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Die Erfindung betrifft einen Strahlregler, der mit seinem Strahlregler-Gehäuse von der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur einsetzbar und in Gebrauchsstellung im Wasserauslauf lösbar verrastbar ist, wobei am Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses zumindest ein Federarm angeformt ist, der in Gebrauchsstellung mit seinem freien Armende einen Hinterschnitt am Innenumfang des Wasserauslaufs hintergreift, wobei der zumindest eine Federarm mit seinem freien Armende in Auslaufrichtung angeordnet ist, und wobei der zumindest eine Federarm durch eine Zugbewegung an dem Löse- und/oder Entnahmewerkzeug in Auslaufrichtung derart beaufschlagbar ist, dass das demgegenüber abströmseitig angeordnete freie Armende nach innen einlenkbar und das freie Armende mit dem Hinterschnitt am Innenumfang des Wasserauslaufs außer Eingriff bringbar ist.
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Es ist bereits bekannt, am Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur einen Strahlregler zu montieren, der einen homogenen, nicht-spritzenden Wasserstrahl formen soll. Solche Strahlregler werden meist in ein Auslaufmundstück eingesetzt, das am Wasserauslauf der sanitären Auslaufarmatur lösbar anschraubbar ist.
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Da die Ausgestaltung des Auslaufmundstücks in der Oberflächenausführung der sanitären Auslaufarmatur mit einem erheblichen Aufwand verbunden sein kann, und da der zwischen Auslaufmundstück und Auslaufarmatur verbleibende Spalt häufig als störend empfunden wird, hat man bereits Strahlregler der eingangs erwähnten Art geschaffen, die von der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur einsetzbar sind, ohne dass zum Festlegen des Strahlreglers ein zusätzliches Auslaufmundstück erforderlich wäre.
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Der ästhetische Anspruch an das äußere Erscheinungsbild sanitärer Auslaufarmaturen wächst stetig. So hat man beispielsweise auch Auslaufarmaturen geschaffen, deren Wasserauslauf durch ein, in seinem Querschnitt rechteckiges Rohr gebildet ist. Um den in seinem Umriss an den rechteckigen Rohrquerschnitt formangepassten Strahlregler im Wasserauslauf der vorbekannten Auslaufarmatur fixieren zu können, ist eine als Halteelement dienende Madenschraube vorgesehen, die eine am Umfang des Armaturengehäuses angeordnete Durchtrittsöffnung durchsetzt und mit ihrem, in das Gehäuseinnere des Armaturengehäuses vorstehenden Endbereich am Strahlregler fixierend eingreift. Damit die Durchtrittsöffnung und die darin eingeschraubte Madenschraube das äußere Erscheinungsbild der vorbekannten Auslaufarmatur nicht beeinträchtigt, ist die Durchtrittsöffnung auf der der Sichtseite abgewandten Flachseite des Armaturengehäuses angeordnet.
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Man hat jedoch auch bereits Auslaufarmaturen geschaffen, bei der die Sichtseite des bandförmigen Armaturengehäuses eine der beiden Schmalseiten bildet. Hier könnte eine, auf zumindest einer der beiden Seitenflächen angeordnete und für eine bis zum Strahlregler reichende Madenschraube bestimmte Durchtrittsöffnung störend wirken.
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Aus der
DE 10 2007 025 290 A1 ist bereits ein Strahlregler der eingangs erwähnten Art bekannt. So ist in den
30 bis
35 der
DE 10 2007 025 290 A1 bereits eine sanitäre Auslaufarmatur vorbeschrieben, in deren Wasserauslauf das Strahlreglergehäuse eines Strahlreglers mittels einer axialen Einschubbewegung lösbar einsetzbar ist. Am Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses ist zumindest ein Federarm angeformt, der als Halterung zum Verbindung mit dem Wasserauslauf dient. Der zumindest eine Federarm hintergreift in Gebrauchsstellung mit seinem freien Armende einen Hinterschnitt am Innenumfang des Wasserauslaufs, wobei das freie Armende des zumindest einen Federarmes derart vom Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses beabstandet ist, dass in den Freiraum zwischen diesem und dem Gehäuse-Außenumfang ein hülsenförmiges Löse- und/oder Entnahmewerkzeug einführbar ist. Dieses Löse- und/oder Entnahmewerkzeug vermag das Strahlregler-Gehäuse und die daran elastisch angeformten Federarme derart zu umschließen, dass die Federarme mit den daran vorgesehenen Rastvorsprüngen innerhalb des vom größten Gehäusedurchmesser des Strahlregler-Gehäuses definierten Hüllkreises rückbewegt werden und die Rastvorsprünge mit dem Strahlregler-Gehäuse außer Eingriff kommen.
