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Gehänge für Schlackenplatzkrane Die Erfindung betrifft ein Gehänge
für Schlackenplatzkrane zum Abziehen von mit Ansätzen versehenen, mit einem Schlackenkuchen
beladene Platten bedeckenden Schlackenhauben und zum anschließenden Abkippen des
auf der mit zwei Zapfen je Längsseite versehenen Platte befindlichen Schlackenkuchens,
das je zwei sich in Kipprichtung gegenüberliegende, an einem Rahmen mit Abstand
angeordnete Aufnahmehaken aufweist, die jeweils mit dem zugeordneten Zapfen der
Platte verbindbar sind und die über Hubseile von zwei voneinander unabhängigen Hubwerken
betätigt werden.
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Die bei der Stahlgewinnung anfallende flüssige Schlacke wird in Schlackenbehälter
abgefüllt und auf Spezialfahrzeugen in den Arbeitsbereich des Schlakkenplatzkranes
gebracht.
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Die verwendeten Schlackenbehälter sind allgemein so ausgebildet, daß
die sich nach oben verjüngende Schlackenhaube auf einer Platte abgestellt ist. Nach
ausreichender Erstarrung werden durch den Schlakkenplatzkran zunächst die Schlackenhauben
abgezogen und anschließend der auf der Platte verbleibende Schlackenkuchen mit der
Platte zur Schlakkenhalde gebracht und dort von der Platte gekippt.
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Bisher verwendete Gehänge der Schlackenplatzkrane waren zu diesem
Zwecke mit zwei voneinander unabhängigen Hubwerken und damit verbundenen Ketten
versehen, die von einer zusätzlichen Hilfskraft zum Abziehen der Schlackenhaube
an Haken der Schlackenhauben bzw. zum Transport und Abkippen des Schlackenkuchens
an Zapfen der Platte anzuschlagen waren. Abgesehen von dem unwirtschaftlichen Einsatz
einer zusätzlichen Hilfskraft war jedoch insbesondere das Anbringen der Ketten an
die Platte mit erhöhter Unfallgefahr verbunden, da der oft noch nicht ausreichend
erstarrte Schlackenkuchen oft schon bei geringen Erschütterungen zum Abbröckeln
bzw. Ausfließen der innen noch glühenden Schlacke neigte. Derartige Unfälle konnten
auch durch die Erlassung besonderer Unfallverhütungsvorschriften, die sich insbesondere
auf die Beachtung der notwendigen Erstarrungszeit bezogen, durch menschliche Unzulänglichkeit,
insbesondere durch Zeitdruck bei stoßweisem Schlackenanfall, nicht vermieden werden.
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Auf dem Fachgebiet für Greif- und Tragvorrichtungen sind bereits ein
Hilfsgerät für das Verlegen von Gehwegplatten od. ä. (britische Patentschrift 645
790) sowie eine Vorrichtung zum Anheben und Handhaben von Metallfässern (französische
Patentschrift 1270 029) bekannt, wobei jedoch in beiden Fällen der gesamte Arbeitsgang
nicht ohne menschliche Hilfskraft ausgeführt werden kann.
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Während das Hilfsgerät gemäß der britischen Patentschrift offensichtlich
nur für Handbetrieb vorgesehen ist, wirkt die Vorrichtung gemäß der französischen
Patentschrift zwar mit einem Hebezeug zusammen, wobei jedoch das Anschlagen und
Lösen der Last von Hand erfolgen muß, da das einzige Hubseil im schließenden Sinne
angeschlagen ist.
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Des weiteren ist eine Vorrichtung zum Aufhängen von Tierkadavern bekannt
(USA-Patentschrift 1782 082), bei der ein sicheres Halten und Spreizen der Beine
dadurch erzielt wird, daß sich die nach oben geöffneten, den Tierkörper tragenden
Haken bei Belastung auseinander bewegen.
