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Setzmaschine Bekannte Setzmaschinen besitzen ein Tastenbrett, über
welches mittels Freilegeschienen Matern, die infolge ihres Eigengewichtes in zugeordneten
Kanälen gleiten, nach Wunsch freigegeben sowie mittels eines Riemens und eines nachgeschalteten
Drehsterns zu einer Sammel- und Ausrichtestation weiterbefördert werden. Von hier
aus gelangen sie über Führungen und Hebe- und Senkvorrichtungen zu einer weiteren
Station, in der das Ausgießen der Typenzeile erfolgt. Hiernach werden die Matern
durch ein Schwingarmhebelsystem und ein mechanisches Sortiergerät dem Sammelbehälter
wieder zugeführt, von wo aus sie mittels der vorgenannten Freilegeschienen abgehoben
werden. Nachteilig bei diesen bekannten Ausführungsformen ist, daß die Gleitkanäle,
der Transportriemen zum Transport der Matern zum Drehstern an der Stirnseite der
Maschine unmittelbar über dem Tastenbrett angeordnet sind, so daß sie die Freilegeschienen
der Matern abdecken. Die Gleitkanäle für die Matern und der Transportriemen befinden
sich dabei zwischen zwei Platten und anderen ebenen Elementen, die fest an dem Maschinengestell
angeordnet sind und infolgedessen die Freilegeschienen, deren Bewegungen vom Tastenbrett
abgeleitet werden, .abdecken. Bei diesen Setzmaschinen bilden jedoch gerade die
Freilegeschienen die störanfälligste Stelle der Maschinen, so daß eine häufige Wartung
unumgänglich erforderlich ist. Bei den bekannten Ausführungsformen gestalten sich
daher diese Arbeiten zeitaufwendig und sind nur umständlich durchzuführen, da die
vorstehend beschriebenen Elemente den ungehinderten Zugang zu den Freilegeschienen
nicht zulassen und die Pflege derselben erschweren.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Setzmaschine in einfachster
Weise so zu gestalten, daß die Freilegeschienen und die zugeordneten Kanäle ohne
jegliche Behinderung frei zugänglich sind.
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Die Erfindung betrifft eine Setzmaschine mit Tastenbrett sowie zwischen
einer Bodenplatte und einer Deckplatte angeordneten Freilegeschienen und Führungskanälen
für die Matern und zugeordneter, einen Riemen aufweisender Transporteinrichtung
für eine nachgeschaltete Ausrichtestation. Die Erfindung besteht darin, daß die
Bodenplatte und die Deckplatte unter Zwischenschaltung der Führungskanäle und der
Förderriemenstrecke, die die Matern zur Ausrichtestation befördert, jeweils gelenkig
am Maschinengestell befestigt sind und der Antrieb für den Förderriemen, je nach
der von der Bodenplatte eingenommenen Lage, über mechanische, selbsttätig ein- und
ausrückbare Verbindungsmittel durchführbar ist, sowie für die Dämpfung bei der abwärts
gerichteten Schwenkbewegung der Bodenplatte eine Dämpfungsvorrichtung vorgesehen
ist.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind vor allem darin zu
sehen, daß zur Überprüfung, zur Wartung und zur Beseitigung von Störungen die Freilegeschienen
und Führungskanäle in einfachster Weise ohne jegliche Behinderung zugänglich sind,
so daß Arbeiten zur Beseitigung von Störungen u. dgl. in kürzester Zeit und ohne
Behinderung durchführbar sind.
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Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigt F i g. 1 frontal eine Setzmaschine
mit dem den Schienen vorangesetzten Organkomplex in der Funktionsstellung der Maschine,
F i g. 2 in perspektivischer Ansicht ein Detail der Maschine und zwar der den Schienen
vorangestellte Komplex von der Arbeitslage leicht abgehoben, wobei die frontale
Platte teilweise von den Kanälen, die sie normalerweise bedeckt, entfernt ist, F
i g. 3 eine perspektivische Ansicht, analog jener der F i g. 2, in dem Augenblick,
in dem der Organkomplex sich in vollständig gehobener Lage befindet.
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Auf diese Figuren Bezug genommen, umfaßt die Setzmaschine an der Stirnseite
über dem herkömmlichen Tastenbrett 1 einen Komplex Organe, die die Freilegeschienen
2 der Matern bedecken.
