundausführung kann die Reflexionsschicht als herstellerseitig
von Anfang an in dem Aufzeichnungsmaterial vorgesehene
Schicht an der Stelle zwischen Negativ- und Positivabschnitt
vorliegen.
Bei den vorstehend genannten Aufzeichnungsmaterialien
nach den US-PS 34 15 644 und 34 15 645 bzw. 35 94 164 und 35 94 165
handelt es sich um besonders vorteilhafte Ausgestaltungen
integraler Aufzeichnungsmaterialien, bei welchen Negativ-
und Positivabschnitt auch schon vor der Aufnahmebelichtung
und Entwicklungsbehandlung ein einheitliches Laminat
bilden, das Aufzeichnungsmaterial somit von der fabrikatorischen
Herstellung an als einstückige Filmeinheit vorliegt.
Diese Aufzeichnungsmaterialien weisen ferner den
Vorzug auf, daß die Entwicklungsbehandlung infolge eines
in das Aufzeichnungsmaterial integrierten Nachbelichtungsschutzes
an Umgebungslicht erfolgen kann, das Aufzeichnungsmaterial
daher unmittelbar nach der Aufnahmebelichtung
aus der Kamera ausgestoßen werden kann unter
gleichzeitiger Ausbreitung der Behandlungsflüssigkeit
und Einleitung der Entwicklungsbehandlung. Derartige
voll-integrale und gegebenenfalls an Licht entwickelbare
Aufzeichnungsmaterialien sind besonders vorteilhafte
Ausführungen von integralem Aufzeichnungsmaterial, jedoch
ist die vorliegende Erfindung nicht auf diese
voll-integralen, bei Licht entwickelbaren Aufzeichnungsmaterialien
beschränkt, sondern bezieht sich allgemein
auf integrale Aufzeichnungsmaterialien, bei denen
Negativ- und Positivabschnitt nach Abschluß der Entwicklungsbehandlung
und Positivbildübertragung ungetrennt
im Sofortbild als einheitliches Laminat verbleiben.
Diesen sämtlichen integralen Aufzeichnungsmaterialien
ist gemeinsam, daß sie auf der Positiv- bzw. Bildempfangsseite
einen dimensionsstabilen durchsichtigen Schichtträger
besitzen, um die Positivbildbetrachtung in dem
ungetrennt erhaltenen Laminat zu ermöglichen.
Aus der D-OS 21 65 122 ist es dabei bereits bekannt, bei
integralen Aufzeichnungsmaterialien der obengenannten Art gemäß den
US-Patentschriften 34 15 644 und 34 15 645 bzw. 35 94 164 und
35 94 165 in dem bzw. den durchsichtigen Schichträger(n) ein
absorbierendes Pigment, beispielsweise Kohlenstoffruß,
zur Unterbindung einer Lichtleitung in der Schicht
(Antilichtleit-Pigment) vorzusehen, und zwar in einer
solchen Menge, daß es einerseits die Ausbreitung von
aktivierender Strahlung in Richtung der Schichtebene verhindert,
die Lichtdurchlässigkeit der Schicht in Richtung
quer zu Schichtebene (d. h. in Richtung des Belichtungs-
und/oder Betrachtungsstrahlengangs) hingegen
praktisch nicht beeinträchtigt. Diese Maßnahme kann bei
derartigen zur Entwicklung an Licht vorgesehenen und zu
diesem Zweck mit einem Nachbelichtungsschutz ausgebildeten
integralen Aufzeichnungsmaterialien angezeigt sein, um
der Gefahr einer gewissen restlichen Verschleierungsbelichtung
während des Herausschiebens der belichteten
(und in Entwicklung befindlichen) Filmeinheit aus der
Kamera zu begegnen; der Hauptnachbelichtungsschutz kommt
ja durch die Ausbreitung der ein Opazifierungssystem enthaltenden
Behandlungsflüssigkeit aus einem aufreißbaren
Behälter zustande, der beispielsweise beim Austritt der
Filmeinheit beim Durchtritt durch ein Quetschwalzenaggregat
aufgebrochen wird. In dem außerhalb der Kamera befindlichen
Teil der Filmeinheit ist dieser Hauptnachbelichtungsschutz
bereits voll wirksam; in dem noch innerhalb
der (an sich gegen Umgebungslicht abgeschlossenen) Kamera
befindlichen Teil der Filmeinheit ist der Hauptnachbelichtungsschutz
jedoch noch nicht wirksam; hier kann es nun
durch Lichtleitung in der bzw. den durchsichtigen Trägerschicht(en)
von dem bereits außerhalb der Kamera befindlichen
Teil der Filmeinheit zu dem noch innerhalb der
Kamera befindlichen Teil zu der erwähnten residuellen
Verschleierungsbelichtung der lichtempfindlichen Schichten
kommen. Dem wird durch die genannte Einlagerung eines Antilichtleit-Pigments
in der transparenten Trägerschicht vorgebeugt.
Die Erfindung betrifft allgemein das Problem des Schutzes
derartiger integraler Aufzeichnungsmaterialien gegen
Beeinträchtigungen des Positivbildes im Verlauf der
(üblicherweise langen) Aufbewahrungsdauer des (Negativ-
und Positivabschnitt im pazifierten Zustand
innerhalb des einheitlichen Laminats enthaltenden) Positivbildes.
Derartige Beeinträchtigung der erzeugten Positivbilder
können in (Langzeit-)Veränderungen der das
Positivbild aufbauenden Bildfarbstoffe begründet sein,
was sich in den bekannten Erscheinungen des Ausbleichens,
Vergilbens bzw. in Farbverschiebungen (Stichigkeit) des
Positivbildes äußern kann. Derartige Bildfarbstoffveränderungen
können bekanntlich ihrerseits entweder
rein chemisch bedingt oder aber photochemisch durch
Lichteinwirkung und photolytische Änderung oder Zersetzung
der Bildfarbstoffe bedingt sein, wobei insbesondere
der relativ energiereichere UV-Anteil des
Lichts ursächlich wirken kann.
Zur Abhilfe gegen derartige Beeinträchtigungen des
Positivbildes war die Verwendung von UV-Absorptionsmitteln
in Positivmaterialien bereits bekannt, und
zwar sowohl in mit herkömmlichem Photomaterial erzeugten
Positivabzügen wie insbesondere auch bereits bei Farbstoff-Diffusionsübertragungs-Sofortbildmaterialien.
