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Nummernschalter für Fernsprechapparate Zusatz zur Anmeldung: H 54798
VIII a/21 a3 -Auslegeschrift 1264 520 Die Erfindung betrifft einen Nummernschalter
für Fernsprechapparate, mit einem mit der Wählscheibe gekuppelten Zahnrad, das mit
einem ersten Ritzel in Verbindung steht, welches über eine erste Klinken-Klauenkupplung
mit einem Impulsgeberrad gekuppelt ist, das eine Anzahl mit einem Kontaktsatz zusammenwirkender
Nocken aufweist und mit einer Vorlaufsperre zusammenwirkt, die sich in der Ruhestellung
des Antriebszahnrades in Eingriffsstellung befindet, und mit einem Hemmgetriebe,
welches mit dem Impulsgeberrad antriebsmäßig verbunden ist, wobei das Antriebszahnrad
in an sich bekannter Weise mit einem zweiten Ritzel in Verbindung steht, das Impulsgeberrad
über die Klinken-Klauenkupplung mit dem einen Ritzel und das Hemmgetriebe über eine
weitere Kupplung mit dem anderen Ritzel verbunden ist, und wobei beide Kupplungen
in an sich bekannter Weise lediglich in Ablaufrichtung der Wählscheibe eingreifen,
nach Patentanmeldung H 54798 VIII a / 21 a g (deutsche Auslegeschrift 1264 520).
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Ein derartiger Nummernschalter weist den Vorteil auf, daß das Hemmgetriebe
nach Ablauf der Antriebseinrichtung des Nummernschalters auslaufen kann, ohne daß
es ruckartig von der Vorlaufsperre gebremst wird. Das Bremsen geschieht vielmehr
nur durch die innere Reibung des Hemmgetriebes. Die Lebensdauer eines derart ausgebildeten
Nummernschalters ist gegenüber den bekannten Nummernschaltern beträchtlich erhöht.
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Gemäß verschiedenen Weiterbildungen des Nummernschalters nach der
Hauptpatentanmeldung ist die Kupplung zwischen dem zweiten Ritzel und dem Hemmgetriebe
als Klinken-Klauenkupplung ausgebildet. Es hat sich gezeigt, daß hierdurch in manchen
Fällen Schwierigkeiten bei der Impulsgabe auftreten können, da die Länge des ersten,
vom Nummernschalter ausgelösten Impulses verschiedene Werte annehmen kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Nummernschalter zu
schaffen, bei dem dieser Nachteil vermieden ist.
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Die Lösung ist im wesentlichen darin zu sehen, daß bei dem Nummernschalter
nach der Hauptpatentanmeldung H 54798 VIII a / 21 a 3, bei dem als Kupplung zwischen
dem zweiten Ritzel und dem Hemmgetriebe eine Klinken-Klauenkupplung verwendet ist,
die zweite Klinken-Klauenkupplung einen kleineren maximalen Totbereich des Drehwinkels
bis zum Kupplungsbeginn aufweist als der unter Berücksichtigung des Übersetzungsverhältnisses
zwischen den beiden Klinken-Klauenkupplungen vorhandenen Totbereich der ersten Klinken-Klauenkupplung.
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Bei einer besonderen Ausführungsform nach der Erfindung wird bei Verwendung
eines Impulsrades mit drei Öffnungszacken, die etwa die gleiche Breite haben wie
die dazwischenliegenden Leerräume, eine Kupplungsscheibe mit fünf Klauen verwendet,
die mit zwei diametral gegenüberliegenden Klinken zusammenwirken.
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Gemäß einer anderen Ausführungsform wird bei Verwendung einer ersten
Klinken-Klauenkupplung mit drei Klauen und zwei einander diametral gegenüberliegenden
Klinken eine zweite Klinken-Klauenkupplung verwendet, deren Kupplungsscheibe vier
Klauen aufweist, die mit drei gleichmäßig über den Umfang verteilten Klinken zusammenwirken.
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Gemäß einer Weiterbildung kann die Abtriebsseite der ersten Klinken-Klauenkupplung,
die das Impulsrad trägt, mit einer Reibungsbremse versehen sein. Hierdurch wird
ein Verschieben des Impulsrades beim Aufziehen der Wählscheibe vermieden.
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Die Erfindung ist im folgenden an Hand schematischer Zeichnungen an
einem Ausführungsbeispiel ergänzend beschrieben.
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F i g. 1 ist eine Draufsicht auf einen Nummernschalter nach der Erfindung;
F i g. 2 ist eine Seitenansicht des Nummernschalters; F i g. 3 ist -ein Querschnitt
durch die Klinken-Klauenkupplung nach der Erfindung.
