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Gegenstand des Hauptpatentes ist ein Mosaik-Schaltbild aus einer aus
Rückwand und weiteren Wandelementen bestehenden zellenförmigen Montagewand und darauf
befestigten Mosaiksteinen. Die Kennzeichnung besteht darin, daß die Montagewand
aus kreuzförmigen bzw. dreiarmigen Wandelementen besteht und je vier bzw. drei Arme
benachbarter Wandelemente mit Hilfe einer einzigen Schraube vereinigt sowie gegen
an der Rückwand befestigte Abstützungsstifte geschraubt sind.
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Es ist bereits ein Überwachungsschaltbild für Verteilungsanlagen bekannt,
das aus einer Vielzahl einzelner Bausteine zusammengesetzt ist, die zum Teil je
ein Sinnbild eines Schaltungselementes oder Leitungszuges tragen, zum Teil ohne
Symbole sind. Die Befestigung der einzelnen Bausteine dieses überwachungsschaltbildes
erfolgt dabei mit Hilfe einer Sperrfeder, deren zur Rastung dienende Enden durch
die Öffnungen eines Befestigungshalses des Bausteines hindurchgeführt sind. Ferner
ist ein Mosaik-Leuchtbild bekannt, bei dem auf ein Gitterblech Kunststoff-Mosaiksteine
mittels Haltefedern aufgesteckt sind. In nachteiliger Weise sind jedoch nach der
erstgenannten bekannten Ausführungsform von Mosaik-Schaltbildern die als Träger
ausgebildeten einzelnen Bausteine verhältnismäßig kompliziert aufgebaut und stellen
daher keine optimale Lösung dar. Die durch einfache Haltefedern gehaltenen Mosaiksteine
nach der weiteren bekannten Ausführungsform sind durch diese Art der Befestigung
nicht ausreichend in ihrem zuverlässigen Sitz gesichert, insbesondere, wenn diese
Steine mit Schaltern irgendwelcher Art ausgerüstet sind.
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Es ist auch schon ein Leuchtschaltbild vorgeschlagen worden, bei dem
das Traggerüst für die Ausstattungsgegenstände des Schaltbildes in Form eines Rostes
ausgebildet ist. Dieser Rost besteht hierbei aus hochkant gestellten, sich senkrecht
kreuzenden Blechstreifen und weist vorzugsweise quadratische Löcher auf. Innerhalb
dieser Löcher sind Glühlampenfassungen untergebracht, die durch die das Loch umschließenden
Wandteile gehalten sind. Abgeshen davon, daß die Fertigung eines derartigen Rostes
unverhältnismäßig aufwendig ist, müssen die Lampenfassungen genau in die Löcher
des Rostes eingepaßt werden, um auch hier einen festen Sitz zu sichern.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Nachteile der bekannten
Mosaik-Schaltbilder zu vermeiden und in weiterer Ausbildung und Verbesserung des
Gegenstandes nach dem Hauptpatent eine besonders einfache Gestaltung der mechanischen
Befestigungsmittel zu schaffen.
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Die Erfindung betrifft ein Mosaik-Schaltbild nach dem Hauptpatent
und besteht darin, im Kreuzungspunkt der Arme der Wandelemente einerseits, an den
Ecken der Mosaiksteine andererseits einander zugeordnete, zumindest zum Teil federnde
Rastverbindungsmittel anzuordnen.
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Im einzelnen läßt sich die Erfindung auf verschiedene Weise verwirklichen.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß im
Kreuzungspunkt der Arme der Wandelemente federnde Rastvorsprünge angeordnet sind
und an diesen die plattenförmigen Mosaiksteine mit Eckausnehmungen festgerastet
sind. Dabei besteht insbesondere für die Ausführungsform mit kreuzförmigen Wandelementen,
die Möglichkeit, die federnden Rastvorspränge als Köpfe von haarnadelförmig gebogenen,
ineinandergesteckten Federn auszuführen, deren Köpfe durch eine kreuzförmige Ausstanzung
der Wandelemente geführt und mit Ausnehmungen an diesen festgehalten sind.
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Eine andere Weiterbildung der Erfindung besteht darin, die plattenförmigen
Mosaiksteine mit federnden Rasten zu versehen, wobei die Wandelemente entsprechende
Aufnahmen aufweisen. Auch knopfartige Befestigungen sind möglich.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind vor allem darin zu
sehen, daß bei dem erfindungsgemäßen Mosaik-Schaltbild die Mosaiksteine auf einfachste
Weise mechanisch an den Wandelementen befestigt werden können, wobei die mechanischen
Befestigungsmittel selbst in einfachster Weise montiert werden können bzw. in einfachster
Weise, beispielsweise durch Stanzen und Ausfräsen, gefertigt werden können. Darüber
hinaus gewährleistet die Befestigung der Mosaiksteine in dem Mosaik-Schaltbild nach
der Erfindung einen festen Sitz der Mosaiksteine bei jeder Beanspruchung.
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Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert.
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Es zeigt F i g. 1 einen Längsschnitt durch ein erfindungsgemäßes Mosaik-Schaltbild,
F i g. 2 den vergrößerten Ausschnitt A aus dem Gegenstand nach F i g. 1, F i g.
3 perspektivisch ein Wandelement aus dem Gegenstand nach F i g. 1 und F i g. 4 die
einzelnen in F i g. 1 kreuzförmig ineinandergesetzten, haarnadelförmigen Federn
aus dem Gegenstand nach F i g. 1.
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Das in den Figuren im ganzen oder in Einzelelementen dargestellte
Mosaik-Schaltbild besteht grundsätzlich aus einer Montagewand und darauf bebefestigten
Mosaiksteinen 1, wobei die Montagewand aus dreiarmigen bzw. kreuzförmigen Wandelementen
2 besteht, deren abgekröpfte Arme aufeinandergesetzt und gegen Abstützungsstifte
3 geschraubt sind. Diese Abstützungsstifte 3 sind beispielsweise ihrerseits an derartige
Wandelemente angeschlossen oder auch auf eine Blechtafel 4 od. dgl. aufgesetzt
und alle oder teilweise mit diesen verbunden.
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Im Kreuzungspunkt der Arme der Wandelemente 2 einerseits, an den Ecken
der Mosaiksteine 1 andererseits befinden sich einander zugeordnete, zumindest zum
Teil federnde Rastverbindungen in Form von Rastvorsprüngen und Rastausnehmungen.
Und zwar sind im Ausführungsbeispiel in dem erwähnten Kreuzungspunkt der Arme der
Wandelemente 2 federnde Rastvorsprünge 5 angeordnet und sind an diesen die plattenförmigen
Mosaiksteine 1 mit entsprechenden Eckausnehmungen 6 festgerastet. Die federnden
Rasten 5 bilden dabei ..die Köpfe von haarnadelförmig gebogenen, kreuzförmig ineinandergesteckten
Federn 7, 8, deren Köpfe 5 durch eine kreuzförmige Ausstanzung 9 der Wandelemente
geführt und mit den Ausnehmungen 10 an diesen festgehalten sind.
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Die alternative Ausführungsform, wonach die plattenförmigen Mosaiksteine
1 federnde Rasten und die Wandelemente 2 entsprechende Aufnahmen aufweisen, ist
in den Figuren nicht dargestellt worden.
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Im übrigen entspricht der Aufbau des erfindungsgemäßen Mosaik-Schaltbildes
der Ausführungsform nach dem Hauptpatent, so daß sich unter Hinweis
auf
das Hauptpatent eine weitere Beschreibung erübrigt.