DE1271838B - Verfahren zur Dotierung von Halbleiterkoerpern - Google Patents
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Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. Cl.:
HOIl
Deutsche Kl.: 21 g -11/02
Nummer: 1271838
Aktenzeichen: P 12 71 838.6-33 (S 61298)
Anmeldetag: 12. Januar 1959
Auslegetag: 4. Juli 1968
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Dotierung von Halbleiterkörpern mit einem Dotierungsstoff
zur Erzeugung einer Zone im Halbleiterkörper vom elektrischen n- oder p-Leitungstyp und
dadurch eines Übergangs von ohmschem oder mit pn-Charakter, indem der in die Halbleiterschicht
einzudiffundierende oder einzulegierende Stoff durch einen elektrischen Niederschlagsprozeß auf den Halbleiterkörper
aufgebracht wird. Dieses Verfahren kann insbesondere bei der Herstellung von Flächengleichrichtern
bzw. Flächentransistoren angewendet werden und ist auch zum Anbringen von Kontaktelektroden
an Halbleiterkörpern geeignet.
Bei den üblichen Verfahren zur Dotierung von Halbleiterkörpern mit Störstellen bestimmten Leitungscharakters
wird im allgemeinen von einei Diffusion oder von einem Legierungsvorgang Gebrauch
gemacht. Hierbei ist es meist üblich gewesen, das Dotierungsmaterial in Form einer Folie auf den
Halbleiterkörper aufzubringen und anschließend dann den Diffusions- bzw. Legierungsprozeß durch
thermische Behandlung durchzuführen. Auch ist es bekannt (bekanntgemachte Unterlagen zum deutschen
Patent 976 348), das Dotierungsmaterial vor dem Diffusionsprozeß durch Aufstreichen, Aufdampfen
oder durch elektrischen Niederschlag auf die Oberfläche des Halbleiterkörpers aufzubringen. Bei der
Durchführung eines solchen Verfahrens hat sich aber gezeigt, daß der im Halbleiterkörper gebildete Übergang
eine sehr unregelmäßige Grenzfläche annehmen kann, wodurch dann die Durchschlagsfestigkeit einer
auf diese Weise hergestellten Halbleiteranordnung, wie eines Flächengleichrichters mit pn-übergang,
ζ. B. auf der Basis eines Halbleiters aus Germanium oder Silizium, wesentlich gegenüber den erwarteten
Werten herabgesetzt werden kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Erkenntnis zugrunde, daß diese nachteiligen Erscheinungen
vermutlich darauf zurückzuführen sind, daß die die Oberfläche des Halbleiters berührende Oberfläche
der aufgebrachten Folie aus Dotierungsmaterial sich nicht in dem erwünschten reinen Zustand befindet
und gegebenenfalls eine Oxydhaut trägt, die bei der Durchführung des Diffusions- bzw. Legierungsprozesses im Rahmen einer thermischen Behandlung
dann dazu Anlaß geben kann, daß das Material in dieser Oxydschicht seine ihm vorher zueigene Oberflächenspannung
verliert. Es kann dann zur Bildung von Nestern an der Grenzfläche zwischen dem schmelzflüssig werdenden Dotierungsmaterial und
dem Halbleitermaterial kommen. Der Eindiffusionsprozeß bzw. Legierungsprozeß schreitet dadurch
Verfahren zur Dotierung von Halbleiterkörpern
Anmelder:
Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, 8520 Erlangen, Werner-von-Siemens-Str. 50
Als Erfinder benannt:
Dr. rer. nat. Herbert Sandmann, 8000 München; Dr. phil. nat. Richard Dötzer, 8500 Nürnberg --
derart unregelmäßig in dem Halbleiter fort, daß es in diesem zu einer nicht der gewünschten Form
entsprechenden Grenzflächenbildung an dem Übergang kommt, die entgegen der angestrebten möglichst
glatten Form Spitzen, mindestens aber Erhöhungen aufweist. Es ist dann die erwartete Dicke des nicht
durch den Diffusionsvorgang bzw. Legierungsprozeß behandelten Teiles zwischen den Übergangsstellen
der beiden dotierten Zonen des Halbleitermaterials nicht gewährleistet.