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Da das Lösewerkzeug zur Entnahme des in
DE 10 2007 025 290 A1 vorbeschriebenen Strahlreglers alle Federarme zu umschließen und aus der Rastverbindung zu bringen hat, da das dem vorbekannten Strahlregler zugeordnete Lösewerkzeug deshalb hülsenförmig auszugestalten ist und da für die axiale Einschubbewegung des Lösewerkzeuges zwischen dem Gehäuseumfang des Strahlregler-Gehäuses und dem Innenumfang des Wasserauslaufs über den Umfang des Strahlregler-Gehäuses ein entsprechender Ringspalt freigehalten werden muss, wird der im Strahlregler-Gehäuse verbleibende und für das durchströmende Wasser sowie die im Gehäuseinneren befindlichen Funktionseinheiten zur Verfügung stehende Gehäusequerschnitt nicht unerheblich eingeschränkt.
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Aus der
DE 38 17 270 A1 kennt man bereits einen Strahlregler, bei dem im Durchtrittskanal seines Strahlregler-Gehäuses ein Strahlregler-Einsatz eingesetzt ist. Um den sich infolge von Verschmutzungen rückseitig des Einsatzes zunehmend aufbauenden Rückstaudruck abbauen zu können, ist der Durchlassquerschnitt des aus
DE 38 17 270 A1 vorbekannten Strahlreglers bei Überschreitung eines vorgebbaren Rückstaudruckes vergrößerbar, indem der Strahlregler-Einsatz aus seiner Normalbetriebsstellung freigegeben wird und entweder aus dem Strahlregler-Gehäuse herausfällt oder aber in eine Auslösestellung gelangt, in der zum Beispiel um den Einsatz herum ein den Gesamtdurchlassquerschnitt vergrößernder Ringspalt gebildet ist. Der im Durchlassquerschnitt durch Verkalkung oder Verschmutzung reduzierte Strahlregler-Einsatz kann somit in dieser Auslösestellung seitlich vorbei umströmt werden. Dies führt zu einer entsprechenden Rückstaudruck-Entlastung.
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Die bei einem entsprechenden Rückstaudruck auslösende Verbindung zwischen dem Strahlregler-Gehäuse und dem von ihm umgriffenen Strahlregler-Einsatz erfordert jedoch einen nicht unerheblichen konstruktiven Aufwand. Darüber hinaus ist der aus
DE 38 17 270 A1 vorbekannte Strahlregler nur mit Hilfe eines speziellen Auslaufmundstücks am Wasserauslauf befestigbar.
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Aus der
DE 10 2006 025 301 A1 kennt man bereits einen Strahlregler, dem ein mit der Auslaufarmatur verbindbares Adapterteil sowie ein mit dem Adapterteil über einen Schnelltrennverschluss mittels einer axialen Einsatzbewegung sowie axialen Auslösebewegung werkzeuglos verbindbares und trennbares Einsetzteil zugeordnet ist. In dem Einsetzteil, das mit einem Fingerdruck in den Wasserauslauf der sanitären Auslaufarmatur eingesetzt und auch mit einem Fingerdruck wieder entriegelt und daraus entnommen werden kann, sind eine Strahlzerlegeeinrichtung sowie ein oder mehrere Einbauteile zur Strahlaufbereitung vorgesehen. Der aus
DE 10 2006 025 301 A1 ist vielteilig ausgebildet und erfordert ebenfalls einen erheblichen konstruktiven Aufwand.
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Es besteht daher auch die Aufgabe, einen mit geringem Aufwand herstellbaren Strahlregler zu schaffen, der von der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur einsetzbar und darin lösbar fixierbar ist, ohne dass die erforderlichen Befestigungsmittel irgendwie störend in Erscheinung treten.
