-
Kasten mit oberer Einfüllöffnung zum Stapeln ausgeworfener fertiger
Spulen an Spulmaschinen Die Erfindung bezieht sich auf einen Kasten mit oberer Einfüllöffnung
zum Stapeln ausgeworfener fertiger Spulen an Spulmaschinen. Bei derartigen Kästen
besteht die Gefahr, daß die Spulen im Kasten kreuz und quer zu liegen kommen, so
daß der Kasten nur ungenügend ausgefüllt wird. Zur Vermeidung dieses Nachteils ist
beispielsweise durch die deutsche Patentschrift 867512 ein Kasten bekanntgeworden,
bei dem die von der Spulmaschine ausgeworfenen fertigen Spulen auf ein oberhalb
des Kastens angeordnetes Band abgelegt werden, welches sich unter dem Gewicht der
Spulen allmählich in den Kasten absenkt. Eine derartige Vorrichtung ist jedoch verhältnismäßig
aufwendig und bedarf einer gewissen Pflege, um ein stets sicheres Arbeiten zu gewährleisten.
-
Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, einen Kasten mit oberer Einfüllöffnung
zum Stapeln ausgeworfener fertiger Spulen an Spulmaschinen zu schaffen, welcher
ein ordentliches Ablegen der Textilspulen ermöglicht, zugleich aber besonders einfach
ausgestaltet ist, so daß Anschaffungs- und Wartungskosten äußerst geringgehalten
werden können. Die Lösung dieser Aufgabe besteht gemäß der Erfindung darin, daß
eine die seitliche Begrenzung des Kasteninnenraumes bildende, achsparallel zu den
Spulen verlaufende Wand aus ihrer den Innenraum des Kastens freigebenden Lage unter
der Wirkung mindestens eines Kraftspeichers in Richtung auf die gegenüberliegende
Wand im oberen Kastenteil schwenkbar gelagert ist.
-
Zwar ist in der USA.-Patentschrift 1 889 232 bereits ein Kasten beschrieben,
in dessen oberem Teil eine Wand unter der Wirkung eines Kraftspeichers in Richtung
auf die gegenüberliegende Wand schwenkbar gelagert ist, jedoch gibt diese Wand den
Innenraum des Kastens nicht frei, sondern kann nur so weit verschwenkt werden, daß
ein in den Behälter von oben eingeführter Teil zwischen dieser Wand und der gegenüberliegenden
Wand hindurch in den unteren Teil des Behälters übergeführt werden kann.
-
Hierzu dient ein besonderer Stößel, welcher von oben auf die Gegenstände
einen solchen Druck ausübt, daß die Wirkung des Kraftspeichers überwunden wird.
Eine derartige, für längliche Artikel, wie beispielsweise Zigaretten, beschriebene
Vorrichtung ist jedoch für fertige Spulen an Spulmaschinen nicht verwendbar, da
der verhältnismäßig große Preßdruck leicht zu Beschädigungen der Spulenoberfläche
führen kann. Außerdem hat ein derartiger Kasten den Nachteil, daß ein großer Teil
des Kasteninnenraumes nicht gefüllt werden kann, so daß zur Erzielung eines gleichen
Füllungsvolumens ein erheblich größerer Kasten als bei vorliegender Erfindung verwendet
werden muß. Schließlich ist auch in der deutschen Patentschrift 434 016 ein Kasten
beschrieben, bei dem eine Innenwand unter der Wirkung eines Kraftspeichers in Richtung
auf die gegenüberliegende Wand schwenkbar gelagert ist, jedoch handelt es sich hierbei
um einen Kasten zur Aufnahme von Schachteln, die durch die schwenkbar gelagerte
Wand am Herausgleiten gehindert werden sollen.
-
Zum Stapeln ausgeworfener fertiger Spulen an Spulmaschinen gibt dieser
Kasten dem Fachmann keine Lehre.
-
Bei dem Kasten gemäß der Erfindung liegen die Spulen zunächst an
einer Seite des Kastens an. Erst unter dem Gewicht weiterer hinzukommender Spulen
wird die schwenkbar gelagerte Wand entgegen der Wirkung des Kraftspeichers zurückgedrückt,
so daß auch der übrige Innenraum des Kastens für die Lagerung der Spulen zur Verfügung
steht. Als Kraftspeicher können beispielsweise eine oder mehrere Federn dienen.
-
Die schwenkbare Lagerung der Wand kann mit besonderem Vorteil in
der Weise ausgeführt werden, daß die Wand um eine achsparallel zu den Spulen verlaufende
Achse schwingend gelagert ist. Um ein ordentliches Lagern der Spulen zu erleichtern,
kann es weiterhin vorteilhaft sein, wenn die schwenkbare Innenwand eine gewellte
Oberfläche aufweist.
