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Die Erfindung betrifft eine elektromotorische Antriebsvorrichtung,
insbesondere für Haushaltsmaschinen, die in einem Gehäuse einen Motor mit horizontaler
Welle und eine oberhalb des Motors drehbar gelagerte, horizontale Abtriebswelle
sowie ein beide Wellen verbindendes Getriebe aufweist, wobei mindestens eine Stirnwand
des Gehäuses mit einer ein Ende der Abtriebswelle aufnehmenden Vertiefung versehen
ist und wobei am Gehäuse eine Halterungseinrichtung für ein über die Abtriebswelle
betätigbares Anschlußgerät vorgesehen ist.
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Antriebsvorrichtungen dieser Art sind in den verschiedensten Ausführungen
bereits bekannt. Die Mehrzahl dieser bekannten Vorrichtungen weist einen Sockelständer
oder sonstigen Träger auf, der getrennt voneinander einen Motor und ein Gehäuse
lagert, welches ein mit dem Motor in Verbindung stehendes Getriebe und eine Abtriebswelle
enthält, an welche elektrisch zu betreibende Haushaltsgeräte anschließbar sind,
wie beispielsweise Dosenöffner, Rührwerke, Messerschärfer usw. Der Anschluß eines
Gerätes erfolgt dabei häufig über ein als Steckkupplung ausgebildetes Ende der Abtriebswelle,
wobei eine zusätzliche Halterung gegen Axialverschiebungen in Form einer Klemmschraube
od. dgl. vorgesehen ist.
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Es ist auch bereits bekannt, beide Enden der Abtriebswelle zum Anschluß
eines anzutreibenden Gerätes auszubilden.
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Weiter ist eine Ausführung bekannt, bei der zwei Abtriebswellen über
gesonderte Getriebe von dem gleichen Motor mit -unterschiedlichen Drehzahlen antreibbar
sind, wobei der Motor im unteren Teil des Gehäuses gelagert ist und die beiden Gehäuse
für die Getriebe nach oben ragen und durch ein als Handgriff dienendes Querstück
miteinander verbunden sind.
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Infolge der beschriebenen Bauweisen führen die bekannten Vorrichtungen
zwangläufig zu einem sperrigen und unregelmäßigen Bild des äußeren Gesamtaufbaues,
der sofort den Charakter einer maschinellen Vorrichtung erkennen läßt und daher
oft in unerwünschter Weise den wohnlichen Eindruck moderner Küchen beeinträchtigt,
zumal diese Geräte ihres Raumbedarfes wegen häufig nicht Platz zur Aufnahme in den
knapp bemessenen Schränken und Behältnissen finden. Hinzu kommt, daß eine solche
äußere Form des Gerätes auch den Forderungen an einen unfallfreien Betrieb nicht
gerecht wird, da Vorsprünge, Zwischenräume od. dgl. die Gefahr eines Verhakens oder
sonstigen Kollidierens mit anderen Gegenständen oder Kleidungsteilen beinhalten.
Hinzu kommt weiter das erforderliche elektrische Zuleitungskabel, welches entweder
- gesondert angesteckt werden muß oder bei ständiger Befestigung einen außerordentlich
lästigen Anhang an das Gerät bildet.
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Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, eine elektromotorische
Antriebsvorrichtung der genannten Art so auszubilden, daß bei geringem Raumbedarf
eine kompakte und im wesentlichen symmetrische äußere Form erhalten wird, welche
dennoch eine zuverlässige Verbindung mit einem Anschlußgerät in einfachster Weise
gestattet und die vorzugsweise in der Lage ist, auch ein fest angeschlossenes Anschlußkabel
bei Nichtbetrieb unsichtbar unterzubringen.
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Zu diesem Zweck kennzeichnet sich eine elektromotorische Antriebsvorrichtung
nach der Erfindung dadurch, daß die Halterungseinrichtung einen oberhalb und in
der Nähe eines Endes der Abtriebswelle schwenkbar im Gehäuse gelagerten Hebel mit
einem normalerweise in die Vertiefung ragenden, abwärts gerichteten Ende aufweist
und daß eine von Hand betätigbare Einrichtung zum Lösen der Halterungseinrichtung
mit einem im Kopf des Gehäuses niederdrückbar gelagerten Druckknopf vorgesehen ist,
der gegen das dem abwärts gerichteten Hebelende gegenüberliegende Hebelende zum
Hochschwenken des abwärts gerichteten Endes bewegbar ist. Hierdurch ist eine Ausführung
der Befestigung für ein Anschlußgerät ermöglicht, die lediglich als Knopf oder Taste
am Gehäusekopf in Erscheinung tritt und damit gegenüber Stellschrauben nicht nur
optisch, sondern auch hinsichtlich der Einfachheit der Handhabung und Vermeidung
von gefahrbringenden Vorsprüngen von ganz erheblichem Vorteil ist. Falls beide Enden
der Abtriebswelle für Anschlußgeräte ausgebildet sind, bietet sich dabei als optisch
besonders befriedigende Lösung die symmetrische Anordnung von zwei Drucktasten am
Gehäusekopf an.
