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Vorrichtung zum Kopfschutz für Fahrzeuginsassen Die Erfindung bezieht
sich auf eine Vorrichtung zum Kopfschutz für Fahrzeuginsassen"bestehend aus einem
den Kopf im Stirnbereich umgebenden Kopfgurt, der mit einer am Fahrzeug angeordneten
Halte7 rung verbunden ist.
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Bei frontal erfolgenden Verkehrsunfällen wird der Körper eines Fahrzeuginsassen
im Kraftwagen infolge der wirkenden Massenkräfte je nach Stärke des Aufpralls
in Bewegungsrichtung nach vom geschleudert, wodurch Verletzungen durch Aufstoß gegen
das Lenkrad, die Windschutzscheibe oder das Autodach entstehen. Insbesondere sind
der Kopf und die WirbeIsäule im Bereich der Halswirbel gefährdet.
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Es ist bekannt, den Rumpf des ]Fahrzeuginsassen durch einen Sicherheitsgurt
abzufangen, der um den Leib oder über die Schulter geführt und mit dem Fahrzeug
befestigt wird.' Der Kopf bleibt jedoch frei beweglich, wodurch bei plötzlichen
Geschwindigkeitsänderungen, insbesondere bei Aufprall, zufolge der Massenkräfte
eine Kopf-7Ruckbewegung erfolgt, welche nicht selten zu erheblichen Verletzungen
der Halswirbel führt. -# Durch die USA.-Patentschrift 2 267 103 ist es bekannt,
über der Rückenlehne eines Fahrzeuges eine aus einem Stativ und zwei daran angeordneten
gepolsterten Platten bestehende Halterung vorzusehen, gegen welche der Hinterkopf
angelehnt wird, während die Stirn von einem elastischen, mit den Platten verbundenen
Haltegurt umgriffen wird. Eine solche Schutzvorrichtung ist für den normalen Verkehrsteilnehmer
nicht brauchbar. Sicherheitsanordnungen müssen im Verkehrswesen den amtlichen Zulassungsbestimmungen
entsprechen. So gehört es nachgerade zur Notwendigkeit, dem Fahrer eines Fahrzeuges
eine Bewegungsmöglichkeit zu belasse - n, die ihm die Mög-
lichkeit
gibt, sich durch Wenden des Kopfes zu vergewissern, ob die Fahrspur von rückwärts
her frei ist. Die vorbekannte Vorrichtung hindert diese Bewegungsfreiheit, denn
die hintere Kopfhälfte ist durch im Winkel zueinander angeordnete gepolsterte Platten
zentriert. Außerdem ist der Kopfgurt so spiellos mit diesen Platten verbunden, daß
der Kopf tatsächlich innerhalb der vorbekannten Anordnung eine gewisse Einspannung
erfährt, durch die der Fahrer zweifellos an der für das sichere Fahren gebotenen
Verschaffung einer freien Verkehrsübersicht gehindert wird.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die Nachteile der vorbekannten
Kopfhalterung zu vermeiden und eine in der Praxis tatsächlich brauchbare und vor
allem verkaufsfähige Ausbildung zu schaffen, welche die Sicherheit des Fahrgastes
bei Unfällen oder bei sehr starken Bremsungen gewährt, ferner die Aewegungsmöglichkeit
nicht behindert und für den Insassen keine sonstigen Beeinträlchtigungen während
der Fahrt herbeiführt.
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'Die Erfindung besteht darin, daß der Kopfguirt. über einen bei normaler
Sitzstellung die Bewegungsfreiheit nicht behindernden Verbindungsgurt an die Halterung
angeschlossen ist.
