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Die
Erfindung betrifft eine Profilleiste zum Anschließen einer
Verkleidungsplatte, insbesondere einer Leibungsauskleidungsplatte,
an ein Bauteil, insbesondere einen Fenster- oder Türstock oder
eine Rolloschiene, aufweisend ein U-Profil mit zwei Seitenschenkeln
und einem Basisschenkel.
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Eine
solche Profilleiste ist beispielsweise aus dem deutschen Gebrauchsmuster
20 2004 001 172.7 bekannt. Diese Profilleiste weist ein U-förmiges Klemmprofil
auf, bestehend aus zwei Seitenschenkeln und einem diese verbindenden
Basisschenkel. Zwischen die beiden Seitenschenkel wird die Verkleidungsplatte
eingeschoben, die von den Seitenschenkeln klemmend umfasst wird.
Zur Befestigung der Profilleiste ist an der Außenseite des Basisschenkels
eine Klebeschicht vorgesehen, mit der die Profilleiste auf die Vorder-
oder Sichtseite eines Bauteils wie beispielsweise eines Fenster-
oder Türrahmens
geklebt wird. Zur Montage wird zunächst die Profilleiste an den
Rahmen geklebt, wonach die entsprechend zurecht geschnittene Verkleidungsplatte in
das U-Profil eingesetzt wird und in geeigneter Weise mit dem Mauerwerk
oder einer entsprechenden Tragkonstruktion verbunden wird. Die Verkleidungsplatte
kann infolge der beidseitigen Umfassung ihres Randabschnitts durch
das U-Profil sicher gehalten werden, zum anderen wird, nachdem bei
der aus dem genannten Gebrauchsmuster bekannten Profilleiste an
den Innenseiten der Seitenschenkel entsprechende Dichtelemente vorgesehen
sind, eine Abdichtung im Bereich zwischen der Schenkelinnenseite
und der Verkleidungsplatte erreicht werden, die es ermöglicht,
eine solche Profilleiste auch im Außenbereich einzusetzen, da
ein schlagregen- und winddichter Anschluss möglich ist.
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Wie
beschrieben wird die bekannte Profilleiste mit der an der Außenseite
des Basisschenkels befindlichen Klebeschicht auf die Sicht- oder
Vorderseite des Rahmens aufgesetzt, was dazu führt, dass der eine Seitenschenkel,
der die Sichtseite der Verkleidungsplatte übergreift, im Einbauzustand
sichtbar ist. Dies ist mitunter, nicht zuletzt aus optischen Gründen, nicht
immer gewünscht,
da sich hieraus kein quasi unmittelbarer Übergang Verkleidungsplatte – Bauteil
ergibt. Zum anderen ergeben sich mitunter auch Farbunterschiede,
nachdem üblicherweise
ein solches Profil aus weißem
Kunststoff extrudiert ist, während
beispielsweise der Tür-
oder Fensterrahmen und/oder die Verkleidungsplatte eine andere Farbe
aufweisen. Um eine Farbbeschichtung zu ermöglichen, sind mitunter entsprechende
Vorkehrungen an der Seitenschenkelaußenseite zu treffen, die eine
Haftung der Wandfarbe, mit der beispielsweise die Leibungsauskleidungsplatte
gestrichen wird, ermöglicht.