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Eine bevorzugte Ausbildung des Hebels der Halterungseinrichtung kennzeichnet
sich nach der Erfindung dadurch, daß der Hebel zwischen seinen Enden mit abwärts
gebogenen Armen versehen ist, über welche der Hebel mittels eines Stiftes od. dgl.
schwenkbar an einem festen Gehäuseteil oberhalb und in der Nähe eines Endes der
Abtriebswelle gelagert ist, und daß eine Druckfeder zwischen dem oberen Ende des
Hebels und einem festen Gehäuseteil dem Herabdrücken des Druckknopfes entgegenwirkt.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß auch eine Vorrichtung zum Einschalten des Motors dem einheitlichen
Gesamtbild dadurch angepaßt ist, daß einem im Gehäuse angeordneten Schalter für
den Motor ein gleichfalls am Kopf des Gehäuses gelagertes Betätigungselement zugeordnet
ist.
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Die kompakte, raumsparende Ausbildung einer Vorrichtung nach der Erfindung
kann dabei zweckmäßig dadurch erreicht werden, daß das Getriebe eine vertikale Welle,
die auf der einen Seite des Motors zwischen der Motorwelle und der Abtriebswelle
angeordnet ist, weiter eine Getriebeverbindung zwischen der vertikalen Welle und
einem zwischen den Wellenenden gelegenen Teil der Abtriebswelle aufweist.
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Wie bereits erwähnt, ist nach einer bevorzugten Ausführung der Erfindung
auch eine Unterbringung des Zuführungskabels innerhalb der Gehäusekontur vorgesehen,
was zweckmäßig auf die Weise erreicht werden kann, daß das Gehäuse nach unten offen
und mit einem Sockel mit konkavem unteren Boden verbunden und durch diesen abgeschlossen
ist, daß ein elektrisches Zuführungskabel mit dem Motor im Gehäuse verbunden ist
und sich durch den Sockel in den konkaven Hohlraum erstreckt und daß in diesem Hohlraum
eine Aufwickelvorrichtung für das Zuführungskabel bei Nichtbetrieb vorgesehen ist.
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Im folgenden ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel an Hand
der Figuren näher beschrieben. Dabei zeigt F i g. 1 eine perspektivische Ansicht
einer Antriebsvorrichtung nach der Erfindung,
F i g. 2 die Ansicht
eines vertikalen Längsschnittes in der Ebene der Linie 2-2 gemäß F i g. 1 mit teilweise
in Ansicht dargestellten Einzelteilen, F i g. 3, 4, 5 und 6 Ansichten vertikaler
Querschnitte, die in Ebenen der Linien 3-3 bzw. 4-4, 5-5 oder 6-6 der F i g. 2 in
Richtung der jeweils eingezeichneten Pfeile genommen und dargestellt sind, und F
i g. 7 eine Untersicht unter das Bodenteil der Antriebsvorrichtung nach der Erfindung.
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In der in den Zeichnungen dargestellten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung bezeichnet 10 das Hauptgehäuse, 11 das Bodenteil, 12 den Kopf und
13 einen oberen Abschlußdeckel. Das Hauptgehäuse 10 der Antriebsvorrichtung weist
Seiten-und Stirnwandungen auf, welche sich von oben nach unten leicht nach außen
neigen. Das Gehäuse 10 ist an seiner Unterseite offen, und die inneren Oberflächen
der Bodenenden 14 sowohl der Seitenals auch der Stirnwandungen liegen an dem Bodenteil
11 an. Das Gehäuse 10 ist ein Gußteil, welches zwei jeweils mit der
Stirnwand des Gehäuses einstückig ausgebildete Wandungen 15 einer Aufnahmehöhlung
für die Anschlußeinheiten beinhaltet, welche von sich nach außen erstreckenden ringförmigen
Wandungen 16 umgeben sind, an welchen die Anschlußeinheiten, wie Büchsenöffner,
Eiszerkleinerer usw., in Arbeitsstellung anliegen. Das Gehäuse 10 ist gleichfalls
einstückig ausgeführt mit Lagerteilen 17, 17 für die Wellenlagerung, einem Gehäuse
für die vertikale Welle und sich nach unten erstreckenden Lagerstutzen 19, 19 für
die Motorwelle.
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Der Motor 20 wird in seiner Lage durch einen Bügel 21 gehalten,
der jeweils an einem verdickten Teil 22 einer jeden Seitenwandung des Gehäuses 10
mittels Schrauben 23 befestigt ist (F i g. 6). Die Motorwellenlager 24 werden durch
Schellen 25 gehalten, die an nach unten weisenden Stutzen 19 mittels Schrauben 26
angebracht sind (F i g. 5). Ein Lüfter 27 ist auf der Motorwelle
28 fest angebracht.