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Dieser Organkomplex umfaßt eine Bodenplatte 2 a mit den Kanälen 3,
in die die Matern fallen, und ein Förderband 4 mit den zugeordneten Vorgelegen
(sowie zugeordneten Träger- und Förderorganen), die die Matern über einen (nicht
dargestellten) Justierungsstern zu einer (ebenfalls nicht dargestellten) Justierungsstation
befördern. Diesem Komplex gehört eine weitere, der ersten vorgesetzte Deckplatte
7 an, die die Fallkanäle 3 und einen Teil des Bandes 4 abdeckt
und
eine transparente Scheibe 8, beispielsweise eine leicht gebogene Scheibe
aus transparentem Kunststoff aufweist. Der so gebildete Komplex ist an einer gemeinsamen
Achse 9 aasgelenkt, so daß sich dieser drehen und in die gehobene Stellung gemäß
F i g. 3 gelangen kann, bei der die Bedienungsperson unbehindert zu den Schienen
2 gelangt, die den Fall der Matern, der der von Fall zu Fall von der Bedienungsperson
gedrückten Taste entspricht, bewirken.
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Durch einen Sperriegel 10, der in der Folge noch ausführlicher
beschrieben wird, verbleibt der Komplex in angehobener Stellung, während dieser
unter Zuhilfenahme eines Satzes Sperrklinken 11 (in diesem Fall zwei Stück), die
mit einem am Gestell der Maschine 12 vorhandenen Stab 12 a zusammenwirken und durch
Betätigung des Handgriffes 12 b ausgerückt werden können, in abgesenkter Stellung
verriegelbar ist.
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Um die Senkbewegung des Komplexes zu verlangsamen, wirkt auf die Bodenplatte
2 a ein Dämpfer 13
ein, der an einem Endteil indirekt in 14 dieser
Platte und am anderen Ende an einer beliebigen Stelle, beispielsweise in 15 am Maschinengestell
12, aasgelenkt ist.
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Die obere, die Fallkanäle 3 abdeckende Deckplatte 7 kann sich um die
gemeinsame Achse 9 unabhängig von der Bodenplatte 2 a drehen und verharrt (s. F
i g. 2) infolge Wirkung des Sperriegels 10 in gehobener Stellung gemäß F i g. 3.
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Die Bodenplatte 2 a weist auf ihrer vorderen Seite eine Reihe Kanäle
3 auf, deren Verlauf im wesentlichen vertikal ist, wobei die Länge von links nach
rechts abnimmt. An einer Seite werden die Kanäle 3 durch die Bodenplatte 2 a selbst,
an den beiden anderen Seiten durch parallele, in herkömmlicher Weise an diese Platte
befestigte Leisten 16 und an der vierten Seite durch die Deckplatte 7 gebildet.
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Die aus den Kanälen 3 stammenden Matern kommen mit der Strecke des
Förderbandes 4, das oberhalb einer schrägen Wandung 17 unter den Endteilen der Kanäle
3 verläuft und an der- Bodenplatte 2 a befestigt ist, in Berührung.
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Das Förderband 4 bewegt sich auf den beiden auf der Bodenplatte 2
a vorhandenen, nicht veranschaulichten, lose in Lagern montierten Vorgelegescheiben
5, 6. Die Achse 18 der unteren Vorgelegescheibe 5 geht durch die Bodenplatte 2 a
hindurch und trägt an der rückwärtigen Seite ein Zahnrad und eine weitere Riemenscheibe
19, die mittels eines Riemens 20 mit einer ebenfalls lose auf der Bodenplatte angeordneten
Antriebsscheibe 21 verbunden ist. Die Antriebsscheibe 21 ist schalenförmig
ausgebildet und weist an ihrer Bodenfläche 22 einen Kranz mit Schrägverzahnung 23-
auf, der dazu bestimmt ist, in ein Stirnrad 24 mit Schrägverzahnung einzugreifen,
dem die Bewegung, in bekannter Weise, von einem in Bewegung befindlichen Teil der
Setzmaschine erteilt wird.
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In bekannter Weise wird das der Vorgelegescheibe 5 zugeordnete Zahnrad
an ein Räderwerk 25 gekuppelt, dessen Räder dazu dienen, die Bewegung an den Drehstern
zu übertragen, der vom Förderband 4 die Matern aufnimmt und diese geordnet an die
Ausrichtungsstation weitergibt. Ein solcher Justierungsstern ist zur Genüge bekannt
und wird in diesem Fall auf der Außenseite der Bodenplatte 2 a gelagert.
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Die Bodenplatte 2 a, zusammen mit den verschiedenen, auf dieser vorhandenen
Organen ist so gelagert, daß sich diese auf der festen Achse 9 drehen kann, die
ihrerseits von den Endteilen eines an dem Maschinengestell 12 in herkömmlicher Weise
befestigten Auslegerpaares 30 aufgenommen wird.
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An der unteren Seite der Bodenplatte 2 a sind mittels Schrauben zwei
Arme 31 und 31 a angebracht, die mittels jeweils an einem Ende vorgesehener Buchsen
32 auf der Achse 9 angeordnet sind. Zu diesem Zweck weist einer der Arme (der mit
31 a bezeichnete) eine quer angeordnete Vertiefung 33 auf, so daß dieser Arm in
Übereinstimmung mit der Vertiefung einen keilförmigen Querschnitt aufweist, dessen
verjüngter Endteil der rechten Seite der Bedienungsperson zugewandt ist.