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So ist aus den Patentschriften 32 49 435 und 34 60 942
die Anwendung von UV-Absorbern in Sofortbildmaterial vom
"peel-apart"-Typ (Auftrenneinheiten) bekannt, bei welchem
also der Positivabschnitt nach Abschluß der Diffusionsübertragungsentwicklung
und Erzeugung des Positivbildes
vom lichtempfindlichen oder Negativabschnitt abgetrennt
wird. Im einzelnen ist gemäß der US-PS 32 49 435 vorgesehen,
bei einem derartigen "peel-apart"-Material zum
Schutz gegen Beeinträchtigung der Farbechtheit und
Farbbeständigkeit des im Bildempfangsabschnitt erzeugten
Positivbildes ein UV-Absorptionsmittel unter der Einwirkung
der Behandlungsflüssigkeit in den Positivteil
einzudiffundieren. Das UV-Absorptionsmittel kann dabei
entweder von Anfang an in der Behandlungszusammensetzung
eingelagert sein und mit dieser in die Filmeinheit eingebracht
und zur Diffusion in den Positivteil veranlaßt
werden, oder aber es kann anfänglich in einer Schicht
des lichtempfindlichen Teils angeordnet sein und bei
der Durchtränkung mit der Behandlungsflüssigkeit zur
Diffusion in den Positivteil gebracht werden. Bei der
ebenfalls ein "peel-apart"-Aufzeichnungsmaterial betreffenden
US-PS 34 60 942 ist, ebenfalls zum Schutz der
Bildfarbstoffe im Positiv-Übertragungsbild, ein UV-Absorptionsmittel
vorgesehen. Im einzelnen ist die Einlagerung
des UV-Absorptionsmittels in einer eigenen Schicht
im Positiv- oder ggf. auch im Negativteil und/oder die
Einbringung des UV-Absorptionsmittels über die Behandlungsflüssigkeit
vorgesehen. In Sp. 7/8 der US-PS 34 60 942
ist daneben auch die Möglichkeit der Anordnung des
UV-Absorptionsmittels in der durchsichtigen Trägerschicht
eines durchsichtig ausgebildeten Positivteils erwähnt;
nach der Aufnahmebelichtung und Diffusionsübertragungsentwicklungsbehandlung
muß das danach vom Negativteil
abgetrennte Positivteil an der dem Träger gegenüberliegenden
Seite mit einer reflektierenden Hintergrundopakschicht
versehen werden. Das durch den durchsichtigen
Schichtträger betrachtbare Positivbild ist dabei gegenüber
der Aufnahmeszene seitenverkehrt, zur Erzielung
eines seitenrichtigen Bildes muß in der Aufnahmekamera
eine Umkehroptik vorgesehen werden.
Aus der DE-OS 20 52 145 ist darüber hinaus die Anwendung
eines UV-Absorptionsmittels zum Schutz der Bildfarbstoffe
bereits in einem integralen Aufzeichnungsmaterial
bekannt, wobei das UV-Absorptionsmittel in der
Bildempfangsschicht selbst eingelagert ist.
Durch diese Maßnahmen konnte den durch photochemische Verändung
der Bildfarbstoffe unter Lichteinwirkung (Ausbleichen,
Vergilben) bedingten Beeinträchtigungen der Übertragungsbilder
im Positivabschnitt von Sofortbildmaterialien
begegnet werden, darüber hinaus jedoch insbesondere auch
durch die Entwicklung zunehmend lichtbeständiger Bildfarbstoffe.
Diese Entwicklung hoch-lichtbeständiger Bildfarbstoffe
war dabei so erfolgreich, daß auf die Anwendung
von UV-Absorptionsmitteln zum Bildfarbstoff-Schutz verzichtet
werden konnte, da sie gegenüber der ungeschützten
Verwendung der hinsichtlich ihrer Lichtbeständigkeit
verbesserten Bildfarbstoffe keine zusätzliche Verbesserung
mehr brachte.
Beim zunehmenden Übergang von Sofortbild-Aufzeichnungsmaterialien
des "peel-apart"-Typs zu integralen Aufzeichnungsmaterialien
(bei welchen also Negativ- und Positivabschnitt
nach der Aufnahmebelichtung und Entwicklungsbehandlung
in einem einheitlichen Laminat über die gesamte
Aufbewahrungsdauer des Sofortbildes dauerhaft vereinigt
bleiben unter Einfluß der passivierten Entwicklungszusammensetzung)
mußte nun festgestellt werden, daß über
längere Zeit hin in dem Positivbild Fleckenbildungen
besonderer Art auftraten, welche das Positivbild beeinträchtigten;
dabei war nach den Gesamtumständen nicht
davon auszugehen, daß diese störende Fleckenbildung
auf einer Veränderung der Bildfarbstoffe beruhte.
Die Erfindung betrifft ein integrales Diffusionsübertragungs-Aufzeichnungsmaterial
gemäß Oberbegriff des
Hauptanspruchs, wie es aus der DE-OS 20 52 145 bekannt
ist, d. h. ein integrales Farbstoffdiffusionsübertragungs-Aufzeichnungmaterial
mit im Bildempfangs- oder Positivabschnitt
vorgesehenem UV-Absorptionsmittel.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, derartige Farbstoffdiffusionsübertragungs-Aufzeichnungsmaterialien vom
integralen Typ gegenüber Beeinträchtigungen des in der
Bildempfangsschicht erzeugten und durch den durchsichtigen
Positivträger hindurch in Reflexion vor der Reflexionsschicht
betrachtbaren Positivbildes im Verlauf längerer
Aufbewahrungsdauer an Licht zu schützen, insbesondere
das Auftreten der genannten besonderen Fleckenbildung
zu vermeiden, bei gleichzeitigem Allgemeinschutz des
Positivbildes auch gegenüber Beeinträchtigungen durch photochemisch
bedingte Bildfarbstoffveränderungen, und in Verbindung mit
dem aus der og. D-OS 21 65 122 bekannten Schutz des Aufzeichnungsmaterials gegen
Verschleierung durch Lichtleitung in der durchsichtigen Trägerschicht.
Diese Erfindungsaufgabe wird durch die Anwendung der Kennzeichnungsmerkmale
des Hauptanspruchs gelöst.
