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Zimmerantenne aus zwei Dipolen Die Erfindung betrifft eine Zimmerantenne,
die aus zwei an einem Isolierfeil befestigten Dipolen besteht. An die beiden Dipole
sind zum Antennenfuß führende symmetrische Doppelleitungen angeschlossen, die aus
die Dipole tragenden starren Stäben bestehen.
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Durch die deutsche Patentschrift 916 834 ist es bekannt, eine symmetrische
Doppelleitung, die an einen Dipol angeschlossen ist, als Träger des Dipols zu verwenden.
Die Länge dieser starren Doppelleitung ist bei einer Frequenz im Betriebsfrequenzbereich
der Antenne gleich einer Viertelwellenlänge. Der Durchmesser und der Abstand der
beiden die Doppelleitung bildenden Stäbe ist so bemessen, daß die Doppelleitung
ein zur Transformation des Anschlußwiderstandes des angeschlossenen Dipols in den
Wellenwiderstand der Empfängerzuleitung geeigneten Wellenwiderstand hat.
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Durch die Erfindung ist die Aufgabe gelöst, eine sperrige Zimmerantenne
der eingangs beschriebenen Art so in möglichst wenig Teile zu zerlegen, daß die
Teile in der Verpackung möglichst wenig Raum benötigen. Die Erfindung besteht darin,
daß jeweils ein Ende der Stäbe der starren Doppelleitungen in eine mit einer Dipolhälfte
elektrisch leitend verbundene Steckbuchse einsteckbar ist und die Stäbe in die zur
Standfläche des Antennenfußes parallele Lage schwenkbar sind, nachdem die Stabenden
aus den Steckbuchsen herausgezogen sind.
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Der Vorteil der erfindungsgemäßen Antenne besteht darin, daß die Antenne
im Lieferzustand aus nur zwei Teilen besteht, die ohne Hilfsmittel in einfachster
Weise zusammenzustecken sind.
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In der Verpackung kann der Antennenfuß mit den parallel zu dessen
Standfläche liegenden Stäben der Doppelleitungen zwischen den beiden an einem Isolierteil
befestigten Dipolen untergebracht werden, so daß die Größe der Verpackung im wesentlichen
| ducb",dm Raumbedarf der Dipole bestimmt ist. |
| l.a«teilhafte Ausgestaltung der erfindungs- |
gemäßen Zimmerantenne besteht darin, daß der Durchmesser und der Abstand der beiden
eine Doppelleitung bildenden Stäbe so bemessen sind, daß die beiden starren Doppelleitungen,
deren Länge bei einer Frequenz im Betriebsfrequenzbereich der Antenne gleich einer
Viertelwellenlänge ist, einen zur Transformation des Anschlußwiderstandes der beiden
parallel geschalteten Ganzwellendipole in den Wellenwiderstand derEmpfängerzuleitung
geeigneten Wellenwiderstand haben. Bei einer praktisch ausgeführten Zimmerantenne
zum Empfang der ganzen UHF-Bereiche (470 bis 790 MHz) sind zwei einander gleiche,
flächenhaft wirkende Ganzwellendipole vorgesehen, deren , Anschlußwiderstand wesentlich
größer ist als der Wellenwiderstand der symmetrischen Empfängerzuleitung (240 Ohm).
Durch die Transformation der starren Doppelleitungen wird der Anschlußwiderstand
der beiden, parallel geschalteten Dipole in den ganzen UHF-Bereichen mit ausreichender
Genauigkeit an den Wellenwiderstand der Empfängerzuleitung angepaßt.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Zimmerantenne ist die symmetrische Empfängerzuleitung an eine der zwei gleichen
starren Doppelleitungen direkt angeschlossen. Die Länge einer gekreuzten Verbindungsleitung
zur zweiten starren Doppelleitung ist dabei so bemessen, daß die aus den beiden
Dipolen gleicher Länge gebildete Antenne in der Dipolebene ein möglichst großes
Vor-Rück-Verhältnis hat. Durch diese Maßnahme wird die Richtkennlinie eines Ganzwellendipols,
die in der Dipolebene ungefähr die Form der Ziffer 8 hat, in der Weise verbessert,
daß die Antenne aus ihrer Hauptempfangsrichtung eine größere Spannung aufnimmt und
der Empfang aus den Richtungen der rückwärtigen Halbebene weitgehend unterdrückt
wird. Es ist vorteilhaft,. die Hauptempfangsrichtung der erfindungsgemäßen Zimmerantenne
auf dem Antennenfuß, vorzugsweise durch einen Pfeil, zu kennzeichnen.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Zimmerantenne sind die beiden starren Doppelleitungen an einem Isolierteil befestigt,
das im Antennenfuß um eine zur Standfläche parallele Achse schwenkbar und gegen
zwei aus einer Abdeckplatte des Antennenfußes ausgestanzte Federn gedrückt ist.
