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DE1270787B - Kunststoffsack mit mindestens einem durch zwei Seitenumschlaege gebildeten Boden sowie Verfahren und Vorrichtung zu seiner Herstellung - Google Patents

Kunststoffsack mit mindestens einem durch zwei Seitenumschlaege gebildeten Boden sowie Verfahren und Vorrichtung zu seiner Herstellung

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Publication number
DE1270787B
DE1270787B DEP1270A DE1270787A DE1270787B DE 1270787 B DE1270787 B DE 1270787B DE P1270 A DEP1270 A DE P1270A DE 1270787 A DE1270787 A DE 1270787A DE 1270787 B DE1270787 B DE 1270787B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
plastic
adhesive
sheets
coated
sheet
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEP1270A
Other languages
English (en)
Inventor
Willy Niemeyer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Windmoeller and Hoelscher KG
Original Assignee
Windmoeller and Hoelscher KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Windmoeller and Hoelscher KG filed Critical Windmoeller and Hoelscher KG
Priority to DEP1270A priority Critical patent/DE1270787B/de
Publication of DE1270787B publication Critical patent/DE1270787B/de
Pending legal-status Critical Current

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    • B31B70/60Uniting opposed surfaces or edges; Taping
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  • Making Paper Articles (AREA)

Description

  • Kunststoffsack mit mindestens einem durch zwei Seitenumschläge gebildeten Boden sowie Verfahren und Vorrichtung zu seiner Herstellung Das Hauptpatent betrifft einen Kunststoffsack mit mindestens einem gefalteten Boden, bei welchem zwischen den beiden Bodenseitenumschlägen ein beidseitig mit Kunststoffklebstoff beschichtetes Kunststoffblatt angeordnet und mit den einander zugekehrten Seiten der Bodenseitenumschläge verklebt ist. Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung nach dem Hauptpatent ist das Kunststoffblatt als inneres Bodenabdeckblatt ausgebildet und erstreckt sich mindestens von der den inneren Bodenseitenumschlag begrenzenden Bodenfalzlinie über die Bodenfläche und die Innenseite des äußeren Bodenseitenumschlages, wobei es besonders zweckmäßig ist, wenn mindestens der zum Sackinnenraum frei liegende Oberflächenteil des Abdeckblattes nicht mit Klebstoff beschichtet ist.
  • Eine weitere Verbesserung des Kunststoffsackes nach dem Hauptpatent wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß das Abdeckblatt aus einem ganzflächig mit Klebstoff beschichteten Kunststoffblatt und einem Schutzblatt besteht, das auf seiner dem Kunststoffblatt abgekehrten Oberfläche keinen Klebstoffauftrag aufweist, der Form des zum Sackinnenraum frei liegenden Oberflächenteiles entspricht und auf das mit Klebstoff beschichtete Kunststoffblatt aufgeklebt ist. Hierdurch läßt sich ein gleichmäßigerer Klebstoffauftrag erreichen als bei einteiligen Kunststoffblättern, die auf ihren beiden Seiten mit unterschiedlichem formatmäßigem Klebstoffauftrag versehen sind. Das Auftragen des Klebstoffes auf die zu den Abdeckblättern aufzutrennenden Materialbahnen muß notwendigerweise der gegenseitigen Abstützung der Bahnen wegen gleichzeitig in einer Station geschehen. Bei einem vollen Auftrag auf der einen und einem formatmäßigen Auftrag auf er anderen Bahnseite oder bei beidseitigen unterschiedlichen formatmäßigen Auftägen wird die Bahn infolge