Es hat sich ergeben, daß durch diese Erfindungsmaßnahme
(Anordnung des UV-Absorptionsmittels im durchsichtigen
Positivschichtträger unter Verwendung einer (an sich bekannten)
speziellen Klasse von UV-Absorptionsmitteln) in überraschender
Weise die genannte, das Positivbild beeinträchtigende
Fleckenbildung zuverlässig vermieden werden kann,
wie sie bei integralen Aufzeichnungsmaterialien selbst
bei Verwendung von hinsichtlich ihrer UV-Lichtbeständigkeit
optimierten Bildfarbstoffen oder selbst bei der Anwendung
von UV-Absorptionsmitteln in der aus dem Stand der Technik
bekannten Weise in einer der inneren Schichten des Positivabschnitts,
auftraten. Darüber hinaus gewährleistet die
erfindungsgemäße Anordnung eines UV-Absorptionsmittels
spezieller Art in der Positiv-Trägerschicht gleichzeitig
umfassenden Schutz gegen die bekannten durch UV-Strahlung
bewirkten Positiv-Bildbeeinträchtigungen, insbesondere
Ausbleichung und Vergilbung durch photolytische Bildfarbstoffzersetzung.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß es sich
bei der an integralen Aufzeichnungsmaterialien beobachteten
spezifischen Fleckenbildung nicht um ein Bildfarbstoffphänomen
handelt, sondern daß hierfür zumindest
zum Teil Substanzen verantwortlich sein dürften, die bei
derartigen integralen Aufzeichnungsmaterialien ohne nachträgliche
Trennung von Negativ- und Positiv-Abschnitt
im Laufe der Zeit aus dem Negativabschnitt in den Positivabschnitt
hinüberdiffundieren, wobei es sich vermutlich
um Silberbestandteile aus den lichtempfindlichen Schichten,
insbesondere Silberkomplexe, handeln dürfte, die dann
infolge UV-bedingter photolytischer Zersetzung zu der
Fleckenbildung führen. Aufgrund dieser Erkenntnis wurde
gefunden, daß sich durch die Einlagerung eines UV-Absorptionsmittels
im Positivschichtträger selbst in überraschender
Weise die genannte Fleckenbildung wirksam vermeiden
läßt, und zwar ohne gegenseitige Beeinträchtigung durch das im
Schichtträger gemäß D-OS 21 65 122 bereits eingelagerte Lichtleitpigment.
Durch die erfindungsgemäße Einlagerung des UV-Absorptionsmittels
in dem (für die Entwicklerbehandlungsflüssigkeit
notwendigerweise undurchlässigen) Positivschichtträger
wird dabei der weitere Vorteil erzielt, daß hierdurch
ein Kontakt des UV-Absorptionsmittels mit der Behandlungsflüssigkeit,
welche ihrerseites Anlaß zu unerwünschten
Folgereaktionen sein könnte, zuverlässig vermieden wird.
Die für die Zwecke der Erfindung verwendeten speziellen
UV-Absorptionsmittel vom Benztriazoltyp sind an sich
bekannt. Aus der Literaturstelle Ullmann's Enzyklopädie,
S. 45 bis 52 ist die Verwendung derartiger UV-Absorptionsmittel
zum Schutz von Kunststoffmaterialien gegen
deren eigene Degradation durch UV-Strahlung bekannt,
darunter auch beispielsweise für Polyester-Kunststoffe, wie
sie als Träger für Filmmaterialien in Frage kommen.
Aus Der DE-AS 11 66 623 (entsprechend US-PS 32 53 921)
sowie aus der DE-OS 19 15 118 (entsprechend US-PS 35 33 794
ist die Anwendung von Benztriazol-UV-Absorptionsmitteln
auch zum Schutz photographischer Aufzeichnungsmaterialien,
insbesondere der lichtempfindlichen Emulsionen, gegen UV-Einwirkung
bekannt. Die Anwendung eines UV-Absorptionsmittels
vom Benztriazoltyp in der durchsichtigen Positivträgerschicht
eines integralen Diffusionsübertragungsmaterials
ist hieraus jedoch nicht zu entnehmen.
Einzelheiten betreffend derartige UV-Absorptionsmittel
vom Benztriazoltyp finden sich auch in den US-Patentschriften
30 04 894 und 31 89 615.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
kann vorgesehen sein, daß das UV-Absorptionsmittel so
gewählt und in solcher Menge vorgesehen ist, daß es eine
optische Dichte von etwa 2 für Strahlung im Wellenlängenbereich
von etwa 325 bis etwa 360 nm ergibt.
Die Angabe, daß das UV-Absorptionsmittel bei Messung
innerhalb eines bestimmten UV-Wellenlängenbereichs eine
optische Dichte von wenigstens 1 bzw. 2 aufweisen soll
ist so zu verstehen, daß bei Messung mit Licht verschiedener
Wellenlängen über den genannten Wellenlängenbereich
wenigstens die genannten Dichtewerte erreicht
werden, obwohl die optische Dichte für Licht einzelner
Wellenlängen innerhalb des Bereichs möglicherweise
niedriger liegen könnte.
Die Anordnung eines Antilichtleit-Pigments, beispielsweise
Ruß, in der durchsichtigen Trägerschicht zur Verhinderung
einer Verschleierungsbelichtung im Wege der
Lichtleitung entlang der Schichtebene des durchsichtigen
Schichtträgers ist aus der og. DE-OS 21 65 122 bekannt.
Es hat sich überraschend ergeben, daß die zusätzliche
Einlagerung des UV-Absorptionsmittels in der bereits
das Antilichtleit-Pigment enthaltenden Trägerschicht zu
keinen gegenseitigen Beeinträchtigungen führt. Insbesondere
wird bei Verwendung der erfindungsgemäß vorgesehenen
UV-Absorptionsmittel vom Benztriazoltyp eine Adsorption
an dem üblicherweise als Antilichtleit-Pigment verwendeten
Ruß vermieden; umgekehrt wird die Durchsichtigkeit des
das Antilichtleit-Pigment enthaltenden Schichtträgers in
Richtung quer zur Schichtebene, also für den Belichtungs-
und insbesondere den Betrachtungsstrahlengang
durch das zusätzlich eingelagerte UV-Absorptionsmittel
nicht merklich beeinträchtigt.
Ein weiterer besonders vorteilhafter Anwendungsbereich
der Erfindung sind Aufzeichnungsmaterialien, bei welchen
das Reflexionssystem in der aus der
DE-OS 19 64 534 bekannten Weise gleichzeitig Teil eines Nachbelichtungsschutzes
ist und zu diesem Zweck ein optisches Filtermittel
enthält, das beim pH-Wert während der Entwicklungsbehandlung
stark gefärbt ist und daher einen
Nachbelichtungsschutz für den Negativteil (von der
Positiv-, d. h. von der Betrachtungsseite her) bildet,
bei dem veränderten pH-Wert nach Abschluß der Entwicklungsbehandlung
und Übertragungsbilderzeugung jedoch
in einem im wesentlichen farblosen, durchsichtigen
Zustand vorliegt und die Positivbildbetrachtung nicht
beeinträchtigt. Auch hier bietet die Anwendung der Erfindung
besondere Vorteile, da bei derartigen Aufzeichnungsmaterialien
mit optischem Filtermittel eine erhöhte
Tendenz zu der genannten photolytischen Fleckenbildung
festgestellt wurde, der durch die Erfindungsmaßnahme
begegnet wird. Die Anwendung der Erfindung bei
einem derartigen Aufzeichnungsmaterial ist Gegenstand
des Unteranspruchs 5.
Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand der Zeichnung erläutert; in dieser
zeigt:
Fig. 1 stellt einen Querschnitt durch ein photographisches
Aufzeichnungsmaterial gemäß der Erfindung dar
Fig. 2 erläutert eine Einrichtung zur Messung der optischen
Dichte von Schichtträgern gemäß der Erfindung
bezüglich Lichtleitung in Richtung der Schichtebene.
Bei der bevorzugten Ausführungsform entspricht das Aufzeichnungsmaterial
dem Typ gemäß der US-PS 34 15 644, wie es
auch in der Zeichnung dargestellt ist. Die Entwicklerlösung,
die zum Entwickeln des Aufzeichnungsmaterials verwendet wird,
ist eine der oben erwähnten Flüssigkeiten, die auch ein
weißes reflektierendes Pigment und wenigstens eine optische
Filtersubstanz enthält.
Wie bereits erwähnt, enthalten die erfindungsgemäßen Aufzeichnungsmaterialien
einen Bildempfangsabschnitt und ein
Reflexionssystem, mit dem sich eine reflektierende Schicht
zwischen dem lichtempfindlichen Abschnitt und dem Bildempfangsabschnitt
erzeugen läßt, so daß ein in dem Bildempfangsabschnitt
entstandenes Übertragungsbild ohne Abtrennen
als Reflexionsbild betrachtet werden kann. Das
Wesen der vorliegenden Erfindung besteht in dem Einarbeiten
eines UV-Absorbers mit den oben beschriebenen Eigenschaften
in den durchsichtigen Schichtträger des Bildempfangsabschnitts.
Der UV-Absorber kann in den durchsichtigen
Schichtträger durch einfaches Dispergieren mit den für die
Herstellung der Schicht verwendeten Bestandteilen eingearbeitet
werden, z. B. durch Gießen.
Die vorliegende Erfindung wird weiter anhand der Fig. 1 erläutert,
die ein typisches Aufzeichnungsmaterial gemäß der
Erfindung darstellt.
Wie in der Zeichnung dargestellt, kann ein Aufzeichnungsmaterial
eine Schicht 13 eines blaugrünen Entwicklerfarbstoffs,
eine rotempfindliche Silberhalogenidemulsionsschicht
14, eine Zwischenschicht 15, eine Schicht eines
purpurnen Magenta-Entwicklerfarbstoffs 16, eine grünempfindliche
Silberhalogenidemulsionsschicht 17, eine
Zwischenschicht 18, eine Schicht eines gelben Entwicklerfarbstoffs
19, eine blauempfindliche Silberhalogenidemulsionsschicht
20, eine Hilfsschicht 21, eine Bildempfangsschicht
oder anfärbbare Schicht 22, eine Abstandsschicht
23 und eine Schicht zur pH-Wertverringerung oder Neutralisationsschicht
24 enthalten. Die Schichten 13 und 21
stellen den lichtempfindlichen Abschnitt und die Schichten
22 und 24 den Bildempfangsabschnitt dar. Diese Schichten
sind zwischen einer dimensionsstabilen Schicht bzw. einem
Schichtträger 12, der vorzugsweise undurchsichtig ist und
somit die Entwicklung in Gegenwart von Licht ermöglicht,
und einer dimensionsstabilen Schicht bzw. einem Schichtträger
25 zusammengehalten, der durchsichtig ist und das
Betrachten eines Farbbilds ermöglicht, das sich bei der
Entwicklung in der Bildempfangsschicht oder anfärbbaren
Schicht 22 gebildet hat.
Die Schichten 12 und 25 sind vorzugsweise dimensionsstabile
flüssigkeitsundurchlässige Schichten, die zusammengenommen
eine ausreichende Durchlässigkeit für Entwicklerlösungsmitteldampf
besitzen können, damit nach einer wesentlichen
Übertragungsbildbildung und vor einer nennenswerten Zersetzung
des Bilds, der das resultierende Bild ausgesetzt
sein könnte, ein osmotischer Austritt des Entwicklerlösungsmittels
in solcher Menge bewirkt wird, um eine erste
Konzentration des Lösungsmittels, bei der das den Bildfarbstoff
ergebende Material diffundierbar ist, und eine
zweite Konzentration herabzusetzen, bei der es nicht mehr
diffundierbar ist. Diese Dampfdurchlässigkeit dieser
Schichten kann 1 oder weniger g/24 Std./200,54 cm²/25,4 µ
betragen, vorzugsweise besitzen sie jedoch eine Dampfdurchlässigkeit
für das Entwicklerlösungsmittel von im
Durchschnitt nicht weniger als etwa 100 g/24 Std./200,54 cm²/25,4 µ,
und besonders bevorzugt für das besonders bevorzugte
Lösungsmittel, Wasser, eine durchschnittliche
Dampfdurchlässigkeit von mehr als etwa 300g/Wasser/24 Std./200,54 cm²/25,4 µ.
Es kann sich hierbei vorteilhaft
um einen mikroporösen polymeren Film mit einer Porenverteilung
handeln, die die Dimensionsstabilität der Schichten
und, soweit erforderlich, auch die optischen Eigenschaften
dieser Schichten nicht ungünstig beeinflußt. Beispiele für
brauchbare Materialien mit den oben erwähnten Eigenschaften
sind Polymere auf der Basis von Äthylenglycol und
Terephtalsäure, Vinylchloridpolymere, Polyvinylacetat,
Cellulosederivaten und dergleichen. Ein besonders bevorzugtes
polymeres Material ist "Mylar". Wie bereits erwähnt,
ist die Schicht 12 genügend undurchsichtig, um eine Verschleierung
durch auftreffendes Licht zu verhindern. Die
Schicht 25 ist undurchsichtig und erlaubt die Aufnahmebelichtung
sowie Betrachtung des in der Bildempfangsschicht
22 gebildeten Übertragungsbilds.
Die Silberhalogenidschichten enthalten vorzugsweise lichtempfindliches
Silberhalogenid, z. B. Silberchlorid, -bromid
oder -jodid oder Silbermischhalogenide, wie Silberjodbromid
oder -chlorjodbromid, jeweils dispergiert in einem geeigneten
kolloiden Bindemittel wir Gelatine. Diese Schichten
besitzen gewöhnlich eine Dicke in der Größenordnung von
0,6 bis 6 µ. Es ist darauf hinzuweisen, daß die Silberhalogenidschichten
auch andere Hilfsmittel, z. B. chemische
Sensibilisatoren enthalten können, wie dies in US-PS 15 74 944,
16 23 499, 24 10 689, 25 97 856, 25 97 915, 24 87 850, 25 18 698 und
25 21 926 und weiteren beschrieben ist, sowie andere Zusätze,
die spezielle Aufgaben zu erfüllen haben, z. B.