Durch diese Maßnahme können die Antennendipole aus der waagerechten Ebene in eine
zu dieser geneigte Ebene gebracht werden, um den Fernsehempfang bei den im Zimmer
stark verzerrten Wellenfeldern zu verbessern. Die Federn erzeugen zwischen dem schwenkbaren
Isolierteil und dem Antennenfuß eine solche Reibung, daß die Dipole in jeder Neigungslage
stehen bleiben.
Die erfindungsgemäße Zimmerantenne kann in vorteilhafter
Weise derart ausgeführt sein, däß die Enden der Stäbe der starren Doppelleitungen
um einen Winkel kleiner als 90° abgebogen sind und jeweils eine Biegestelle eines
Stabendes in einen Schlitz einer Walze aus Isoliermaterial eingelegt ist, der auf
der Stirnseite der Walze offen ist. Dabei sind zwei Walzen, von denen jeweils eine
an einer starren Doppelleitung angebracht ist, mit einem, Spannbügel derart in einem
Isoliergehäuse befestigt;- dnß-- die Stirnflächen der Walzen an Seitenwänden des
Isoliergehäuses anliegen. Die durch Schlitze der Deckplatte des Isoliergehäuses
hindurchragenden Stäbe derDoppelleitungen sind zusammen mit den zwischen der Deckplatte
und dem Spannbügel eingespannten Walzen aus der Betriebsstellung .in :ide zur Standfläche
des Antennenfußes parallele Lage schwenkbar. Diese Ausführungsform hat einen besonders
einfachen Aufbau, so daß sie in der Mengenfertigung für geringe Kosten herstellbar
ist.
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In den Figuren. ist ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Zimmerantenne dargestellt.
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F i g. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht der Antenne; F i g. 2
ist ein Schnitt durch ein die Antennendipole haltendes Isolierteil in der Ebene
eines Antennendipols; F i g. 3 und 4 sind zwei zueinander senkrechte Schnitte durch
den Antennenfuß, wobei die F i g. 4 ein Schnittbild gemäß der Linie A-A in F i g.
3 ist; in der F i g. 5 ist die Prinzipschaitung der Antenne wiedergegeben.
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Am Isolierteil 1 sind zwei gleiche flächenhaft wirkende Ganzwellendipole
angebracht, deren Hälften 2
und 3 aus Metallband gebogene, ringsherum geschlossene
und elektrisch kurzgeschlossene Rahmen sind. An den Dipolhälften 2 und
3 sind Steckbuchsen 4 bzw. 5 angebracht, die zusammen mit den miteinander
verbundenen Enden des Metallbandes der Dipolhälften 2 und 3 in mit dem Isolierteil
1 in einem Stück gefertigte Dosen 6 bzw. 7 eingesetzt sind.
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Die Dosen 6 und 7 sind mit Deckeln 8 verschlossen. Mit Schrauben
9 und 10 sind zugleich der Deckel 8 und die Dipolhälften 2 bzw. 3
an der Dose 6 bzw. 7 befestigt.