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Ferner
ist aus
DE 296 16
491 U1 ein Anschlussprofil zum Anschließen plattenförmiger Bauelemente
insbesondere an in Öffnungen
von Baukörpern
eingesetzten Fenster- oder Türrahmen
bekannt, welches Profil eine in Längserstreckung verlaufende und
von zwei durchgehenden Randstegen begrenzte Aufnahmetasche für die Aufnahme
eines stirnseitigen Endbereichs eines plattenförmigen Bauelements und auf
seiner der Aufnahmetasche abgewandten Seite einen Befestigungssteg
mit mindestens einem angeformten vorstehenden Befestigungsfuß zum Einstecken
und Befestigen in einer entsprechend ausgebildeten Aufnahmenut des
Fenster- oder Türrahmens
aufweist, wobei einer der beiden Randstege höher als der andere ist. Der
höhere
Randsteg ist als Klemmfeder ausgebildet und in Richtung des anderen
Randsteges abgebogen, so dass das plattenförmige Bauelement unter aufspreizen
der Klemmfeder in die Aufnahmetasche einschiebbar und festklemmbar
ist. Im Inneren der Aufnahmetasche kann des Weiteren an einem Randsteg
ein Dichtband vorgesehen sein, das zum Abdichten des über den
als Rastfuß ausgeführten Befestigungsfuß an dem
Rahmen eingesteckt gehalterten Profil zur Platte hin dient. In der
Montagegestellung ist der Befestigungsfuß in einer versteckten Nut
des Rahmens aufgenommen, während
die Aufnahmetasche direkt anschließend seitlich am Rahmen, optisch
sichtbar positioniert ist.
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Der
Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, eine Profilleiste anzugeben,
die die aus dem seitlichen Umgriff der Verkleidungsplatte resultierenden
optischen Nachteile beseitigt, und die gleichzeitig im Innen- wie
im Außenbereich
eingesetzt werden kann.
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Zur
Lösung
dieses Problems ist bei einer Profilleiste der eingangs genannten
Art erfindungsgemäß vorgesehen,
dass an der Außenseite
eines Seitenschenkels eine Klebeschicht zur seitlichen Befestigung
der Profilleiste am Bauteil sowie ein zu dieser Seite am oder nahe
dem freien Schenkelende vorspringende Anschlag zum Anlegen an das
Bauteil vorgesehen ist, und dass an der Innenseite dieses Seitenschenkels
wenigstens ein Dichtelement zur dichtenden Anlage an der Verkleidungsplatte
vorgesehen ist.
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Die
erfindungsgemäße Profilleiste
ist nicht wie annähernd
alle bekannten Anschlussprofilleisten sicht- oder frontseitig auf
das Bauteil aufzusetzen, sondern über eine an der Seitenschenkel-Außenseite
vorgesehene Klebeschicht an der Seite des Fenster- oder Türstocks
oder der Rolloschiene anzubringen. Über den am oder sehr nahe dem
freien Schenkelende vorgesehenen, zur Seite der Klebeschicht vorspringenden
Anschlag kann die Profilleiste exakt positioniert werden. Zum Befestigen
ist der Anschlag an die Sicht- oder Frontseite des Bauteils anzulegen und
anschließend
die Profilleiste zu verkleben. Die Profilleiste verschwindet also
seitlich neben dem Bauteil, ist also nach dem Einsetzen der Verkleidungsplatte
nicht mehr sichtbar, abgesehen von dem sehr schmal dimensionierbaren
Positionierungsanschlag. Über
ein an der Innenseite des die Klebeschicht außenseitig aufweisenden Befestigungsschenkels
vorgesehenes Dichtelement wird des Weiteren eine dichte Anlage zur
Verkleidungsplatte realisiert, so dass in diesem insbesondere bei
einer Verwendung im Außenbereich
durch Schlagregen oder Wind beaufschlagten Übergangsbereich eine gute Abdichtung
realisiert ist. Die Leiste kann also sowohl im Innen- als auch im
Außenbereich
eingesetzt werden.
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Die
erfindungsgemäße Profilleiste
bietet also die Möglichkeit,
sie quasi vollständig „versteckt" anordnen zu können und
lässt es
zu, einen optisch hervorragenden Übergang zwischen Bauteil und
Verkleidungsplatte zu schaffen, bei gleichzeitiger Sicherstellung
einer sehr guten Abdichtung zwischen Profilleiste und Verkleidungsplatte.
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Das
an der Innenseite des Befestigungsschenkels vorgesehene Dichtelement
ist bevorzugt ein Dichtband, insbesondere ein Schaumstoff- oder Kompriband,
das beim Einsetzen der Verkleidungsplatte gegebenenfalls etwas zusammengedrückt wird,
in der Montagestellung der Verkleidungsplatte anliegt und so die
gewünschte
hohe Abdichtung realisiert. Das Dichtband, insbesondere das Schaumstoff-
oder Kompriband, kann eine Klebebeschichtung an seiner freien, zum
Profilinneren weisenden Seite aufweisen, über die zusätzlich zum kraft- oder formschlüssigen Verbund
auch ein Haftverbund zur Verkleidungsplatte realisiert werden kann.
