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Vorrichtung zum spitzenlosen Schleifen von Rollen Die Erfindung bezieht
sich auf eine Vorrichtung zum spitzenlosen Schleifen von Rollen mit balliger Mantelfläche
in dem bogenförmig gekrümmten Spalt zwischen den Mantelflächen einer Schleifscheibe
und einer gleichsinnig zu dieser umlaufenden, eine schneckenförmige Führungsrille
an ihrem Umfang aufweisenden Regelscheibe, mit einem entsprechend dem Spalt gekrümmten
umlaufenden Ring zur Abstützung der kontinuierlich durch den Spalt zwangsgeführten
Rollen.
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Die für sogenannte Tonnenrollenlager Verwendung findenden Rollen weisen
eine ballige Mantelfläche auf, deren Radius vergleichsweise klein ist. Der Einsatzpunkt
des Rollenradius liegt dabei in der Achsmitte des Tonnenlagers, für das die Rolle
bestimmt ist. Diese Rollen werden nach dem Einstechverfahren geschliffen.
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Abweichend hiervon werden in jüngster Zeit auch die Rollen von Zylinderrollenlagern
leicht ballig ausgeführt, wobei jedoch der Einsatzpunkt des Krümmungsradius der
Mantellinie weit außerhalb der Lagerachse sich befindet und von der Größe des jeweiligen
Lagers unabhängig ist.
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Bei bekannten Schleifmaschinen werden die Rollen auf einer feststehenden
Stützleiste mit Hilfe der Regelscheibe durch den Arbeitsspalt zwischen Schleifscheibe
und Regelscheibe verschoben. Die balligen Rollen haben dabei eine punktförmige Auflage
auf der Stützleiste und können infolgedessen leicht in Längsrichtung kippen. Diese
Erscheinungen wirken der durch den Schleifvorgang beabsichtigten Formgebung der
Rollen entgegen. Daher dauert der Arbeitsprozeß entsprechend länger, und das Arbeitsergebnis
wird beeinträchtigt.
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Die Erfindung befaßt sich mit der Aufgabe, diese Mängel beim Schleifen
von Rollen mit leicht balliger Mantelfläche abzustellen und die Führung der Rollen
durch den Arbeitsspalt vor allem während der unmittelbaren Einwirkung der Schleifscheibe
zu verbessern, um dadurch eine genauere Rollenform zu erzielen und die Bearbeitungszeit
abzukürzen.
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Diese Vorteile werden gemäß der Erfindung dadurch erzielt, daß die
die Rollen abstützende, Stirnseitige Ringfläche in einem dem Abstand der Führungsrillen
der Regelscheibe entsprechendem Abstand Vertiefungen aufweist, deren Profil etwa
der gewünschten Rollenmantellinie entspricht.
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Diese Anordnung sieht somit vor, daß die zu schleifenden Rollen nicht
nur am Umfang der Regelscheibe, sondern auch auf dem Stützring praktisch in ihrer
vollen axialen Länge aufliegen. Die Rollen werden so beim kontinuierlichen Durchgang
durch den Arbeitsspalt zwischen den beiden Scheiben über die ganze Länge der Mantellinie
gleichmäßig bearbeitet. Dies führt ,zu einer genaueren Formgebung und zu einer Verminderung
der Bearbeitungszeit.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung können die Vertiefungen der
Ringfläche eine axiale Führung für die Rollen aufweisen. Nach dieser Vorschrift
sind die Vertiefungen des die Rollen abstützenden Rings so weit eingesenkt, daß
die Stirnseiten der Rollen eine entsprechende axiale Anlage und damit Zwangsführung
erhalten.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der Ring höhenverstellbar
angeordnet. Die Vorrichtung kann somit leicht jedem zu bearbeitenden Rollendurchmesser
angepaßt werden. Zweckmäßig wird der Antrieb für den Ring vom Antrieb für die Regelscheibe
abgeleitet oder aber umgekehrt.
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Die Erfindung wird in ihren weiteren Einzelheiten mit der folgenden
Beschreibung einiger bevorzugter Ausführungsformen sowie an Hand der Zeichnung erläutert.
Hierbei zeigt jeweils schematisch F i g.1 einen Schnitt durch die Vorrichtung, F
i g. 2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung, F i g. 3 eine Draufsicht und F i g.
