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Kunststoffsack mit mindestens einem durch zwei Seitenumschläge gebildeten
Boden sowie Verfahren und Vorrichtung zu seiner Herstellung Das Hauptpatent betrifft
einen Kunststoffsack mit mindestens einem gefalteten Boden, bei welchem zwischen
den beiden Bodenseitenumschlägen ein beidseitig mit Kunststoffklebstoff beschichtetes
Kunststoffblatt angeordnet und mit den einander zugekehrten Seiten der Bodenseitenumschläge
verklebt ist. Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung nach dem Hauptpatent
ist das Kunststoffblatt als inneres Bodenabdeckblatt ausgebildet und erstreckt sich
mindestens von der den inneren Bodenseitenumschlag begrenzenden Bodenfalzlinie über
die Bodenfläche und die Innenseite des äußeren Bodenseitenumschlages, wobei es besonders
zweckmäßig ist, wenn mindestens der zum Sackinnenraum frei liegende Oberflächenteil
des Abdeckblattes nicht mit Klebstoff beschichtet ist.
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Eine weitere Verbesserung des Kunststoffsackes nach dem Hauptpatent
wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß das Abdeckblatt aus einem ganzflächig
mit Klebstoff beschichteten Kunststoffblatt und einem Schutzblatt besteht, das auf
seiner dem Kunststoffblatt abgekehrten Oberfläche keinen Klebstoffauftrag aufweist,
der Form des zum Sackinnenraum frei liegenden Oberflächenteiles entspricht und auf
das mit Klebstoff beschichtete Kunststoffblatt aufgeklebt ist. Hierdurch läßt sich
ein gleichmäßigerer Klebstoffauftrag erreichen als bei einteiligen Kunststoffblättern,
die auf ihren beiden Seiten mit unterschiedlichem formatmäßigem Klebstoffauftrag
versehen sind. Das Auftragen des Klebstoffes auf die zu den Abdeckblättern aufzutrennenden
Materialbahnen muß notwendigerweise der gegenseitigen Abstützung der Bahnen wegen
gleichzeitig in einer Station geschehen. Bei einem vollen Auftrag auf der einen
und einem formatmäßigen Auftrag auf er anderen Bahnseite oder bei beidseitigen unterschiedlichen
formatmäßigen Auftägen wird die Bahn infolge der Aussparungen auf dem Umfang wenigstens
der einen Auftragwalze zur Bildung des Formates ungleichmäßig abgestützt. Wo die
Bahn hohl liegt, kann ein stärkerer Klebstoffauftrag erfolgen. Ferner sieht die
Erfindung des Hauptpatentes z. B. aus Fotozellensteuerungen bestehene Steuerorgane
zum genauen Abtrennen von Abdeckblättern mit formatmäßigem Klebstoffauftrag von
einer Bahn vor, und zwar auch dann, wenn sie innerhalb der Maschine im gleichen
Arbeitsgang vorbereitet werden. Da das Bahnenmaterial sich auf seinem verhältnismäßig
langen Trockenweg durch die Maschine, dessen Wirksamkeit beispielsweise unter dem
Einfluß des Anheizvorganges und des Raumklimas nicht konstant ist, gegebenenfalls
ungleichmäßig verformen könnte, wobei sich kleinste Längenabweichungen addieren
würden, können derartige Steuerungen unumgänglich werden.
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Demgegenüber ist durch die Erfindung ein ungleichmäßiger Klebstoffauftrag
mit Sicherheit vermieden, weil der zum Sackinnenraum frei liegende Oberflächenteil
des Abdeckblattes nicht durch formatmäßigen Klebstoffauftrag unter Aussparung dieses
Oberflächenteiles von Klebstoff freigehalten wird, sondern dadurch, daß das Abdeckblatt
aus zwei Teilen besteht, von welchen das größere Kunststoffblatt ganzflächig mit
Klebstoff beschichtet ist und der zum Sackinnenraum frei liegende Oberflächenteil
durch ein Schutzblatt abgedeckt ist. Die Klebstoffauftragwalzen müssen deshalb nicht
mit Aussparungen versehen sein. Zweckmäßig ist in diesem Zusammenhang der Kunststoffsack
so ausgestaltet, daß durch zu den Bodenfalzlinien parallele Einschnitte in den Eckeinschlägen
rechteckige Bodenseitenumschläge und fünfeckige Eckeinschläge gebildet sind, wobei
beide Seiten des Kunststoffblattes ganzflächig mit Klebstoff beschichtet werden
können, da die nicht zum Sackinnenraum frei liegende Oberfläche des Abdeckblattes
bei dieser Ausgestaltung, die schon im Hauptpatent geschildert ist, an keiner Stelle
nach außen hin frei liegt.