Überzugshilfsmittel, Härter, Viskosität erhöhende Substanzen,
Stabilisatoren, Schutzmittel, UV-Absorber und/oder
empfindlichkeitserhöhende Verbindungen. Das bevorzugte
Bindemittel für Silberhalogenid ist Gelatine, jedoch können
auch andere Bindemittel wie Albumin, Casein, Cein, Harze
wie Cellulosederivate, Polyacrylamide, Vinylpolymere und
dergleichen die Gelatine ganz oder teilweise ersetzen.
Bei den entsprechenden an sich bekannten Entwicklerfarbstoffen
kann es sich beispielsweise um die in US-PS 29 83 606
usw. beschriebenen handeln. Sie sind vorzugsweise in
einem für wäßrige alkalische Lösungen durchlässigen polymeren
Bindemittel, z. B. in Gelatine als Schicht von etwa
1 bis 7 µ Dicke dispergiert.
Die Zwischenschichten 15, 18 und 21 können aus einem für
alkalische Lösungen durchlässiges Polymermaterial wie
Gelatine bestehen und eine Dicke in der Größenordnung von
1 bis 5 µ aufweisen. Beispiele für andere Materialien, aus
denen diese Zwischenschichten hergestellt sein können,
findet man in US-P 34 21 892, 35 75 700 und 36 15 422. Diese
Zwischenschichten können auch zusätzliche Substanzen bzw.
Additive für spezielle Funktionen enthalten; ferner können
die verschiedenen für die Entwicklung erforderlichen Bestandteile
anfänglich in diesen Schichten enthalten sein,
statt von Anfang an in der Entwicklerlösung vorzuliegen,
wobei in diesem Fall die gewünschte Entwicklerlösung erhalten
wird, indem diese Schichten mit dem Lösungsmittel
für die Entwicklerlösung in Berührung kommen, wobei das
Lösungsmittel die anderen erforderlichen Entwicklerbestandteile
darin gelöst enthalten kann.
Die Bildempfangsschicht kann eine Dicke in der Größenordnung
von 6,35 bis 10,2 µ (0,25 bis 0,4 mil) haben. Typische
für diese Schicht verwendbare Materialien sind anfärbbare
Polymere wie Nylon, Poly-hexamethylenadipamid,
partiell hydrolysiertes Polyvinylacetat, Polyvinylalkohol
mit oder ohne Weichmacher, Celluloseacetat mit
Füllmittel, z. B. Halbcellulose und Halboleinsäure, Gelatine,
Polyvinylalkohol oder Gelatine, die ein Farbstoffbeizmittel
wie Poly-4-vinylpyridin und dergleichen enthält. Solche
Empfangsschichten können ggf. geeignete Beizmittel, z. B.
irgendeines der üblichen Beizmittel für Säurefarbstoffe
enthalten, wie sie beispielsweise in US-P 32 27 550 beschrieben
sind; ferner können sie andere Zusätze wie UV-Absorber,
pH verringernde Substanzen und dergleichen enthalten. Sie
können ferner spezielle Substanzen für bestimmte Funktionen
enthalten, z. B. einen Entwicklungsverzögerer, wie dies
in US-P 32 65 498 beschrieben ist.
Die Abstands- oder Zeitsteuerungsschicht kann 2,5 bis 17,8 µ
(0,1 bis 0,7 mil) dick sein. Für diesen Zweck geeignete
Polymere sind solche, die für Alkali eine temperaturinverse
Durchlässigkeit besitzen, wie sie z. B. in US-P 34 45 686 beschrieben
sind. Für diese Schicht geeignete Materialien
sind z. B. Polyvinylalkohol, cyanäthylierter Polyvinylalkohol,
Hydroxypropylpolyvinylalkohol, Polyvinylmethyläther,
Polyäthylenoxid, Polyvinyloxacolidinon, Hydroxypropylmethylcellulose,
partielle Acetate von Polyvinylalkohol wie partielles
Polyvinylbutyral und partielles Polyvinylpropional,
Polyvinylamide wie Polyacrylamid und dergleichen.
Die Neutralisationsschicht kann ungefähr 7,6 bis 38,1 µ
(0,3 bis 1,5 mil) dick sein. Hierfür geeignete Materialien
sind z. B. die Polymersäuren gemäß US-P 33 62 819, z. B. zweibasische
Säurehalbesterderivate von Cellulose, die freie
Carboxylgruppen enthalten, z. B. Celluloseacetat-hydrogenphthalat,
Celluloseacetat-hydrogenglutarat, Celluloseacetat-hydrogensuccinat,
Äthylcellulosehydrogensuccinat, Äthylcelluloseacetathydrogensuccinat,
Celluloseacetat-hydrogensuccinat-hydrogenphthalat;
Äther- und Esterderivate von Cellulose,
die mit Sulfonanhydriden modifiziert ist, z. B. mit
Ortho-sulfobenzoesäureanhydrid, Polystyrolsulfonsäure, Carboxymethylcellulose,
Polyvinylhydrogenphthalat, Polyvinylacetat-hydrogenphthalat,
Polyacrylsäure, Acetate von Polyvinylalkohol
mit Carboxy- oder sulfosubstituierten Aldehyden,
z. B. o-, m- oder p-Benzaldehydsulfonsäure oder -carbonsäure;
partielle Ester von Äthylen/Malein-säureanhydridmischpolymeren;
partielle Ester von Methylvinyläther-maleinsäureanydrid-mischpolymeren
und dergleichen.
Wie beispielsweise in der genannten US-P 34 15 644 beschrieben,
kann das in der Zeichnung dargestellte Aufzeichnungsmaterial
entwickelt werden, indem man eine wäßrige alkalische
Entwicklerlösung aufbringt, die auch ein Reflexionssystem,
z. B. ein Reflexionsmittel wie Titandioxyd enthält.