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Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe sieht vor, dass an dem zumindest einen Federarm ein Löse- und/oder Entnahmewerkzeug anlegbar ist, dass am freien Armabschnitt zumindest eines Federarmes außenseitig ein Werkezug-Anschlag vorgesehen ist, dass an der Außenseite des zumindest eines Federarmes zuströmseitig vor dem Werkzeug-Anschlag eine sich entgegen der Zugrichtung verjüngende Auflaufschräge für das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug vorgesehen ist, und dass der Werkzeug-Anschlag mit dem Löse- und/oder Entnahmewerkzeug derart zusammenwirkt, dass eine Zugkraft auf das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug auf den Federarm sowie das mit ihm verbundene Strahlregler-Gehäuse übertragbar ist.
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Der erfindungsgemäße Strahlregler weist an dem Gehäuse-Außenumfang seines Strahlregler-Gehäuses zumindest einen Federarm auf, der mit seinem freien Armende in Auslaufrichtung angeordnet ist. Da dieser zumindest eine Federarm am Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses angeformt und in Strömungsrichtung des aus der Auslaufarmatur austretenden Wasserstrahls orientiert ist, ist dieser Federarm besonders belastbar, ohne dass ein hoher konstruktiver Aufwand erforderlich wäre. Da der Federarm durch eine Zugbewegung an dem an der Außenseite des Federarms anlegbaren Löse- und/oder Entnahmewerkzeug in Auslaufrichtung derart druckbeaufschlagbar ist, dass das demgegenüber abströmseitig angeordnete freie Armende nach innen eingelenkt werden kann, wird eine Zugbewegung am Löse- und/oder Entnahmewerkzeug in eine radiale Einlenkbewegung des zumindest einen Federarms von seiner Gebrauchs- oder Haltestellung in seine Entnahmestellung umgesetzt; dabei wird die Entnahmebewegung des Strahlreglers durch die Zugbewegung am Löse- und/oder Entnahmewerkzeug noch zusätzlich unterstützt. Um die Übertragung der über das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug aufgebrachten Zugkraft auch auf den Strahlregler und die Entnahme dieses Strahlreglers aus dem Wasserauslauf der sanitären Auslaufarmatur noch zusätzlich zu erleichtern, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass am freien Armabschnitt zumindest eines Federarmes außenseitig ein Werkzeug-Anschlag vorgesehen ist, der mit dem Löse- und/oder EntnahmeWerkzeug derart zusammenwirkt, dass eine Zugkraft auf das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug auf den Federarm sowie das mit ihm verbundene Strahlregler-Gehäuse übertragbar ist. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass jeder der am Gehäuse-Gehäuseaußenumfang des Strahlregler-Gehäuses vorgesehenen Federarme einen derartigen Werkzeug-Anschlag hat.
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Um das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug nach dem Einführen in den Wasserauslauf anschließend über die Auflaufschräge derart an die Außenseite des zumindest einen Federarmes anlegen zu können, bis der Federarm nach innen eingelenkt und aus seiner Rastverbindung im Wasserauslauf gelöst werden kann, ist an der Außenseite des zumindest einen Federarmes zuströmseitig vor dem Werkzeuganschlag eine sich entgegen der Zugrichtung verjüngende Auflaufschräge für das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug vorgesehen. Dabei kann das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug mit einem beispielsweise hakenförmig abgewinkelten Endabschnitt besonders einfach an die Außenseite des zur Demontage einzulenkenden Federarms eingelegt werden.
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Um auch die Demontage des erfindungsgemäßen Strahlreglers möglichst einfach zu gestalten, kann es vorteilhaft sein, wenn das freie Armende des zumindest einen Federarmes derart vom Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses beabstandet ist, dass in den Freiraum zwischen diesem zumindest einen Federarm und dem Gehäuse-Außenumfang ein Löse- und/oder Entnahmewerkzeug einführbar ist. Bei einer solchen Ausführungsform wird die die Montage des erfindungsgemäßen Strahlreglers einleitende Einführbewegung des Löse- und/oder Entnahmewerkzeuges erleichtert, wenn das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug dabei zwischen dem Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses einerseits und dem Federarm andererseits geführt ist.
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Die Einsetz- und Ausziehbewegung des Löse- und/oder Entnahmewerkzeuges wird wesentlich erleichtert, wenn am Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses zumindest eine Aus- oder Einformung mit wenigstens einer axial orientierten Führungswand vorgesehen ist, die mit einer Führungsgegenfläche am Löse- und/oder Entnahmewerkzeug zusammenwirkt.
