DE1293619B - Einbau einer Glasscheibe - Google Patents
Einbau einer GlasscheibeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft den Einbau einer Glasscheibe, die durch Klebstoff direkt an einem metallenen
Flansch befestigt ist, der die Kante einer Fensteröffnung, insbesondere einer Windschutz- oder Rückfensterscheibe,
eines Fahrzeugs bildet, wobei Abstandsstücke zwischen der Glasscheibe und dem Flansch und federnde Metallklammern zum Befestigen
einer Zierleiste um die Fensteröffnung herum angeordnet sind, nach Patent 1 271 571).
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, den Einbau einer Glasscheibe nach der
Hauptpatentanmeldung insbesondere bezüglich der Halterung zu verbessern.
Hierzu sieht die Erfindung vor, daß die Metallklammern einen in den Klebstoff eingebetteten
Flansch, federnde Arme, die gegen die Kanten der Glasscheibe drücken, und ein federndes Teil aufweisen,
an dem die Zierleiste befestigt ist.
Bei einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Metallklammern kreuzförmig ausgebildet
sind und zwei sich seitlich erstreckende, gegen die Kanten der Glasscheibe drückende, längere
Arme und zwei durch den Flansch und das federnde Teil gebildete kürzere Arme aufweisen. Dabei können
die federnden Arme sowohl in Längs- als auch in Querrichtung gebogen sein, und ihre mit der Kante
der Glasscheibe in Berührung stehenden Enden können mit einem Kunststoffüberzug versehen sein.
Die Erfindung wird im folgenden beispielsweise an Hand der Zeichung beschrieben; in dieser zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht eines Teiles einer Fahrzeugkarosserie mit einer nach der Erfindung
eingebauten Windschutzscheibe,
F i g. 2 eine Teilschnittansicht der Windschutzscheibe vor deren Einbau,
Fig. 3 eine Schnittansicht nach Linie 3-3 der
Fig. 1 in vergrößertem Maßstab, die
F i g. 4 bis 7 Teilschnittansichten der F i g. 3, in denen aufeinanderfolgende Arbeitsgänge beim Einbau
der Windschutzscheibe gezeigt sind,
F i g. 8 eine Schnittansicht nach Linie 8-8 der F i g. 3, bei der Teile weggebrochen sind,
F i g. 9 eine perspektivische Ansicht des unteren Teiles der Windschutzscheibenöffnung nach dem Einsetzen
der Windschutzscheibe, wobei Teile weggebrochen sind,
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht einer Metallklammer
und
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht einer weiteren
Ausführungsform des Einbaues.
Nach der Zeichnung hat die Fahrzeugkarosserie 10 eine im allgemeinen durchgehende Karosseriewand
12, die eine Windschutzscheibenöffnurig umschließt, in die eine Windschutzscheibe 14 eingesetzt werden
kann. Ein quer verlaufender Flansch 16 des Karosseriedachbleches 18 bildet die Karosseriewand 12 längs
der oberen Kante der Windschutzscheibenöffnung und geht in einen quer verlaufenden Flansch 19 über,
der mit einem ähnlichen Flansch 20 der oberen Dachleiste 22 verbunden ist und mit ihr einen verschweißten,
durchlaufenden Flansch 24 längs der Oberkante der Windschutzscheibenöffnung bildet. Der Flansch
24 liegt im allgemeinen parallel zu der Ebene der Windschutzscheibenöffnung, die von der Wand ^begrenzt
wird. Die Karosseriewand 12 und der Karosserieflansch 24 längs der Seitenkanten der Windschutzscheibenöffnung
werden von Flanschen der Karosseriepfosten 25 begrenzt. Längs der Unterkante der
= Windschutzscheibenöffnung wird die Wand 12 von einem quer verlaufenden Flansch 26 des Karosseriewindschutzbleches
28 begrenzt. Ein Winkelstück 30 ist mit einem Schenkel 32 an dem Flansch 26 des Karosseriewindschutzbleches befestigt, und sein anderer
Schenkel erstreckt sich im allgemeinen parallel zur Ebene der Fensteröffnung und bildet einen
Karosserieflansch 24 längs der Unterkante der Windschutzscheibenöffnung.