Der vorliegenden Erfindung liegt nun weiterhin die Erkenntnis zugrunde, daß sich diese Mangelerscheinungen
dadurch vermeiden lassen, daß das Dotierungsmaterial auf den Halbleiterkörper durch
einen elektrolytischen Niederschlagsprozeß in reinem Zustand aufgebracht wird und somit schädliche
Oberflächenschichten zwischen dem Dotierungsmaterial und dem Halbleitermaterial nicht entstehen
können.
Nach der weiteren Erkenntnis kann es dabei auch zweckmäßig sein, gleichzeitig vorzubeugen, daß nicht
nur nachteilige Oberflächenschichten beseitigt werden, die eventuell an dem aufgetragenen Dotierungsmaterial
vorhanden sein könnten, sondern auch solche, die an der Oberfläche des Halbleitermaterials
selbst gebildet sein können.
Zur Lösung der sich hieraus ergebenden Aufgabe wird erfindungsgemäß der Dotierungsstoff auf den
Halbleiterkörper elektrolytisch aus einer den Dotierungsstoff in einer chemischen sauerstofffreien Komplexverbindung
enthaltenden Verbindung niedergeschlagen. Anschließend wird ein Diffusions- oder
ein Legierungsprozeß durchgeführt, um die dotierten Zonen mit der erwünschten Dicke in dem Halbleiterkörper
zu bilden. Dem Niederschlagsprozeß kann dabei zur Reinigung der Oberfläche des Halbleiterkörpers
ein entsprechender Behandlungsprozeß dei Halbleiteroberfläche vorausgehen. Diese Behandlung
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könnte entweder mechanischen oder chemischen Charakters sein, was aber im ersteren Fall eine nachfolgende
Ätzbehandlung gegebenenfalls bedingen würde. Vorzugsweise wird daher vielmehr für die
Behandlung der Halbleiteroberfläche ein Behandlungsprozeß mittels eines flüssigen Mittels vorgenommen.
Diese Behandlung kann gegebenenfalls unmittelbar mittels der Lösung bzw. Flüssigkeit erfolgen, aus
welchem der Dotierungsstoff in reinster Form auf der Oberfläche des Halbleiterkörpers elektrolytisch
niedergeschlagen wird.
Der Niederschlagsprozeß kann dabei derart gestaltet werden, daß nur bestimmte Oberflächenteile
des Halbleiterkörpers mit dem betreffenden Dotierungsstoff versehen werden. Zu diesem Zweck können
die anderen Oberflächenteile des Halbleiterkörpers bei dem Niederschlagsprozeß maskiert bzw. entsprechend
abgedeckt oder abgeschirmt werden. Dieses Abdecken kann auch durch eine solche Schablone erfolgen, welche dem Dotierungsstoff odei
dem Elektrolyten überhaupt nur Zutritt zu dem entsprechenden Oberflächenteil erlaubt. Der Halbleiterkörper
kann hierfür z. B. mit seinem entsprechenden Oberflächenteil in der Aussparung einer
Wand des Gefäßes liegen, in welchem der Elektrolyt sich befindet.
Der Erfindung liegt weiterhin die Erkenntnis zugrunde, daß bei der Behandlung solcher Halbleiterstoffe
im Wege eines Legierungs- bzw. Diffusionsprozesses eine Oberflächenschicht an dem Halbleiterkörper
nachteilig sein kann, die sich unmittelbar nach einer an diesem Körper vorgenommenen Reinigung
durch einen Ätzprozeß in Form einer dünnen Wasserhaut gebildet haben kann. Es kann daher im
Rahmen der Erfindung vorteilhaft sein, einen solchen Elektrolyten, der den Dotierungsstoff enthält, zu
benutzen, daß sich bei dem Zusammenkommen des Elektrolyten mit der Wasserhaut ein chemischer
Reaktionsprozeß vollzieht, in dessen Verlauf das eventuell als Haut vorhandene Wasser verbraucht
ond beseitigt wird.
Aus Proc. IRE, Dezember 1953, S. 1706 bis 1708, ist zwar die Herstellung von metallischen Kontaktelektroden
durch Elektroplattieren von Halbleiterkörpern in einem aus einem wasserhaltigen Elektrolyten
bestehenden Strahl bekannt, in dem die Halbleiterkörper zuvor bei entgegengesetzter Polung geätzt
wurden. Dieses Verfahren ist jedoch wegen des Wassergehaltes des Elektrolyten zum Aufbringen
von Dotierungsmaterial ohne Ausbildung von schädlichen, aus Oxyden oder Wasser bestehenden Oberflächenschichten
zwischen dem Dotierungsmaterial und dem Halbleitermaterial nicht geeignet.
