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Fotografische Kamera mit wechselweiser Transport- und Aufnahmesperre
sowie zwangsläufig weitergeschalteter Blitzwürfelfassung Gegenstand der Hauptpatentanmeldung
ist eine fotografische Kamera mit wechselweiser Transport-und Aufnahmesperre und
mit zwangsläufig weitergeschalteter Blitzwürfelfassung, bei welcher nach jeder Auslösung
bis zur vollendeten Weiterschaltung des Blitzwürfels die Filmtransportsperre im
Falle eines eingelegten Films aufgehoben, im Falle des Nichtvorhandenseins eines
Films oder bei Vorliegen einer Filmperforation aber durch einen Sperrschieber hergestellt
wird, der durch einen mit der Blitzwürfelfassung in Eingriff kommenden Steuerhebel
beeinflußt ist. Dadurch wird nach jeder Bildauslösung bis zur vollendeten Weiterschaltung
des Blitzwürfels die Filrntransportsperre im Falle eines eingelegten Films aufgehoben,
im Falle des Nichtvorhandenseins eines Films aber in diesem Augenblick hergestellt.
Dadurch, daß die Blitzwürfelfortschaltfunktion mit in die Sperrenfunktion einbezogen
wird, ergibt sich eine Lösung mit sehr geringem Aufwand. Trotz des geringen Aufwandes
hat aber diese Sperre z. B. den Vorteil, daß die Kamera auch bei nicht eingelegtem
Film wie in der Praxis bedient werden kann, was neben dem geringen Aufwand vorteilhaft
ist, um dem Kunden die Kamera erklären zu können.
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Gemäß der Hauptpatentanmeldung war eine gewisse Justierung bzw. genaue
Bemessung der Teile und ihrer Bewegungsvorgänge während der Auslösung erforderlich,
um das Zusammenwirken der einzelnen Gelenkhebel und Schieber sicherzustellen, andernfalls
konnte es vorkommen, daß die Transportsperre freigegeben wurde, ehe die Auslösung
erfolgte, oder umgekehrt. Diese Nachteile werden erfindungsgemäß dadurch vermieden
und damit sowohl eine Verbesserung der Wirkungsweise als auch eine Vereinfachung
und Erleichterung der Herstellung erzielt, daß der die Transportsperre im Freizustand
verriegelnde, zur Entriegelung von den Nasen der Blitzwürfelfassung angetriebene
Steuer- oder Spannhebel zugleich zur Betätigung der Objektivverschlußlamelle dient.
Damit ist die Gleichzeitigkeit zwischen Transportsperrenfreigabe und Verschlußauslösung
zwangsläufig hergestellt. Vorzugsweise ist dabei der Steuerhebel für die Transportsperre
mit der Auslösehandhabe gekuppelt bzw. im einfachsten Falle auf ihr oder einem mit
ihr verbundenen Schieber gelagert.
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Weitere Einzelheiten werden an Hand der Figuren, die ein Ausführungsbeispiel
gemäß der Erfindung darstellen, noch näher erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine Rückansicht
der Kamera bei geöffnetem Rückdeckel, kurz vor Beendigung der Filmtransportbewegung
und demgemäß bei gesperrtem Auslöser, F i g. 2 einen Schnitt entlang der Linien
II-II der F i g. 1, F i g. 3 eine Draufsicht auf die Kamera, teilweise mit weggeschnittenem
Deckel, F i g. 4 eine Ansicht ähnlich F i g. 2 bei niedergedrücktem Auslöseschieber
unmittelbar nach der Auslösung vor dem Loslassen des Schiebers.
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In den Figuren ist 1 ein Gehäuse, das oben durch einen Deckel oder
Kappe 2 abgeschlossen ist. An den Punkten 3, 4 und 5 des Gehäuses 1 ist eine Platine
6 durch Anschrauben befestigt. Bei 7 ist die in ihrer Masse über die notwendige
Festigkeit hinaus vergrößerte und zum Zwecke des Gewichtsausgleichs als Doppelflügel
ausgebildete Verschlußlamelle 8 gelagert, welche im Ruhezustand durch die Schenkelfeder
9 gegen einen Anschlag 10 auf der Platine 6
gedrückt wird. Der
eine Flügel der Verschlußlamelle 8
deckt die Öffnung 11 für den Durchlaß des
Objektivstrahlenganges ab und bildet dadurch den Verschluß der Kamera. Die Verschlußlamelle
8 weist ferner einen nasenartigen Ansatz 12 sowie eine weitere Nase 13 auf,
welch letztere in Verbindung mit einem nicht dargestellten einschaltbaren Rückprallkontakt
od. dgl. zur Zeitbeeinflussung des Verschlusses dienen kann. Ein U-förmig abgewinkelter
Teil 14 der Platine 6 bildet zusammen mit einer Ansatzschraube 15 der Platine und
einem aus der Platine herausgebogenen
und bei der Montage durch
eine Öffnung 17' einführbaren Lappen 16 eine Geradführung für den Auslöseschieber
17, der durch die mit einem Ende 18' an der Platine eingehängten Zugfeder 18 in
seiner Ausgangslage gehalten wird. Der Schieber 17 wird durch eine nicht dargestellte
Auslösetaste, die z. B. an dem Lappen 17' befestigt sein und nach außen ragen kann,
betätigt. In Punkt 19 ist auf dem Auslöseschieber 17 ein Spann- oder Steuerhebel
20 drehbar gelagert und wird durch die Drehfeder 21 gegen einen Anschlag 22 am Auslöseschieber
17 angedrückt. Ein kurvenförmiges Ende 23 des Spannhebels 20 wirkt während des Auslösevorganges
mit einem ebenfalls kurvenförmigen Ende 24 der Verschlußplatine zusammen.