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Alternativ – oder auch
zusätzlich – zu einem bandförmigen Dichtelement
kann als Dichtelement auch eine vorspringende flexible Dichtlippe,
-schlaufe oder -wulst vorgesehen sein, die bevorzugt aus einem gegenüber dem
Schenkelmaterial weicheren, deformierbaren Kunststoffmaterial besteht.
Dieses flexible Dichtelement kann ohne weiteres zusammen mit dem
sonstigen Profilkörper
in einem Coextrusionsverfahren hergestellt werden. Beim Einsetzen
der Verkleidungsplatte wird die Dichtlippe oder dergleichen entsprechend
deformiert, sie legt sich kraft- oder formschlüssig und fest an die Verkleidungsplatte
an und dichtet so auf sichere Weise diesen Übergang ab.
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Eine
weitere Alternativausführung
eines solchen Dichtelements sieht vor, dieses als verformbare, elastische
Hohlkammer, die an der Innenseite des Seitenschen kels ausgebildet
ist, zu realisieren. Diese Hohlkammer kann von der eingesetzten
Verkleidungsplatte verformt werden, wobei sie sich dicht an die
Platte anlegt. Eine solche Hohlkammer kann mittels eines an der
Schenkelinnenseite angeformten, coextrudierten Materialabschnitt
aus einem weichen Kunststoffmaterial ausgebildet werden, der in
Verbindung mit der Schenkelinnenseite das Kammervolumen begrenzt.
Der Abschnitt sollte sich vorzugsweise über die ganze Schenkelhöhe erstrecken,
um eine möglichst
hohe Hohlkammer mit großer
Anlege- oder Dichtfläche
zu bilden.
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In
der Montagestellung ist wie beschrieben von der Profilleiste zum
einen lediglich der Anschlag sichtbar, zum anderen mitunter das
an der Innenseite des Befestigungsschenkels vorgesehene, von der Verkleidungsplatte
in der Regel etwas komprimierte und deformierte Dichtelement gleich
welcher Art. Um die Optik in diesem wenngleich sehr schmalen Bereich
noch weiter zu verbessern und darüber hinaus das Dichtelement
vor Verschmutzung, übermäßiger Belastung
durch Regen, Wind oder Lichtstrahlung zu schützen, sieht eine vorteilhafte
Weiterbildung der Erfindung vor, dass das Dichtelement von einem
am freien Schenkelende angeordneten, zur Innenseite des Seitenschenkels
hin vorspringenden Steg übergriffen
ist. Dieser Steg, der in der Montagestellung bevorzugt selbst an
der Verkleidungsplatte anliegt, kann flexibel sein und aus einem
weichen, deformierbaren Material gebildet sein, wobei auch dieser
weiche Steg gemeinsam mit der dem sonstigen Profilleistenkörper in
einem Coextrusionsverfahren angeformt werden kann. Alternativ zur
Verwendung eines flexiblen Stegs ist es denkbar, dass der Steg starr
ist und aus dem Material des Seitenschenkels gebildet ist, das heißt, in diesem
Fall kämen
keine zwei unterschiedlichen Kunststoffmaterialien zum Einsatz.
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Der
flexible Steg kann in Form einer Dichtlippe oder bevorzugt einer
Materialschlaufe gebildet sein, die bevorzugt wie ausgeführt in der
Montagestellung an der Verkleidungsplatte anliegt und eine zusätzliche
Dichtwirkung bietet.