Auch ist bereits vorgeschlagen worden (deutsche Auslegeschrift 1052575), Halbleiterkörper durch
Schmelzflußelektrolyse zu metallisieren. Dieses Verfahren kann jedoch in manchen Fällen zum Auftragen
von Dotierungsmaterial auf Halbleiterkörper nicht geeignet sein, da die hohen zur Anwendung
gelangenden Temperaturen unter Umständen bewirken, daß unerwünschte Verunreinigungen aus dem
Material des Schmelzgefäßes in die Halbleiterkörper gelangen und elektrische Eigenschaften des aus dem
Halbleiterkörper hergestellten Bauelementes in nicht vorhersehbarer Weise verändern.
Schließlich sind auch Ionenaustausch- bzw. Zementierungsprozesse zum Herstellen von Metallkontakten
auf Halbleiterkörpern bekanntgeworden (deutsche Auslegeschrift 1000533) oder vorgeschlagen Worden
(deutsche Auslegeschrift 1100178). Gewisse Dotierungsmaterialien
können jedoch wegen ihres stark negativen Abscheidungspotentials nicht durch Zementätion
auf Halbleitermaterial abgeschieden werden. Ein Beispiel ist Aluminium, das nicht durch Ionenaustausch
auf Silizium ablagerbar ist. Hinzu kommt, daß die Metallschichten nach dem bekannten und
dem vorgeschlagenen Verfahren in wäßrigen Lösungen auf dem Halbleiterkörper abgeschieden werden,
d. h., es kann die Ablagerung von beim Eindiffundieren von Dotierungsmaterial schädlichen Wasserteilchen
zwischen dem abgeschiedenen Metall und dem Halbleitermaterial nicht verhindert werden.
Die Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist insbesondere gedacht, um z. B. Silizium mit
Aluminium zu dotieren und dabei gegebenenfalls gleichzeitig eine entsprechende Elektrode für den
elektrischen Anschluß an der behandelten Zone des
ao Halbleiterkörpers zu bilden. Gerade Aluminium ist
bekanntermaßen ein Stoff, der leicht zu einer Oxydhautbildung an seiner Oberfläche Anlaß gibt, die
relativ stabil ist und sich im allgemeinen schwer beseitigen läßt. Für das Niederschlagen von Aluminium
in reinster Form auf elektrolytischem Wege wurde es als vorteilhaft erkannt, eine nichtwäßrige,
sauerstofffreie Aluminiumverbindung als Elektrolyten zu benutzen. Als besonders geeignet in dieser
Hinsicht haben sich Komplexverbindungen des Aluminiums ergeben, die gegebenenfalls organischen
Charakters sein können. Eine solche kann z. B. den Charakter einer Alkalifluor-Aluminiumtrialkyl-Verbindung
haben. Ein beispielsweise in dieser Hinsicht geeigneter Stoff würde das auf S. 269 von »Metal
Industry«, April 1956, als Elektrolyt zur kathodischen Abscheidung von Aluminium auf Metall angegebene
NaF · 2Al(C2H5) sein. Dieser Stoff hat gleichzeitig
die Eigenart, daß er im Fall der Anwesenheit von Wasser bzw. einer Wasserhaut zu einer Reaktion
Anlaß gibt, die exothermen Charakters ist, so daß auf jeden Fall also das Wasser unmittelbar durch
eine chemische Reaktion verbraucht bzw. beseitigt wird.
Je nach der Art des Halbleiterkörpers empfiehlt sich die Benutzung verschiedener Dotierungsstoffe.
So kann sich z. B. im Fall von Germanium als Halbleiterkörper für die Dotierung Indium oder Gallium
eignen. Diese beiden Stoffe als Vertreter der Elemente der Hauptgruppe IH des Periodischen Systems können
dann einzeln in der als Elektrolyt verwendeten Komplexverbindung an die Stelle des Aluminiums
treten.