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Der Spannhebel 20 weist ferner noch ein abgewinkeltes Ende 25 auf,
das während der Transportbewegung in den Weg der vier Anschlagnasen 26 des Filmtransport-
und Blitzwürfelfortschaltgetriebes ragt und dabei jeweils gegen Ende der Transportbewegung
von einer der vier Nasen erfaßt wird, wie dies in der Hauptpatentanmeldung beschrieben
ist.
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Der Spannhebel 20 schlägt im Ruhezustand mit seiner Nase
27 gegen den erwähnten Anschlag 22 der Platine 6. Der Lappen 25 bildet
zugleich mit dem geeigneten verformten Ende 28 des einen Blitzwürfelkontaktes 29
den Synchroschalter, welcher dem Blitzwürfel während der Verschlußauslösung, und
zwar erst kurz vor Beginn der Verschlußöffnung, die nötige Zündspannung zuführt,
so daß der Blitz bei Erreichen der vollen Verschlußöffnung seine größte Leuchtstärke
hat. Der andere Blitzwürfelkontakt ist nicht dargestellt, bildet aber gleichzeitig
die obere Zuleitung zu der im Raum 30 befindlichen tellerartigen Batterie, deren
zweite untere Zuleitung als Lappen 31 ausgebildet ist, welcher unmittelbar an die
Platine angeformt ist bzw. einen federnden Teil derselben bildet.
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In der Stellung gemäß F i g. 1 ist angenommen, daß der Benutzer durch
Drehung des nach außen ragenden Filmtransportrades 32 den Filmtransport bereits
zu einem gewissen Maß betätigt hat und daß dabei die Nase 26 der durch Reibungsmitnahme
ebenfalls bewegten Blitzwürfelfassung 33 in F i g. 1 von rechts her soeben an dem
Lappen 25 des Spannhebels 20 zur Anlage gelangt ist. Bei weiterer Drehung des Transportrades
32 wird jetzt der Spannhebel 20 ebenfalls mitgenommen, bis er an dem Gehäuseanschlag
34 zur Anlage kommt, wodurch die Blitzwürfelfassung 33 ihre neue Grundstellung erreicht
hat. Dabei oder kurz danach, wobei dann die etwaige Reibungskupplung überwunden
wird, ist, wie in der Hauptpatentanmeldung beschrieben, der mit einem besonderen
an ihm gelagerten Schwenkhebel 36 in die Rändelung des Transportrades 32
eingreifende Stoppschieber 35 durch den Spannhebel 20 bzw. dessen vorher
in einen Schlitz 35' des Stoppschiebers 35 eingreifenden Ansatz 20' freigegeben
worden und sperrt dann den Filmtransport, wenn der Schieber mit seinem Ende 35"
in das nächste Perforationsloch des Films einfällt oder wenn ein Film nicht vorhanden
ist.
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Letztere Wirkung ist zur Erläuterung der Kamera bzw. für Vorführzwecke
erwünscht. Wird jetzt der Auslöseschieber 17 niedergedrückt, so wird auch der Spannhebel
20 in der geschilderten, gegenüber F i g. 1 gegen den Uhrzeigersinn bereits geschwenkten
Lage mit heruntergenommen. Die Kante des Ansatzes 20' ist so geformt, daß
sie bei Abwärtsbewegung des Schiebers 17 in dichter Nachbarschaft des Sperrschiebers
35 verläuft, ohne diesen zu berühren, am Schluß aber bei inzwischen vorgezogenem
Schieber vor dessen Schlitz 35' liegt, um später in diesen eintreten zu können.
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Der Lappen 25 verläßt beim Niederdrücken des Auslösers den Mitnehmer
26 der Hebel 20, wird aber, ohne freigegeben zu werden, sondern angetrieben durch
die entsprechend schräg liegende Kurve 24, welche auf die kurvenförmige Nase 23
einwirkt, noch weiter in seinem bisherigen Drehsinne während des Niederdrückens
des Auslösers gedreht. Dabei gelangt die Nase 27, die sich schon während der Transportbewegung
von der Nase 22 abgehoben hatte, durch das Niederdrücken hinter die Nase 12 der
Verschlußlamelle B. Wenn dann die Kante 23 a die Kante 24a erreicht hat, rutscht
der Spannhebel 20 ab und schnellt in seine Ausgangslage zurück, wobei er mit der
Nase 27 wieder gegen den Anschlag 22 des Auslöseschiebers 17 bewegt wird. Dabei
hat er jedoch für die gewünschte Dauer der Verschlußöffnung die Verschlußlamelle
über deren Nase 12 kurzzeitig mitgerissen und wieder freigegeben. Zugleich war während
der Auslösebewegung der Stoppschieber 35 an seiner schiefen Ebene 35" aus der Verriegelungsstellung
herausgezogen worden und wird beim Rückschnellen des Hebels 20 durch Einfallen des
Ansatzes 20' in den Schlitz 35' des Stoppschiebers 35 in seiner Freistellung
gehalten, so daß nunmehr bei Loslassen und Rückbewegen des Schiebers 17, wobei am
Ende der Bewegung auch Hilfshebel 36 aus der Verzahnung des Transportrades 32 herausbewegt
wurde, die Transportbewegung freigegeben ist, während zugleich, wie in der Hauptpatentänmeldung
beschrieben, durch eine Nase 36' des Schwenkhebels 36 die Auslösebewegung gesperrt
ist.
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Die Abwärtsbewegung des Schiebers 17 bei der Auslösebetätigung wird
durch Anschlag der angebogenen Nase 37 an einer Kante 38 der Platine 6 begrenzt.