4 eine Seitenansicht des Stützrings einer ersten Ausführungsform, F i g. 5 eine
Draufsicht und F i g. 6 eine Seitenansicht des Stützrings einer abgewandelten Ausführungsform
und F i g. 7 eine Draufsicht in Form eines Ausschnittes auf eine gegenüber der F
i g. 2 abgeänderte Maschine. Auf einem Maschinenrahmen 1 ist eine Schleifscheibe
2 mit einem Antriebsmotor 3, gegebenenfalls verstellbar, gelagert. Weiter trägt
der Rahmen 1 eine achsparallel zur Schleifscheibe 2 angeordnete Regelscheibe 4 mit
einem zugehörigen Antriebsmotor 5. Auch diese kann zur Anpassung an unterschiedliche
Durchmesser der zu bearbeitenden Rollen auf dem Maschinenrahmen verschoben werden.
Infolge der
gekrümmten Mantelflächen der Schleifscheibe :2 und der
Regelscheibe 4 ergibt sich ein bogenförmig gekrümmter Arbeitsspalt 6; durch welchen
zu bearbeitende Rollen 7 kontinuierlich auf einer Kreisbahn hindurchgeführt werden.
Die Rollen 7 werden dabei von einem Ring 8 abgestützt, der von einem Aufnahmering
9 getragen wird. Dieser ist über eine Kugelbahn 10 auf einem ringförmigen Lager
11 gelagert, welches auf beim dargestellten Ausführungsbeispiel vier Stützen 12
im Maschinenrahmen 1 ruht.
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Die Stützen 12 sind mit einer Gewindespindel 13 in eine entsprechende
Gewindebohrung des Lagers 11. eingeschraubt, und- sie stehen antriebsmäßig untereinander
in Verbindung. Hierzu weist jede Stütze 12 einen Schneckentrieb 14 auf, und je zwei
Schneckenräder 15 sind durch eine Welle 16 bzw.17 miteinander verbunden. Beide Wellen
16 und 17 stehen über :einen Kettentrieb 18 miteinander in Verbindung; und auf'
der Welle 17 ist ein -Handrad 19 befestigt, bei dessen Betätigung das Lager 11 von
sämtlichen Stützen 12 gleichzeitig angehoben- oder abgesenkt wird.
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- Eine verlängerte Welle 20 der Regelscheibe 4 steht über einen Zahnradtrieb
21 mit einer Zwischenwelle 22 in Verbindung, deren Zahnrad 23 mit einem im Lager
1.1 gelagerten Ritzel24 und dieses mit einem weiteren Zahnrad 25 kämmt, dessen Welle
26 am anderen Ende ein weiteres Zahnrad 27 trägt, das mit einem Zahnkranz 28 des
Aufnahmerings 9 zusammenwirkt. Bei der Ausführungsform nach den F i g.1 und 2 weist
die Regelscheibe 4 an ihrer Mantelfläche eine schneckenförmig verlaufende Rille
29 auf. Die Mantellinie dieser Rille 29 entspricht dabei der gewünschten Rollenmantellinie.
Die Rille 29 ist so weit in die Mantelfläche der Scheibe 4 versenkt" daß zwischen
den einzelnen Rillen 29 verbleibende Kämme 30 die Rollen 7 an ihren Stirnseiten
übergreifen. Der Abstand der Kämme 30 entspricht etwa der axialen Länge der Rollen
7. Auf diese Weise ergibt sich eine Zwangsführung für die Rollen durch die Regelscheibe
4. Der Ring 8 weist bei dieser Ausführungsform in einem dem Abstand der einzelnen
Rillen 29 voneinander entsprechenden Abstand Vertiefungen 31 auf, deren tangentiales
Profil, wie die F i g. 3 und 4 zeigen, der gewünschten Balligen Form der zu bearbeitenden
Rollen 7 entspricht. Diese Vertiefungen 31 sind im Gegensatz zu der Führungsrille
29 der Regelscheibe 4 nicht in die Stützfläche eingesenkt, so daß die Vertiefungen
31 die Rollenstimflächen nicht übergreifen.
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Bei der Ausführungsform nach den F i g. 4 bis 7 ist die Anordnung
umgekehrt; und zwar ist hier die Rille 29 nicht in eine Mantelfläche 32 der Regelscheibe
4 eingesenkt. Die Rollen werden daher seitlich nicht geführt. Dagegen sind die Vertiefungen
31 des Rings 8, wie die F i g. 4 und 5 zeigen, in eine Stützfläche 33 des Rings
8 eingesenkt; so daß zwischen den Vertiefungen 31 Rippen 34 verbleiben, die der
axialen Führung der Rollen 7 dienen.