ίο Wenn die Karosserie lackiert ist, wird, wie in
F i g. 4 gezeigt ist, an der Unterkante der Windschutzscheibenöffnung auf der Verbindung zwischen
dem Winkelstück 30 und dem Flansch 26 des Windschutzbleches eine Raupe 34 aus Plastisol-Dichtung
angebracht, um das Winkelstück 30 gegenüber dem Windschutzblech abzudichten. Dann wird ein Verdünner
auf den Karosserieflansch 24 und die Karosseriewand 12 aufgebracht, um diese Oberfläche von
allen Rückständen zu reinigen, die von Lackier-
ao operationen herrühren, und um außerdem den auf diesen Flächen haftenden Lack weichzumachen, damit
der Lack porös wird. Ein geeigneter Verdünner für acrylische Lacke ist eine Lösung aus 5 % gechlortem
Gummi und 95 °/o Toluen.
Danach wird, wie in F i g. 5 gezeigt ist, eine Raupe 36 aus härtbarem Klebstoff auf den Karosserieflansch
24 aufgebracht, die ununterbrochen um die Windschutzscheibenöffnung herumläuft. Der Klebstoff ist
ein Material auf Polysulfid-Basis mit Zusätzen von geeigneten Füllstoffen und Lösemitteln. Er läßt sich
in der Hitze härten und zeigt nach dem Härten die Eigenschaften von Gummi, indem er Scherbeanspruchungen
aufnehmen kann, unter verschiedenen Klimaeinflüssen nicht bricht oder korrodiert und sowohl
Glas als auch lackiertes Metall benetzt. Die letztere Eigenschaft gewährleistet eine durchlaufende
Bindung zwischen dem Karosserieflansch 24 und der Windschutzscheibe.
Wie in F i g. 6 gezeigt ist, wird die Raupe 36 aus Klebstoff danach geglättet, um eine Schicht aus Klebstoff
von überall gleichmäßiger Dicke auf dem Karosserieflansch 24 herzustellen. Durch das Glätten
des Klebstoffes auf dem Flansch werden alle Unebenheiten in dem Flansch wirksam beseitigt. Während
des Glättens wird der Klebstoff über die Verbindungsstelle zwischen dem Karosserieflansch 24
und der Karosseriewand 12, über einen Teil der Karosseriewand 12, der an den Karosserieflansch 24
anschließt, und über die Raupe 34, wie gezeigt, ausgebreitet. Da der Klebstoff nicht besonders leicht
fließt, gewährleistet dieses Glätten und Ausbreiten aus der Raupe 36 eine zusammenhängende, gleichmäßige
Schicht aus Klebstoff über den Karosserieflansch und einen Teil der Karosseriewand. Der Verdünner,
der vorher auf die Wandung 12 und den Flansch 24 aufgebracht wurde, um den Lack aufzuweichen,
erhöht die Adhäsion zwischen der Raupe 36 und dem Lack.
Danach werden, wie in F i g. 7 gezeigt ist, Ab-Standsstücke 38 aus Gummi mit rechteckiger Form in
die Klebstoffschicht längs der unteren Kante der Windschutzscheibenöffnung eingebettet. Wie gezeigt,
wenn auch übertrieben aus Gründen einer deutlichen Darstellung, verbleibt ein dünner Klebstoffilm zu
Dichtungs- und Bindezwecken zwischen der Oberfläche des Abstandsstückes und der Oberfläche des
Flansches 24 sowie der Oberfläche des Abstandsstückes und der Karosseriewand 12. Bei der in F i g. 1
gezeigten Ausführungsform werden drei solcher Abstandsstücke längs der unteren Kante der Windschutzscheibenöffnung
verwendet, von denen zwei an den unteren seitlichen Ecken der Windschutzscheibenöffnung
liegen und das dritte an der Mittellinie der Karosserie angebracht ist.
Vor dem Einbau in die Karosserie wird die Windschutzscheibe 14 in eine passende Vorrichtung eingesetzt, und die innere Oberfläche der Windschutzscheibe
in der Nähe der Kante wird mit einem Benetzungsmittel bestrichen, um eine gute Adhäsion
zwischen der Windschutzscheibe und der Raupe 40 aus Klebstoff zu gewährleisten, die danach, wie in
F i g. 2 gezeigt ist, in diesem Bereich auf die Windschutzscheibe aufgebrächt wird. Die Raupe 40 hat
einen dreieckigen Querschnitt, und der verwendete Klebstoff ist der gleiche wie der, der auf den Karosserieflansch
12 aufgebracht wird.