der Aussparungen auf dem Umfang wenigstens der einen Auftragwalze zur Bildung des Formates ungleichmäßig abgestützt. Wo die Bahn hohl liegt, kann ein stärkerer Klebstoffauftrag erfolgen. Ferner sieht die Erfindung des Hauptpatentes z. B. aus Fotozellensteuerungen bestehene Steuerorgane zum genauen Abtrennen von Abdeckblättern mit formatmäßigem Klebstoffauftrag von einer Bahn vor, und zwar auch dann, wenn sie innerhalb der Maschine im gleichen Arbeitsgang vorbereitet werden. Da das Bahnenmaterial sich auf seinem verhältnismäßig langen Trockenweg durch die Maschine, dessen Wirksamkeit beispielsweise unter dem Einfluß des Anheizvorganges und des Raumklimas nicht konstant ist, gegebenenfalls ungleichmäßig verformen könnte, wobei sich kleinste Längenabweichungen addieren würden, können derartige Steuerungen unumgänglich werden.
  • Demgegenüber ist durch die Erfindung ein ungleichmäßiger Klebstoffauftrag mit Sicherheit vermieden, weil der zum Sackinnenraum frei liegende Oberflächenteil des Abdeckblattes nicht durch formatmäßigen Klebstoffauftrag unter Aussparung dieses Oberflächenteiles von Klebstoff freigehalten wird, sondern dadurch, daß das Abdeckblatt aus zwei Teilen besteht, von welchen das größere Kunststoffblatt ganzflächig mit Klebstoff beschichtet ist und der zum Sackinnenraum frei liegende Oberflächenteil durch ein Schutzblatt abgedeckt ist. Die Klebstoffauftragwalzen müssen deshalb nicht mit Aussparungen versehen sein. Zweckmäßig ist in diesem Zusammenhang der Kunststoffsack so ausgestaltet, daß durch zu den Bodenfalzlinien parallele Einschnitte in den Eckeinschlägen rechteckige Bodenseitenumschläge und fünfeckige Eckeinschläge gebildet sind, wobei beide Seiten des Kunststoffblattes ganzflächig mit Klebstoff beschichtet werden können, da die nicht zum Sackinnenraum frei liegende Oberfläche des Abdeckblattes bei dieser Ausgestaltung, die schon im Hauptpatent geschildert ist, an keiner Stelle nach außen hin frei liegt.
  • Das im Hauptpatent beschriebene Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Kunststoffsackes wird erfindungsgemäß dadurch verbessert, daß die Schutzblätter auf die Kunststoffblätter nach der Trocknung des Klebstoffes aufgebracht und durch Druck mit ihnen verklebt werden. Die Kunststoffblätter werden von einer durchgehend beidseitig mit Klebstoff beschichteten - Kunststoffbahn abgetrennt, auf welche die Schutzblätter aufgebracht sind. Da sich das Aufbringen der Schutzblätter im Arbeitstakt der Maschine so bewerkstelligen läßt, daß sie stets auf dem zum Sackinnenraum hin frei liegenden Oberflächenteil angeordnet sind, kann auf eine Fotozellen-Steuerung od. dgl. verzichtet werden. Zur Aufbringung der Schutzblätter sind den Vorratsrollen für die zu ihrer Bildung dienenden Bahnen je eine Perforiereinrichtung und je ein Vorzugwalzenpaar nachgeschaltet, und hinter den Vorzugwalzenpaaren ist je ein gemeinsames Druckrollenpaar für die klebstoffbeschichteten Kunststoffbahnen und die Schutzblätter angeordnet, dessen Rollen eine größere Umfangsgeschwindigkeit als die Vorzugwalzen haben. Die perforierten Schutzblätter werden also zwischen dem Vorzugwalzenpaar und dem Druckrollenpaar von der Materialbahn abgerissen und durch die Druckrollen mit der klebstoffbeschichteten Materialbahn verbunden, wobei allein durch die richtige Zuordnung der Geschwindigkeiten der Vorzugwalzen und der Druckrollen gewährleistet wird, daß die Schutzblätter an den Stellen auf die Kunststoffbahn aufgebracht werden, die nach der Fertigstellung des Sackbodens zum Sackinnenraum hin frei liegen. Da das Aufbringen " der Schutzblätter auf jede der Kunststoffbahnen nach dem Trocknen des Klebstoffes und kurz vor dem Einlaufen der Bahnen in die Trenneinrichtungen geschieht, ergeben sich beim Durchlaufen dieses kurzen Wegstückes keine oder jedenfalls keine unterschiedlichen Bahndehnungen, die Steuerorgane notwendig machen würden.