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Die erfindungsgemäße Anwe dung der Kopf-. Kn schutzvorrichtung
setzt voraus, ;daß der Rumpf des Fahrzeuginsassen durch eine ,eigene Sicherheitsvorrichtung,
insbesondere eineA Sicherheitsgurt, ge7 schützt wird. Die Wirkung des Kopfgurtes
besteht. im wesentlichen darin, daß dieser das ruckartige Vorwärtsbewegen des Kopfes
während einer plötzlichen Ge§chwindigkeitsverminderung oder gar eines Aufpralls
verhindert und dadure> den Kopf bzw.. die Halswirbel vor gesundheitsschädlichen
Folgen bewahrt. Dabei wirkt sich die Schutzvorrichtung nicht hinderlich auf den
Fahrer aus. Der Vorteil dieses Kopfgurtes besteht ferner darin, daß der Insasse
den Gegenstand der Erfindung wie eine normale Kopfbedeckung tragen kann und daher
keinem neuen Gefühlszustand ausgesetzt ist, der dem Insassen hinderlich sein könnte.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung besteht darin, daß die Halterung
aus einem die Rückenlehne des Sitzes in vertikaler Richtung umgreifenden Haltegurt
besteht, an den der Verbindungsgurt vornehmlich mittels Haken und Ösen angelenkt
ist.
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Im Rahmen von Ausgestaltungen der Erfindung kann vorgesehen werden,
den Kopfgurt als Teil einer Kopfbedeckung, insbesondere als deren Schweißband, auszubilden
bzw. mit diesen zu verbinden. Eine solche Maßnahme, die sich im wesentlichen auf
die Verwendung von Kunststoff oder Leder als Material für den Kopfgurt erstrecken
würde, hat eine wesentliche
Kostensenkung zur Folge, weil man ohnedies
für Kopfbedeckungen erforderliche Elemente verwendet.
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Der Kopfgurt und gegebenenfalls einVerbindungsgurt sowie der Halterungsgurt
können lösbar, beispielsweise mittels Haken und Ösen, verbunden sein. Durch diese
Maßnahme wird der Vorteil geschaffen, die Kopfbedeckung mit dem erfindungsgemäßen
Kopfgurt auch im Straßenverkehr zu verwenden. Die vielleicht sichtbaren Haken oder
Ösen lassen sich bei solchen Kopfbedeckungen leiclit mit Riegeln oder sonstigen,
bei Kopfbedeckungen üblichen Zusatzelementen abdecken.
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Die Gurte und Verbindungsmittel sollen im Sinne der Erfindung aus
einem Material mit einer Bruchlast von vorzugsweise mindestens 100 kg bestehen.
Die Erfahrungen mit Sicherheitsgurten sowie die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften
haben erbracht, daß in der Praxis wesentlich zugschwächere Materialien weniger von
Vorteil sind.
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Schließlich schlägt die Erfindung vor, daß einer der Gurte, vornehmlich
der Verbindungsgurt, aus einem elastisch dehnbaren Material bestehen soll. Diese
Maßnahme hat die Wirkung, daß im Falle eines. Aufpralls oder einer plötzlichen Verminderung
der Geschwindigkeit eine gewisse Dämpfung der Relativbewegung zwischen der der Massenkraft
unterliegenden Kopfbewegung und der diese Bewegung hindernden Kraft des Kopfgurtes
erfolgen kann. Auf diese Weise wird eine weitere Abschwächung der Verletzungsmöglichkeit
im extremen Unglücksfall herbeigeführt.
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Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung. In ihr
ist die Erfindung schematisch und beispielsweise dargestellt. Es zeigt
-- F i g. 1 eine schematisch-- Seitenansicht, teilweise, im Schnitt,
eines Fahrzeugsitzes mit dem erfindungsgemäßen Kopfschutz und - F i
g. 2 und 3 Seitenansichten von Kopfbedeckungen unterschiedlicher Form
mit der erfindungsgemäßen Kopfschutzvorrichtung.
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Im Ausführungsbeispiel der F i g. 1 ist mit 1 schematisch
ein Teil des Fahrzeuges dargestellt, dessen Sitz 2 eine arretierte, aber vornehmlich
schwenkbar gelagerte Lehne 3 trägt. Der Kopf 4 des schematisch angedeuteten
Fahrzeuginsassen soll durch eine besondere Kopfschutzvorrichtung gesichert werden,
wobei davon ausgegangen wird, daß der Rumpf des Fahrzeuginsassen bereits durch einen
Sicherheitsgurt 12 üblicher Form geschützt ist.