-
Schließlich kann es auch vorteilhaft sein, den Kastenboden annähernd
dem Schwingungsbogen des dem Kastenboden gegenüberliegenden freien Endes der schwingend
gelagerten Wand entsprechend anheben, so daß keine Spulen unter der Wand hindurchrollen
können.
-
An Hand des in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels sei
die Erfindung näher erläutert.
-
Die Fig. 1 bis 3 zeigen einen Schnitt durch einen Kasten quer zur
Achse der zu stapelnden Spulen.
-
Der Kasten besteht aus den Seitenwänden 2,3 und 4,5 (Fig.4) sowie
dem Kastenboden 6 und einem Deckel 7. Man erkennt deutlich die obere Einfüllöffnung
8, durch die die gefüllten Spulen in den Kasten hineinfallen. Weiterhin ist eine
Innenwand 9 vorgesehen, welche um eine parallel zur Achse der zu stapelnden Spulen
1 im oberen Kastenteil liegende Achse 10 schwenkbar gelagert ist. Der schwenkbare
Teil dieser Innenwand 9 wird mittels einer oder mehrerer Federnll an die gegenüberliegende
Wand 2 angepreßt. Man sieht, daß die Innenwand 9 den leeren Kasten nahezu diagonal
teilt, so daß die durch die Einfüllöffnung 8 einfallenden Spulen sich zunächst am
unteren Ende zwischen die Wände 2 und 9 legen. Mit zunehmender Kastenfüllung drückt
das Gewicht der lagernden Spulen die Innenwand 9 gegen die Kraft der Feder 11 nach
rechts, wie dies aus den Fig.2 und 3 deutlich zu erkennen ist. Dadurch wird erreicht,
daß die einfallenden Spulen nicht kreuz und quer innerhalb des Kastens zu liegen
kommen.
-
Um das geordnete Einlegen der Spulen in den Kasten zu erleichtern,
ist die Oberfläche der Innenwand9, wie aus den Figuren deutlich zu erkennen, gewellt
ausgebildet. Dadurch werden die auf die Innenwand 9 fallenden Spulen bereits so
ausgerichtet, daß ihre Achsen die erwünschte Lage erhalten.
-
Schließlich ist aus den Fig.1 bis 3 noch deutlich zu erkennen, daß
der Kastenboden 6 in Richtung der schwenkbaren Wand 9 geneigt ausgebildet ist, so
daß der Abstand der Wand 9 vom Boden annähernd konstant bleibt.
-
Es kann vorkommen, daß die Spulkörper nicht genau zylindrisch bewickelt,
sondern Spulenkopf und Wickel im Durchmesser verschieden sind. Dies kann durch eine
entsprechende Schräglage der schwenkbaren Wand 9 ausgeglichen werden, wie dies beispielsweise
Fig.4 zeigt, welche eine Ansicht eines leeren Kastens von oben bei abgenommenem
Dekkel 7 darstellt. Man erkennt deutlich, daß die schwenkbare, nunmehr windschiefe
Wand 9 lediglich an der rechten Seite der F i g. 4 im Punkt 12 an der Wand 2 anliegt,
an der linken Seite dagegen einen vorbestimmten Abstand von der Wand aufweist. Die
Schräglage der Wand 9 wird so gewählt, daß die Spulen mit ihrem dickeren Ende an
der linken Seite der Fig.4 liegen, das dünnere Ende also zunächst etwas vom Boden
abgehoben ist. Dadurch erhalten
die Spulen eine Schräglage, wie sie in Fig.5 dargestellt
ist, wobei angenommen wurde, daß die Spulen an der Spitze etwas stärker sind als
am Spulenfuß. Erfahrungsgemäß klemmen sich die Spulen zwischen den Seitenwänden
4 und 5 etwas fest, so daß sie diese Lage auch noch annähernd beibehalten, wenn
die schwenkbare Innenwand 9 unter dem Gewicht der eingefüllten Spulen nach rechts
in den F i g. 1 bis 3 ausgeschwenkt wird.
-
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele
beschränkt. So ist es beispielsweise möglich, die schwenkbare Innenwand 9 mit der
Außenwand3 aus einem Stück herzustellen, wobei dann gegebenenfalls an dem Kastenboden
ein Anschlag für die äußerste rechte Stellung der Fig.1 bis 3 vorzusehen ist. Weiterhin
ist es möglich, die Wand 9 durch mehrere Federn 11 in Richtung auf die gegenüberliegende
Wand zu pressen, wobei die Federspannungen gegebenenfalls unterschiedlich gewählt
werden können, um nach dem Einfallen der Kopse eine Schräglage dieser Wand entsprechend
der Darstellung in F i g. 5 zu erreichen.