Zum Einrichten werden an der Karosserie innerhalb der Windschutzscheibenöffnung Vorrichtungen
angebracht, die in bestimmten Abständen senkrecht untereinanderliegende Knöpfe aufweisen, um die
Windschutzscheibe 14 gegenüber dem Flansch 24 einzurichten.
Um die Windschutzscheibe 14 in die Karosserie einzusetzen, wird sie in eine Vorrichtung gelegt, die
die gleiche Vorrichtung sein kann, in die sie gelegt wurde, um die Klebstoffraupe 40 aufzubringen, und
diese Vorrichtung wird dann entweder durch Führungslöcher in dem Windschutzblech 28 oder andere
Halterungen so eingerichtet, daß die Windschutzscheibe 14 in einem Winkel aus der Windschutzscheibenöffnung
heraussteht, wobei die Unterkante der Windschutzscheibe auf der oberen Fläche 42 der
Abstandsstücke 38 ruht. Dann wird die Windschutzscheibenvorrichtung nach der Innenseite der Windschutzscheibenöffnung
gekippt, um die Windschutzscheibe um ihre untere Kante nach innen zu neigen
und dabei die Klebstoffraupe 40 in Berührung mit der Klebstoffschicht 36 auf dem Karosserieflansch zu
bringen. Die Raupe 40 wird deformiert, wenn sie mit der Klebstoffschicht 36 in Berührung kommt. Durch
den dreieckigen Querschnitt der Raupe 40 wird, wie in F i g. 3 gezeigt ist, eine zusammenhängende, ununterbrochene
Klebstoffschicht 36, 40 zwischen dem Karosserieflansch 24 und der inneren Oberfläche der
Windschutzscheibe 14 in der Nähe deren Kante gebildet.
Wenn die Windschutzscheibe 14 in die Windschutzscheibenöffnung gekippt wird, wird sie seitlich
des Flansches 24 durch die Abstandknöpfe der Haltevorrichtungen fixiert. Nun werden zwischen den
Karosseriepfosten und den Seitenteilen der Windschutzscheibe 14 Klemmen angebracht, um die
Windschutzscheibe gegen diese Abstandknöpfe zu drücken und dadurch die Windschutzscheibe zur
Windschutzscheibenöffnung genau seitlich zu fixieren. Bei der gezeigten Ausführungsform fixieren die Haltevorrichtungen,
die an der Karosserie angebracht sind, die innere Oberfläche der Windschutzscheibe 14 in
einem Abstand von etwa 4,75 mm von der danebenliegenden Fläche des Karosserieflansches 24. Die
Windschutzscheibenvorrichtung wird dann entfernt, da sie nicht länger notwendig ist.
Danach werden die metallenen Klammern 44 (Fig. 10) in den Zwischenraum zwischen der
Karosseriewand 12 und der Kante der Windschutzscheibe 14 eingesetzt.
Jede Klammer hat einen flachen Teil 46 mit einem seitlichen Flansch 48 und diesem gegenüber einen
bogenförmigen Teil 50, der für die Befestigung von Zierleisten vorgesehen ist. Ein unter Federspannung
stehender Arm 52 erstreckt sich seitlich von jeder Seite des flachen Teiles 46. Die Arme 52 können sowohl
in Längs- als auch in Querrichtung gebogen sein. Die Enden 54 der Arme sind mit einem geeigneten
Überzug aus Kunststoff versehen, um Gerausche zu verhindern, da die Endteile 54 mit der
Kante der Windschutzscheibe in Berührung stehen. Wenn die Klammern 44 in den Zwischenraum zwischen
der Karosseriewand 12 und der Kante der Windschutzscheibe eingesetzt sind, werden die
Flansche 48 und ein Teil der Rumpf teile 46 der Klammer in die Klebstoffschicht 36 auf der Wandung
12 und dem Flansch 24 eingebettet. Wie in Fig. 3, wenn auch aus Gründen der Deutlichkeit übertrieben
dargestellt, verbleibt ein dünner Film des Klebstoffes 36, 40 zwischen den Flanschen 48 bestehen, die als
Begrenzungsanschläge dienen, um die Klammern gegenüber der Windschutzscheibe 14 und dem anschließenden
Karosserieflansch 24 festzuhalten. Die Arme 52 der Klammern werden unter Federdruck in
Richtung der Kante der Windschutzscheibe gehalten, und die ummantelten Enden 54 dieser Arme stehen
nachgiebig im Eingriff mit der Windschutzscheibe.