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Zur
weiteren Verbesserung der Abdichtung im Innenbereich des U-Profils
ist es zweckmäßig, zusätzlich an
der Innenseite des gegenüberliegenden Schenkels und/oder
an der Innenseite des Basisschenkels wenigstens ein weiteres Dichtelement
vorzusehen. Auch als weiteres Dichtelement kann ein Dichtband, insbesondere
ein Schaumstoff- oder Kompriband, oder eine vorspringende flexible
Dichtlippe, -schlaufe oder -wulst oder eine verformbare, elastische
Hohlkammer, gebildet mittels des Wandabschnitts aus weichem Material,
vorgesehen sein. Theoretisch können
also an allen drei Schenkelinnenseiten entsprechende Dichtelemente,
beispielsweise Dichtbänder,
vorgesehen sein, die zu einer quasi allseitigen Abdichtung führen.
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Der
Anschlag ist erfindungsgemäß sehr kurz bemessen,
er sollte eine vorspringende Länge ≤ 3 mm, insbesondere
von 1,5 mm aufweisen. Nachdem dem Anschlag primär die Positionierungsfunktion
zukommt, ist eine derart kurze Bemaßung ausreichend, sie bietet
darüber
hinaus auch kaum Sichtfläche.
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Schließlich kann
vorgesehen sein, dass ein sich von der mit der Klebeschicht versehenen
Außenseite
des Seitenschenkels, insbesondere vom Anschlag erstreckender Folienanklebesteg
vorgesehen ist, der mit dem Seitenschenkel, insbesondere dem Anschlag über eine
Materialschwächung,
eine Sollbruchstelle oder eine Perforation verbunden ist. An diesem
Folienanklebesteg kann nach dem Befestigen der Profilleiste am Rahmen
oder der Schiene eine Schutzfolie beispielsweise über das
Fenster oder die Tür
gespannt werden, so dass dieses bei den nachfolgenden Arbeiten im
Leibungsbereich geschützt
ist. Nach Beendigung der Arbeiten wird der Folienanklebesteg über die
vorgesehene Abtrennmöglichkeit
in Form der Materialschwächung,
der Sollbruchstelle oder der Perforation zusammen mit der Folie
abgetrennt. In der Montagestellung ist damit also auch bei dieser
Ausgestaltung lediglich der Anschlag wie auch gegebenenfalls der Übergriffssteg sichtbar.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
den im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie anhand der
Zeichnungen. Dabei zeigen:
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1 eine
Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Profilleiste einer ersten
Ausführungsform,
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2 ein Montagebeispiel der Profilleiste aus 1,
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3 eine
erfindungsgemäße Profilleiste
einer zweiten Ausführungsform,
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4 eine
erfindungsgemäße Profilleiste
einer dritten Ausführungsform,
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5 eine
erfindungsgemäße Profilleiste
einer vierten Ausführungsform,
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6 eine
erfindungsgemäße Profilleiste
einer fünften
Ausführungsform,
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7 eine
erfindungsgemäße Profilleiste
einer sechsten Ausführungsform,
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8 eine
erfindungsgemäße Profilleiste
einer siebten Ausführungsform,
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9 eine
erfindungsgemäße Profilleiste
einer achten Ausführungsform,
und
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10 eine
erfindungsgemäße Profilleiste einer
neunten Ausführungsform.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Profilleiste 1,
aufweisend einen Profilkörper 2,
der ein U-Profil zeigt und zwei Seitenschenkel 3, 4 sowie
einen Basisschenkel 5 aufweist. Der Seitenschenkel 3 ist
zur Ermöglichung
einer Klemmaufnahme einer Verkleidungsplatte, worauf nachfolgend
noch eingegangen wird, aus der Vertikalen zum Basisschenkel 5 hin
um wenige Winkelgrade geneigt, der Winkel zwischen den beiden Schenkeln
beträgt
bevorzugt ca. 83°.
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An
der Außenseite
des gegenüber
dem Seitenschenkel 3 kürzer
bemessenen Seitenschenkel 4 ist eine über einen Abziehstreifen (der
nicht näher
gezeigt ist) abgedeckte Klebeschicht 6 vorgesehen, mit der
der Seitenschenkel 4, der den Befestigungsschenkel zum
Befestigen der Profilleiste 1 darstellt, an einem Bauteil festgeklebt
werden kann. Am oberen Ende des Seitenschenkels 4 ist ein
Anschlag 7, der zur die Klebeschicht 6 aufweisenden
Seite vorspringt, vorgesehen, über
den die Profilleiste 1 beim Befestigen an dem Bauteil exakt
positioniert werden kann.