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Die Motorwelle 28 weist an ihrem freien Ende eine Schnecke 29 auf,
die mit einem Schneckenrad 30 (F i g. 2 und 4) auf einer vertikalen Welle 31 kämmt,
deren unteres Ende von dem Gehäuse 18 aufgenommen ist. Eine Schnecke 32 am oberen
Ende der vertikalen Welle 31 kämmt mit einem auf der Abtriebswelle 34, welche in
den Lagern 17 gelagert ist, befestigten Schneckenrad 33. Die gegenüberliegenden
Enden der Welle 34 sind mit Kupplungseinrichtungen 35 zum Zusammenwirken mit entsprechenden
Einrichtungen an nicht gezeigten Anschlußeinheiten, die von der Antriebseinheit
anzutreiben sind, versehen. Die Kupplungseinrichtungen 35 erstrecken sich in die
durch die Wandungen 15 des Gehäuses 10 gebildeten Aufnahmehöhlungen.
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Ein Paar Halterungs- und Lösungshebel 36 für die Anschlußeinheiten
besteht aus Metallteilen, die, wie in F i g. 2 gezeigt, gebogen sind und jeweils
mit zwei sich nach unten erstreckenden Armen 37 versehen sind, die an einem mit
dem oberen Teil der Lagerunterstützung verbundenen Querstift 38 schwenkbar gelagert
sind. Das äußere nach unten weisende Ende 39 eines jeden Hebels 36 erstreckt sich
durch eine Öffnung in dem oberen Teil der Wandung 15 in die Aufnahmehöhlung für
die Anschlußeinheiten zum Zwecke des Eingreifens in eine Kerbe oder Nut in den nicht
gezeigten Anschlußeinheiten. Das innere Ende 40 eines jeden Hebels 36 ruht auf einer
Schraubenfeder 41 und ist mit dieser verbunden. Das untere Ende der Feder
41 ist an einem festen Teil des Gehäuses 10 gehalten. Die Federn
41 drükken die Hebelenden 40 nach oben, so daß die nach unten weisenden
Enden 39 normalerweise jeweils in Eingriffsstellung mit den Anschlußeinheiten sind.
Um die Enden 39 zu lösen, können die inneren Enden 40 dadurch nach unten gedrückt
werden, daß von Hand die Druckknöpfe 42 niedergedrückt werden, welche hohl ausgebildet
sind und sich nach unten erstrekkende Druckfinger 43 aufweisen, mit denen sie auf
den Hebelenden 40 ruhen. Die Knöpfe sind, wie in F i g. 2 gezeigt, lose in
der Kopfwandung 12 gelagert.
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Ein Schalter 45 wird in »An«- oder »Aus«-Stellung durch eine Betätigungseinrichtung
46 gebracht, welche schwenkbar an einem mit Tragstützen 48,
welche jeweils
Teile des Gehäuses 10 (F i g. 6) sind, fest verbundenen Kreuzglied 47 gelagert
sind. Die Betätigungseinrichtung für den Schalter ist durch die Deckkappe des Gehäuses
zugänglich und ist in der Mitte zwischen den Knöpfen 42 angeordnet. Die mit
dem Schalter verbundene elektrische Verdrahtung ist bei 49 und die Zuleitungen zum
Motor und Schalter bei 50 angedeutet.
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Das Bodenteil 11 weist einen kurzen hohlen Hals 51 auf, ferner eine
horizontale Wandung 52, eine sich nach oben und außen neigende Wandung 53 und eine
sich nach unten und außen neigende Wandung 54. Die Wandung 53 bildet den Boden des
Hauptgehäuses 10. und die Wandung 54 bildet den Fußteil, welcher auf Gummifüßen
55 ruht. Eine Querwand 56 ragt von der horizontalen Wandung 52 auf. Wenn das Hauptgehäuse
10 und das Bodenteil 11 zusammengesetzt worden sind, erstreckt sich die Zuführungsleitung
für den elektrischen Strom durch die Wandung 52 des Bodenteiles 11 hindurch und
ist um die oberhalb der Aufnahmeplatine 58 befindlichen inneren vertikalen Teile
57 gewickelt.
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Die Wandung 53 des Bodenteiles 11 ist mit Luftdurchtrittsöffnungen
59 versehen, die mit dem Inneren des Hauptgehäuses 10 in Verbindung stehen,
um den Motor 20 kühlen zu können. Von der inneren Oberfläche der Wandung 53 aufragende,
mit Schraubeninnengewinde versehene Stutzen 60 nehmen die mit Schraubengewinde versehenen
Enden langer Bolzen 61 auf, welche durch verdickte Teile 62 des das Hauptgehäuse
bildenden Gußteiles 10 hindurch und in diese Stutzen 60 hineinragen, um das Gehäuseteil
1.0 und das Bodenteil 11 miteinander zu verbinden (F i g. 2 und 3).