  • Die erfindungsgemäße Verbesserung des Gegenstandes des Hauptpatentes ist in der nachstehenden Beschreibung an Hand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigt F i g. 1 schematisch und in schaubildlicher Darstellung das Aufbringen von Schutzblättern auf eine zu Abdeckblättern aufzutrennende Materialbahn, F i g. 2 ein Schlauchstück mit zu Bodenquadraten aufgezogenen Enden, wobei in den offenen Ventilboden ein Ventilschlauchstück eingelegt ist, F i g. 3 zwei je in einen offenen Boden einzulegende und mit einem Schutzblatt versehene Abdeckblätter, F i g. 4 das Schlauchstück nach F i g. 2, jedoch mit eingelegten Abdeckblättern, F i g. 5 ein Schlauchstückende nach dem Umlegen des inneren Bodenseitenumschlages, F i g. 6 ein Ende des fertigen Kreuzbodenventilsacks, F i g. 7 die Seitenansicht einer erfindungsgemäß verbesserten Bodenlegemaschine und F i g. 8 die Draufsicht zu F i g. 7.
  • Die F i g. 2 zeigt ein Kunststoffschlauchstück 64, das bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel entsprechend F i g. 11 des Hauptpatentes mit Einschnitten zur Bildung rechteckiger Bodenseitenumschläge versehen ist und dessen Enden in bekannter und im Hauptpatent beschriebener Weise zu Bodenquadraten 65, 66 aufgezogen sind. In den offenen Kreuzboden 66 ist eine Ventileinlage 7 bereits eingebracht. Anschließend werden in F i g. 3 dargestellte Kunststoffblätter 67, 68, die beidseitig vollflächig klebstoffbedeckt sind und je ein Schutzblatt 70 tragen, mit ihrer in F i g. 3 obenliegenden Seite nach unten je in einen offenen Kreuzboden gelegt, wie in F i g. 4 dargestellt. Die Fertigstellung der Kreuzbodenventilsäcke geschieht, wie ebenfalls im Hauptpatent beschrieben, durch Umlegen zunächst der inneren Bodenseitenumschläge 71 und dann der äußeren Bodenseitenumschläge 72 und durch anschließende Aktivierung der Klebstoffaufträge. Diese Aktivierung kann durch Anwendung von Druck und Wärme oder auch bei einem neuen Kunststoffklebstoff (Hersteller: Sichel-Werke) allein durch Anwendung von Druck geschehen.
  • Nach der vorliegenden Erfindung erhalten die beiden zu den Blättern 67, 68 aufzutrennenden Bahnen 73, 74 (F i g. 1, 7 und 8) auf beiden Seiten einen vollen Klebstoffauftrag, der sodann getrocknet wird. Von je von einer Rolle 75 bzw. 76 abgezogenen Kunststoffbahnen 77, 78, die keinen Klebstoffauftrag aufweisen, werden dem Abstand der Eckeinschläge der offenen Kreuzböden zuzüglich Sicherheitsüberständen entsprechende Stücke abgetrennt und auf die Bahnen 73, 74 unter Anwendung von Druck aufgebracht, wodurch sie fest mit diesen verbunden werden. Auch wenn zur Aktivierung des Klebers Druck und .Wärme erforderlich sind, genügt es, die Schutzblätter nur durch Anwendung von Druck zunächst mit den Bahnen 73, 74 zu verbinden, so daß eine Verschiebung dieser Blätter auf den Bahnen beim Weitertransport bzw. beim Einlegen in die Kreuzböden nicht möglich ist. Die endgültige Aktivierung des Klebers erfolgt dann in dem Wärmekanal, in welchen die Kunststoffsäcke bei Verwendung eines solchen Klebers nach dem Fertigstellen der Böden einlaufen müssen. Die von den Bahnen 77, 78 abgetrennten Stücke dienen als Schutzblätter 70 zur Verhinderung eines Verklebens der Kunstoffblätter 67, 68 mit den Teilen der späteren Sackseitenwände.
