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Halterung für Frontlader und andere Schlepperanbaugeräte Die Erfindung
bezieht sich auf eine Halterung für Frontlader und andere Schlepperanbaugeräte,
an die z. B. die Hubarme und/oder der oder die Arbeitszylinder des Frontladers bzw.
des Arbeitsgerätes mittel- oder unmittelbar anlenkbar sind und die am hinteren Ende
mit dem Schlepper fest, jedoch lösbar verbunden, mit ihrem vorderen Ende am Schlepper
lose gelagert ist.
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Bei bekannten rahmenlosen bzw. in Blockbauweise hergestellten Schleppern
sind die für die Anlenkung der die Ladeschaufel tragenden Hubarme und der Arbeitszylinder
vorgesehenen Halterungen gewöhnlich an drei räumlich auseinanderliegenden Stellen
unmittelbar am Triebwerk angeflanscht, die in einem spitzen, gleichschenkeligen
Dreieck zueinander angeordnet sind, wobei die unterste Befestigungsstelle der Spitze
des Dreiecks zugeordnet ist. Durch eine solche Befestigungsanordnung liegen die
das Frontladergewicht auf den Schlepper übertragenden Lagerstellen relativ hoch
über der Fahrbahn, wodurch die Standfestigkeit des Schleppers besonders beim Einsatz
auf unebenen Flächen stark beeinträchtigt wird, was wiederum die Sicherheit des
Fahrers beeinträchtigt. Um diesen Nachteil zu mildern, hat man bei weiteren bekannten
Vorrichtungen für den Frontladeranbau an rahmenlosen oder in Rahmenbauweise hergestellten
Schleppern die Befestigungsstellen der normalerweise dreieckförmig ausgebildeten
Halterung möglichst tief gelegt, damit eine gute Standfestigkeit des Schleppers
erhalten bleibt. Und zwar ist bei dieser Konstruktion die Halterung am Triebwerk
bzw. am Motorblock oder am Vorderachsbock starr angeflanscht. Durch eine solche
Anordnung entstehen bei der Befestigung unerwünschte Vorspannungen, und die bei
Frontladerarbeiten auftretenden Verwindungen werden auf das Triebwerk bzw. auf den
Vorderachsbock übertragen. Bei in Rahmenbauweise hergestellten Schleppern wird der
Rahmen verzogen. Darüber hinaus ist bei der Fertigung auf genaue Einhaltung der
Längentoleranzen zu achten, damit die Anbringung sachgemäß durchgeführt werden kann.
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Bekannt ist ferner ein Frontlader, dessen Halterung in ihrem rückwärtigen
Teil mit dem Schlepper fest, jedoch lösbar verbunden und im vorderen Teil in einem
zusätzlichen, mit dem Schleppervorderteil verschraubten Rahmen mit gabelförmigen
COffnungen einschiebbar ist. Zum Anbauen des Frontladers fährt der Schlepper an
die auf den Erdboden abgestellte Halterung heran. Hierzu muß die mit der Halterung
verbundene Ladeschaufel so abgekippt sein, daß sie sich mit ihren Zinkenspitzen
auf den Erdboden abstützt. Nachteilig ist ferner, daß die Halterung in angebautem
Zustand des Frontladers weder in Schlepperlängsrichtung noch quer dazu gegenüber
dem Schlepper beweglich ist, so daß einseitige Belastungen des Frontladers vorderseitig
über den Rahmen auf den Schlepper übertragen werden, wobei ein starker Verschleiß
in den gabelförmigen öffnungen des Rahmens auftritt.
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Bei einem anderen bekannten Frontlader ist mit der Schlepperhinterachse
links und rechts je ein in Fahrtrichtung verlaufender, an einer Schelle befestigter
konischer Lagerzapfen lösbar verbunden, auf den die rahmenförmige Halterung des
Frontladers aufgesteckt und am Schlepper befestigt wird. Auch bei diesem bekannten
Frontlader müssen die am arbeitenden Gerät auftretenden schädlichen Beanspruchungen
über die Halterung vom Schlepper aufgenommen werden.
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Die mit dem Erfindungsgegenstand zu lösende Aufgabe wird darin gesehen,
die Halterung des Frontladers dahingehend vorteilhafter auszubilden und anzuordnen
als bisher, daß eine statisch einwandfreie Lagerung des die Halterung bildenden
Rahmens am Schlepper erreicht wird. Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung dadurch
gelöst worden, daß die lose Lagerung der Halterung mittels mindestens einer am Schlepper
befestigten, in Fahrtrichtung verlaufenden horizontalen Achse erfolgt, auf welcher
die Halterung längsverschiebbar sowie quer drehbar angeordnet ist. Auf diese Weise
werden alle am arbeitenden Gerät auftretenden schädlichen Beanspruchungen vom Schlepper
ferngehalten, da diese Beanspruchungen durch die querbewegliche bzw. querelastische
Lagerung des Rahmens aufgefangen
werden. Darüber hinaus brauchen
bei der Fertigung der Halterung keine Fertigungstoleranzen eingehalten zu werden.
Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß die Hälterung wesentlich billiger hergestellt
werden kann als bisher. Ferner treten beim Anbau der Ijalterung an den Schlepper
keine unerwünschten Vorspannungen auf, da die Halterung einenends lose gelagert
ist.
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Gemäß der Erfindung kann die in bekannter Weise aus je einem an den
Seiten des Schleppers angeordneten, durch Querträger miteinander verbundenen, die
Lagerstellen für die Rahmen und die Arbeitszylinder des Frontladers aufweisenden
starren Rahmen bestehende Halterung mit vorderen seitlichen Abwinkelungen auf je
einem am Vorderachsbock des Schleppers angeordneten horizontalen Zapfen bzw. auf
eine auf einem Stehbolzen sitzende Buchse aufsteckbar sein. Hierdurch ergibt sich
besonders bei an rahmenlosen Schleppern anzubauenden Halterungen die Möglichkeit,
diese in kleinen Abmessungen und somit in einer leichten und billigen Ausführung
zu halten.