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Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß der Kopf 4 des mittels
Sicherheitsgurtes 12 geschützten Fahrzeuginsassen im Augenblick des Aufpralls eine
ruckartige Bewegung nach vorn infolge der auftretenden Massenkräfte ausführen muß,
was zu einer Dehnung der Nackenpartien mit der Folge der Verletzung der Halswirbel
führen muß. Die Praxis hat auch tatsächlich ergeben, daß trotz Vorhandenseins der
Sicherheitsgurte erhebliche Verletzungen im Ernstfall dadurch aufgetreten sind,
daß der Kopf 4 während des Unfalls frei beweglich war und erheblichen, sogar tödlichen
Verletzungen ausgesetzt ist, Um diese Wirkung zu vermeiden, sieht die Erfindungeine
Kopfbedeckung 5 vor, die einen Kopfgurt 6
(vgl. auch F i
g. 2 und 3) aufweist bzw. als Kopfgurt ausgebildet ist. Im Beispiel
der F ig. 1 ist ein normaler Hut als Kopfbedeckung 5 dargestellt,
in dessen Innerem der Kopfgurt 6 eingearbeitet ist. über einen Verbindungsgurt
7 ist der Kopfgurt 6 an einem Haltegurt 8 angeschlossen, der
im Au5führtingsbeispiel die Lehne 3 im mittleren Bereich und *in vertikaler
Richtung umschlingt und somit den erforderlichen Halt für den Kopfgurt
6 vermittelt.
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Mit 9 sind schematisch Verbindungen dargestellt, welche zwischen
dem Kopfgurt 6 und dem Verbindungsgurt 7 bzw. zwischen letzterem und
dem Haltegurt 8 vorhanden sind und vorzugsweise mindestens im Bereich zwischen
dem Kopfgurt 6 und dem Haltegurt 8 lösbar sein sollen. Wie F i
g. 2 und 3 im einzelnen darstellen, können zur Bildung dieser Verbindung
Ösen 10 und Haken 11 vorgesehen sein. Dies hat zur Folge, daß man
die Kopfbedeckung 5 beim Aussteigen vom Verbindungsgurt 7 lösen kann
und die Kopfbedeckung 5 im freien Verkehr wie eine normale getragen werden
kann. Die eventuell sichtbaren Ösen an der Kopfbedeckung 5 können durch Riegel,
Schnallen oder sonstige überdeckungselrmßute, unsichtbar gemacht werden.
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Im Ausführunge.eispiel der F! g. 2 ist die Kopfbedeckung
5 in Form einer BaskenmützQ u. dgl. aus-' gebildet, wobei ersichtlich is4
daß der Mützienrand um den Kopfgurt 6 herumgeschlungen ist.
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Im Ausführungsbeispir,1 der F! g. 3 ist die Kopfbedeckung
5 in Form einer-$portmütze dargestellt, Der Kopfgurt 6 ist hierbei
!a ein-fer beliebigen Art und. Weise mit der Kopfbedeckung 5 verbunden.
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Im Rahmen der Erfindung empfiehlt es sich, einen, der Halterungseleinente
-6, 7, 8 aue einem -elastisch. dehnbaren Material herzustellen. Hierfür kann
beeispielsweise ein Gewebe- verwendet werden, dessen Kett- oder Schutzfaden..aus
clinem dehnbaren Male- -rial, z. B. Gummi - oder tr"xturie"rte#s Ggru, besteht.
Vorzugsweise wird man hierfür den Verbindungsgurt 7 oder ein -ähnliches
Zwischenorgan voischen,# weil es sich empfiehlt, sowohl den Kopfgurt 6 aX
auch den Haltegurt8 weniger elastisch auszubilden. Im übrigen empfiehlt es sich,
diese Gurte, mindestens jedoch den Hecgurt 8, in seiner Umxhlingungslänge
verstellbar auszubilden, damit ein und derselbe Gurt in Fahrzeugen unterschiedlicher
Größe, befestigt werden kann.
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Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispicle.
Es ist brAspielsweise' ohne weiteres-möglich, den erfindungsgemüßen Kopf-. gurt
in anderer Weise am Fahrzeug zu befestigen, als dies in der Zeichnung mit dem Haltegurt
8 dargestellt worden ist. Es muß ferner nicht unbedingt der Kopfgurt mit
einer KopfbedeckunZ,5 verbunden zein, uni die geschilderte erfindungsgemüße Wirkung
zu erzielen. Somit erstreckt sich die Erfindung auch auf die Varinnten, die sich
in Kenntnis der cxfindungsgemäßen Offenbarung dem Farhmann crgeben,