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Vorrichtung zum gleichmäßigen Verteilen von Stückgut, insbesondere
von gefüllten Säcken o. dgl., auf Gliederförderbänder Die Erfindung betrifft Förderbänder,
insbesontiere Gliederförderbänder, mit Tragplatten für die zu befördernden Güter.
Um die Fördergutstücke jeweils in gleichen Abständen auf die Tragplatten auflegen
zu können, sorgte man bei bekannten Einrichtungen in der Zuführungsvorrichtung für
eine Ausrichtung der Ablage der Fördergutstücke auf das Förderband. So sah man beispielsweise
im Förderweg der Fördergutstücke Halteeinrichtungen vor, welche die Guter jeweils
im geeigneten Zeitpunkt freigaben. Für schwere Güter und insbesondere für gefüllte
Säcke o. dgl. eigneten sich diese Anordnungen nicht.
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I)ie Erfindung stellt sich die rufgabe, die in un regelmäßigen Abständen
auf ein Gliederförderband aufgelegten Fördergutstücke. z. B. gefüllte Säcke usw..
nachträglich auf dem Förderband selbst der art auszurichten, daß die Abstände auf
der Strecke zwischen den Gütern gleich groß ausfallen ind die Stückgüter auf den
Förderbandauflageplatten jeweils eine bestimmte Lage einnehmen. Zur Erfüllung dieser
Aufgabe besteht der Gegenstand der Erfindung darin, daß oberhalb des Förderbandes
im Bereich der Fördergutstücke eine ortsfeste Pendelklappe vorgesehen ist, deren
Verriegelung sowohl durch den Druck des Fördergutstückes als auch von dem Förderband
selbst oder von einem an diesem sitzenden Mitnehmer o. dgl. gesteuert wird.
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Diese Steuerung erfolgt derart, daß bei einer gleich-Zeitigen Entriegelung
der beiden Sperreinrichtunggen der Pendelklappe diese die Fördergutstücke in gleichen
Abständen und in einer gewünschten Lage aut dein Förderband freigibt.
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Die Zeichnung veranschaulicht eine beispielsweies Ausführungsform
des Erfindungsgegenstandes. und zwar zeigt
Abb. 1 eine Seitenansicht
des Gliederförderbandes in Höhe einer Vorrichtung gemäß der Erfindung, Abb. 2 eine
entsprechende Oberansicht in schematischer Darstellung, Abb. 3 einen Querschnitt
des Gliederförderbandes.
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Der umlaufende Förderer besteht aus einer Gliederkette I, die in
gleichen Abständen von auf Schienen 2 o. dgl. laufenden Rollen 3 getragen wird.
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Damit der Abstand zwischen den Tragrollen sich nicht ändern kann,
sind die Gelenke 4 der Gliederkette I nach einer Seite durch Anschläge 5 gegen Verdrehung
gesichert.
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Zur Aufnahme der Stückgüter sind an geeigneten Trägern 7 der Gliederkette
I einzelne Plattformen 8 angesetzt, welche entweder fest angeordnet oder aus Wippen
bestehen können und nach einer oder beiden Längsseiten kippbar sind, um ein Abwerfen
der aufgelegten Güter zu ermöglichen. Im Ausführungsbeispiel befindet sich über
jeder Laufrolle 3 eine Tragplatte 8.
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Es ist angenommen, daß die in beliebiger Weise auf die Tragplatten
des Förderbandes aufgebrachten Fördergutstücke g in der Richtung des Pfeiles io
gefördert werden und jeweils in der Mitte der Tragplatten 8 über dem Radsatz 3 liegen
sollen. Um diese Ausrichtung der unregelmäßig aufgebrachten Güter zu ermöglichen,
ist folgende Vorrichtung vorgesehen.
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In der Förderbahn befindet sich im Bereich der Fördergutstücke g
eine Pendelklappe ii, deren Drehachse 12 bei 13 ortsfest angeordnet ist. Diese Klappe
ist mit einem Gegengewicht 14 versehen und wird in der senkrechten Grundstellung
durch einen Anschlag 15 begrenzt. Der sich an den Anschlag anlegende Lagerkörper
16 der Pendelklappe wird durch einen Drehhebel 17 und eine Schaltstange 18 verriegelt.
Der Drehhebel 17 ist bei 19 ortsfest gelagert, außerdem mit einem Gegengewicht 20
versehen und überragt mit einem Drückstück 21 die Pendelklappe.
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Die Stange 18 ist an einem Doppelgewichtshebel 22 angelenkt, der
in Höhe der Laufrollen 3 mit einer Schaltstange 23 versehen ist.