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An
der Innenseite des Seitenschenkels 4 ist ein Dichtelement 8 in
Form eines Schaumstoff- oder Kompribandes 9 vorgesehen,
das an seiner zum Profilinneren gerichteten Seite eine bevorzugt über einen
nicht gezeigten Abziehstreifen abgedeckte Klebeschicht 10 aufweisen
kann, aber nicht zwingend muss.
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Oberseitig
ist das Dichtelement 8 von einem Steg 11 übergriffen,
der im gezeigten Beispiel als flexible Materialschlaufe 12 ausgeführt ist.
Die Materialschlaufe 12 ist aus einem gegenüber dem
sonstigen Profilkörper
weicheren Kunststoffmaterial hergestellt. Gleichwohl ist es möglich, die
Profilleiste 1 in einem einzigen Extrusionsschritt im Rahmen
eines Coextrusionsverfahrens, bei dem unterschiedliche Kunststoffmaterialien
gemeinsam miteinander extrudiert und verbunden werden können, herstelltbar.
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2 zeigt als Prinzipdarstellung eine Montagesituation.
Die Profilleiste 1 aus 1 ist an
einem Bauteil 13, hier beispielhaft einer Rolloschiene, an
deren Seitenfläche 14 befestigt.
Hierzu wird zunächst
der nicht näher
gezeigte Abdeckstreifen von der Klebeschicht 6 entfernt
und anschließend
die Profilleiste 1 über
den Anschlag 7, der an der Front- oder Sichtseite 15 des
Bauteils 13 anliegt, an dieses angelegt. Anschließend wird
die Profilleiste 1 mit dem Befestigungs-Seitenschenkel 4 über die
Klebeschicht 6 an der Seitenfläche 14 verklebt. Ist
die Profilleiste 1 fixiert, wird eine Verkleidungsplatte 16,
hier eine Leibungsauskleidungsplatte bestehend aus einer sichtbaren
Putzschicht 17, die auf einem Styroporträger 18 aufgebracht
ist, in das U-Profil eingesetzt und dort klemmend fixiert. Das Schaumstoff- oder
Kompriband 9 wird dabei gegebenenfalls etwas komprimiert,
liegt aber in jedem Fall flächig
an der Leibungsauskleidungsplatte 16 an und dichtet zu
dieser hin ab. Die flexible Materialschlaufe 12 liegt ebenfalls
an der Verkleidungsplatte 16 an und realisiert einen sauberen,
bündigen Übergang.
Die Leibungsauskleidungsplatte 16 selbst ist beispielsweise
zu dem Mauerwerk 19 hin über ein geeignetes Schaummittel 20 ausgeschäumt oder
anderweitig dort befes tigt. Als Verkleidungsplatte kann jedwedes
Plattenelement eingesetzt werden, z. B. eine Holzplatte, eine Kunststoffplatte,
eine Metallplatte, eine Faserverbundplatte etc. sowie beliebige
Materialkombinationen.
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Ersichtlich
verschwindet die Profilleiste 1 vollständig seitlich zwischen dem
Bauteil 13 und dem Mauerwerk 19, sichtbar ist
lediglich der sehr kurz bemessene Anschlag, der eine Länge von ≤ 3 mm, bevorzugt
von ca. 2–1,5
mm, aufweist, sowie die ebenfalls nur 2–3 mm breite Materialschlaufe 12,
die das Schaumstoff- oder
Kompriband 9 übergreift
und abdeckt, so dass es nicht sichtbar und zusätzlich vor einer Umweltbeeinflussung
geschützt
ist.
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3 zeigt
eine Profilleiste 1',
die der Profilleiste 1 aus 1 entspricht.