Die Entwicklerlösung wird zwischen den Schichten 22 und 21
eingebracht, zur Erzeugung eines farbigen Übertragungsbildes,
das durch den Schichtträger 25 ohne Abtrennen anderer
Schichten als farbiges Reflexionsbild betrachtet werden
kann. Es wurde nun beobachtet, daß das entstandene Bild,
wenn es über längere Zeit Licht ausgesetzt wird, eine Tendenz
zur Bildung von Flecken oder einer Bräunung zeigt,
die nach den Feststellungen und Erkenntnissen des Erfinders
durch Photolyse in Folge von aktinischem Licht im UV-Bereich
des Spektrums hervorgerufen wird. Dieses Problem
wird besonders augenfällig unter den Umständen, die im einzelnen
in US-P 36 47 437 (entsprechend D-OS 19 64 534) beschrieben sind. Hierbei werden im
Reflexions- bzw. Nachbelichtungsschutzsystem des Aufzeichnungsmaterials
optische Filtersubstanzen verwendet, die bei
einem alkalischen pH stark gefärbt sind und so die Entwicklung
des Aufzeichnungsmaterials bei Licht ermöglichen, die
aber nach der Entwicklungsbehandlung durch Verringern des
pH "beseitigt" bzw. durchsichtig gemacht werden, so daß sie
die Betrachtung des resultierenden Bildes nicht stören.
Versuche haben ferner ergeben, daß irgendetwas in dem lichtempfindlichen
System, d. h. etwas, was aus dem lichtempfindlichen
System zu dem Bildempfangssystem wandert oder diffundiert,
zu der genannten Fleckenbildung in Folge von Photolyse
beiträgt. Obwohl die Erfindung hier nicht auf eine
bestimmte Theorie eingeschränkt werden soll, so darf doch
angeommen werden, daß diese Substanz in dem lichtempfindlichen
System irgendeine Form von Silber sein kann, z. B.
ein löslicher Silberkomplex, der während oder nach der
Entwicklung in die reflektierende Schicht und/oder durch
sie zu dem Bildempfangssystem diffundiert ist, wo die relativ
hohe Energie von UV-Licht eine Zersetzung oder chemische
Reaktion verursacht, möglicherweise metallisches
Silber erzeugt, das sich als gelbliche oder bräunliche
Flecken infolge seiner Teilchengröße bemerkbar macht.
Erfindungsgemäß kann nun dieses Problem wirksam beseitigt
werden, indem man einen UV-Absorber der obigen Beschreibung
in die durchsichtige Trägerschicht 25 des Bildempfangsabschnitts
einarbeitet.
Es ist darauf hinzuweisen, daß nicht jeder UV-Absorber für
die Zwecke der Erfindung geeignet ist. Deshalb müssen die
UV-Absorber aus denen ausgewählt werden, die die oben erwähnte
optische Dichte bei den angewendeten Konzentrationen
aufweisen und die gleichzeitig im wesentlichen im sichtbaren
Bereich oberhalb von etwa 400 mµ farblos sind, so daß
sie die Betrachtung des Bildes durch die den UV-Absorber
enthaltende Schicht nicht beeinträchtigen. Da ferner viele
UV-Absorber gefärbt werden, z. B. gelb, wenn sie mit Alkali
in Berührung kommen, z. B. mit der alkalischen Entwicklerlösung,
ist darauf zu achten, daß nur solche UV-Absorber
verwendet werden, die auch unter diesen Bedingungen das
Übertragungsbild nicht beeinträchtigen. Mit anderen Worten
bedeutet dies, daß neben der Funktion, die Fleckenbildung
durch Photolyse zu vermindern, der UV-Absorber im sichtbaren
Bereich wenigstens nach Abschluß der Übertragungsbilderzeugung
farblos sein sollte, damit nicht ein neues Problem
geschaffen wird, während das durch Photolyse verursachte
Problem beseitigt wird.
Wie bereits erwähnt sind die für die Zwecke der Erfindung
vorgesehenen UV-Absorber bestimmte 2-Acryl-4,5-acrylo-1,2,3-triazol-Verbindungen
der allgemeinen Formel
worin
A einen Phenylenrest bedeutet, der über zwei benachbarte Kohlenstoffatome an zwei Stickstoffatome des Triazolrings gebunden ist und
B einen Phenylgruppe bedeutet, die durch Gruppen substituiert ist, welche keine starke Färbung bewirken.
A einen Phenylenrest bedeutet, der über zwei benachbarte Kohlenstoffatome an zwei Stickstoffatome des Triazolrings gebunden ist und
B einen Phenylgruppe bedeutet, die durch Gruppen substituiert ist, welche keine starke Färbung bewirken.
Bevorzugte UV-Absorber für die Zwecke der Erfindung sind die
"Tinuvin"-UV-Absorber, eine Handelsbezeichnung der Ciba-Geigy
Corp. für eine Klasse von Benzotriazol-UV-Absorbern,
von denen man die folgende allgemeine Formel annimmt:
worin X=H, Cl und R=Alkyl oder Wasserstoff.
Ein bevorzugter Absorber ist "Tinuvin 327", bei dem es sich
um das 2-(3′,5′-Di-t-butyl-2′-hydroxyphenyl)-5-chlorbenzotriazol
handeln dürfte. Auch andere "Tinuvin"-Absorber wie
"Tinuvin 328" sowie andere Absorber innerhalb des Rahmens
der obigen Definitionen können verwendet werden.
Die Menge des zu verwendenden UV-Absorbers schwankt von
System zu System, wie für den Fachmann ohne weiteres verständlich
ist, so daß genaue Mengen eines gegebenen Absorbers
für jedes gegebene Aufzeichnungsmaterial fallweise
leicht bestimmt werden können. Beispielsweise hat sich
"Tinuvin 328" mit einer Deckung in der Größenordnung von
50 bis 75 mg/0,09 m² als wirksam erwiesen.
In dem erfindungsgemäßen
Aufzeichnungsmaterial enthält die durchsichtige
Schicht einen UV-Absorber mit den oben beschriebenen
Eigenschaften, sowie ein Pigment, das eine ausgeprägte
Antilichtleiteigenschaft aufweist. Wie in der bereits genannten D-OS 21 65 122
erläutert, kann bei den in der US-P 34 15 644 beschriebenen photographischen
Produkten eine Schleierbildung auftreten. Dieses
Problem beruht im wesentlichen auf der Tatsache, daß eine
bestimmte Zeitspanne erforderlich ist, um das Reflexionssystem
vollständig zwischen dem belichteten lichtempfindlichen
Abschnitt und dem Bildempfangsabschnitt zu verteilen.