  • Die Vorrichtung zum Herstellen und Aufbringen der Schutzblätter 70 auf die Bahnen 73, 74 ist in den F i g. 1, 7 und 8 dargestellt. Mittels je eines Vorzugrollenpaares 79, 80 werden die Bahnen 77, 78 von ihren Vorratsrollen 75, 76 ab- und durch eine Perforiereinrichtung 81 hindurchgezogen. Das rotierende Perforiermesser für jede Bahn wird im Arbeitstakt der Maschine angetrieben. Von dem Vorzugrollenpaar 79, 80 werden die Bahnen 77, 78 je einem Druckrollenpaar 82, 83 (F i g. 1 und 7) zugeführt, von welchen je eines für jede der Bahnen 73 und 74 vorgesehen ist. Da die zu bildenden Schutzblätter 70 kürzer sind als die klebstoffbeschichteten Kunststoffblätter 67, 68 (s. F i g. 3), werden die Bahnen 77, 78 mit entsprechend geringerer Geschwindigkeit als die Bahnen 73, 74 transportiert. Beim Einlaufen des vorderen Endes der Bahnen 77, 78 zwischen je ein Druckrollenpaar 82, 83 wird infolge der größeren Umfangsgeschwindigkeit dieser Rollen von den Bahnen 77, 78 längs einer zwischen den Rollenpaaren 79, 80 und 82, 83 liegenden Perforationslinie 81' ein Stück abgerissen. Die abgerissenen, die Schutzblätter 70 bildenden Stücke, deren Führung zur Verhinderung des Herunterfallens des hinteren Endes durch Schienen 84 sichergestellt ist, werden, wie aus F i g. 1 und 7 ersichtlich, gegen die Bahn 73 bzw. 74 gedrückt und dadurch mit dieser verbunden. Die Materialbahnen 73, 74 werden entsprechend der Ausführung nach F i g. 16 und 17 des Hauptpatentes von je einer Rolle 85 bzw. 86 abgerollt, aber in einer Einrichtung 87 bzw. 88 beidseitig ganzflächig mit Klebstoffaufträgen versehen. Ebenso wie bei dem entsprechenden Ausführungsbeispiel des Hauptpatentes werden die Bahnen nach dem Auftragen des Klebstoffes frei schwebend durch einen Trockenkanal 62 geführt. Nach dem Aufbringen der Schutzblätter 70 auf die Bahnen 73, 74 gelangen diese zu bekannten, nicht weiter dargestellten Trenneinrichtungen, welche Abdeckblätter von der gewünschten Länge von den Bahnen abtrennen, die dann je in einen offenen Kreuzboden eingebracht werden. Da das Aufbringen der Schutzblätter auf die Bahnen 73, 74 kurz vor dem Einlaufen der Bahnen in die Trenneinrichtungen geschieht, ergeben sich beim Durchlaufen dieses Wegstückes keine bzw. keine unterschiedlichen Bahndehnungen, die Steuerorgane notwendig machen würden, so daß es genügt, die Vorzugrollen 79, 80 und die Druckrollen 82, 83 einfach im Arbeitstakt der Maschine mit unterschiedlicher Umfangsgeschwindigkeit anzutreiben.
  • Wird der bereits erwähnte Klebstoff verwendet, zu dessen Aktivierung nur noch Druckanwendung erforderlich ist, so kann bei der Maschine zum Herstellen der Kreuzbodenventilsäcke entsprechend F i g. 7 auf einen Wärmekanal 38 mit Heizelementen 39 und Anpreßrollen 40 verzichtet werden. In diesem Fall ist dann lediglich eine Reihe von Anpreßrollenpaaren vorzusehen.
  • Die übrigen Teile der in den F i g. 7 und 8 dargestellten Maschine entsprechen der schon im Hauptpatent dargestellten Maschine und sind deshalb mit denselben Bezugszeichen versehen. Von einer Wiederholung der Beschreibung der Maschine an dieser Stelle wird deshalb abgesehen.