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Die Wirkungsweise dieser Vorrichtung zum Ausrichten der Fördergutstücke
auf dem Förderband gestaltet sich nach Abb. I wie folgt: Das ankom mende Fördergut
9 drückt den Teil 21 des Sperrhebels I7 in Richtung zur Pendelklappe und legt sich
vor die Pendelklappe 1l, wobei gleichzeitig der Hebel 17 sich aus dem Lagerkörper
16 der Pendelklappe löst, d. h. diese entriegelt. Die Pendelklappe kann aber noch
nicht ausschwingen, da sie noch durch die Stange 18 verriegelt bleibt. Gelangt nun
die nächste Tragrolle 3 auf das Schaltstück 23, so wird der Hebel 22 mit der Schaltstange
18 nach unten in die strichlierte Stellung umgelegt, wobei die Pendelklappe vollständig
entriegelt wird. Bis zu dieser Entriegelung schiebt sich das Förderband unter dem
festgehaltenen Fördergut weiter. Im Moment der vollständigen Entriegelung befinden
sich die Tragrollen etwa in der Mitte unterhalb des Fördergutstückes, und bei der
weiteren Bewegung des Förderbandes drückt das Fördergut die Pendelklappe nach oben
und kann ungehindert diese Sperrstelle passieren. Nachdem das Fördergut sich aus
dem Bereich der Ausrichtvorrichtung herausbewegt hat, schwingt die Pendelklappe
11 in die Ausgangsstellung zurück und wird durch die unter Einwirkung der Gewichte
selbsttätig in die Sperren einfallenden Hebel wieder verriegelt.
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An Stelle der dargestellten Umschaltung der Verriegelung I8, 22,
23 mit den Förderbandlaufrollen 3 können auch andere Lösungen Anwendung finden,
bei denen u. U. auch besondere Schaltorgane am Förderband vorgesehen sein können.
Die auf der Förderstrecke befindlichen Fördergüter 9, vorzugsweise gefüllte Säcke,
können in unregelmäßigen Abständen zueinander auf die Tragplatten 8 aufgegeben werden,
wobei auch der Fall eintreten kann, daß zwei oder mehrere Stücke unmittelbar hintereinanderliegen.
Damit in einem solchen Falle die Pendelfklappe I I nach Durchgang des ersten Fördergutesg
wieder in seine Ausgangsstellung zurückschwingen kann, ist eine weitere Vorrichtung
vorgesehen, welche die aneinanderstoßenden Säcke voneinander trennt.
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Nach Abb. 2 und 3 besteht diese Vorrichtung aus einem mit Gegengewicht
25 versehenen Pendelhebel 26, der um eine Achse 27 parallel zur Förderrichtung drehbar
ist und sich mit einem plattenförmigen Teil 26 etwa in Höhe der Außenkanten der
Tragplatten 8 derart schräg nach innen erstreckt, daß der Hebel durch die vorbewegte
Last nach außen gedrückt wird.
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Man kann einen Hebel 26, 26a vorsehen, aber besser sind zwei derartige
Hebel, welche den Durchgang des Fördergutes nach der Pendelklappe II zu konisch
verengen. Auf einen Anschlag 28 der Pendelhebel 26 legen sich Sperrhebel 29, welche
auf den Achsen 25 frei beweglich aufgesetzt sind. In der Grundstellung hängen die
Pendelhebel in der strichpunktierten Stellung 261 senkrecht nach unten, und mit
den Sperrnasen 28 sind die Sperrhebel in die strichpunktierten Stellungen 291 nach
oben abgedrückt. Die Fördergüter 9 können sich unter den Sperrhebeln frei hindurchbewegen.
Sobald sie in den Bereich der Pendelhebelflächen 26a gelangen, werden diese nach
außen abgedrückt, in die voll ausgezeichnete Stellung der Abb. 3, wobei sich die
Sperrhebel 29 frei auf das Stückgut, z. B. auf den Sack, legen. Nach der Entriegelung
der Pendelklappe I I und bei der Weiterbeförderung des Stückgutes 9 schieben sich
die Sperrhebel 29 nach Beendigung des Durchganges des vorhergehenden Stückes zwischen
dessen Rückseite und der Stirnwand des nächstfolgenden Stückgutes in die strichlierte
Stellung 292. Damit wird der Weitertransport des anschließenden Stückes so lange
gesperrt, bis die Pendelhebel 26, 26a völlig in ihre Grundstellung einfallen können,
wodurch die Sperrhebel 29 ebenfalls wieder in ihre Ausgangsstellung, d. h. also
in die strichpunktierte Stellung 211 der Abb. 3, versetzt werden. Hierbei ist der
Durchgang des Stückgutes wieder freigegeben. Die Entfernung dieser
Hebelanordnung
von der Pendelklappe II ergibt sich aus der Fördergeschn indigkeit.
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Falls notwendig, können die Stückgüter g in an sich bekannter \\leise,
am besten unmittelbar nach deren Aufbringen auf die Tragplatten, mit Gleitschienen
30 derart ausgerichtet werden, daß sie in einer Flucht auf den Tragplatten liegen.
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PATENTANSPROCHE: I. Vorrichtung zum gleichmäßigen Verteilen von in
ungleichen Abständen auf ein Gliederförderband aufgelegten Fördergutstücken, dadurch
gekennzeichnet, daß oberhalb des Förderbandes im Bereich der Fördergutstücke eine
ortsfeste Pendelklappe (II, I6) vorgesehen ist, deren Verriegelungen (I7 und IS)
sowohl durch den Druck des Fördergutstückes als auch von dem Förderband selbst oder
von einem an diesem sitzenden Schaltorgan gesteuert werden, dergestalt, daß bei
einer vollständigen Entriegelung der Pendelklappe diese die Fördergutstücke in gleichen
Abständen und in jeder gewünschten Lage auf dem Förderband freigibt.