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Das im Hauptpatent beschriebene Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen
Kunststoffsackes wird erfindungsgemäß dadurch verbessert, daß die Schutzblätter
auf die Kunststoffblätter nach der Trocknung des Klebstoffes aufgebracht und durch
Druck mit ihnen verklebt werden. Die Kunststoffblätter
werden von
einer durchgehend beidseitig mit Klebstoff beschichteten - Kunststoffbahn abgetrennt,
auf welche die Schutzblätter aufgebracht sind. Da sich das Aufbringen der Schutzblätter
im Arbeitstakt der Maschine so bewerkstelligen läßt, daß sie stets auf dem zum Sackinnenraum
hin frei liegenden Oberflächenteil angeordnet sind, kann auf eine Fotozellen-Steuerung
od. dgl. verzichtet werden. Zur Aufbringung der Schutzblätter sind den Vorratsrollen
für die zu ihrer Bildung dienenden Bahnen je eine Perforiereinrichtung und je ein
Vorzugwalzenpaar nachgeschaltet, und hinter den Vorzugwalzenpaaren ist je ein gemeinsames
Druckrollenpaar für die klebstoffbeschichteten Kunststoffbahnen und die Schutzblätter
angeordnet, dessen Rollen eine größere Umfangsgeschwindigkeit als die Vorzugwalzen
haben. Die perforierten Schutzblätter werden also zwischen dem Vorzugwalzenpaar
und dem Druckrollenpaar von der Materialbahn abgerissen und durch die Druckrollen
mit der klebstoffbeschichteten Materialbahn verbunden, wobei allein durch die richtige
Zuordnung der Geschwindigkeiten der Vorzugwalzen und der Druckrollen gewährleistet
wird, daß die Schutzblätter an den Stellen auf die Kunststoffbahn aufgebracht werden,
die nach der Fertigstellung des Sackbodens zum Sackinnenraum hin frei liegen. Da
das Aufbringen " der Schutzblätter auf jede der Kunststoffbahnen nach dem Trocknen
des Klebstoffes und kurz vor dem Einlaufen der Bahnen in die Trenneinrichtungen
geschieht, ergeben sich beim Durchlaufen dieses kurzen Wegstückes keine oder jedenfalls
keine unterschiedlichen Bahndehnungen, die Steuerorgane notwendig machen würden.
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Die erfindungsgemäße Verbesserung des Gegenstandes des Hauptpatentes
ist in der nachstehenden Beschreibung an Hand der Zeichnung näher erläutert. In
dieser zeigt F i g. 1 schematisch und in schaubildlicher Darstellung das Aufbringen
von Schutzblättern auf eine zu Abdeckblättern aufzutrennende Materialbahn, F i g.
2 ein Schlauchstück mit zu Bodenquadraten aufgezogenen Enden, wobei in den offenen
Ventilboden ein Ventilschlauchstück eingelegt ist, F i g. 3 zwei je in einen offenen
Boden einzulegende und mit einem Schutzblatt versehene Abdeckblätter, F i g. 4 das
Schlauchstück nach F i g. 2, jedoch mit eingelegten Abdeckblättern, F i g. 5 ein
Schlauchstückende nach dem Umlegen des inneren Bodenseitenumschlages, F i g. 6 ein
Ende des fertigen Kreuzbodenventilsacks, F i g. 7 die Seitenansicht einer erfindungsgemäß
verbesserten Bodenlegemaschine und F i g. 8 die Draufsicht zu F i g. 7.
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Die F i g. 2 zeigt ein Kunststoffschlauchstück 64, das bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel entsprechend F i g. 11 des Hauptpatentes mit Einschnitten zur
Bildung rechteckiger Bodenseitenumschläge versehen ist und dessen Enden in bekannter
und im Hauptpatent beschriebener Weise zu Bodenquadraten 65, 66 aufgezogen sind.
In den offenen Kreuzboden 66 ist eine Ventileinlage 7 bereits eingebracht. Anschließend
werden in F i g. 3 dargestellte Kunststoffblätter 67, 68, die beidseitig vollflächig
klebstoffbedeckt sind und je ein Schutzblatt 70 tragen, mit ihrer in F i g. 3 obenliegenden
Seite nach unten je in einen offenen Kreuzboden gelegt, wie in F i g. 4 dargestellt.
Die Fertigstellung der Kreuzbodenventilsäcke geschieht, wie ebenfalls im Hauptpatent
beschrieben, durch Umlegen zunächst der inneren Bodenseitenumschläge 71 und dann
der äußeren Bodenseitenumschläge 72 und durch anschließende Aktivierung der Klebstoffaufträge.
Diese Aktivierung kann durch Anwendung von Druck und Wärme oder auch bei einem neuen
Kunststoffklebstoff (Hersteller: Sichel-Werke) allein durch Anwendung von Druck
geschehen.
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Nach der vorliegenden Erfindung erhalten die beiden zu den Blättern
67, 68 aufzutrennenden Bahnen 73, 74 (F i g. 1, 7 und 8) auf beiden Seiten einen
vollen Klebstoffauftrag, der sodann getrocknet wird. Von je von einer Rolle 75 bzw.