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Dabei sieht eine nur beispielhaft genannte, aber bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung vor, dass am Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses zumindest eine Einformung mit axial orientierten Führungswänden vorgesehen ist, die mit beidseits am Löse- und/oder Entnahmewerkzeug vorgesehenen Führungsgegenflächen zusammenwirken.
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Besonders zweckmäßig ist es, wenn im Bereich zumindest einer Einformung wenigstens ein Federarm vorgesehen ist.
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Sofern am Strahlregler-Gehäuse mehrere Federarme vorgesehen sind, können diese auch unabhängig voneinander jeweils als Rastmittel dienen. Eine besonders belastbare und gleichzeitig einfach zu handhabende Ausführung sieht vor, dass zumindest zwei Federarme mittels eines Werkzeuganschlages oder dergleichen Verbindungssteges miteinander verbunden sind.
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Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass der zumindest eine Federarm L-förmig ausgebildet ist und im Bereich des Querstegs seiner L-Form eine Auflaufschräge vorgesehen ist. Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn die L-förmigen Federarme paarweise einander zugeordnet und spiegelsymmetrisch zueinander ausgestaltet sind.
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Die erfindungsgemäßen Merkmale lassen sich besonders vorteilhaft bei einem Strahlregler verwenden, der einen unrunden und insbesondere einen lang gestreckten und/oder rechteckigen Außenumriss hat.
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Weitere Merkmale gemäß der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung in Verbindung mit den Ansprüchen. Nachstehend wird die Erfindung anhand eines vorteilhaften Ausführungsbeispieles noch näher beschrieben.
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Es zeigt:
- 1 einen, in einer perspektivischen Darstellung auf seine Zuströmseite gezeigten Strahlregler, der in den Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur einsetzbar und dort lösbar verrastbar ist, wobei der Strahlregler am Außenumfang seines Strahlregler-Gehäuses dazu zwei miteinander verbundene Federarme hat, die mit ihrem freien Armende einen Hinterschnitt am Innenumfang des Wasserauslaufs hintergreifen,
- 2 den Strahlregler aus 1 in einer um 180° gedrehten Perspektivdarstellung auf die Zuströmseite,
- 3 den Strahlregler aus 1 und 2 in einem perspektivisch dargestellten Längsschnitt auf die Auslaufstirnseite dieses Strahlreglers,
- 4 den Strahlregler aus 1 bis 3 in einem perspektivisch dargestellten Längsschnitt auf die Zuströmseite,
- 5 den Strahlregler aus den 1 bis 4 in einer Draufsicht auf seine Zuströmseite,
- 6 den Strahlregler aus den 1 bis 5 in einem parallel zur Längserstreckung dieses Strahlreglers durchgeführten Längsschnitt durch Schnittebene VI-VI aus 5,
- 7 den Strahlregler aus den 1 bis 6 in einem Längsschnitt durch Schnittebene VII-VII aus 6,
- 8 den Strahlregler aus den 1 bis 7 in seiner, im Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur befindlichen Gebrauchsstellung in einem perspektivischen Längsschnitt,
- 9 den Strahlregler aus den 1 bis 8 in einem perspektivischen Längsschnitt, wobei an den Strahlregler ein Löse- und Entnahmewerkzeug angesetzt ist,
- 10 den Strahlregler aus den 1 bis 9 in einer perspektivischen Darstellung mit dem an den Strahlregler angesetzten Löse- und Entnahmewerkzeug,
- 11 das dem Strahlregler aus den 1 bis 10 zugeordnete Löse- und Entnahmewerkzeug in einer perspektivischen Darstellung, und
- 12 das Löse- und Entnahmewerkzeug aus den 9 bis 11 in einer weiteren perspektivischen Darstellung.
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In den 1 bis 10 ist ein Strahlregler 1 dargestellt, der von der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf 2 einer sanitären Auslaufarmatur 3 einsetzbar ist, um dort einen homogenen, perlend-weichen und nicht-spritzenden Wasserstrahl zu formen. Um den Strahlregler 1 in seiner Gebrauchsstellung festlegen und fixieren zu können, ist dieser im Wasserauslauf 2 lösbar verrastbar. Am Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses 4 sind dazu zwei Federarme 5, 6 angeformt, die mit ihrem freien Armende 7 einen nutartigen Hinterschnitt 8 am Innenumfang des den Wasserauslauf 2 umgrenzenden Armaturengehäuses hintergreifen.
