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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Belüften eines
aus einem Zapfhahn austretenden Wasserstrahls mit einem Gehäuse und einem Tragring,
der im Gehäuse an dem dem Zapfhahn zugekehrten Ende drehbar gelagert und mit dem
Zapfhahn lösbar verbunden ist.
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Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art ist der Tragring von außen
greifbar und somit die Belüftungsvorrichtung mit einem Werkzeug ohne weiteres vom
Zapfhahn lösbar.
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Bekannte Belüftungsvorrichtungen an Zapfstellen zum Mischen von Wasser
und Luft, die einen aufgelockerten, nicht spritzenden Strahl zu erzeugen haben,
sind nicht nur in Privatwohnungen, sondern auch an der Öffentlichkeit zugänglichen
Stätten, wie Hotels, Motels, Eisenbahnzügen, Waschräumen u. dgl., weitgehend in
Gebrauch. Diese Verbreitung hat jedoch auch dazu geführt, daß sie aus solchen öffentlichen
Gebäuden gestohlen worden sind und immer wieder haben ersetzt werden müssen.
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Obwohl der Preis einer Belüftungsvorrichtung nicht hoch ist, ist doch
das häufige Ersetzen einer solchen wegen eines Diebstahls sehr lästig. Die Erfahrungen,
die man dabei macht, sind nicht sehr ermutigend, weil ein großer Teil der im Gebrauch
befindlichen Belüftungsvorrichtungen als Zubehörteile in Normalgrößen verkauft wird,
so daß diese an Normalhähnen gegeneinander austauschbar sind. Durch die Leichtigkeit,
mit der sie wiederverwendet werden können, stellen sie einen Anreiz zum Diebstahl
dar. Es ist daher wünschenswert, eine Belüftungsvorrichtung zu erfinden, die so
ausgebildet ist, daß sie einerseits von einem Gelegenheitsdiebstahl abschreckt,
andererseits jedoch leicht in einen Zapfhahn oder ähnlichen Wasserleitungsanschluß
einbaubar oder zu Reinigungs- oder Ersatzzwecken von ihm lösbar ist.
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Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Belüftungsvorrichtung
der eingangs genannten Art diebessicher auszubilden, jedoch mit einem dazugehörigen
Werkzeug leicht in einen Zapfhahn oder einen ähnlichen Wasserleitungsanschluß eingebaut
oder aus diesen ausgebäut werden kann, aber nicht ohne Verwendung dieses Werkzeuges
ausgebaut werden kann. Dabei soll die Belüftungsvorrichtung, wenn sie einmal an
einen Zapfhahn od. dgl. angebaut worden ist, jeden etwaigen Versuch eines Ausbauens
des Kopfteils der Belüftungsvorrichtung vereiteln bzw. den dieses Versuchenden entmutigen.
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Diese Aufgabe wird-, dadurch gelöst, daß der Tragring außen von der
Wand des Gehäuses überdeckt ist und das Gehäuse gegenüber dem Tragring frei drehbar
gelagert ist und daß im Tragring und im Gehäuse Ausnehmungen derart angeordnet sind,
daß sie durch Drehen des Gehäuses deckungsgleich sind und in sie ein für den Angriff
am Tragring geeignetes Werkzeug zum Lösen und Befestigen des Tragringes am Zapfhahn
einsetzbar ist.
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Auf diese Weise wird eine diebessichere Belüftungsvorrichtung geschaffen,
die einen gelegentlichen Diebstahl oder ein unbeabsichtigtes Entfernen vom Zapfhahn
schwierig macht, wenn der Betreffende den inneren Aufbau der Vorrichtung nicht kennt
oder nicht im Besitz eines Werkzeugs ist, das sich speziell dazu eignet, den Ein-
oder Ausbau der Belüftungsvorrichtung in ein übergangsstück oder das mit Gewinde
versehene Ende eines Zapfhahns bzw. aus diesen zu erleichtern. Der Tragring, und
damit die Art der Verbindung zum Zapfhahn, ist nicht sichtbar. Außerdem ist der
Aufbau der neuen Vorrichtung denkbar einfach und erfordert keine schwierigen konstruktiven
Änderungen an bestehenden Vorrichtungen, wodurch sowohl die Erzeuger- als auch die
Verbraucherkosten auf einMinimumreduziertwerden.