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Der Nummernschalter nachdem Ausführungsbeispiel umfaßt ein Antriebszahnrad
1, welches mit der Nummernwählscheibe koaxial gekuppelt ist. Das Antriebszahnrad
steht
im Eingriff mit einem ersten Ritzel 2 sowie einem zweiten Ritzel 3, die jeweils
auf einer Achse 4 bzw. 5 gelagert sind, wobei die Achsen an dem Gehäuse des Nummernschalters
befestigt sind. Das erste Ritzel2 ist über eine erste Klinken-Klauenkupplung 6 mit
einem Impulsrad 7 verbunden, welches in üblicher Weise drei radiale Vorsprünge aufweist,
die mit einem am Gehäuse befestigten Kontaktsatz 8 zusammenwirken. Das zweite Ritzel
3 steht über eine zweite Klinken-Klauenkupplung 9 mit einem schräg verzahnten Zahnrad
10 in Verbindung, welches koaxial zu dem zweiten Ritzel3 angeordnet ist.
Das schräg verzahnte Zahnrad 10 ist im Eingriff mit der Schnecke 11 des Hemmgetriebes,
und diese Schnecke ist in einem U-förmigen Bügel 12, der mit der Grundplatte verbunden
ist, gelagert. Auf der Achse der Schnecke 11 sitzt ein Fliehkraftregulator üblicher
Bauart.
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Die Erfindung befaßt sich mit der Verbesserung der zweiten Klinken-Klauenkupplung
9. Diese ist in F i g. 3 im Querschnitt dargestellt. Sie umfaßt eine Klauenscheibe
13, an deren Umfang fünf Klauen vorgesehen sind. Die Klauenscheibe ist mit dem schräg
verzahnten Zahnrad 10 fest verbunden. Die Kupplung enthält ferner eine Tragscheibe
14, welche mit dem zweiten Ritzel 3 fest verbunden ist und zwei diametral gegenüberliegende
Zapfen 15 und 16 aufweist, die achsparallel verlaufen. Diese Zapfen dienen als Lagerung
für Klinken 17 und 18, deren Nasen durch Federn 19 und 20 gegen den
Umfang der Klauenscheibe 13 gedrückt sind. Eine derartige Klinken-Klauenkupplung
bewirkt in Kupplungsrichtung bereits nach einer Drehung von höchstens 36° einen
Kupplungseingriff, so daß beim Ablauf des Nummernschalters kein großer Stoß auf
das Hemmgetriebe ausgeübt werden kann. Außerdem wird jedoch durch eine derartige
Klinken-Klauenkupplung auch sichergestellt, daß das Impulsrad 7 immer gleich lange
Impulse abgibt, während es bei der Bauart nach dem Hauptpatent vorkommen konnte,
daß der erste Impuls eine andere Länge aufwies als die folgenden Impulse. Dadurch
traten dann unter Umständen Störungen beim Wählvorgang auf.
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Die beiden Klinken-Klauenkupplungen sind so ausgebildet, daß beim
Aufziehen der Wählscheibe keine Kupplungsverbindung hergestellt wird. Erst nach
dem Loslassen der Wählscheibe treten die beiden Klinken Klauenkuppiungen in Tätigkeit,
so daß nunmehr das Impulsrad 7 sowie das schräg verzahnte Zahnrad 10 in Bewegung
gesetzt werden. Wie aus . F i g. 1 zu entnehmen ist, benötigt das Impulsrad 7 etwa
einen Drehwinkel von 12°, ehe der Kontaktsatz 8 unterbrochen wird. Berücksichtigt
man dabei, daß die Klinken-Klauenkupplung des Impulsrades 7 erst nach einem gewissen
Drehwinkel in Tätigkeit tritt, der etwa 50° beträgt, so erkennt man, daß die Summe
dieses Drehwinkels mit dem vorher genannten Drehwinkel des Impulsrades 7 von 12°
merklich größer ist als der größtmögliche Drehwinkel, den die zweite Klinken-Klauenkupplung
bis zum Kupplungseingriff zurücklegt, wenn man voraussetzt, daß die beiden Minken-Klauenkupplungen
mit gleicher Winkelgeschwindigkeit angetrieben werden, also mit dem Übersetzungsverhältnis
1:1.
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An sich hätte bereits der Nummernschalter nach dem Hauptpatent hinsichtlich
der Impulslänge des ersten abgegebenen Impulses einwandfrei arbeiten müssen, da
der maximale Drehwinkel der zweiten Klinken-Klauenkupplung bis zum Kupplungseingriff
höchstens 60% betrug und damit kleiner war als der unter Berücksichtigung des Übersetzungsverhältnisses
zwischen beiden Klinken-Klauenkupplungen transformierte Drehwinkel des Ritzels der
ersten Klinken-Klauenkupplung bis zum Unterbrechen des Kontaktsatzes B. Es hat sich
jedoch gezeigt, daß erst eine konstante Länge des ersten Impulses erreicht werden
kann, wenn die zweite Klinken-Klauenkupplung einen noch kleineren Totbereich zu
Beginn des Kupplungsvorganges aufweist.