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Durch Einführungsöffnungen 11 bzw. 12 im Dekkel 8 können die
um einen Winkel kleiner als 90° abgewinkelten Enden 13, 14, 15 und
16 von vier Stäben, die zwei Doppelleitungen 17 und 18 bilden, in die Steckbuchsen
4 bzw. 5 eingeführt werden. Im Antennenfuß 19 ist eine symmetrische Doppelleitung
20 mit 240 Ohm Wellenwiderstand durch Anlöten der Leitungsadern direkt mit der starren
Doppelleitung 18 verbunden. Die starre Doppelleitung 17 ist durch zwei gekreuzte
Leiter 21, die nur im Prinzipschaltbild der F i g. 5, aber nicht in den F i g. 3
und 4 dargestellt sind, mit der starren Doppelleitung 18 verbunden. Die Länge der
starren Doppelleitungen 17 und 18 ist bei einer Frequenz der UHF-Fernsehbereiche
(470 bis 790 MHz) gleich einer Viertelwellenlänge. Der Durchmesser und der Abstand
der beiden eine Doppelleitung 17 bzw. 18 bildenden Stäbe sind so bemessen, daß die
Doppelleitungen 17 und 18 einen Wellenwiderstand haben, der zur Transformation des
Anschlußwiderstandes der beiden parallel geschalteten Grenzwellendipole 2 bzw. 3
in den Wellenwiderstand der Empfängerzuleitung 20
geeignet ist. Die Länge
der gekreuzten Verbindungsleitung 21 zwischen den starren Doppelleitungen 17 und
18 ist so bemessen, daß die aus den beiden Dipolen 2 und 3 gebildete Antenne in
der Dipolebene ein möglichst großes Vor-Rück-Verhältnis hat.
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Die beiden starren Doppelleitungen sind an einem Isoliergehäuse 21
befestigt, das im Antennenfuß 19 um eine zur Standfläche parallele Achse schwenkbar
angeordnet ist, sö daß die Antennendipole aus der waagerechten Ebene in eine zu
dieser geneigten Ebene gebracht werden können.
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Das Isoliergehäuse 21 weist zwei auf Widerlagem 22 des Deckels
aufliegende Zapfen 23 auf. Vorsprünge 24 und 25 der Seitenwände
26 und 27 des Isoliergehäuses 21 sind gegen Federn
28 und 29 gedrückt, die aus dem Abdeckblech 30 des Antennenfußes 19
ausgestanzt sind. Dadurch wird bei der Schwenkung des Gehäuses 21 im Antennenfuß
19 eine so große Reibung erzeugt, daß die Dipole 2, 3 in jeder eingestellten Neigungslage
stehen bleiben. Das Abdeckblech 30 ist mit zwei Schrauben 31 und 32 am Antennenfuß
19 befestigt. Ein Pfeil 33 auf der Oberfläche des Antennenfußes 19 kennzeichnet
die Hauptempfangsrichtung der Antenne.
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Die um einen Winkel kleiner als 90° abgewinkelten Enden
35 und 36 bzw. 37 und 38, der die starren Doppelleitungen
17 und 18 bildenden Stäbe, sind durch Schlitze 39 und
40 in der Deckplatte 41 des Isoliergehäuses 21 hindurchgeführt
und in Schlitze von zwei Walzen 42 eingelegt. Diese Schlitze sind auf den
Stirnseiten 43 und 44 der Walzen 42 offen.
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Die beiden Walzen 42 sind so in das Isoliergehäuse
21 eingesetzt, daß die Stirnflächen 43 und 44 an der Seitenwand
27 und die beiden diesen gegenüberliegenden Stirnflächen an der Seitenwand 26 des
Isoliergehäuses 21 anliegen. Durch einen Spannbügel 45, der mit einer Schraube
46 am Isoliergehäuse 21
befestigt ist, werden die Walzen 42 gegen die
Deckplatte 41 des Isoliergehäuses 21 gedrückt. Die starren Doppelleitungen 17 und
18 sind zusammen mit den Walzen 42 aus der in der F i g. 1 gezeichneten Betriebsstellung
in die zur Standfläche des Antennenfußes parallele Lage schwenkbar. In dieser Lage
sind die starren Doppelleitungen 17 und 18 in der F i g.1 gestrichelt angedeutet.
Die Reibung der Walzen 42 im Isolierteil 21 ist so groß, daß die starren
Doppelleitungen 17 und 18 in jeder eingestellten Lage stehen bleiben.