Jedoch ist hier in Verlängerung
des Anschlags 7' ein
Folienanklebesteg 21 angeformt, der im gezeigten Beispiel über eine Materialschwächung 22 (alternativ
kann auch eine Sollbruchstelle oder eine Perforation vorgesehen sein)
mit dem Anschlag 7' verbunden
ist. An der Oberseite befindet sich eine Klebeschicht 22a,
die auch hier von einem nicht näher
gezeigten Abziehstreifen abgedeckt ist, und auf der zum Schutz des Bauteils – sei es
eine Rolloschiene 13 wie in 2 gezeigt
oder ein Tür-
oder Fensterstock – und
anderer im Arbeitsbereich befindlicher Teil wie einem Fenster oder
einer Tür
eine Folie aufgeklebt werden kann. Zum Entfernen nach Beendigung
der Arbeiten wird der Folienanklebesteg 21 entlang der
Materialschwächung 22 beispielsweise
unter Verwendung eines Messers oder dergleichen abgeschnitten.
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4 zeigt
eine weitere erfindungsgemäße Profilleiste 23,
die ebenfalls einen Profilkörper
mit einer U-Profilform aufweist. Der Aufbau entspricht weitestgehend
der Profilleiste 1 aus 1, jedoch
ist anstelle des dort gezeigten flexiblen Steges 11, gebildet durch
die Materialschlaufe 12, ein starrer Steg 24 vorgesehen,
der aus demselben Material wie der gesamte Profilkörper geformt
ist. Der starre Steg 24 mit einer Länge ≤ 3 mm übergreift auch hier das Schaumstoff-
oder Kompriband 25 und liegt in der Montagestellung, wie
gestrichelt dargestellt ist, ebenfalls an der Verkleidungsplatte 26 an.
Ansonsten ist die Ausführung
der Profilleiste 23 wie auch der Befestigungsvorgang etc.
wie oben beschriebenen.
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5 zeigt
eine weitere erfindungsgemäße Profilleiste 27,
ebenfalls aufweisend einen Profilkörper mit U-Form, welche Profilleiste 27 der
Profilleiste 1 aus 1 entspricht.
Zusätzlich
ist jedoch hier am Basisschenkel 28 ein weiteres Schaumstoff-
oder Kompriband 29 vorgesehen, das eine zusätzliche Abdichtung
der hier nicht näher
gezeigten Verkleidungsplatte zum Profilboden hin bietet.
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Eine
weitere erfindungsgemäße Ausführungsform
einer Profilleiste 30 zeigt 6. Am Seitenschenkel 31 sind
neben der außenseitigen
Klebeschicht 32, dem Anschlag 33 sowie dem auch
hier flexiblen Steg 34 in Form der Materialschlaufe 35 zwei
Dichtelemente 36 in Form von Dichtlippen 37 vorgesehen,
die – wiederum
im Coextrusionsverfahren angeformt – aus einem weicheren Material
als der Seitenschenkel 31 bestehen. Die beiden Dichtlippen 37 – es können natürlich auch
mehr als zwei oder auch nur eine vorgesehen sein – liegen
in der Montagestellung abdichtend an der Verkleidungsplatte an, sind
aber ebenfalls von dem flexiblen Steg 34 übergriffen.
Wie in 6 gestrichelt gezeigt ist, können an der gegenüberliegenden
Innenseite des Schenkels 39 weitere Dichtelemente in Form
von Dichtlippen 38 angeformt sein, die auch in diesem Bereich eine
Abdichtung bieten.
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Schließlich zeigt 7 eine
erfindungsgemäße Profilleiste 40,
bei der am Seitenschenkel 41, der die außenseitige
Klebeschicht 42, den Anschlag 43 sowie auch hier
wiederum die flexible Materialschlaufe 44 aufweist, zwei
Dichtelemente 45 in Form von Dichtwülsten 46 aus komprimierbarem,
weichem Material aufweist. Wie gestrichelt gezeigt ist, können am
gegenüberliegenden
Schenkel 47 ebenfalls entsprechende Dichtwülste 48 vorgesehen
sein. Am Basisschenkel 49 ist bei dieser Ausführungsform
ein Schaumstoff- oder Kompriband 50 vorgesehen, das die
Abdichtung zum Boden hin bewerkstelligt.