Um die Elektrolyse in wirksamer Weise durchführen zu können, ist es erwünscht, daß der als Kathode
in den Elektrolyten eingebrachte Halbleiterkörper einen möglichst geringen spezifischen elektrischen
Widerstand aufweist. Dieser Widerstand bei normaler Zimmertemperatur ist an sich durch den reinen
bzw. dotierten oder vordotierten Halbleiterkörper, der für die Herstellung der betreffenden Halbleiteranordnung
als Ausgangsprodukt benutzt wird, vorgegeben. Bei dem Verfahren gemäß der Erfindung läßt
sich aber der erwünschte technische Effekt der Herabsetzung des Widerstandes des Halbleiterkörpers bei
der Durchführung des elektrolytischen Prozesses des Halbleiterkörpers dadurch erreichen, daß der elektrolytische
Prozeß unter Ausnutzung des Temperaturganges des spezifischen elektrischen Widerstandes des
Halbleitermaterials bei einer bestimmten gesteigerten Temperatur des Halbleiterkörpers durchgeführt wird.
Hierfür kann entweder der Elektrolyt auf eine entsprechende Temperatur gebracht werden, oder es
kann der Halbleiterkörper unmittelbar eine entsprechende Beheizung erfahren. Ein weiteres Verfahren
kann darin bestehen, daß der Halbleiterkörper von einer außerhalb des Gefäßes angeordneten Strahlungsquelle
derart beeinflußt wird, daß eine Aktivierung seiner oberflächennahen Zone stattfindet, so daß
an dieser seine spezifische elektrische Leitfähigkeit dadurch gesteigert wird. Eine geeignete Strahlung
hierfür würde beispielsweise eine Wärmestrahlung sein, etwa mit einer Wellenlänge in dem Intervall von
1 bis 500 μ. Die Strahlung kann jedoch auch solchen Charakters sein, daß sie nur zur Bildung eines Fotoeffektes
an der Oberfläche des Halbleiterkörpers Anlaß gibt, durch den aber die elektrische Leitfähigkeit
in einer oberflächennahen Zone des Halbleiterkörpers gesteigert wird. Es kann sieh in Verbindung
mit der Durchführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens als zweckmäßig erweisen, auch die Elektrolyse
in einem sauerstofffreien Medium durchzuführen, d. h. die Elektrolyseanordnung in einer besonderen
Schutzgasatmosphäre, wie z. B. aus Stickstoff oder einem Edelgas, anzuordnen.
Beispielsweise Anordnungen für die Durchführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens unter Anwendung
eines Elektrolyseprozesses veranschaulichen die Figuren der Zeichnung.
In F i g. 1 bezeichnet 1 einen Behälter für den Elektrolyten 2, der beispieslweise aus
NaF-2Al(C2H5),,
bestehen kann. In diesen Elektrolyten taucht als die eine Elektrode der Aluminiumstab 3 ein. Die andere
Elektrode wird durch den Halbleiterkörper 4 gebildet, welcher in einem Träger 5 aus einem gegenüber
dem Elektrolyten neutralen Stoff, z. B. Kunststoff, besteht. Innerhalb des Kunststoffstabes befindet sich
eine elektrische Zuleitung 6, welche bis an die Randzone des Halbleiterkörpers herangeführt ist. Diese
Zuleitung ist derart für die Kontaktgabe mit dem Rand des Halbleiterkörpers in dem Kunststoffkörper
angeordnet, daß sie an dieser Stelle bei dem Niederschlagsprozeß gegen den Zutritt des Elektrolyten abgedeckt
ist und sich aus dem den Dotierungsstoff in Form von Aluminium enthaltenden Elektrolyten nur
in wirksamer Weise das Aluminium auf der erwünschten Oberfläche des Halbleiterkörpers 4 niederschlägt.
Der Träger 5 kann dabei derart gestaltet sein, daß er unmittelbar die eine Oberfläche des Halbleiterkörpers
abdeckt, so daß nur die gegenüberliegende Oberfläche für den Zutritt des niederzuschlagenden
reinsten Aluminiums frei liegt. Der Trägerkörper für die zu behandelnde Siliziumplatte
kann dabei zweckmäßig aus einem solchen Werkstoff bestehen, der gleichzeitig solche mechanischen Eigenschaften
aufweist, daß er sich bei der Halterung der Siliziumplatte dieser an ihrem Umfang anpassen
kann, so daß er gleichzeitig eine geeignete Abdichtung bildet, damit der Elektrolyt keinen Zutritt zu
der elektrischen Stromführung hat, über welche die Halbleiterscheibe mit der elektrischen Spannungsquelle verbunden wird.