Während dieser Zeitspanne kann Licht, welches durch die
durchsichtige Schicht des Bildempfangsabschnitts hindurchtritt,
in Richtung der Schichtebene zu Abschnitten des belichteten
lichtempfindlichen Abschnitts durchgelassen werden,
die von dem Reflexionssystem noch unbedeckt sind. Diese
mögliche Schleierbildung, die ein "Nebenprodukt" einer
solchen Lichtführung bzw. Lichtleitung in Schichtebenenrichtung
ist, kann wirksam dadurch beseitigt werden, daß
man eine kleinere Menge eines Pigments in eine Schicht des
Bildempfangsabschnitts einarbeitet. Gefärbte Pigmente werden
hierfür besonders bevorzugt. Nach einer besonders bevorzugten
Ausführungsform ist das Pigment fein verteilter Ruß,
der in die durchssichtige Schicht der Bildempfangsschicht
eingearbeitet wird. Die in diese Schicht eingearbeitete
Rußmenge ist ausreichend, um einerseits ein wirksames Antilichtleitvermögen
(in Schichtebenenrichtung) zu gewährleisten,
andererseits jedoch nicht ausreicht, um die Durchsichtigkeit
dieser Schicht nachteilig zu beeinflussen. Im
allgemeinen wird die Menge des in der durchsichtigen
Schicht verwendeten Pigmente so gewählt, daß es ausreicht,
um eine optische Dichte von wenigstens etwa 5 zu ergeben,
gemessen in Schichtebenenrichtung bei 700 mµ über eine
Weglänge von 2,54 cm. Die Pigmentmenge, welche ein wirksames
Antilichtleitvermögen ergibt, ist weiter nicht ausreichend,
um den Durchtritt praktisch des gesamten Lichts
zu verhindern, das auf die Oberfläche der durchsichtigen
Schicht einfällt, so daß die Belichtung durch diese
Schicht oder das Betrachten des Bilds nicht gestört wird.
Eine einfache Methode zum Messen oder Bestimmen des Antilichtleitvermögens,
z. B. der optischen Dichte von durchsichtigen
Schichten ist im folgenden anhand von Fig. 2
beschrieben.
- 1. Die zu messende Schicht wird auf die Größe 2,5 × 10,2 cm (1 × 4 Zoll) geschnitten.
- 2. Sie wird in den schwarzen Holzblock zwischen den Teilen (A) und (B) (vergl. Fig. 2) eingesetzt, so daß 0,64 cm (¼ Zoll) an dem Ausgangsschlitz herausragen, der dann an die integrierende Kugelfläche angelegt wird. Das lange Ende der Probe wird straff sitzend um die halbzylindrische Oberfläche gewickelt und das Ende mit einem Haftband an der flachen Seite des Blocks (B) befestigt.
- 3. Die Flügelschrauben werden angezogen.
- 4. Das Spektralphotometer 14 (Cary 14) wird bei 700 nm (mµ) auf 0 eingestellt, wobei sich nichts in dem Lichtweg befindet.
- 5. Der Block wird in den Lichtweg des Spektralphotometers (wie in der Figur gezeigt) gebracht, so daß das 0,64 cm (¼ Zoll) lange Ende der Schicht direkt in die integrierende Kugelfläche hineinragt. Der Lichtstrahl streift dann die Probe senkrecht am Punkt P.
- 6. Die optische Dichte wird bei 700 nm gemessen, und zwar unter Verwendung von Filtern, soweit erforderlich, um den Bezugsstrahl abzudecken und die Dichten zu messen, die größer sind als die normale maximale Dichteskala.
Infolgedessen enthält bei den besonders bevorzugten Aufzeichnungsmaterialien
gemäß der Erfindung die durchsichtige
Trägerschicht des Bildempfangsabschnitts einen UV-Absorber
sowie ein Pigment, das das genannte Antilichtleitvermögen
erbringt.
Zur weiteren Erläuterung der Erfindung dient das folgende
Beispiel, bei dem ein Aufzeichnungsmaterial dadurch hergestellt
wird, daß man auf einen mit Gelatine überzogenen,
101,6 µ (4 mil) dicken undurchsichtigen Polyäthylenterephthalat-Schichtträger
nacheinander die folgenden Schichten aufbringt:
- 1. eine Schicht eines blaugrünen Entwicklerfarbstoffs, dispergiert in Gelatine und aufgebracht mit einer Deckung von etwa 100 mg/0,09 m² Farbstoff und etwa 80 mg/0,09 m² Gelatine;
- 2. eine rotempfindliche Gelatine-Silberjodbromidemulsion, aufgebracht mit der Deckung von etwa 140 mg/0,09 m² Silber und etwa 70 mg/0,09 m² Gelatine;
- 3. eine Schicht eines 60-30-4-6-Mischpolymers von Butylacrylat, Diacetonacrylamind, Styrol und Methacrylsäure sowie Polyacrylamid, aufgebracht mit einer Deckung von etwa 150 mg/0,09 m² Mischpolymer und etwa 5 mg/0,09 m² Polyacrylamid;
- 4. eine Schicht eines purpurnen (Magenta) Entwicklerfarbstoffs, dispergiert in Gelatine und aufgebracht mit einer Deckung von etwa 100 mg/0,09 m² Farbstoff und etwa 100 mg/0,09 m² Gelatine;
- 5. eine grünempfindliche Gelatine-Silberjodbromidemulsion, aufgebracht mit einer Deckung von etwa 100 mg/0,09 m² Silber und etwa 50 mg/0,09 m² Gelatine;
- 6. eine Schicht des oben für die Schicht 3 erwähnten Mischpolymers und Polyacrylamid, aufgebracht mit einer Deckung von etwa 100 mg/0,09 m² Mischpolymer und etwa 12 mg/0,09 m² Polyacrylamid;
- 7. eine Schicht eines gelben Entwicklerfarbstoffs, dispergiert in Gelatine und aufgebracht mit einer Deckung von etwa 70 mg/0,09 m² Farbstoff und etwa 50 mg/0,09 m² Gelatine;
- 8. eine blauempfindliche Gelatine-Silberjodbromidemulsion einschließlich eines Hilfsentwicklers 4′-Methylphenylhydrochinon, aufgebracht mit einer Deckung von etwa 120 mg/0,09 m² Silber, etwa 60 mg/0,09 m² Gelatine und etwa 30 mg/0,09 m² Entwicklerhilfssubstanz und
- 9. eine Schicht aus Gelatine, aufgebracht mit einer Deckung von etwa 50 mg/0,09 m² Gelatine.
Die drei Entwicklerfarbstoffe hatten die folgenden Strukturformeln:
Als (Cyan-)blaugrüner Enwicklerfarbstoff:
als purpurner oder Magenta-Entwicklerfarbstoff, und
als gelber Entwicklerfarbstoff.
Danach wurde ein durchsichtiger 101,6 µ (4 mil) dicker Polyäthylenterephthalat-Schichtträger,
der fein verteilten Ruß dispergiert
in einer ausreichenden Menge enthielt, zur Erzielung
einer optischen Dichte von wenigstens etwa 5, gemessen entlang
der Schichtebene und der ferner Tinuvin 328 in einer ausreichenden
Menge enthielt, um eine Schichtbedeckung von etwa 50 mg/0,09 m²
Tinuvin 328 in der Schicht zu erzielen, nacheinander
mit den folgenden als Beispiel angegebenen Schichten überzogen:
- 1. Eine Neutralisationsschicht, die einen partiellen Butylester von Polyäthylen/Maleinsäureanhydrid-Mischpolymer in einer Deckung von etwa 2400 mg/0,09 m² enthielt.