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Auf der Achse 9 ist auch die Deckplatte 7 aasgelenkt, die dazu dient,
die Fallkanäle 3 und die schiefe Ebene, entlang welcher sich die Förderstrecke des
Bandes 4 erstreckt, abzudecken.
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Diese Deckplatte wird auf der Achse 9 mittels einem Paar Arme 34 mit
abgerundetem oder dreieckigem Querschnitt gelagert und ist am oberen Teil in irgendeiner
Weise mit der transparenten Scheibe 8 versehen.
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Darüber hinaus ist auf einer Seite der Bodenplatte 2 a eine Gabelung
36 fliegend gelagert, zwischen deren Armen sich ein Zapfen erstreckt, der (in 14)
an das Endteil eines Stabes 37 des hydraulischen Dämpfers 13 aasgelenkt ist und
dessen anderer Endteil an einem Bügel (15), der aus dem Maschinengestell herausragt,
aasgelenkt ist.
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Dem (in der Figur) rechten Träger der Achse 9 ist der Sperriegel 10
zugeordnet, der aus einem, der Wirkung einer (nicht dargestellten) Feder entgegenwirkenden
Zapfen 38 besteht, an einem Endteil abgeschrägt ist und am anderen einen Handgriff
39 aufweist. Die Lage des Sperriegels ist so, daß dieser seiner Feder entgegenwirkend
selbsttätig durch den rechten Arm 34, der die Deckplatte 7 aufnimmt, verstellbar
ist und in die Quervertiefung 33 des rechten Armes 31 a, der die Bodenplatte aufnimmt,
einrastet, die ihn weiter verstellt, sobald die Deckplatte angehoben wird. In vollständig
gehobener Stellung schnappt der Sperriegel unter die beiden vorstehend genannten
Arme und hält so den Komplex in angehobener Lage. Zur Absenkung erfaßt die Bedienungsperson
den Handgriff des Sperriegels und zieht diesen unter den Armen der beiden Platten
heraus.
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Um die Bodenplatte 2 a an dem Maschinengestell in Arbeitsstellung
zu kuppeln, sind an der unteren Seite der Bodenplatte 2 a zwei gabelförmige Träger
41 vorgesehen und befestigt, wovon ein jeder drehbar in einer winkelförmigen
Einklinkvorrichtung montiert und dazu bestimmt ist, den am Maschinengestell angebrachten
Stab 12 a zu hintergreifen. Zur Bewirkung der Drehung und daher der Ausrückung der
Einklinkvorrichtung ist eine drehbare Steuerwelle 50 vorgesehen, die durch Träger
hindurchgeht und an einem Endteil mit einem Winkelarm abschließt, an dem der Steuerhandgriff
12 b vorgesehen ist. Übereinstimmend mit den Einklinkorganen weist diese Welle Nockenflächen
auf, so daß bei der Drehung dieser Welle die Rotation und die Ausrückung der Einklinkorgane
bewirkt wird.
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Die Einklinkorgane weisen eine L-Form auf (siehe F i g. 3) mit einem
hakenförmigen Ansatz am Endteil einer der L-Arme. Dem bügelförmigen Träger 44 und
dem genannten Arm des Winkelelementes ist eine Druckfeder 43 zwischengeschaltet,
die dazu neigt, das
hakenförmige Endteil mit dem Stab 12 a in eingerückter
Lage zu halten.
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Bei dieser Lösung bewirkt die Bedienungsperson die Entblockung der
Bodenplatte 7 vom Stab 12 a, indem auf den Handgriff 12 b eingewirkt und die Platte
um die Rotationsachse 9 gedreht wird.
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Am Ende dieser Bewegung gleitet der Sperriegel zunächst auf dem die
Deckplatte 7 tragenden Arm, gelangt hierauf in die Vertiefung 33 des Armes
31 a und gerät unter diesen, wobei der Komplex in gehobener Stellung gehalten
wird.
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Wenn die Bedienungsperson beabsichtigt, den Komplex zu senken, wird
sie den Handgriff 39 des Sperriegels nach rechts ziehen und den Komplex sich
selbst überlassen, der sich selbsttätig mit der durch den Dämpfer verlangsamten
Bewegung in die Arbeitsstellung begibt. Bei einer solchen Lage greifen die Einklinkorgane
selbsttätig in den Stab 12 a ein und die beiden Räder mit der Schrägverzahnung
23, 24
greifen ineinander ein.
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Wie aus F i g. 2 ersichtlich, kann die obere Wandung oder Deckplatte
7 unabhängig von der Bodenplatte 2 a verstellt werden und infolge Abstützung auf
den Sperriegel in gehobener Stellung verbleiben.