Von einer solchen Ausführung ist bereits in dem Ausführungsbeispiel Gebrauch gemacht, wie insbesondere
auch aus der F i g. 2 hervorgeht, die einen Schnitt des Halters 5 nach der Linie H-II darstellt.
Es ist zu erkennen, daß der Teil 5 α nach Art eines flachen Dosenunterteiles gestaltet ist. Dieser ist an
der inneren Mantelfläche seines Randteiles mit einer Aussparung 5 & versehen, an deren Grund das Ende
der elektrischen Zuleitung 6 oder ein an dieser angeschlossener elektrischer Kontaktteil gelagert bzw. befestigt
ist. Die Aussparung 5 & kann zweckmäßig eine sich nach außen verjüngende Form haben, so daß der
ίο Halbleiterkörper 4 nach seinem Einsetzen sicher gehaltert
wird und sich mit seinen Rändern in die Wand dieser Aussparung eindrücken kann. Hierzu muß der
Werkstoff, wie bereits angegeben, zweckmäßig aus einem entsprechenden nachgiebigen Material bestehen.
Diese Nachgiebigkeit des Körpers 5 ist auch von Wichtigkeit, damit ein leichtes Einsetzen des
Halbleiterkörpers in die für ihn an dem Halter 5 vorgesehene Fassung erfolgen kann. Aus diesem
Grunde kann der Halter beispielsweise aus einem Werkstoff wie Polytetrafluoräthylen bestehen.
Wie aus der Darstellung nach F i g. 1 zu entnehmen ist, ist der Behälter 1 mit dem Elektrolyten vorzugsweise
nach außen gasdicht durch einen Deckel 7 abgeschlossen, so daß Oberhalb des Spiegels des
Elektrolyten eine Schutzgasatmosphäre vorhanden sein kann.
In dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 ist noch
eine Teildarstellung eines Trägers für eine zu behandelnde Halbleiterscheibe wiedergegeben. Der Träger
besteht in diesem Fall an seinem unteren Ende aus einem rohrförmigen Teil. Der stirnseitige Rand 8 α
dieses Rohres 8 ist zweckmäßig durch einen Läppprozeß sauber geschliffen. Ebenso ist bekanntermaßen
auch der Halbleiterkörper 4' im allgemeinen an seiner Oberfläche durch einen Läppprozeß behandelt
worden. Legen sich also Halbleiterkörper 4' und Trägerkörperrand 8 a gegeneinander, so wird dabei
unmittelbar eine flüssigkeitsdichte und gegebenenfalls zugleich gasdichte Berührungsfläche geschaffen. Wird
daher in dem Hohlraum des Rohres 8 eine Saugwirkung ausgeübt, so wird auf diese Weise der Halbleiterkörper
sicher gegen die stirnseitige Randfläche 8 a des Rohres 8 gedrückt und dadurch getragen. Für
die Zuführung des elektrischen Stromes zu der HaIbleiterplatte kann in dem stirnseitigen Rand als Anschlußkontakt
ein federnder Kontaktring 9 benutzt werden, der an die Leitung 10 angeschlossen ist.
Claims (22)
1. Verfahren zur Dotierung von Halbleiterkörpern mit einem Dotierungsstoff zur Erzeugung
einer Zone im Halbleiterkörper vom elektrischen n- oder p-Leitungstyp und dadurch eines Überganges
von ohmschem oder mit pn-Charakter, indem der in die Halbleiterschicht einzudiffundierende
oder einzulegierende Stoff durch einen elektrischen Niederschlagsprozeß auf den Halbleiterkörper
aufgebracht wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Dotierungsstoff auf dem Halbleiterkörper elektrolytisch aus einem den
Dotierungsstoff in einer chemischen sauerstofffreien Komplexverbindung enthaltenden Elektrolyten
niedergeschlagen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein wasserfreier Elektrolyt verwendet
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Elektrolyt eine als Dotie-
rungsstoff ein Element der ΙΠ. Hauptgruppe des Periodischen Systems, wie Indium, Gallium oder
Aluminium, enthaltende Komplexverbindung benutzt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem dei folgenden, gekennzeichnet durch seine Anwendung
für das Aufbringen von Aluminium als Dotierungsstoff auf einem Halbleiterkörper aus
Silizium.
5. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch ge- ίο
kennzeichnet, daß als Elektrolyt eine Komplexverbindung in Form einer Alkalifluorid-Aluminiumtrialkyl-Verbindung
benutzt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Elektrolyt NaF-2 Al(C2H5)
benutzt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß während des Elektrolyseprozesses
der Halbleiterkörper gleichzeitig einer Behandlung ausgesetzt ist, durch welche sein
spezifischer elektrischer Widerstand herabgesetzt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Siliziumkörper beheizt
wird, und zwar bis zu einer Temperatur von etwa maximal 300° C.
9. Verfahren nach Anspruch?, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektrolyt erwärmt wird.
10. Verfahren nach Anspruch?, dadurch gekennzeichnet, daß der Halbleiterkörper einer zusätzlichen
Bestrahlung ausgesetzt ist.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine Wärmestrahlung benutzt
wird.
12. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine Strahlung benutzt wird,
durch welche nahe und an der Halbleiterkörperoberfläche ein Fotoeffekt ausgelöst wird.
13. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Niederschlagsprozeß in
einer inerten Schutzgasatmosphäre vorgenommen wird.
14. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem dei folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem
Niederschlagsprozeß der Halbleiterkörper an seiner Oberfläche einem Reinigungsprozeß unterworfen
wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß als Stoff für die Reinigung der
Oberfläche des Halbleiterkörpers in an sich bekannter Weise unmittelbar der Elektrolyt benutzt
wird.
16. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei dem Niederschlagsprozeß
die Oberfläche des Halbleiterkörpers bis auf eine mit dem Dotierungsstoffniederschlag zu versehende
Oberflächenzone abgeschirmt bzw. abgedeckt wird.
17. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Halter aus gegenüber dem Elektrolyten chemisch inertem
Werkstoff für den mit dem Niederschlag zu versehenden Halbleiterkörper vorgesehen ist, in dem
die Stromzuführung zu dem Halbleiterkörper gegenüber dem Elektrolyten abgeschirmt ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter für den Halbleiterkörper
gleichzeitig derart gestaltet ist, daß er die nicht mit dem Niederschlag zu versehenden
Oberflächenteile des Halbleiterkörpers abschirmt bzw. abdeckt.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter so ausgebildet ist,
daß der Halbleiterkörper an ihm haftet.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter aus einem Rohr
besteht mit für eine dichte Anlage des Halbleiterkörpers vorbereitetem Stirnflächenrand, in dessen
Hohlraum während des Elektrolyseprozesses für die Halterung des Halbleiterkörpers an dem stirnseitigen
Rand des Rohres ein Unterdruck erzeugt wird.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß in der Stirnfläche des Rohres
die elektrische Zuleitung zum Halbleiterkörper eingelagert ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter aus einem Werkstoff
wie Polytetrafluoräthylen besteht.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Auslegeschriften Nr. 1 000 533,
133, 1052 575;
133, 1052 575;
deutsche Patentanmeldung 14677 VIII c/21g (bekanntgemacht
am 29. 5.1952);
USA.-Patentschriften Nr. 2 812 411, 2 846 346;
»Proc. IRE«, Dezember 1953, S. 1706 bis 1708;
»Metal Industry«, April 1956, S. 269.
In Betracht gezogene ältere Patente:
Deutsches Patent Nr. 1100 178.
Deutsches Patent Nr. 1100 178.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
809 568/428 6.68 © Bundesdruckerei Berlin
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEP1271A DE1271838B (de) | 1959-01-12 | 1959-01-12 | Verfahren zur Dotierung von Halbleiterkoerpern |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DES0061298 | 1959-01-12 | ||
| DEP1271A DE1271838B (de) | 1959-01-12 | 1959-01-12 | Verfahren zur Dotierung von Halbleiterkoerpern |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1271838B true DE1271838B (de) | 1968-07-04 |
Family
ID=25751476
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEP1271A Pending DE1271838B (de) | 1959-01-12 | 1959-01-12 | Verfahren zur Dotierung von Halbleiterkoerpern |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1271838B (de) |
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- 1959-01-12 DE DEP1271A patent/DE1271838B/de active Pending
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