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Zweckmäßigerweise sind sowohl die Ausnehmungen im Gehäuse als auch
im Tragring jeweils diametral zueinander angeordnete Bohrungen.
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Die Ausnehmungen können im Querschnitt so ausgebildet sein, daß in
sie ein stiftartiger Ansatz des Werkzeugs einsetzbar ist.
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Weitere Ausbildungen der Vorrichtung nach der Erfindung sind Gegenstand
der Ansprüche 4 und 5. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Vorrichtung
nach der Erfindung dargestellt. Es zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht eines Zapfhahnes
ohne Gewinde, an dessen Ende eine Vorrichtung zum Belüften des Wasserstrahls befestigt
ist, F i g. 2 einen Schnitt längs der Linie 2-2 in F i g. 1, F i g. 3 einen Schnitt
längs der Linie 3-3 in F i g. 2, wobei das Werkzeug zum Lösen der Belüftungsvorrichtung
eingeführt ist, F i g. 4 den Schnitt gemäß F i g. 3 bei herausgezogenem Werkzeug
und gesicherter Belüftungsvorrichtung. In F i g. 1 und 2 ist die Belüftungsvorrichtung
mit 10 bezeichnet; sie weist einen Belüftungskopf 12 auf, der ein Werkzeug 13 aufnehmen
kann, mit welchem das Befestigen und Loslösen vom Ende des Zapfhahns möglich ist,
wenn dieser mit Gewinde versehen ist, oder - wie in F i g. 1 und 2 gezeigt - ein
übergangsstück 14 mit unten anschließendem Gewinde aufweist.
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Nach F i g. 2 weist der Belüftungskopf 12 ein rohrförmiges Gehäuse
16 auf, das ein obenliegendes Einlaßende 17, ein untenliegendes Auslaßende 18 und
eine durch das Gehäuse zentral hindurchgehende Längsbohrung 19 besitzt, durch die
eine zylindrische Innenwand 20 geschaffen wird. In der Wand des Gehäuses 16 sind
drei in Umfangsrichtung auf Winkelabstand stehende Seitenschlitze 21 für den Zutritt
der Luft zum Inneren des Gehäuses 16 angeordnet. Das obere Ende des Gehäuses 16
ist- bei 22 erweitert und weist dort eine innere Ringschulter 23 auf. Ein mit Innengewinde
versehener Tragring 24 von geringer Axiallänge und mit einem ringförmigen, herabhängenden
Ansatz 26 sitzt auf der Schulter 23 auf und ist in der Erweiterung im oberen Ende
des Gehäuses 16 frei drehbar. Der Ansatz 26 bildet oben Ringschulter 27. Die Gewindegänge
des Tragrings 24 sind mit 28 bezeichnet und verlaufen vom oberen Ende des Tragrings
bis zum Ansatz 26. Die Höhe der Erweiterung 22 ist etwas größer als die axiale Länge
des Tragrings 24 bei seinem Aufsitzen auf der Schulter 23. Das obere Ende 17 des
Gehäuses ragt über den oberen Rand des Rings 24 und ist umgebördelt, so daß es eine
den Ring 24 einschließende Lippe 25 bildet. Der Tragring wird somit durch die Lippe
25 dauernd im oberen Ende 17 des Gehäuses 16 in diesem frei drehbar gehalten.