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Die Federarme 5, 6 sind in Strömungsrichtung des aus der Auslaufarmatur 3 austretenden Wasserstrahl orientiert und mit ihrem freien Armende 7 in Auslaufrichtung angeordnet.
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Aus den 9 und 10 wird deutlich, dass zum Zwecke der Demontage des Strahlreglers 1 aus dem Wasserauslauf 2 an die Außenseite der Federarme 5, 6 ein Löse- und Entnahmewerkzeug 9 derart anlegbar ist, dass die freien Armenden 7 der Federarme 5, 6 durch eine Zugbewegung am Löse- und Entnahmewerkzeug 9 in Auslaufrichtung radial nach innen eingelenkt und aus ihrer Rastverbindung mit der Auslaufarmatur 3 gelöst werden können. Die Federarme 5, 6 weisen an ihrem freien Armabschnitt 7 einen gemeinsamen Werkzeug-Anschlag 10 auf, der mit dem Löse- und Entnahmewerkzeug 9 derart zusammenwirkt, dass eine Zugkraft auf das Löse- und Entnahmewerkzeug 9 auf die Federarme 5, 6 sowie auf das mit ihnen verbundene Strahlregler-Gehäuse 4 übertragbar ist.
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Aus einem Vergleich der 1, 4 und 7 wird deutlich, dass an den Außenseiten der Federarme 5, 6 jeweils eine sich entgegen der Zugrichtung verjüngende Auflaufschräge 11 für das Löse- und Entnahmewerkzeug 9 vorgesehen ist. Das Löse- und Entnahmewerkzeug 9 kann somit mit seinem T-förmigen Werkzeugkopf 12 bis über die Auflaufschrägen 11 in den zwischen dem Strahlregler-Gehäuse 4 und dem Innenumfang des Armaturengehäuses vorgesehenen Zwischenraum vorgeschoben werden, um durch eine nachfolgende Zugbewegung in Auslaufrichtung mit dem T-Quersteg des Werkzeugkopfes 12 derart auf die Auflaufschrägen 11 aufzulaufen, bis die Federarme 5, 6 nach innen eingelenkt und aus ihrer Rastverbindung gelöst werden. Dabei wird der T-förmige Werkzeugkopf durch die, zwischen den Federarmen 5, 6, dem Werkzeuganschlag 10 und dem Strahlregler-Gehäuse 4 umgrenzte Öffnung durchgeschoben, bis der Werkzeugkopf an der Außenseite der Federarme 5, 6 entlang zum Werkzeuganschlag 10 gezogen werden kann.
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In den 1, 4, 7 und 10 ist erkennbar, dass die über den Werkzeug-Anschlag 10 verbundenen Federarme 5, 6 im Bereich einer am Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses 4 vorgesehenen Einformung 13 angeordnet sind. Diese Einformung 13 weist axial orientierte Führungswände 14, 15 auf, die mit beidseits am Löse- und Entnahmewerkzeug 9 vorgesehenen Führungsgegenflächen 16, 17 zusammenwirken.
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In 1 ist dargestellt, dass die Federarme 5, 6 L-förmig ausgebildet sind und im Bereich des Quersteges ihrer L-Form die Auflaufschräge 11 aufweisen. Dabei sind die einander paarweise zugeordneten und hier über den gemeinsamen Werkzeuganschlag 10 miteinander verbundenen Federarme 5, 6 spiegelsymmetrisch zueinander ausgestaltet.
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Der in den 1 bis 10 dargestellte Strahlregler 1 ist als belüfteter Strahlregler ausgestaltet, in dem eine Luftbeimischung zum Wasserstrahl erfolgt. Um die zur Luftbeimischung benötigte Luft in das Gehäuseinnere des Strahlreglers 1 saugen zu können, ist zwischen der Einformung 13 am Strahlregler-Gehäuse 4 und dem Innenumfang der Auslaufarmatur 3 ein zur Auslaufstirnseite des Wasserauslaufs 2 offener Belüftungskanal 18 umgrenzt. Der Belüftungskanal 18 mündet im Bereich von Belüftungsöffnungen 19, die im Strahlregler-Gehäuse 4 vorgesehen sind. Aus einem Vergleich der 1 bis 3 wird deutlich, dass der Strahlregler 1 ein Strahlregler-Gehäuse 4 mit einer umfangsseitigen Einschuböffnung 21 aufweist. Dabei ist im Gehäuseinneren des Strahlreglergehäuses 4 zumindest eine, quer zur Strahlregler-Längsachse orientierte Einschubführung 22 vorgesehen, so dass von der Einschuböffnung 21 aus die zum Formen des Wasserstrahls benötigten Einsetzteile 23 in die Einschubführung 22 oder die Einschubführungen einschiebbar sind. Um den Wasserstrahl über seinen gesamten Querschnitt formen zu können, erstrecken sich die plattenförmigen Einsetzteile 23 im Wesentlichen über den gesamten lichten Durchlaufquerschnitt des Strahlregler-Gehäuses 4. Aus den 3 und 4 sowie 6 bis 9 ist ersichtlich, dass die hier als Homogenisiereinrichtung dienenden Einsetzteile 23 eine strahlformende Sieb- oder Gitterstruktur haben.