Nachdem die Klammern 44 eingesetzt und in den Klebstoff 36,40 eingebettet worden sind, läuft die
Karosserie durch einen Ofen zur Härtung der Klebstoffraupen 36 und 40, bis keine klebrige Haut zurückbleibt.
Das Durchlaufen der Karosserie durch den Ofen vermindert die Härtezeit auf ein Minimum.
Der Klebstoff kann auch bei Umgebungstemperaturbedingungen gehärtet werden, hierfür ist jedoch eine
längere Zeitspanne nötig. Die Haltevorrichtungen und die Klemmen werden dann entfernt, da die Windschutzscheibe
14, die Blöcke 38 und die Klammern 44 an Ort und Stelle festgehalten sind.
Die Zierleiste 56 hat, wie in den F i g. 3 und 9 gezeigt ist, einen kanalförmigen Querschnitt. Der eine
Schenkel 57 endet in einem nach rückwärts gebogenen, bogenförmigen Flansch 58, der sich nachgiebig
an die Windschutzscheibe 14 anlegt. Der andere Schenkel 60 der Leiste hat einen kürzeren seitlichen
Endflansch 62, der in der inneren Aushöhlung des bogenförmigen Teils 50 der Klammer aufgenommen
wird, um die Zierleiste 56 auf der Karosserie festzuhalten. Gewöhnlich stehen die Schenkel 57 und 60
in einem kleineren Winkel zueinander, als in der Zeichnung veranschaulicht, und wenn die Zierleiste
auf der Karosserie durch Einführen des Schenkels 60 zwischen den bogenförmigen Teilen 50 der Klammern
und der Karosseriewand 12 befestigt ist, wird der Schenkel 57 durch Eingriff mit der Windschutzscheibe
leicht nach außen gedreht, um den Flansch 58 nachgiebig in einer festen, geräuscharmen Verbindung mit
der Windschutzscheibe zu halten. Die Zierleiste 56 verdeckt die Klammern 44, den Klebstoff 36 und 40,
die Abstandsstücke 38, die Karosseriewandung 12 und den Karosserieflansch 24 gegen Sicht von außerhalb
der Karosserie.
Eine innere Zierleiste 64 ist längs der oberen und der Seitenkanten der Windschutzscheibenöffnungen
vorgesehen, um den Karosserieflansch 24, die Klebstoffraupen
36 und 40 und die Klammern 44 gegen Sicht von innerhalb der Karosserie zu verdecken.
Längs der Unterkante der Windschutzscheibenöff-
nung kann das Instrumentenbrett 68 an das Winkelstück 30 anstoßen, um auf die gleiche Weise wie die
Zierleiste zu wirken.
Die Windschutzscheibe kann leicht entfernt werden, indem man ein Loch in die Klebstoffraupe 36,
40 bohrt, einen Draht durch dieses Loch einführt und dann diesen Draht als Säge benutzt, um die
Raupe um die Windschutzscheibe durchzuschneiden.
In Fig. 11 ist eine andere Ausführungsform gezeigt,
bei der die Verwendung von Haltevorrichtungen, die an der Karosserie innerhalb der Windschutzscheibenöffnung
angebracht werden, dadurch vermieden wird, daß Abstandsstücke 70 so am Karosserieaufbau
angebracht werden, daß die Vorrichtungen entfernt werden können. Die Abstandsslückc 70
haben eine Z-förmige Gestalt mit einem Befestigungsflansch 72, der in einer geeigneten Weise, beispielsweise
durch Schrauben 74, an dem Schenkel 32 des Winkelstückes 30 befestigt werden kann, einem
Mittelstück 76, das an den Flansch 24 anstößt, und einem Endflansch 78, der aus der Karosserie über
den Flansch 24 bis zum Eingriff mit der Windschutzscheibe 1.4 heraussteht, um dadurch die Windschutzscheibe
gegenüber dem Flansch 24 in einem Abstand zu fixieren. Geeignete Verstärkungsrippen 78 können
aus einem Stück mit dem Glied 70 bestehen, um ein Verbiegen des Mittelteils 76 gegenüber dem Befestigungsflansch
72 infolge des Gewichtes der Windschutzscheibe 14 zu verhindern. Die Abstandsstücke
70 sind am Karosserieaufbau längs der Oberseite, der Unterseite und den Seiten der Windschutzscheibenöffnung
befestigt.