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Zentral im Gehäuse 16 ist zur Umwandlung des Wasserstrahles in einen
aufgelockerten, zusammenfließenden Strahl ein Mischstopfen angeordnet, der an eine
Querwand 31 anschließt und unten einen herunterhängenden Stopfen 32 aufweist. Die
Querwand 31 ist mit Öffnungen 33 versehen und hat einen Durchmesser, der etwas kleiner
als der Innendurchmesser des Tragringes 24 ist, so daß sie am Umfang von
der Schulter 27 getragen wird. Der herunterhängende
Stopfenteil
32 hat eine pilzförmige Gestalt, die einen eingezogenen Halsteil 34, einen verbreiterten
Kopf 35 und einen herabhängenden zylindrischen Schaft 36 von geringerem Durchmesser
als der Kopf 35 einschließt. Die obere Fläche 37 des Kopfes 35 ist gleichmäßig nach
außen und unten gekrümmt, so daß der Durchmesser des Kopfes 35 denjenigen des unmittelbar
darüberliegenden Lochringes 33 überschreitet. Der Gesamtdurchmesser des Kopfes 35
ist etwas kleiner als der Innendurchmesser des Ansatzes 26, wodurch ein Ringkanal
38 zwischen beiden gebildet wird.
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Das untere Ende der zentralen Bohrung 19 ist mit einer radial einwärts
verlaufenden Ringschulter 39 versehen, wodurch eine verengte Austrittsöffnung 40
für den Belüftungskopf entsteht. Ein scheibenförmiges Sieb 41 aus Drahtgaze od.
dgl. wird von der Schulter 39 getragen und wird durch einen Ring 42 gehalten, der
einen konzentrisch nach innen zu abstehenden, herabhängenden Ansatz 43 hat, welcher
einen dem Innendurchmesser des Auslasses 40 im wesentlichen gleichen Innendurchmesser
besitzt. Der äußere Durchmesser des Ringes 42 ist etwa gleich dem Innendurchmesser
des Gehäuses, so daß der Ring mit Preßsitz an der Innenwand 20 anliegt.
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Das Übergangsstück 14 in F i g. 2 weist ein flaches, napfförmiges
Teil 44 auf, das eine dehnbare, propfenartige Halterung 46 trägt. An das napfförmige
Teil 44 schließt unten eine mit Außengewinde versehene Hülse 47 und oben ein ringförmiger,
in Radialrichtung umgebördelter Teil 48 an, der einen Anschlag zum Anliegen am unteren
Ende des Zapfhahnes bildet, und ist mit einer zentralen Bohrung versehen, die -
wie bei 49 angedeutet - ein Gewinde trägt, mit dem die pfropfenartige Halterung
verbunden ist. Auf der Hülse 47 ist das Gewinde etwa so bemessen, daß es das Innengewinde
des Tragringes 24 des Belüftungskopfes 12 aufnehmen kann. Zwischen die obere Fläche
der Querwand 31 des Mischstopfens 29 und den unteren Rand der Hülse 47 ist eine
Dichtungsscheibe 51 gelegt.
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Die dehnbare, pfropfenartige Halterung 46 schließt eine innenliegende
längliche, außen mit Gewinde versehene Büchse 52 mit einem ringförmigen Radialflansch
53, der um ihr oberes Ende herum gebildet ist, und eine diesen umschließende, federnd
nachgiebige, rohrförmige Büchse 54 ein, deren Durchmesser etwa gleich dem Innendurchmesser
des Zapfhahnauslasses ist. Zwischen die obere Fläche der federnd nachgiebigen Büchse
54 und den Flansch 53 kann ein Stützring 55 gelegt werden.
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Das Übergangsstück 14 wird im Ende des Zapfhahns 11 untergebracht,
indem die Büchse 52 in den umgebördelten Teil 48 eingeschraubt wird, so daß die
federnd nachgiebige Büchse 54 in Axialrichtung zusammengedrückt wird und die zylindrischen
Wände derselben in Radialrichtung ausgedehnt werden, so daß ein gut schließendes,
dichtes Anliegen an den Innenwänden des Zapfhahnes zustande kommt. Das Gewinde an
der Büchse 52 und dasjenige in dem radial umgebördelten Teil 48 kann dem an der
Hülse 47 und im Tragring 24 vorgesehenen Gewinde entgegengesetzt sein, um ein Loslösen
der pfropfenartigen Halterung 46 nach längerem Gebrauch zu verhüten.