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Zuströmseitig vor der Einschuböffnung 21 ist in das Strahlregler-Gehäuse 4 eine als Lochplatte ausgestaltete Strahlzerlegeeinrichtung 24 einstückig eingeformt. Um unerwünschte Kriechströme zwischen dem Strahlregler-Gehäuse 4 einerseits und dem Armatureninnenumfang andererseits zu vermeiden, ist zwischen dem Strahlregler 1 und dem Armatureninnenumfang eine Ringdichtung 25 vorgesehen. Die vom Strahlregler-Gehäuse 4 im Bereich der Strahlenzerlegeeinrichtung 24 getragene Ringdichtung 25 kann sich dicht an das Armaturengehäuse anlegen, ohne dass eine Verformung des Strahlregler-Gehäuses 4 in diesem Bereich zu befürchten ist, weil die Strahlzerlegeeinrichtung 24 das Strahlregler-Gehäuse 4 aussteift und einer unerwünschten Verformung entgegenwirkt.
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Aus den 2 bis 4 und 7 ist erkennbar, dass die Einschuböffnung 21 des Strahlreglers 1 mit einem Deckel verschließbar ist, der aus mehreren, an die Einsetzteile 23 angeformten Deckelteilbereichen 26, 27 gebildet ist. An diese Deckelteilbereiche 26, 27 können außenseitig hier nicht weiter gezeigte Anpressvorsprünge angeformt sein, die den Armatureninnenumfang beaufschlagen. Beim Einsetzen des Strahlreglers 1 werden diese Anpressvorsprünge derart zwischen Armatureninnenumfang und Strahlregler-Gehäuse 4 geklemmt, dass die Anpressvorsprünge die Deckelteilbereiche 26, 27 ausreichend dicht gegen den die Einschuböffnung 21 begrenzenden Umfangsrandbereich des Strahlregler-Gehäuses 4 pressen.
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Die Einsetzteile 23 sind mit seitlichen Führungsschienen 28 in die beidseits als Führungsnuten ausgestalteten Einschubführungen 22 einschiebbar. Dabei bilden die Führungsschienen 28 und die Führungsnuten der Einschubführungen 22 eine schwalbenschwanzartige Nutverbindung.
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An das Strahlregler-Gehäuse 4 des Strahlreglers 1 ist auslaufseitig eine Sieb- oder Gitterstruktur 30 einstückig angeformt, die zum einen als Strömungsgleichrichter dient und die zum anderen auch eine Manipulationssicherung darstellt, die unberechtigte Manipulationen an den im Gehäuseinneren des Strahlregler-Gehäuses 4 befindlichen Einsetzteilen 23 verhindern sollen.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Sieb- oder Gitterstrukturen der einander nachgeschalteten Einsetzteile 23 „auf Lücke“ zueinander ausgerichtet sind. Selbst wenn die Einsetzteile 23 baugleich ausgestaltet sind, ist dies durch einen seitlichen Versatz der Sieb- oder Gitterstrukturen beispielsweise um eine etwa halbe Maschenweite möglich. Stattdessen können auch asymmetrische Sieb- oder Gitterstrukturen zum Einsatz kommen, die durch bloßes Umdrehen der baugleichen Einsetzteile 23 „auf Lücke“ ausgerichtet werden können.
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Dem Strahlregler 1 ist ein Vorsatzsieb 29 zuströmseitig vorgeschaltet, welches die im Wasser enthaltenden Schmutzpartikel auszufiltern hat.