76 abgezogenen Kunststoffbahnen 77, 78, die keinen Klebstoffauftrag aufweisen, werden
dem Abstand der Eckeinschläge der offenen Kreuzböden zuzüglich Sicherheitsüberständen
entsprechende Stücke abgetrennt und auf die Bahnen 73, 74 unter Anwendung von Druck
aufgebracht, wodurch sie fest mit diesen verbunden werden. Auch wenn zur Aktivierung
des Klebers Druck und .Wärme erforderlich sind, genügt es, die Schutzblätter nur
durch Anwendung von Druck zunächst mit den Bahnen 73, 74 zu verbinden, so daß eine
Verschiebung dieser Blätter auf den Bahnen beim Weitertransport bzw. beim Einlegen
in die Kreuzböden nicht möglich ist. Die endgültige Aktivierung des Klebers erfolgt
dann in dem Wärmekanal, in welchen die Kunststoffsäcke bei Verwendung eines solchen
Klebers nach dem Fertigstellen der Böden einlaufen müssen. Die von den Bahnen 77,
78 abgetrennten Stücke dienen als Schutzblätter 70 zur Verhinderung eines Verklebens
der Kunstoffblätter 67, 68 mit den Teilen der späteren Sackseitenwände.
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Die Vorrichtung zum Herstellen und Aufbringen der Schutzblätter 70
auf die Bahnen 73, 74 ist in den F i g. 1, 7 und 8 dargestellt. Mittels je eines
Vorzugrollenpaares 79, 80 werden die Bahnen 77, 78 von ihren Vorratsrollen 75, 76
ab- und durch eine Perforiereinrichtung 81 hindurchgezogen. Das rotierende Perforiermesser
für jede Bahn wird im Arbeitstakt der Maschine angetrieben. Von dem Vorzugrollenpaar
79, 80 werden die Bahnen 77, 78 je einem Druckrollenpaar 82, 83 (F i g. 1 und 7)
zugeführt, von welchen je eines für jede der Bahnen 73 und 74 vorgesehen ist. Da
die zu bildenden Schutzblätter 70 kürzer sind als die klebstoffbeschichteten Kunststoffblätter
67, 68 (s. F i g. 3), werden die Bahnen 77, 78 mit entsprechend geringerer Geschwindigkeit
als die Bahnen 73, 74 transportiert. Beim Einlaufen des vorderen Endes der Bahnen
77, 78 zwischen je ein Druckrollenpaar 82, 83 wird infolge der größeren Umfangsgeschwindigkeit
dieser Rollen von den Bahnen 77, 78 längs einer zwischen den Rollenpaaren 79, 80
und 82, 83 liegenden Perforationslinie 81' ein Stück abgerissen. Die abgerissenen,
die Schutzblätter 70 bildenden Stücke, deren Führung zur Verhinderung des
Herunterfallens des hinteren Endes durch Schienen 84 sichergestellt ist, werden,
wie aus F i g. 1 und 7 ersichtlich, gegen die Bahn 73 bzw. 74 gedrückt und dadurch
mit dieser verbunden. Die Materialbahnen 73, 74 werden entsprechend der Ausführung
nach F i g. 16 und 17 des Hauptpatentes von je einer Rolle 85 bzw. 86 abgerollt,
aber in einer Einrichtung 87 bzw. 88 beidseitig ganzflächig mit Klebstoffaufträgen
versehen. Ebenso wie bei dem
entsprechenden Ausführungsbeispiel
des Hauptpatentes werden die Bahnen nach dem Auftragen des Klebstoffes frei schwebend
durch einen Trockenkanal 62 geführt. Nach dem Aufbringen der Schutzblätter 70 auf
die Bahnen 73, 74 gelangen diese zu bekannten, nicht weiter dargestellten Trenneinrichtungen,
welche Abdeckblätter von der gewünschten Länge von den Bahnen abtrennen, die dann
je in einen offenen Kreuzboden eingebracht werden. Da das Aufbringen der Schutzblätter
auf die Bahnen 73, 74 kurz vor dem Einlaufen der Bahnen in die Trenneinrichtungen
geschieht, ergeben sich beim Durchlaufen dieses Wegstückes keine bzw. keine unterschiedlichen
Bahndehnungen, die Steuerorgane notwendig machen würden, so daß es genügt, die Vorzugrollen
79, 80 und die Druckrollen 82, 83 einfach im Arbeitstakt der Maschine mit unterschiedlicher
Umfangsgeschwindigkeit anzutreiben.
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Wird der bereits erwähnte Klebstoff verwendet, zu dessen Aktivierung
nur noch Druckanwendung erforderlich ist, so kann bei der Maschine zum Herstellen
der Kreuzbodenventilsäcke entsprechend F i g. 7 auf einen Wärmekanal 38 mit Heizelementen
39 und Anpreßrollen 40 verzichtet werden. In diesem Fall ist dann lediglich eine
Reihe von Anpreßrollenpaaren vorzusehen.
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Die übrigen Teile der in den F i g. 7 und 8 dargestellten Maschine
entsprechen der schon im Hauptpatent dargestellten Maschine und sind deshalb mit
denselben Bezugszeichen versehen. Von einer Wiederholung der Beschreibung der Maschine
an dieser Stelle wird deshalb abgesehen.