Claims (5)

  1. Patentansprüche: 1. Kunststoffsack mit mindestens einem durch zwei Seitenumschläge gebildeten Boden, bei welchem zwischen den beiden Bodenseitenumschlägen ein beidseitig mit thermoplastischem Klebstoff beschichtetes inneres Bodenabdeckblatt angeordnet ist, das sich mindestens von der den inneren Bodenseitenumschlag begrenzenden Bodenfalzlinie über die Bodenfläche und die Innenseite des äußeren Bodenseitenumschlages erstreckt, mit den einander zugekehrten Seiten der Bodenseitenumschläge verklebt ist und dessen zum Sackinnenraum frei liegender Oberflächenteil nicht mit Klebstoff beschichtet ist, nach Patent 1248912, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckblatt aus einem ganzflächig mit Klebstoff beschichteten Kunststoffblatt (67, 68) und einem Schutzblatt (70) besteht, das auf seiner dem Kunststoffblatt abgekehrten Oberfläche keinen Klebstoffauftrag aufweist, der Form des zum Sackinnenraum frei liegenden Oberflächenteils und auf das klebstoffbeschichtete Kunststoffblatt aufgeklebt ist.
  2. 2. Kunststoffsack nach Anspruch 1, bei welchem durch zu den Bodenfalzlinien parallele Einschnitte in den Eckeinschlägen rechteckige Bodenseitenumschläge und fünfeckige Eckeinschläge gebildet sind, dadurch gekennzeichnet, daß beide Seiten des Kunststoffblattes (67, 68) ganzflächig mit Klebstoff beschichtet sind.
  3. 3. Verfahren zum Herstellen von Kunststoffsäcken nach Anspruch 1 oder 2, bei welchem an den Kunststoffschlauchstücken Bodenquadrate aufgezogen bzw. die rechteckigen Bodenseitenumschläge aufgefaltet werden, die Kunststoffblätter gesondert mit einem ein bei Wärmeeinwirkung flüchtiges Lösungsmittel enthaltenden Kunststoffklebstoff beschichtet werden, das Lösungsmittel durch Trocknung entzogen wird, die Kunststoffblätter auf die niedergefalteten Flächen der Schlauchstücke aufgelegt, die Bodenseitenumschläge umgefaltet und mindestens durch Druckeinwirkung mit den Kunststoffblättern verklebt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzblätter (70) auf die klebstoffbeschichteten Kunststoffblätter (67, 68) nach der Trocknung des Klebstoffes aufgebracht und durch Druck mit ihnen verklebt werden.
  4. 4. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 3, welche mit Klebstoffbeschichtungsvorrichtungen für die von ihren Vorratsrollen abzuwickelnden Kunststoffbahnen der Kunststoffblätter und vor den Trennstationen angeordneten Trockenkanälen versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß den Vorratsrollen (75, 76) für die zu Schutzblättern aufzutrennenden Bahnen (77, 78) je eine Perforiereinrichtung (81) und je ein Vorzugwalzenpaar (79, 80) nachgeschaltet ist und daß hinter den Vorzugwalzenpaaren je ein gemeinsames Druckrollenpaar (82, 83) für die klebstoffbeschichteten Kunststoffbahnen (73, 74) und die Schutzblätter (70) angeordnet ist, dessen Rollen eine größere Umfangsgeschwindigkeit als die Vorzugwalzen (79, 80) haben.
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Vorzugwalzen (79, 80) und den Druckrollen (82, 83) Führungsschienen (84) für die Schutzblätter (70) angeordnet sind. In Betracht gezogene Druckschriften: USA.-Patentschrift Nr. 401687.
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Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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US401687A (en) * 1889-04-16 Paper bag

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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US401687A (en) * 1889-04-16 Paper bag

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