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Weiterhin
zeigt 8 eine erfindungsgemäße Profilleiste 51,
die im Wesentlichen der Profilleiste 23 aus 4 entspricht,
also ebenfalls ein U-formiges Profil und eine an der Außenseite
des in 8 linken Seitenschenkels 59 vorgesehene
Klebeschicht 58 zur seitlichen Montage aufweist. Zusätzlich ist
hier am Anschlag 52 über
eine Materialschwächung 53 ein
Folienanklebesteg 54 mit einer Klebeschicht 55,
die über
ein nicht näher
gezeigtes Abziehband verfügt,
angeformt, d.h. der Folienanklebesteg 54 und der Anschlag 52,
der in den starren Steg 56 übergeht, sowie der sonstige
Profilkörper
bestehen aus demselben Kunststoff. Der starre Steg 56 liegt, wie
bereits bezüglich 4 beschrieben,
in der Montagestellung an der hier nicht gezeigten Verkleidungsplatte
an und übergreift
das Schaumstoff- oder Kompriband 57.
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9 zeigt
eine weitere Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Profilleiste 58.
Dies weist ebenfalls einen U-förmigen
Profilkörper 59 auf,
an dessen Seitenschenkel 60 die Klebeschicht 61 sowie der
Anschlag 62 vorgesehen ist. Alternativ zu den vorher beschriebenen
Ausführungsformen
zeigt dieser Profilkörper
keinen Steg, ein solcher muss natürlich auch bei den anderen
Ausführungsformen
nicht unbedingt vorgesehen sein. An der Innenseite des Seitenschenkels 60 ist
ein Dichtelement 63 in Form einer verformbaren, elastischen
Hohlkammer 64 vorgesehen, das in der Montagestellung zu
der Verkleidungsplatte hin abdichtet. Diese Hohlkammer 64 ist mittels
eines an der Schenkelinnenseite durch Coextrusion angeformten, eine
Kammerwand bildenden Abschnitts 65 aus einem gegenüber dem
Schenkelmaterial weicheren, flexiblen Kunststoffmaterial gebildet.
Der Abschnitt 65 erstreckt sich im Wesentlichen über die
gesamte Schenkelhöhe,
so dass sich ein relativ großes
Kammervolumen und eine große Dichtfläche, gebildet
von der Außenseite
des flexiblen Abschnitts 65, ergibt.
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Die
schließlich
in 10 gezeigte Profilleiste 66 entspricht
der Profilleiste 58 aus 9, sie weist also
auch eine Hohlkammer 67, gebildet mittels eines flexiblen
Abschnitts 68 auf. Zusätzlich
ist am oberen Ende des die Klebeschicht 69 aufweisenden
Seitenschenkels 70 neben dem Anschlag 71 ein die
Hohlkammer 67 übergreifender
Steg 72 in Form einer Materialschlaufe 73 vorgesehen.
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An
dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass selbstverständlich alle
beschriebenen Ausführungsformen – wenngleich
nicht gezeigt – über einen
Folienanklebesteg, wie er in 3 und 8 gezeigt
ist, verfügen
können,
der am Anschlag abtrennbar angeformt ist. Selbstverständlich ist
es auch möglich,
anstelle der in den 1, 3, 5, 6, 7 und 10 beschriebenen
flexiblen Materialschlaufe jeweils einen starren Steg, wie er in 4 und 8 gezeigt
ist, vorzusehen, bzw. den starren Steg in 4 und 8 gegen
eine flexible Materialschlaufe auszutauschen. Weiterhin kann auch
die lokale Anordnung und die Art der weiteren Dichtelemente am Basisschenkel
bzw. dem zweiten Seitenschenkel (am Befestigungsschenkel ist zwingend
ein Dichtelement vorzusehen) beliebig und bezogen auf die Ausführungsbeispiele
austauschbar gewählt
sein. Auch kann jedes Schaumstoff- oder Kompriband mit einer zum
Profilinnern hin gerichteten Klebeschicht versehen sein.