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Der Belüftungskopf 12 könnte auch unmittelbar mit einem Zapfhahn verbunden
werden, wenn dieser einen mit passendem Außengewinde versehenen Endteil besitzt,
der den mit Gewinde versehenen Tragring 27 aufnimmt; das Übergangsstück 14 ist zumeist
nur bei älteren Wasserleitungsanschlüssen erforderlich.
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Es soll nun unter Bezugnahme auf F i g. 3 und 4 beschrieben werden,
wie die Sicherheit vor Diebstahl gewährleistet wird. Im oberen Bereich des Gehäuses
16 des Belüftungskopfes und am Tragring 24 sind zwei, diametral angeordnete Ausnehmungen
56 bzw. 57, die in Achsrichtung etwas unterhalb der oberen Fläche des Dichtringes
51 liegen. Infolge der frei drehbaren und in axialer Richtung unverrückbaren Anordnung
des Tragringes 24 am oberen Ende des Gehäuses 16 werden die Ausnehmungen 56, 57
durch gegenseitiges Drehen deckungsgleich. Ein geeignetes Werkzeug kann in beide
Ausnehmungen eingeschoben werden, wodurch eine Bewegung der beiden Teile gegeneinander
verhindert wird. Ein Drehmoment wirkt am Tragring 24, um sein Gewinde mit demjenigen
der Hülse 47 des Übergangsstückes 14 zu verbinden und dadurch einen dichten Verschluß
zwischen Belüftungskopf 12 und Übergangsstück 14 herzustellen.
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Das Werkzeug 13 besitzt vorzugsweise die Form eines Drahtbügels mit
stiftartigen Ansätzen, die seitlich eingebogene Enden 58 aufweisen. Das radial einwärtsgerichtete
Stück der Enden 58 ist etwa der Tiefe der Ausnehmungen am Gehäuse 16 und des Tragrings
24 gleich. Der Drahtbügel wird vor dem Befestigen bzw. Lösen des Belüftungskopfes
12 von Hand gespreizt und in die Ausnehmungen 56, 57 eingeführt. Wenn diese Ausnehmungen
nicht deckungsgleich sind, so kann es notwendig sein, das Gehäuse 16 zu drehen,
um diese Deckungsgleichheit herbeizuführen. Infolge der Federwirkung am gespreizten
Drahtbügel werden die Enden 58 in die Ausnehmungen 56, 57
einschnappen
und bis zur Entfernung des Werkzeuges in dieser Lage bleiben, so daß das Gehäuse
16 und der Ring 24 zu einem Teil verbunden werden und als solches bei der Anbringung
der Belüftungsvorrichtung am Zapfhahn gedreht werden können. Somit kann dann der
Tragring 24 in der gewünschten Weise an dem mit Gewinde versehenen Hülsenteil
47 befestigt bzw. von diesem gelöst werden, um den Belüftungskopf zu befestigen
bzw. zu lösen.
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Sobald einmal der Belüftungskopf 12 auf das übergangsstück 14 aufgeschraubt
und das Werkzeug von ihm entfernt worden ist, läßt sich der Belüftungskopf frei
gegen den Tragring 24 und das Übergangsstück 14 drehen, wodurch ein Loslösen
oder ein gelegentlicher Diebstahl desselben verhindert werden wird. Die Ausnehmungen
56 und 57 brauchen nur sehr klein zu sein, da auf die Enden 58 des Werkzeuges nur
sehr kleine Kräfte ausgeübt werden, wodurch die Ausnehmungen einem zufälligen Beobachter
ziemlich unauffällig bleiben und ihr Zweck und ihre Funktion ihm unbekannt bleiben
werden.