Bei der Kraftfahrzeugherstellung am Fließband müssen die Haltevorrichtungen an einem bestimmten
Punkt des Bandes entfernt werden. Wenn die Klebstoffraupe 40 nicht völlig gehärtet ist, wenn die Vorrichtungen
entfernt werden, kann sich die Windschutzscheibe verschieben. Durch die Verwendung
der Abstandsstücke 70 können die Vorrichtungen oder Aufnahmen wegfallen. Da die Abstandsstücke
70 nach dem Einbau nicht entfernt werden, kann das Durchlaufen der Karosserie durch einen Ofen zur
Beschleunigung des Härtens des Klebstoffes gegebenenfalls wegfallen, da die Zeit, die verstreicht, wenn
sich die Karosserie auf dem Band befindet, möglicherweise ausreicht, um das Härten der Raupe aus
Klebstoff zu ermöglichen, bevor die Karosserie vom Montageband entfernt wird. Die verschiedenen
Lackausbesserungsoperationen, die das Durchlaufen der Karosserie durch einen Ofen erfordern, beschleunigen
die Härtung des Klebstoffes, und die Temperatur in diesen öfen ist gewöhnlich nicht hoch
genug, um die Glieder 70 aufzuweichen, wenn sie aus Kunststoff hergestellt sind, wie in der besonderen
hier gezeigten Ausführungsform angenommen ist.
Claims (3)
1. Einbau einer Glasscheibe, die durch Klebstoff direkt an einem metallenen Flansch befestigt
ist, der die Kante einer Fensteröffnung, insbesondere einer Windschutz- oder Rückfensterscheibe,
eines Fahrzeuges bildet, wobei Abstandsstücke zwischen der Glasscheibe und dem Flansch
und federnde Metallklammern zum Befestigen einer Zierleiste um die Fensteröffnung herum angeordnet
sind, nach Patentanmeldung 1 271 571, dadurch gekennzeichnet, daß die
Metallklammem (44) einen in den Klebstoff (36, 40) eingebetteten Flansch (48), federnde Arme
(52), die gegen die Kanten der Glasscheibe (14) drücken, und einen federnden Teil (50) aufweisen,
an dem die Zierleiste (56) befestigt ist.
2. Einbau einer Glasscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallklammern
(44) kreuzförmig ausgebildet sind und zwei sich seitlich erstreckende, gegen die Kanten der Glasscheibe
(14) drückende, längere Arme (52) und zwei durch den Flansch (48) und den federnden
Teil (50) gebildete kürzere Arme aufweisen.
3. Einbau einer Glasscheibe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die federnden
Arme (52) sowohl in Längs- als auch in Querrichtung gebogen sind und daß ihre mit der
Kante der Glasscheibe (14) in Berührung stehenden Enden (54) mit einem Kunststoffüberzug versehen
sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Applications Claiming Priority (2)
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|---|---|---|---|
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| US170963A US3155204A (en) | 1962-02-05 | 1962-02-05 | Windshield mounting |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE1293619B true DE1293619B (de) | 1969-04-24 |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DENDAT1293619D Pending DE1293619B (de) | 1961-11-06 | Einbau einer Glasscheibe |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1293619B (de) |
| GB (1) | GB979032A (de) |
Families Citing this family (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2543534B1 (fr) * | 1983-03-31 | 1986-08-14 | Saint Gobain Vitrage | Perfectionnement au montage par collage d'un vitrage dans une baie, notamment de vehicule automobile |
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- DE DENDAT1293619D patent/DE1293619B/de active Pending
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1962
- 1962-11-08 GB GB42262/62A patent/GB979032A/en not_active Expired
Also Published As
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|---|---|
| GB979032A (en) | 1965-01-01 |
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