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Es ist auch bereits ein Gehänge für Schlackenplatzkrane bekannt (Zeitschrift
»Fördern und Heben« 1960, Heft 3, Seiten 121 und 122), dessen Traverse mit
zwei voneinander unabhängigen Hubwerken zusammenwirkt und an die an den Ecken je
ein Aufnahmehaken für die Schlackenhaube oder die zugehörige Platte pendelnd angelenkt
sind, wobei die vier Aufnahmehaken zur gleichen Seite hin geöffnet sind. Hierbei
können zwar die Arbeitsgänge vom Kranführer allein ausgeführt werden. Da die Verbindung
mit den am Gehänge befindlichen Aufnahmehaken lediglich formschlüssig ist, müssen
jedoch zum einwandfreien und sicheren Arbeiten sowohl die Aufnahmehaken- als auch
die Zapfen- bzw. Nockenmaße und -abstände an der Schlackenhaube und an dem Gehänge
verhältnismäßig genau eingehalten werden. Abgesehen davon, daß somit stark verschiedene
Schlackenbehältertypen von vornherein nicht verwendbar sind, sind jedoch Ungenauigkeiten
allein schon sowohl bei der Platten- und Hakenherstellung als auch beim späteren
rauhen Betrieb durch Stoß-und Wärmeeinwirkungen kaum vermeidbar. Ein Nachteil dürfte
sich auch dadurch ergeben, daß, da
die Aufnahmehaken nur nach einer
Seite geöffnet sind, die Plattenzapfen so hoch zur Plattenunterkante und derartig
weit nach außen angeordnet werden müssen, daß die Aufnahmehaken von unten eingefahren
werden können. Dieser Verlust an Stapelhöhe bedeutet, bezogen auf die Haldengrundfläche,
einen nicht unwesentlichen verlorenen Lagerraum. Die bereits herausgestellte lediglich
formschlüssige Verbindung ist auch insofern als unhandlich und unsicher anzusehen,
als der Kranführer infolge Sichtbehinderung durch den Schlackenkuchen in den meisten
Fällen nicht alle Einhängestellen übersehen kann, so daß sich in der Praxis doch
eine Hilfskraft, zumindest zur Kontrolle aller Hakenanschlüsse, empfiehlt, um nicht
Unfälle bei ungenügendem Hakenanschluß, z. B. durch herabstürzende Teile bei unbeabsichtigtem
Anstoßen an schon erkaltete Schlackenkuchen oder andere Hindernisse hervorzurufen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gehänge für Schlackenplatzkrane
zu schaffen, das ein Ergreifen der Schlackenhaube und der Platte durch den Kranführer
allein und dadurch ein wirtschaftliches und trotzdem sicheres Arbeiten gewährleistet,
ohne daß die Maße des Gehänges oder der Schlackenhauben und Platten stets innerhalb
einer bestimmten Genauigkeit bleiben müssen.
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Erfindungsgemäß wird dazu ein Gehänge der eingangs näher bezeichneten
Gattung so ausgebildet, daß die Aufnahmehaken an den Enden von Armen angeordnet
sind, die über zwei gleichachsige Drehgelenke, deren Öffnungswinkel durch Anschläge
begrenzt ist, miteinander scharnierartig verbunden sind und an denen die Hubseile
außerhalb der Drehgelenke im öffnenden Sinne angeschlagen sind, wobei das eine Armpaar
zusammen mit einem Hohn einen C-förmigen Rahmen ergibt.
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Die vorgeschlagene, durch die Anbringung von Aufnahmenocken für die
Ansätze der Schlackenhauben sowohl für die Schlackenhauben als auch für die Platten
verwendbare Lösung hat sich als weit unempfindlicher gegenüber vergossenen Platten
oder Schlackenhauben erwiesen, da sich das Gehänge auf das jeweilige Abstandsmaß
einstellt. Die außerhalb der Drehgelenke angeordneten Hubseile gewährleisten die
gespreizte Stellung des hinsichtlich der Schwerpunkte entsprechend ausgelegten Gehänges
ohne Last, während bei Belastung die Aufnahmehaken stets noch mit einer Teilkraft
gegen die Zapfen der Platte gepreßt werden, so daß eine größere Sicherheit gegen
Herausfallen gegeben ist.
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Durch die Anbringung der Aufnahmehaken an den Armen bzw. an dem -C-förmigen
Rahmen ist weiterhin das Gehänge wesentlich stabilisiert und damit das Einhängen
von Schlackenhaube bzw. Platte vereinfacht und sicherer geworden. Zur universellen
Anwendung auf vergossene oder andere Schlackenhauben- oder Plattenausführungen ist
der Holm in der Länge verstellbar ausgebildet.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile ergeben sich aus der nachstehenden
Beschreibung eines in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles
eines erfindungsgemäß ausgebildeten Gehänges.
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Die Figuren zeigen im einzelnen ein scharnierartig verbundenes Gehänge
in F i g. 1 vor dem Fassen einer Schlackenhaube, F i g. 2 während des Abziehens
der Schlackenhaube, F i g. 3 bis 6 in verschiedenen Stellungen beim Fassen und Kippen
einer mit einem Schlackenkuchen bedeckten Platte, F i g. 7 in der Draufsicht gemäß
F i g. 5.
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Ein Gehänge gemäß den F i g. 1 bis 7 besteht aus zwei Armen 1, 2,
die über zwei Drehgelenke 3, 4 mit einem C-förmigen Rahmen 5 scharnierartig verbunden
sind. Sowohl die Arme 1, 2 als auch der Rahmen 5 enden in Aufnahmehaken 6, 7, 8,
9 und sind über im öffnenden Sinne außerhalb der Drehgelenke 3, 4 angeschlagene
Hubseile 10,11 bzw. 12,13 mit voneinander unabhängigen Hubwerken 14, 15 verbunden.
Der Öffnungswinkel der Drehgelenke 3, 4 wird durch Anschläge 16, 17 begrenzt und
die Arme 1, 2 weisen Aufnahmenocken 18,19 für Ansätze 20, 21 von Schlackenhauben
23 auf. Als Querverbindung des Rahmens 5 ist ein Holm 22 vorgesehen, der in der
Länge mechanisch oder hydraulisch verstellbar ist. Die Schlackenhaube 23 ruht auf
einer Platte 24, auf der sich ein Schlackenkuchen 25 befindet. Die Platte 24 weist
an zwei sich gegenüberliegenden Seiten je zwei Zapfen 26, 28 bzw. 27, 29 auf.
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Das Gehänge hat folgende Arbeitsweise: Zum Abziehen der Schlackenhaube
23 wird das im unbelasteten Zustande gespreizte Gehänge mit den Aufnahmenocken 18,19
unter die Ansätze 20, 21 der Schlackenhaube 23 gefahren und durch anschließendes
gemeinsames Hochfahren der beiden Hubwerke 14, 15 die Schlackenhaube 23 von einem
auf der Platte 24 stehenden Schlackenkuchen 25 abgezogen und an anderer Stelle abgesetzt.
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Zum Anhängen der Platte 24 wird das Gehänge in gespreizter Stellung
und leicht geneigt derartig über den Schlackenkuchen 25 gefahren, daß die Aufnahmehaken
6, 7 bei geringer Horizontalbewegung des Schlackenplatzkranes unter die Zapfen 26,
27 der Platte 24 fassen und anschließend durch entsprechende Betätigung der beiden
Hubwerke 14,15 auch die Aufnahmehaken 8, 9 mit den Zapfen 28, 29 der Platte 24 in
Eingriff gebracht. Nach erfolgtem Abkippen des Schlackenkuchens 25 an der vorgesehenen
Stelle der Schlackenhalde wird die Platte 24 an dem vorbestimmten Platz abgesetzt.
Durch Aufsetzen des Gehänges bei gleichzeitiger Entlastung der Hubseile 10,11 bzw.12,13
lösen sich die Hakenverbindungen, das Gehänge spreizt sich und kann in geöffnetem
Zustand zum nächsten Schlackenbehälter gefahren werden.