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Für in Rahmenbauweise hergestellte Schlepper kann die in bekannter
Weise aus einem um den Schlepper herumgeführten horizontalen oder etwa horizontalen
U-Rahmen bestehende Halterung vorderseitig auf einem am Vorderachsbock mittel- oder
unmittelbar in der Längsmittelebene des Schleppers angeordneten horizontalen, in
Fahrtrichtung verlaufenden Zapfen verschiebbar sowie quer drehbar gelagert sein.
Diese Bauweise hat den Vorteil, daß der vordere lose, längsverschiebbare sowie quer
bewegliche anzulenkende Teil der Halterung nicht am Schlepper selbst befestigt wird
und somit auch keine Verwindungen des Rahmens hervorrufen kann.
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In der Beschreibung sind zwei Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
erläutert und in der Zeichnung dargestellt. Es zeigt F i g. 1 im Aufriß eine erste
Art der Lagerung der Halterung für einen an einen rahmenlosen Schlepper angebauten
Frontlader, F i g. 2 die Draufsicht zu F i g. 1, F i g. 3 ein Einzelteil der Halterung
im Schnitt entlang der Linie III-III der F i g. 1, F i g. 4 ebenfalls im Aufriß
eine weitere Art der Lagerung der Halterung für einen Frontlader, der an einen in
Rahmenbauweise hergestellten Schlepper angebaut ist, F i g. 5 die Draufsicht zu
F i g. 4, teilweise im Schnitt.
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Im Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 1 bis 3 bedeutet 1 einen rahmenlosen
Schlepper, dessen Frontlader unter anderem zwei Hubarme 2 und je einen an diese
gelenkig angeschlossenen Arbeitszylinder 3 aufweist, die wie die Hubarme mittels
Gelenkzapfen 4 bzw. 5 mit den sich an den Schlepperlängsseiten befindlichen Halterungen
oder Anbaulagern des Frontladers verbunden sind. Die Halterungen oder Anbaulager
bestehen auf jeder Seite des Schleppers 1 aus drei Flachträgern 10,11 und 12, die
einen dreieckförmigen Rahmen miteinander bilden, wobei die die Basis bildenden Träger
10 etwa parallel zur Fahrzeuglängsachse und die Träger 11 etwa rechtwinkelig zu
diesen aufrechtstehend angeordnet sind. Die Träger 12 bilden die Hypotenuse des
Dreieckrahmens. Die an jeder Schlepperseite angebrachten Halterungen oder Anbauböcke
10 bis 12 sind durch eine Querstrebe 13 untereinander verbunden, die mit auf ihren
Enden aufgeschweißten Platten 14 versehen ist, die mit den über die Schlepperhaube
15 hervorstehenden Enden der Träger 11 verschraubt sind. An ihrem unteren Ende sind
die Träger 11 zusammen mit den mit ihnen bündig abschließenden Trägern
10 über Distanzstücke 16 mit dem nicht dargestellten Getriebe- bzw. Motorblock
des Schleppers 1 verschraubt. Das andere nach innen gekröpfte und um 90° nach unten
abgewinkelte Ende 17 der Träger 10 ist auf je einem parallel zur Fahrzeuglängsachse
angeordneten, beispielsweise im Vorderachsbock 18 eingeschraubten oder sonstwie
befestigten Stehbolzen 19 bzw. auf eine Buchse 20 spielfrei, jedoch axial verschiebbar
sowie drehbar aufgesteckt, die ihrerseits auf einer Schraube 21 sitzt und mit dieser
verspannt ist. Die Buchsen 20 können beispielsweise mittels Scheiben 22 und Muttern
23 gesichert werden.
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Im Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 4 und 5 ist die Anordnung an einem
in Rahmenbauweise hergestellten Schlepper 25 gezeigt, wobei die Hubarme 2 und die
Arbeitszylinder 3 ebenfalls mittels Gelenkzapfen 4 bzw. 5 mit den sich an den Schlepperlängsseiten
befndlichen Halterungen oder Anbaulagern verbunden sind. Die Halterungen oder Anbaulager
bestehen aus je zwei im spitzen Winkel aufeinandertreffenden, flachen Trägern 30
und 31, die an ihren oberen über die Schlepperhaube 29 herausragenden Enden mittels
je einer Platte 32 miteinander verschraubt und an ihren unteren Enden mit je einem
etwa parallel zur Fahrzeuglängsachse angeordneten Träger 33 verbunden, beispielsweise
verschweißt, sind, die an den frontseitigen Enden mit einem U-förmigen Träger 34
verbunden, zweckmäßig verschraubt, sind. Der Träger 34 ist mittig auf einem parallel
zur Fahrzeuglängsmittelachse angeordneten Bolzen 35 spielfrei, jedoch längsverschiebbar
und drehbar abgestützt. Zur besseren Führung ist der U-förmige Träger 34 noch mit
einer aufgeschweißten Buchse 36 versehen, die den Bolzen 35 aufnimmt, der seinerseits
mit einer am Vorderachsbock 37 angeschraubten Platte 38 verschweißt ist. An ihren
heckseitigen Enden sind die Träger 33 mit am Hinterachsgehäuse 39 vorgesehenen Trugtaschen
40 lösbar verbolzt. Die an den Schlepperseiten befindlichen Halterungen oder Anbauböcke
30, 31 für den Frontlader sind an ihren oberen Enden über einen an den bereits erwähnten
Platten 32 angebrachten Querträger 41 verbunden.