- 2. Ein Pfropfmischpolymer von Acrylamid und Diacetonacrylamid auf einem Polyvinylalkohol-Grundgerüst in einem Molverhältnis von 1 : 3,2 : 1 in einer Deckung von etwa 100 mg/0,09 m², polymere Abstand- oder Zeitsteuerungsschicht, und
- 3. ein 2 : 1 Gemisch (Gewichtsteile) von Polyvinylalkohol und Poly-4-vinylpyridin mit einer Deckung von etwa 400 mg/0,09 m², als polymere Bildempfangsschicht mit einem Entwicklungsverzögerer.
Die beiden Komponenten wurden sodann zur Bildung eines integralen
Aufzeichnungsmaterials aufeinandergelegt.
Ein aufreißbarer Behälter, bestehend aus einer äußeren Schicht
aus Bleifolie und einer inneren Auskleidungsschicht aus Polyvinylchlorid
enthielt eine wäßrige alkalische Entwicklerlösung;
der Behälter wurde dann starr an der Führungskante jedes
Laminats mit einem druckempfindlichen Band befestigt, wodurch
er mit dem Laminat so verbunden wurde, daß bei Ausüben einer
Druckkraft ein Randverschluß des Behälters aufbrach und sich
sein Inhalt zwischen der anfärbbaren Schicht (Bildempfangsschicht
22 des Positivabschnitts) und der Gelatineschicht
(Schicht 21) des Negativabschnitts verteilte.
Ein Beispiel für eine Entwicklerlösung, die in dem aufreißbaren
Behälter enthalten sein kann, ist die folgende Zusammensetzung:
Dieses Aufzeichnungsmaterial kann dann in an sich bekannter
Weise unter Bildung eines entwickelbaren Bildes belichtet
werden; daß so belichtete Aufzeichnungsmaterial wird dann
der erwähnten Druckkraft ausgesetzt, um aus dem aufreißbaren
Behälter die wäßrige alkalische Entwicklerlösung zu
verteilen, wodurch sich ein mehrfarbiges Übertragungsbild
bildet, das durch den durchsichtigen Polyäthylenterephthalat-Schichtträger
des Bildempfangsabschnitts als positives
Reflexionsbild betrachtet werden kann.
Claims (5)
1. Photographisches Aufzeichnungsmaterial für das
Diffusions-Übertragungsverfahren in Form einer
integralen Filmeinheit mit einem lichtempfindlichen
oder Negativ-Abschnitt, mit einem Bildempfangs-
oder Positivabschnitt auf einem dimensionsstabilen
durchsichtigen Schichtträger,
mit einem Reflexionssystem in Gestalt einer nach
der Entwicklungsbehandlung zwischen Negativ-
und Positivabschnitt vorliegenden reflektierenden
Schicht zur Maskierung des Negativbildes und
als reflektierender Hintergrund für die Betrachtung
des im Bildempfangsteil durch Diffusionsübertragung
erzeugten Positivbildes, mit Mitteln
zur Ausbreitung einer Entwicklungs-Behandlungsflüssigkeit
in der Filmeinheit, sowie mit einem
im Bildempfangs- oder Positivabschnitt angeordneten,
für sichtbares Licht im wesentlichen
durchlässigen UV-Absorptionsmittel, wobei das
bei der Entwicklungsbehandlung in Abhängigkeit
von der Aufnahmebelichtung durch Diffusionsübertragung
im Positivabschnitt erzeugte Positivbild
ohne Abtrennung des Positivabschnitts von dem
Negativabschnitt als Reflexionsbild durch den
dimensionsstabilen durchsichtigen Schichtträger
hindurch betrachtbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß das UV-Absorptionsmittel in dem durchsichtigen Schichtträger (25) des Bildempfangsabschnitts (22 bis 25) angeordnet ist, der zusätzlich ein Pigment zur Unterbindung einer Lichtleitung in der Schicht (Antilichtleit-Pigment) in solcher Menge enthält, daß einerseits die Ausbreitung von aktivierender Strahlung in Richtung der Schichtebene verhindert, die Lichtdurchlässigkeit der Schicht in Richtung quer zur Schichtebene hingegen praktisch nicht beeinträchtigt ist,
- - und daß als UV-Absorptionsmittel wenigstens eine
für sichtbares Licht durchlässige, für Strahlung
im Wellenlängenbereich von etwa 300 bis etwa
375 nm eine optische Dichte von wenigstens etwa
1 aufweisende 2-Aryl-4,5-arylo-1,2,3-triazol-Verbindung
der allgemeinen Formel
verwendet ist, worin
A einen Phenylenrest bedeutet, der über zwei benachbarte Kohlenstoffatome an zwei Stickstoffatome des Triazolrings gebunden ist und
B einen Phenylenrest bedeutet, der durch Gruppen substituiert sein kann, die keine starke Färbung dieser Substanz verursachen.
2. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das UV-Absorptionsmittel so gewählt und in
solcher Menge vorgesehen ist, daß es eine optische
Dichte von etwa 2 für Strahlung im Wellenlängenbereich
von etwa 325 bis etwa 360 nm ergibt.
3. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Antilichtleit-Pigment in einer Menge vorliegt,
die eine optische Dichte der Schicht von
etwa 5, gemessen in Richtung der Schichtebene über eine Länge von 2,54 cm,
ergibt.
4. Aufzeichnungsmaterial nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Antilichtleit-Pigment Kohlenstoffruß
vorgesehen ist.
5. Aufzeichnungsmaterial nach einem oder mehreren
der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Reflexionssystem zusätzlich zu einem die
reflektierende Negativmaskierungs- und Betrachtungshintergrundschicht
bildenden weißen Reflexionsmittel
wenigstens ein optisches Filtermittel
enthält, das beim pH-Wert der Entwicklungsbehandlungsflüssigkeit
stark gefärbt ist, jedoch
durch Absenkung des pH-Werts nach Abschluß der
Entwicklungsbehandlung und Ausbildung des Farbstoff-Diffusionsübertragungsbilds
in einen im
wesentlichen farblosen Zustand überführbar ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OD | Request for examination | ||
| 8181 | Inventor (new situation) |
Free format text: CIECIUCH, RONALD FRANK WALTER, BOSTON, MASS., US SCHLEIN, HERBERT NATHAN, BEVERLY, MASS., US |
|
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition |